Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? Wind.Energie 2015 Mitteldeutsche Branchentage Erfurt. Rechtsanwalt Dr.



Ähnliche Dokumente
Windenergie contra Wetterradar Aktuelle Rechtsprechung läutet neue Runde ein 24. Windenergietage - Linstow. Rechtsanwalt Dr.

16. Überblick über die Zulassungstatbestände

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Windenergie und Naturschutz

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema

Planungsausschuss am

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage

Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen

Freiräume zwischen Windparks und notwendige Puffer zu sonstigen Gebieten - Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit - Apl. Prof. Dr. Ing.

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten?

Windenergienutzung in M-V

Mit Bauleitplanung Leitplanken setzen

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober in der Patentnichtigkeitssache

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Der Ausgleich unter den Gesamtschuldnern Baurechtszirkel

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Technische Universität Berlin

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

Wann muss eine Baugenehmigung verlängert werden?

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte

Projektierungs-und Genehmigungsprozess bei Windenergie Onshore»

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Stadt Porta Westfalica

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April in dem Rechtsstreit

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten

Vorrangflächen zur Windenergienutzung

am: um: Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Wie weiter mit Wind in

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar in der Abschiebungshaftsache

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

4 Ta 53/09 Chemnitz, (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

Genehmigungspraxis Baurecht in Thüringen. Genehmigungspraxis - Baurecht in Thüringen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen

Informationen für Enteignungsbetroffene

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

Windkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

EnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Änderungen bei der Windenergie

Das neue Reisekostenrecht 2014

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten?

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA , im

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

AMTSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße Münster

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner

GESETZ. vom 15. Februar über die polnische Staatsangehörigkeit. Kapitel 1 Polnische Staatsangehörige

Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten

Anlage Stellenbeschreibung (Nr. )

Berufungsentscheidung

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

VERWALTUNGSGERICHT TRIER

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

SOZIALGERICHT HANNOVER

Ergebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller am im Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm

2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK

Baurecht. Aufgaben, Funktionen und Ziele der Bauleitplanung: - Planungshoheit - Planungspflicht - Stärkung des Umweltschutzes - Konfliktbewältigung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. März in der Zwangsverwaltungssache

Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)

Transkript:

Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? Wind.Energie 2015 Mitteldeutsche Branchentage Erfurt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele

Übersicht 1. Einführung 2. Konfliktlage 3. Rechtslage 4. Konflikte lösen 5. Ausblick Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 2

Einführung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 3

Presse Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 4

BWE-Mitgliederbefragung 2015 Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 5

Aufgaben des DWD Bundesbehörde (im GB des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) Wettervorhersage auf der Grundlage von Radarmessungen und Windmessungen Gesetzliche Aufgabe: DWD-Gesetz ( 4) Warnung vor wetterbedingten Gefahren meteorologische Sicherung der Seefahrt und Luftfahrt, Unwetterwarnung, Landesverteidigung TÖB im Genehmigungs- und Planverfahren für WEA Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 6

Radar-Anlagen Wetterradarverbund deutschlandweit 17 Standorte Windprofilerverbund deutschlandweit 4 Standorte Vorgaben des DWD: Umsetzung internationaler Richtlinien der WMO Annex VI [notwendige Abstände zwischen Windenergieanlage und Wetterradar] der 15th Session oft he Commission for Instruments and Methods of Observations [CIMO] www.wmo.int/pages/prog/www/imop/reports.html dort im Dokument CIMO XV, Kapitel 5.13 Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 7

Radar-Standorte Abb. DWD Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 8

Funktionsweise Wetterradar Zwei Systeme zur Wetterbestimmung (sog. Abtastverfahren): Raumabtastung (sog. Volumenscan) Antenne durchläuft alle 15 Min 18 verschiedene Höhenwinkel (von 37,0 bis 0,5 ) bis in 12 km Höhe Niederschlagsabtastung (sog. Precipitationscan) Raumabtastung alle 5 Min. unterbrochen Radarstrahl streicht angepasst an die jeweilige Höhenstruktur zwischen 0,5 und 1,8 über den Horizont für Erfassung der Niederschlagsdaten aus Entfernungen bis 150 km Wassertröpfchen verursachen Echosignal, Tropfengröße lässt auf Niederschlagsart schließen Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 9

