Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

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Transkript:

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 12. Jahrgang Bernburg (Saale), 13. Dezember 2018 Nummer 41 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Beschlüsse des Kreistages des Salzlandkreises vom 28.11.2018 und 05.12.2018 Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2018 Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i. V. m. 132 Abs.2 BGB und 185 ff. ZPO 252 257 261 B. Amtliche Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften C. Amtliche Bekanntmachungen sonstiger Dienststellen D. Sonstige Mitteilungen Impressum Herausgeber und Herstellung: Erscheinungsweise: Bezug: Salzlandkreis nach Bedarf Salzlandkreis, 11 Fachdienst Zentraler Service, 11.3 SG Kreistagsbüro, 1. Obergeschoss, Zimmer 209, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale) 251

A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Beschlüsse des Kreistages des Salzlandkreises vom 28.11.2018 und 05.12.2018 Der Kreistag des Salzlandkreises hat in seiner 27. Sitzung am 28.11.2018 zu folgenden Themen in öffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst: Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2018 Beschluss Nr. B/0825/2018/5 Der Kreistag beschließt die Nachtragshaushaltssatzung des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2018, deren Teil der Nachtragshaushaltsplan ist. Die Anlage Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses. Einlegung der Berufung gegen das Urteil zur Kreisumlage Hecklingen Beschluss Nr. B/0813/2018/6 Der Kreistag beschließt die Einlegung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 11. September 2018, Az.: 9 A 117/17 MD. Der Kreistag des Salzlandkreises hat in seiner 28. Sitzung am 05.12.2018 zu folgenden Themen in öffentlicher Sitzung Beschlüsse gefasst: Jobcenter Salzlandkreis - Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 (01.01.2017 bis 31.12.2017) Beschluss Nr. B/0814/2018/4 1. Beschluss über Jahresabschluss und Lagebericht 2017 Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Jobcenter Salzlandkreis mit einer Bilanzsumme von 22.570.981,23 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf: - Anlagevermögen 166.439,19 EUR - Umlaufvermögen 14.625.924,01 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 7.778.618,03 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - Eigenkapital 38.239,69 EUR - Sonderposten 166.439,19 EUR - Rückstellungen 2.477.736,79 EUR - Verbindlichkeiten 11.913.565,56 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 7.975.000,00 EUR 252

und mit einem Jahresergebnis von 0,00 EUR - Summe der Erträge 183.881.446,50 EUR - Summe der Aufwendungen 183.881.446,50 EUR festzustellen. Hinweis: Im Nachgang wurde festgestellt, dass sich in der Anlage 5, Seite 4 bei den übrigen Rechnungsabgrenzungsposten ein Schreibfehler eingeschlichen hat. Bei den übrigen Rechnungsabgrenzungsposten muss der Betrag 92.188,67 EUR lauten. Der Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. 7.778.618,03 EUR ist korrekt. Auf ein erneutes Ausfertigen der Jahresabschlussdokumente wird verzichtet, da es keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Jahresabschlusses und dem Bestätigungsvermerk darstellt. 2. Entlastung des Betriebsleiters Der Kreistag entlastet den Betriebsleiter des Eigenbetriebes Jobcenter Salzlandkreis für das Wirtschaftsjahr 2017. 3. Ergebnisverwendung Der Kreistag beschließt, das Jahresergebnis festzustellen. Jobcenter Salzlandkreis Wirtschaftsplan 2019 Beschluss Nr. B/0829/2018/5 Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 des Eigenbetriebes Jobcenter Salzlandkreis. Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises - Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 Beschluss Nr. B/0815/2018/6 1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 des Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises mit einer Bilanzsumme von 40.501.865,38 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 21.526.369,32 EUR - das Umlaufvermögen 18.759.226,49 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 216.269,57 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 16.113.668,34 EUR - die Sonderposten 40.643,10 EUR - die Rückstellungen 21.643.036,50 EUR - die Verbindlichkeiten 2.566.121,78 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 138.395,66 EUR und mit einem Jahresverlust von Summe der betrieblichen Erträge Summe der betrieblichen Aufwendungen 175.413,24 EUR 20.543.359,33 EUR 20.718.772,57 EUR 253

