Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Ermittlung von Windenergie-Standorten Die planerische Konzeption der Stadt Schmallenberg (Stand 23. Juli 2013)
Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Warum sich Schmallenberg mit der Nutzung der Windenergie beschäftigen (muss) März 2011 - Reaktorkatastrophe in Fukushima Energiewende in Deutschland Juli 2011 - Windenergieerlass der Landesregierung NRW öffnet den Wald für Standorte von Windenergieanlagen (WEA) 2011-15 Anträge von Grundeigentümern und Projektentwicklern ohne Angebotsplanung könnten ungesteuert Einzelanlagen entstehen November 2012 - Potentialuntersuchung der Landesregierung NRW sieht für Schmallenberg ein Potential für mehr als 150 WEA! 2013 - Die Bezirksregierung Arnsberg plant bis Ende des Jahres im Regionalplan die Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung Planungen der Kommunen werden wenn vorhanden berücksichtigt. - Gegenstromprinzip - Die kommunale Planungshoheit wird nicht eingeschränkt dazu muss sie aber ausgeübt werden
Bauen im Außenbereich Baugesetzbuch 35 regelt Privilegierung, Ausschlusswirkung und Rückbauverpflichtung (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es... 5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient (2)... Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. (5)... Für Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 ist als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen...
Vorgehensweise zur Ermittlung geeigneter Flächen (1) In mehreren Schritten wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht: Mit harten Kriterien wurden faktisch oder rechtlich ungeeignete Flächen in mehreren Stufen ausgeschlossen: Siedlungsflächen, Kurgebiete und Verkehrswege Abstände zu Siedlungsflächen entsprechend den gesetzlichen Mindesterfordernissen Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete. In Schmallenberg werden zu Wohnsiedlungsflächen im Sinne des vorbeugende Immissionsschutzes erweiterte Abstände angesetzt
Vorgehensweise zur Ermittlung geeigneter Flächen (2) Alle verbleibenden Flächen werden entsprechend ihrem Konfliktpotential bewertet: Wasserschutzgebiete Zone I und II Minimierung potenzieller Konflikte mit dem Artenschutzrecht durch Meidung bekannter Kernvorkommen / Hauptaktionsräume von gegenüber WEA empfindlichen Vogel- und Fledermausarten Minimierung potenzieller Konflikte mit dem Landschaftsbild und der landschaftsgebundenen Erholungseignung Einbeziehung von Belangen und Einrichtungen von Erholung und Tourismus
Vorgehensweise zur Ermittlung geeigneter Flächen (3) Artenschutz In den FNP-Änderungsverfahren erfolgt eine Konfliktabschätzung auf der Grundlage vorhandener Daten zu Vorkommen sensibler Arten. Die vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung mit Untersuchung der Vorkommen empfindlicher Vogel- und Fledermausarten erfolgt im Rahmen der Bebauungsplanverfahren. Berücksichtigung eines Interkommunalen Ansatzes im Bereich der Stadtgrenzen, um WEA in Abstimmung mit Nachbarkommunen auf möglichst große zusammenhängende Flächen zu konzentrieren und damit den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren.
Vorgehensweise zur Ermittlung geeigneter Flächen (4) Die Flächen müssen eine Windhöffigkeit aufweisen, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglicht. Vorgehensweise und Bewertungen werden in Umweltberichten dokumentiert.
Vorgehensweise zur Ermittlung geeigneter Flächen (5) Konfliktbewertung im Rahmen des Umweltberichtes
Windparks im Stadtgebiet von Schmallenberg sollen Mindestanforderungen der Ästhetik genügen einheitliche Optik - Bauart, Baugröße, Drehrichtung der Rotoren, Masten mit geschlossenem kreisförmigen Profil einheitliche und synchronisierte Befeuerung, Einschaltung bedarfsgesteuert (sofern zugelassen) erkennbare Ordnung der Standorte Sichtachsen. Diese Anforderungen werden im Bebauungsplan geregelt.
