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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/5445 20. Wahlperiode 12.10.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph de Vries (CDU) vom 04.10.12 und Antwort des Senats Betr.: Kinderschutzhäuser dienen sowohl der kurzfristigen Inobhutnahme von Säuglingen und Kleinkindern bis zu sechs Jahren in akuten Notsituationen als auch zu deren Unterbringung in Fällen von schwer absehbarer Dauer. Medienberichten zufolge sind Hamburgs Kinderschutzhäuser zurzeit überfüllt. Anfang September wurden bereits 160 Neuaufnahmen in diesem Jahr verzeichnet; im gesamten Jahr 2011 sollen es 188 gewesen sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Kinderschutzhäuser mit jeweils wie vielen Plätzen gibt es in Hamburg? (Bitte nach Bezirken getrennt darstellen.) Bezirksamt Kinderschutzhaus (KSH) Plätze Bezirk Altona KSH Altona 6 Bezirk Harburg KSH Harburg 6 KSH Süderelbe 4 Bezirk Hamburg-Nord KSH Nord 12 KSH Südring* 30 * Das Kinderschutzhaus Südring hat zwei Standorte, einer befindet sich im Bezirk Wandsbek Siehe Anlage 1. Siehe Anlage 2. Siehe Anlage 3. 2. Wie sind die monatlichen Belegungszahlen in den Kinderschutzhäusern seit dem Jahre 2009? (Bitte pro Kinderschutzhaus und Monat darstellen.) 3. Wie groß waren seit dem Jahr 2009 durchschnittlich und maximal die Gruppen, in denen die aufgenommenen Kinder jeweils betreut wurden und werden? (Bitte pro Kinderschutzhaus und Jahr darstellen.) 4. Die Kinderschutzhäuser sollen als Übergangszuhause dienen. Wie lang ist die durchschnittliche und maximale Aufenthaltszeit der aufgenommenen Kinder in den letzten drei Jahren? (Bitte pro Kinderschutzhaus und Jahr darstellen.) 5. Werden Angebote für traumatisierte Kinder in den Kinderschutzhäusern vorgehalten? Falls ja, welche?

Drucksache 20/5445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Auslöser für die Aufnahme eines Kindes in ein Kinderschutzhaus ist ein das Kindeswohl beeinträchtigendes Ereignis. Dieser Umstand wird in der pädagogischen Arbeit regelhaft berücksichtigt; ein darüber hinausgehendes spezielles Angebot wird daher nicht vorgehalten. Wenn Erkenntnisse vorliegen, dass im Einzelfall eine Traumatisierung im klinischen Sinne besteht, die einer besonderen, altersangemessenen Behandlung bedarf, werden weitere oder Dienste (zum Beispiel Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychologen beziehungsweise -psychiater oder in Absprache mit dem ASD der Jugendpsychologische/-psychiatrische Dienst) eingeschaltet. Siehe Anlage 4. 6. Wie hat sich bei den Kinderschutzhäusern die Personalsituation seit 2009 bis heute entwickelt? (Bitte Sollstellen und besetzte Stellen je zum 31.12. und 30.06.12 angeben.) 