Achim Zimmermann. Brückenkurs Zivilrecht Lösungen

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Achim Zimmermann Brückenkurs Zivilrecht Lösungen

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Achim Zimmermann Brückenkurs Zivilrecht Lösungen Was Sie vor Vorlesungsbeginn wissen sollten UVK Verlagsgesellschaft mbh Konstanz mit UVK/Lucius München

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Lösungen Kapitel 3... 6 Lösungen Kapitel 4... 7 Lösungen Kapitel 5... 8 Lösungen Kapitel 6...10 Lösungen Kapitel 7...11 Lösungen Kapitel 8...13 Lösungen Kapitel 9...15 Hinweis Die gelb markierten Lösungen sind korrekt.

6 Lösungen Lösungen Kapitel 3 1. Im deutschen Recht gibt es drei grundlegende Rechtsgebiete. 2. Das Öffentliche Recht geht vom Prinzip der Gleichordnung aus. 3. Das Bürgerliche Gesetzbuch wird in fünf Bücher gegliedert. 4. Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Zivilrechts. 5. Alle Menschen sind juristische Personen.

Lösungen 7 6. Sachen werden in bewegliche Sachen und unbewegliche Sachen unterschieden. Lösungen Kapitel 4 1. Eine Willenserklärung besteht aus zwei grundlegenden Elementen. 2. Bei jeder Handlung liegt der Handlungswillen vor. 3. Willenserklärungen können sowohl ausdrücklich als auch durch schlüssiges Handeln abgegeben werden.

8 Lösungen 4. Damit eine Willenserklärung wirksam werden kann, muss sie vom Erklärenden abgegeben werden. 5. Für den Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden reicht deren Abgabe. Lösungen Kapitel 5 1. Die Abschlussfreiheit beinhaltet einerseits das Recht, einen Vertrag zu schließen, andererseits das Recht, den Vertragsschluss abzulehnen. 2. In Deutschland ist niemand verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen.

Lösungen 9 3. Alle Verträge müssen schriftlich geschlossen werden. 4. Damit ein Vertrag wirksam zustande kommt, werden grundsätzlich zwei Willenserklärungen benötigt. 5. Damit ein Vertrag zustande kommt, werden drei Elemente benötigt: Angebot, Antrag und Annahme. 6. Ein Angebot muss mindestens folgende Bestandteile enthalten: Parteien, Leistung und Gegenleistung.

10 Lösungen Lösungen Kapitel 6 1. Es gibt zwei Formen der Geschäftsunfähigkeit. 2. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen wirksam sein. 3. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit liegt zwischen der Geburt und dem 18. Lebensjahr vor. 4. Liegt ein lediglich rechtlicher Vorteil vor, ist die Willenserklärung des Minderjährigen wirksam.

Lösungen 11 5. Der sog. Taschengeldparagraph stellt einen Sonderfall der Genehmigung dar. 6. Nach dem Abschluss des Rechtsgeschäfts durch den Minderjährigen können die Eltern noch die Genehmigung erklären. 7. Auch ein Minderjähriger kann unter bestimmten Bedingungen voll geschäftsfähig sein. Lösungen Kapitel 7 1. Eine Stellvertretung ist immer zulässig.

12 Lösungen 2. Vollmacht ist ein anderer Begriff für die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht. 3. Eine Vollmacht muss immer schriftlich erteilt werden. 4. Bei der Stellvertretung wird eine eigene Willenserklärung abgegeben. 5. Die Begriffe Bote und Vertreter bedeuten dasselbe. 6. Die Erteilung einer Vollmacht gegenüber einem Dritten nennt sich Außenvollmacht.

Lösungen 13 7. Eine Vollmacht kann durch den Vertretenen nicht widerrufen werden. 8. Hat ein Vertreter keine Vertretungsmacht, so ist das für ihn folgenlos. Lösungen Kapitel 8 1. 280 BGB ist die Grundnorm für den Schadensersatz im Leistungsstörungsrecht. 2. Eine Obliegenheit ist eine gebotene Maßnahme im eigenen Interesse. 3. Der Schuldner muss für dritte Personen auch dann nicht haften, wenn er sie bei der Leistungserbringung einsetzt.

14 Lösungen 4. Bei einem Annahmeverzug kann der Schuldner Schadensersatz vom Gläubiger verlangen. 5. Subjektive Unmöglichkeit ist gegeben, wenn der Schuldner leisten kann, aber einfach nicht will. 6. Erhält der Schuldner aufgrund der Unmöglichkeit z. B. eine Versicherungsleistung, so kann er sie für sich behalten. 7. Wenn der Schuldner aufgrund der Unmöglichkeit nicht leisten muss, muss das auch der Gläubiger nicht.

Lösungen 15 Lösungen Kapitel 9 1. Die Hauptleistungspflichten des Verkäufers bestehen grundsätzlich in der Übergabe und Übereignung der Kaufsache. 2. Damit der Käufer Eigentümer der Kaufsache wird, ist die (eigenständige) Übereignung erforderlich. 3. Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist- von der Soll- Beschaffenheit positiv abweicht. 4. Der Mangel muss zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestehen.

16 Lösungen 5. Die Nacherfüllung kennt zwei Varianten: Nachbesserung und Minderung. 6. Bei der Nachbesserung wird eine neue Sache geliefert. 7. Bei der Minderung wird der Kaufpreis reduziert. Der Käufer kann die Sache aber behalten.