Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Entwurf Winzerweg 621.41/159 Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme und Beurteilung Datum: 04.07.2016 Vorentwürfe: Bearbeiter: E. Hommel, W. Löderbusch, L. Ramos
Inhaltsverzeichnis 1 Ökologische Bestandsaufnahme... 3 1.1 Einleitung... 3 1.1.1 Untersuchungsraum... 3 1.1.2 Gebietsbeschreibung... 3 1.1.3 Datengrundlagen... 3 1.1.4 Untersuchungsmethoden... 3 1.2 Bestand... 3 1.2.1 Pflanzen... 3 1.2.2 Tiere... 5 2 Artenschutz... 8 2.1 Pflanzen... 8 2.2 Fledermäuse... 8 2.3 Vögel... 8 2.4 Amphibien und Reptilien... 8 2.5 Insekten... 8 3 Fazit... 9 4 Bilder... 10 5 Anhang... 13 BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 2 von 13
1 Ökologische Bestandsaufnahme 1.1 Einleitung Für das PlanGebiet gibt es im Bereich des Winzerweges keine verbindliche Bauleitplanung. Lediglich die Grundstücke entlang der Doggenriedstraße sind durch einen Bebauungsplan von 1958 überplant. Zur Versiegelung des Gartenbereichs trifft das Planungsrecht keine Einschränkungen. Zur Regelung des Maßes einer verträglichen Nachverdichtung und Sicherung ökologisch wertvoller Flächen ist deshalb ein Bebauungsplan aufzustellen. 1.1.1 Untersuchungsraum Die zu überplanende Fläche liegt im Nordosten von Weingarten. Der räumliche Geltungsbereich ist im Norden, Westen und Süden von Wohnbebaung umgeben, im Osten grenzt es an eine größere Parkfläche mit sehr altem ökologisch hochwertigem Baumbestand. 1.1.2 Gebietsbeschreibung Hauptsächlich ist das Plangebiet bis auf wenige Grundstücke geprägt von strukturreichen Hausgärten. Im Nordosten des PLanugnsgebietes liegt eine rund 740 m² große neu zu überbauende Fläche. 1.1.3 Datengrundlagen Nördlich des BP-Gebietes liegt der Rebbachtobel und Tobelbach (Waldbiotop-Nr. 8123-436-2183) sowie die kartierten Feldgehölze (BiotopNr. 8123-436-7037). In und um die etwa 100 m entfernt gelegene Basilika wurden neun Fledermausarten nachgewiesen (Mayer & Löderbusch 2008). Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich im Untersuchungsgebiet entsprechend Fledermäuse aufhalten. Die östlich vom Plangebiet gelegene Parkfläche stellt ein wichtiges Nahrungshabitat dar und bietet auf Grund des alten Baumbestandes mit vielen Baumhöhlen und Spechtlöchern auch Tagesquartiere für Fledermäuse. 1.1.4 Untersuchungsmethoden 1.2 Bestand Die Kartierung der Gehölze wurde VON E. HOMMEL am 19.02.2016 aufgenommen. Die Fledermäuse und Vögel wurden am 10.06.2016 von L. RAMOS untersucht. Am 04.04.2016 und 27.06.2016 fanden die Begehungen zur artenschutzrechtlichen Beurteilung des Geltungsberichs durch W. LÖDERBUSCH statt. 1.2.1 Pflanzen Die Hausgärten weisen zum größten Teil ökologisch wertvolle ältere Gehölzbestände mit Obstbäumen und vereinzelten Großbäumen auf. Diese Gehölzbestände werden in insgesamtz 17 Gruppen eingeteilt und nach Abb. 1 im Einzelnen beschrieben. Das unbebaute Grundstück (Flst. 808/16) wurde in den letzten beiden Jahren nicht genutzt bzw. in den letzten Jahren unregelmäßig gemulcht. Am Südrand wird ein ca. 3 m breiter Streifen mit dem Rasenmäher gepflegt. Die hochwüchsige Vegetation besteht aus Arten der Fettwiesen, Brachzeigern und an dern straßenseitigen Rändern, Störungsanzeiger. Die Fläche ist ohne Gehölze und weist keine nenneswerten ökologischen Struktueren auf. BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 3 von 13
