Der erste Kontakt mit dem Finanzamt



Ähnliche Dokumente
Merk blatt. Der erste Kontakt mit dem Finanzamt

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Der Weg in die Selbständigkeit mit dem Finanzamt. Ihre Finanzämter Bochum-Mitte Bochum-Süd

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Keine Angst vor dem Finanzamt. Tipps und Tricks zur Überwindung. Bensberg, KONLUS

Merkblatt Existenzgründung. Zusammenstellung steuerlicher Fragen

Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Informationschreiben 85 / 2015

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

EÜR contra Bilanzierung

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

Existenzgründerinfos. nderinfos zur Besteuerung. Finanzamt Paderborn

Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., und

Die richtige Rechtsform im Handwerk

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer. Nr. 116/12

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

IHK - Gründertag. Steuern und Buchführung Referentin: Susanne Brugger Steuerberaterin St.-Mang-Platz 1, Kempten, Tel.

Herzlich Willkommen

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Exkurs: Gewinnermittlung

1. Ausfertigung - Für das Finanzamt bestimmt (AVB KSt) Zutreffendes ankreuzen! Postleitzahl Ort Telefon. Postleitzahl, Ort

Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand:

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012

Steuerberechnung/vereinnahmtes Entgelt (Istversteuerung)

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Berufungsentscheidung

Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den Psychotherapeutenkammer

Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.

Umsatzsteuer. November 2014

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Merkblatt: Steuern. Einkommenssteuer. Wer muss Einkommensteuer zahlen?

Selbstständig als Coach interna

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB

Umsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin

25. November Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner EEB

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Herzlich Willkommen. Finanzamt Paderborn

Gründung Personengesellschaft

Steuertipps für Existenzgründer

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -

Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG)

EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Stammdatenblatt Personengesellschaft

Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010

Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen

Aufbruch 2015 Das Forum für junge Unternehmen 6. Steuerplanung für Existenzgründer

Umsatzsteuer verstehen und berechnen

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

UMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung

Buchführungspflicht. für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld. Rechnungswesen. Rechtsstand: 2011 / 2012

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

Wörterbuch der Leichten Sprache

Umsatzsteuer von A - Z

Transkript:

Der erste Kontakt mit dem Finanzamt

- 2 - Inhalt: Seite 1. Einleitung 3 2. Die ersten Behördengänge 3 3. Die Wahl der Rechtsform 3 4. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 4 4.1 Beginn der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit 4 4.2 Geschäftsjahr/Abschlusstag 4 4.3 Voraussichtlicher Gewinn in den ersten 12 Monaten 4 4.4 Umsatzsteuer 4 4.4.1 Kleinunternehmer 5 4.4.2 Berechnung der Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten 6 4.4.3 Voraussichtlich zu entrichtende Umsatzsteuer 6 4.4.4 Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedsstaaten 7 4.5 Lohnsteuer 7 4.6 Höhe des Betriebsvermögens/Andere Einkünfte 7 5. Post vom Finanzamt - die nächsten Vordrucke 7 6. Gewinnermittlung 8 7. Steuererklärungen nach Ablauf des Gründungsjahres 9

