Bebauungsplan mit Grünordnungsplan An der Arnbruckerstraße I / 3. Änderung

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Transkript:

Stadt Bad Kötzting Herrenstraße 5 93444 Bad Kötzting Bebauungsplan mit Grünrdnungsplan An der Arnbruckerstraße I / 3. Änderung Verfahren nach 13a BauGB Begründung Entwurf 10.07.2018 Prjekt-Nr.: 520239 Verfasser: Ingenieurgesellschaft mbh Michael Burgau Str. 22a 93049 Regensburg T 0941 / 2004 0 F 0941 / 2004 200 www.ebb-ingenieure.de ebb@ebb-gmbh.de

INHALT BEGRÜNDUNG... 3 1 Anlass 3 2 Planungsgrundlagen 4 ÜBERSCHLÄGI UMWELTPRÜFUNG... 6 1 Einleitung 6 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 6 3 Auswirkungen auf die Kriterien nach Anlage 2 BauGB 6 4 Zusammenfassung 6 SATZUNG... 7 1 Räumlicher Geltungsbereich 7 2 Bestandteile der Satzung 7 3 Inkrafttreten 7 VERFAHRENSVERMERKE... 8

3 vn 8 BEGRÜNDUNG 1 Anlass Die Stadt Kötzting beabsichtigt zur Erhaltung einer funktinsfähigen Innenstadt und zur Attraktivitätssteigerung des Gesamt-Einzelhandelsstandrtes Bad Kötzting, die Ansiedelung vn Einzelhandelsbetrieben und anderen Handelsbetrieben mit innenstadtrelevanten Srtimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplans und Grünrdnungsplan An der Arnbrucker Straße I nicht zuzulassen. Die Änderung des Bebauungsplans wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach 13a BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt. Nach 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist bei einer zulässigen Grundfläche im Sinne des 19 Absatz 2 BauNVO (Baunutzungsverrdnung) vn 2 ha bis weniger als 7 ha eine überschlägige Umweltprüfung durchzuführen. Der 7,98 ha grße Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurnummern 772/4, 796, 801, 806, 806/1 (Teilfläche), 808, 808/2, 820, 822 (Teilfläche), 824, 836, 836/1, 836/2, 836/3, 836/4, 870 (Teilfläche), 886, 886/3, 886/4 (Teilfläche), 894/9 (Teilfläche), 894/18 (Teilfläche) alle Gemarkung Bad Kötzting. Die zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Absatz 2 BauNVO beträgt ca. 4,49 ha. Damit erfüllt die vrliegende Änderung des Bebauungsplans die Vraussetzungen zur Durchführung des Verfahren nach 13a Abs. 1 BauGB. Erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des 2 Abs. 4 BauGB wurden in der überschlägigen Umweltprüfung nicht festgestellt. Die Änderung des Bebauungsplans begründet keine Vrhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung der nach Landesrecht unterliegen. Bei der vrliegenden Änderung des Bebauungsplans gibt es keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete). der dafür bestehen Im beschleunigten Verfahren gelten die Vrschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren vn der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, vn dem Umweltbericht nach 2a BauGB swie vn der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezgener Infrmatinen verfügbar sind, swie vn der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die in 13 Abs. 1 BauGB genannten Bedingungen zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens sind erfüllt: Die Zulässigkeit vn Vrhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung der nach Landesrecht unterliegen, werden durch den vrliegenden Bebauungsplan nicht vrbereitet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete). Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung der Begrenzung der Auswirkungen vn schweren Unfällen nach 50 Satz 1 des Bundes-Immissinsschutzgesetzes zu beachten sind. Es gelten smit die Vrschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Auf die verfahrensbedingte Möglichkeit der Nichtanwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und des Verzichts auf einen Umweltbericht wird hingewiesen.

