Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme

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Transkript:

Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gemäß 2 Abs. 2 BauGB

Inhaltsverzeichnis Seite I. Träger öffentlicher Belange 1 1. Gemeinde Ladbergen 1 2. Gemeinde Hagen a.t.w. 1 3. Gemeinde Westerkappeln 1 4. Stadt Lengerich 1 5. Gemeinde Saerbeck 1 6. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Münsterland 1 7. Bezirksregierung Münster, Flurbereinigungsbehörde 1 8. Stadt Ibbenbüren 1 9. Handwerkskammer Münster 1 10. Gemeinde Lotte 1 11. Gemeinde Hasbergen 1 12. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland 1 13. Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land 1 14. Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen 1 15. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Steinfurt 2 16. SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbh 2 17. Kreis Steinfurt 3 18. Telekom Deutschland GmbH 4

1 I. Träger öffentlicher Belange 1. Gemeinde Ladbergen vom 10.06.2014 2. Gemeinde Hagen a.t.w. vom 11.06.2014 3. Gemeinde Westerkappeln vom 12.06.2014 4. Stadt Lengerich vom 12.06.2014 13. Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land vom 03.07.2014 14. Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen vom 08.07.2014 Die Träger öffentlicher Belange von Nr. 1 bis 14 haben weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen. 5. Gemeinde Saerbeck vom 17.06.2014 6. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Münsterland vom 23.06.2014 7. Bezirksregierung Münster, Flurbereinigungsbehörde vom 23.06.2014 8. Stadt Ibbenbüren vom 26.06.2014 9. Handwerkskammer Münster vom 26.06.2014 10. Gemeinde Lotte vom 27.06.2014 11. Gemeinde Hasbergen vom 01.07.2014 12. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland vom 03.07.2014

2 15. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Steinfurt vom 16.06.2014 Die erforderliche Durchführung einer Ausgleichsmaßnahme erfolgt extern auf einer Fläche der Naturschutzstiftung des Kreises Steinfurt. Hierbei handelt es sich um einen anerkannten Flächenpool, der eine Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Belange durch eine Bündelung von Maßnahmen im Flächenzusammenhang so gering wie möglich hält. 16. SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbh vom 18.06.2014 Es bestehen aus Sicht der SWL keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes. Es befinden sich jedoch in unmittelbarer Nähe und zum Teil innerhalb des Geltungsbereiches Leitungen der SWL, die besonders zu schützen sind (siehe Karten im Anschluss). Hierzu ist bereits ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen worden.

3 17. Kreis Steinfurt vom 03.07.2014 Der erforderliche Ausgleich erfolgt über einen Flächenpool der Naturschutzstiftung Kreis Steinfurt in der Gemarkung Ledde, Flur 11, Flurstück 329. Mit einer vertraglich festgelegten Ablösung durch die werden alle Verpflichtungen der an die Naturschutzstiftung übertragen und eine Sicherung der Maßnahme gewährleistet. Die von der Unteren Landschaftsbehörde gewünschte Mitteilung über Art und Umfang der gesicherten Maßnahme unter Angabe der zugeordneten naturschutzfachlichen Wertigkeiten erfolgt nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes.

4 18. Telekom Deutschland GmbH vom 07.07.2014 die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. 68 Abs. 1 TKG hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu Ihrem Schreiben vom 04. Juni 2014 nehmen wir wie folgt Stellung: Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben w00000048651054 vom 31. März 2014 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. In der Stellungnahme der Deutschen Telekom vom 31.03.2014 wurden weder Anregungen noch Bedenken geäußert. Bearbeitung und Verfahrensbetreuung: Osnabrück, den 10.11.2014 Lh/Su-305.171... (Der Bearbeiter)