7. Welche finanzielle Förderung aus welchen Haushaltstiteln haben die Kinderschutzhäuser jeweils und insgesamt seit dem Jahr 2009 erhalten? (Bitte pro Haushaltsjahr angeben.) Die Haushaltsmittel für den Betrieb der Kinderschutzhäuser sind im Titel 4460.671.86 Betriebsausgaben für einzelfallfinanzierte Hilfen nach dem SGB VIII veranschlagt, sie werden im laufenden Haushaltsjahr auf den Titel Haushaltstitel 4460.682.01 Zuschuss an den Geschäftsbereich Jugendhilfe des Landesbetriebes Erziehung und Beratung übertragen. In der folgenden Übersicht ist die jährliche Höhe der finanziellen Förderung dargestellt: Haushaltsjahr Höhe der finanziellen Förderung 2009 4.843.197,56 2010 4.529.738,06 2011 4.655.308,52 2012 3.900.000,00 * Summe 17.928.244,14 * bis einschließlich 5. Oktober 2012 angewiesene Mittel 8. Welche finanzielle Förderung insgesamt aus welchen Haushaltstiteln sieht der Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014 für die Kinderschutzhäuser vor? Siehe Antwort zu 7. Die Höhe der finanziellen Förderung richtet sich nach dem Bedarf im jeweiligen Haushaltsjahr. a) Wer entscheidet anhand welcher Kriterien, was mit den Kindern geschieht, die im Kinderschutzhaus untergebracht sind? Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) entscheidet bei null- bis sechsjährigen Kindern über die Aufnahme in ein Kinderschutzhaus bei einer drohenden oder akuten Kindeswohlgefährdung gemäß 42 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII). Sofern die Versorgung und Erziehung des Kindes nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden kann, entscheidet der ASD im Rahmen der Hilfeplanung entsprechend des individuellen Hilfebedarfs gemäß 34 SGB VIII. b) Welche Optionen gibt es dabei für die Kinder nach einem Aufenthalt in einem Kinderschutzhaus? Als Optionen kommen eine Vollzeitpflege oder die Aufnahme in eine Erziehungsstelle mit mindestens einer fachlich qualifizierten Pflegeperson gemäß 33 SGB VIII sowie stationäre Hilfen zur Erziehung gemäß 34 SGB VIII (Wohngruppen und Lebensgemeinschaften) mit altersentsprechender Betriebserlaubnis in Betracht. Wird kein weiterer Hilfebedarf mehr festgestellt, kehren die Kinder in ihre Lebenszusammenhänge vor der Aufnahme in das KSH zurück. 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5445 9. Statt ins Kinderschutzhaus können die Jugendämter die Säuglinge und Kinder auch in Bereitschaftspflege geben. Wie viele Kinder im Alter bis zu sechs Jahren sind seit dem Jahr 2009 in Bereitschaftspflegefamilien untergekommen? Seit 2009 sind 198 Kinder im Alter bis zu sechs Jahren in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht worden. 10. Wie viele Bereitschaftspflegefamilien gibt es in Hamburg seit dem Jahr 2009? (Bitte pro Jahr zum 31.12. und 30.06.12 darstellen.) Stichtag Anzahl 31.12.2009 35 31.12.2010 33 31.12.2011 34 30.06.2012 36 3

