Wilfried Kersting Borken, 04.12.2018 Kreiskämmerer Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2019 des Kreises Borken in den Kreistag am 04.12.2018 (Es gilt das gesprochene Wort) Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Zwicker, sehr geehrte Damen und Herren Kreistagsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren! I. Einleitung Der konjunkturelle Aufschwung im Westmünsterland bleibt 2018 auf hohem Niveau. Der regionale Arbeitsmarkt ist weiterhin in sehr guter Verfassung, faktisch nahezu Vollbeschäftigung. So das aktuelle Konjunkturbarometer der Sparkasse Westmünsterland. Also: Die Zeichen stehen für unseren Raum gut. Wir können auch 2019 eine stabile Wirtschafts- und Beschäftigungslage erwarten. Die gute Konjunktur spiegelt sich in der kommunalen Steuerkraft wider. Von Mitte 2017 bis Mitte 2018 verfügten unsere Kommunen zusammen über eine anhaltend hohe Steuerkraft von 476 Mio. Euro. So überrascht es nicht, dass auch unser Entwurf des Kreishaushalts 2019 auf einer anhaltend guten Wirtschafts- und Beschäftigungslage aufbaut. II. Ergebnisplanung Der Entwurf des Kreishaushalts 2019 weist Gesamterträge von 548,35 Mio. Euro und Gesamtaufwendungen von 549,20 Mio. Euro auf. Für das verbleibende Defizit von 850 T-Euro soll die Ausgleichsrücklage beansprucht werden. Insgesamt verbleibt damit ein Kreisumlagebedarf von 126,9 Mio. Euro. Das sind 5,8 Mio. Euro weniger als 2018! Unter diesen günstigen Bedingungen schlagen wir Ihnen eine Minderung des bisher ohnehin schon außerordentlich niedrigen Hebesatzes der Kreisumlage auf 25,1 Prozent vor. 1
Was prägt den vorliegenden Haushaltsentwurf? Deutliche Verbesserungen bei den Kreisschlüsselzuweisungen, eine geringere Landschaftsumlage, aber auch spürbare Steigerungen bei den Personalaufwendungen. Die Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen unserer Kommunen, also die Kreisumlagegrundlagen, liegen 2019 mit 506 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres (503,6 Mio. Euro). 2018 waren die Umlagegrundlagen noch um 62 Mio. Euro besonders stark gestiegen. Dies hatte seinerzeit einen Rückgang der Kreisschlüsselzuweisungen von 2,6 Mio. Euro zur Folge. Da 2019 die Kreisumlagegrundlagen in ganz NRW um durchschnittlich 5,5 Prozent steigen, für uns aber fast unverändert bleiben, erhält der Kreis Borken nach der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs nun 11,6 Mio. Euro mehr an Kreisschlüsselzuweisungen. Das ist ein Anstieg von 19,6 Prozent auf dann 70,5 Mio. Euro. Der LWL hat wegen der guten konjunkturellen Rahmenbedingungen und eines niedrigen Anstiegs der Kosten der Eingliederungshilfe für die Landschaftsumlage bisher einen Hebesatz von 15,4 Prozent vorgesehen, also 0,6 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Da aber zwischenzeitlich Verbesserungen angekündigt wurden, haben wir schon mit einem konstanten Gesamtaufkommen der Landschaftsumlage zum Vorjahr kalkuliert, d.h. für uns: Rd. 2,1 Mio. Euro weniger Landschaftsumlage von dann 87,3 Mio. Euro. Sollte der LWL - wie jetzt angekündigt einen Hebesatz von 15,15 Prozent festsetzen, verringert sich die Umlage für uns nochmal um ca.540 T-Euro, die wir dann in unserem weiteren Beratungsverfahren als Verbesserung berücksichtigen werden. Demgegenüber lassen Tarif- und Besoldungssteigerungen, tatsächliche Stellenbesetzungen und beabsichtigte Stellenplanänderungen sowie Pensionsrückstellungen die Personalaufwendungen für aktive Beschäftigte um ca. 5,0 Mio. Euro auf dann 65,1 Mio. Euro steigen. Hinzu kommen 1,7 Mio. Euro mehr für die Versorgungsempfänger mit dann insgesamt ca. 9,4 Mio. Euro. Auf die Höhe der Pensionsrückstellungen haben wir leider keinen Einfluss. Für 2018 schätzen wir nach dem 2. Controllingbericht eine voraussichtliche Verbesserung des Jahresergebnisses von rd. 2,6 Mio. Euro. Geplant war ein Jahresfehlbetrag von ca. 2,1 Mio. Euro, erwartet wird jetzt ein Jahresüberschuss von ca. 0,5 Mio. Euro. Dann hätten wir eine Ausgleichsrücklage Ende 2018 von ca. 2
