Kommunale Einnahmen sprudeln. Haushaltsanalyse 2006 für die Landeshauptstadt und die 24 Großen Kreisstädte der Region Stuttgart



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Transkript:

Kommunale Einnahmen sprudeln Haushaltsanalyse 2006 für die Landeshauptstadt und die 24 Großen Kreisstädte der Region Stuttgart

Herausgeber Konzeption Erstellt durch Redaktion Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart Postfach 10 24 44, 70020 Stuttgart Telefon 0711 2005-0 Telefax 0711 2005-354 www.stuttgart.ihk.de info@stuttgart.ihk.de Abteilung Recht und Steuern LIP, Ludwigsburger Institut für innovative Projekte in Verwaltung, Wirtschaft und Recht e. V. Dr. Melanie Bär Stand September 2006 2006 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Datenträgern sowie Einspeisungen in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart keine Gewähr.

Inhaltsverzeichnis Einleitung 5 1. Zusammenfassung der Ergebnisse 6 2. Verzeichnis der Kennzahlen 11 2.1 Zahl der Einwohner 11 2.2 Gewerbesteuerhebesätze in Prozent 13 2.3 Grundsteuerhebesätze in Prozent (Grundsteuer B) 15 2.4 Realsteuerhebesätze in Prozent (Gewerbesteuer und Grundsteuer B) 17 2.5 Haushaltsvolumen in Euro 18 2.5 A Volumen des Verwaltungshaushalts in Euro 19 2.5 B Volumen des Verwaltungshaushalts in Euro - bereinigt um innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten 20 2.5 C Volumen des Vermögenshaushalts in Euro 22 2.6 Gesamtsteuereinnahmen pro Einwohner in Euro 24 2.7 Gewerbesteuereinnahmen pro Einwohner in Euro 26 2.8 Fiktiver Gewerbesteuermessbetrag pro Einwohner in Euro 29 2.9 Grundsteuereinnahmen (Grundsteuer A + B) pro Einwohner in Euro 31 2.10 Einkommensteueranteil pro Einwohner in Euro 33 2.11 Umsatzsteueranteil pro Einwohner in Euro 35 2.12 A Schlüsselzuweisungen pro Einwohner in Euro 37 2.12 B Umlagezahlungen in Euro 39 2.13 Freie Spitze pro Einwohner in Euro 41 2.14 Finanzkraft Nettoeinnahmen aus Unterabschnitt 9000 des VwH pro Einwohner in Euro 43 2.15 A Personalausgaben pro Einwohner in Euro (ohne ausgegliederte Bereiche) 45 2.15 B Anteil der Personalausgaben (in Prozent) an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (ohne ausgegliederte Bereiche) 48 2.15 C Verwaltungs- und Betriebsausgaben (ohne innere Verrechnung und kalkulatorische Kosten) pro Einwohner in Euro 50 2.15 D Laufende Zuweisungen der Gruppen 70 und 71 pro Einwohner in Euro 53 2.15 E Personal-, Verwaltungs- und Betriebsausgaben einschl. laufender Zuweisungen (ohne innere Verrechnung und kalkulatorische Kosten) pro Einwohner in Euro 55 2.15 F Anteil der Personal-, Verwaltungs- und Betriebsausgaben einschl. laufender Zuweisungen an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts 57 2.16 Kalkulatorische Kosten pro Einwohner in Euro 58 2.17 Innere Verrechnungen pro Einwohner in Euro 60

Inhaltsverzeichnis 2.18 A Schulden aus inneren Darlehen per 31.12. (ohne ausgegliederte Bereiche) pro Einwohner in Euro 62 2.18 B Schulden per 31.12. pro Einwohner in Euro (ohne ausgegliederte Bereiche) 63 2.18 C Schulden der Eigenbetriebe per 31.12. (ohne Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) pro Einwohner in Euro 66 2.18 D Gesamtschulden Stadthaushalt (einschl. innere Darlehen) und Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen) pro Einwohner in Euro per 31.12. (ohne Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) 68 2.18 E Schulden je ein Euro Gesamtsteuereinnahmen (nur Kernhaushalt) in Euro 70 2.18 F Tilgungsquote (Schulden per 31.12.) 72 2.18 G Zinsausgaben pro Einwohner in Euro 74 2.19 Gesamtinvestitionen pro Einwohner in Euro 76 2.20 Bruttokreditaufnahmen (ohne Umschuldungen) bezogen auf die Gesamtinvestitionen in v. H. 78 2.21 Stand der allgemeinen Rücklage in Euro 80 2.22 A Abmangel für Einrichtungen der Kinderbetreuung in Euro pro Einwohner 82 2.22 B Abmangel für Schulen in Euro pro Einwohner 84 2.23 Durchschnittswerte ausgewählter Kennzahlen der Haushaltsanalyse 2006 der Landeshauptstadt Stuttgart und der Großen Kreisstädte in der Region 86 Anschriften 87

Einleitung Die vorliegende Analyse der Finanzlage der Landeshauptstadt Stuttgart und der Großen Kreisstädte in der Region Stuttgart hat zum Ziel, mehr Transparenz über die Kommunalfinanzen zu schaffen, Entwicklungen erkennbar zu machen und Unterschiede aufzuzeigen. Zwar ist die Stadt Stuttgart als Landeshauptstadt mit vielfältigen Sonderaufgaben und einer Sonderstellung nicht unmittelbar mit den Großen Kreisstädten der Region zu vergleichen. Sie wurde jedoch der Vollständigkeit halber in die Übersichten der Region aufgenommen. Die Ergebnisse dieser Analyse lassen einen interkommunalen und intertemporalen Vergleich wichtiger finanz- und haushaltspolitischer Daten der Gemeinden zu. Die gewonnenen Kennzahlen reichen jedoch allein noch nicht aus, um eine finanzwirtschaftliche Einzelanalyse oder einen Vergleich von Haushalten verschiedener Gemeinden fundiert durchzuführen. Die in den einzelnen Tabellen ausgewiesenen Rangfolgen können immer nur eine Orientierungshilfe über den Stand einer Gemeinde geben; sie ersetzen im Einzelfall nicht die notwendige weitergehende Analyse, die den Besonderheiten oder speziellen Entwicklungen in einer Gemeinde Rechnung tragen kann. Struktur, Größe und Aufgaben der einzelnen Gemeinde spielen selbstverständlich eine wesentliche Rolle. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Eigenbetriebsproblematik hinzuweisen. Einige Gemeinden haben öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Entsorgungseinrichtungen, Schwimmbäder, Stadtwerke etc. als Eigenbetriebe ausgegliedert - mit den entsprechenden Konsequenzen für die Haushaltspläne. In anderen Gemeinden existieren keine Eigenbetriebe. Vermehrt findet die Ausgliederung kommunaler Einrichtungen in so genannten Eigengesellschaften statt, die überwiegend in der Rechtsform einer GmbH geführt werden. Im Einzelfall kann es dazu kommen, dass sich durch die Ausgliederung öffentlicher Einrichtungen beispielsweise der Schuldenstand im Haushaltsplan der Gemeinde drastisch reduziert, obwohl sich die Gesamtverschuldung nicht geändert hat. Aufgrund dieser Tatsache ist die Vergleichbarkeit der Daten nur eingeschränkt möglich. Die ermittelten Kennzahlen wurden vor allem anhand der Gruppierungsübersichten in den Haushaltsplänen für das Jahr 2006 errechnet. Die in den Tabellen ausgewiesenen Werte basieren für die Jahre 2006 und 2005 auf den Planzahlen, für die Jahre 2004 und 2003 in der Regel auf dem Rechnungsergebnis (Ausnahme: Doppelhaushalte). Die Einwohnerzahlen entsprechen dem Stand vom 30. Juni 2006 bzw. dem 30. Juni der Vorjahre und beruhen auf den Erhebungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. 5

