Betreuung rechnet sich!



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Presseinformation Konrad-Adenauer-Str. 12 70173 Stuttgart Tel: 0711-2063-679/687/683 Fax: 0711-2063-660 schmitt@gruene.landtag-bw.de http://www.bawue.gruene-fraktion.de Stuttgart, den 06.10.06 Betreuung rechnet sich! Ausbau und Förderung der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg Pressekonferenz mit Brigitte Lösch, sozialpolitische Sprecherin

Kleinkindbetreuung rechnet sich! Ausbau und Förderung der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg Pressekonferenz am 6.10.2006 mit Brigitte Lösch, sozialpolitische Sprecherin 1. Kleinkindbetreuung spielt eine Schlüsselrolle bei der Kinder- und Familienfreundlichkeit eines Landes Die Kleinkindbetreuung ist die Messlatte dafür, wie kinder- und familienfreundlich Baden- Württemberg tatsächlich ist. Noch ist das Land weit entfernt von einem flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren. Wir haben in zwei parlamentarischen Anfragen dem Ausbau und der finanziellen Förderung der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg auf den Zahn gefühlt. Die Ergebnisse sind niederschmetternd: kein solides Ausbaukonzept, um in Baden-Württemberg bis 2010 ein umfassendes, flächendeckendes und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kleinkinder zu schaffen keine Ansätze für eine mutige finanzpolitische Weichenstellung die aktuellen Entwürfe zur Neufassung der Verwaltungsvorschriften für die Förderung der Kleinkindbetreuung gehen in die falsche Richtung und konterkarieren die Bemühungen um eine ausreichende und qualitativ hochwertige Kleinkindbetreuung Bei der Kleinkindbetreuung reicht eine Kinderland-Lyrik nicht mehr aus, es bedarf der Taten! Die Betreuungsplätze für Kleinkinder sind seit 2003 um knapp 60% gestiegen. Dies ist zwar eine positive Entwicklung, aber auf sehr niedrigem Niveau. So ist Baden-Württemberg mit seiner Betreuungsquote von derzeit 8% von einer bedarfsgerechten Betreuung noch weit entfernt. Das statistische Landesamt hat in einer Bedarfsanalyse einen Bedarfskorridor zwischen 16 und 23% ermittelt, je nachdem, wie hoch die Wochenarbeitszeit der erwerbstätigen Eltern ist. Bei den derzeit verfügbaren 25.000 Plätzen müssten demnach bis 2010 rund 22.000 bis 43.000 Plätzen entstehen. Andere Studien sehen einen noch größeren Betreuungsbedarf. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat einen Bedarfskorridor von 15-30% errechnet und laut der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts DJI wünschen sich die befragten Eltern aus Baden-Württemberginstitut für 30% ihrer unter 3jährigen Betreuungsplätze (DJI, 2005). Wir halten in Baden-Württemberg eine Betreuungsmöglichkeit für jedes vierte Kind unter 3 Jahren (25%) bis 2010 für dringend notwendig. 1

2. Ausgangssituation Rechtlicher Rahmen ist eindeutig Am 1. Januar 2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz, TAG) in Kraft getreten. Bis zum 1. Oktober 2010 verlangt der Bundesgesetzgeber einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung. Ab dann werden Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder Arbeit aufnehmen wollen, die sich in einer Bildungs- oder Ausbildungsphase befinden oder eine berufliche Eingliederungsmaßnahme in Anspruch nehmen, sowie Eltern, die Unterstützung für ihre Erziehung brauchen, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr unter dreijähriges Kind haben. Die örtlichen Jugendhilfeträger sind bis zu diesem Stichtag verpflichtet im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zu bestimmen und jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Um die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kleinkindbetreuungsplatz bis 2010 gewährleisten zu können sind für den Ausbau der Angebote in der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg in den nächsten vier Jahren noch immense Anstrengungen nötig. Dazu braucht es jedoch eine klarere politische Prioritätensetzung der Regierung. Mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie Es herrscht breiter Konsens darüber, dass die konstant niedrigen Geburtenraten in weiten Teilen auf die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie zurückgeführt werden können und damit in direktem Zusammenhang stehen mit einer fehlenden Flexibilität und einem niedrigen Versorgungsniveau in der Kleinkindbetreuung. Offensichtlich entscheiden sich heute Frauen und Männer zunehmend für Beruf und Karriere und gegen Kinder und Familie. Die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die dafür nötigen Rahmenbedingungen, wie eine verlässliche Kinderbetreuung, rücken damit in das Zentrum der familienpolitischen Diskussion. Studien zeigen, dass die meisten jungen Menschen beides wollen, Beruf und Familie und das ist nur mit eine ausreichenden und bedarfsgerechten Kleinkindbetreuung möglich. Wir können es uns nicht mehr leisten, auf das Wissen und Können einer gut ausgebildeten Frauengeneration zu verzichten. Erwerbstätigkeit junger Eltern In Baden-Württemberg ist ein Viertel der Eltern von unter 3jährigen erwerbstätig (Stat. Landesamt). Dies ist die höchste Quote der Erwerbstätigkeit von Eltern im Vergleich der westdeutschen Bundesländer. Umfragen zeigen auch, dass sich viele junge Mütter eine frühere beziehungsweise stärkere Erwerbstätigkeit wünschen. Beides zeigt deutlich den hohen Bedarf an Kleinkindbetreuung. 2

