Auf dem Weg zur Großen Lösung Was spricht dafür?

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Transkript:

Auf dem Weg zur Großen Lösung Was spricht dafür? abgeleitet aus praktischen Erfahrungen der Kinder- und Jugendhilfe Rolf Diener, Jugendamt Bremen

Gliederung Rahmendaten Freie Hansestadt Bremen Amt für Soziale Dienste Bremen als integriertes Fachamt Herausforderungen Vorteile der Struktur in einem Dienst Einige kurze Beispiele Eckpunkte für die große Lösung aus Sicht der Jugendhilfe

Rahmendaten zur Freien Hansestadt Bremen Eine von zwei Kommunen im Bundesland Bremen Ca. 557.000 Einwohner Hohe Armutsquote, insbesondere bei Menschen < 18 Jahren, mehr als jedes 3. Kind ist auf Transferleistungen angewiesen (aktuellste Zahlen: 34,2% von Armut bedroht) Hoher Anteil an Menschen Migrationshintergrund, bei den < 15-Jährigen mehr als 50% Bremen ist einer der Vorreiter bei der inklusiven Beschulung (Inklusionsquote bei deutlich über 60%)

Amt für Soziale Dienste als integriertes Fachamt Das Amt für Soziale Dienste Bremen ist organisiert als integriertes Fachamt (Jugend- und Sozialamt in einer gemeinsamen Organisation) Sozialräumliche Struktur: 6 Sozialzentren und seit neuem ein Fachdienst F 9 (Flüchtlinge, Integration und Familien) Case Management (CM = ambulanter Sozialdienst), ca. 150 BV (Vollzeitäquivalente) in den 6 Sozialzentren in insgesamt 17 Stadtteilteams organisiert In den Sozialzentren laufen die Strukturen des Jugend- und Sozialamtes bei einer gemeinsamen Leitung zusammen Auch bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sind alle Leistungen für Menschen < 18 Jahre gemeinsam in der Fachabteilung Junge Menschen und Familie angesiedelt

Sozialräumliche Struktur des Amts für Soziale Dienste Bremen Sozialzentrum 3 - Mitte Stadtteile: Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff Rembertiring 39 28203 Bremen Tel.: 0421/361 18444 Sozialzentrum 2 - Gröpelingen/Walle Stadtteile: Blockland, Gröpelingen, Häfen, Walle Hans-Böckler-Str. 9 28217 Bremen Tel.: 0421/361 16892 Sozialzentrum 5 - Vahr Stadtteile: Borgfeld, Horn-Lehe, Oberneuland, Schwachhausen, Vahr Wilhelm-Leuschner-Str. 27/27a 28329 Bremen Tel.: 0421/361 19500

Struktur Sozialdienst Junge Menschen zusammen in einem Amt = erste Schritte zur großen Lösung Sozialdienst Junge Menschen zuständig für Alle Leistungen im SGB VIII (bis 21/27 Jahre) Alle Leistungen für junge Menschen < 18 Jahre, auch im Bereich des SGB XII, insgesamt werden momentan knapp 100 junge Menschen ambulant und ca. 50 Menschen stationär nach SGB XII betreut Wieder zuständig für: Schulassistenzen 35 a SGB VIII Nicht zuständig für: Schulassistenzen SGB XII, inzwischen bei der Senatorin für Kinder und Bildung Wirtschaftliche Leistungen unterteilt in Wirtschaftliche Jugendhilfe für den Bereich des SGB VIII Wirtschaftliche Sozialhilfe für den Bereich des SGB XII

Herausforderungen Nicht immer vertieftes Spezialwissen im Case Management über den gesetzlichen Rahmen des SGB XII die unterschiedlichen Bedingungen (z.b. Zuständigkeiten, Heranziehung) die Verfahren für den Gesamtplan nach 58 SGB XII im Gegensatz zum Hilfeplan nach 36 SGB VIII oder neu Teilhabeplan nach 19 SGB IX In den meisten Teams daher Experten für den Bereich SGB XII/Eingliederungshilfen Schulungen für das BTHG erfolgt momentan zunächst auch nur für zwei CM pro Team Unterschiedliche Ansprechpartner auf der Leistungsseite (WJH/WIHI) Neue Herausforderung: Flüchtlinge mit Behinderung (Zahl nimmt deutlich zu)

Vorteile der Struktur in einem Dienst Eine Familie hat für alle Bedarfe (Erziehungshilfe, Eingliederungshilfe etc.) i.d.r. nur einen Ansprechpartner im CM, keine Zuständigkeitsbrüche Es wird immer die ganze Familie betrachtet, auch bei unterschiedlichen Maßnahmen für verschiedene Kinder Beispiel: Großfamilie M., schon in der zweiten Generation vom Jugendamt betreut, von sieben Kindern zwei behindert. Behinderte Kinder in SGB XII-Einrichtung fremdplatziert, werden von einem CM betreut Notwendige (Fall-)konferenzen werden rechtskreis-/ trägerübergreifend aus einer Hand koordiniert Enge Kooperation der unterschiedlichen Professionen/Institutionen