4 Plätze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2009 Altona 6 2,4 4,0 6,3 0,0 6,5 6,8 6,9 7,0 6,9 5,8 5,0 6,1 Harburg 6 4,7 4,0 5,7 6,5 4,4 7,7 5,9 5,9 5,8 6,9 6,8 6,4 Süderelbe 4 3,9 4,5 3,8 6,4 6,2 4,9 0,9 0,0 0,0 0,1 1,4 2,0 Nord 12 12,0 6,4 10,1 11,3 11,7 11,1 11,8 11,0 11,8 11,7 10,5 10,9 Südring 30 26,3 24,4 26,4 28,6 28,4 30,9 28,8 29,2 31,3 31,5 28,2 29,5 2010 Altona 6 6,5 7,8 4,9 5,9 3,2 1,1 3,1 3,9 5,9 7,0 5,8 4,6 Harburg 6 6,2 7,9 3,2 5,2 7,1 3,8 6,4 4,3 3,0 4,4 7,0 7,0 Süderelbe 4 2,4 1,0 0,2 0,5 0,0 1,3 0,4 0,1 1,2 2,0 1,4 1,8 Nord 12 5,7 6,6 5,8 4,5 4,0 2,9 5,3 9,0 10,2 10,6 12,1 11,9 Südring 30 6,0 5,5 6,2 4,8 4,8 4,0 4,6 28,0 27,3 22,0 28,2 30,2 2011 Altona 6 5,4 5,7 6,4 6,0 6,1 6,0 5,4 4,9 4,8 4,4 5,1 4,1 Harburg 6 6,2 6,1 6,1 6,6 6,5 6,6 6,0 5,8 6,0 6,0 6,0 4,3 Süderelbe 4 2,3 2,4 2,0 1,1 1,0 1,0 1,0 1,6 3,0 4,0 3,2 3,8 Nord 12 11,1 12,0 11,7 12,0 10,5 6,2 8,6 11,4 12,2 12,3 13,1 11,9 Südring 30 32,5 29,6 26,2 26,4 29,2 16,6 22,4 29,0 30,6 31,6 32,4 23,8 2012 Altona 6 3,9 6,5 6,5 5,9 6,7 7,4 6,8 7,1 5,5 Harburg 6 4,0 6,1 7,0 6,6 6,5 7,4 7,0 6,8 7,2 Süderelbe 4 5,2 5,3 4,0 2,7 2,8 3,3 3,9 4,0 4,0 Nord 12 11,1 11,0 13,0 11,6 12,5 15,7 16,3 15,8 14,1 Südring 30 17,1 26,2 34,1 32,8 31,7 37,7 37,4 35,1 28,7 Bei den Belegungszahlen handelt es sich um Monatsdurchschnittszahlen. Anlage 1 Drucksache 20/5445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

5 Altona 5,3 7 5,0 7 5,3 7 6,3 8 Harburg 5,9 7 5,4 7 6,0 7 6,5 8 Süderelbe 2,9 4 1,0 4 2,2 4 3,9 5 Nord 5,4 5 3,7 8 5,5 7 6,7 9 Südring 5,7 8 2,9 7 5,5 8 6,2 8 Quelle: BASFI durchschnittliche 2009 2010 2011 Maximale durchschnittliche Maximale durchschnittliche Maximale 2012 (Jan.-Sep.) durchschnittliche Maximale Anlage 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5445

6 2010 2011 2012 (Jan.-Sep.) durchschnittlich maximal durchschnittlich maximal durchschnittlich maximal Altona 123,2 436 96,5 371 85,0 265 Harburg 97,7 397 84,7 404 221,9 494 Süderelbe 30,4 120 77,9 299 110,7 384 Nord 54,6 633 61,7 679 118,1 465 Südring 128,1 554 110,6 711 98,0 586 Quelle: BASFI Anlage 3 Drucksache 20/5445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 30.06.2012 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Altona 0,75 0,75 5,00 5,00 1,50 1,75 0,75 0,75 5,00 5,00 1,50 1,75 0,75 0,75 5,00 6,00 1,50 1,00 0,75 0,25 5,00 6,75 1,50 2,50 Harburg 0,75 0,75 5,00 5,15 1,50 1,50 0,75 0,75 5,00 5,15 1,50 1,50 0,75 0,75 5,00 5,00 1,50 1,50 0,75 0,75 5,00 6,27 1,50 1,50 Süderelbe 0,50 0,25 3,00 2,75 1,25 1,25 0,50 0,25 3,00 3,00 1,25 1,25 0,50 0,00 3,00 4,00 1,25 1,25 0,50 0,00 3,00 4,00 1,25 1,25 Nord 1,50 1,25 10,00 12,00 3,00 3,75 1,50 1,25 10,00 11,50 3,00 3,75 1,50 1,38 10,00 11,00 3,00 4,50 1,50 1,38 10,00 10,50 3,00 5,25 Südring 3,00 3,00 25,00 25,75 7,50 8,81 3,00 3,00 25,00 26,25 7,50 8,42 3,00 2,00 25,00 24,75 7,50 7,92 3,00 3,00 25,00 27,25 7,50 7,92 Hinweis: Im KSH Südring stehen je eine Stelle Hausmeister und Verwaltungskraft zur Verfügung, beide Stellen waren im Abfragezeitraum durchgehend besetzt. Für die übrigen KSH werden anteilig Ressourcen in den Jugendhilfeabteilungen genutzt. Quelle: BASFI 7 Anlage 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/5445