Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Bocholt. Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Zwischenbericht für die Offenlage

Ähnliche Dokumente
Einzelhandelskonzept Stadt Eutin. Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung

Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. Präsentation der Vorab- Analyseergebnisse

Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung

Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Borken. Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Öffentlichkeitsveranstaltung

Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Heikendorf

Kommunales Zentren- und Nahversorgungskonzept Einführung beim koopstadt- Workshop der Projektakteure in Nürnberg

Aufgabe von Einzelhandelskonzepten

Eckpunkte für die Einzelhandelsentwicklung in Viernheim

Back- und Konditoreiwaren. Metzgerei- und Fleischereiwaren. Obst und Gemüse. Lebensmittel, Naturkost und Reformwaren

Handelsreport Ostwestfalen-Lippe

Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach

ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANES O 621

Fortschreibung Einzelhandelskonzept Vaihingen

Städte Regionales Einzelhandelskonzept Aachen

Perspektiven der Zentren- und Einzelhandelsentwicklung in Wildeshausen

Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal

Einzelhandelskonzept Entwurfspräsentation Öffentlichkeit

Einzelhandelskonzept für die Stadt Ennepetal

Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung

Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. Präsentation der Vorab- Analyseergebnisse

Memmingen als Standort für ein IKEA-Einrichtungshaus und Fachmärkte

Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen

Einzelhandelskonzept für die Stadt Ennepetal

Einzelhandelsuntersuchung zum B-Plan-Verfahren Heimfeld 49 Öffentliche Plandiskussion

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brühl - Zwischenergebnisse -

Bestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB)

Perspektiven für die Weiterentwicklung der Stadt Soltau zum Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen

Fortschreibung: Gutachten zur Zentrenrelevanz von Sortimenten (Sortimentsliste)

Outlet-Center. in Remscheid. Bürgerinformationsveranstaltung. 18. Juli Ansiedlung eines Design-Outlet. Outlet-Center in Remscheid

Einzelhandelskonzept für die Stadt Kelsterbach

Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. 2. Arbeitskreis Vorschlag zur Langenhagener Sortimentsliste & Langenhagener Zentrenabgrenzung

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn

Einzelhandelskonzept der Stadt Überlingen

Wie viele Randsortimente gehen noch? Ergebnisse einer empirischen Studie zur Neuaufstellung des LEP NRW

Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2

Arbeitskreissitzung Einzelhandel

Einzelhandelskonzept Gemeinde Ganderkesee

Stadt Erkelenz. Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach

Einzelhandelskonzept für die Stadt Ennepetal

Sortimentsliste für die Stadt Bad Salzuflen ( Bad Salzufler Liste ) in der Fassung vom

Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim

GEMEINDEENTWICKLUNGSKONZEPT ZUKUNFTSORIENTIERTES LAPPERSDORF

Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Neuenhagen b. Berlin

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Salzgitter

Weiterentwicklung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Balve

G Kaufkraftströme und Einzelhandelszentralität

Atypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht -

Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Flintbek

Aktualisierung des bezirklichen Zentrenund Einzelhandelskonzepts für Berlin Lichtenberg

Offensive Standortmarketing Waldkirch: Einzelhandelserhebung und -befragung - Zentrale Ergebnisse -

Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe

Beratungsfolge. Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016

Begründung. zum Bebauungsplan Nr "Südlich der Möwenburgstraße"

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend

Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim

Stadt Frechen 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (EHK)

Einzelhandelskonzept Halberstadt

Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Neunkirchen

Bürgerinformation Einzelhandel - Denzlingen

FÜR DIE STADT WETTER (RUHR)

Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept

Regionales Einzelhandelskonzept OWL Teil 2 (Reloaded) - Ausblick

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

MÄRKTE- UND ZENTRENKONZEPT

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung

Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Moormerland

Modernisierung/Erweiterung des Fachmarktzentrums Förde Park in Flensburg Präsentation

Einzelhandelskonzept Gemeinde Langenberg

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Rietberg

Ve r b a n d sve rs a m m l u n g d e s Re g i o n a l e n

Nahversorgungsstrukturen im

Bürgerinformation zum. Einzelhandelskonzept für die Stadt Lügde

Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Sarstedt

Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen

Aktualisierung Marktuntersuchung inkl. Szenarienbetrachtung zur Nahversorgungsentwicklung

Strukturuntersuchung Einzelhandel Werl. BBE Unternehmensberatung GmbH Köln, September 2005

Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. 2. Arbeitskreis Vorschlag zur Langenhagener Sortimentsliste & Langenhagener Zentrenabgrenzung

Diese Formulierung gab den beteiligten Trägern öffentlicher Belange Anlass zur Sorge betreffend der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel:

Potenzialanalyse des Einzelhandels in Frankfurt (Oder) und Slubice

Zentrenstruktur (Ist-Situation nach Analysephase)

Ergebnisse aus dem Handelsreport 2016

Gutachterliche Stellungnahme

Textliche Festsetzungen

Einkaufszentrum "Schlosspark-Arkaden", Braunschweig Standort- und Marktanalyse - Verträglichkeitsstudie

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Alsdorf

Gemeinsames Einzelhandelsentwicklungskonzept Böblingen/Sindelfingen

Endbericht. Städtebauliches Einzelhandelsentwicklungskonzept. Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm. Februar 2008

EINZELHANDELSKONZEPT DER STADT ALZEY

Nahversorgung in der kommunalen Planung

Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Lübben (Spreewald)

Handelsmonitor Oberrhein

Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. 4. Arbeitskreis EINZELHANDELSKONZEPT LANGENHAGEN

BEBAUUNGSPLANENTWURF G 631

Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland

Einzelhandelsgutachten der Stadt Emden

Auswirkungsanalyse zur Verlagerung und Erweiterung des IKEA-Einrichtungshauses in Kaarst Projektleitung: Monika Kollmar

Textliche Festsetzungen

Transkript:

Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Bocholt Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Zwischenbericht für die Offenlage Wissen bewegt. Sandra Emmerling, Geschäftsführende Gesellschafterin Bocholt, im Juni 2018 Dr. Lademann & Partner Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung mbh Friedrich-Ebert-Damm 311 22159 Hamburg Germany Dresden Düsseldorf Hamburg Stuttgart Telefon +49 40 6455770 info@dr-lademann-partner.de www.dr-lademann-partner.de

Inhaltsübersicht Grundlagen - Zeitschiene, Methodik und Untersuchungsumfang Sozioökonomische Rahmendaten, Wettbewerb, Trends Marktgebiet und Nachfragepotenzial, Ergebnisse der telefonischen Haushaltsbefragung Angebotssituation und Versorgungslage - Status quo Strategie der Weiterentwicklung - Zentren- und Standortstruktur Steuerungsempfehlungen und Bocholter Sortimentsliste 2

Projektzeitschiene Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Stand Mai 2018) Startgespräch und 2. Abstimmungsgespräch 1. Ausschuss für Planung und Bau Februar bis März Laufende Abstimmung (verwaltungsintern) 1. Sitzung der Lenkungsgruppe (Erste Erkenntnisse, Rahmendaten, Einzelhandelsentwicklung im Vergleich) 1. Arbeitskreis (Aufgabenstellung, Einzelhandel Status quo) 3. Abstimmungsgespräch (Angebot Status quo, Ergebnisse Befragung) 2. Sitzung der Lenkungsgruppe (Ergebnisse Befragung, Einzelhandelssituation und Zentren) 4. Abstimmungsgespräch (Austausch Flächenmanagement Innenstadt 2.0) 13.04.2018 13.04.2018 02.05.2018 03.05.2018 18.05.2018 5. Abstimmungsgespräch (Nahversorgung, Zentrenabgrenzung, Steuerung) 22.05.2018 3