Was passiert, wenn wir nichts tun? In Schmallenberg sind 2 Konzentrationszonen rechtskräftig ausgewiesen zwischen Obringhausen und Berghausen. Diese sind unter den 1998 bzw. 2005 geltenden Kriterien festgesetzt worden. Diese beiden Konzentrationszonen sichern derzeit die sogenannte Ausschlusswirkung und sollen beibehalten werden. Zusätzlich sollen Sonderbauflächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Ohne Ausweisung zusätzlicher Flächen besteht die Gefahr, dass die bestehende Ausschlusswirkung in Frage gestellt wird. Dann wären Einzelanlagen sofort genehmigungsfähig. Die Genehmigung würde nach BImSchG durch übergeordnete Behörden erfolgen. Die Abstände würden sich dann allein nach der TA Lärm richten, beim heutigen Stand der Technik reichen 600 m Abstand, um, ggf. bei schallreduziertem Betrieb, die Anforderungen für Dorf- und Mischgebiete einzuhalten.
Konsequenzen - wenn wir nichts tun Die Stadt hätte ihre räumlichen Steuerungsmöglichkeiten verloren. Die Stadt hätte ihre mengenmäßige Steuerungsmöglichkeiten verloren. Die Gemeinde muss nicht sämtliche Flächen, die sich für Vorhaben nach 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB (hier: Windkraftanlagen) eignen, gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in ihrem Flächennutzungsplan darstellen. Die beabsichtige Festlegung von Anlagenstandorten über Bebauungspläne wäre ausgeschlossen. Abstände sich dann allein nach TA Lärm und BundesImissionsschutz- Gesetz richten. Die Stadt könnte, anders als derzeit beabsichtigt, keinen zusätzlichen Schutz über erhöhte Abstände erreichen.
Integrative Stadtteilarbeit Wettbergen Schallpegel im Umfeld einer WEA (berechnet nach DIN ISO 9613-2) L WA = 107,5 db(a) Nacht-Richtwerte: 45 db(a) Mischgebiet; 40 db(a) WA-Gebiet; 35 db(a) WR-Gebiet Quelle: Dipl.-Ing. Detlef Piorr, LANUV NRW, Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen 12
Aktueller Stand Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt für die 3 Flächen in 3 einzelnen Verfahren. Im April erfolgte auf Basis der Entwürfe der Umweltberichte eine erste Abstimmung mit Genehmigungsbehörden und Nachbarkommunen. Weil die im Verfahren bekannt gewordene Abgrenzung des Kurgebietes in Lennestadt-Saalhausen derzeit einer weiteren Planung entgegensteht ruht das Verfahren Saalhauser Berge. Noch Mitte 2013 soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Diese wird öffentlich bekanntgemacht. Am Anfang der 4 Wochen dauernden Beteiligungsphase beabsichtigt die Stadt im Umfeld der beiden derzeit weiter verfolgten Sonderbauflächen Bürgerversammlungen durchzuführen.
Beteiligung der Bürger Mittel für gemeinnützige Zwecke Windenergieanlagen verändern das Landschaftsbild deutlich stärker als andere technische Anlagen. Die Bürger in den Orten im Umfeld der späteren Standorte sollen deshalb an den Erlösen aus dem Stromverkauf beteiligt werden. Geplant ist, einen Erlösanteil in eine Stiftung zu lenken, die daraus gemeinnützige Aufgaben in den Orten im Umfeld der Standorte finanziert. Möglichkeiten zur unternehmerischen Beteiligung Die Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, sich als Mit-Eigentümer an Windenergieanlagen beteiligen zu können. Bei der Gestaltung der Beteiligungsmöglichkeiten wird berücksichtigt, dass die Mindesteinlage auch für normale Haushalte leistbar ist. Vorteilhaftes Stromangebot Sofern technisch und wirtschaftlich zumutbar, sollten die Betreiber der Anlagen langfristig den Bezug von günstigem Windstrom anbieten.
Wem werden die Windenergieanlagen gehören? Bei ausreichendem Interesse sollen die Anlagen im Eigentum der Bürger und der Grundeigentümer betrieben werden. Dazu wären erhebliche Investitionen erforderlich. Ein entsprechendes Bürgerenergie- Unternehmen muss noch gegründet werden. Mit einem Interessenbekundungsverfahren (Ausschreibung nach Vorqualifizierung) sollen Vorhabenträger gefunden werden, die Windparks planen sowie errichten und in gewünschtem Umfang Anlagen für die Bürgerenergie zur Verfügung stellen. Um die Nutzungsrechte an der Windenergie flächenhaft zu bündeln und das Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, bietet sich die Gründung von Entwicklungs-GbRs an. Für die Stadt, als wesentlicher Grundeigentümer am Habichtsscheid, hat der Stadtrat beschlossen, diese Flächen für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen und den Vorhabenträger mit einem Interessenbekundungsverfahren zu ermitteln.