1. Zusammenfassung der Ergebnisse Das kommunale Haushaltsjahr 2006 ist geprägt von deutlichen Steuermehreinnahmen. So erwarten nahezu alle untersuchten Städte für das laufende Jahr steigende Steuereinnahmen. Eine Entwicklung, die voll im bundesweiten Trend liegt und die - wie schon in den vergangenen Jahren - insbesondere von der weiterhin dynamischen Entwicklung der Gewerbesteuer getragen wird. Für letztere steht es nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums schon jetzt fest, dass im Jahr 2006 zum dritten Mal in Folge Rekordeinnahmen erzielt werden. Dabei lag bereits im vergangenen Jahr das Niveau 2,8 Milliarden Euro über dem Niveau des bisherigen Rekordjahrs 2004. Eindeutig belegt ist damit aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, dass für die aktuell in der Diskussion stehende gesetzliche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer durch Hinzurechnung von Zinsen und den Finanzierungsanteil von Mieten, Pachten und Leasingraten bei eventueller geringer Senkung des Messbetrags keine Notwendigkeit besteht (sog. Hamburger Modell). Die Bemessungsgrundlage muss sich vielmehr stets am Gewinn orientieren und darf nicht weiter auf ertragsunabhängige Elemente ausgedehnt werden. Alles andere würde vor allem Unternehmen in Krisensituationen und kleinere beziehungsweise traditionell eher eigenkapitalschwache Unternehmen des Mittelstands unnötig belasten und gefährden. Die Ausgabenseite der Kommunen prägen in diesem Jahr vor allem veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und Aufgaben, die den Städten und Gemeinden neu übertragen wurden. So stiegen beispielsweise durch das In-Kraft-Treten der Neuregelung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) die kommunalen Ausgaben für die gesamten sozialen Leistungen im Jahr 2005 bundesweit um elf Prozent. Für das laufende Jahr ist ebenfalls mit Mehrausgaben zu rechnen. Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass bei den Kommunen durch die Einführung von Hartz IV zugleich die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz deutlich zurückgingen und den Kommunen Erstattungen bzw. Zuweisungen von Bund und Land zugeflossen sind. Neu hinzugekommen sind bei Städten und Gemeinden außerdem Aufgaben im Bereich Bildung und Betreuung. Der Bundesgesetzgeber hat den Kommunen insoweit beispielsweise aufgegeben, bis 2010 eine ausreichende Versorgung im Bereich der Kleinkinderbetreuung sicherzustellen. Zusätzliches Engagement fordern daneben das Projekt schulreifes Kind und der Ausbau des Ganztagesschulangebots. Die diesjährige Analyse wurde daher um die Kennzahlen Ausgaben für Einrichtungen der Kinderbetreuung und Ausgaben für Schulen erweitert, um auch hier eine inter- 6

1. Zusammenfassung der Ergebnisse kommunale Vergleichbarkeit herzustellen, zumal diese Leistungen auch für Standortanalysen der Wirtschaft relevant sind. Obgleich alle Kommunen von den beschriebenen Veränderungen betroffen sind, zeigt die Analyse, dass die Bilanz in den einzelnen Städten der Region sehr unterschiedlich ausfällt: Ein Teil der Städte kommt aufgrund der ansteigenden Einnahmen offensichtlich besser mit der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Ausstattung aus, während andere Städte auch für das Jahr 2006 eine äußerst angespannte Haushaltslage erwartet. So plant etwa die Hälfte der analysierten Gemeinden, ihren Schuldenstand (ohne ausgegliederte Bereiche) im Jahr 2006 zu reduzieren. Da aber die andere Hälfte mit einer weiteren Erhöhung des Schuldenstands je Einwohner rechnet, steigt der ungewichtete durchschnittliche Schuldenstand pro Kopf in der Region weiterhin an. Er liegt in diesem Jahr mit einem Wert von 345,21 Euro je Einwohner sieben Prozent über dem Vorjahreswert. Verschlechtert wird die finanzielle Situation zahlreicher Städte zudem durch die hohen Schuldenstände ihrer Eigenbetriebe, wobei diese leider nicht von allen Gemeinden ausgewiesen werden. So liegt beispielsweise der Schuldenstand allein der Eigenbetriebe der Stadt Esslingen bei 1.811,94 Euro pro Einwohner. Die IHK appelliert daher an die Kommunen, sich aufgrund der drohenden finanziellen Risiken mehr auf ihre Kernaufgaben vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge zu beschränken. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Privatwirtschaft durch eine ausgedehnte kommunale wirtschaftliche Betätigung unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen Konkurrenz gemacht oder gar die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird. Insoweit begrüßt die IHK die zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts in 102 GemO, die die Neuaufnahme wirtschaftlicher Betätigungen der Kommunen einschränkt und den Unternehmern die Möglichkeit gibt, gegen wettbewerbsverzerrende Konkurrenz rechtlich vorzugehen. Schulden-Rekordhalter in Baden-Württemberg bleibt übrigens Mannheim. Kommune und Eigenbetriebe sind dort mit einer Milliarde Euro verschuldet. Hingegen ist mit Bietigheim-Bissingen eine der 25 untersuchten Städte der Region als kommunale Körperschaft weiterhin völlig schuldenfrei (von Beteiligungen abgesehen). Höchst unterschiedlich fällt unter den analysierten Städten auch die Entwicklung der Kennzahl freie Spitze aus. So sind es 17 der 25 untersuchten Städte, die keine oder zumindest keine für die ordentliche Schuldentilgung ausreichende Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaften können und deren freie Spitze daher negativ ist. Insbesondere in Ludwigsburg, Göppingen, Geislingen, Ostfildern und Böblingen ist 7

1. Zusammenfassung der Ergebnisse dabei eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich vergrößerte Kluft zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verzeichnen. Während es bei den Ausgaben in acht Städten erfreulicherweise gelungen ist, ihre Gesamtausgaben für Personal, Verwaltung und Betrieb einschließlich der laufenden Zuweisungen zu reduzieren, rechnet die Mehrzahl der analysierten Städte insoweit mit Mehrausgaben. Wie unterschiedlich die Ausgabenpolitik der einzelnen Städten ist, zeigt sich daran, dass dieser Kostenblock pro Einwohner beispielsweise in Remseck - der Stadt mit den niedrigsten Ausgaben für Personal, Verwaltung und Betrieb einschließlich der laufenden Zuweisungen - nahezu halb so hoch ist wie in anderen untersuchten Städten. Ein Grund für die vielerorts vorzufindenden Kostensteigerungen liegt sicherlich in den bereits angesprochenen Mehraufwendungen der Kommunen für Bildung und Betreuung. In diesem Punkt werden auch künftig Kostensteigerungen unvermeidbar sein, da die weitere Erweiterung des Angebots gesetzlich vorgeschrieben ist. Vergleicht man die diesjährigen Ausgaben für Einrichtungen der Kinderbetreuung mit dem Jahr 2003, liegt der ungewichtete Durchschnittswert in der Region sieben Prozent darüber. Die durchschnittlichen Ausgaben für Schulen wurden im gleichen Zeitraum um 15 Prozent erhöht. Damit zeigt die vorliegende Analyse erneut, dass zahlreiche Gemeinden weniger ein Einnahmen- als ein Ausgabenproblem haben, welches sicherlich auch auf die zahlreichen neuen Aufgaben zurückzuführen ist, die den Kommunen in den letzten Jahren übertragen wurden. Für eine solide Basis der Kommunalfinanzen wäre es entsprechend des Konnexitätsprinzips in diesem Zusammenhang wünschenswert, dass die über die Aufgaben entscheidende Ebene auch die Verantwortung für die damit entstehenden Ausgaben übernehmen muss. Kein gangbarer Weg ist es hingegen, zusätzliche Ausgaben weiterhin auf Ebene der Gemeinden mit Hebesatzerhöhungen zu nivellieren. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass in diesem Jahr fünf der analysierten Städte erneut ihre Grundsteuerhebesätze zum Teil erheblich erhöht haben. Positiv ist es hingegen, dass die Kommunen zumindest von dem Mittel der Gewerbesteuerhebesatzerhöhung im Jahr 2006 nur äußerst sparsam Gebrauch gemacht haben. Die Gewerbesteuerhebesätze der analysierten Gemeinden blieben bis auf Weinstadt (+ 10 Prozentpunkte) konstant. Andererseits kam es für 2006 auch in keiner der untersuchten Städte zu einer Gewerbesteuerhebesatzsenkung, wie sie in anderen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs zu finden war. Als positives Beispiel innerhalb der Region ist etwa Weissach zu nennen, das seinen Hebesatz um 10 Prozent gesenkt hat, außerhalb der Region betreibt die Stadt Walldorf mit einer 8

