Wohnquartier Mauerpark

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Transkript:

HOFFMANN LEICHTER Ingenieurgesellschaft Verkehrsplanung Straßenentwurf Straßenverkehrstechnik Immissionsschutz Projektsteuerung Ergänzung zum Verkehrsgutachten zur Erschließung von September 2010 Quelle: Lorenzen Architekten Berlin 15. Juli 2014

\\HLPROJEKTE\Projekte\0000_Abgeschlossene Projekte\1381_MAUER8_V (x)\01 Bericht\Mauerpark Ergänzung Bericht 20140714.docx IMPRESSUM Titel... Ergänzung zum Verkehrsgutachten zur Erschließung von September 2010 Auftraggeber...Groth Development GmbH & Co. KG Kurfürstendamm 50 10707 Berlin www.grothgruppe.de Bearbeitung...HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh Bundesallee 13-14 10719 Berlin www.hoffmann-leichter.de Projektteam...Dipl.-Ing. Matthias Richter (Projektmanager) Dipl.-Ing. (FH) Ascan Vogelpohl Ort Datum...Berlin 15. Juli 2014

INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabenstellung... 1 2 Verkehrserzeugung... 2 3 Leistungsfähigkeit... 4 Anlagen... 5 Inhaltsverzeichnis Seite I

1 Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens (B-Plan 1-64 Bezirk Mitte) plant der Bezirk Mitte von Berlin die umfassende städtebauliche Neuordnung des bislang überwiegend gewerblich genutzten Areals westlich des Mauerparks zwischen den Bahnanlagen im Norden und der Bernauer Straße im Süden. Für den Bereich nördlich des Gleimtunnels soll ein Teilbebauungsplan weiter geführt werden. Nur auf diesen Teilbereich (nördliches Baufeld) bezieht sich die nachfolgende Verkehrsprognose. Auf der Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und des Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2010 1 wurde die Erschließung über die Gleimstraße gewählt. Westlich des Gleimtunnels soll eine Erschließungsstraße an die Gleimstraße angeschlossen werden, sodass hier eine Einmündung entsteht. Diese Vorgabe war bereits Inhalt des städtebaulichen Wettbewerbs und ist auch im städtebaulichen Vertrag verankert. Bislang war für die Entwicklung des Gebiets eine reine Wohnnutzung vorgesehen. Auf Grundlage von einer vorgegebenen Wohnungsgeschossfläche von 62.000 m² wurde im Zuge des Verkehrsgutachtens das zusätzliche Verkehrsaufkommen und die verkehrlichen Leistungsfähigkeiten der Erschließungsknotenpunkte ermittelt. Mittlerweile hat sich die geplante Nutzung des Entwicklungsgebiets konkretisiert und so sind neben der Wohnnutzung auch kleinere Gewerbeeinheiten zur Nahversorgung vorgesehen. An dem geplanten Quartiersplatz sind Gewerbeflächen von jeweils ca. 40 m², 100 m², 105 m² und 150 m² zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll im Baufeld A eine kleine Gewerbeeinheit (derzeit geplant: Coffee-Corner) mit 60 m² entstehen. Zusätzlich ist eine Kindertagesstätte mit bis zu 100 Plätzen vorgesehen. Die verbleibende Bruttogeschossfläche für Wohnen reduziert sich auf ca. 54.000 m². Für diese neuen Vorgaben sind die verkehrlichen Auswirkungen des MIV für den Erschließungsknotenpunkt an der Gleimstraße zu überprüfen. 1 Verkehrsgutachten zur Erschließung eines Wohngebiets am Mauerpark, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbh, Berlin, September 2010 1 Aufgabenstellung Seite 1

