EINLADUNG. 34. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 31. August 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
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- Irmela Weber
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1 Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur ein EINLADUNG 34. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 31. August 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3 Tagesordnung, öffentliche Sitzung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit 3. Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung 4. Protokollbestätigung der 33. Sitzung des Stadtrates vom Bürgerfragestunde 6. Information zu Vergaben durch den 7. Beschluss zum Breitbandausbau in der Stadt Flöha (Neufassung) (Vorlage-Nr.: STR-164/2017) 8. Beschluss über die Zustimmung einer Grundschuldbestellung, lastend am Erbbaurecht der Volkssolidarität Regionalverband Freiberg e.v. (Vorlage-Nr.: VWA-193/2017) 9. Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks Nr. 375/34, Gemarkung Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-200/2017) 10. Beschluss zur Grundstücksverpachtung mit notariellem Kaufangebot im Gewerbepark Flöha/Falkenau, II. Bauabschnitt (Vorlage-Nr.: VWA- 201/2017) 11. Informationen 11.1 Informationen zum Hochwasserschutz 11.2 Informationen des Ortschaftsrates Falkenau 11.3 Allgemeine Informationen 12. Anfragen der Stadträte Mit freundlichen Grüßen Flöha, 23. August 2017
2 Bauverwaltung Technischer Ausschuss Verwaltungsausschuss Stadtrat STR 164/ Beschluss zum Breitbandausbau in der Stadt Flöha (Neufassung) B e s c h l u s s v o r s c h l a g Der Stadtrat von Flöha beschließt aufgrund der mit den Rahmenbedingungen des Breitbandausbaus im Betreibermodell verbundenen rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Risiken folgende Neufassung des Beschlusses zum Breitbandausbau in der Stadt Flöha vom ( 274/28/2017) - der Breitbandausbau in Flöha durch Telekommunikationsanbieter wird von der Stadt Flöha unterstützt, - die Eigenausbauanzeige der Telekom Deutschland GmbH vom wird anerkannt - der Fördermittelantrag im Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland im Rahmen des 4. Förderaufrufs bis zum (Betreibermodell) wird zurückgezogen. Begründung - siehe nachfolgend
3 Beschluss zum Breitbandausbau in der Stadt Flöha (Neufassung) Begründung 1. Finanzielle Risiken - sehr gute Auftragslage im Bausektor verbunden mit erheblichen Kostensteigerungen - Mehrkosten gegenüber Fördermittelantrag werden evt. nicht gefördert - Erwirtschaftung der Abschreibungen für das Glasfasernetz im Ergebnishaushalt - vorzeitiger Verkauf des Netzes fraglich Zusammenfassung: Die komplette Finanzierung des Eigenanteils von mind. 1,6 Mio. muss innerhalb von 2 Jahren (2018/19) erfolgen. Die eingesetzten Eigenmittel sind lang gebunden (7 Jahre bis zum möglichen Verkauf). Inwieweit die Eigenmittel von 1,6 Mio. ausreichen, ist sehr fraglich. 2. Zeitliche Risiken - Kapazität der Planungsbüros beschränkt - Kapazität der Baufirmen beschränkt - zeitaufwändige europaweite Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen Zusammenfassung: Die Fertigstellung bis Ende 2018 gem. Fördermittelrichtlinie ist nicht möglich eine Fertigstellung bis Ende 2019 sehr ungewiss. 3. rechtliche Risiken - Gründung Betrieb gewerblicher Art erforderlich - Umsatzsteuer - Anmeldung als Telekommunikationsunternehmen (Telekommunikationsgesetz) Zusammenfassung: Die mit dem Betreibermodell verbundenen rechtlichen Risiken haben derzeit nicht überschaubare Auswirkungen auf den Verwaltungsablauf.