1. Zusammenfassung der Ergebnisse Hebesatzsenkung um 55 Prozentpunkte eine konjunkturfreundliche Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik. Im Kontext mit dem Konnexitätsprinzip ist schließlich auch zu berücksichtigen, dass den Kommunen ihre Steuereinnahmen nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen, sondern dass große Teile dieser Einnahmen in Form von Umlagen wieder abgeführt werden müssen. Daher wurde in diesem Jahr erstmals eine Kennziffer Umlagezahlungen in die Analyse aufgenommen, die die Umlagebelastung der einzelnen Kommune aufführt und in Relation zueinander setzt. Wie die Analyse zeigt, rechnet die Mehrzahl der untersuchten Städte für 2006 mit höheren Umlagezahlungen als im Vorjahr, was die kommunale Haushaltspolitik erschwert. Eine Prognose hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Kommunalfinanzen kann kaum getroffen werden. Das Bundesfinanzministerium hat zwar bereits im Zusammenhang mit der Steuerschätzung im Mai 2006 erste Erwartungen für die kommenden Jahre geäußert. Danach wird erwartet, dass der Zuwachs der kommunalen Steuereinnahmen - aufgrund der für das Jahr 2007 bereits beschlossenen verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und Mehrwertsteuererhöhung, die teilweise die Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer mindert - geringer ausfällt als bei Bund und Ländern. Gleichzeitig wird aber auch damit gerechnet, dass die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich mittelbar an den Einnahmen der Länder aus der Mehrwertsteuererhöhung partizipieren, so dass letztlich bei den Städten und Gemeinden für 2007 mit einem ein durchschnittliches Plus von 1,5 Prozent und für 2008 mit einem Zuwachs von 3 Prozent gerechnet wird. Nach den aktuellen Überlegungen zu einer großen Unternehmensteuerreform erscheint es jedoch wahrscheinlich, dass sich auch im Bereich der Kommunalfinanzen in nächster Zukunft grundlegende Veränderungen ergeben werden. So wären die Kommunen über ihre Anteile an Einkommen- und Körperschaftsteuer mittelbar an den Veränderungen betroffen, sollte es hier zu Steuersatzänderungen und Änderungen der Bemessungsgrundlage kommen. Zur Diskussion stehen aber auch unmittelbare Änderungen im Bereich der kommunalen Steuern. So ist etwa eine Verdopplung der Grundsteuer für gewerblich genutzte Grundstücke als Kompensation für Steuerausfälle an anderer Stelle im Gespräch. Auch für die Gewerbesteuer gibt es zahlreiche Reformvorschläge, deren Spektrum von weiteren Hinzurechnungen bei der Bemessungsgrundlage auf Basis des bisherigen Systems bis zu einer völligen Neugestaltung der Gewerbesteuer reicht. Die IHK Region Stuttgart plädiert hier für eine neue gewinnorientierte kommunale Unternehmensteuer mit einer Beteiligung an der Lohnsteuer als stabilisierendem Element und lehnt die Substanzbesteuerung durch Verschärfung der Hinzurechnungen ab. 9

1. Zusammenfassung der Ergebnisse Insgesamt zeigt sich, dass eine Prognose zu der weiteren Entwicklung der Kommunalfinanzen derzeit nahezu unmöglich ist. Fest steht jedoch, dass die Gemeinden zwingend einen Konsolidierungskurs verfolgen und Schulden abbauen müssen. Nur so kann eine kommunale Finanzpolitik auf Kosten kommender Generationen verhindert werden. 10

2.1 Zahl der Einwohner GEMEINDE 30.06.2005 Änd. zu 30.06.2004 Änd. zu 30.06.2003 Änd. zu 30.06.2002 nach EW-Zahlen 30.06.02 30.06.02 30.06.02 1 Stuttgart 591.550 0,70% 589.868 0,41% 588.667 0,21% 587.437 2 Esslingen am Neckar 92.261 1,12% 92.197 1,05% 91.703 0,51% 91.239 3 Ludwigsburg 87.703 0,41% 87.649 0,35% 87.518 0,20% 87.345 4 Sindelfingen 61.241 0,25% 61.390 0,49% 61.294 0,33% 61.091 5 Göppingen 57.836 0,42% 57.968 0,65% 57.826 0,40% 57.595 6 Waiblingen 52.926 0,46% 53.005 0,61% 52.914 0,43% 52.685 7 Böblingen 46.322 0,54% 46.019-0,12% 46.273 0,43% 46.075 8 Leonberg 45.535 0,85% 45.537 0,86% 45.479 0,73% 45.150 9 Fellbach 44.010 1,47% 43.819 1,03% 43.611 0,55% 43.372 10 Filderstadt 43.731 1,97% 43.346 1,07% 43.190 0,71% 42.886 11 Bietigheim-Bissingen 42.022 1,90% 41.686 1,08% 41.521 0,68% 41.240 12 Nürtingen 40.552 1,45% 40.255 0,71% 40.155 0,46% 39.971 13 Kirchheim unter Teck 39.923 1,35% 39.821 1,09% 39.681 0,73% 39.392 14 Schorndorf 39.323 0,52% 39.506 0,98% 39.497 0,96% 39.121 15 Leinfelden-Echterdingen 37.055 1,72% 36.699 0,75% 36.620 0,53% 36.427 16 Backnang 35.066-0,50% 35.715 1,34% 35.627 1,09% 35.243 17 Ostfildern 33.714 4,85% 33.442 4,00% 32.942 2,44% 32.156 18 Herrenberg 31.235 1,63% 31.090 1,16% 31.134 1,30% 30.734 19 Kornwestheim 30.689 2,14% 30.622 1,91% 30.399 1,17% 30.047 20 Vaihingen an der Enz 28.898 2,24% 28.739 1,68% 28.447 0,65% 28.264 21 Winnenden 27.877 0,85% 27.834 0,70% 27.766 0,45% 27.641 22 Geislingen 27.763-0,76% 27.900-0,28% 28.030 0,19% 27.977 23 Weinstadt 26.253 1,13% 26.186 0,87% 26.091 0,50% 25.960 24 Ditzingen 24.215 0,59% 24.157 0,34% 24.100 0,11% 24.074 25 Remseck 22.437 3,36% 22.259 2,54% 21.899 0,88% 21.707 Gesamt 1.610.137 0,96% 1.606.709 0,74% 1.602.384 0,47% 1.594.829 Die Einwohnerzahlen beruhen auf den Erhebungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg und entsprechen jeweils dem Stand vom 30. Juni des Vorjahres. In der Landeshauptstadt Stuttgart und in den Großen Kreisstädten der Region wurden zum 30. Juni 2005 insgesamt 1.610.137 Einwohner gezählt. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber 2002 um 0,96 Prozent. In allen betrachteten Städten, mit Ausnahme von Backnang und Geislingen, stieg die Einwohnerzahl im Vergleich zu 2002 an. Boomtown ist - wie in den Vorjahren - erneut Ostfildern mit 4,85 Prozent, gefolgt von der jüngsten Großen Kreisstadt in der Region, Remseck, mit 3,36 Prozent. 11

Veränderungen bei der Einwohnerzahl im Vergleich zum Stand 30. Juni 2002 8,00% 7,00% 30.06.2005 30.06.2004 30.06.2003 6,00% 5,00% 4,00% 3,00% 2,00% 1,00% 0,00% -1,00% -2,00% Ostfildern Remseck Vaihingen an der Enz Kornwestheim Filderstadt Bietigheim-Bissingen Leinfelden-Echterdingen Herrenberg Fellbach Nürtingen Kirchheim unter Teck Weinstadt Esslingen am Neckar Winnenden Leonberg Stuttgart Ditzingen Böblingen Schorndorf Waiblingen Göppingen Ludwigsburg Sindelfingen Backnang Geislingen 12