- 3-1. Einleitung Ziel dieses Steuertipps ist es, jungen Unternehmerinnen und Unternehmern eine Hilfe für die ersten Schriftwechsel mit den Finanzbehörden an die Hand zu geben. In diesem Leitfaden wurde - soweit möglich - auf theoretische Abhandlungen zu allgemeinen Steuerthemen verzichtet. Die Erläuterungen sollen vielmehr praxisorientiert und mit Beispielen unterlegt den Umgang mit Steuern und den lästigen Vordrucken erleichtern. Natürlich wird dieses Merkblatt wegen seiner kurzen und gerafften Form nicht sämtliche Fragen ausreichend beantworten; es kann daher auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben oder rechtsverbindliche Informationen geben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter, Steuerberater und die IHK Kassel stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. 2. Die ersten Behördengänge Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, muss dies zunächst der Gemeinde mitteilen, in der der Betrieb eröffnet wird. Das Stadtsteueramt oder Ordnungsamt fragt Sie dann auf einem Vordruck nach näheren Einzelheiten. Anschließend unterrichtet die Gemeinde das zuständige Finanzamt von der Betriebsgründung. Da dies jedoch einige Zeit dauern kann, kann es sinnvoll sein, sich direkt beim zuständigen Finanzamt zu melden, wenn z.b. größere Vorsteuerguthaben infolge von Anfangsinvestitionen schnell zur Auszahlung kommen sollen. Freiberufler (z. B. Ärzte, Ingenieure, Krankengymnasten) melden sich direkt (telefonisch oder schriftlich) beim zuständigen Finanzamt. Eine Anmeldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich. Wo geregelt? 138 Abgabenordnung 3. Die Wahl der Rechtsform Man unterscheidet Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH). Bei der Wahl der Rechtsform sind der Kapital- und Finanzierungsbedarf, steuerrechtliche Aspekte, Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und sozialversicherungsrechtliche Aspekte maßgebend. Im Normalfall beginnen junge Unternehmerinnen und Unternehmer als Einzelunternehmen. Treten dann nach einigen Jahren besondere steuerliche Aspekte in den Vordergrund oder sind erhebliche Haftungsrisiken zu befürchten, kann das Einzelunternehmen ohne steuerliche Nachteile beispielsweise in eine GmbH umgewandelt werden. Sollten Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit gleich als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft beginnen wollen, ist eine fachliche Beratung dringend anzuraten. Geeignete Ansprechpartner sind hier Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater sowie die IHK Kassel. Die folgenden Ausführungen behandeln schwerpunktmäßig die Existenzgründung von Einzelunternehmen. Die Erläuterungen zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer sind bei Kapital- und Personengesellschaften gleichermaßen gültig.

- 4-4. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Nachdem Sie Ihre selbständige oder gewerbliche Tätigkeit der Gemeinde bzw. dem Finanzamt angezeigt haben, erhalten Sie zunächst einen Vordruck des Finanzamts. Dieser Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dient dazu, Ihre persönlichen wie auch betrieblichen Verhältnisse näher kennen zu lernen. Nach der Abgabenordnung ( 85,88 und 90 AO) sind Sie verpflichtet, den Fragebogen vollständig auszufüllen. Wenn Sie ihn nicht o- der nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzen. Viele Fragen haben unmittelbare finanzielle Auswirkungen. Erfahrungsgemäß bereiten gerade diese Fragen beim Ausfüllen besondere Probleme. Sie sollen im folgenden näher behandelt werden. 4.1 Beginn der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit (Frage Nr. 16) Die gewerbliche oder selbständige Tätigkeit beginnt, wenn Sie nach außen erkennbar erste unternehmerische Handlungen ausführen. Hierzu gehören auch Vorbereitungshandlungen (z. B. der Wareneinkauf vor Betriebseröffnung). 4.2 Geschäftsjahr/Abschlusstag (Frage Nr. 17) Das Geschäftsjahr (Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr) ist bei Gewerbetreibenden regelmäßig das Kalenderjahr. Lediglich Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, können ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr wählen. Wo geregelt? 4a Einkommensteuergesetz 4.3 Voraussichtlicher Gewinn in den ersten 12 Monaten Anhand des von Ihnen geschätzten voraussichtlichen Gewinns prüft das Finanzamt, ob und ggf. in welcher Höhe Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festzusetzen sind. 4.4 Umsatzsteuer Warenlieferungen und Dienstleistungen unterliegen auf jeder Wirtschaftsstufe der Umsatzsteuer mit dem normalen (z.zt. 16 %) oder ermäßigten Steuersatz (z.zt. 7 %). Jeder Unternehmer ist berechtigt, von der Steuer, die er für seine Umsätze schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (= Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre Umsätze in Rechnung gestellt haben. Besonderheiten insb. im Hinblick auf den Vorsteuerabzug können sich ergeben, soweit die Steuerbefreiungen in Anspruch genommen werden. Beispiel: Lieferung zu 16 % 100.000 hierauf Umsatzsteuer 16.000 abzgl. abziehbare, von anderen Unternehmen in Rechnung 10.000 gestellte Vorsteuern Umsatzsteuerschuld (an das Finanzamt zu zahlen) 6.000 Die Umsatzsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer, d. h., die zu zahlende Steuer müssen Sie auf einem Vordruck selbst berechnen und an das Finanzamt abführen.