11,4 Mio. Euro für kommende, möglicherweise schwierigere Haushaltsjahre. Dass wir von der Verbesserung 2018 ein Drittel (ca. 0,85 Mio. Euro), also den Anteil der sog. Umlagequote, als Defizit 2019 kreisumlagemindernd eingesetzt wollen, halten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie übrigens auch die übrigen Ausführungen im Benehmensverfahren - für nachvollziehbar. Den in dem Verfahren geäußerten Dank für die gute und zielorientierte Zusammenarbeit gebe ich gern an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zurück. III. Kommunale Bundesentlastung Kommen wir zu den nicht unerheblichen Bundesentlastungen. Die seit 2014 geltende 100-prozentige Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter macht inzwischen schon über 23,3 Mio. Euro aus. Die 100-Prozent-Erstattung der flüchtlingsbedingten KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung), die zunächst nur für 2016 bis 2018 festgeschrieben war, hat der Bund zumindest für 2019 verlängert. Für uns sind das ca. 4,9 Mio. Euro. Aber auch ab 2020 bauen wir darauf! Nach der sog. Übergangsmilliarde jeweils für 2015 und 2016 und weiteren 1,5 Mrd. Euro für 2017 erfolgt seit 2018 jährlich mit 5 Mrd. Euro die nächste Stufe der kommunalen Entlastung. Zur Erinnerung: Ursprünglich wollte der Bund damit die Kosten der Eingliederungshilfe, die in NRW bekanntlich bei den Landschaftsverbänden anfallen, abfedern. Erst jüngst wurde bekannt, dass die Entlastung 2019 mit 3,4 Mrd. Euro über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, mit 0,6 Mrd. Euro über die höhere KdU-Bundesbeteiligung und mit 1,0 Mrd. Euro über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer erfolgen soll. Erst ab 2020 soll die eigentliche Aufteilung 2,4 Mrd. Euro über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,6 Mrd. Euro über die Bundesbeteiligung an der KdU greifen. Im Kreishaushalt haben wir aufgrund dessen daher nur 1,1 Mio. Euro statt 3,4 Mio. Euro einplanen können. Ein Trost: Unsere steuerstarken Kommunen bekommen Mehrerträge durch den höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Warum aber überhaupt diese komplizierte Berechnung? Klare Antwort: Es gibt verfassungsrechtliche Stolperfallen. Da der Bund über die KdU-Systematik schon die reguläre KdU-Bundesbeteiligung und weitere Entlastungen finanziert, steht zur befürchten, dass die Bundeserstattung möglicherweise bundesweit 50 Prozent oder mehr der KdU betragen. Das hätte nach geltender Rechtslage eine 3
Bundesauftragsverwaltung zur Folge. Das heißt Gesetz- und Zweckmäßigkeitsprüfung durch den Bund. Und das will keiner! Über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 und 2 fördert der Bund bekanntermaßen mit insgesamt 7 Mrd. Euro (Schul-) Infrastrukturmaßnahmen mit bis zu 90 Prozent. Die vom Bund gewährte Integrationspauschale wird das Land NRW jetzt endlich in voller Höhe von 432,8 Mio. Euro an die Kommunen weitergeben. Hier erfüllt das Land NRW erstmals vollständig seine Verpflichtung. Der Landrat hat in seiner Rede dafür schon ausdrücklich gedankt. IV. Investitionstätigkeiten Die KInvFG-Fördermittel Kapitel 1 und Kapitel 2 sowie die Gute-Schule 2020 Kreditkontingente sorgen für eine hohe Investitionstätigkeit. Mit den verbleibenden KInvFG 1-Mitteln von ca. 4,8 Mio. Euro soll dann der erweiterte Rohbau des Ergänzungsbaus am Kreishaus bis Ende 2020 fristgerecht gefördert werden. Zur Maßnahme soll zusätzlich nach aktuellem Planungsstand der Neubau eines freistehenden Garagengebäudes gehören. Hierin sollen ein Notarzteinsatzfahrzeug, zwei Gefahrenabwehr- Einsatzfahrzeuge und das Notstromaggregat des Ergänzungsgebäudes untergebracht werden. Über diesen Neubau soll abgestimmt mit der Planungsbegleitgruppe - im Hochbauprogramm 2019 beschlossen werden. Unter Abzug der Kosten, die über die Rettungsdienstgebühren refinanziert werden, verbleibt ein förderfähiges Gesamtvolumen von derzeit 5,3 Mio. Euro, das mit 90 Prozent gefördert wird. Für die KInvFG 2 Mittel liegen ebenfalls erste Vorschläge vor. Die aktuelle KInvFG-Maßnahmenübersicht liegt Ihnen heute vor. Im Finanzplan 2019 summieren sich die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten insgesamt auf 25,3 Mio. Euro (Ansatz 2018: 25,9 Mio. Euro). Zieht man die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten von 12,9 Mio. Euro (Ansatz 2018: 16,9 Mio. Euro) ab, verbleibt ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeiten von ca. 12,4 Mio. Euro (Ansatz 2018: -9,0 Mio. Euro). V. Kreditermächtigungen Finanziert werden muss das Ganze auch irgendwie. Hierzu werden wohl unsere eigenen Mittel nicht ausreichen. In den letzten Jahren haben wir kontinuierlich Schulden abgebaut, so dass (Alt-) Verbindlichkeiten Ende 2018 auf unter 7,3 Mio. Euro und Ende 2022 auf ca. 2,6 Mio. Euro getilgt werden können. Zudem sind 4