2.2 Gewerbesteuerhebesätze in Prozent GEMEINDE 2006 2005 2004 2003 nach Hebesätzen 1 Stuttgart 420 420 420 420 2 Filderstadt 395 395 395 395 3 Esslingen am Neckar 390 390 390 390 4 Remseck 385 385 385 385 4 Schorndorf 385 385 365 365 6 Leinfelden-Echterdingen 380 380 380 380 6 Ostfildern 380 380 380 380 6 Sindelfingen 380 380 380 380 6 Leonberg 380 380 365 365 10 Ditzingen 370 370 370 370 10 Geislingen 370 370 370 370 10 Nürtingen 370 370 370 370 10 Kornwestheim 370 370 350 350 10 Weinstadt 370 360 360 360 15 Göppingen 365 365 365 365 16 Herrenberg 360 360 360 360 16 Kirchheim unter Teck 360 360 360 360 16 Ludwigsburg 360 360 360 360 16 Winnenden 360 360 360 360 16 Backnang 360 360 345 345 21 Fellbach 355 355 345 345 22 Vaihingen an der Enz 350 350 350 350 22 Waiblingen 350 350 350 350 24 Böblingen 340 340 330 330 25 Bietigheim-Bissingen 335 335 335 335 25 ungewichteter Durchschnitt 369,60 369,20 365,60 365,60 Der Gewerbesteuerhebesatz wird nach 16 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz von der jeweils hebeberechtigten Gemeinde entweder jeweils für ein Jahr durch die Haushaltssatzung oder für mehrere Jahre in einer separaten Steuersatzung bestimmt. Der Hebesatz beträgt nach dem Gewerbesteuergesetz mindestens 200 Prozentpunkte. Weitergehende unmittelbare gesetzliche Beschränkungen des Hebesatzrechts gibt es in Baden-Württemberg nicht. Allerdings ist zu beachten, dass sich aus dem Finanzausgleichsgesetz quasi eine Untergrenze von 290 Prozentpunkten ergibt, bei deren Unterschreiten die Gemeinde im kommunalen Finanzausgleich Nachteile erleiden würde. Daneben verlangen die Richtlinien der für besonders finanzschwache Kommunen gedachten Zuweisungen aus dem Ausgleichstock einen Hebesatz von 340 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat nur Weinstadt den Gewerbesteuerhebesatz um zehn Punkte erhöht. Gewerbesteuerhebesatzsenkungen gab es in der Region nicht, während andernorts in Baden-Württemberg zum Teil erhebliche Senkungen vorgenommen wurden, so etwa in Walldorf um 55 Prozentpunkte. 13

In der Region sowie in Baden-Württemberg insgesamt bleibt die Landeshauptstadt Stuttgart hinsichtlich der Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes mit einem Hebesatz von 420 Prozentpunkten weiterhin Spitzenreiter. In Baden-Württemberg steht an zweiter Stelle Mannheim mit einem Hebesatz von 415, gefolgt von Karlsruhe mit einem Hebesatz von 410 Prozentpunkten und Heidelberg bzw. Freiburg mit jeweils einem Hebesatz von 400 Prozentpunkten. Im bundesweiten Vergleich mit anderen Landeshauptstädten liegt Stuttgart mit dem Hebesatz von 420 Prozentpunkten hingegen auf eher niedrigem Niveau. Geringere Hebesätze finden sich nur in Erfurt (400) und Berlin (410). Bundesweit liegt der höchste Hebesatz bei Städten über 50.000 Einwohner in den Städten München, Frankfurt a. M. und Bottrop bei 490 Prozentpunkten. Entwicklung der Gewerbesteuerhebesätze 2003-2006 in Prozent 430 410 2006 2005 2004 2003 390 370 350 330 310 290 Stuttgart Esslingen am Neckar Nürtingen Göppingen Ludwigsburg Waiblingen Böblingen Bietigheim-Bissingen Durchschnitt ungew. 14

2.3 Grundsteuerhebesätze in Prozent (Grundsteuer B) GEMEINDE 2006 2005 2004 2003 nach Hebesatz 1 Stuttgart 420 420 420 420 2 Remseck 415 415 415 415 3 Schorndorf 400 400 370 350 3 Vaihingen an der Enz 400 400 350 340 5 Weinstadt 390 365 365 345 6 Leonberg 385 385 370 335 7 Esslingen am Neckar 380 380 380 380 8 Geislingen 370 370 370 370 8 Göppingen 370 370 370 370 8 Kornwestheim 370 370 270 250 8 Winnenden 370 340 340 340 12 Filderstadt 360 360 360 340 12 Kirchheim unter Teck 360 360 360 360 12 Ostfildern 360 360 360 340 12 Sindelfingen 360 360 330 360 12 Backnang 360 360 325 325 12 Nürtingen 360 330 330 330 18 Fellbach 355 350 340 310 19 Herrenberg 350 350 350 350 19 Leinfelden-Echterdingen 350 350 350 330 19 Waiblingen 350 350 350 320 22 Ditzingen 330 330 330 330 23 Ludwigsburg 310 280 280 280 24 Böblingen 275 275 250 250 25 Bietigheim-Bissingen 255 255 255 255 25 ungewichteter Durchschnitt 360,20 355,40 343,60 335,80 Die Grundsteuer B wird erhoben für den nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordneten (bzw. dieser gleichgestellten) Grundbesitz. Die Grundsteuer B, obgleich eine Steuer, kann als Finanzierungsäquivalent für die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur verstanden werden. Als solches kommt ihr für die kommunalen Haushalte eine immer größere Bedeutung zu. Der Grundsteuerhebesatz wird nach 25 Grundsteuergesetz von der jeweils hebeberechtigten Gemeinde entweder jeweils für ein Jahr durch die Haushaltssatzung oder für mehrere Jahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum, in einer separaten Steuersatzung bestimmt. Unmittelbare gesetzliche Beschränkungen des Hebesatzrechts gibt es in Baden-Württemberg nicht. Allerdings ist zu beachten, dass sich aus dem Finanzausgleichsgesetz quasi eine Untergrenze von 185 Prozentpunkten ergibt, bei deren Unterschreiten die Gemeinde im kommunalen Finanzausgleich Nachteile erleiden würde. Daneben verlangen die Richtlinien der für besonders finanzschwache Kommunen gedachten Zuweisungen aus dem Ausgleichstock einen Hebesatz von 300 Prozent. 15

Mit Fellbach, Ludwigsburg, Nürtingen, Weinstadt und Winnenden erhöhten dieses Jahr fünf Städte die Hebesätze für die Grundsteuer B. Die Erhöhungen liegen in Fellbach bei fünf Prozentpunkten und in den anderen vier Städten jeweils bei 30 Prozentpunkten. Die übrigen analysierten Städte der Region behielten ihre Hebesätze gegenüber dem Vorjahr bei. Der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz B liegt mit 360,20 Prozentpunkten in diesem Jahr erneut über dem Vorjahreswert (343,60 Prozentpunkte), was auf die genannten Erhöhungen zurückzuführen ist. Entwicklung der Grundsteuerhebesätze B 2003-2006 in Prozent 435 385 2006 2005 2004 2003 335 285 235 185 Stuttgart Esslingen am Neckar Göppingen Waiblingen Nürtingen Ludwigsburg Böblingen Bietigheim-Bissingen Durchschnitt ungew. 16

2.4 Realsteuerhebesätze in Prozent (Gewerbesteuer und Grundsteuer B) GEMEINDE Gewerbesteuer Grundsteuer B nach Alphabet 2006 2005 2004 2003 2006 2005 2004 2003 1 Backnang 360 360 345 345 360 360 325 325 2 Bietigheim-Bissingen 335 335 335 335 255 255 255 255 3 Böblingen 340 340 330 330 275 275 250 250 4 Ditzingen 370 370 370 370 330 330 330 330 5 Esslingen am Neckar 390 390 390 390 380 380 380 380 6 Fellbach 355 355 345 345 355 350 340 310 7 Filderstadt 395 395 395 395 360 360 360 340 8 Geislingen 370 370 370 370 370 370 370 370 9 Göppingen 365 365 365 365 370 370 370 370 10 Herrenberg 360 360 360 360 350 350 350 350 11 Kirchheim unter Teck 360 360 360 360 360 360 360 360 12 Kornwestheim 370 370 350 350 370 370 270 250 13 Leinfelden-Echterdingen 380 380 380 380 350 350 350 330 14 Leonberg 380 380 365 365 385 385 370 335 15 Ludwigsburg 360 360 360 360 310 280 280 280 16 Nürtingen 370 370 370 370 360 330 330 330 17 Ostfildern 380 380 380 380 360 360 360 340 18 Remseck 385 385 385 385 415 415 415 415 19 Schorndorf 385 385 365 365 400 400 370 350 20 Sindelfingen 380 380 380 380 360 360 330 360 21 Stuttgart 420 420 420 420 420 420 420 420 22 Vaihingen an der Enz 350 350 350 350 400 400 350 340 23 Waiblingen 350 350 350 350 350 350 350 320 24 Weinstadt 370 360 360 360 390 365 365 345 25 Winnenden 360 360 360 360 370 340 340 340 25 ungewichteter Durchschnitt 369,60 369,20 365,60 365,60 360,20 355,40 343,60 335,80 17