- 5-4.4.1 Kleinunternehmer Die Frage nach dem voraussichtlichen Umsatz im Jahr der Gründung soll unter anderem klären, ob Sie umsatzsteuerlich als Kleinunternehmerin oder als Kleinunternehmer einzustufen sind. Denn in diesem Fall bräuchten Sie keine Umsatzsteuer abzuführen. Ein Kleinunternehmer sind Sie nur dann, wenn der Gesamtumsatz (brutto) im Gründungsjahr voraussichtlich 17.500 EUR nicht übersteigt. Für die folgenden Jahre wird jeweils auf den tatsächlichen Umsatz des Vorjahres (maximal 17.500 EUR) abgestellt. Als zusätzliche Voraussetzung darf allerdings auch der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres 50.000 EUR nicht übersteigen. Dies ist ab dem Folgejahr zu beachten. Beispiel: Vorausschätzung Gründungsjahr 10.000 Vorausschätzung Folgejahr 25.000 Tatsächlicher Umsatz im Gründungsjahr 18.000 Tatsächlicher Umsatz im Folgejahr 30.000 Die Kleinunternehmerregelung ist nur im Gründungsjahr anwendbar. Im Folgejahr gilt die Regelbesteuerung, wenn der tatsächliche Umsatz des vorausgegangenen Jahres (=18.000 ) die Grenze von 17.500 überschritten hat. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer in Rechnungen offen ausweisen dürfen und keine Vorsteuerbeträge in Abzug bringen können. Bei hohen Vorsteuerbeträgen lohnt sich ggf. eine Option zur Regelbesteuerung (= Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung), an die Sie dann jedoch für 5 Jahre gebunden sind. Im Bedarfsfall können Sie die erforderliche Optionserklärung bereits durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens im Fragebogen abgeben. Sie ist aber auch noch später möglich. Einzelheiten erfragen Sie bei Ihrem Finanzamt. Wo geregelt? 19 Umsatzsteuergesetz, Abschnitte 246-253 Umsatzsteuer-Richtlinien -------------- 4.4.2 Berechnung der Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten Das Umsatzsteuergesetz sieht als Normalfall die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (sogenannte Soll-Besteuerung) vor. Das bedeutet, Sie müssen die Umsatzsteuer abführen, sobald Sie die Leistungen erbracht haben, ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde die Rechnung sofort zahlt oder vielleicht erst Monate später. Im Extremfall könnte es bei der Soll-Besteuerung zu Liquiditätsengpässen kommen. Deshalb kann das Finanzamt gestatten, die Steuer von vornherein nach den tatsächlichen vereinnahmten Entgelten ( Ist-Besteuerung ) zu besteuern. Bei Freiberuflern - wie z. B. Architekten, Heilpraktikern, Journalisten - ist dies ohne weitere Voraussetzung möglich. Bei den übrigen Gewerbetreibenden kann eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten auf Antrag dann gestattet werden, wenn der voraussichtliche Gesamtumsatz (Bruttoumsatz einschließlich Umsatzsteuer) im Jahr der Betriebseröffnung 125.000 ( 20 UStG) nicht überschreitet. Für die nachfolgenden Kalenderjahre ist dann jeweils der Gesamtumsatz des Vorjahres maßgebend.

