Herzlich willkommen zur 45. Stadtratssitzung
1. Feststellung der ordentlichen Einberufung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Protokollkontrolle SR-Sitzung vom 19.04.2018
4. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher
5. Einwohnerfragestunde
6. Wahl der Kandidaten für die Vorschlagliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 2023
7. Wahl des Bewerbers zur zukünftigen Besetzung der Stelle Leiter/-in Bauamt
8. Bestellung des örtlichen Prüfers der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013
BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/I/45/24/05/2018 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.05.2018 Gegenstand der Vorlage: Bestellung des örtlichen Prüfers der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 der Stadt Bad Lausick Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick bestimmt die Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Haydnstraße 21 in 01309 Dresden, als örtlichen Prüfer der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 der Stadt Bad Lausick. Begründung: Nach 131 Absatz 3 in Verbindung mit 103 und 104 SächsGemO ist die Eröffnungsbilanz örtlich zu prüfen. Die Zuständigkeit der Bestellung obliegt dem Stadtrat, vergleiche 28 Absatz 2 Nr.13 SächsGemO. Da die Stadt Bad Lausick über kein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügt, kann sie sich zur Prüfung der Eröffnungsbilanz eines anderen kommunalen Rechnungsprüfers, Wirtschaftsprüfers oder einer Rechnungsprüfungsgesellschaft bedienen. Dazu wurden vier Unternehmen angeschrieben. Nach Sichtung der Angebote wird die o.g. Prüfungsgesellschaft favorisiert. Dieses Unternehmen hat bereits zehn kommunale Eröffnungsbilanzen örtlich geprüft. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 9.850,00. Das Unternehmen hat bereits die Jahresrechnung 2011 und 2012 der Stadt Bad Lausick örtlich geprüft. Die örtliche Prüfung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 erfolgen.
9. Verkauf des Mehrfamilienhauses Straße der Einheit 62, Bad Lausick
BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/I/45/24/05/2018 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.05.2018 Gegenstand der Vorlage: Verkauf des Mehrfamilienhauses Straße der Einheit 62 - Grundsatzbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick beschließt den Verkauf des in der Straße der Einheit 62 gelegenen Mehrfamilienhauses (Teilfläche von ca. 800 m² des Flurstückes 233/7 der Gemarkung Bad Lausick). Dazu ist ein Verkehrswertgutachten zu beauftragen und auf dessen Grundlage eine Ausschreibung im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Stadt Bad Lausick vorzunehmen. Begründung: Da Flurstück 233/7 der Gemarkung Bad Lausick ist 1.970 m² groß. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Mehrfamilienhaus, in dem sich zwei Wohnungen sowie eine Einheit des ehemaligen AWO Seniorentreffs befinden. Diesem Wohngrundstück werden ca. 800 m² Grundstücksfläche zugerechnet. Das Mehrfamilienhaus hat eine Gesamtbruttofläche von 294 m² und ist seit 2017 vollständig leerstehend. Die 1. Wohneinheit ist 70,20 m² groß. Die Nettokaltmiete betrug zuletzt 240 Euro/Monat. Die 2. Wohneinheit ist 53,65 m² groß. Die Nettokaltmiete betrug letztmalig 340 Euro/Monat. Es fielen insgesamt Betriebs- und Heizkosten in Höhe von 195 Euro/Monat an. Die Kosten für den Leerstand betragen etwa 1.500-2.000 Euro/Jahr. Der Sanierungsbedarf der Immobilie ist enorm. Die Heizung und die Elektrik sind veraltet (Stand 1993). Das Dach, die Fenster und Türen sind stark verschlissen.
10. Beantragung einer Zuwendung für den Neubau der Brücke BW 1 über die Eula im Zuge der Flößberger Straße
BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/45/24/05/18 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.05.2018 Gegenstand der Vorlage: Beantragung einer Zuwendung für den Neubau der Brücke BW 1 über die Eula im Zuge der Flößberger Straße in Beucha Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt der Beantragung einer Zuwendung über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil A) für den Neubau der der Brücke über die Eula im Zuge der Flößberger Straße im Ortsteil Beucha in Höhe von 593.973,00 zu. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 713.022,31. Bei förderfähigen Ausgaben von 659.970,00 wird eine Zuwendung in Höhe von 593.973,00 (90%ige Förderung, dabei 15% der Baunebenkosten als Baukosten förderfähig) erwartet. Die Eigenmittel betragen somit 119.049,31. In den Jahren 2016 (32.000,00 ), 2017 (29.100,00 ) sowie 2018 (19.000,00 ) waren bzw. sind Eigenmittel in Höhe von insgesamt 80.100,00 bereitgestellt. Die zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 38.949,31 können durch Mittelkürzung der laufenden Unterhaltung der Gemeindestraßen im Haushaltsjahr 2019 finanziert werden.