2.5 Haushaltsvolumen in Euro GEMEINDE 2006 Änd. zu 2005 Änd. zu 2004 Änd. zu 2003 nach HH-Volumen 2003 2003 2003 1 Stuttgart 2.355.460.200-16,85% 2.225.259.200-21,45% 2.528.889.582-10,73% 2.832.942.700 2 Ludwigsburg 265.832.650-16,49% 240.599.850-24,42% 246.652.753-22,51% 318.319.496 3 Esslingen am Neckar 209.577.400 0,21% 215.130.950 2,87% 210.601.015 0,70% 209.138.921 4 Waiblingen 152.821.000 7,74% 152.468.000 7,49% 167.854.380 18,34% 141.845.234 5 Sindelfingen 143.202.000-5,64% 138.029.000-9,05% 182.504.595 20,26% 151.761.859 6 Leonberg 134.031.380 13,91% 129.312.513 9,90% 116.743.512-0,78% 117.666.345 7 Göppingen 132.921.290 6,68% 118.754.710-4,69% 119.713.036-3,92% 124.592.340 8 Böblingen 127.023.250-25,52% 119.920.250-29,68% 121.243.268-28,90% 170.535.425 9 Fellbach 117.333.500 8,86% 109.446.700 1,54% 114.674.073 6,39% 107.786.461 10 Filderstadt 99.369.583 0,34% 106.495.483 7,54% 109.584.137 10,66% 99.029.103 11 Leinfelden-Echterdingen 97.904.300 13,02% 86.660.000 0,04% 84.650.384-2,28% 86.622.906 12 Bietigheim-Bissingen 96.642.900-9,35% 94.175.350-11,66% 94.972.661-10,91% 106.605.537 13 Kirchheim unter Teck 92.942.097-0,31% 93.505.516 0,29% 95.759.678 2,71% 93.233.758 14 Nürtingen 87.812.000-6,83% 88.315.000-6,30% 87.228.791-7,45% 94.248.983 15 Schorndorf 81.496.500 0,54% 78.792.940-2,79% 80.308.357-0,92% 81.057.715 16 Herrenberg 76.938.202 8,45% 76.445.909 7,76% 73.576.129 3,71% 70.942.224 17 Ostfildern 75.482.760 13,02% 72.230.330 8,15% 74.844.630 12,07% 66.785.354 18 Kornwestheim 73.206.400 0,31% 71.367.700-2,21% 59.552.513-18,40% 72.981.474 19 Backnang 72.052.000-6,33% 68.066.900-11,51% 69.897.372-9,13% 76.919.106 20 Vaihingen an der Enz 67.566.089-2,58% 62.760.700-9,51% 60.603.276-12,62% 69.357.387 21 Winnenden 63.564.160 0,72% 67.001.975 6,17% 64.154.920 1,66% 63.107.037 22 Geislingen 56.575.400 15,08% 53.216.000 8,25% 55.162.552 12,21% 49.160.049 23 Ditzingen 55.874.000-5,95% 59.387.000-0,04% 59.453.859 0,07% 59.411.271 24 Weinstadt 45.137.000-5,85% 46.773.000-2,43% 46.382.386-3,25% 47.939.505 25 Remseck 37.560.000 2,50% 36.820.000 0,48% 33.105.336-9,66% 36.644.953 Gesamt 4.818.326.061-9,91% 4.610.934.976-13,79% 4.958.113.195-7,30% 5.348.635.143 Das Haushaltsvolumen korreliert eng mit der Einwohnerzahl und den Aufgaben, die die Stadt zu erfüllen hat. Das Gesamtvolumen setzt sich zusammen aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Der Verwaltungshaushalt umfasst die laufenden Einnahmen und Ausgaben, der Vermögenshaushalt wiederum alle vermögenswirksamen Vorgänge (z. B. Investitionen) sowie Schuldenaufnahme und -tilgung. Veränderungen des Haushaltsvolumens gehen häufig auf den Vermögenshaushalt zurück. Sie können Hinweise auf die Investitionen geben. Aber auch in Zusammenhang mit der Ausgliederung kommunaler Einrichtungen kommt es zu Veränderungen sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt. Auch können sich größere Schwankungen aus der Behandlung von Aktienerlösen aus dem Verkauf von Beteiligungen erklären. Außerdem wirken sich vor allem bei den Stadtkreisen die Verwaltungsreform und Ausgaben im Bereich SGB II aus. Nahezu die Hälfte der untersuchten Städte plant für das Haushaltsjahr 2006 mit einem - im Vergleich zum Jahr 2003 - reduzierten Haushaltsvolumen. Hingegen wird im Vergleich zum Vorjahr in den meisten Städten mit einem erhöhten Haushaltsvolumen gerechnet. 18

2.5 A Volumen des Verwaltungshaushalts in Euro GEMEINDE 2006 Änd. zu 2005 Änd. zu 2004 Änd. zu 2003 nach HH-Volumen 2003 2003 2003 1 Stuttgart 1.953.017.200 3,53% 1.859.167.400-1,45% 2.068.344.620 9,64% 1.886.449.500 2 Ludwigsburg 224.394.750-1,40% 200.467.350-11,91% 205.303.620-9,79% 227.576.506 3 Esslingen am Neckar 180.012.200 6,17% 179.153.294 5,66% 182.255.347 7,49% 169.548.939 4 Waiblingen 128.021.000 8,99% 119.625.000 1,84% 133.661.566 13,79% 117.464.530 5 Sindelfingen 125.502.000-10,14% 114.922.000-17,72% 161.656.641 15,74% 139.669.359 6 Leonberg 120.790.510 23,81% 115.691.345 18,59% 104.427.775 7,04% 97.559.452 7 Göppingen 108.100.580 9,21% 103.971.020 5,04% 106.584.856 7,68% 98.986.105 8 Böblingen 105.703.900-15,93% 103.191.750-17,93% 109.727.254-12,73% 125.738.142 9 Fellbach 103.316.100 6,32% 96.926.300-0,26% 96.720.407-0,47% 97.176.485 10 Filderstadt 90.125.749 8,03% 86.397.346 3,56% 89.122.502 6,82% 83.429.055 11 Bietigheim-Bissingen 81.877.900 2,85% 81.799.200 2,75% 79.974.557 0,46% 79.606.566 12 Kirchheim unter Teck 78.957.350 1,44% 79.869.436 2,62% 77.360.171-0,61% 77.833.090 13 Leinfelden-Echterdingen 78.696.200 4,89% 75.909.450 1,18% 77.249.240 2,96% 75.025.923 14 Nürtingen 77.423.000 2,31% 77.303.000 2,15% 78.458.993 3,68% 75.675.356 15 Schorndorf 68.929.900 3,82% 67.490.500 1,65% 63.729.214-4,01% 66.393.265 16 Ostfildern 64.551.770 11,27% 61.247.560 5,57% 65.673.371 13,20% 58.014.438 17 Herrenberg 64.515.075 4,92% 63.904.033 3,93% 61.334.946-0,25% 61.487.291 18 Backnang 62.398.000 2,82% 61.150.900 0,77% 60.350.321-0,55% 60.686.105 19 Winnenden 53.282.710-3,14% 54.159.640-1,54% 55.225.962 0,39% 55.008.695 20 Vaihingen an der Enz 53.190.000 2,31% 52.771.800 1,51% 52.345.779 0,69% 51.988.841 21 Kornwestheim 53.026.100-5,94% 55.321.100-1,87% 51.630.760-8,42% 56.377.209 22 Ditzingen 49.155.000-1,52% 49.712.000-0,41% 49.308.748-1,22% 49.916.053 23 Geislingen 46.756.000 9,28% 45.669.000 6,74% 47.051.680 9,97% 42.786.959 24 Weinstadt 41.080.000 5,31% 40.900.000 4,85% 40.482.949 3,78% 39.009.632 25 Remseck 30.710.000 1,45% 30.350.000 0,26% 29.162.828-3,66% 30.270.062 Gesamt 4.043.532.994 3,05% 3.877.070.424-1,19% 4.147.144.107 5,70% 3.923.677.558 Bis auf vier Städte (Kirchheim unter Teck, Winnenden, Kornwestheim und Ditzingen) planen alle Städte mit einem im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Verwaltungshaushalt. 19