3. Aktueller Stand der Kinderbetreuung in Baden-Württemberg Das bestehende Betreuungsangebot ist für Kleinkinder in Baden-Württemberg nach wie vor völlig unzureichend. Vorliegende Zahlen wurden in Baden-Württemberg im Rahmen der Erfordernisse des TAG erstmals zum Stand März 2006 erhoben. Ist-Bestand (15.3.2006): - Kinder unter drei Jahren: 290.502 - Betreuungsplätze: rd. 25.000 9.000 Krippenplätze, 7.600 Plätze in altersgemischten Gruppen, 8.500 Plätze in der Tagespflege - Betreuungsquote: rd. 8,7% Aufgrund unserer parlamentarischen Initiativen hat das Sozialministerium auch die Betreuungszahlen der verschiedenen Stadt- und Landkreise veröffentlicht. Hier zeigt sich die große Spannbreite bei der Kleinkindbetreuung: 2,7% im Kreis Tuttlingen und 2,8% im Kreis Göppingen bis zu 18,5% in Stuttgart und 21,6% in Heidelberg zeigt, dass Baden- Württemberg vor allem in der Fläche und in den ländlichen Kreisen noch weit von einem bedarfsgerechten Angebot entfernt ist. Der landesweite Durchschnitt beträgt in Baden- Württemberg 8,7%. Wer nun parallel zu den niedrigen Betreuungsquoten im ländlichen Raum noch die heile Welt und nicht berufstätige Mütter erwartet, der muss eines Besseren belehrt werden. Eine hohe Erwerbsbeteiligung von Müttern in Baden-Württemberg findet sich keinesfalls nur in stark verdichteten Räumen oder Großstädten, sondern auch in eher ländlich geprägten Räumen, wie z. B. im Südschwarzwald, auf der Schwäbischen Alb oder in Franken. Der Anteil der unter 3jährigen mit aktiv erwerbstätigen Eltern ist in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern keineswegs niedriger, sondern sogar leicht höher als der Landesdurchschnitt. Das zeigt einen alarmierenden Widerspruch der derzeitigen Situation auf: Obwohl hier viele Mütter berufstätig sind, können sie auf so gut wie keine Kinderbetreuungsangebote zurückgreifen, und das, obwohl auch dort die Betreuungsarrangements im Familien- und Freundeskreis zurückgehen. Hier zeigt sich ein besonders großes Defizit in der Betreuung auf. Allen Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr unter dreijähriges Kind brauchen, muss bis spätestens 2010 wohnortunabhängig und wohnortnah (d.h. auch in ländlich geprägten Regionen) ein qualitativ hochwertiger Betreuungsplatz zur Verfügung stehen mit der Wahlmöglichkeit zwischen Tagespflege und institutioneller Betreuung 3