Projektzeitschiene Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Stand Mai 2018) 3. Lenkungsgruppe (Nahversorgung, Empfehlungen und Ziele) 23.05.2018 Laufende Abstimmung (verwaltungsintern) 2. Arbeitskreis (Perspektiven ausgewählter Standortlagen; Nahversorgung) 6. Abstimmungsgespräch (Steuerungsempfehlungen, Sonderthemen) Ausschuss für Planung und Bau (Zwischenbericht) Große Veranstaltung (Öffentliche Veranstaltung zu den Ergebnissen) 7. Abstimmungsgespräch (Finale Abstimmung) 23.05.2018 28.05.2018 06.06.2018 09.07.2018 21.08.2018 Ausschuss für Planung und Bau (Vorstellung Ergebnisbericht) 19.09.2018 4

Untersuchungsdesign lt. Pflichtenheft Dieses umfasst die Leistungsbausteine: 1. Bestandsanalyse 2. Telefonische Haushaltsbefragung Bevölkerung BOH 3. Telefonische Haushaltsbefragung Marktgebiet BOH 4. Erhebung zum Parkplatzbedarf in der Innenstadt 5. Nahversorgungsbereiche 5.1. Allgemein 5.2. Speziell 6. Zentren Schutz 7. Sortimentsliste 8. Darstellung großflächigen Einzelhandels außerhalb der Innenstadt 9. Grundsätze und Einzelfallgerechtigkeit 10. Darstellung Einzelhandelstrends in Deutschland und Europa 11. Konzept für eine sachgerechte Öffentlichkeitsbeteiligung Hinzu kommt die Aufbereitung der Ergebnisse/Übergabe (Unterlagen, Zwischenund Abschlussbericht sowie Präsentation- und Abstimmungstermine). 5

Im Rahmen der gesamtstädtischen Einzelhandelsuntersuchung wurden folgende Primärerhebungen durchgeführt: Bausteine Primärerhebung Bestandserhebung des Einzelhandels und der konsumnahen Angebote (tlw.) Begehungen der Innenstadt und sonst. EH-Standorte Tel. Haushaltsbefragung in Bocholt (N=2.000) und Umland (N=1.000) Expertengespräche (N=10) Startgespräch und 6 weitere Abstimmungsgespräche 3 Sitzungen der Lenkungsgruppe 2 Arbeitskreissitzungen 3 Präsentationstermine in den politischen Gremien Große Veranstaltung (Öffentlichkeit) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Bocholt 2018 6

Inhaltsübersicht Grundlagen - Zeitschiene, Methodik und Untersuchungsumfang Sozioökonomische Rahmendaten, Wettbewerb, Trends Marktgebiet und Nachfragepotenzial, Ergebnisse der telefonischen Haushaltsbefragung Angebotssituation und Versorgungslage - Status quo Strategie der Weiterentwicklung - Zentren- und Standortstruktur Steuerungsempfehlungen und Bocholter Sortimentsliste 7

Die Rahmenbedingungen für die Einzelhandelsentwicklung in Bocholt sind als neutral bis leicht positiv zu bewerten. Einwohner- Entwicklung (Stat.BA) Pendlerströme Erwerbstätigenstruktur Eh-rel. Kaufkraft Tourismus stagnierende Bevölkerungsentwicklung in Bocholt seit 2012 (rd. 0,0 % p.a.). Aktuell: rd. 71.350 Einwohner 2025: rd. 70.900 Einwohner (-0,09 % p.a.) Moderater Einpendlerüberschuss (2016 rd. +2.500), seit 2012 leicht negativer Trend Stabile Arbeitslosenquote seit 2013: Ende 2016: rd. 5,0%; deutlich unterhalb dem Schnitt in NRW (7,7%) Kaufkraftkennziffer in Bocholt bei 100,6; im regionalen Vergleich überdurchschnittlich (Kreis Borken 97,6) Zusätzliche Potenziale für den Einzelhandel durch steigende Touristenzahlen; Ankünfte Ende 2016: 48.700, Übernachtungen 2016: 95.440 Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW); Bundesagentur für Arbeit; MB-Research 8

Marktanteilsverschiebung im deutschen Einzelhandel: Die aktuelle Steuerungspraxis im LEH befördert das Wachstum der Discounter mit geringer Sortimentsvielfalt. 100% 80% 60% 40% 20% 0% 31 37 4 5 4 4 4 3 5 10 9 9 9 10 10 13 15 11 4 4 12 12 32 13 4 4 14 12 13 12 27 24 15 13 4 3 3 3 3 15 16 16 2000 2004 2008 2012 2016 14 21 37 15 12 16 18 +0 %Pkt +5 %Pkt +1 %Pkt Fachhandel (nichtfilialisiert) Fachhandel (filialisiert) Fachmärkte Kauf- und Warenhäuser Versandhandel SB-Warenhäuser/ Verbrauchermärkte LEH-Discounter Supermärkte/trad. LEH Online-Handel Sonstige Quelle: IfH Retail Consultants 9

Die positive Entwicklung des Handelsumsatzes ist v.a. auf den interaktiven Handel zurückzuführen (+8,8 % 2016-2017). Der stationäre Einzelhandelsumsatz stieg nur um + 4 % p.a. an. Gesamtentwicklung stationärer und interaktiver Handel in Deutschland Netto-Umsatz in Mrd. 600 500 400 300 200 100 0 Anteil Interaktiver Handel am Einzelhandelsumsatz in % 6,6% 7,1% 29 30 8,8% 39 11,0 % 50 432 427 445 458 11,6% 57 12,1% 12,9% 62 67 493 513 523 2008 2010 2012 2014 2016 2017 2018* Ladeneinzelhandel Interaktiver Handel Quelle: HDE sowie BEVH. exkl. digitale Güter. * Prognose 10

Inhaltsübersicht Grundlagen - Zeitschiene, Methodik und Untersuchungsumfang Sozioökonomische Rahmendaten, Wettbewerb, Trends Marktgebiet und Nachfragepotenzial, Ergebnisse der telefonischen Haushaltsbefragung Angebotssituation und Versorgungslage - Status quo Strategie der Weiterentwicklung - Zentren- und Standortstruktur Steuerungsempfehlungen und Bocholter Sortimentsliste 11

Befragungsgebiet Zone 1: N= 2006 Zone 2: N= 349 Zone 3a: N= 300 Zone 3b: N= 201 Zone 4: N= 163 12