- 6 - Beispiel: Betriebseröffnung am 1. April 2002 mit einer Umsatzerwartung von jährlich 100.000. Der tatsächliche Gesamtumsatz beläuft sich in 2002 auf 70.000, in 2003 auf 140.000. 2002 und Ist-Besteuerung möglich 2003: 2004: Soll-Besteuerung, weil der Gesamtumsatz 2003 mehr als 125.000 beträgt. Kreuzen Sie die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten an, wenn Sie von der Möglichkeit der Ist-Besteuerung Gebrauch machen wollen. ----- Wo geregelt? 20 Umsatzsteuergesetz, Abschnitt 254 Umsatzsteuer-Richtlinien ----- 4.4.3 Voraussichtlich zu entrichtende Umsatzsteuer Die Höhe der Jahressteuer entscheidet darüber, in welchem Turnus Umsatzsteuervoranmeldungen/Erklärungen abzugeben sind: - bis 512 jährlich (Befreiung möglich) - bis 6.136 vierteljährlich - über 6.136 monatlich Bei erstmaliger steuerlicher Registrierung eines Unternehmens (also bei Existenzgründern) sind die Voranmeldungen im Jahr der Gründung und im ersten Folgejahr monatlich abzugeben. In den weiteren Folgejahren richtet sich der Voranmeldungszeitraum nach der Umsatzsteuer der Vorjahre. Dauerfristverlängerung Bei der Umsatzsteuer besteht die Möglichkeit, dass Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Dies bedeutet, dass Ihnen die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Zahlung der Umsatzsteuervorauszahlungen um einen Monat verlängert wird. Beispiel: Betriebseröffnung am 1. Oktober 2002. Im Eröffnungsjahr entsteht Umsatzsteuerjahresschuld von 1.000. Im ersten Folgejahr 2003 eine Schuld von 6.000 und im Jahr 2004 eine von 15.000 2002 und Monatliche Abgabe der Voranmeldungen wegen Existenzgründung 2003: 2004: Quartalsmäßige Abgabe der Voranmeldung ( Vorjahresumsatzsteuerschuld kleiner als 6.136 ) Wo geregelt? 18 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz

- 7-4.4.4 Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedsstaaten Beabsichtigen Sie, künftig auch in andere EU-Mitgliedsstaaten zu liefern oder von dort Waren zu beziehen, wird Ihnen auf Antrag eine sogenannte UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt. Diese dient der Abwicklung und Kontrolle der Umsatzbesteuerung des innergemeinschaftlichen Handels. Die Nummer wird erteilt von: Bundesamt für Finanzen, Industriestr.6, 66740 Saarlouis, Tel.: 06831 456-0, Fax: 06831 456-120 In dem formlosen Antrag sind Ihr Name, Ihre Anschrift, die Steuernummer, unter der Sie umsatzsteuerrechtlich geführt werden, sowie das für die Umsatzbesteuerung zuständige Finanzamt anzugeben. Sofern Ihre Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel im vorhinein absehbar ist, können Sie die Erteilung einer Ust-IdNr. bei dem für Sie zuständigen Finanzamt auch gleich zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit beantragen. Das Finanzamt erledigt dann für Sie die Antragsabwicklung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. 4.4 Lohnsteuer (Frage Nr. 20) Jeder Arbeitgeber unterliegt der Verpflichtung, von seinen Arbeitnehmern Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Die Lohnsteuer ermitteln Sie anhand der Daten auf der Lohnsteuerkarte der Arbeitnehmer. ( Internet www.bundesfinanzministerium.de ). Wie bei der Umsatzsteuer entscheidet die voraussichtliche Höhe der Jahressteuer darüber, ob eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Anmeldung der Lohnsteuer zu erfolgen hat: - bis 800 jährlich - bis 3.000 vierteljährlich - mehr als 3.000 monatlich 4.5 Höhe des Betriebsvermögens/Andere Einkünfte (Fragen Nr. 21 und 22) Die Angaben dienen in Verbindung mit der Gewinnschätzung der Feststellung, ob und in welchem Umfang Vorauszahlungen zur Einkommensteuer oder Gewerbesteuer festzusetzen sind. Eine sorgfältige Beantwortung liegt in Ihrem eigenen Interesse, um größere Steuernachzahlungen oder -erstattungen zu vermeiden. Sollten die tatsächlichen Geschäftsergebnisse nicht Ihren Erwartungen entsprechen, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen, in dem Sie die gewünschte Herabsetzung oder Anhebung der Vorauszahlungen begründen (z. B. mit einer ersten Ergebnisrechnung). 5. Post vom Finanzamt - die nächsten Vordrucke Das Finanzamt wertet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Es stellt fest, in welchem Turnus Sie Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen abzugeben haben und sendet Ihnen die entsprechenden Vordrucke zu. Zusammen mit den Vordrucken erhalten Sie Erläuterungen, die Ihnen beim Ausfüllen weiterhelfen. Ein wichtiger Hinweis: Die ausgefüllten Vordrucke und die zu zahlenden Steuern müssen spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungs-/Anmeldungszeitraums (Monat, Vierteljahr oder Jahr, Ausnahme Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer) beim Finanzamt eingegangen sein.