2.5 B Volumen des Verwaltungshaushalts in Euro - bereinigt um innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten GEMEINDE 2006 Änd. zu 2005 Änd. zu 2004 Änd. zu 2003 nach HH-Volumen 2003 2003 2003 1 Stuttgart 1.775.704.000 2,09% 1.683.814.400-3,19% 1.899.179.583 9,19% 1.739.300.000 2 Ludwigsburg 170.382.100-6,14% 160.450.700-11,61% 167.171.315-7,91% 181.525.985 3 Esslingen am Neckar 158.229.672 7,97% 154.822.873 5,65% 158.747.490 8,33% 146.542.952 4 Sindelfingen 109.503.000-11,79% 98.508.000-20,64% 146.035.313 17,65% 124.131.984 5 Waiblingen 108.373.500 13,14% 99.082.700 3,44% 114.644.797 19,69% 95.786.893 6 Göppingen 96.369.600 10,17% 92.641.520 5,90% 95.043.694 8,65% 87.477.173 7 Böblingen 90.073.200-18,90% 87.880.450-20,87% 94.631.612-14,79% 111.061.264 8 Fellbach 88.319.400 7,21% 81.914.000-0,56% 82.183.134-0,24% 82.379.202 9 Leonberg 83.112.010 4,11% 79.890.665 0,07% 83.672.833 4,81% 79.834.396 10 Leinfelden-Echterdingen 72.380.850 11,70% 68.869.700 6,28% 70.331.131 8,54% 64.797.902 11 Filderstadt 69.805.870 8,09% 66.987.121 3,72% 69.279.841 7,27% 64.582.890 12 Bietigheim-Bissingen 69.782.850 3,21% 70.292.850 3,97% 68.348.840 1,09% 67.610.757 13 Nürtingen 63.665.300 1,35% 63.501.100 1,09% 64.795.717 3,15% 62.814.825 14 Kirchheim unter Teck 62.435.714 3,54% 62.417.240 3,51% 59.990.766-0,51% 60.299.736 15 Schorndorf 57.040.523 4,99% 54.941.970 1,13% 52.212.770-3,89% 54.328.853 16 Ostfildern 55.338.050 12,58% 52.327.240 6,45% 56.473.471 14,89% 49.155.607 17 Backnang 51.500.005 2,69% 50.377.580 0,45% 49.857.501-0,58% 50.150.755 18 Herrenberg 48.891.102 7,72% 48.071.675 5,92% 45.692.961 0,68% 45.385.741 19 Kornwestheim 45.602.500-6,89% 47.849.000-2,31% 44.388.528-9,37% 48.978.630 20 Vaihingen an der Enz 42.185.373 3,03% 41.512.504 1,39% 41.140.174 0,48% 40.943.873 21 Winnenden 41.509.010-4,04% 41.355.410-4,39% 41.934.745-3,05% 43.255.301 22 Geislingen 40.709.540 12,45% 39.778.800 9,88% 41.193.174 13,78% 36.202.657 23 Ditzingen 40.492.240-1,17% 41.014.282 0,10% 40.655.510-0,78% 40.973.350 24 Weinstadt 37.249.181 6,04% 37.032.567 5,42% 36.575.222 4,12% 35.128.840 25 Remseck 28.303.600 1,32% 27.869.100-0,24% 26.860.903-3,84% 27.934.900 Gesamt 3.506.958.190 1,93% 3.353.203.447-2,54% 3.651.041.025 6,12% 3.440.584.466 Im Zuge der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in den Verwaltungen nehmen auch die so genannten inneren Verrechnungen zwischen den unterschiedlichen Verwaltungseinheiten stark zu. Sie dokumentieren den Umfang des internen Leistungsaustausches zwischen den verschiedenen Stellen innerhalb der Verwaltung. Sehr unterschiedlich fallen die kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen) aus, je nach dem, welche Gebührenhaushalte noch in Kernhaushalt geführt werden. Beide Größen sind keine echten Ausgaben und verändern das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt in teilweise erheblichem Umfang. Beide, sowohl die inneren Verrechnungen als auch die kalkulatorischen Kosten, werden stets sowohl als Einnahmen wie auch als Ausgaben im Verwaltungshaushalt dargestellt und sind somit ergebnisneutral. Als Bezugsgröße für Vergleiche mit dem Haushaltsvolumen bietet sich daher das um innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten bereinigte Verwaltungshaushaltsvolumen an. 20

Bis auf drei Städte (Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim und Ditzingen) planen alle untersuchten Städte mit einem im Vergleich zum Vorjahr erhöhten bereinigten Verwaltungshaushaltsvolumen. Veränderung des um innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten bereinigten Volumens des VwH gegenüber 2003 40,00% 2006 2005 2004 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% -10,00% -20,00% -30,00% -40,00% Waiblingen Göppingen Esslingen am Neckar Stuttgart Nürtingen Ludwigsburg Böblingen 21

2.5 C Volumen des Vermögenshaushalts in Euro GEMEINDE 2006 Änd. zu 2005 Änd. zu 2004 Änd. zu 2003 nach HH-Volumen 2003 2003 2003 1 Stuttgart 402.443.000-57,48% 366.091.800-61,32% 460.544.962-51,34% 946.493.200 2 Ludwigsburg 41.437.900-54,33% 40.132.500-55,77% 41.349.133-54,43% 90.742.991 3 Esslingen am Neckar 29.565.200-25,32% 35.977.656-9,12% 28.345.667-28,40% 39.589.982 4 Göppingen 24.820.710-3,07% 14.783.690-42,27% 13.128.180-48,73% 25.606.236 5 Waiblingen 24.800.000 1,72% 32.843.000 34,71% 34.192.814 40,25% 24.380.704 6 Böblingen 21.319.350-52,41% 16.728.500-62,66% 11.516.014-74,29% 44.797.283 7 Kornwestheim 20.180.300 21,54% 16.046.600-3,36% 7.921.753-52,29% 16.604.265 8 Leinfelden-Echterdingen 19.208.100 65,63% 10.750.550-7,30% 7.401.144-36,18% 11.596.984 9 Sindelfingen 17.700.000 46,37% 23.107.000 91,09% 20.847.954 72,40% 12.092.501 10 Bietigheim-Bissingen 14.765.000-45,31% 12.376.150-54,16% 14.998.104-44,45% 26.998.970 11 Vaihingen an der Enz 14.376.089-17,23% 9.988.900-42,49% 8.257.497-52,46% 17.368.546 12 Fellbach 14.017.400 32,12% 12.520.400 18,01% 17.953.665 69,21% 10.609.976 13 Kirchheim unter Teck 13.984.747-9,19% 13.636.080-11,46% 18.399.507 19,47% 15.400.668 14 Leonberg 13.240.870-34,15% 13.621.168-32,26% 12.315.737-38,75% 20.106.893 15 Schorndorf 12.566.600-14,31% 11.302.440-22,93% 16.579.142 13,06% 14.664.451 16 Herrenberg 12.423.127 31,39% 12.541.876 32,65% 12.241.183 29,47% 9.454.933 17 Ostfildern 10.930.990 24,63% 10.982.770 25,22% 9.171.259 4,56% 8.770.916 18 Nürtingen 10.389.000-44,07% 11.012.000-40,71% 8.769.799-52,78% 18.573.628 19 Winnenden 10.281.450 26,96% 12.842.335 58,58% 8.928.958 10,26% 8.098.342 20 Geislingen 9.819.400 54,08% 7.547.000 18,42% 8.110.873 27,27% 6.373.090 21 Backnang 9.654.000-40,53% 6.916.000-57,40% 9.547.051-41,19% 16.233.002 22 Filderstadt 9.243.834-40,74% 20.098.137 28,83% 20.461.635 31,16% 15.600.049 23 Remseck 6.850.000 7,45% 6.470.000 1,49% 3.942.508-38,16% 6.374.891 24 Ditzingen 6.719.000-29,24% 9.675.000 1,89% 10.145.110 6,84% 9.495.219 25 Weinstadt 4.057.000-54,57% 5.873.000-34,23% 5.899.437-33,94% 8.929.873 Gesamt 774.793.067-45,63% 733.864.552-48,50% 810.969.086-43,09% 1.424.957.593 Zehn Städte rechnen mit einem Vergleich zum Vorjahr rückläufigen Vermögenshaushalt, während die Mehrzahl der Städte mit steigenden Zahlen rechnet. Der gravierende Rückgang des Vermögenshaushalts der Landeshauptstadt im Vergleich zum Jahr 2003 ist im Wesentlichen auf den Sonderfaktor der Veräußerung de EnBW-Anteile im Jahr 2002 zurückzuführen. 22