Die Befragten aus dem Stadtgebiet (Zone 1) zeigen in ihrem Konsumverhalten eine deutliche Orientierung zum eigenen Standort. Einkaufsorientierung der Befragten aus Zone 1 (Stadtgebiet) in % Lebensmittel/Drogeriewaren 98 Bekleidung/ Schuhe/ Lederwaren 76 10 11 Elektrobedarf/ elektr. Medien 76 4 19 Bücher/ Schreibwaren 83 16 Haushaltswaren/ Glas-Porzellan- 84 5 7 Sportbedarf/ Spielwaren, Hobbybedarf 77 3 18 Möbel, Haus- und Heimtextilien 56 15 21 6 Bau- und Gartenbedarf 94 3 0% 20% 40% 60% 80% 100% Zone 1 Zone 2 Zone 3a Zone 3b Zone 4 sonstige Orte Online Telefonische Haushaltsbefragung 2018, N=2006 (Werte gerundet) Quelle: Dr. Lademann & Partner 13

Die Befragten aus dem Umland (Zone 2) zeigen in ihrem Konsumverhalten eine Orientierung zur eigenen Zone und in die Zone 1 (Stadt Bocholt). Einkaufsorientierung der Befragten aus Zone 2 (Umland) in % Lebensmittel/Drogeriewaren 13 73 8 4 Bekleidung/ Schuhe/ Lederwaren 38 26 9 13 11 Elektrobedarf/ elektr. Medien 32 32 12 4 19 Bücher/ Schreibwaren 17 54 8 3 17 Haushaltswaren/ Glas-Porzellan- 33 36 10 13 7 Sportbedarf/ Spielwaren, Hobbybedarf 36 30 9 5 17 Möbel, Haus- und Heimtextilien 31 24 11 28 4 Bau- und Gartenbedarf 19 61 16 0% 20% 40% 60% 80% 100% Zone 1 Zone 2 Zone 3a Zone 3b Zone 4 sonstige Orte Online Telefonische Haushaltsbefragung 2018, N=349 (Werte gerundet) Quelle: Dr. Lademann & Partner 14

Die Befragten aus dem Umland (Zone 3a) zeigen in ihrem Konsumverhalten eine deutliche Orientierung zur eigenen Zone. Einkaufsorientierung der Befragten aus Zone 3a (Umland) in % Lebensmittel/Drogeriewaren 5 82 7 Bekleidung/ Schuhe/ Lederwaren 10 5 47 4 6 15 12 Elektrobedarf/ elektr. Medien 5 6 48 5 17 20 Bücher/ Schreibwaren 43 70 6 16 Haushaltswaren/ Glas-Porzellan- 43 71 8 10 Sportbedarf/ Spielwaren, Hobbybedarf 5 3 54 6 10 19 Möbel, Haus- und Heimtextilien 11 4 37 4 37 6 Bau- und Gartenbedarf 9 68 4 14 0% 20% 40% 60% 80% 100% Zone 1 Zone 2 Zone 3a Zone 3b Zone 4 sonstige Orte Online Telefonische Haushaltsbefragung 2018, N=300 (Werte gerundet) Quelle: Dr. Lademann & Partner 15

Die Befragten aus dem Umland (Zone 3b) zeigen in ihrem Konsumverhalten eine deutliche Orientierung zur eigenen Zone sowie Abflüsse in die Zone 1. Einkaufsorientierung der Befragten aus Zone 3b (Umland) in % Lebensmittel/Drogeriewaren 14 4 4 73 3 Bekleidung/ Schuhe/ Lederwaren 22 33 49 15 8 Elektrobedarf/ elektr. Medien 16 51 14 16 Bücher/ Schreibwaren 3 70 8 14 Haushaltswaren/ Glas-Porzellan- 9 73 9 Sportbedarf/ Spielwaren, Hobbybedarf 14 52 15 15 Möbel, Haus- und Heimtextilien 8 46 39 Bau- und Gartenbedarf 13 4 71 10 0% 20% 40% 60% 80% 100% Zone 1 Zone 2 Zone 3a Zone 3b Zone 4 sonstige Orte Online Telefonische Haushaltsbefragung 2018, N=201 (Werte gerundet) Quelle: Dr. Lademann & Partner 16

Die Befragten aus dem Umland (Zone 4) zeigen in ihrem Konsumverhalten eine deutliche Orientierung zur eigenen Zone. Einkaufsorientierung der Befragten aus Zone 4 (Umland) in % Lebensmittel/Drogeriewaren 4 4 86 4 Bekleidung/ Schuhe/ Lederwaren 3 63 21 11 Elektrobedarf/ elektr. Medien 3 72 5 19 Bücher/ Schreibwaren 3 77 3 15 Haushaltswaren/ Glas-Porzellan- 73 12 8 Sportbedarf/ Spielwaren, Hobbybedarf 4 65 9 20 Möbel, Haus- und Heimtextilien 5 39 43 9 Bau- und Gartenbedarf 4 84 4 0% 20% 40% 60% 80% 100% Zone 1 Zone 2 Zone 3a Zone 3b Zone 4 sonstige Orte Online Telefonische Haushaltsbefragung 2018, N=163 (Werte gerundet) Quelle: Dr. Lademann & Partner 17

Bei den Befragten aus dem Umland zeigt sich eine deutliche Abkehr von Bocholt bei den aperiodischen Sortimenten. Veränderung der Einkaufsorientierung der Befragten aus dem Umland in den letzten 3 Jahren in % Lebensmittel/Drogeriewaren 16 78 6-10% Bekleidung/Textilien 23 70 8-15% Elektrobedarf/ elektr. Medien 23 71 6-17% Bücher Schreibwaren 21 74 5-16% Haushaltswaren/ Glas-Porzellan-Keramik 22 76 2-20% Sportbedarf/ Spielwaren, Hobbybedarf 22 73 5-17% Möbel, Haus- und Heimtextilien 25 72 3-22% Bau- und Gartenbedarf 21 75 5-16% 0% 20% 40% 60% 80% 100% weniger oft genauso oft öfter Telefonische Haushaltsbefragung 2018, n=1013 (Werte gerundet) Quelle: Dr. Lademann & Partner 18

Marktgebiet des Bocholter Einzelhandels Das Kundenpotenzial im Marktgebiet wird sich bis zum Jahr 2025 um gut 2.000 Einwohner verringern. Aktuell liegt das Kundenpotenzial noch bei rd. 460.500 Einwohnern. Marktgebiet des Einzelhandels in Bocholt Bereich Zonen 2017 2025 Bocholt Zone 1 71.350 70.890 direktes Umland Zone 2 120.185 121.367 weiteres Umland Zone 3a 143.819 146.209 Niederlande Zone 3b 125.193 120.061 Einzugsgebiet Gesamt 460.547 458.527 Quelle: Eigene Berechnungen der Dr. Lademann & Partner GmbH. 19

Das Nachfragepotenzial in Bocholt wird sich bis zum Jahr 2025 um rund 15 Mio. auf 2,74 Mrd. verringern. Einzelhandelsrelevantes Nachfragepotenzial (i.w.s) im Marktgebiet der Stadt Bocholt NFP in Mio. 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Zone 3b 777 745 828 842 717 724 432 429 2017 2025 Zone 3a Zone 2 Zone 1 nach Räumen NFP in Mio. 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 nach Branchengruppen 1.381 1.372 604 601 769 767 2017 2025 kurzfristiger Bedarf mittelfristiger Bedarf langfristiger Bedarf Quelle: Dr. Lademann & Partner 20