Abbildung 1: Einteilung der Gehölzgruppen im BP-Gebiet BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 4 von 13
Auflistung der Gehölze entsprechend den Gruppen im Plangebiet: Ökologisch wertvolle Gehölzbestände mit vorwiegend einheimischen Sträuchern, Laubbäumen oder Obstbäumen 1 Thuja, Zuckerhut, Bergkiefer 2 Hecke aus Eibe, Haseln, Spiraea, Weide, Liguster und anderen Ziersträuchern Bäume: Obstbäume, Ahorn, Eibe, Kirsche und Zierkirsche 3 Hecke aus wenigen Hainbuchen, einer Esche und Kirschlorbeer 4 Gehölzriegel aus 2 Obstbäumen, Esche, Weide und Flieder sowie 3 großen Kiefern 5 Obstbäume 6 Zierkirsche, große Thuja, Bergkiefer vor dem Haus, hinter dem Haus: Gruppe aus großer Stadtbild prägende Blutbuche (Habitatbaum), Thuja, Hasel und Zwetschge und weiter nördlich 2 Renekloden- und 2 Apfelbäume 7 Eibe, Thuja, kleiner Obstbaum 8 Tanne und Zeder 9 Kirschen, Thuja, Hecke aus Ziersträuchern, zwei Niederstammobstbäume 10 Apfel und Zwetschge niederstämmig 11 4 Obstbäume 12 Kirsche, Thujas, Tanne, Zypresse 13 3 Obstbäume 14 Zypresse, Thuja, Ahorn, große Stadtbildprägende Tanne 15 Magnolie 16 Vor dem Haus: Kirsche, Obstbaum, Ahorn Hinter dem Haus: 4 kleine Obstbäume, Kirsche, Holunder 17 2 Weißtannen, Zierkirsche Bei den Obstbäumen handelt es sich vorwiegend um Apfel- oder Zwetschgenbäume, teilweise auch Renekloden. 1.2.2 Tiere 1.2.2.1 Fledermäuse Wie Untersuchungen aus vergangenen Jahren zeigen, sind in der näheren Umgebung Flächen vorhanden, die als Jagdhabitate für Fledermäuse geeignet sind wie die parkähnliche Grünfläche oder die Biotope Nr. 2183 und 7037. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass die zu überbauende Fläche sporadisch zur Nahrungssuche mit genutzt wird. Eine weitere Nutzung durch Fledermäuse ist wegen ihrer Strukturarmut und ohne Gehölze auszuschließen. Im Gegensatz dazu sind die Hausgärten mit ihrem Baumbestand. geeignete Nahrungsbiotope für Fledermäuse. Auch die bestehenden Gebäude können für spaltenbewohnende Arten wie bspw. Zwerg- und Rauhhaarfledermaus oder für Arten, die frei zugängliche Dachstuhlquartier benutzen wie Langohren, Quartiere bieten. BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 5 von 13
Abbildung 2: Wichtige Verbindungslinien zwischen Basilika / Schwanenweiher zu Grünflächen mit altem, ökologisch ehr wertvollem Baumbestand entlang der Doggenried- / Briachstraße zum Rebbachtobel bzw. Tobelbach 1.2.2.2 Vögel Die Gehölzstrukturen der Hausgärten bieten für Brut- und Nahrungshabitate. Die in den zum BP- Gebiet gehörenden Hausgärten gefundenen Arten sind im Anhang aufgeführt. Die Brachfläche auf Flst. 808/16 ist als Nahrungshabitat für Vögel wegen der hohen, dichten Vegetation nur bedingt geeignet. Da sie ohne Gehölze ist, bietet sie keinen Brut- oder Fortpflanzungsraum. 1.2.2.3 Reptilien und Amphibien Das Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) kann nicht ausgeschlossen werden. Die Hausgärten bieten mit ihrem Struturreichtum und vielen Sonneplätzen geeignete Habitate. Da in die Flächen der Hausgärten jedoch kein wesentlicher Engriff geplant ist, wurde keine Detailuntersuchung vorgenommen. Daselbe gilt für die streng geschützte Blindschleiche (Anguis fragilis) und Amphibein. Untersuchungen zum Bebauungsplan "Auf dem Weingarten II, Änderung an der Doggenriedstraße" vom 14.03.2011 ergaben, dass aus den Hausgärten die besonders geschützten Erdkröten (Bufo bufo) zur Laichablagerungen an den Schwanenweiher wandern und folglich wieder zurück ins Sommeroder Winterquartier. In der zu überbauenden Fläche ist wegen der Strukturarmut, der hohen Vegeta- BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 6 von 13
