Protokoll der 39. Sitzung des Verwaltungsausschusses
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- Margarethe Goldschmidt
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1 Protokoll der 39. Sitzung des Verwaltungsausschusses Datum: Ort: Zeit: Beratungsraum Stadtverwaltung 19:00 Uhr 20:35 Uhr Anwesenheit Stadträte: Herr Dr. Garbe Herr Goebel Stadträtin Frau Rudolph Herr Pech entschuldigt Stadträtin Frau Penz Herr Quaiser entschuldigt Herr Richter Stadträtin Frau Sell Herr Walthelm Stadträtin Frau Weise entschuldigt, Vertretung Frau Sehm Anwesenheit Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Herr Holuscha Amtsleiterin Finanzverwaltung Frau Pentke Amtsleiter Bauverwaltung Herr Stefan Amtsleiter Hauptverwaltung Herr Mrosek Ortsvorsteher Falkenau Herr Müller Gleichstellungsbeauftragte Frau Röpke Protokollführerin Frau Volkmer SGL Liegenschaften Frau Viertel Gäste 7 Gäste (bis einschließlich TOP 11) Tagesordnung öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit 3. Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung 4. Protokollbestätigung der 38. Sitzung des Verwaltungsausschusses vom Festlegung der Protokollunterzeichnung der heutigen Sitzung 6. Beratung über einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsmitteln aus Vorjahren nach 2018 (Vorlage-Nummer: VWA-226/2018) 7. Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 1) (Vorlage-Nummer: VWA-227/2018) 8. Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 2) (Vorlage-Nummer: VWA-228/2018) 9. Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 3) (Vorlage-Nummer: VWA-229/2018) 10. Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 4) (Vorlage-Nummer: VWA-230/2018) 11. Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 5) (Vorlage-Nummer: VWA-231/2018) 12. Beratung über einen Beschluss zur Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Eigentums (Vorlage-Nummer: VWA-232/2018) 13. Informationen
2 TOP 1 Eröffnung und Begrüßung Herr Holuscha eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit Die Einladung wurde am allen Stadträten durch die Post zugestellt und am gleichen Tag in den Schaukästen des Rathauses und der Multifunktionalen Einrichtung ausgehangen. Frau Sell beschwerte sich darüber, dass ihr die Einladung durch die City Post erst verspätet, am , zugestellt wurde. Die laut Satzung notwendige Frist für die Zustellung wurde dennoch eingehalten. Die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit wurden zusammenfassend durch den Oberbürgermeister festgestellt. Es waren 8 Stadträte anwesend. TOP 3 Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde so bestätigt. TOP 4 Protokollbestätigung der 38. Sitzung des Verwaltungsausschusses vom Das Protokoll der 38. Sitzung des Verwaltungsausschusses vom wurde bestätigt. TOP 5 Festlegung der Protokollunterzeichnung der heutigen Sitzung Frau Penz und Herr Goebel unterzeichnen die Protokolle der heutigen Sitzung. TOP 6 Beratung über einen Beschluss zur Übertragung von Haushaltsmitteln aus Vorjahren nach 2018 (Vorlage-Nummer: VWA-226/2018) Frau Pentke erläuterte, dass u.a. durch nicht fertig gestellte Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 der Finanzmittelbedarf für das Haushaltsjahr 2018 größer wurde. Durch die Möglichkeit der Mittelübertragung soll dieser Bedarf gedeckt werden. Gelder, die in 2017 nicht abgeflossen sind, sollen für diese Übertragung verwendet werden. Eine kontengenaue Aufstellung ging den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zu. Die Ausschussmitglieder befürworteten die Beschlussfassung im. Vorbereitung Beschlussvorlage am , VA: Frau Pentke TOP 7 Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 1) (Vorlage-Nummer: VWA-227/2018) TOP 8 Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 2) (Vorlage-Nummer: VWA-228/2018) TOP 9 Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 3) (Vorlage-Nummer: VWA-229/2018) 2