Es sind vor allem Sortimente mit mittel- bis langfristiger Bedarfshäufigkeit, die von dem Nachfrageabfluss betroffen sind. Abfluss in den Online-Handel pro Kopf 690 im Jahr. Einzelhandelsrelevantes Nachfragepotenzial (Abfluss nicht stationärer Handel) 8% 6% Kurzfristiger Bedarf 7% Bekleidung/ Schuhe 31% 2% 2% 17% 27% Spielwaren/Hobbybedarf, Sport, Bücher Hausrat, GPK Schmuck, Uhren, Optik Elektrobedarf Möbel/ Haus- und Heimtextilien Bau- und Gartenbedarf/Tierbedarf Quelle: Dr. Lademann & Partner, Eigene Berechnungen 21

Ein in der Nachbarschaft gelegener Lebensmittelmarkt ist den Befragten mit rd. 78 % wesentlich wichtiger als ein vielfältiges Angebot. 22% 78% Ein in der Nachbarschaft gelegener Lebensmittelmarkt Eine größere Angebotsvielfalt innerhalb eines Lebensmittelmarktes Telefonische Haushaltsbefragung 2018, n=2006 (Werte gerundet) 22

Eigenbindung des Lebensmitteleinzelhandels in den Bocholter Siedlungsräumen 23

Die Stellung des LEH in Bocholt zeigt einerseits eine erhöhte Marktstellung einzelner SR. Sie sind in der Lage größere Teilräume von BOH anzusprechen. Hinzu kommen noch überörtliche Streuumsätze. Marktstellung Gegenüberstellung der Marktstellung des LEHs in Bocholt nach Siedlungsbereichen (ohne überörtliche Umsätze) Siedlungsbereich (SR) SB-Märkte Kundenherkunft im eigenen SR in % Abschöpfung im eigenen SR in % Anzahl an SR mit Kundenherkunft > 10 % Anzahl an SR mit Abschöpfung > 10 % Innenstadt Netto 36% + + o Bocholt Nord Aldi Süd + Rewe* 22% + +++ +++ Stenern Edeka Elskamp (2x) 37% + + + Bocholt Ost (nördl. Münsterstr.) Edeka Frericks + Penny 32% ++ ++ ++ Bocholt Ost (südl. Münsterstr.) Netto 91% o o o Bocholt Südost/ Fildeken Edeka Görkes 46% + + o Bocholt Süd Real + Aldi + Lidl + Biomarkt 13% +++ ++ +++ Bocholt West/Feldmark Netto 58% o + o Bocholt West/Löverick Norma, Penny, Edeka Reuling 59% o ++ o Bocholt Nordwest/Holtwick/Spork Edeka Harmeling + Aldi 39% ++ + ++ Mussum/Biemenhorst Edeka Elskamp + Netto 56% + + ++ Lowick/Liedern Edeka Elskamp+ Aldi 36% ++ ++ ++ Suderwick Penny + Edeka Harmeling 77% + + o Hemden - - - - - Barlo - - - - - Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage der tel. Haushaltsbefragung, 2018. 24

andererseits weisen zahlreiche SR nur eine vorrangige Quartiersversorgungsfunktion auf. Zugleich kann dort nur moderate Marktstellung erreicht werden. Nennenswerte Nachfrageabflüsse sind die Folge davon. Quartiersversorger 25

Inhaltsübersicht Grundlagen - Zeitschiene, Methodik und Untersuchungsumfang Sozioökonomische Rahmendaten, Wettbewerb, Trends Marktgebiet und Nachfragepotenzial, Ergebnisse der telefonischen Haushaltsbefragung Angebotssituation und Versorgungslage - Status quo Strategie der Weiterentwicklung - Zentren- und Standortstruktur Steuerungsempfehlungen und Bocholter Sortimentsliste 26

Die Bocholter Einzelhandelsstruktur wird insbesondere durch Angebote des mittel- und langfristigen Bedarfs geprägt. Umsatzseitig prägt der kurzfristige Bedarf. Branchenstruktur des Einzelhandels in Bocholt Anzahl der Betriebe (526) 209 153 164 Verkaufsfläche in qm (163.135) 40.420 46.580 76.135 Umsatz in Mio. (515) 232 141 142 0% 20% 40% 60% 80% 100% kurzfristiger Bedarf mittelfristiger Bedarf langfristiger Bedarf Quelle: Dr. Lademann & Partner 27

Die Bocholter Einzelhandelsstruktur weist ein deutlichen Verlust von Einzelhandelsbetrieben und Verkaufsfläche auf. Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Bocholt 200.000 750 180.000 160.000 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 VKF Dichte in qm/tew 2018: 2.290 2011 (ohne GH): 2.430 0 Großhandelsfläche 630 526 180.900 163.100 2011 2018 VKF in qm Anzahl der Betriebe 700 650 600 550 500 450 400 350 300 250 Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen der Dr. Lademann & Partner GmbH. Werte gerundet.; Einzelhandelskonzept Stadt Bocholt 2011 28

Die Verkaufsfläche in den übrigen Siedlungsbereichen hat sich seit 9 Jahren überwiegend verringert. Verkaufsfläche nach Siedlungsbereichen * * Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen der Dr. Lademann & Partner GmbH. Werte gerundet. * ohne Großhandel 29

Die Anzahl an Einzelhandelsbetrieben sank v.a. bei Angeboten klassischer Innenstadtleitsortimente. Die Verkaufsfläche entwickelte sich v.a. bei Medien/Technik und GPK/Hausrat rückläufig. Einzelhandelsstruktur nach Warengruppen im Vergleich CIMA-Warengruppen Anz. der Betriebe 2011 Anz. der Betriebe 2018 Verkaufsfläche in m² 2011 Verkaufsfläche in m² 2018 Periodischer Bedarf 235 209 47.255 40.420 Persönlicher Bedarf 172 131 32.470 28.990 Medien und Technik 55 49 13.035 9.275 Spiel, Sport, Hobby 43 30 13.895 13.230 Geschenke, Glas, Porzellan, Hausrat 21 12 4.990 3.995 Einrichtungsbedarf 60 59 34.725 34.355 Baumarktspez. Sortimente (inkl. Garten) 44 36 34.485 32.870 Einzelhandel insgesamt 630 526 180.855 163.135 Quelle: Eigene Darstellung nach Dr. Lademann & Partner 2018 und CIMA 2011. abzgl. Großhandel Periodischer Bedarf = stabil Baumarktsortiment = stabil 30

Sortimentsstruktur des Einzelhandels in Bocholt (rd. 163.135 qm VKF) Kurzfristiger Bedarf 32.870 34.360 7.130 1.780 40.420 27.210 15.380 4.000 Bekleidung/ Schuhe Spielwaren/Hobbybedarf, Sport, Bücher Hausrat, GPK Schmuck, Uhren, Optik Elektrobedarf Möbel/ Haus- und Heimtextilien Bau- und Gartenbedarf/Tierbedarf Quelle: Eigene Erhebungen und Berechnungen der Dr. Lademann & Partner GmbH. Werte gerundet. 31

Umsatzstruktur des Bocholter Einzelhandels 2018 (rd. 515 Mio. ) 41,6 49,2 Kurzfristiger Bedarf Bekleidung/ Schuhe Spielwaren/Hobbybedarf, Sport, Bücher 12,0 39,6 231,5 Hausrat, GPK 8,7 45,6 Schmuck, Uhren, Optik Elektrobedarf 86,3 Möbel/ Haus- und Heimtextilien Bau- und Gartenbedarf/Tierbedarf Quelle: Dr. Lademann & Partner 32