2. Der Betriebsleitung des Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises wird für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 Entlastung erteilt. 3. Der festgestellte Jahresverlust in Höhe von 175.413,24 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises - Wirtschaftsplan 2019 Beschluss Nr. B/0816/2018/7 1. Der Kreistag beschließt gemäß 121 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit 102 Abs. 1 KVG LSA den Wirtschaftsplan des Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises für das Wirtschaftsjahr 2019. 2. Der Höchstbetrag, bis zu welchem Liquiditätskredite zur Sicherung der Liquidität in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1 Mio. EUR festgesetzt. Satzung zur 6. Änderung der Abfallentsorgungssatzung des Salzlandkreises Beschluss Nr. B/0823/2018/8 Der Kreistag beschließt die Satzung zur 6. Änderung der Abfallentsorgungssatzung des Salzlandkreises (Abfallentsorgungssatzung). Satzung zur 8. Änderung über die Erhebung von Abfallgebühren im Salzlandkreis (Abfallgebührensatzung) Beschluss Nr. B/0824/2018/9 Der Kreistag beschließt die Satzung zur 8. Änderung der Abfallgebührensatzung des Salzlandkreises. Kreistagswahl am 26. Mai 2019 - Berufung des Kreiswahlleiters Beschluss B/0817/2018/10.1 Der Kreistag beruft Herrn Gerold Becher zum Kreiswahlleiter für die am 26. Mai 2019 stattfindende Kreistagswahl. Kreistagswahl am 26. Mai 2019 Berufung des stellvertretenden Kreiswahlleiters Beschluss B/0818/2018/10.2 Der Kreistag beruft Herrn Marko Gregor zum stellvertretenden Kreiswahlleiter für die am 26. Mai 2019 stattfindende Kreistagswahl. Kreistagswahl am 26. Mai 2019 Einteilung der Wahlbereiche Beschluss Nr. B/0819/2018/10.3 (beschlossener Änderungsantrag der SPD-Fraktion) Der Kreistag teilt das Wahlgebiet in sieben Wahlbereiche ein, die sich jeweils aus den in der beigefügten Variante 2 der Beschlussvorlage B/0819/2018 aufgeführten Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden zusammensetzen. 254

Vertretung des Landrates im Verhinderungsfall Wahl Nr. W/0025/2018/11 Der Kreistag wählt gemäß 67 Abs. 1 KVG SA i. V. m. 13 der Hauptsatzung des Salzlandkreises Herrn Thomas Michling ab dem 1. Januar 2019 als Vertreter des Landrates im Verhinderungsfall. Förderung der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie Schönebeck ggmbh für den Zeitraum 2019 bis 2023 Beschluss Nr. B/0839/2018/12 Der Kreistag stimmt dem Abschluss des Zuwendungsvertrages mit dem Land Sachsen- Anhalt über die Förderung der Mitteldeutsche Kammerphilharmonie Schönebeck ggmbh in Form des Vertragsentwurfs II zu und beschließt die Förderung der Gesellschaft im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2023 mit einer jährlichen Zuwendung bis zu einem Betrag in Höhe von maximal: 1.267.000 EUR im Jahr 2019, davon 1.232.200 EUR lt. Vertrag, 34.800 EUR zusätzlich 1.311.000 EUR im Jahr 2020, davon 1.269.800 EUR lt. Vertrag, 41.200 EUR zusätzlich 1.381.000 EUR im Jahr 2021, davon 1.308.000 EUR lt. Vertrag, 73.000 EUR zusätzlich 1.430.000 EUR im Jahr 2022, davon 1.346.800 EUR lt. Vertrag, 83.200 EUR zusätzlich 1.480.000 EUR im Jahr 2023, davon 1.386.200 EUR lt. Vertrag, 93.800 EUR zusätzlich Kündigung der Mitgliedschaft im Musikschule Bernburg e. V. Beschluss Nr. B/0833/2018/14 1. Der Kreistag hebt den Beschluss B/0755/2018 über die Kündigung der Mitgliedschaft im Musikschule Bernburg e. V. zum 31.07.2018 auf. 2. Der Kreistag beschließt, die Mitgliedschaft im Förderverein der Kreismusikschule Bernburg Béla Bartók Standort Bernburg zum satzungsgemäß nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Nahverkehrsplan 2020-2030 für den Salzlandkreis Beschluss Nr. B/0826/2018/16 Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan für den Salzlandkreis für den Zeitraum 2020 bis 2030. Er ersetzt damit ab 01.08.2020 den bisherigen Nahverkehrsplan 2012 bis 2020. Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die KVG Salzland mbh als interner Betreiber gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370-2007 1. Grundsatzbeschluss; 2. Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Beschluss Nr. B/0832/2018/17 1. Der Kreistag beschließt die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Kraftomnibussen im Kreisgebiet und benachbarten Verkehrsräumen an die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbh (KVG Salzland mbh) als interner Betreiber gem. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370-2007 (VO 1370/2007) für die Zeit vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2030 direkt zu vergeben. 2. Verkehrliche Grundlage der Direktvergabe ist der Nahverkehrsplan für den Salzlandkreis 2020 bis 2030. 255

3. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Vorabbekanntmachung bis zum 21.12.2018 unter Beachtung der Mindest- und Qualitätsstandards des Nahverkehrsplanes für den Salzlandkreis 2020 bis 2030 zu erstellen und im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Förderung des kommunalen Straßenbaus nach dem Entflechtungsgesetz im Jahr 2019 Beschluss Nr. B/0834/2018/18 Der Kreistag beschließt die Prioritätenliste der im Salzlandkreis zu fördernden Maßnahmen nach dem Entflechtungsgesetz für das Jahr 2019. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Salzlandkreises für den allgemeinbildenden Bereich zum 31.12.2018 Beschluss Nr. B/0807/2018/19 Der Kreistag beschließt im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung: 1. den Abschluss einer Vereinbarung gemäß 66 Schulgesetz Sachsen-Anhalt mit der Stadt Aschersleben als Schulträger des Gymnasiums "Stephaneum" zur uneingeschränkten Beschulung von Schüler*innen an Gymnasien im Salzlandkreis. 2. den Abschluss einer Vereinbarung gemäß 66 Schulgesetz Sachsen-Anhalt mit der Stadt Könnern als Schulträger der Gemeinschaftsschule Könnern zur Beschulung von Schüler*innen aus dem Salzlandkreis. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Salzlandkreises für den berufsbildenden Bereich zum 31.12.2018 Beschluss B/0805/2018/20 Der Kreistag beschließt gemäß 22 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Salzlandkreises für den berufsbildenden Bereich zum 31.12.2018. Abberufung und Bestellung von Mitgliedern des Seniorenbeirates des Salzlandkreises gemäß 18 der Hauptsatzung des Salzlandkreises Beschluss Nr. B/0822/2018/21 1. Der Kreistag hebt die Bestellung als Mitglied des Seniorenbeirates des Salzlandkreises, Beschluss B /0156/2015, für Herrn Willi Kempa sowie für Herrn Werner Kühner auf. 2. Der Kreistag beschließt laut 18 der Hauptsatzung des Salzlandkreises im Einvernehmen mit dem Landrat für die Dauer der Amtsperiode des Kreistages die Bestellung von Frau Christel Thiemann (Stadt Calbe/Saale), Herrn Frank Habich (Verbandsgemeinde Egelner Mulde) sowie Herrn Jens Strube (Stadt Barby). 256

Schenkung - Übernahme des Inventars, einschließlich PKW, vom Musikschule Bernburg e. V. im Zuge der Aufgabenübertragung zum Betrieb der Musikschule Beschluss B/0836/2018/22 Der Kreistag beschließt die Annahme des Inventars, einschließlich PKW, mit einem Buchwert zum 31. Juli 2018 von insgesamt 34.216,32 EUR vom Musikschule Bernburg e. V. im Zuge der Übertragung der Aufgaben an den Salzlandkreis zum Betrieb der Musikschule in Bernburg (Saale). Bernburg (Saale), 12. Dezember 2018 gez. i. V. Stephan Markus Bauer Landrat Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des 103 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung hat der Salzlandkreis die folgende, vom Kreistag in der Sitzung am 28.11.2018 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 1. Ergebnisplan Erträge Aufwendungen die bisher festgesetzten Gesamtbeträge 407.339.800,00 407.161.500,00 4.529.000,00 erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf Euro 1.198.000,00 406.141.800,00 411.690.500,00 2. Finanzplan Aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen 400.719.200,00 397.121.700,00 607.300,00 1.198.000,00 399.521.200,00 397.729.000,00 Aus Investitionstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen 8.515.200,00 9.215.200,00 8.515.200,00 9.215.200,00 Aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen 6.231.000,00 13.700.000,00 6.231.000,00 13.700.000,00 257

2 Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt. 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 5.097.700 EUR festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kredite zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen (Liquiditätskredite) wird auf 100.000.000 EUR festgesetzt. 5 Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt 47,06 von Hundert für die Umlagegrundlagen gemäß 19 in Verbindung mit 12 und 14 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) in der derzeit geltenden Fassung. 6 Für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß 103 Abs. 2 und 3 KVG LSA gilt folgendes: a) Erheblich gemäß 103 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA ist die Entstehung oder Erhöhung eines Jahresfehlbetrages, wenn dieser 1 vom Hundert der Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen übersteigt. b) Erheblich gemäß 103 Abs. 2 Nr. 2 KVG LSA sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, wenn diese im Einzelfall 1 vom Hundert der Gesamtaufwendungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen. Das Gleiche gilt für Mehrauszahlungen in Bezug auf die Gesamtauszahlungen des Finanzplanes. c) Für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die eine Zahlungswirksamkeit im Haushaltsjahr bedingen, wird die Wertgrenze für geringfügige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß 103 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA auf 300.000 EUR beschränkt. Bei einer durch Dritte geförderten nicht geplanten Maßnahme gelten die Regelungen der Hauptsatzung bezüglich der Wertgrenzen für über- und außerplanmäßige Auszahlungen. 7 Gemäß 4 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) wird die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen in den Teilfinanzplänen für - Baumaßnahmen, - den Erwerb von Sachanlagen und - den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen auf je 20.000 EUR festgelegt. 258