3 TOP 10 Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 4) (Vorlage-Nummer: VWA-230/2018) TOP 11 Uferstraße im Areal des ehemaligen VEB Kraftverkehr (Parzelle 5) (Vorlage-Nummer: VWA-232/2018) Die Tagesordnungspunkte 7 bis einschließlich 11 werden im Folgenden zusammenfassend protokolliert. Frau Pentke erklärte, dass die Ausschreibung für die Grundstücksverkäufe sowohl im Stadtkurier als auch auf der Homepage der Stadt veröffentlicht wurde. Die Interessenten hatten die Möglichkeit, in einem verschlossenen Umschlag bis zum ihre Kaufangebote bei der Stadtverwaltung abzugeben. In diesem Zusammenhang begrüßte sie die Gäste, welche allesamt Kaufinteressenten sind. Sie nannte noch einmal die wichtigsten Eckdaten zum Verkauf der Grundstücke: - das Mindestgebot liegt bei 44 / m² - es erhält nicht zwingend das Meistgebot den Zuschlag, die Kriterien für die Zuschlagserteilung legt letztendlich der fest - es handelt sich um ein unvermessenes Flurstück, das heißt es kommen noch Vermessungskosten auf die Käufer zu. Anhand eines Wandbildes konnten sich die Anwesenden den Parzellierungsplan anschauen. Alle Kaufangebote wurden in verschlossenen Umschlägen bei Frau Viertel, Sachgebietsleiterin Liegenschaften, aufbewahrt und werden heute erstmalig geöffnet. Für die Übersichtlichkeit wurde in einer Tabelle als Wandbild das jeweilige Kaufgebot eingetragen. Frau Viertel öffnete nach und nach die einzelnen Umschläge und Frau Pentke verlas die jeweiligen Kaufangebote: Familie wohnhaft in Parzelle Gebot Vorzugsvariante Alternativvariante Kröber Schettler Eppendorfer Richter Kunze Chemnitz 5 44 / m² x 1 44 / m² x 4 44 / m² geht aus Angebot nicht 5 44 / m² eindeutig hervor 2 55,57 / m² x 1 45,47 / m² x 2 60 / m² x 4 60 / m² x 4 44,75 / m² x 2 44,25 / m² x Frau Viertel sagte zusammenfassend, dass es Mehrfachgebote für einige Parzellen gibt. Die Mitarbeiter der Verwaltung werden alle Kaufangebote in einer übersichtlichen Darstellung bis zur 3
4 nächsten Sitzung des es am erstellen. Damit erübrigt es sich, allen Stadträten die Gebotsschreiben in Kopie zukommen zu lassen. Herr Holuscha erklärte, dass es sich um eine Vorberatung handelt und die schlussendliche Entscheidung in der ssitzung am fallen wird. Herr Richter erkundigte sich danach, in welcher Reihenfolge die Parzellen den Zuschlag erhalten. Frau Pentke erklärte, dass dies anhand der Parzellennummern erfolgen wird. Sie legte hier noch einmal die Wichtigkeit darauf, dass sich die Stadträte einig darüber sind, worauf Wert gelegt wird bzw. was als Kriterium für die Vergabe gilt. Frau Penz fragte nach, ob aufgrund der fehlenden Angebote für Parzelle 3, welche mit m² die Größte ist, nachträglich eine Veränderung des Bebauungsplanes möglich ist, sodass diese Parzelle ggf. verkleinert wird und andere Parzellen im Vergleich dann etwas vergrößert. Herr Stefan erklärte, dass dies nun nicht mehr möglich ist, da die Bauvoranfrage bereits gestellt und das Baurecht genehmigt wurde und auch, weil diese Alternative der Parzellierung durch den in vergangenen Gesprächen abgelehnt wurde. Die Interessenten Familie Kröber erwähnten nachträglich, dass sie zwei Kinder haben, welche die städtischen Einrichtungen besuchen. Herr Richter erklärte, dass die Familie ursprünglich aus stammt und nun gerne von Chemnitz wieder zurückziehen möchte. Herr Holuscha sagte, dass dies kein Nachteil in Bezug auf die Zuschlagserteilung sein muss, da sich Zuzüge positiv auf die Bevölkerungsentwicklung der Stadt auswirken. Der Oberbürgermeister erkundigte sich bei den Stadträten nach offenen Fragen. Da dies nicht der Fall war, schloss er die Tagesordnungspunkte 7 bis 11 in Einem. Die Beschlussvorlagen werden in den übernommen, wo am dann die endgültige Zuschlagserteilung für die jeweilige Parzelle erfolgen wird. Die Gäste verlassen den Verwaltungsausschuss. Die Ausschussmitglieder diskutieren darüber, wie man mit Parzelle 3, für die kein Gebot abgegeben wurde, umgehen kann. Es wurde unter anderem überlegt, die Parzelle für einen geringeren Preis zu veräußern. Dies ist jedoch nicht möglich, da nicht unter Wert verkauft werden darf. Herr Walthelm fragte nach, ob es eine erneute Ausschreibung geben wird. Frau Viertel verneinte das. Das Grundstück ist solange freibleibend, bis es ein Gebot hierfür gibt und der den Zuschlag erteilt. Der Oberbürgermeister sprach die Bitte aus, dass sich die Stadträte in ihren Fraktionen Gedanken machen, sodass in der nächsten ssitzung bereits eine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage besteht. TOP 12 Beratung über einen Beschluss zur Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Eigentums (Vorlage-Nummer: VWA-232/2018) Herr Mrosek stellte anhand eines Wandbildes die neue Entgeltordnung vor. Den Ausschussmitgliedern ging die Entgeltordnung bereits mit der Einladung zu. Er legte die wichtigsten Inhaltpunkte dar: - Nutzungsberechtigte - Entgeltfreiheit / Entgeltermäßigung - In-Kraft-Treten zum