tionsschicht und Gehölzlosigkeit weder mit Eidechsen noch mit Blindschleichen zu rechnen. Erdkröten können in der hohen Vegetationsschicht Unterschlupf finden Die reich strukturierten Hausgärten des Plangebiets stehen im Zusammenhang der Grünachse von der Basilika bzw. dem Schwanenweiher mit seinem alten Baumbestand über die parkartigen Grünflächen entlang der Doggenried- und Briachstraße mit ebenfalls sehr altem Baumbestand auf einer wichtigen Verbindungsachse zu den Gehölzbeständen nordöstlich der Briachstraße mit dem Rebbachtobel. Wanderstrecke der Erdkröte zum Laichgewässer Schwanenweiher in 200 m Entfernung 2011 kartierte Krötenwanderung aus den Hausgärten Abbildung 3: Amphibienwanderstrecke zum Laichgewässer Schwanenweiher BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 7 von 13
2 Artenschutz 2.1 Pflanzen Die Vegetation innerhalb des Geltungsbereiches entspricht keinem nach 30 BNatSchG geschützten Biotop oder FFH-Lebensraumtyp (LRT). In die Flächen der Hausgärten wird im Bebauungsplan kein wesentlicher Eingriff vorgenommen. Die unbebaute Fläche auf Flst. 808/16 ist aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes von geringer Bedeutung. Vorkommen von geschützten, gefährdeten oder sonst naturschutzrelevanten Arten können mit Sicherheit ausgeschlossen werden. 2.2 Fledermäuse 2.3 Vögel Da in die vorhandenen Gebäude und in die Flächen der strukturreichen Hausgärten nicht wesentlich eingegriffen wird, wurde keine detaillierte Untersuchung durchgeführt. Eine Nutzung der Brachfläche auf Flst. 808/16 seitens der Fledermäuse kann wegen ihrer Strukturarmut und des Fehlens von Gehölzen ausgeschlossen werden. Auch hier gilt dasselbe wie für Fledermäuse: Da kein wesentlicher Eingriff in die Hausgärten durch den Bebauungsplan stattfindet, kann eine relevante nachteilige Auswirkung auf die Vogelwelt innerhalb der bestehenden Wohnbebauung ausgeschlossen werden. Das Vorkommen anspruchsvoller Arten kann auf der zu überbauenden Fläche (Flst. 808/16) sowohl als Brut- als auch als Nahrungshabitat ausgeschlossen werden, zumal sie auch völlig gehölzfrei ist. 2.4 Amphibien und Reptilien Auch für diese Arten gilt: Hausgärten sind im Bebauungsplan nicht von wesentlichen Eingriffen betroffen. Das Vorkommen der Arten ist nur insofern betroffen, dass Erdkröten auf der neu überbauten Fläche keinen Unterschlupf mehr finden. Die umgebenden Hausgärten bieten jedoch genügend Möglichkeiten für Ersatzunterkünfte. Das Abschieben der Humusdecke sollte deshalb vor Einbruch des Winters (Ende Oktober) bzw. nach Ende des Winters vorgenommen werden, bevor die Erdkröten sich in ihr Winterquartier zurückziehen bzw. ab Ende März, wenn sie sich wieder auf Wanderschaft zum Laichgewässer Schwanenweiher machen. 