2 Verkehrserzeugung Auf Grundlage der in dem Gutachten 2010 festgelegten Randbedingungen wurde das neue prognostizierte zusätzliche Quell- und Ziel-Verkehrsaufkommen für das geplante Wohngebiet ermittelt. Da die seinerzeit angesetzte Geschossfläche der Wohnungen von 62.000 m² nun mit ca. 54.000 m² kleiner ausfällt, reduziert sich damit die Anzahl der Wege der Bewohner am Tag von vorher 4.324 Wege / Tag auf 3.668 Wege / Tag. Der Anteil der Wege im MIV (Fahrten) reduziert sich von 1.773 Fahrten / Tag auf 1.565 Fahrten / Tag (siehe Anlage 1). Die sich ergebene Tagesganglinie für den zusätzlichen Quell- und Zielverkehr ist in Anlage 2 tabellarisch dargestellt. Da in dem Untersuchungsgebiet die Ansiedlung von fünf Gewerbeeinheiten vorgesehen ist, aber die jeweiligen Nutzungen noch nicht feststehen, wurden beim Ansetzen der in diesem Gebiet möglichen Gewerbearten Annahmen getroffen, um den möglichst verkehrlich ungünstigsten Fall abzudecken. Da der kleinflächige Einzelhandel von allen Gewerbearten die größten Verkehrsmengen erzeugt, wurde dieser für ca. 290 m² GF (40 m² + 100 m² + 150 m²) 2 angesetzt. Für die Ansiedlung ist jedoch auch zumindest ein Gastronomie-Betrieb vorgesehen. Dieser wird mit 105 m² GF² angesetzt. Im Baufeld A ist zudem eine Schank- und Speisewirtschaft (derzeit geplant: Coffee-Corner) mit 60 m² GF vorgesehen. Für alle Gewerbenutzungen ist davon auszugehen, dass sich der Großteil der Kundschaft aus der unmittelbaren Umgebung zusammensetzt. Da auch keine Stellplätze für die Gewerbenutzungen ausgewiesen werden sollen, wird bei der Berechnung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens von einem geringen MIV-Anteil ausgegangen. Bei den Berechnungen ergeben sich für den kleinflächigen Einzelhandel 72 und für die Gastronomie am Quartiersplatz 20 Fahrten / Tag im MIV (siehe Anlage 3 und Anlage 4). Die Gastronomie im Baufeld A erzeugt 12 Fahrten / Tag (siehe Anlage 5). Die sich ergebene Tagesganglinie für beide Gewerbenutzungen ist in Anlage 6 tabellarisch dargestellt. Als weitere zusätzlich geplante Nutzung ist auf dem Gelände eine Kindertagesstätte mit bis zu 100 Plätzen vorgesehen. Nach Angaben des Auftraggebers wurde für die geplante Wohnbebauung ein Bedarf von 43 Plätzen ermittelt. Diese Bringe- und Abholwege werden nicht dem MIV zugerechnet, sondern nur die Anzahl der von außerhalb des neuen Wohngebiets kommenden 57 Kinder wird für zusätzlichen motorisierten Verkehr angesetzt. Um den verkehrlich ungünstigsten Fall anzusetzen, wird der Bringe- und Abholweg per Kfz jeweils für die Früh- und Spätspitze angesetzt. Zusätzlich werden zwei Fahrten am Tag für Beschäftigtenverkehr berücksichtigt. Der zusätzliche Quell- und Zielverkehr aufgrund der geplanten Wohn-, Gewerbe- sowie Kita- Nutzung wird dann am geplanten Erschließungsknotenpunkt mit dem bestehenden Verkehr in der Gleimstraße (siehe Verkehrsgutachten 2010) jeweils für die allgemeine vormittägliche Spit- 2 Gerundete Werte 2 Verkehrserzeugung Seite 2

zenstunde (7:00 8:00 Uhr) und nachmittägliche Spitzenstunde (16:00 17:00 Uhr) überlagert. Die sich ergebenen Knotenströme sind in Anlage 7 und Anlage 8 dargestellt. 2 Verkehrserzeugung Seite 3