Räumlich-funktional sind drei Standortkategorien ausgebildet: Innenstadt / Zentren Ergänzungsstandorte Sonstige Lagen Räumlich-funktionale Struktur des Einzelhandels in Bocholt kurzfristiger Bedarf 9.220 9.075 8.785 13.340 mittelfristiger Bedarf 33.330 1.630 2.800 8.820 2.490 1.685 langfristiger Bedarf 19.420 52.535 0% 20% 40% 60% 80% 100% Innenstadtzentrum NVZ 2018 Bestandsagglomerationen Streulagen 61.970 qm VKF 13.195 qm VKF 13.270 qm VKF 74.695 qm VKF Quelle: Dr. Lademann & Partner 33

Die Innenstadt erreicht bei einem Anteil von durchschnittlich rd. 38 % nicht in allen Segmenten die notwendige Dominanz. Verkaufsflächenanteil der Innenstadt 100% 80% 12% 33% 34% 9% 60% 77% 63% 91% 64% 98% 40% 88% 67% 66% 20% 0% 23% 37% 36% 2% Quelle: Dr. Lademann & Partner Innenstadt übriges Stadtgebiet 34

Nahversorgungssituation Verkaufsflächendichte kurzfristiger Bedarf 565 qm VKF je 1.000 EW Strukturprägender LEH: Ø 1.050 qm VKF/Laden [780 qm o. SBW] - 1 SB-Warenhaus - 5 kl. Verbrauchermärkte - 6 Supermärkte -13 LM-Discounter Räumliche Versorgungslücken, insbesondere im ländlich geprägten Stadtgebiet (Norden) Quelle: Dr. Lademann & Partner 35

Die Verkaufsflächendichte in Bocholt weist auf eine abnehmende Angebotsvielfalt hin. Über alles sind auf Ebene der Bedarfsstufen keine offensichtlichen Angebotslücken zu erkennen. Verkaufsflächenausstattung der Gesamtstadt in qm je 1.000 Einwohner 3.000 Flächenausstattung in qm je 1.000 Einwohner 2.000 1.000 0 1.042 1.060 1.541 1.334 1.050 678 757 631 695 636 567 604 708 572 518 langfristiger Bedarf mittelfristiger Bedarf kurzfristiger Bedarf 36

Die Branchenzentralitäten deuten sortimentsübergreifend nicht auf Angebotsschwächen hin. Gewisse Ausbaupotenziale sind aufgrund mittelzentraler Versorgungsfunktion und Grenzhandel gegeben. Einzelhandelszentralität (in %) 175 150 125 100 75 50 25 0 110 159 138 138 129 103 111 113 119 37

Inhaltsübersicht Grundlagen - Zeitschiene, Methodik und Untersuchungsumfang Sozioökonomische Rahmendaten, Wettbewerb, Trends Marktgebiet und Nachfragepotenzial, Ergebnisse der telefonischen Haushaltsbefragung Angebotssituation und Versorgungslage - Status quo Strategie der Weiterentwicklung - Zentren- und Standortstruktur Steuerungsempfehlungen und Bocholter Sortimentsliste 38

Strategieempfehlung: Konzentration auf die Zentren - Strategie der räumlich-funktionalen Arbeitsteilung: Erhöhung der Gesamtausstrahlung durch unterschiedliche Standortprofile Innenstadtzentrum (ZVB Innenstadt) als wichtigster Einzelhandels- Standort: Konzentration der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angebote mit Fachgeschäftscharakter und/oder mit gesamtstädtischer Bedeutung + Nahversorgungszentren (Münsterstraße/Roonstraße; Birkenallee, Lowick, Suderwick, Holtwick, Löverick, Stenern [Neu]) und Privilegierte Nahversorgungs- Standorte (Stenern (alt), Feldmark, Hochfeld, Fildeken) als ergänzende Wohngebietsversorgung (Nahversorgung) + Bestandsagglomerationen (Sonderstandorte Welfenstraße; Westendkreisel) als fachmarktorientierte Standorte für den autoorientierten Versorgungseinkauf (Bestandsagglomeration) Gleichzeitig restriktive und kritische Bewertung von Vorhaben in Streulagen Quelle: Dr. Lademann & Partner 39

Orientierung der künftigen Einzelhandelsentwicklung an den Prinzipien der räumlich-funktionalen Arbeitsteilung Erhöhung der Gesamtausstrahlung durch eine unterschiedliche Profilierung der Einzelhandelsstandorte einer Stadt dezentralen Konzentration Ein auf wenige Standorte konzentriertes Einzelhandelsangebot generiert eine deutlich größere Sogwirkung als ein stark zersplittertes Einzelhandelsgefüge 40

Hauptansatzpunkte der Flächenentwicklung in Bocholt Wachstumsfaktoren Defizitfaktoren Bevölkerungsentwicklung und demografischer Wandel Pro-Kopf-Nachfrage Betriebsformenwandel Grenzhandel Verkaufsflächenentwicklung in Bocholt bis 2025 Mittelzentrale Versorgungsfunktion Zentralitätsdefizite Strukturelle Defizite Räumliche Versorgungslücken hat Einfluss auf die Entwicklung in Bocholt hat keinen Einfluss auf die Entwicklung in Bocholt 41

Was ist ein zentraler Versorgungsbereich? Der Begriff zentraler Versorgungsbereich Begriff Versorgungsbereich Räumlich abgrenzbarer Bereich, dem eine bestimmte Versorgungsfunktion zukommt Bereich umfasst in der Regel neben Einzelhandelsbetrieben auch Dienstleistungsbetriebe und sonstige Nutzungen Begriff zentral Dem Bereich muss die Funktion eines Zentrums zukommen, das die Versorgung des gesamten Gemeindegebietes oder eines Teilbereiches mit einem bestimmten Spektrum an Waren und sonstigen Dienstleistungen funktionsgerecht sicherstellt Quelle: Kuschnerus 2007 42

Zentrenübersicht 1 ZVB Innenstadt 6 Nahversorgungszentren 1 perspektivisches Nahversorgungszentrum 2 Bestandsagglomerationen 4 Privilegierte Nahversorgungsstandorte Quelle: Dr. Lademann & Partner 43

Sicherung der qualifizierten Nahversorgung über 8 Zentren und 4 Privilegierte Nahversorgungsstandorte Konsequenz: Keine Nachverdichtung mit LEH > 250 qm VKF in Streulagen vorgesehen! 44

Orientierungswerte für Ausstattung nach Zentren-/ Standortkategorien - Untergrenzen / Obergrenzen - Kriterium Innenstadtzentrum Nahversorgungszentrum Privilegierter Nahversorgungsstandort FMA Nahversorgungsrelevante VKF > 5.000 qm VKF > 1 VM ab 1.500 qm VKF, > 2 Drogeriemärkte > 1.200 bis <2.500 qm VKF, 2 LM-Märkte 600-1.200 qm VKF 1 LM-Markt Nein (nur Randsortiment) Zentrenrelevante VKF > 10.000 qm VKF Arrondierendes Angebot mit < 250 qm VKF/ Laden Nein (nur Randsortiment) Nein (nur Randsortiment) Nicht zentrenrelevante VKF optional optional optional Angebotsschwerpunkt Sonstige konsumnahe Nutzungen Sehr hoher Besatz / Multifunktionalität Besatz der täglichen Nachfrage optional Sehr gering Ansiedlungen in sonstigen Lagen einschl. der Angebote an den Verkehrsachsen unterliegen den Steuerungsregeln (Vorgabe für Orientierungswerte nicht sinnvoll). 45