4. Neue Verwaltungsvorschriften setzen falsche Akzente Die neuen Verwaltungsvorschriften zur Förderung der institutionellen Kleinkindbetreuung und zur Förderung der Tagespflege müssen aus Grüner Sicht korrigiert werden. Die Pläne der Landesregierung, mit weniger Geld mehr Plätze zu fördern und dies als besondere Investition in die Kleinkindbetreuung zu verkaufen, sind unseriös. Wenn die Mittel nicht proportional zu der Zahl der Plätze in der Kleinkindbetreuung anwachsen, ist jede Mittelaufstockung von vorneherein eine Mogelpackung. Das von der Landesregierung initiierte Konzept Kinderfreundliches Baden-Württemberg ist derzeit mit ca. 11,3 Mio. Euro für die Kleinkindbetreuung ausgestattet. Diese Mittel sind auch in Anbetracht der unerwartet hohen Anzahl der gestellten Förderanträge völlig unzureichend, um die Kleinkindbetreuung annähernd adäquat zu fördern. Wir brauchen hier mehr originäre Landesmittel, um die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. a) Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Kinderkrippen Der Entwurf der Landesregierung, der die finanzielle Förderung der institutionellen Kleinkindbetreuung ab dem 1.1.2007 neu regeln soll, sieht vor, dass Spielgruppen und Kindergruppen mit einer Betreuungszeit unter 50 Stunden pro Woche z. T. deutlich weniger Landeszuschüsse erhalten als bisher. Dies bedeutet, dass fast drei Viertel der Kleinkindgruppen finanziell schlechter gestellt werden. Die Landesförderung in Höhe von 10% ist aus unserer Sicht völlig unzulänglich, um den notwendigen Ausbau der Kleinkindbetreuung voranzubringen. Es ist zu befürchten, dass nur finanzstarke Träger bzw. ökonomisch stabile Kommunen neue Angebote schaffen können. Die institutionelle Kleinkindbetreuung in Kinderkrippen und gruppen bleibt aber aufgrund finanzieller Erwägungen in bestimmten Regionen, insbesondere auch im ländlichen Raum, wo sie jedoch dringend gebraucht wird, außen vor. Aufstockung der Landeszuschüsse für die Kinderkrippen von bislang 10% auf 30% b) Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Tagespflege Keine Verwischung der Grenzen zwischen Kinderkrippen und Tagespflege Die neue Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Tagespflege ist höchst problematisch. Nach dem Entwurf soll es einer Tagesmutter künftig möglich sein, sich mit einer weiteren Person zusammenzuschließen und in geeigneten Räumlichkeiten bis zu 9 Kinder zu betreuen. 4

Nach 43 SGB VIII Erlaubnis zur Kindertagespflege, erhält eine Tagespflegeperson jedoch nur eine Erlaubnis, die sie zur Betreuung von maximal 5 Kinder befugt. Das Land missachtet im vorliegenden Entwurf die Vorgabe des Bundesgesetzgebers. Dadurch gibt es keine klare Abgrenzung mehr zwischen der sog. institutionellen Betreuung durch Kinderkrippen und einer eher familiären Betreuung durch die Tagespflege. Es besteht die Gefahr, dass Städte und Gemeinden dann primär auf Tageseltern setzen werden, da sie auch nach dem neuen Entwurf weiterhin nicht verpflichtet sind, diese Art von Betreuungsangebot mitzufinanzieren. Damit wir die Tagespflege zur billigen Lösung, es werden möglichst kostengünstig möglichst viele Plätze geschaffen. Vor allem für den ländlichen Raum besteht die Gefahr, dass keine oder wenige institutionelle Kleinkindbetreuungsplätze geschaffen werden und Eltern somit keine Wahlmöglichkeiten mehr haben. Wir wollen keine Tagespflege als billige Lösung für die Kommunen auf Kosten der Eltern. Familiäres Profil der Tagespflege gefährdet Durch die vorgesehene Ausweitung der Zahl der betreuten Kinder und die Betreuung in anderen Räumlichkeiten ist zu befürchten, dass das spezifische Profil der Tagespflege als ein bewusst familiäres Betreuungsangebot verloren geht. Die Tagespflege ist eine eigenständige Form der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie ist geprägt von einem familiären Rahmen, von einer individuellen Betreuung der Tageskinder mit einer Bezugsperson und flexiblen Betreuungszeiten. Die neue Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass Tagesmütter auch außerhalb ihres Haushaltes Kinder betreuen können z. B. in angemieteten Räumen. Das besondere familiäre Profil der Tagespflege wird damit gefährdet und die Abgrenzung zwischen Tagespflege und institutioneller Betreuung ist nicht mehr gewährleistet. Zukünftige Finanzierung des Ausbaus der Strukturen in der Tagespflege ist ungenügend Bisher wurde die Höhe der Zuschüsse nach der Einwohnerzahl der Stadt- und Landkreise berechnet. Der Rechnungshof hat zu Recht kritisiert, dass dies keine zielgerichtete Förderung darstellt und durch eine Kinderkomponente zu ergänzen sei. Ab 2008 sind zwei Bemessungsfaktoren vorgesehen, zum einen die Zahl der qualifizierten Tagespflegepersonen und zum anderen die Zahl der Kinder unter 3 Jahren. Dies lehnen wir ab, da die Tagespflege ein Angebot für Kinder aller Altersgruppen von 0 bis 14 Jahren ist und augenblicklich nur 47% aller Plätze in der Tagespflege von Kindern unter drei Jahren in Anspruch genommen werden. 5