2.5 Insekten Besonders geschützte Käferarten wie Hirschkäfer oder Borkenschröter können in den Gärten nicht ausgeschlossen werden. Der Hirschkäfer benötigt durch Pilz zersetztes Totlholz und bildet daraus Mulm. Bevorzugt werden vor allem Eichen, selten werden auch Obstbäume und andere Laubbäume ausgewählt. Männchen und Weibchen brauchen für die Reifung ihrer Keimzellen Baumsaft, der bestimmte Pilze enthält. Den finden sie an Wundstellen eines Baumes, der durch Frostrisse, Windbruch oder Blitzschlag verletzt worden ist. Da in die Hausgärten kein wesentlicher Eingriff stattfindet wurde keine tiefer gehende Untersuchung hierüber vorgenommen. Auf der neu zu überbauenden Fläche (Flst. 808/16) kann ein Vorkommen dieser Käfer ausgeschlossen werden, da dort keinerlei Gehölze vorzufinden sind. BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 8 von 13
3 Fazit Der Bebauungsplan liegt im Innenbereich und wird entsprechend nach dem beschleunigten Verfahren nach 13a des BauGB aufgestellt. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist somit nicht erforderlich. Als "Vermeidungs-Ausgleichs-Ersatz" entsprechend dem Minimierungs- und Vermeidungsgebot ( 8 BNatSchG bzw. 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB) werden die Baufenster so ausgerichtet, dass kein wesentlicher Eingriff in die Flächen der Hausgärten stattfindet. Ausgleichmaßnahmen sind nicht erforderlich. Zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionsfähigkeit werden die ökologisch wertvollen Flächen im Bebauungsplan entsprechend dargestellt bzw. darauf hingewiesen, dass diese Flächen ökologisch wertvoll und deshalb erhalten bleiben sollen. Die ökologisch wertvollen Strukturen des BP-Gebietes Hausgärten und ihre Gehölzbestände behalten dadurch weitestgehend ihre räumliche Ausdehnung und ihre kontinuierliche sowie nachhaltige ökologische Funktionalität bleibt gewährleistet. Ein wesentlicher Eingriff in die Tier- und Pflanzenwelt findet nicht statt. Ein Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG besteht nicht. Durch die Neubebauung auf Flst. 808/16 wird ebenfalls kein wesentlicher Eingriff in die Ökologie des BP-Gebietes vorgenommen, weil diese Fläche als Brachland ungenutzt und gehölzfrei ist. Ihr hoher Vegetationsstand bietet weder Vögel, Fledermäusen oder Reptilien noch geschützten Käferarten Lebensoder Nahrungsraum. BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 9 von 13
4 Bilder Abbildung 4: Gehölzgruppen 5, 13 und 15, Fugelstr. 2 und Winzerweg 2-6 von Süden aus als Grünachse Basilika/Schwanenweiher zum Park bzw. Rebbachtobel/Tobelbach Abbildung 5: Gehölzgruppe 5, 13 und 15 als Grünachse von Basilika/Schwanenweiher zum Park an der Doggenriedstraße mit Blick vom Flst. 808/16 BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 10 von 13
Abbildung 6: Gehölzgruppe 5 und 16 von Osten her Abbildung 7: Gehölzgruppe 5,16 und 17 mit dem brachliegenden Flst. 808/16 mit der Parkflächen an der Doggenriedstraße im Hintergrund BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 11 von 13
Abbildung 8: Ökologisch wertvolle Gehölzgruppe 6 mit großer Stadtbild prägender Blutbuche, Thuja, Hasel, Zwetschge und im Anschluss 2 Apfelbäumen BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 12 von 13
Abbildung 9: Gehölzgruppen 4 und 6 im Anschluss zur Gruppe der Blutbuche von West nach Ost 5 Anhang Kurze Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bebauungsplan "Winzerweg" in Weingarten (RV) von W. Löderbusch vom 30.06.2016 BP 159 Winzerweg, Begründung Artenschutzrechtliche / Ökologische Bestandsaufnahme Seite 13 von 13