Status quo Gesamtverkaufsfläche: 61.970 m² 31% 15% 54% Empfehlung (u.a.) Umsetzung P&C Neubau Ansiedlung Fashion-Anbieter Ansiedlung Vollsortimenter Flächenmanagement fortführen / Maßnahmen umsetzen 46

Nutzungsstruktur der Innenstadt (ca. 517 Betriebe) 10 19 46 32 16 21 38 60 138 kurzfristiger Bedarf mittelfristiger Bedarf langfristiger Bedarf Gastronomie Gesundheitsdienstleistung Handwerkliche Dienstleistungen Kreditinstitute/ Versicherung Bedeutende öffentliche Einrichtungen Einzelhandel nach Branchenschwerpunkt Konsumnahe Nutzungen 51 74 50 Sonstige Dienstleistungen soziale & kirchliche Einrichtungen Beratungsdiesntleistungen Inaktive Flächen im EG Quelle: Dr. Lademann & Partner 47

Der Verkaufsflächenschwerpunkt entfällt auf die Neustadt von Bocholt, wenngleich auch die übrigen Teillagen über eine homogene Verteilung des Gewicht besitzen. Gesamt VKF: 62.000 qm Gesamt EH-Umsatz: 216 Mio. Relation von Umsatz Innenstadt / Kaufkraft in Bocholt: 50% 48

Befunde aus der Parkraumerhebung Gesamtanzahl erfasster Stellplätze: 58 Davon gebührenfrei 27 Davon gebührenpflichtig 31 Gesamt-Kapazität erfasster Stellplätze: 2.986 Davon gebührenfrei 528 Davon gebührenpflichtig 2.458 49

Befunde aus der Parkraumerhebung 50

Status quo Gesamtverkaufsfläche: 2.390 m² 2% 21% 77% Empfehlung Erweiterung Edeka / Neuordnung Stellplätze prüfen Absicherung Penny / Erweiterung sowie Erneuerung Stellplätze 51

Status quo Gesamtverkaufsfläche: 1.930 m² 2% 1% 97% Empfehlung Keine offensichtlichen Erweiterungsflächen vorhanden Absicherung Magnetbetriebe 52

Status quo Gesamtverkaufsfläche: 1.405 m² 2% 17% 81% Empfehlung Erweiterung Edeka / Neuordnung Stellplätze prüfen Eignung der sich räumlich an ZVB anschmiegenden Areale prüfen 53

Status quo Gesamtverkaufsfläche: 1.980 m² 16% 84% Empfehlung Sicherung der Bestandsbetriebe Keine Erweiterung oder Neuansiedlung erforderlich / tragfähig 54

Status quo Gesamtverkaufsfläche: 4.480 m² 49% 39% 12% Empfehlung Erweiterung Edeka (durch Getränkemarkt) resp. Stellplätze zur Entlastung Verfügbarkeit der innerhalb des ZVB liegenden Areale prüfen Aufgrund heutiger Stärke des NVZ kein Ausbau durch weiteren LEH 55

Status quo Gesamtverkaufsfläche: 1.015 m² 2% 16% 82% Empfehlung Erweiterung Edeka / Neuordnung Stellplätze prüfen Stärkung der nahversorgungsrelevanten Sortimente Flächenüberhang im Umfeld verhindern (kein zusätzlicher SB-Markt in Holtwick) 56

Status quo Empfehlung Umsetzung des B-Plan- Entwurfs für SB-Markt mit 1.500 qm VKF (durch Zusammenlegung entstehendes VKF Delta +600 qm). Zentrumstypische Nutzungen des täglichen Bedarfs vorhalten (Mischgebiet) 57

Die Nahversorgungszentren Stenern (alt), Feldmark, Hochfeld und Fildeken werden zukünftig als Besondere / Privilegierte Nahversorgungsstandorte geführt. 58

Die Nahversorgungszentren Stenern (alt), Feldmark, Hochfeld und Fildeken werden zukünftig als Besondere / Privilegierte Nahversorgungsstandorte geführt. 59

Status quo Gesamtverkaufsfläche: 11.090 m² 21% 8% 71% Empfehlung Planerisch nicht erwünschte Bestandsagglomeration Begrenzung der EH-Anbieter in der FMA und angrenzend auf den Status quo Umfang an zentrentypischen Angeboten begrenzen 60

Status quo Gesamtverkaufsfläche: 2.180 m² 38% 42% 21% Empfehlung Planerisch nicht erwünschte Bestandsagglomeration Umfang an nahversorg.-/ zentrenrel. Angeboten begrenzen Neu aufgestellter B-Plan gibt Richtlinie vor 61

Bestand: Einzelhandel in sonstigen Lagen Münsterstraße Werther Straße Franzstraße/ Im Königsesch/ Industriestr. Dingender Straße/ Kaiser-Wilhelm-Straße 62

Bestand: Tierfutterund Getränkefachmärkte Fressnapf Quiko 63

Inhaltsübersicht Grundlagen - Zeitschiene, Methodik und Untersuchungsumfang Sozioökonomische Rahmendaten, Wettbewerb, Trends Marktgebiet und Nachfragepotenzial, Ergebnisse der telefonischen Haushaltsbefragung Angebotssituation und Versorgungslage - Status quo Strategie der Weiterentwicklung - Zentren- und Standortstruktur Steuerungsempfehlungen und Bocholter Sortimentsliste 64

Übersicht über die Vorgaben der Landesplanung von NRW - zu beachten bei kommunaler Einzelhandelssteuerung - LEP NRW 2016 6.5.-1 Ziel: Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen 6.5.-2 Ziel: Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in ZVB); Ausnahme, wenn innerhalb ZVB nicht möglich + nahversorgungsrelevantes Vorhaben + keine Beeinträchtigung von ZVB 6.5-3 Ziel: Beeinträchtigungsverbot 6.5-4 Grundsatz: Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche 6.5-5 Ziel: Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente 6.5-6 Grundsatz: Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente 6.5-7 Ziel: Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem Einzelhandel 6.5-8 Ziel: Einzelhandelsagglomerationen (..) 65

Übersicht über die bisherigen Ansiedlungsleitsätze (Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bocholt 2011) EHK 2011 Grundsatz I: Grundsatz II: Nahversorgungs- und zentrenrelevante Kernsortimente Prägende Anbieter nahversorgungsrelevanter Sortimente Grundsatz III: Großflächiger nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel Grundsatz IV: Zentrenrelevante Randsortimente bei nicht-zentrenrel. großfl. EH-Betrieben Grundsatz V: Großflächiger nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel Grundsatz VI: FMA sind Bestandsagglomerationen Grundsatz VII: Großflächiger nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel Grundsatz VIII: Ausnahmeregel für atypische Betreiberkonzepte Grundsatz IX: Entwicklung strategischer Einzelhandelsbrachen in der Innenstadt Grundsatz X: Kleinflächiger nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel Grundsatz XI: Handwerkerprivileg zentrenrel. Sortimente Überprüfung der Grundsätze auf Aktualität und Vollständigkeit sowie Neuordnung nach Zentrenrelevanz / Standortkategorien 66

