Von der Integration zur Inklusion: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern Entschließung der 22. Landesgesundheitskonferenz 2013 23.06.2014
Behindert ist man nicht, sondern wird man Düsseldorf, den 23.06.2014 2
UN-Behindertenrechtskonvention Paradigmenwechsel bei der gesellschaftlichen Teilhabe Neue Rechtsgrundlage konkretisiert allgemeine Menschenrechte Völkerrechtlicher Vertrag Nicht die Frage ob, sondern wie Barrierefreiheit muss bei der Wertschätzung der Menschen anfangen: Mehr Normalität in den Köpfen Gesetzgebung überprüfen Düsseldorf, den 23.06.2014 3
UN-Behindertenrechtskonvention Anpassungsbedarf im Gesundheitswesen Versorgungskonzepte personelle und materielle Ausstattung der Versorgungseinrichtungen Aus-, Fort- und Weiterbildung Kooperation zwischen Institutionen und Berufsgruppen Schnittstellen an den institutionellen und sektoralen Übergängen Ziel: Regelversorgung muss flexibel auf die jeweiligen Bedürfnissen des Einzelnen reagieren können (System passt sich dem Menschen an, nicht der Mensch dem System) Düsseldorf, den 23.06.2014 4
Hintergrund: Landesgesundheitskonferenz (LGK) NRW Plurales selbstverwaltetes Gesundheitswesen mit z.t. abweichenden Interessen, Wettbewerb und mangelnder Transparenz Düsseldorf, den 23.06.2014 5
Landesgesundheitskonferenz (LGK) NRW Konsensusorientierung und Koordination im Gesundheitswesen Umfassender Informations- und Meinungsaustausch Erarbeitung gemeinsamer Grundpositionen Gemeinschaftliches Handeln Übergreifendes Prozessmanagement Mehr Ziel- und Ergebnisorientierung im sektorübergreifenden Dialog Düsseldorf, den 23.06.2014 6
Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz NRW Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern, Psychotherapeutenkammer NRW Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Krankenkassen Deutsche Rentenversicherung Unfallversicherungsträger Kommunale Spitzenverbände, KGK Landschaftsverbände Krankenhausgesellschaft NRW Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Vertreter der Selbsthilfe und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz Landeszentrum Gesundheit Deutscher Gewerkschaftsbund Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände Bezirksregierungen Gesundheitsministerium Düsseldorf, den 23.06.2014 7
Rechtsgrundlage (1997) 26 ÖGDG-Landesgesundheitskonferenz (1) Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium beruft die Landesgesundheitskonferenz ein. Dieser gehören insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Sozialversicherungsträger, der verfassten Ärzte- und Zahnärzteschaft, der Apotheker, der Krankenhausgesellschaft, der freien Wohlfahrtsverbände, der Landschaftsverbände, der gesundheitlichen Selbsthilfe und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz, der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände und der kommunalen Spitzenverbände des Landes an. (2) Die Landesgesundheitskonferenz berät gesundheitspolitische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten. (3) Die Sitzungen der Landesgesundheitskonferenz finden mindestens einmal jährlich statt. Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium führt den Vorsitz. (4) Die Landesgesundheitskonferenz kann Arbeitsgruppen bilden. Düsseldorf, den 23.06.2014 8
Verankerung der kommunalen Gesundheitskonferenzen im ÖGDG- NRW 24 ÖGDG Kommunale Gesundheitskonferenzen (1) Der Rat oder der Kreistag beruft die Kommunale Gesundheitskonferenz von Vertretern und Vertreterinnen der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz ein. Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates oder des Kreistages gehören der Kommunalen Gesundheitskonferenz an. (2) Die Kommunale Gesundheitskonferenz berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten. (3) Die Kommunale Gesundheitskonferenz wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Der Gesundheitsbericht wird mit den Empfehlungen und Stellungnahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Rat oder dem Kreistag zugeleitet. Düsseldorf, den 23.06.2014 9