Die überwiegenden Angebote existieren im Bereich der Ergänzung zur Kindergartenbetreuung und der Betreuung von Schulkindern nach Unterrichtende. Daher muss sich die Finanzierung an der Anzahl aller Plätze von Kindern von 0-14 Jahren ausrichten. Wir wollen keine Kinderkrippen light, d. h. keine landeseigene Ausweitung der Pflegeerlaubnis auf 2 Tagespflegepersonen die bis zu neun Kinder betreuen können. Tagespflege und institutionelle Kleinkindbetreuung müssen als alternative Modelle mit je eigenem Profil bestehen bleiben. Kindertagespflege darf nicht mit 3 Jahren enden, d. h. die Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege muss sich auf alle Kinder im Alter von 0-14 Jahren beziehen 5. Ausbaumodelle für eine bedarfsgerechte Kleinkindbetreuung Im Rahmen der Erhebungen für die Bedarfsplanungen nach dem TAG liegt die Einschätzung der Stadt- und Landkreise bei einer landesdurchschnittlichen Versorgungsquote von rund 16%. Selbst für diese aus Grüner Sicht nicht ausreichende Betreuungsquote hat die Regierung kein Finanzierungskonzept. Augenblicklich stehen ca. 11,3 Mio. Euro für die Kleinkindbetreuung zur Verfügung, davon 9,5 Mio Euro für Kinderkrippen und 1,85 Mio. Euro zum Ausbau der Strukturen in der Tagespflege. Dies würde bedeuten, dass auch unter Beibehaltung der bislang völlig unzureichenden Landeszuschüsse sich die Mittel bis 2010 nahezu verdoppeln müssten auf über 20 Mio. Euro. Aus Grüner Sicht ist bei der Beurteilung des örtlichen und überörtlichen Bedarfs durch die jeweilige kommunale Bedarfsplanung in viel höherem Maße auch der durch Nachfrage erkennbare Elternwille zu berücksichtigen (z. B. über die Einbeziehung von Wartelisten). Problematisch sind die versteckten Bedarfe von Eltern, die sich in Kenntnis des geringen Angebots keine Chancen auf einen Betreuungsplatz ausrechnen, ihren Erwerbsumfang reduzieren oder auf private Unterstützung bei der Kleinkindbetreuung zurückgreifen. Insgesamt braucht es eine viel deutlichere Nachfrageorientierung bei der Kleinkindbetreuung, um dem tatsächlichen Bedarf gerecht zu werden. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die kommunalen Bedarfsplanungen sich keineswegs nur auf die Öffnung der Kindergärten für Kinder ab 2 Jahren beschränken können, sondern auch die Betreuungslücken bei Babys und Kleinkinder berücksichtigt werden müssen. D. h. nur ein teil der Betreuungsangebote für Kleinkinder kann durch den Rückgang der Kinderzahlen in den Kindergärten geschaffen werden. Die Schaffung zusätzlicher Plätze wird dennoch in erheblichem Umfang nötig sein. 6