Steuerungsregeln - Fortschreibung 2018 Vormals G I + II NEU: Grundsatz 1: Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten sind zukünftig nur in ZVB zulässig. Prioritäre Ansiedlung von nahversorgungsrelevanten Sortimente in räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichen (ein Innenstadtzentrum sowie sieben Nahversorgungszentren). V.a. Lebensmittelbetriebe ab 800 qm Gesamtverkaufsfläche sind zur Vitalität und Zukunftsfähigkeit von zentralen Versorgungsbereichen erforderlich. Dabei sollte die Dimensionierung eines Gesamtvorhabens und die Gesamtausstattung eine der Versorgungsfunktion des Zentrums entsprechende Größenordnung nicht überschreiten. Es sind die Orientierungswerte der einzelnen Zentren(kategorien) anwendungsrelevant. Nachgeordnet Zulassung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten an solitären Standorten (privilegierte Nahversorgungsstandorte) außerhalb der räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche. Begründung: Sie dienen der Nahversorgung der Wohnbevölkerung im Nahbereich und lassen keine Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche erwarten. Es sind die Orientierungswerte der einzelnen privilegierten Standorte resp. Siedlungsräume anwendungsrelevant. Vorhaben mit dem Schwerpunkt nahversorgungsrelevanter Sortimente bis < 250 qm VKF sind als Bocholter Laden davon ausgenommen und in integrierten Lagen (i.d.r. MK/MU/MI und WA [BauNVO]) allgemein kompatibel. Ausschluss in den übrigen Lagen: Aufgrund der Gefahr einer Zersplitterung des Angebots ist nahversorgungsrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment in Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB bzw. in GE und GI [BauNVO]) möglichst sowie in Bestandsagglomerationen generell auszuschließen. 67

Steuerungsregeln - Fortschreibung 2018 Vormals G I + II NEU: Grundsatz 1: Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten sind zukünftig nur in ZVB zulässig. Für Einzelhandelsvorhaben außerhalb der Innenstadt ab 250 qm Gesamtverkaufsfläche (bei NVZ ab 800 qm VKF), sind folgende additiv verknüpfte Nachweise zu erbringen: Keine Beeinträchtigung: Verträglichkeitsnachweis für den jeweiligen Einzelfall, dass keine Beeinträchtigung der zentralen Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung (=Standorte im ASB) induziert werden. Maßvolle Dimensionierung: Die Verkaufsfläche eines Vorhabens sollte unter Beachtung der bereits bestehenden Angebote in den Zentren auf das Nachfragepotenzial im Nahbereich ausgerichtet sein. Als Ausnahme von dem Grundsatz der maßvollen Dimensionierung können im Einzelfall qualifizierte Nahversorger mit einem über den üblichen Einzelhandel deutlich hinausgehenden Konzept gelten, solange sie sich nachweisbar als städtebaulich und raumordnerisch verträglich erweisen. Kein wesentlicher Kaufkraftabzug aus Zentren: Vorhaben, die in räumlicher Nachbarschaft zu zentralen Versorgungsbereichen liegen, tragen nicht zu einer deutlichen Verbesserung der Nahversorgung bei und begrenzen die Entwicklungsmöglichkeiten der räumlich abgegrenzten Zentren. Der Grundsatz 1 ist für sämtliche Lebensmittel- und Getränkemärkte (u.ä.) von Relevanz. Es wird auf die Orientierungswerte der Ausstattung nach den einzelnen Zentren-/ Standortkategorien in Bocholt verwiesen. 68

Steuerungsregeln - Fortschreibung 2018 Vormals G I NEU: Grundsatz 2: Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind nur im Hauptzentrum Innenstadt und eingeschränkt in den Nahversorgungszentren zulässig. Prioritär sind zentrenrelevante Sortimente auf den ZVB Innenstadt zu konzentrieren. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind ausdrücklich der Innenstadt vorbehalten. Auch Kleinflächen sind vorzugsweise auf die Innenstadt zu lenken. Nachgeordnet sind kleinstflächige Betriebe i.s.d. Bocholter Ladens < 250 qm VKF mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten in den Nahversorgungszentren zulässig, da von diesen zulasten anderer Zentren keine negative Wirkung ausgeht. Sofern negative städtebauliche Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche ausgeschlossen werden können, ist eine Überschreitung der Dimensionierung bei zentrenrelevanten Betrieben möglich, sofern die Festsetzung als Sondergebiet (z.b. bei atypischen Konzepten) oder bei Vorhaben in MK (im ZVB) erfolgt. Mit Einschränkung gilt dies auch für MU (BauNVO) und im Einzelfall in sonstigen Baugebietstypen (sofern Lage im ZVB). Ansammlungen von kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben sowie Standortverbünde sind außerhalb der Zentren summarisch zu betrachten. 69

Steuerungsregeln - Fortschreibung 2018 Vormals G I NEU: Grundsatz 2: Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten sind nur im Hauptzentrum Innenstadt und eingeschränkt in den Nahversorgungszentren zulässig. Ziel des Einzelhandelskonzepts ist es, die abgegrenzten Zentren hinsichtlich der jeweils zugewiesenen Funktion zu sichern und weiterzuentwickeln. Vor dem Hintergrund der Strategie Konzentration auf die Zentren ist somit eine konsequente Steuerung von zentrenrelevanten Sortimenten vorzunehmen. Ausschluss in den übrigen Lagen: Die Lage eines Vorhabens im Ergänzungsstandort (Bestandsagglomeration) oder in Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB bzw. in GE und GI [BauNVO]) steht den Zielen der Einzelhandelsentwicklung entgegen. Ausnahme: Außerhalb des räumlich abgrenzten zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt können Einzelhandelsbetriebe mit maximal 250 qm VKF mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten in den Nahversorgungszentren ausnahmsweise zugelassen werden, sofern diese der Versorgung im Stadtteil bzw. im Nahbereich dienen. Im Einzelfall ab 250 qm VKF/Betrieb ist ein Verträglichkeitsnachweis zu erbringen, ob keine Negativauswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten sind. 70

Steuerungsregeln - Fortschreibung 2018 Vormals G III, IV, V, X NEU: Grundsatz 3: Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten werden vorrangig an den ZVBs sowie in Ergänzungsstandorten (Bestandsagglomerationen) angesiedelt. Prioritär sind nicht-zentrenrelevante Sortimente auf die Innenstadt und räumlich abgrenzten Ergänzungsstandorte im Stadtgebiet zu lenken, um Agglomerationseffekte zu erschließen. Nachgeordnet* können nicht-zentrenrelevante Betriebe auch an anderen Standortlagen zugelassen werden, die einzelhandelsseitig vorgeprägt sind. Neben zentralen Versorgungsbereichen sind in der Regel auch sonstige Lagen in Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und im Bereich der einzelhandelsseitig vorgeprägten Verkehrsachsen geeignet. Aufgrund der umfangreichen Flächenreserven in den o.g. Standortlagen inkl. der Bestandsagglomerationen sind außerhalb der räumlich abgegrenzten Standorte in Gewerbe- und Industriegebieten (GIB) nicht-zentrenrelevante Betriebe als Neuansiedlung möglichst zu begrenzen (kleinflächig). Die Überprüfung und Anpassung von relevanten Bebauungsplänen wird empfohlen. Zentren- und nahversorgungsrelevante Neben- und Randsortimente sind außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche (max. 800 qm Verkaufsfläche) zu begrenzen. Diese sollten je Sortiment < 250 qm VKF nicht überschreiten. * Hinweis: Kfz-Handel und großhandelsähnliche Betriebe unterliegen nicht den Steuerungsregeln für Einzelhandelsbetriebe (Grenzfälle sind nach Grundsatz 4a bzw. b zu bewerten). 71

