Ertüchtigung der Kräutelsteinbrücke zur Nutzung für den Kfz-Verkehr bzw. kombinierten Kfz-/Bahn- Verkehr Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Kräutelsteinbrücke Fraktionsübergreifender Antrag der Stadtratsfraktionen CSU, Die Grünen und Passauer Liste vom 27.10.2016: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zum Umbau der Bahnstrecke Marienbrücke-BAYWA Grubweg, insbesondere der Kräutlsteinbrücke, zu einer kombinierten Bahn- und Straßenverkehrsstrecke (nach Art einer Straßenbahntrasse) in technischer und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen und falls möglich Kostenschätzungen vorzunehmen. 2. Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, ob eine einspurige Öffnung der Kräutlsteinbrücke für den Schwerverkehr (Lkw und Reisebusse größer 7,5 to) Richtung Grubweg bzw. eine Öffnung in beide Richtungen im Ampelverkehr verbunden mit einem Kreisverkehr in Höhe Paradiesgarten und einem Schwerlast- Durchgangsverbot für Schmiedgasse und Mairenbrücke, positive Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in der Innstadt haben könnte. Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Kräutelsteinbrücke Ausgangslage: Bei der Kräutelsteinbrücke handelt es sich um ein Bauwerk als Bestandteil einer gewidmeten Bahnstrecke Eigentümer der Bahnstrecke und des Bauwerks ist die Bayerische Regionaleisenbahn GmbH Fazit: Derzeit kein Zugriff auf die Bahnstrecke bzw. die Brücke Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Kräutelsteinbrücke - Chronologie 1994/1998: Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion zur Nutzung der Brücke für den Kfz- Verkehr in Kombination mit Bahnverkehr Ergebnis (nach Abstimmungsgesprächen und Schreiben DB AG): - Anprallschutzvorrichtungen auf der Brücke erforderlich - Ertüchtigung des Überbaus: Verstärkung der Knotenbleche - Umbau der Gleisbereiche - Errichtung von Wegesperrungen - Umfangreiche Melde- und Signaleinrichtungen zum Hauptbahnhof Aufgrund des hohen finanziellen, baulichen und signaltechnischen Aufwandes wurde die Doppelnutzung nicht mehr weiter verfolgt Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Kräutelsteinbrücke - Chronologie Zwischen 2004 und 2008: Unterschiedliche Anfrage von Stadtratsfraktionen und Bürgern bezüglich dem Sachstand der Wiederinbetriebnahme für den Bahnverkehr und zur Nutzung der Brücke für den Kfz bzw. Lkw-Verkehr, u.a. auch im Ampelbetrieb. Die Nutzung im Ampelbetrieb wurde u.a. aus folgenden Gründen verworfen: - Wartezeiten deutlich zu lange (Grünzeiten + Räumzeiten bei einer Länge Einbahnverkehr von ca. 600m) - Problem bei eventuellen Unfällen auf dem Brückenbauwerk - Aufstellflächen, gerade für Lkw s während der langen Wartezeiten - Dadurch: mangelnde Akzeptanz durch die Nutzer Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Kräutelsteinbrücke - Chronologie 2006: Untersuchung der verkehrlichen Wirkung der Nutzung der Kräutelsteinbrücke für 3 Planfälle durch das Büro GEVAS: Planfall 1: Nutzung der Brücke im Zweirichtungsverkehr nur für Pkw Planfall 2: Nutzung der Brücke im Einrichtungsverkehr Pkw + Lkw Planfall 3: Nutzung der Brücke nur für den Lkw-Verkehr Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Kräutelsteinbrücke - Chronologie 2009: Untersuchung Umbauvarianten durch das Ingenieurbüro Bulicek: Variante 1: Reine Straßenbrücke Variante 2: kombinierte Straßen-Bahn-Brücke für Wechselverkehr Variante 3: kombinierte Straßen-Bahn-Brücke für Begegnungsverkehr Fazit: Pfeiler, Vorlandbrücken und Überbau müssten ertüchtigt bzw. rückgebaut und erneuert werden. Kosten (Stand 2008!): Je nach Planfall zwischen 26 Mio. und 30 Mio. zzgl. Sonderkosten (Signale usw.) Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Kräutelsteinbrücke - Chronologie Fortsetzung 2009: Vorstellung der Untersuchungsergebnisse im Stadtratsplenum am 16.03.2009 durch das Ingenieurbüro Bulicek: Beschluss: 1. Der Bericht des Ingenieurbüro Bulicek zur Nutzung der Kräutelsteinbrücke wird zur Kenntnis genommen 2. Die Umnutzung der Kräutelsteinbrücke bzw. ein Ersatzneubau an gleicher Stelle werden nicht weiter verfolgt 3. Das Plenum verweist die Angelegenheit bezüglich der weiterer Schritte an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr zurück (Anmerkung: Donaubrückenuntersuchungen) Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Kräutelsteinbrücke PPT- Präsentation des Büro Bulicek im Stadtratsplenum am 06.03.2009 Auszugsweise Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Standortvarianten vom November 2008 Offene Fragen zur Kräutlsteinbrücke: - Genehmigungsfähigkeit einer Umnutzung zur Straßen- bzw. Straßen- Bahn-Brücke - Technische Machbarkeit einer Umnutzung zur Straßen- bzw. Straßen- Bahn-Brücke - Technische Machbarkeit eines Ersatzneubaus als Straßen- bzw. Straßen- Bahn-Brücke 10 10 von 30