3 Leistungsfähigkeit Die Berechnungen der Leistungsfähigkeit für den Knotenpunkt Gleimstraße / Erschließungsstraße erfolgen nach dem HBS 3 -Verfahren für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlagen. Es zeigt sich sowohl für die morgendliche als auch für die nachmittägliche Spitzenstunde eine hohe Leistungsfähigkeit (siehe Anlage 9 und Anlage 10) für alle Knotenströme. Die Einteilung der Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs nach HBS sind in Anlage 11 dargestellt. Mit Ausnahme des Linkseinbiegestroms aus dem Grundstück erreichen alle übrigen Ströme eine Qualitätsstufe A. Die Linkseinbieger erreichen am Morgen mit einer mittleren Wartezeit von ca. 11 Sekunden eine Qualitätsstufe B. Am Nachmittag beträgt die mittlere Wartezeit ca. 29 Sekunden. Dies entspricht einer Qualitätsstufe C. Hieraus kann die Schlussfolgerung gezogen werden, dass sich die Qualitätsstufen im Verkehrsablauf an diesem Knotenpunkt mit den neuen Nutzungsarten gegenüber der Untersuchung aus dem Jahr 2010 nicht verändert haben. Der Knotenpunkt weist erhebliche Reserven in der Leistungsfähigkeit auf. Eine Erhöhung z.b. der Kindertagesstätten- Plätze und der damit einhergehenden gewissen Zunahme an Fahrten, kann ebenfalls noch gut abwickelt werden. 3 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Köln 2001, Fassung 2009 3 Leistungsfähigkeit Seite 4

Anlagen Anlagen Seite 5

ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Berechnung Verkehrsaufkommen Wohngebiet Anlage 2 Verteilung Quell- und Zielverkehr Wohngebiet Anlage 3 Berechnung Verkehrsaufkommen kleinfl. Einzelhandel Anlage 4 Berechnung Verkehrsaufkommen Gastronomie am Quartiersplatz Anlage 5 Berechnung Verkehrsaufkommen Gastronomie im Baufeld A Anlage 6 Verteilung Quell- Zielverkehr Gewerbe (kleinfl. EZH und Gastronomie) Anlage 7 KP Gleimstraße / Erschließungsstraße, Strombelastungsplan Frühspitze Anlage 8 KP Gleimstraße / Erschließungsstraße, Strombelastungsplan Spätspitze Anlage 9 KP Gleimstraße / Erschließungsstraße, Leistungsfähigkeitsberechnung Frühspitze Anlage 10 KP Gleimstraße / Erschließungsstraße, Leistungsfähigkeitsberechnung Spätspitze Anlage 11 Einteilung der Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs nach HBS, ohne LSA

Anlage 1 Berechnung Verkehrsaufkommen Wohngebiet

Anlage 2 Verteilung Quell- und Zielverkehr Wohngebiet

Anlage 3 Berechnung Verkehrsaufkommen kleinfl. Einzelhandel 4 4 Für die Verkehrserzeugung wurden die genauen Flächenangaben aus vom AG übergebenen Plangrundlagen verwendet.

Anlage 4 Berechnung Verkehrsaufkommen Gastronomie am Quartiersplatz 5 5 Für die Verkehrserzeugung wurden die genauen Flächenangaben aus vom AG übergebenen Plangrundlagen verwendet.

Anlage 5 Berechnung Verkehrsaufkommen Gastronomie im Baufeld A

Anlage 6 Verteilung Quell- Zielverkehr Gewerbe (kleinfl. EZH und Gastronomie)

Anlage 7 KP Gleimstraße / Erschließungsstraße, Strombelastungsplan Frühspitze

Anlage 8 KP Gleimstraße / Erschließungsstraße, Strombelastungsplan Spätspitze

Anlage 9 KP Gleimstraße / Erschließungsstraße, Leistungsfähigkeitsberechnung Frühspitze

Anlage 10 KP Gleimstraße / Erschließungsstraße, Leistungsfähigkeitsberechnung Spätspitze

Anlage 11 Einteilung der Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs nach HBS, ohne LSA