Entschließung der 22. LGK Gesundheitssystem passt sich dem Menschen an! 1. Sicherstellung eines gleichberechtigten wohnortnahen Zugangs - bauliche Strukturen - Ausgestaltung der räumlichen Umgebung (Orientierungshilfen, Markierungen, leicht erkennbare Symbole) - Abläufe (Wartezimmer) - Kommunikation (Leichte Sprache, Gebärdensprache usw.) - barrierefreie Information (Internet) 10
Entschließung der 22. LGK Gesundheitssystem passt sich dem Menschen an! 2. Schaffung verlässlicher bedarfs- und bedürfnisgerechter Strukturen - Verbesserung fachlicher Konzepte und Kompetenzen - bedürfnisgerechte Anpassung struktureller Rahmenbedingungen - Vergütungssysteme überprüfen - Auf- und Ausbau von Konsiliarsystemen und interdisziplinären Zentren - Unsicherheiten bei der Langzeitverordnung von Heilmitteln beseitigen 11
Entschließung der 22. LGK Gesundheitssystem passt sich dem Menschen an! 3. Förderung von Nutzerorientierung, Selbstbestimmung und Partizipation - Förderung der Selbstbestimmung durch informierte Entscheidungen - behindertengerechte Patienteninformationen - Kooperation zwischen Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Selbsthilfe - LR ermöglicht qualifizierte Patientenbeteiligung in den Gremien Düsseldorf, den 23.06.2014 12
Entschließung der 22. LGK Gesundheitssystem passt sich dem Menschen an! 4. Beseitigung von Schnittstellenproblemen - Überleitungs- und Entlassungsmanagement verbessern (ggf. Einbeziehung der Organisationen behinderter Menschen) - sektorübergreifende Kooperation der Versorgungseinrichtungen - Übergang Heranwachsender mit chron. Erkrankungen von einer kindzentrierten zu einer Erwachsenenversorgung Düsseldorf, den 23.06.2014 13
Entschließung der 22. LGK Gesundheitssystem passt sich dem Menschen an! 5. Qualifizierung für einen vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgang - Haltung, Wertschätzung - Fortbildung (z.b. Curriculum BÄK) - Einbeziehung der Betroffenen/Selbsthilfeorganisationen in Fortbildungsmaßnahmen Düsseldorf, den 23.06.2014 14
Entschließung der 22. LGK Gesundheitssystem passt sich dem Menschen an! 6. Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention - Teilnahmemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung - Verhaltens- und Verhältnisprävention - Berücksichtigung im Leitfaden des GKV-SpiBu - Früherkennungsmaßnahmen für bes. Zielgruppen im Setting Behindertenhilfe Düsseldorf, den 23.06.2014 15
Rolle des ÖGD/der KGK bei der Inklusion KGK als zentrale Vernetzungs- und Koordinierungsgremien auf örtlicher Ebene KGK als Plattform für Bürger-/Patientenbeteiligung an gesundheitspolitischen Diskussionen KGK als Initiator örtlicher Versorgungsfragen: - Probleme im Versorgungsalltag - Bedarf an struktureller Weiterentwicklung - quartiersbezogene Initiativen Düsseldorf, den 23.06.2014 16
Was heißt das konkret - Beispiele Fester Stellenwert der Inklusion bei Gesundheitsförderung und Prävention Interventionen zur Förderung der Teilhabe müssen einen Lebensumfeldbezug besitzen und im Rahmen von Settingansätzen (Quartier) geplant werden Zugang zu Leistungen der Gesundheitsversorgung und Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen und chron. Erkrankungen verbessern Partizipation der unterschiedlichen Zielgruppen am Prozess Nutzorientierung verbessern Düsseldorf, den 23.06.2014 17
Was heißt das konkret - Beispiele Aufklärung über gesundheitliche Beeinträchtigungen als Folge von Diskriminierung und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen Informations- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen geschlechts- und kultursensibel entwickeln (Beratungsstellen, Broschüren, Veranstaltungen) Düsseldorf, den 23.06.2014 18
Motorisch Behinderte Mobile Nutzer Such- Maschinen Unerfahrene Nutzer Hör- Behinderte Kognitiv Behinderte Seh- Behinderte Senioren Düsseldorf, den 19.03.2012 19
http://www.mgepa.nrw.de
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