4 Finanzverwaltung/SG Liegenschaften Verwaltungsausschuss VWA-193/ Beschluss über die Zustimmung einer Grundschuldbestellung, lastend am Erbbaurecht der Volkssolidarität Regionalverband Freiberg e.v. B e s c h l u s s v o r s c h l a g Das Erbbaurecht für die Volkssolidarität Regionalverband Freiberg e.v. ist im Erbbaugrundbuch von Plaue Blatt 1354 eingetragen. Durch das Landratsamt Mittelsachsen wurden mit Bescheid vom Zuwendungen aus Mitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales im Rahmen einer Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung bewilligt. Diese Mittel sind zweckgebunden. Die Dauer der Zweckbindungsfrist beträgt 15 Jahre. Zur dinglichen Sicherung eines etwaigen Erstattungsanspruches ist zugunsten des Freistaates Sachsen eine mit 10 % zu verzinsende jederzeit vollstreckbare Grundschuld ohne Brief zu Lasten des geförderten Objektes in Höhe von ,00 EUR an rangbereiter Stelle zu bestellen und eintragen zu lassen. Diese Zweckbindung hat durch die Beurkundung einer Grundschuldbestellung und dinglichen Sicherung derselben für den Freistaat Sachsen im Erbbaugrundbuch Nr. 1354, lastend am Erbbaurecht der Volkssolidarität Regionalverband Freiberg e.v. zu gunsten des Freistaates Sachsen zu erfolgen. Um die Eintragung in das Erbbaugrundbuch vollziehen zu können, wird die Zustimmung der Stadt Flöha als Erbbaugeber entsprechend 6 der Urkunde Nr. 1016/2015 benötigt. Der Stadtrat stimmt der dinglichen Sicherung der Zweckbindung in Form einer Grundschuldbestellung am Erbbaugrundbuch Blatt Nr zu und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Realisierung des Beschlusses
5 Finanzverwaltung, SG Liegenschaften Verwaltungsausschuss VWA-200/ Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks Nr. 375/34, Gemarkung Flöha Bes c h l u s s v o r s c h l a g Familie Simone und Bernd Richter, möchte eine Teilfläche von ca. 400 m² zur Komplettierung ihres Wohngrundstücks käuflich erwerben. Die Gartenfläche soll als Garten genutzt werden. Auf dieser Teilfläche befindet sich ein zweiter Pachtgarten. Pächter ist Herr Christian Richter. Die Familie Richter übernimmt diesen Garten mit und bekräftigte bereits, dass Herr Christian Richter Pächter auf dem Gartengrundstück bleiben kann. Auf der Grundlage des 90 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 375/34, Gemarkung Flöha, mit einer Gesamtfläche von vorläufig 400 m². Der Kaufpreis beträgt 20,00 EUR/m². Somit beträgt der Gesamtkaufpreis vorläufig 8.000,00 EUR. Familie Richter ist die Hanglage und Beschaffenheit des Grundstücks bekannt. Sie kauft das Grundstück wie es steht und liegt. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf (z.b. Notar, Grundbuch usw.) trägt Familie Richter. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Verkaufes beauftragt
6 Finanzverwaltung, SG Liegenschaften Ortschaftsrat Falkenau Verwaltungsausschuss VWA-201/ Beschluss zur Grundstücksverpachtung mit notariellem Kaufangebot im Gewerbepark Flöha/Falkenau, II. Bauabschnitt B e s c h l u s s v o r s c h l a g Die Rene Kramer Behälter & Apparate-Isolierung, geschäftsansässig in Flöha, Plauberg 25, will insgesamt ca. 900 m² Fläche im Gewerbepark Flöha/ Falkenau im Jahr 2021 erwerben. Ab 2017 möchte Herr Kramer das Grundstück pachten und eine Werkhalle errichten. Aus finanziellen Gründen ist ein sofortiger Ankauf einschließlich Bebauung nicht zu realisieren. Gem. 90 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) beschließt der Stadtrat von Flöha die Beurkundung eines notariellen Kaufangebotes an Herrn Rene Kramer Behälter & Apparate-Isolierung für eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 187/11, Gemarkung Falkenau, von ca. 900 m². Für die Zeit der Inbesitznahme des Grundstücks bis zum Kauf beträgt der Pachtzins 2,45 EUR/m² (2.205,00 EUR/Jahr). Der Kaufpreis beträgt vorläufig ,00 EUR (15,00 EUR/m²). Die Stadt Flöha wirkt nicht an der Bestellung von Grundschulden mit. Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von vier Jahren ab dem Tage der Beurkundung das Grundstück nutzbar zu gestalten und den Betrieb aufzunehmen. te das notarielle Kaufangebot nach vier Jahren erlöschen, wird Herr Kramer zum Rückbau der vorgenommenen Baulichkeiten auf dem Flurstücksteil verpflichtet. Die Kostenübernahme muss erklärt werden (Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen der Familie Kramer). Eine Kostenerstattung erfolgt nur insoweit, dass werterhöhende Maßnahmen wie z.b. Hausanschlüsse, Vermessungskosten etc. ausgeglichen werden. Anfallende Kosten (z.b. Vermessung, Notar, Grundbuch usw.) trägt der Käufer. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Beschlusses beauftragt
EINLADUNG 36. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 28. September 2017, 19:00 Uhr
Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 36. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem
MehrEINLADUNG. 37. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 26. Oktober 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 37. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem
MehrEINLADUNG. 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur ein EINLADUNG 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18.
MehrEINLADUNG. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 22. Februar 2018, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 41. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem
MehrEINLADUNG. 51. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 31. Januar 2019, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur ein. EINLADUNG 51. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem
MehrEINLADUNG. 45. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 28. Juni 2018, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 45. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem
MehrEINLADUNG. 44. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 31. Mai 2018, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3
Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 44. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem
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