Konfliktlage Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 10

Annahme des DWD WEA beeinträchtige die Radarfunktion wesentlich, Radarstrahl werde abgedeckt bzw. verschattet Folge: Fehl-Echos, fehlerhafte Unwetterwarnung 15 km Schutzzone festgelegt mit Einzelfallprüfung DWD: Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 11

Höhenbeschränkung Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes, DWD 2013 (Auszug): Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 12

Rechtslage Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 13

Genehmigungsvoraussetzungen 6 I BImSchG: Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn [ ] andere öffentlich-rechtliche Vorschriften der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften u.a. Bauplanungsrecht 35 I und III BauGB Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 14

35 III 1 Nr. 8 BauGB ein Vorhaben ist unzulässig, wenn die Funktionsfähigkeit von Funkstellen & Radaranlagen gestört werden Regelung erfasst alle Radaranlagen, auch die des DWD kann auch einem privilegierten Vorhaben der Windenergienutzung entgegengehalten werden => Wetterradar und Windprofiler des DWD als Genehmigungshindernisse Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 15

Was heißt Störung der Funktionsfähigkeit? Störung = eine für die Funktion der Einrichtung nachteilige Einwirkung erfordert eine Prognose bei geplanten WEA-Vorhaben für Wetterradar fehlt es an gesetzlichen oder rechtlich konkretisierenden Festlegungen auch keine Empfehlungen in den Richtlinien der WMO nur Hinweis, dass in Zone 5 km bis 20 km topografische Gegebenheiten zu beachten seien genauere Untersuchungen werden angeraten => Sachverständigengutachten Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 16

Wann steht WEA entgegen? Aktuell VG Trier, U. v. 23.03.2015: Ob dies der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln. Dabei sind die öffentliche Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und das Kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige Privatinteresse an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüber zu stellen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 4 C 5.04, BRS 69, Nr. 107; BVerwG, Beschluss vom 5. September 2006 4 B 58.07, BRS 70, Nr. 96). Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 17

Belange DWD im Regionalplan abgewogen? 35 III S. 2, 2. Hs BauGB: öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vorhaben nach Absatz 1 nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vorhaben als Ziele der Raumordnung abgewogen worden sind. bei konkreter Darstellung des Vorhabens (Wind) in einem Raumordnungsplan berührte Belange des DWD bei der Planaufstellung berücksichtigt und abgewogen? DWD beteiligt? Geben Planungsunterlagen Auskunft über Abwägung zugunsten WEA? wenn (+), kein Entgegenstehen isd 35 BauGB Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 18

Konflikte lösen Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 19

Vorgehensweise 1.) Prüfung Genehmigung Radaranlage rechtmäßig? 2.) Steht WEA Radaranlagen entgegen? Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 20

1. Radaranlage genehmigt? Bauaufsichtliches Zustimmungsverfahren 76 Abs.1 ThürBO Überprüfung durch die Behörde unterscheidet sich nur wenig vom normalen Genehmigungsverfahren Die zu beachtenden Mitwirkungsbefugnisse anderer Beteiligter gelten entsprechend Gemeinde, in welcher die Anlage errichtet werden soll, ist zu beteiligen Nachbarn sind anzuhören wer ist Nachbar? kein zwingender räumlicher Bezug => Maßstab: wessen geschützte Belange werden beeinträchtigt? Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 21

Inhaltlich Prüfung Anders als im Genehmigungsverfahren nicht die Vereinbarkeit mit dem gesamten öffentlichen Baurecht zu prüfen nach 76 Abs. 3 ThürBO lediglich: 1. Die Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den 29 bis 38 BauGB und 2. andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, soweit wegen der Zustimmung eine Entscheidung nach anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 22

Anfechtbarkeit der Zustimmung Zustimmung ist ggü. Nachbarn Verwaltungsakt kann grds. gerichtlich angefochten werden Verstößt Zustimmung gegen nachbarschützende Vorschriften ( 42 II VwGO Klagebefugnis)? Nachbarschutz zugunsten WEA-Planung? gehören nachbarschützende Vorschrift zum Prüfungsmaßstab der bauaufsichtlichen Zustimmung? Abstandsflächen (-) => Unterlassungsklage Bauplanungsrechtliches Rücksichtnahmegebot (+) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 23