Aufgrund der vorliegenden Bedarfsschätzungen gehen die Grünen von einer realistischen Mindest-Bedarfsquote von 25% aus. Bei ca. 100.000 Kindern pro Jahrgang aus müssten in Baden-Württemberg für 3 Jahrgänge ca. 75.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder angeboten werden, das entspricht einem Ausbaubedarf von 50.000 Plätzen. Realistischer Mindest-Gesamtbedarf U3 aus GRÜNER Sicht: Betreuungsplätze: rd. 75.000 (= Ausbaubedarf 50.000 Plätze) Betreuungsquote: 25% Betriebskostenzuschuss: 30% Wir schlagen dabei einen stufenweisen Ausbau der Kleinkindbetreuung vor, der für 2007 eine 13-prozentige Betreuungsquote vorsieht und bei einer jährlichen Steigerung von 4% 2010 eine durchschnittliche Versorgungsquote von 25% in Baden-Württemberg erreicht. Der Landesanteil an den Betriebskosten soll sich von 10% auf 30 % erhöhen, da es keinen Grund gibt, weshalb sich das Land mit geringerem Anteil an der Kleinkindbetreuung beteiligt wie an der Kinderbetreuung. Kostenberechnungsmodell: Augenblickliche Finanzierung des Landes bei einer Betreuungsquote von 8,6%: 10%-ige Beteiligung an der Kleinkindbetreuung = 11,3 Mio. Euro vorgeschlagene Finanzierung der Grünen: 30%-ige Beteiligung an der Kleinkindbetreuung = 33,9 Mio. Euro 25%-ige Betreuungsquote bei 30 % Beteiligung = 97,5 Mio. Euro 2007: Betreuungsquote 13% Höhe des Landesanteils: 50,7 Mio. Euro 2008: 17% 66,3 Mio. Euro 2009: 21% 81,9 Mio. Euro 2010: 25% 97,5 Mio. Euro 7

6. Finanzierungsvorschlag: Umwidmung des Landeserziehungsgeldes Betreuungsstrukturen statt Transfers Um den bedarfsgerechten Ausbau der Kleinkindbetreuung zu finanzieren, schlagen wir eine stufenweise Umwidmung des Landeserziehungsgeldes vor. Familienpolitisch erfolgreiche Länder sowie zahlreiche Expertenstudien zeigen, dass wir anstelle von Transferleistungen Investitionen in Bildungs- und Betreuungsstrukturen brauchen. Durch die Einführung des Elterngeldes zum 1.1.2007 und die damit verbundene Abschaffung des Bundeserziehungsgeldes ist die Anschlusslogik des Landeserziehungsgeldes ohnehin nicht mehr gegeben. Soll die neue Systematik des Elterngeldes greifen, so brauchen wir im Anschluss an die 12- oder 14-monatige Elternzeit ausreichende Betreuungsangebote für unter 3jährige. Die Grünen treten daher für einen kompletten Ausstieg aus dem Landeserziehungsgeld ein. Unter Berücksichtigung der Verpflichtungsermächtigungen, die bis in das Jahr 2009 reichen, werden sukzessive folgende Summen frei: 2007: ca. 32 Mio. Euro 2008: ca. 72 Mio. Euro 2009: ca. 82 Mio. Euro 2010: 82,5 Mio. Euro (keine Verpflichtungsermächtigungen mehr) 8

Literaturhinweis (Infos, Studien etc.) 1. Drucksache 14/232 und 14/268 2. Ridderbusch (2006): Kindertagesbetreuung für unter 3-jährige eine Bedarfsanalyse für Baden-Württemberg, Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 8/2006 3. Spieß et al. (2005): Wie viele Kinderbetreuungsplätze fehlen in Deutschland? in: DIW- Wochenbericht 14/2005 4. DJI-Kinderbetreuungsstudie, München 2005 5. Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Bericht über den Ausbaustand, den Ausbaubedarf sowie die Ausbaustufen der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Baden-Württemberg, August 2006 und Drucksache 13/232 6. Ridderbusch (2005) Erwerbsbeteiligung und Kinderbetreuung im regionalen Vergleich, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 6/2005 7. (Az.: 23-6930.19-2) 8. (Az. 23-6930.19-1) 9. Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Bericht über den Ausbaustand, den Ausbaubedarf sowie die Ausbaustufen der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Baden-Württemberg, August 2006 10. Statistisches Landesamt (2006): Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige eine Bedarfsanalyse für Baden-Württemberg 9