GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 27 "OSTERFING" UMWELTBERICHT. Fertigstellungsdaten:

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Transkript:

GEMEINDE SÖCHTENAU LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 27 "OSTERFING" UMWELTBERICHT Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 25.10.2012 Entwurf: 07.03.2013 geändert: 18.09.2014 geändert: 06.02.2015 redaktionell geändert: 02.07.2015 Entwurfsverfasser: Huber Planungs-GmbH Hubertusstraße 7, 83022 Rosenheim Tel. 08031 381091, Fax 37695 Huber.Planungs-GmbH@t-online.de

Gemeinde Söchtenau, Bebauungsplan "Osterfing", Umweltbericht 2 1.0. Einleitung 1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Geplant sind die Festschreibung des Bestandes von Osterfing sowie eine dem Bestand untergeordnete verträgliche Erweiterung unter Beachtung des Bestandes, um der ortsansässigen Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, in Osterfing wohnhaft zu bleiben. Dies ist auch im Hinblick auf die älter werdende Generation sinnvoll, die damit auch die Möglichkeit hat, im Alter (ggf. Pflegefall) in der Nähe der Kinder im Ort wohnen bleiben zu können. 1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung Einschlägige Fachgesetze mussten neben der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung nicht beachtet werden. Es wurde zwar das Landesentwicklungsprogramm (Schutzgebietskarte Landschaftliche Vorbehaltsgebiete) zur Planung herangezogen; dabei wurde jedoch festgestellt, dass hier keine Gründe erkennbar sind, die eine Baugebietserweiterung in Osterfing in Frage stellen würden. Als Planungsgrundlage wurde auch der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde genutzt. 2.0. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Schutzgut Mensch Durch die Planung wird keines der Schutzgüter wesentlich negativ beeinflusst. Für die Kinder Ortsansässiger entsteht bezahlbarer Wohnraum, was dazu führt, dass sie im Ort bleiben können und gewachsene Familienstrukturen erhalten bleiben. Damit kann auch die ältere Generation von eigenen Kindern versorgt werden. Schutzgut Pflanzen und Tiere Die Pflanzen- und Tierwelt wird nicht negativ beeinflusst, da der Bestand erhalten bleibt und die Neubauflächen intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Durch die Planung werden neue Pflanzungen mit heimischen Laub- und Obstbäumen sowie Ausgleichsflächen angelegt, was auch der Fauna zu gute kommt. Zudem kann auch der Bestand durch die Erweite-

Gemeinde Söchtenau, Bebauungsplan "Osterfing", Umweltbericht 3 rungsplanung eingegrünt werden, da nur so die erforderlichen Flächen für die Streuobstwiesen zur Verfügung gestellt werden können. Schutzgut Boden und Wasser Boden und Wasser werden auch nur unwesentlich beeinflusst, zwar wird Boden versiegelt, aber durch die bisherige intensive landwirtschaftliche Nutzung ist bereits ein hoher Oberflächenabfluss gegeben. Grundwasser wird nicht angeschnitten. Regenwasser wird über ein naturnah gestaltetes Rückhaltebecken gedrosselt in einen Vorfluter eingeleitet. Durch die Planung wird mit dem Schutzgut Boden besonders umweltverträglich umgegangen, da nur noch eine kleine Stichstraße erforderlich ist. Schutzgut Klima und Luft Klima und Luft werden durch die Planung nicht beeinflusst. Durch die zusätzlichen Bauflächen sind weder Frischluftentstehungsgebiete noch Frischluftschneisen betroffen. Schutzgut Landschaftsbild Das Landschaftsbild wird ebenfalls nicht beeinträchtigt, da bereits ein Ort von ortsplanerischem Gewicht vorhanden ist und sich die Entwicklung dem Bestand unterordnet. Weder das Landschaftsschutzgebiet noch das FFH-Gebiet werden durch diese Planung negativ beeinflusst (Abstand ca. 200 m, keine Einwirkungen auf das Gebiet). Die Tatsache, dass dem Planungsgebiet gem. Regionalplan 18 im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 20 Seen und Feuchtgebiete nördlich Prutting ein besonderes Gewicht einzuräumen ist, wird durch eine ländliche ortstypische Baugestaltung und umfangreiche Eingrünungs-, Durchgrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt. Das Landschaftsbild wird dadurch nicht negativ beeinflusst, sondern im Gegenteil durch die neue durchführbare Eingrünung des Ortsrandes mit Obstbäumen verbessert. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter An Kulturgütern sind zwei Baudenkmäler zu nennen: ein Stadel, der umgenutzt, aber bestehen bleiben kann sowie eine Wegkapelle außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Sie werden durch die Planung nicht beeinflusst. Der Stadel ist bereits von drei Seiten von Bebauung umgeben. Nach Norden hin ist in geringem Abstand Jungwald gepflanzt, der auch hier in Kürze die Sichtbeziehung verdecken wird. Außerdem ist der Stadel durch die umfangreiche Photovoltaikanlage auf dem Dach beeinflusst. Als Sachgut wird landwirtschaftliche Nutzfläche zu Bauland aufgewertet.