- 8 - Errechnet das Finanzamt anhand Ihrer Angaben im Eröffnungsfragebogen Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag, setzt es diese per Vorauszahlungsbescheid fest und nennt Ihnen die Fälligkeitstermine. Gewerbesteuervorauszahlungen fordert die Gemeinde gesondert an. Die Vorauszahlungen werden dann später mit der Jahressteuer verrechnet. Stichtage für die Vorauszahlungen sind: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: 10.03, 10.06, 10.09. und 10.12. Gewerbesteuer: 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11 Umsatzsteuer: 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums 6. Gewinnermittlung Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den steuerlichen Gewinn zu ermitteln: a) Buchführung mit Jahresabschluss (= Bilanzierung) b) Aufzeichnungen mit Einnahme-/Überschussrechnung Die Bilanzierung ist die aufwendigere und genauere Methode zur Ermittlung des betrieblichen Erfolges. Ohne Vorkenntnisse sollten Sie allerdings die Beratung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen. Eine Verpflichtung zur Bilanzierung besteht nur bei Gewerbetreibenden, die bereits nach anderen Vorschriften bilanzieren müssen. Hierzu gehören in erster Linie die Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs für Kaufleute. Allen anderen Gewerbetreibenden und Freiberuflern steht - zumindest in der Gründungsphase - die Einnahme-/Überschussrechnung als einfachste Art der Gewinnermittlung offen. In Folgejahren kann das Finanzamt bei Gewerbetreibenden eine Buchführungspflicht und damit auch die Pflicht zur Bilanzierung mit Wirkung für die Zukunft anordnen, wenn der Umsatz 350.000 oder der Gewinn 30.000 jährlich übersteigt. Liegen Ihre Gewinnund Umsatzerwartungen von vornherein über diesen Grenzen, sollten Sie aus Vereinfachungsgründen gleich ab dem Gründungsjahr die Bilanzierung wählen. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende sind folglich die typischen Anwender der Einnahme/Überschussrechnung. Der Gewinn ermittelt sich nach dieser Methode wie folgt: Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben = Überschuss (Gewinn oder Verlust) Sie müssen dabei die Betriebseinnahmen dem Kalenderjahr zuordnen, in dem das Geld bei Ihnen eingegangen bzw. gutgeschrieben wird. Die Betriebsausgaben ordnen Sie dem Kalenderjahr der Zahlung zu. Eine Ausnahme bilden die Anschaffungskosten der längerfristigen Anlagegüter (z. B. Ladeneinrichtung, Betriebs-Pkw). Die Anschaffungskosten der abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind auf die Gesamtnutzungsdauer zu verteilen und in jährlichen Abschreibungen als Betriebsausgabe abziehbar. -------------- Wo geregelt? 4 und 5 Einkommenssteuergesetz, 140 bis 148 Abgabenordnung --------------

- 9-7. Steuererklärungen nach Ablauf des Gründungsjahres Wenn Sie am Jahresende des Gründungsjahres stehen, kommen die nächsten Steuererklärungen auf sie zu. In der Einkommensteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärung werden die zur Steuerfestsetzung notwendigen Daten abgefragt. Erläuterungen, die den Erklärungsvordrucken beiliegen, helfen Ihnen gegebenenfalls weiter. Wenn die Sache zu kompliziert wird, ist es ratsam, einen Steuerberater zu beauftragen. Hohe Freibeträge schützen die Existenzgründerin oder den Existenzgründer vor einem zu starken Steuerzugriff in der Aufbauphase. Gewerbesteuer fällt beispielsweise erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 an. Zudem können unter den Voraussetzungen des 7 g Abs. 7 EStG Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen in Anspruch genommen werden, die die Gesamtsteuerbelastung in der Gründungsphase vermindern und damit die Eigenkapitalbildung erleichtern. Die Steuererklärungen müssen bis spätestens 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt sein. In begründeten Ausnahmefällen gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung. Sie sollten dann aber rechtzeitig einen formlosen Antrag stellen. Für weitere Fragen zum Thema Der erste Kontakt mit dem Finanzamt steht Ihnen Carsten Heustock (Tel.: 0561 7891-277, Fax: 0561 7891-475, E-Mail: heustock@kassel.ihk.de) gerne zur Verfügung. Stand: Januar 2004