Herzlich willkommen zur 32. Stadtratssitzung

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1 Herzlich willkommen zur 32. Stadtratssitzung

2 Tagesordnung 1. Nachverpflichtung eines Stadtratsmitgliedes 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 3. Protokollkontrolle 4. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher 5. Einwohnerfragestunde 6. Vorstellung des Projektes Alte Rollschuhbahn 7. Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer öffentlichen Stellungnahme zu TTIP

3 Tagesordnung 8. Erschließungsvertrag zum Baugebiet Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße 9. Verwendung der Zuwendung zur Richtlinie Kommunaler Straßenbau Teil B 10. Überplanmäßige Auszahlungen zur Neugestaltung der Schulsportanlage 11. Außerplanmäßige Auszahlung für die Anschaffung von Außenspielgeräten 12. Anfragen der Stadträte gemäß 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung

4 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates

5 3. Protokollkontrolle

6 4. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher

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13 5. Einwohnerfragestunde

14 6. Vorstellung des Projektes Alte Rollschuhbahn

15 7. Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer öffentlichen Stellungnahme zu TTIP

16 8. Erschließungsvertrag zum Baugebiet Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße

17 BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/32/23/03/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Erschließungsvertrag zum Baugebiet Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge dem vorliegenden, vom Erschließungsträger am unterzeichneten, Erschließungsvertrag zum Baugebiet Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße zustimmen. Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag gegenzuzeichnen. Begründung: Um den Bebauungsplan Nr. 66 Wohnbebauung Erich-Weinert-Straße realisieren zu können, muss Klarheit über die Zuständigkeit von Erschließungsanlagen herrschen dies erfolgt durch Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen Stadt und Erschließungsträger (hier: Grundstückseigentümer). Die zu regelnden Sachverhalte sind: 1. Errichtung des festgesetzten Erdwalls und dessen Begrünung; 2. Herstellung der verrohrten Grundstückszufahrten entlang der Erich-Weinert-Straße; 3. ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers aus dem offenen Graben entlang der Erich-Weinert-Straße. Den von der Stadt vorgelegten Entwurf des Erschließungsvertrages hat der Erschließungsträger am unterzeichnet. Er wird nach Zustimmung durch den Stadtrat wirksam. Der Vertrag wurde im TA am vorberaten und zur Beschlussfassung im SR empfohlen.

18 9. Verwendung der Zuwendung zur zur Richtlinie Kommunaler Straßenbau Teil B

19 BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/32/23/03/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Verwendung der Zuwendung über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil B) zur Instandsetzung und Sanierung öffentlicher Straßen Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge der Verwendung der Zuwendung i.h.v ,91 über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil B) für die Instandsetzung der Gehwege in der Rochlitzer Straße Teilabschnitt, Waldstraße Teilabschnitt und der Sanierung des Bauwerkes BW 4 im Zuge der Steinbacher Landstraße (Kleinbeucha) zustimmen. Die Finanzierung der Eigenmittel i.h.v ,09 erfolgt aus den vom Land für 2017 laut Festsetzungsbescheid vom zugewiesenen Straßenlastenausgleichsmitteln. Begründung: Mit Informationsschreiben vom wurde über die Richtlinie Kommunaler Straßenbau (RLKStB Teil B) eine Zuwendung i.h.v ,91 als Festbetrag in Aussicht gestellt. Diese Mittel sind zuzüglich von 10% eigenen Haushaltmitteln für Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen öffentlicher Straßen, zur Verbesserung der Straßenverkehrsanlagen im Sinne einer nachhaltigen Mobilität in 2017 zu verwenden. Bemessungsgrundlage der Zuwendung sind die Netzlängen der öffentlichen Straßen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechen somit ,00. Das entspricht einer 90,9%igen Förderung. Der TA hat in seiner Sitzung am die Verwendung der Mittel vorberaten und zur Vorlage im SR empfohlen.

20 10. Überplanmäßige Auszahlungen zur Neugestaltung der Schulsportanlage

21 Schulsportanlage der Oberschule Kostenermittlung Einsparungen Kosten Baukosten Differenz kumulativ kumulativ Kostenberechnung ,85 Ausschreibungsergebnis mit Rasenansaat , , ,78 Kabel für Beleuchtung / Bes 1.677, , ,87 Sanierung Stützwand Turnerstraße/Denkmal/Sonstige 3.500, , ,87 Kunstrasen zw. Laufbahn und Einfriedung 5.200, , ,87 Einsparung Volleyball 2.940, , ,31 Einsparung Abbruch Schuppen 2.898, , ,47 Nachtrag 4 Entsorgung Bauschutt , , ,70 Nachtrag 5 Rollrasen , , ,73

22

23 BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/32/23/03/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Überplanmäßige Auszahlungen für das Vorhaben Neugestaltung der Schulsportanlage der Oberschule Werner Seelenbinder Bad Lausick. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den überplanmäßigen investiven Auszahlungen i.h.v ,73 für Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Schulsportanlage der Oberschule Bad Lausick (Produktkonto Finanzhaushalt Inv.- Nr ) zustimmen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Erlös für den Verkauf des Grundstückes Leipziger Straße 13 (Produktkonto Finanzhaushalt Inv.-Nr ).