sämtliche Infrastrukturmaßnahmen - nicht zuletzt das kult ohne Investitionskredite finanziert worden und erhebliche Mittel in den kvw- Versorgungsfonds geflossen. Seit Ende 2018 kommen aber über das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 Schulden hinzu, die eigentlich keine sind. Denn: Die Kreditkontingente, die wir für investive Schulinfrastrukturmaßnahmen 2018 und 2019 von jeweils 3,1 Mio. Euro und 2020 von ca. 6,1 Mio. Euro, von der NRW.BANK beanspruchen, werden vollständig vom Land bezahlt. Der Kreis Borken ist hier formal Kreditnehmer der NRW.BANK, weil das Land nicht den Weg einer möglicherweise kreditfinanzierten - Zuwendung nach 44 LHO nutzen wollte. Also: Kredite mit der Wirkung einer 100- Prozent-Förderung! Für den Ergänzungsbau am Kreishaus Borken haben wir zunächst 18,2 Mio. Euro veranschlagt. Diese Auszahlungen sollen durch die KInvFG-Förderung und soweit nicht durch eigene Liquidität möglich - durch Investitionskredite gedeckt werden. Rein vorsorglich haben wir dafür Kreditermächtigungen in den Jahren 2019 von 3,5 Mio. Euro, 2020 von 2,2 Mio. Euro und 2021 von 7,0 Mio. Euro vorgesehen. Die jeweiligen Kreditermächtigungen gelten nach 86 Abs. 2 GO NRW jeweils bis zum Ende des auf das jeweilige Haushaltsjahr folgenden Jahres. In den jeweiligen Haushaltsjahren kann dann entschieden werden, in welcher Höhe jeweils eine Kreditermächtigung in die Haushaltssatzung aufgenommen wird. Die Höhe der tatsächlichen Kreditaufnahme soll dann zu gegebener Zeit so bemessen werden, dass weiterhin eine gesicherte Liquiditätslage erhalten bleibt. VI. Budget 02 Jugend und Familie Für die Jugendamtsumlage, die von den 13 Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt erhoben wird, wird mit einem Mehrbedarf im Jugendamtsbudget 2019 von insgesamt 2,6 Mio. Euro gegenüber dem Kreishaushalt 2018 auf dann 49,9 Mio. Euro gerechnet. Prägend bleiben in diesem Budget unverändert der Ausbau der Kindertageseinrichtungen und die Hilfen zur Erziehung. Trotz teils risikobehafteter Planungen muss der Hebesatz der Jugendamtsumlage um 0,1 Prozentpunkte auf dann 23,3 Prozent angehoben werden. Entlasten können wir die Kommunen aber Anfang 2019 um 1,53 Mio. Euro, da wir dann den Jahresüberschuss 2017 aus dem Budget Jugend und Familie erstatten werden. 5
VII. Ausblick Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung plant aktuell ein 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG). Der Gesetzentwurf wurde am 19.09.2018 in den Landtag eingebracht. Das Gesetzgebungsverfahren soll so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass wesentliche Teile des 2.NKFWG dann zum 01.01.2019 in Kraft treten können. Problematisch dabei: Der Kreishaushalt 2019 ist nach derzeitigem Recht aufzustellen, aber womöglich nach neuem Recht auszuführen. Warten wir es ab! Geregelt werden soll insbesondere, dass künftig im Ergebnisplan ein globaler Minderaufwand als pauschale Kürzung bis zu einem Prozent der ordentlichen Aufwendungen veranschlagt werden kann, Vermögensgegenstände, deren Nutzungsdauern durch Erhaltungsaufwendungen verlängert werden, neu zu bewerten sind. Damit belasten die Erhaltungsaufwendungen nicht sofort, sondern erst über die Abschreibungen in Folgejahre das Jahresergebnis. der Kreistag unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses beschließen kann, Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage ohne Höchstbetrag (also nicht mehr nur bis zu einem Drittel des Eigenkapitals) zugeführt werden können, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist. Letzteres haben wir bereits in unserer Planung vorgesehen. Weitere NKF- Änderungen können wir hingegen noch nicht einplanen, da die hierfür erforderlichen untergesetzlichen Normenanpassungen wie eine KomHVO nur ohne weitere Erläuterungen sowie Durchführungsverordnungen und Muster noch gar nicht vorliegen. Bevor ich zum Schluss komme, bedanke ich mich ganz herzlich bei allen an der Haushaltsplanung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung, vor allem auch bei meinem Team im Fachdienst Finanzen, für ihren unermüdlichen Einsatz. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung des Kreishaushalts 2019 mit Ihnen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Etatberatung. 6