Gemeinde Söchtenau, Bebauungsplan "Osterfing", Umweltbericht 4 3.0. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Ohne die Bebauungsplanung würden einige ehemalige landwirtschaftliche Gebäude sowie ein weiteres dessen Betrieb ausgesiedelt wird, leer stehen und die Gefahr von Bauruinen im Ort erhöhen. Außerdem müssten Angehörige an anderen Orten bauen, was die Sozialstruktur negativ beeinflussen würde. Die Bauflächen müssten an anderer Stelle im selben Umfang geschaffen werden. Um Bauparzellen für fünf Ortsansässige ausweisen zu können, müssten in Söchtenau an anderer Stelle zehn Bauparzellen ausgewiesen werden (fünf für Ortsansässige, fünf frei verkäuflich, mit Zuzug Ortsfremder). 4.0. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 4.1. Vermeidung und Verringerung Eingrünung der geplanten Neubauten mit umfangreichen Streuobstwiesen Eingrünung der bestehenden Bebauung mit Streuobstwiesen Anpassung der Gestaltung an den Bestand keine unnötigen zusätzlichen Versiegelungen Durchgrünung der Neubauflächen mit heimischen Laubbäumen 4.2. Ausgleich Anlage von Ausgleichsflächen: Anlage einer Streuobstwiese am Ortrand

Gemeinde Söchtenau, Bebauungsplan "Osterfing", Umweltbericht 5 5.0. Alternative Planungsmöglichkeiten Im Rahmen der Flurneuordnung wurden alternative Planungsmöglichkeiten in der Gemeinde Söchtenau untersucht. Dabei zeigte sich, dass Osterfing wegen seiner Größe und Lage sowie der Infrastruktur, insbesondere auch wegen des dort vorhandenen Anschlusses an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage, besonders gut für eine Bebauung geeignet ist. In den grundsätzlich alternativ für eine weitere Bebauung noch weiteren möglichen Gemeindeteilen, wie z.b. Hafendorf, Berg, Ullerting und Aschau, sind dort in der Leistungsfähigkeit beschränkte biologische Pflanzenkläranlagen vorhanden, so dass nur Osterfing als sinnvolle mögliche Bebauungsalternative verblieben ist. 6.0. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Es wurde keine besondere Methodik angewendet. Es gab keine Schwierigkeiten und Kenntnislücken. 7.0. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) - Überprüfung der festgesetzten geplanten Eingrünung durch die Gemeinde. - Überprüfung der festgesetzten anzulegenden Ausgleichsflächen durch die Gemeinde. 8.0. Zusammenfassende Erklärung Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit kamen nur einige Wünsche von Bürgern. Von den Behörden / Trägern öffentlicher Belange kamen wesentliche Einwendungen nur vom Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung und Naturschutz, die von der Gemeinde Söchtenau nicht geteilt werden konnten (generelle Bedenken zur Ausweisung) bzw. von der Gemeinde berücksichtigt wurden. Inzwischen wurde jedoch im Einvernehmen mit dem Landratsamt Rosenheim die Planungsfläche reduziert, wobei hierzu das Landratsamt Zustimmung signalisiert hat.

Gemeinde Söchtenau, Bebauungsplan "Osterfing", Umweltbericht 6 Im Rahmen der nochmaligen erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit kam im Wesentlichen nur noch ein Einwand eines Bürgers, dessen Bauwunsch jedoch aufgrund des Immissionsschutzes nicht berücksichtigt werden konnte. 9.0. Anlage Einstufung des Zustandes des Planungsgebietes nach der Bedeutung der Schutzgüter Gebiete geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild, Kategorie I Arten und Lebensräume Ackerflächen und intensiv genutztes Grünland oberer Wert Boden --- Wasser keine Gewässer vorhanden sehr hoher Grundwasserabstand oberer Wert Klima und Luft Flächen ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen oberer Wert Landschaftsbild ausgeräumte Agrarlandschaft, ohne Baumund Strauchbewuchs oberer Wert Ausgleichsfaktor 0,5 Aufgrund der Ortsrandlage wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart, dass neben einer umfangreichen Eingrünung der Ausgleichsfaktor um 1,5 auf 0,75 erhöht wird. Söchtenau, Rosenheim, 02.07.2015 Forstner Erster Bürgermeister Huber Planungs-GmbH