24 Begründung: Laut Planer beliefen sich die Kosten für das Bauvorhaben (ohne Baunebenkosten), Tiefbau, Ausstattung und Betriebsvorrichtungen, auf ,85. Diese waren Grundlage der Haushaltsplanung 2015/ Bereits das Ausschreibungsergebnis ergab eine Kostensteigerung i.h.v. von ,78 auf ,63. Dies kann der spät im Jahr erfolgten Ausschreibung und der guten wirtschaftlichen Auftragslage der Unternehmen geschuldet sein. Im Zuge der Bauausführung ergaben sich bereits mit Mehrkosten einhergehende Leistungen für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an der Stützwand zur Turnerstraße, Anpassung von vorhandenen Entwässerungsschächten und Elektromaterial für zukünftig mögliche Beleuchtung bzw. Beschallung. Diese Kosten werden auf 5.177,09 geschätzt. Für den Streifen zwischen der Laufbahn und der östlichen Einfriedung (1,00 m) soll Kunstrasen eigesetzt werden. Dieser Streifen wäre mit der ausgeschriebenen Variante Rasenansaat nicht oder nur unwirtschaftlich zu pflegen. Die Mehrkosten dafür betragen 5.200,00. Der im Bereich der östlichen Stützwände ausgehobene Boden konnte nicht unter der ausgeschriebenen Klassifizierung entsorgt werden. Dieser wurde auf Grund des hohen Anteils z.b. an Tonziegelbruch, Mauersteine, Glas und Wurzeln als Bauschutt eingestuft. Im Zuge der Nachtragsverhandlung wurden hierfür Mehrkosten i.h.v ,23 ermittelt. Im Technischen Ausschuss vom wurde der Auslegung der Bewegungs,- und Gymnastikflächen mit Rollrasen zugestimmt. Damit kann die Sportanlage ca. 6 Wochen nach Fertigstellung genutzt werden. Der Ausschreibungsvariante (Rasenansaat) nach hätte unter Beachtung der Gewährleistung der Platz erst nach einer Vegetationsperiode genutzt werden können. Abzüglich der Kosten für die geplanten Ausführungsvariante betragen die Mehrkosten für den Rollrasen ,03. Dagegen ergeben sich durch den Wegfall der Volleyballanlage (Entscheidung des Lehrerkollegiums) und der nicht notwenigen Abbruchmaßnahme eines Schuppens der angrenzenden Gartenanlage Einsparungen i.h.v ,40. Es wurde bereits bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt, die zuwendungsfähigen Kosten um die Kostensteigerung zu erhöhen. Eine Entscheidung dazu steht noch aus. Der Erlös für den Verkauf des in der Leipziger Straße 13 gelegenen und mit einer ehemaligen Kindereinrichtung und einem Wohnhaus bebauten Grundstückes beträgt (vor Vermessungsanerkennung) ,00. Die Kaufpreiszahlung erfolgte am Der Sachverhalt zur Beschlussvorlage wurde im TA am vorberaten und zur Beschlussfassung empfohlen.

25 11. Außerplanmäßige Auszahlung für die Anschaffung von Außenspielgeräten

26 BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/III/32/23/03/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Außerplanmäßige Auszahlungen für die Anschaffung von Außenspielgeräten für den Kinderspielplatz im Ortsteil Thierbaum Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den außerplanmäßigen Auszahlungen für die Anschaffungen von Außenspielgeräten für den Kinderspielplatz im Ortsteil Thierbaum für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 9.000,00 (Produktkonto Finanzhaushalt Inv.-Nr ) zustimmen. Die Finanzierung erfolgt aus einer zweckgebunden Spende (Produktkonto Finanzhaushalt Inv.-Nr ). Begründung: Für den Spielplatz im Ortsteil Thierbaum wurde eine zweckgebundene Spende in Höhe von 9.000,00 getätigt. Die Annahme der Spende wurde mit Beschluss-Nr.VA8/15/07/11/2016 vom Verwaltungsausschuss am bestätigt. Die Einzahlung erfolgte am Die Spielgeräte sollen im Frühjahr angeschafft und aufgebaut werden.

27 12. Anfragen der Stadträte gemäß 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung

28 Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 32. öffentlichen Stadtratssitzung

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