Steuerungsregeln - Fortschreibung 2018 Vormals G XI NEU: Grundsatz 4a: Handwerkerprivileg Verkaufsstätten von produzierenden, reparierenden, weiterverarbeitenden Handwerksbetrieben sowie vergleichbare Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe können auch ausnahmsweise in Gewerbe- und Industriegebieten (GIB) zugelassen werden, sofern eine räumliche Zuordnung zum Hauptbetrieb besteht, ein betrieblicher Zusammenhang vorliegt, diese flächenmäßig dem Hauptbetrieb deutlich* untergeordnet ist und diese eine übliche** Dimensionierung nicht überschreitet. * Geringfügig = 10 % (max. 250 qm) ** es wird empfohlen bei nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten das bisherige Planungsverständnis der Stadt BOH (Deckelung bei 100 qm VKF) anzuwenden. 72

Steuerungsregeln - Fortschreibung 2018 Vormals G VII NEU: Grundsatz 4b*: Bestandssicherung Bestehende Einzelhandelsbetriebe außerhalb der ZVB und der Bestandsagglomerationen können ihre Verkaufsfläche erweitern, wenn dies der langfristigen Sicherung ihres Standortes dient und sich diese Erweiterung nicht negativ auf die zentralen Versorgungsbereiche auswirkt (max. Anteil von +10 %, im Gültigkeitszeitraum des EHZKs). Es bedarf einer städtebaulich und raumordnerisch verträglichen Ausgestaltung (ab 800 qm Gesamt-VKF des Vorhabens Verträglichkeitsnachweis; außerhalb SO/MK-Gebieten nur kleinflächiger Einzelhandel möglich). Bei bestehenden Einzelhandelsbetrieben in Zentren, in Ergänzungsstandorten oder privilegierten Nahversorgungsstandorten (ohne sonstige Lagen) ist eine Umnutzung und Erweiterung bestehender Angebote zugunsten nichtzentrenrelevanter Sortimente grundsätzlich möglich. Ein Betreiberwechsel innerhalb des genehmigten Sortiments bleibt davon unberührt. * Hinweis: Grundsatz 4b Bestandssicherung ist nur anzuwenden, wenn ein Vorhaben nach Grundsatz 1 bis 4a nicht kompatibel ist. 73

Sortimentsliste Zur Zentrenrelevanz von Sortimenten ("Bocholter Sortimentsliste") nahversorgungsrelevant** WZ 2008* zentrenrelevant WZ 2008* nicht-zentrenrelevant WZ 2008* Nahrungs- und Genussmittel 47.2 Bekleidung, Wäsche 47.71 Möbel, Küchen 47.59.1 aus 47.79.1 Getränke 47.25 Lederwaren, Schuhe aus 47.72 Camping und Zubehör aus 47.64.2 Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel aus 47.75 Haushaltswaren aus 47.59.9 Bettwaren, Matratzen 47.51 Pharmazeutika, Reformwaren 47.73 Glas, Porzellan, Keramik 47.59.2 Leuchten/ Lampen aus 47.59.9 Schnittblumen aus 47.76.1 Geschenkartikel aus 47.78.3 Rolläden, Markisen aus 47.53 Zeitungen, Zeitschriften 47.62.1 Spielwaren 47.65 Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten, Fliesen aus 47.53 aus 47.52 Optik, Augenoptik, Hörgeräte 47.78.1 aus 47.74 Kfz- und Motorradzubehör 45.32 Uhren, Schmuck 47.77 Sanitärbedarf aus 47.52 Sportartikel (ohne Sportgroßgeräte) aus 47.64.2 Gartenbedarf, Gartenmöbel, Pflanzen aus 47.52.1 aus 47.76.1 Sportbekleidung, Sportschuhe aus 47.71 47.54 Elektrogroßgeräte, Installationsmaterial aus 47.72 aus 47.52 Bücher, Papier, Schreibwaren 47.61 47.79.2 Büromöbel aus 47.59.1 47.62.2 Elektrokleingeräte aus 47.54 Fahrräder und Zubehör 47.64.1 Computer und Zubehör aus 47.41 aus 47.43 Kinderwagen aus 47.59.9 Unterhaltungselektronik 47.43 47.63 Maschinen, Werkzeuge aus 47.52 Bild- und Tonträger 47.63 Bauelemente, Baustoffe aus 47.52 Telekommunikation und Zubehör 47.42 Eisenwaren, Beschläge aus 47.52 Foto 47.78.2 Farben, Lacke aus 47.52.3 Heimtextilien aus 47.51 Kamine, Kachelöfen aus 47.52 Handarbeitsbedarf, Kurzwaren, Stoffe aus 47.51 Tierfutter aus 47.76.2 Bettwäsche aus 47.51 sonstiger zoologischer Bedarf und lebende Tiere 47.76.2 Gardinen aus 47.53 Sanitätsbedarf 47.74 Musikinstrumente und Zubehör 47.59.3 Kunstgewerbe, Bilder, Bilderrahmen aus 47.78.3 Angeln, Waffen, Jagdbedarf aus 47.64.2 aus 47.78.9 Erotikartikel aus 47.78.9 Parfümerie- und Kosmetikartikel aus 47.75 Quelle: Dr. Lademann & Partner. * Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 ** zugleich auch zentrenrelevant. Nicht aufgeführte Sortimente sind dem nicht-zentrenrelevanten Bedarf zuzuordnen. 74

Ausblick: Die nächsten Schritte Zwischenbericht EHZK Ausschuss für Planung und Bau 06.06.2018 Offenlage des Einzelhandelsund Zentrenkonzepts 25.06.2018 03.08.2018 Vorstellung Ergebnisse Flächenmanagement 2.0 Innenstadt Vorstellung Ergebnisse Einzelhandels- und Zentrenkonzept 7. Abstimmungsgespräch (Finale Abstimmung zum EHZK) 19.06.2018 19:00 Uhr 09.07.2018 19:30 Uhr 21.08.2018 Ergebnisberichte Einzelhandelsstudien (Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse: Planung und Bau + Verkehrs- und Wirtschaftsförderung) 19.09.2018 75

Zeit für Ihre Rückfragen und Anregungen! Sandra Emmerling Geschäftsführende Gesellschafterin emmerling@dr-lademann-partner.de Dr. Lademann & Partner Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung mbh Friedrich-Ebert-Damm 311 22159 Hamburg Altmarkt 10d 01067 Dresden Prinzenallee 7 40549 Düsseldorf Königstraße 10c 70173 Stuttgart 76