4 vn 8 2 Planungsgrundlagen Die Planungsziele des Bebauungsplans und Grünrdnungsplans An der Arnbrucker Straße I einschließlich der durchgeführten Änderungen 1 und 2 gelten unverändert. Der ursprüngliche Bebauungsplan sllte eine wirtschaftliche und sinnvlle Erschließung des Plangebietes für die Ansiedelung vn Gewerbebetrieben ermöglichen. Im Rahmen der 1. Änderung wurde der Bebauungsplan im Osten durch ein Sndergebiet Einzelhandel erweitert, dessen maximal zulässige Verkaufsfläche durch die 2. Änderung des Bebauungsplans auf max. 1.250 m 2 erweitert wurde. Eine Regelung der zulässigen Srtimente wurde bei beiden Änderungen nicht festgesetzt. Die Stadt Bad Kötzting beabsichtigt die Bebauungspläne für Gewerbegebiete außerhalb des Stadtzentrums zu überarbeiteten und hat daher für die Bebauungspläne An der Arnbrucker Straße I und Pfingstreiter Straße eine Veränderungssperre erlassen. Ziel ist unter anderem, die Ansiedelung vn Einzelhandelsbetrieben und anderen Handelsbetrieben mit innenstadtrelevanten Srtimenten aus peripheren Gewerbegebieten auszuschließen, um die Funktinsfähigkeit der Innenstadt zu erhalten und zur Attraktivitätssteigerung des Gesamt-Einzelhandelsstandrtes Bad Kötzting beizutragen. Die Stadt Bad Kötzting hat zu diesem Zweck 2017 die Frtschreibung des 2009 erstellten Einzelhandelsgutachten veranlasst, um für das Stadtgebiet eine aktualisierte Liste innenstadtrelevanter Einzelhandelssrtimente zu erhalten 1. In der inzwischen vrliegenden Überarbeitung werden flgen Fragestellungen bearbeitetet: Wie hat sich seit 2009 die Ausstattung des Mittelzentrums Bad Kötztings mit Einzelhandelseinrichtungen entwickelt? Wie stellt sich für die verschiedenen Branchen heute die Verkaufsflächenverteilung zwischen dem zentralen Versrgungsbereich Innenstadtzentrum und der Peripherie dar? Wie schätzen ausgewählte Bad Kötztinger Händler ihre zukünftige Umsatzentwicklung innerhalb der knkurrierenden Zentren ein? Wie beurteilen die befragten Händler eine Reihe vn Plänen zur Ansiedlung vn Einzelhandelseinrichtungen? Welche innenstadtrelevanten Srtimente sind in den Festsetzungen der Bebauungspläne peripherer Gewerbegebiete auszuschließen, um die Funktinsfähigkeit der Innenstadt nicht über Gebühr zu beeinträchtigen? Im Einzelhandelsgutachten 2009 wurde als Liste der innenstadt- bzw. zentrenrelevanten Srtimente die Liste des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Landesentwicklungsprgramm Bayern (LEP) verwendet. Aus Anlass der 2012 vrgelegten Pläne zur Erweiterung der peripheren Standrte Möbelhaus Wanninger swie FMZ Lamer Straße wurde in einer dazu gefertigten fachgutachterlichen Stellungnahme (POPIEN & PARTNER 2012) empfhlen, nicht mehr die ministerielle Liste, sndern eine mdifizierte, auf die Situatin in Bad Kötzting zugeschnittene Liste zentrenrelevanter Srtimente zu verwenden. Diese 2012 vrgestellte Liste wurde nun erneut überarbeitet und angepasst. Die Gutachter empfehlen in Bad Kötzting für zukünftige Planungen die unten dargestellte aktualisierte Liste innenstadtrelevanter Srtimente zu verwenden; diese Srtimente sllten zur Erhaltung einer funktinsfähigen Innenstadt bei zukünftigen Planungen außerhalb der Innenstadt nicht mehr zugelassen werden. Die innenstadtrelevanten Srtimente Glas, Przellan, Keramik, Haushaltswaren" swie Geschenkartikel, Whnaccessires, Dekratinsartikel, Kunst u. -handwerk können als Randsrtimente im peripheren Möbelhaus angebten werden, wbei ihre Verkaufsflächen auf insgesamt 1.000 qm zu begrenzen sind. Zur zukünftigen planungsrechtlichen Absicherung der Pläne der Fa. Wanninger, die im 1 Erarbeitung einer Bad Kötztinger Liste innenstadtrelevanter Einzelhandelssrtimente, Ppien und Partner Wirtschaftsgegraphie, München, Mai 2017