8 Eine Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Erhalt des Fördermittelbewilligungsbescheides und unter Sicherstellung der Gesamtfinanzierung nach dem Grundsatz der Liquidität gemäß 98 (4) KVG LSA begonnen werden. 9 (1) Erträge und Aufwendungen i. S. d. 2 Abs. 3 KomHVO (Ereignisse außerhalb der gewöhnlichen Tätigkeit) werden ab Wert von 20.000 EUR als außerordentliche Erträge / außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen. (2) Abweichend zu Absatz 1 sind Erträge und Aufwendungen aus Vermögensabgängen über oder unter dem Buchwert (Buchgewinne und Buchverluste) als außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen auszuweisen. Entsprechendes gilt für damit im Zusammenhang stehende Versicherungsentschädigungen. 10 Mehrerträge wirken grundsätzlich ergebnisverbessernd. Mindererträge müssen im Budget ausgeglichen werden. Zweckgebundene Mehrerträge können zur Budgeterhöhung führen. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Einzahlungen entsprechend. 11 Auf der Grundlage des 18 Abs. 4 KomHVO (einseitige Deckung) können innerhalb eines Teil-Budgets Mittel der zahlungswirksamen Aufwendungen der Kontengruppen (Kg) 1. bauliche Unterhaltung/Bewirtschaftung (Kg 521/524) für Investitionsauszahlungen Baumaßnahmen (Kg 7851/7852); 2. Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Kg 525) für Investitionsauszahlungen Erwerb bewegliches Anlagevermögen (Kg 783) eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass dadurch zukünftig Einsparungen bei den Kg 521/524/525 erreicht werden. FD 12a entscheidet darüber auf Antrag mit Begründung von dem Budgetverantwortlichen. 12 Gemäß 19 Abs. 1 Satz 1 KomHVO werden die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für übertragbar erklärt. Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses vom zuständigen FBL mit Begründung beantragt. Über die Übertragung entscheidet je Einzelfall FD 12a in Abhängigkeit der Gesamthaushaltslage, wenn 1. die Aufwendungen (durch Erteilung und Abschluss eines Auftrages mit Rechnungslegung) im laufenden Haushaltsjahr entstanden sind und die Zahlung erst im Folgejahr fällig wird - Übertragung aus Ermächtigung der Finanzposition 2. bereits Aufträge ausgelöst, aber noch nicht oder nur teilweise erledigt wurden - Übertragung von Ermächtigungen bzw. Restermächtigungen für Ergebnis und Finanzposition 259

3. die geplante Aufwendungen nicht beauftragt werden konnten, aber aus unabweisbar notwendigen Gründen beauftragt werden müssen und der Haushaltsplan des Folgejahres zum Zeitpunkt der Beauftragung keine Ermächtigung für diese Maßnahme/Leistung gewährt - Übertragung von Ermächtigungen der Ergebnis- und Finanzposition. 13 Budgetüberschreitungen gelten als über- und außerplanmäßig genehmigt für nichtzahlungswirksame Aufwendungen (bilanzielle Abschreibungen, Wertminderungen bei Vermögensgegenständen und internen Leistungsbeziehungen). Bernburg (Saale), den 29.11.2018 gez. Markus Bauer Landrat (Siegel) 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme an den Arbeitstagen vom 17.12.2018 bis 28.12.2018 im Kreishaus, Karlsplatz 37 in 06406 Bernburg (Saale) im Fachdienst 12a, Zimmer 314a, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag auch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag auch 14:00 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. 260

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i. V. m. 132 Abs.2 BGB und 185 ff. ZPO Herr Franco Saam, geboren am 19.07.1976, letzte bekannte Anschrift Elberfelder Straße 81 in 58095 Hagen, jetziger Aufenthalt unbekannt, wird hiermit eine Mitteilung nach 7 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG), Aktenzeichen 51/205/0095/05, öffentlich zugestellt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich ( 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG). Das Schriftstück kann im Salzlandkreis, Haus 2, Friedensallee 25 in 06406 Bernburg (Saale), Zimmer 218, zu den Sprechzeiten des Sachgebietes Unterhaltsvorschuss abgeholt oder eingesehen werden: Dienstag Donnerstag 09:00 Uhr- 12:00 Uhr und 14:00 Uhr- 18:00 Uhr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Das Schriftstück gilt nach 10 Abs.2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen verstrichen sind. Bernburg (Saale), den 28.11.2018 gez. Markus Bauer Landrat (Dienstsiegel) 261