4. Statement: Pflegekinder mit Behinderung

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Transkript:

4. Statement: Pflegekinder mit Behinderung Expert_innenworshop -Stand und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe aus Perspektive der Kommunen- 02. Dezember 2018 Sylvia Chebila / Jugendamt Mannheim Sachgebietsleiterin des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsfachstelle 1

Gelingende Faktoren für eine gezielte Förderung von Pflegefamilien mit behinderten Kindern im Mannheimer kommunalen Kontext Impulse für eine Weiterentwicklung einer inklusiven Pflegekinderhilfe 2

Kooperationsvereinbarungen in der Schnittstelle Eingliederungshilfe im Sozialamt und Pflegekinderdienst im Jugendamt sind Türöffner 3

Leitziele der Kooperationsvereinbarungen: Förderung der Vermittlung von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien Erleichterung des Zugangs der Pflegeeltern zu beiden Leistungssystemen der Eingliederungs- und Jugendhilfe Eine verbesserte finanzielle Rahmung Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen 4

1) Gezielte Steuerung der Vermittlung von Kindern der Eingliederungshilfe SGB XII in Pflegefamilien Die Eingliederungshilfe beauftragt den PKD des Jugendamtes mit der Suche nach einer Pflegefamilie für ein Kind aus einem stationären Setting oder aus dem familiären Kontext 5

Das Kind ist nach 42 SGB VIII in einer Bereitschaftspflegefamilie. Eine Behinderung nach SGB XII wird festgestellt. Die BPS-Fachkraft sucht eine Pflegefamile, meist über einen kompetenten freien Träger. Rasche Fallübernahme durch die Eingliederungshilfe: Kind ist zunächts nach 33 SGB VIII vermittelt. Eine Behinderung wird danach festgestellt. 6

Eignungsprüfungsverfahren und passgenaues Vermittlungsverfahren der Pflegefamilie nach SGB XII Die Federführung liegt beim PKD aufgrund seiner Kompetenz und Erfahrung Der PKD bezieht die Eingliederungshilfe im Prüfungsverfahren und in den Vermittlungsprozess mit ein z.b. gemeinsamen Hausbesuch 7

Gelingender Faktor Systematische und in den Arbeitsabläufen beider Arbeitskontexte implementierte Regelung zur Vermittlung von behinderten Kindern in Familienpflege 8

2) Zugang von Pflegefamilien der Eingliederungshilfe zu den Leistungen des PKD gem. 37 SGB VIII Pflegeeltern mit behinderten Pflegekindern haben den gleichen Anspruch auf Beratung wie Pflegeeltern nach 33 gegenüber dem Pflegekinderdienst Unterstützung in der Ausübung der Rolle als Pflegeeltern für ein Kind mit zwei Familien 9

Beratung zum rechtlichen Kontext der Pflegeelternschaft ( 1688 BGB) Vermittlung bei Konflikten mit anderen Institutionen (z.b. Schule) Einleitung von zusätzlichen Hilfen nach 27ff z.b. zur Stabilisierung von Krisensituationen in der Pflegefamilie 10

11 Gewährung von Einzelsupervision analog zur Jugendhilfe

Förderung der Kontakte zu der Herkunftsfamilie Der PKD führt die Umgangskontakte durch PKD fördert eine gute Zusammenarbeit zwischen den Herkunftseltern und den Pflegeeltern Die Eltern können sich auch an den ASD im Rahmen von 18 SGB VIII wenden. 12

Zugang zu den fallübergreifenden Angeboten des PKD Die Pflegeeltern nach 54 SGB XII werden zu dem Qualifizierungsprogramm und zum Rahmenprogramm (z.b. Sommerfest) des PKD eingeladen Z.B. spezielle Austauschangebote für Pflegeeltern mit Kindern mit FASD wurde vom PKD initiiert. 13

Gelingender Faktor durch eine gemeinsame Hilfeplanung nach 53, 54 SGB XII mit beiden Schnittstellen Zugang der Pflegefamilien mit behinderten Kinder zu dem Hilfesysteme nach SGB VIII konnte verbessert werden 14

4) Finanzielle Rahmenbedingungen der Pflegefamilie Gelingender Faktor Die Eingliederungshilfe übernimmt die einmaligen Beihilfen und Sonderkosten analog zu den Regelungen der Jugendhilfe Gewährung einer erhöhten Erziehungspauschale: analog zu dem Verfahren in der Jugendhilfe erstellt der PKD eine fachliche Stellungnahme nach einem Kriterienkatalog (seelische, körperliche, geistige Beeinträchtigungen) bis zum vierfachen Kosten der Erziehung, die von der Eingliederungshilfe übernommen wird. 15

SCHNITTSTELLENARBEIT HEIßT: JEDE/R MUSS SICH AUS SEINEM ARBEITSFELD AUF DAS DE/S ANDEREN HIN BEWEGEN 16

PKD als Kompetenzzentrum für eine inklusive Pflegekinderhilfe als Jugendamt PKD Einglieder ungshilfe 17

Klare Strukturen an den Schnittstellen verbessern die Rahmenbedingungen in der Praxis Klare Verfahrensabstimmungen führen zur Handlungssicherheit, dadurch schnellere Umsetzung der Arbeitsaufträge in der Vermittlungspraxis Bei schwierigen Fallkonstellationen: gemeinsame Fallberatung als Normalität Klare Rahmenbedingungen für die Pflegefamilien stellt eine Form von Stabilität und Kontinuität dar, 18

Klare Strukturen an den Schnittstellen verändern Sichtweisen Die Vermittlung von behinderten Kindern in Pflegefamilien genießt in der Eingliederungshilfe eine hohe Wertschätzung Die finanzielle klare Zuständigkeiten wird von den freien Trägern, die mit Mannheim arbeiten sehr geschätzt. Fallberatungen an den Schnittstellen von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe verbessern die Qualität der Arbeit einer inklusiven Pflegekinderhilfe 19

Impulse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hin zu einer inklusives Pflegekinderhilfe Personalausstattung der Pflegekinderhilfe, die den hohen Bedarf der behinderten Kinder und ihren Pflegefamilien deckt, liegt bei (1:12) Weiterqualifizierung der Fachkräfte des PKD in SGB XII und der Fachkräfte der Eingliederungshilfe in SGB VIII als interkultureller innerbehördlicher Prozess 20

Die Rahmenbedingungen, die meistens die freien Träger in ihren Leistungsvereinbarungen anbieten, sollten als Standard eines inklusiv arbeitenden kommunalen PKD sein 21

Hans sucht Glück und wir suchen Pflegefamilien Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22