Veränderung des Volumens des VmH gegenüber 2003 90,00% 70,00% 50,00% 2006 2005 2004 30,00% 10,00% -10,00% -30,00% -50,00% -70,00% -90,00% Leinfelden-Echterdingen Waiblingen Göppingen Esslingen am Neckar Nürtingen Böblingen Ludwigsburg Stuttgart 23

2.6 Gesamtsteuereinnahmen pro Einwohner in Euro GEMEINDE 2006 2005 2004 2003 nach EUR/EW 1 Stuttgart 1.498,06 1.387,65 1.703,44 1.395,24 2 Leinfelden-Echterdingen 1.478,15 1.311,11 1.326,63 1.296,45 3 Waiblingen 1.390,87 1.237,32 1.512,43 1.172,88 4 Böblingen 1.304,07 1.392,12 1.539,05 1.334,13 5 Ditzingen 1.258,16 1.121,27 1.281,46 1.296,42 6 Sindelfingen 1.204,72 986,76 1.835,29 1.562,08 7 Ludwigsburg 1.173,77 1.161,99 1.269,17 1.142,37 8 Leonberg 1.157,92 1.100,20 1.205,43 1.092,00 9 Fellbach 1.124,82 1.027,24 924,95 1.071,21 10 Esslingen am Neckar 1.104,97 1.040,09 1.071,27 959,74 11 Bietigheim-Bissingen 1.079,12 1.020,42 1.090,46 1.009,68 12 Ostfildern 1.033,45 1.024,61 1.194,79 1.002,17 13 Kornwestheim 942,17 970,82 928,59 1.099,19 14 Filderstadt 912,86 906,44 921,25 850,84 15 Weinstadt 893,04 869,34 878,33 825,39 16 Göppingen 892,96 896,72 995,04 770,53 17 Herrenberg 853,34 844,53 774,38 806,60 18 Winnenden 850,65 835,06 867,01 929,45 19 Kirchheim unter Teck 833,44 817,82 819,72 824,26 20 Nürtingen 822,30 802,41 819,72 822,53 21 Backnang 795,30 750,87 739,30 701,14 22 Schorndorf 767,91 719,31 667,54 754,27 23 Vaihingen an der Enz 760,91 707,17 732,02 691,47 24 Remseck 720,83 703,36 706,11 786,63 25 Geislingen 633,82 614,05 737,50 583,42 25 ungewichteter Durchschnitt 1.019,50 969,95 1.061,64 991,20 Die Kennzahl gibt eine erste Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Fähigkeit einer Stadt, ihre Aufgaben mit eigenen Steuereinnahmen - Gewerbesteuer (brutto), Grundsteuer (A+B), Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer und sonstigen Steuern - zu finanzieren, wird deutlich, wenn die Gesamtsteuereinnahmen auf die Einwohnerzahl bezogen werden. Beim Zeitreihenvergleich ist jedoch zu berücksichtigen, dass Veränderungen dieser Kennzahl vor allem auf folgenden Faktoren beruhen können: Veränderung der Einwohnerzahl Veränderung des Gewerbesteueraufkommens infolge konjunktureller und struktureller Einflüsse Veränderung des Einkommensteueranteils durch geänderte Schlüsselzahlen Veränderung des Umsatzsteueranteils durch geänderte Berechnungsgrundlagen Anhebung der Realsteuerhebesätze Vielfach zeigt die Kennzahl Schlüsselzuweisungen pro Einwohner eine gegenläufige Entwicklung auf. Außer den Städten Böblingen, Kornwestheim und Göppingen erwarten alle untersuchten Städte für das Jahr 2006 steigende Steuereinnahmen je Einwohner. Folge ist, dass der ungewichtete Durchschnittswert für 2006 rund fünf Prozent höher liegt als im Vorjahr. 24

Gesamtsteuereinnahmen in Euro je EW 2.000,00 1.800,00 2006 2005 2004 2003 1.600,00 1.400,00 1.200,00 1.000,00 800,00 600,00 400,00 200,00 0,00 Stuttgart Waiblingen Böblingen Ludwigsburg Esslingen am Neckar Göppingen Nürtingen Geislingen Durchschnitt ungew. Entwicklung der Gesamtsteuereinnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Großen Kreisstädte im Bereich der IHK Region Stuttgart in Euro je EW gewichteter Durchschnitt* *bis einschl. 2001 ohne Remseck, da keine Vergleichszahlen 1.400,00 1.350,00 1.300,00 1.250,00 1.200,00 1.150,00 1.100,00 1.050,00 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 1.000,00 25

2.7 Gewerbesteuereinnahmen pro Einwohner in Euro GEMEINDE 2006 2005 2004 2003 nach Euro/EW 1 Stuttgart 889,19 737,45 1.068,88 749,53 2 Leinfelden-Echterdingen 809,61 626,72 638,71 573,29 3 Waiblingen 793,56 641,45 915,54 570,16 4 Böblingen 673,55 738,83 900,11 681,53 5 Ludwigsburg 661,32 656,03 751,81 609,98 6 Ditzingen 660,75 517,45 659,00 652,92 7 Sindelfingen 555,18 325,79 1.186,01 866,15 8 Bietigheim-Bissingen 547,33 503,77 562,89 460,35 9 Esslingen am Neckar 536,52 463,14 490,11 364,26 10 Fellbach 504,43 399,37 299,94 437,43 11 Leonberg 494,13 426,60 515,42 406,62 12 Ostfildern 444,92 448,54 606,39 391,19 13 Göppingen 397,68 396,77 486,23 249,88 14 Kornwestheim 374,73 391,88 382,69 544,78 15 Filderstadt 352,15 339,13 347,83 274,32 16 Winnenden 322,85 323,35 352,57 399,39 17 Herrenberg 320,15 321,65 243,64 256,18 18 Kirchheim unter Teck 300,58 283,77 283,09 266,79 19 Nürtingen 295,92 298,10 307,69 299,74 20 Weinstadt 293,30 286,41 288,32 220,48 21 Backnang 279,47 242,48 243,04 183,18 22 Vaihingen an der Enz 276,84 243,57 265,83 209,36 23 Schorndorf 254,30 213,89 171,47 240,41 24 Geislingen 194,50 175,63 294,67 130,33 25 Remseck 133,71 152,75 143,92 194,95 25 ungewichteter Durchschnitt 454,67 406,18 496,23 409,33 Von den Gewerbesteuereinnahmen ist die an Bund und Land abzuführende Gewerbesteuerumlage noch nicht abgesetzt. Die Kennzahl ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Wirtschaftsstärke der Kommune. Bei Veränderungen im intertemporalen Vergleich kann festgestellt werden, ob die Gewerbesteuereinnahmen an Bedeutung verloren oder gewonnen haben. Die interkommunale Gegenüberstellung der Kennzahlen gibt Auskunft über die wirtschaftliche Bedeutung der Kommune innerhalb der Städte gleicher Größenordnung oder einer Region. Veränderungen der Kennzahl im Zeitablauf können zurückgeführt werden auf: Veränderung der Einwohnerzahl Änderung der Hebesätze Veränderungen im Unternehmensbereich (konjunkturelle Ursachen, Ertragssteigerungen/-minderungen der örtlichen Wirtschaft, Abwanderung/Zuwanderung von Gewerbebetrieben, organisatorische/rechtliche Umstrukturierung von Unternehmen) Gesetzliche Änderungen bei der Gewerbesteuer (Freibeträge, Zurechnungen, Kürzungen) Durch die Pflicht zur Abführung der Gewerbesteuerumlage im Jahr des Aufkommens sowie durch die Ausgleichswirkungen im Finanzausgleichssystem werden solche 26