5 vn 8 innerstädtischen Haus nch ansässige Heimtextilienabteilung in das periphere Möbelhaus zu verlagern und smit beide Häuser zu prfilieren, wird das in der LEP-Liste als innenstadtrelevant geführte Srtiment Haus- und Heimtextilien, Bettwaren" aus der Liste der Bad Kötztinger innenstadtrelevanten Srtimente herausgenmmen. Ebenfalls nicht mehr für Bad Kötzting als innenstadtrelevant geführt wird das Srtiment Baby- und Kinderartikel". Die darin enthaltenen Prdukte Kindersitze und Kinderwägen stellen ausgesprchen sperrige Artikel dar, welche in ausreichender Zahl eher außerhalb der kleinteiligen innerstädtischen Ladenstruktur präsentiert werden können. Bad Kötztinger Liste innenstadtrelevanter Einzelhandelssrtimente: Arzneimittel, medizinische und rthpädische Prdukte Bekleidung Brillen, Optik Bücher, Zeitschriften, Medien Drgerie- und Parfümwaren Ft, Film (*) Geschenkartikel, Whnaccessires, Dekratinsartikel, Kunst u. -handwerk (*) Glas, Przellan, Keramik, Haushaltswaren (*) Handarbeits- und Bastelbedarf, Papier- und Schreibwaren, Bürbedarf Schuhe und Lederwaren Spielwaren Sprtartikel Telekmmunikatin (*) Uhren und Schmuck (*) begrenzt zulässige Randsrtimente Durch die vrliegende 3. Änderung des Bebauungsplans und Grünrdnungsplans An der Arnbrucker Straße I wird aufgrund der peripheren Lage des Plangebietes zur Erhaltung einer funktinsfähigen Innenstadt innerhalb des Sndergebiets die maximale Verkaufsfläche für die ben ermittelten innenstadtrelevanten Srtimente auf max. 200 m 2 begrenzt. Zusätzlich wird innerhalb des Gewerbegebiets die Verkaufsfläche begrenzt zulässiger Randsrtimente auf insgesamt max. 100 m 2 je Nutzungseinheit beschränkt (vgl. Ziff. 0.0 der textlichen Festsetzungen).

6 vn 8 ÜBERSCHLÄGI UMWELTPRÜFUNG 1 Einleitung Das Plangebiet des Bebauungsplans und Grünrdnungsplans An der Arnbrucker Straße I befindet sich im überwiegend gewerblich genutzten Teil südöstlich der Innenstadt Bad Kötztings südlich der Staatsstraße St 2132 (Arnbrucker Straße). Die Stadt Kötzting beabsichtigt zur Erhaltung einer funktinsfähigen Innenstadt und zur Attraktivitätssteigerung des Gesamt-Einzelhandelsstandrtes Bad Kötzting die Ansiedelung vn Einzelhandelsbetrieben und anderen Handelsbetrieben mit innenstadtrelevanten Srtimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplans und Grünrdnungsplan An der Arnbrucker Straße I nicht zuzulassen. 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Durch das Vrhaben ergeben sich bezgen auf den zurzeit gültigen Planungsstand keine relevanten Auswirkungen auf die in der Umweltprüfung zu untersuchenden Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Bden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Orts- und Landschaftsbild, Mensch swie Kultur- und snstige Sachgüter, da Art und Maß der baulichen Nutzung im Plangebiet durch die vrliegende Änderung nicht verändert werden. Durch die vrliegende Änderung wird lediglich die Ansiedelung vn Einzelhandelsbetrieben mit innenstadtrelevanten Srtimenten ausgeschlssen. 3 Auswirkungen auf die Kriterien nach Anlage 2 BauGB Für die nach 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Anlage 2 zu berücksichtigenden Kriterien ergeben sich im Vergleich zum planungsrechtlich zu betrachtenden Ausgangszustand keine relevanten Auswirkungen. 4 Zusammenfassung Durch die vrliegende geplante 3. Änderung des Bebauungsplans und Grünrdnungsplans An der Arnbruckerstraße I ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach 2 Abs. 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.

7 vn 8 SATZUNG über den Bebauungsplan und Grünrdnungsplan "An der Arnbruckerstraße I" mit Deckblatt Nr. 3 gem. 13a BauGB, Innenentwicklung Aufgrund des 2 Abs. 1 und des 10 des BauGB in Verbindung mit Art. 23 ff. der Gemeinderdnung für den Freistaat Bayern, Art. 81 BayBO, hat der Stadtrat der Stadt Bad Kötzting den Bebauungsplan und Grünrdnungsplan An der Arnbruckerstraße I / 3. Änderung i.d.f. vm. als Satzung beschlssen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Planzeichnung i.d.f. vm 05.07.2018 maßgebend. Sie ist Bestandteil der Satzung. 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan besteht aus: - Verfahrensvermerken, - Übersichtsplan M= 1: 10.000 vm 05.07.2018, - Planzeichnung M = 1: 1.000 mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vm 05.05.2018, - Begründung zum Bebauungsplan vm 05.07.2018. 3 Inkrafttreten Dieser Bebauungsplan tritt mit der rtsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Bad Kötzting, den.... Markus Hfmann, Erster Bürgermeister