Allgemeine Informationen zur Kräutlsteinbrücke Alter der bestehenden Bausubstanz: - Unterbauten und Vorlandbrücken aus dem Jahre 1903 - Überbau der Strombrücke aus dem Jahre 1945 (Erneuerung nach Sprengung) 11 von 30
Allgemeine Informationen zur Kräutlsteinbrücke Ausgewählte Konstruktionsdaten: 120 m 25 m 111 m 111 m - Breite der Flusspfeiler im Pfeilerkopfbereich: ~ 12,0 m - Konstruktionsaußenbreite des Strombrückenüberbaues: ~ 6,0 m - Konstruktionsbreite der Unterbauten der Vorlandbrücken: ~ 3,5 m - Bestehender Strompfeiler liegt innerhalb der Schifffahrtsrinne >>> Durchfahrtsbreiten von ca. 71 m (links) bzw. ca. 92 m (rechts) 12 von 30
Allgemeine Informationen zur Kräutlsteinbrücke Besonderheiten im Hinblick auf den Bahnbetrieb (Stand März 2009) Bei kombinierter Nutzung wären vertragliche Regelungen mit dem Eigentümer (DB) bzw. dem Pächter (DRE) erforderlich (z. B. Entschädigung für Betriebsausfälle, Unterhaltsvereinbarungen) Bei vorwiegender Nutzung als Straßenbrücke wäre Erwerb der Kräutlsteinbrücke durch die Stadt Passau erforderlich jedoch aufgrund des bestehenden Pachtvertrages derzeit nicht ohne Weiteres möglich 13 13 von 30
Allgemeine Informationen zur Kräutlsteinbrücke Besonderheiten im Hinblick auf die Schifffahrt Im Falle eines Umbaues ggf. Ertüchtigung der Strompfeiler gegen Einwirkungen aus Schiffsanprall erforderlich Im Falle eines Ersatzneubaues geht vorhandene Pfeilerstellung verloren, da Pfeiler außerhalb der Schifffahrtsrinne (b = 180 m) stehen müssen 14 von 30
Planfälle und Bewertung der Genehmigungsfähigkeit 15 15 von 30
Planfälle PLANFALL 1 - Umbauvarianten PLANFALL 2 - Ersatzneubauvarianten PLANFALL 3 - Schwesterbrücke 16 16 von 30
Planfalleinzelbewertung mit Kostenschätzung 17 von 30
Planfalleinzelbewertung mit Kostenschätzung PLANFALL 1 Umbauvarianten a) reine Straßenbrücke b) kombinierte Straßen-Bahn-Brücke für Wechselverkehr c) kombinierte Straßen-Bahn-Brücke für Begegnungsverkehr 18 18 von 30
Planfall 1a - Umbau zur reinen Straßenbrücke Strombrückenüberbau aufgrund zu geringer Breite konstruktiv ungeeignet Vorlandbrücken als Ganzes aufgrund zu geringer Breite konstruktiv ungeeignet Hohe Rückbaukosten zzgl. zu Bauwerkskosten Geschätzte Bauwerkskosten einschl. Rückbaukosten ab ca. 26 Mio. (brutto, Bezugsjahr 2008) zzgl. Sonderkosten 19 von 30
Planfall 1b - Umbau zur kombinierten Straßen-Bahn-Brücke für Wechselverkehr Strombrückenüberbau aufgrund zu geringer Breite konstruktiv ungeeignet Vorlandbrücken als Ganzes aufgrund zu geringer Breite konstruktiv ungeeignet Hohe Rückbaukosten Hohe Sonderkosten aufgrund Doppelnutzung mit Wechselverkehr Geschätzte Bauwerkskosten einschl. Rückbaukosten ab ca. 30 Mio. (brutto, Bezugsjahr 2008) zzgl. Sonderkosten 20 von 30
Planfall 1c - Umbau zur kombinierten Straßen-Bahn-Brücke für Begegnungsverkehr Strombrückenüberbau aufgrund zu geringer Breite konstruktiv ungeeignet Vorlandbrücken als Ganzes aufgrund zu geringer Breite konstruktiv ungeeignet Erheblich vergrößerte Strompfeiler-Belastung infolge gleichzeitiger Doppelnutzung Fortnutzung bestehender Bausubstanz nicht möglich Planfall 1c wird nicht weiter verfolgt 21 von 30
Zusammenfassung Ein Umbau sowie ein Ersatzneubau ist unwirtschaftlich Der Standortbereich ist jedoch für eine Schwesterbrücke in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht grundsätzlich geeignet 22 von 30
Zusammenfassung Die im Antrag genannten Untersuchungen wurden über die letzten Jahre hinweg mehrfach aufgearbeitet und die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt. Am Sachverhalt hat sich seitdem nichts geändert. Unabhängig von der Nutzungsart der Kräutelsteinbrücke wären am Bauwerk erhebliche bauliche Ertüchtigungen/Erneuerungen und technische Einrichtungen erforderlich, die sich kostenmäßig nicht darstellen lassen (Untersuchung Büro Bulicek und Vorgaben durch die DB AG). Da sich die Bahnstrecke im Eigentum der BRE befindet und die Strecke für Bahnzwecke gewidmet ist, hat die Stadt Passau nach wie vor keinen Zugriff auf die Strecke bzw. die Kräutelsteinbrücke. Aufgrund der umfangreichen Aufarbeitung in der Vergangenheit und der unveränderten Situation sind nochmalige Untersuchungen deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend! Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Referat Bauwesen, Umwelt Ausschuss für StEV 06.12.16