Vorteile der Struktur in einem Dienst Ressourcen-, lösungs- und sozialraumorientiertes Case Management ist auch der Ansatz im Bereich des SGB XII Die Fallbearbeitung setzt immer am Willen der Familien und an den Bedarfen sowie an den vorhandenen oder zu entwickelnden Ressourcen an (in Abgrenzung zum reinen Leistungsanspruch ), egal wo der Unterstützungsbedarf liegt Sozialräumliche Ausrichtung der Arbeit und sozialraumorientiertes Fallverstehen kommen auch für Bedarfe im Bereich des SGB XII zur Anwendung Die sozialräumliche ressourcenorientierte Ausrichtung des Jugendamtes enthält auch die Möglichkeit präventiver sozialräumlich orientierter Mikroprojekte (fallübergreifend) Einzelne Projekte auch für die Zielgruppe behinderter Junger Menschen oder für Kinder mit behinderten Eltern Beispiele: Coaching für Eltern behinderter Kinder, Gesprächsgruppe mit behinderten Jugendlichen in einem Haus der Familie oder Kidstime für Kinder psychisch kranker Eltern

Vorteile der Struktur in einem Dienst Durch die enge rechtskreisübergreifende Verzahnung ist es leichter möglich, kooperative, übergreifende Lösungen zu finden Beispiele: Unterstützte Elternschaft für geistig behinderte Eltern Kidstime für Kinder psychisch kranker Eltern als präventive Jugendhilfemaßnahme, aber in enger Kooperation mit der Psychiatrie Sonderpädagogische Vollzeitpflege auch für z.b. an der Grenze zur Behinderung stehende Kinder/Jugendliche als SGB VIII- Leistung: Bedeutung der Diagnostik und damit des Stempels nicht mehr so hoch. Enge Kooperation in herausfordernden Einzelfällen Kooperationspool auch für < 18-jährige mit Eingliederungshilfebedarf

Beispiel 1 Unterstützte Elternschaft (UE) Ambulantes Leistungsangebot nach 27 Abs. 2 SGB VIII für geistig behinderte Eltern mit dem Ziel, den Verbleib des Kindes in der Familie zu ermöglichen (Träger: Lebenshilfe). Erforderliche Eingliederungshilfen für die Eltern laufen weiter über SGB XII Gestartet als dreijähriges Modellprojekt, inzwischen verstetigt, momentan knapp 20 Elternschaften Beispiel: junger geistig behinderter Mann, vormals in Pflegefamilie, verheiratet mit ebenfalls geistig behinderter Frau (Migrationshintergrund), sind junge Eltern geworden. Momentan noch bei GE-Familie, Perspektive eigene Wohnung, ggf. mit Betreuung über SGB XII, UE über SGB VIII durch zwei Mitarbeiterinnen, zusätzlich Familienhebamme.

Beispiel 2 Herausfordernder Einzelfall Junges Mädchen (17 Jahre), höchst herausforderndes Verhalten, wird betreut in Einrichtung nach SGB XII, dort aufgrund des Verhaltens nicht mehr tragbar (massive Selbstund Fremdgefährdung). Nach zwischenzeitlichem Aufenthalt in der KJP Lösung gefunden in kleiner Wohnung mit Betreuung durch Träger (SGB XII) mit Unterstützung von Personal eines Jugendhilfeträgers und Sicherheitsdienst. War nur umzusetzen aufgrund der engen Kontakte und Kooperationsbezüge.

Beispiel 3 Kooperationspool Regelmäßig tagendes Gremium für herausfordernde Einzelfälle TN: Beratungsdienst Fremdplatzierung (JA, Federführung), Fachabteilung des Jugendamtes, für den Einzelfall verantwortliche Referatsleitung und Fachkraft, vier über die LAG der Freien Wohlfahrtspflege entsandte Leitungskräfte/Experten freier Träger; bei Bedarf: Vertreter der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Polizei, Träger aus dem Bereich der Jugendpsychiatrie oder der Eingliederungshilfe, Vormundschaft etc. Aufgabe: anonymisierte Beratung herausfordernder Einzelfälle mit komplexen Hilfebedarfen, die häufig schon mehrere Angebote durchlaufen haben, häufig auch mit systemübergreifenden Bedarfen (Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendstrafvollzug etc.) Ziel: individuelle, institutions- und rechtskreisübergreifende Lösungen für den Einzelfall in gemeinsamer Verantwortung finden Es sind mehrfach Lösungen in enger Kooperation mit der KJP und Trägern (z. B. Lebenshilfe oder Initiative) entwickelt worden, die Angebote sowohl im SGB XII als auch im SGB VIII-Bereich vorhalten

Eckpunkte für die große Lösung aus Sicht der Jugendhilfe Alle Leistungen für junge Menschen < 18 Jahre aus einer Hand, sowohl im pädagogischen Bereich als auch bei der Leistungsgewährung Einheitlicher gesetzlicher Rahmen (u.a. Zuständigkeiten, Heranziehung) Ressourcen-, lösungs- und sozialraumorientierter Ansatz zur Deckung der Teilhabebedarfe auch fallübergreifende Möglichkeiten eröffnen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rolf Diener Jugendamtsleitung Bremen