5 - Wasserbau: keine Anpassung, da noch in der Fördermittelbindefrist, in welcher nur in einem gewissen Rahmen Entgelte erzielt werden dürfen, ohne Fördermittel zurück zahlen zu müssen - Werbung auf städtischen Flächen und Bauwerken. Da die Frage aufkam, wie der Preis für die Werbeflächen zu verstehen ist, erklärte Herr Mrosek diesen noch einmal im Detail; 1 m² Werbefläche kostet den Nutzer 60 / Jahr, jeder angefangene m² kostet dann zusätzlich 30 / m². Frau Penz merkte an, dass es missverständlich dargelegt ist, ob man bei beispielsweise 3-tägiger Nutzung der Werbefläche den vollen Jahrespreis auf 3 Tage anrechnet. Herr Mrosek erklärte, dass zur Berechnungsgrundlage volle Monate angesetzt werden. Weiterhin erkundigte sie sich danach, ob Parteien zukünftig aus der Nutzung des Wasserbaus ausgeschlossen sind, da diese in der Entgeltordnung als Nutzer nicht mehr aufgeführt werden. Sie bittet daher um Umformulierung des Passus 4. Nutzungsberechtigte. Herr Mrosek änderte dies umgehend und fügte unter 4.d) politische Parteien und Verbände ein. Frau Penz wollte außerdem wissen, ob es nicht sinnvoll ist, eine Verwaltungsgebühr zu erheben, für diejenigen Anträge, die eine einmalige Genehmigung erhalten, damit hier zumindest kostendeckend gearbeitet werden kann. Herr Mrosek und Herr Holuscha erklärten, dass eine Verwaltungskostensatzung besteht. Bei Vereinen wurde jedoch diese Verwaltungsgebühr bislang nicht erhoben, was auch in Zukunft nicht der Fall sein soll. Herr Richter regte an, den Passus Für die Benutzung der städtischen Sportstätten kann eine Ermäßigung auf 10% des festgesetzten Entgeltes [ ]. insofern umzuformulieren, dass er eine Anpassungsklausel enthält. Denn so sind die 10% Vereinsförderung ein starrer Wert und könnten nicht geändert werden. Herr Mrosek änderte den Punkt wie folgt: [ ] eine Ermäßigung auf mindestens 10% [ ]. In diesem Zusammenhang fragte Frau Röpke nach, ob ein Verein, um lediglich die 10% zahlen zu müssen, alle der genannten Punkte erfüllen muss. Dies wurde so bestätigt. Sie wollte ebenfalls wissen, ob Plakate und Ankündigungsmittel, die zum Beispiel teilweise an der Baumwollbrücke angebracht werden, jedes Mal neu beantragt werden müssen. Herr Mrosek sagte, dass die der Fall ist. Er ergänzte jedoch, dass natürlich auch ein Antrag auf Entgelterlass gestellt werden kann, wenn es sich beispielsweise um eine Veranstaltung im öffentlichen Interesse handelt. Durch Frau Penz wurde angesprochen, wie es sich verhält, wenn auch die Stadt Umsatzsteuerpflichtig in diesem Bereich wird. Frau Pentke erklärte, dass die Ordnung dann entsprechend geändert werden muss. Die Ausschussmitglieder hatten keine Änderungswünsche mehr, sodass der Beschlussvorschlag so in die ssitzung am gehen kann. TOP 13 Informationen Herr Holuscha hatte eine Bitte an die Ausschussmitglieder: er bittet darum, die Disziplin in den Ausschüssen zu wahren. Durch ungenaues Zuhören kam es in einem vergangenen Ausschuss zu einem großen Missverständnis. Solche Angelegenheiten sollen möglichst vermieden werden. Herr Stefan informierte darüber, dass die Stadt sich wieder am Tag der Städtebauförderung beteiligen wird. Dieser findet am in der Alten Baumwolle statt. Die öffentliche Bekanntmachung dazu erfolgt noch. Frau Pentke setzte die Stadträte darüber in Kenntnis, dass der Haushalt 2018 durch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt wurde. Es erfolgt nun die öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung, sodass ab Ende Februar dann mit dem Haushalt gearbeitet werden kann. 5
6 Herr Mrosek teilte mit, dass die Räume des ehemaligen Sportmuseums im Wasserbau fristgerecht zum beräumt wurden. Durch die Stadtverwaltung wurde die Abnahme der Räume durchgeführt. Frau Viertel verlässt den Verwaltungsausschuss. Holuscha Oberbürgermeister Ausschussmitglied Frau Penz Protokoll Frau Volkmer Ausschussmitglied Herr Goebel,
Herr Stadtrat Lange Herr Dr. Riedel, enviam (zu TOP 6)
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