Begründung: Das Brückenbauwerk BW 1 über die Eula befindet sich im Zuge der Flößberger Straße. Diese ist eine Gemeindeverbindungsstraße mit ortsverbindendem Charakter. Die Nachbargemeinde ist die Stadt Frohburg mit dem Ortsteil Flößberg. Das Bauwerk ist 2006 aus Gründen der Tragfähigkeit für jeglichen Fahrverkehr mit den damit verbundenen Einschränkungen gesperrt worden. Seit dem gibt neben den Forderungen von Unternehmen, Ortsansässigen, Pendlern und Ortschaftsrat die Bestrebung einen Ersatzneubau zu errichten. Versorgungsträger öffentlicher Anlagen sind am Vorhaben nicht beteiligt. Eine Straßenbeleuchtung befindet sich im Bauwerksbereich nicht und ist auch nicht erforderlich. Die förderfähigen Kosten setzen sich nunmehr aus Baukosten i.h.v. 565.000,00, Planungskosten i.h.v. 137.802,31 und Grunderwerbskosten i.h.v. 10.220,00 zusammen. Zu den nicht förderfähigen Kosten zählen Planungskosten i.h.v. 53.052,31. In den Jahren 2016 und 2017 wurden für Planungskosten insgesamt 61.100,00 bereitgestellt. Im Haushaltsplan 2018 kommen 345.100,00 für Baukosten und 31.100,00 für Baunebenkosten sowie Fördergelder in Höhe von 357.200,00 dazu. Danach wurden von Gesamtkosten 437.300,00 und Eigenmittel in Höhe von 80.100,00 ausgegangen. Die voraussichtlichen Gesamtbaukosten betragen dagegen 713.022,31. Die aus 2008 vorliegende Variante und Kostenschätzung war im Zuge der Entwurfsplanung in vielerlei Hinsicht anzupassen. Baukostensteigerungen und Forderungen der zu beteiligenden Behörden führten zudem zu einer Vergrößerung der Bauwerksmaße sowie Änderungen und Anpassung der Gründung und Ingenieurtechnischen Konstruktion. Obwohl sich die Kosten fast verdoppeln, erhöhen sich die Eigenmittel durch die hohe Förderquote von 90% durch die Änderungen der Richtlinien im Zuwendungsbereich um nur 38.949,31. Bislang wurden in 2017 und 2018 für Vermessung, Baugrunduntersuchung und Entwurfsplanung bereits i.h.v. 51.831,51 entrichtet. Nach jetzigem Planungsstand erhöhen sich die Nachfolgekosten für Winterdienst und Unterhaltung nicht. Durch die zusätzlichen Eigenmittel erhöhen sich in den Folgejahren die jährlichen Abschreibungen um 486,87. Das Vorhaben soll nach Vorlage des Zuwendungsbescheides noch Ende 2018 öffentlich ausgeschrieben werden. Die Bauarbeiten sollen dann im 1. bis 2. Quartal 2019 beginnen. Als Bauzeit werden 7 Monate eingeplant. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.02.2018 dem Entwurf zugestimmt.
11. Aufhebung Beschluss Nr. 414/44/19/04/2018 Beantragung Zuwendung Neubau Brücke BW 1 über die Eula
BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/45/24/05/18 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.05.2018 Gegenstand der Vorlage: Aufhebung Beschluss Nr. 414/44/19/04/2018 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt der Aufhebung des Beschlusses Nr. 414/44/19/04/2018 (Beantragung einer Zuwendung über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil A) für den Neubau der Brücke über die Eula im Zuge der Flößberger Straße im Ortsteil Beucha) zu Begründung: Bei Beschluss Nr. 414/44/19/04/2018 vom 19.04.2018 wurde davon ausgegangen, dass 20% der Baunebenkosten als Baukosten förderfähig sind tatsächlich werden aber nur 15% gefördert; damit erhöht sich der Eigenmittelanteil. Aus diesem Grunde war der Beschluss zur Beantragung einer Zuwendung über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil A) für den Neubau der der Brücke über die Eula im Zuge der Flößberger Straße im Ortsteil Beucha siehe BV I/III/45/24/05/18 neu zu fassen.
12. Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben für die Anschaffung eines Mähgerätes mit Hänger und Auffahrrampe
BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/45/24/05/2018 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.05.2018 Gegenstand der Vorlage: Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen für die Anschaffung eines Rasentraktors Stiga Park pro 540 IX Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Auszahlungen für die Anschaffung eines Rasentraktors Stiga Park pro 540 IX mit Mähwerk i.h.v. 12.298,00 (Produktkonto Finanzhaushalt: 11161400.78320000./ Inv.-Nr.2111614002) zu. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln für die Anschaffung von Bauhoffahrzeugen (Produktkonto Finanzhaushalt: 11161400.78320000./ Inv.-Nr.2111614001) Begründung: Für die regelmäßige und effektive Pflege der kommunalen Grünanlagen in der Stadt Bad Lausick und seinen Ortsteilen macht sich die Anschaffung eines zusätzlichen Rasentraktors notwendig. Mit diesem wendigen Gerät werden die zeitaufwendigen Handarbeiten mit Rasenmäher weiter stark reduziert. Im Haushaltsplan 2018 sind 110.000 für die Anschaffung eines neuen Multicars eingestellt. Der Kauf dieses Fahrzeugs soll auf Grund von anderen wichtigen nicht geplanten Anschaffungen auf nachfolgende Jahre verschoben werden und die eingeplanten Mittel für deren Anschaffung genutzt werden.
13. Vergabe der Leistung Anschaffung eines Mähgerätes mit Hänger und Auffahrrampe
BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/III/45/24/05/18 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.05.2018 Gegenstand der Vorlage: Vergabe der Anschaffung eines Mähgerätes mit Hänger und Auffahrrampe für den Bauhof Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt dem Kauf eines Rasentraktors Stiga Park pro 540 IX mit PKW-Anhänger Humbaur und Auffahrrampe im Zuge einer freihändigen Vergabe in Höhe von 14.566,90 brutto für den Bauhof zu. Begründung: Zur Absicherung der regelmäßigen und effektiven Pflege der kommunalen Grünanlagen in der Stadt Bad Lausick und seinen Ortsteilen wird ein weiterer Rasentraktor mit PKW-Anhänger und Auffahrrampe dringend benötigt. Mit diesem wendigen Gerät kann der Bauhof die Pflege der kommunalen Anlagen effektiver durchführen. Es wurden für diese Geräte 3 Angebote eingeholt. Der günstigste Anbieter soll den Zuschlag erhalten.
14. Anfragen der Stadträte gemäß 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend! Ende der 45. öffentlichen Stadtratssitzung