8 vn 8 VERFAHRENSVERMERKE 1. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vm 13.03.2018 die Änderung des Bebauungsplanes beschlssen. Der Änderungsbeschluss wurde am 05.04.2018 rtsüblich bekannt gemacht. 2. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vm 26.03.2018 wurden die Behörden und snstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vm bis beteiligt. 3. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vm 26.03.2018 wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vm bis öffentlich ausgelegt. 4. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vm... wurden die Behörden und snstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 i.v.m. 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vm... bis... erneut beteiligt. 5. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vm... wurde mit der Begründung gemäß 4a Abs. 3 i.v.m. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vm... bis... erneut öffentlich ausgelegt. 6. Die Stadt Bad Kötzting hat mit Beschluss des Stadtrats vm... den Bebauungsplan gem. 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vm... als Satzung beschlssen. Bad Kötzting, den Markus Hfmann Erster Bürgermeister 7. Ausgefertigt Bad Kötzting, den Markus Hfmann Erster Bürgermeister 8. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am gemäß 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB rtsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan mit Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Auf die Rechtsflgen des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 swie Abs. 4 BauGB und die 214 und 215 BauGB wird hingewiesen. Bad Kötzting, den Markus Hfmann Erster Bürgermeister

Zeichnerische Festsetzungen SO Einzelhandel Gewerbegebiet ( 8 BauNVO) Snstiges Sndergebiet ( 11 Abs. 3 BauNVO) Zweckbestimmung: Einzelhandel Geltungsbereich Flurnummern 772/4, 796, 801, 806, 806/1 (Teilflöche), 808, 808/2, 820, 822 (Teilflöche), 824, 836, 836/1, 836/2, 836/3, 836/4, 870 (Teilflöche), 886, 886/3, 886/4 (Teilflöche), 894/9 (Teilflöche), 894/18 (Teilflöche) alle Gemarkung Bad Kützting. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen bzw. des unterschiedlichen Maäes der baulichen Nutzung Ansnsten gelten die bisherigen zeichnerischen Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplans und Gr nrdnungsplans "Arnbruckerstraäe I" einschlieälich der bisher durchgef hrten Änderungen 1-2. Textliche Festsetzungen 0.0 Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet () nach 8 BauNVO (Baunutzungsverrdnung) Innerhalb des Gewerbegebiets sind begrenzt zulössige Randsrtimente der nachflgenden Liste bis zu einer Verkaufsflöche vn insgesamt max. 100 m2 je Nutzungseinheit zulössig. Liste begrenzt zulössiger Randsrtimente gem. Gutachten: Ft, Film, Geschenkartikel, Whnaccessires, Dekratinsartikel, Kunst und Handwerk, Glas, Przellan, Keramik, Haushaltswaren, Telekmmunikatin Snstiges Sndergebiet nach 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche vn max. 1.250 m2. Innerhalb des Sndergebiets darf die Summe der innenstadtrelevanten Srtimente der nachflgenden Liste eine Verkaufsflöche vn max. 200 m2 nicht berschreiten. Liste der innenstadtrelevanten Srtimente gem. Gutachten: Arzneimittel, medizinische und rthpödische Prdukte Bekleidung Brillen, Optik B cher, Zeitschriften, Medien Drgerie- und Parf mwaren Ft, Film Geschenkartikel, Whnaccessires, Dekratinsartikel, Kunst u. -handwerk Glas, Przellan, Keramik, Haushaltswaren Handarbeits- und Bastelbedarf, Papier- und Schreibwaren, B rbedarf Schuhe und Lederwaren Spielwaren Sprtartikel Telekmmunikatin Uhren und Schmuck Textliche Hinweise Die flgenden Grundsötze des vrbeugenden abwehrenden Brandschutzes sind in der weiteren Planung und bei den Erschlieäungsmaänahmen einzuhalten: 1. Die verkehrstechnische Erschlieäung des Gebietes hat unter Ber cksichtigung der Richtlinie ber Flöchen f r die Feuerwehr zu erflgen. 2. Zur Sicherstellung der ntwendigen Lüschwasserversrgung nach Art. 1 Abs. 2 BayFwG muss die Lüschwassermenge nach dem aktuellen DVGW-Arbeitsblatt W 405 berechnet und bei der Erschlieäungsmaänahme ausgef hrt werden. Dabei sind die Hydrantenstandrte s zu planen, dass eine maximale Entfernung vn 75 m zwischen den Straäenfrnten vn Geböuden und dem nöchstliegenden Hydranten eingehalten werden. Ansnsten gelten die bisherigen textlichen Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplans "Arnbruckerstraäe I" einschlieälich der bisher durchgef hrten Änderungen 1-2. Ausgefertigt Bad Kützting, den...... Markus Hfmann, Erster B rgermeister SO Einzelhandel ßbersichtsplan M 1:10.000 Stadt Bad Kützting Landkreis Cham N Bebauungsplan und Gr nrdnungsplan An der Arnbruckerstraäe I / 3. Änderung Verfahren nach 13a Baugesetzbuch Entwurf 10.07.2018 Planzeichnung, M 1:1.000 Verfasser: EBB INNIEURSELLSCHAFT mbh