Mehreinnahmen, die nicht ausschließlich auf Hebesatzerhöhungen beruhen, zu einem großen Teil abgeschöpft. Durch die Erhöhung ihrer Steuerkraftmesszahl erhält die Stadt zwei Jahre später weniger Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft; zugleich muss sie höhere Kreis- und Finanzausgleichsumlage zahlen. Grob gerechnet verbleiben ihr unter dem Strich nur rund 15 bis 25 Prozent der Mehreinnahmen. Besser stehen allein die wenigen steuerstarken Städte da, die keine Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft erhalten. 18 Städte der Region rechnen mit steigenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Folglich liegt auch der ungewichtete Durchschnitt in der Region mit einem Anstieg um elf Prozent deutlich über dem Vorjahrswert. Die Stadt Stuttgart, die mit einem deutlichen Zuwachs um rund 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr rechnet, hat sich für das Jahr 2006 die Spitzenreiterstellung in der Region zurückerobert. Schlusslicht bleibt die Stadt Remseck, die für dieses Jahr mit einem weiteren Rückgang der Gewerbsteuereinnahmen je Einwohner um zwölf Prozent rechnet. 27

Gewerbesteuereinnahmen in Euro je EW 1.200,00 2006 2005 2004 2003 1.000,00 800,00 600,00 400,00 200,00 0,00 Stuttgart Waiblingen Böblingen Ludwigsburg Esslingen am Neckar Göppingen Nürtingen Remseck Durchschnitt ungew. 28

2.8 Fiktiver Gewerbesteuermessbetrag pro Einwohner in Euro GEMEINDE 2006 2005 2004 2003 nach Euro/EW 1 Waiblingen 226,73 183,27 261,58 162,90 2 Leinfelden-Echterdingen 213,05 164,93 168,08 150,87 3 Stuttgart 211,71 175,58 254,50 178,46 4 Böblingen 198,10 217,30 272,76 206,53 5 Ludwigsburg 183,70 182,23 208,84 169,44 6 Ditzingen 178,58 139,85 178,11 176,46 7 Bietigheim-Bissingen 163,38 150,38 168,03 137,42 8 Sindelfingen 146,10 85,73 312,11 227,94 9 Fellbach 142,09 112,50 86,94 126,79 10 Esslingen am Neckar 137,57 118,75 125,67 93,40 11 Leonberg 130,03 112,26 141,21 111,40 12 Ostfildern 117,08 118,04 159,58 102,94 13 Göppingen 108,95 108,70 133,21 68,46 14 Kornwestheim 101,28 105,91 109,34 155,65 15 Winnenden 89,68 89,82 97,94 110,94 16 Filderstadt 89,15 85,86 88,06 69,45 17 Herrenberg 88,93 89,35 67,68 71,16 18 Kirchheim unter Teck 83,49 78,82 78,64 74,11 19 Nürtingen 79,98 80,57 83,16 81,01 20 Weinstadt 79,27 79,56 80,09 61,25 21 Vaihingen an der Enz 79,10 69,59 75,95 59,82 22 Backnang 77,63 67,35 70,45 53,09 23 Schorndorf 66,05 55,56 46,98 65,86 24 Geislingen 52,57 47,47 79,64 35,22 25 Remseck 34,73 39,67 37,38 50,64 25 ungewichteter Durchschnitt 123,16 110,36 135,44 112,05 Bei dieser Kennzahl wird das Gewerbesteueraufkommen des jeweiligen Jahres (brutto, d. h. vor Abzug der Gewerbesteuerumlage) durch den für das jeweilige Jahr festgesetzten Gewerbesteuer-Hebesatz geteilt. Der Gewerbesteuerberechnung liegt der Gewerbeertrag der Unternehmen in Form des Gewerbesteuermessbetrages zu Grunde. Dieser wird vom Finanzamt ermittelt. Die Gemeinde berechnet daraus die Gewerbesteuer mittels eines vom Gemeinderat festgesetzten Prozentsatzes (Hebesatz). Durch die Bereinigung des Gewerbesteueraufkommens um den Hebesatz lassen sich Rückschlüsse auf die tatsächliche Ertragskraft der örtlichen gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen ziehen. Allerdings ist zu beachten, dass das im Haushaltsplan ausgewiesene Gewerbesteueraufkommen durchaus erhebliche Beträge aus der Abwicklung von Vorjahren in Form von Nachzahlungen und Erstattungen beinhalten kann. Veränderungen des fiktiven Gewerbesteuermessbetrages müssen nicht zwingend auf eine veränderte Ertragslage der Unternehmen hinweisen. Vielmehr können auch gesetzliche Änderungen bei der Berechnung der Gewerbesteuer Ursache für Schwankungen sein. 29

Die ertragskräftigsten Unternehmen der Region finden sich demnach in Waiblingen, Leinfelden-Echterdingen und Stuttgart. fiktiver Gewerbesteuermessbetrag in Euro je EW 400,00 350,00 2006 2005 2004 2003 300,00 250,00 200,00 150,00 100,00 50,00 0,00 Waiblingen Stuttgart Böblingen Ludwigsburg Esslingen am Neckar Göppingen Nürtingen Remseck Durchschnitt ungew. 30

2.9 Grundsteuereinnahmen (Grundsteuer A + B) pro Einwohner in Euro GEMEINDE 2006 2005 2004 2003 nach Euro/EW 1 Sindelfingen 207,83 205,68 189,55 214,98 2 Stuttgart 190,64 186,95 198,19 187,75 3 Leonberg 175,38 173,70 165,05 149,94 4 Fellbach 173,37 169,70 164,04 149,48 5 Leinfelden-Echterdingen 168,06 164,34 165,05 177,32 6 Esslingen am Neckar 162,04 154,56 161,23 154,32 7 Weinstadt 160,17 148,51 146,18 137,75 8 Nürtingen 151,88 135,09 138,60 133,67 9 Waiblingen 149,81 148,08 149,51 134,63 10 Göppingen 146,52 145,32 152,43 147,38 11 Ostfildern 144,78 147,45 146,19 136,34 12 Böblingen 143,99 143,42 131,16 125,95 13 Kirchheim unter Teck 142,31 142,67 143,35 142,19 14 Winnenden 142,28 131,78 132,06 128,52 15 Backnang 139,91 135,13 120,11 120,55 16 Ditzingen 139,21 135,41 135,31 133,26 17 Schorndorf 137,30 135,17 124,73 121,21 18 Remseck 132,59 131,63 134,45 139,01 19 Herrenberg 131,98 124,62 132,64 128,79 20 Kornwestheim 131,38 131,70 97,54 81,34 21 Filderstadt 125,04 124,42 127,82 106,34 22 Ludwigsburg 122,80 110,33 109,56 107,17 23 Geislingen 116,45 114,82 114,61 114,22 24 Vaihingen an der Enz 115,72 115,28 103,13 99,30 25 Bietigheim-Bissingen 108,59 108,77 106,62 105,66 25 ungewichteter Durchschnitt 146,40 142,58 139,56 135,08 Die Kennzahl weist im intertemporalen und interkommunalen Vergleich darauf hin, inwieweit Bürger und Wirtschaft zur Finanzausstattung ihrer Stadt beitragen. Träger der Grundsteuer sind entweder die Grundeigentümer oder die Mieter. Die Steuerbelastung trifft daher einen breiteren Personenkreis, der kommunale Leistungen beansprucht, als es bei der Gewerbesteuer der Fall ist. Bei der Grundsteuer ist die Streuung geringer als bei der Gewerbesteuer, da ihre Bemessungsgrundlage im Wesentlichen von den Einheitswerten abhängt und damit keinen konjunkturellen Schwankungen unterliegt. Veränderungen der Kennzahl im Zeitablauf können zurückgeführt werden auf: Änderung der Hebesätze Rege Bautätigkeit in der Gemeinde, insbesondere Erschließung neuer Baugebiete Änderungen beim Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen Auslaufen der zehnjährigen Steuervergünstigungen Nur drei Städte rechnen bei der Grundsteuer pro Kopf mit leicht rückläufigen Einnahmen, während die übrigen Städte für 2006 sämtlich einen Anstieg erwarten. 31