Beispiel Wetterradar Prötzel Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 24

Konstellation: Rücksichtnahmegebot (1) Windeignungsgebiet im REP ausgewiesen DWD baut Radar und verhindert WEA oder Repowering was ist das Rücksichtnahmegebot? soll einen Ausgleich schaffen, der den Bauherrn das ermöglicht, was von seiner Interessenlage her verständlich und unabweisbar ist und dem Nachbarn erspart, was an Belästigungen und Nachteilen für ihn unzumutbar ist Nutzungen, die geeignet sind, Spannungen und Störungen hervorzurufen, sollen einander so zugeordnet werden, dass Konflikte möglichst vermieden werden Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 25

Rücksichtnahmegebot (2) Schutz nur des Bestandes oder Pflicht zur Berücksichtigung des WEG und zukünftiger Planung? beeinträchtigt die heranrückende Bebauung des DWD die weitere Ausnutzung der Privilegierung Windenergie in unzumutbarer Weise bzw. stellt diese sogar in Frage? Abwägung der gegenläufigen Interessen des Bauherrn (DWD) und des Nachbarn (WEA) bislang vor allem für an ein landwirtschaftliches Außenbereichsvorhaben heranrückende Wohnbebauung entschieden übertragbar auf vorliegende Konstellation? Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 26

2. Steht WEA Radar entgegen? 1. Stufe Beeinträchtigung : (+) WEA wird durch grundsätzlich Radarantenne erfasst 2. Stufe Entgegenstehen : DWD mit alleinigem Beurteilungsspielraum? Nein! Ebenso wenig vermag die Kammer zu erkennen, dass die privaten Belange der Beigeladenen ohne Weiteres zurückzutreten hätten, weil nur die Klägerin kraft eines Beurteilungsspielraums beurteilen könne, wann ihre Radaranlage in unzumutbarer Weise gestört werde. (VG Trier, U. v. 23.3.2015) Beurteilungsspielraum nur bei Landesverteidigung Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 27

VG Regensburg, Urteil vom 17.10.2013 WEA 196 m (827,90 m ü. NN), Abstand 11,5 km zum Wetterradar Eisberg neg. Stellungnahme DWD, Begründung: wegen Störung durch WEA keine/nicht rechtzeitige korrekte Vorhersage für Erkennung von Wetter-gefahren durch Gutachten des Antragstellers nicht widerlegt Gericht folgt DWD ohne Beweisaufnahme Genehmigung versagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 28

VG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2015 WEA 99,7 m, Abstand 11 km zum Wetterradar Essen in Sondergebiet Windenergie des FNP und B-Plans! neg. Stellungnahme DWD, Begründung: wegen Störung durch WEA keine/nicht rechtzeitige korrekte Vorhersage für Erkennung von Wettergefahren DWD könne kleinräumige Wettererscheinungen (z. B. Hagelschlag) nicht mehr zuverlässig erkennen und rechtzeitig davor warnen Genehmigung versagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 29

VG Trier, Urteil vom 23.03.2015: keine Störung! immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA mit Abstand von 11 km zur DWD Radarstation Beweisaufnahme mit Gutachter die störungsfreie Funktion des Wetterradars durch Anlagen ist zwar beeinträchtigt aber durch technische Maßnahmen und geeignete Veränderung der Datenverarbeitung des Wetterdienstes könne der DWD dem wirksam entgegenwirken Klage DWD abgewiesen! Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 30

Baurechtliches Rücksichtnahmegebot Hierbei berücksichtigt das Gericht, dass auch in der Rechtsprechung zum baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme anerkannt ist, dass der gestörte Grundstücksnutzer unter gewissen Umständen verpflichtet sein kann, durch mögliche und zumutbare Maßnahmen der architektonischen Selbsthilfe auf die von einer benachbarten Anlage ausgehenden Immissionen seinerseits Rücksicht zu nehmen. [ ] Die gleichen Überlegungen müssen nach Ansicht des Gerichts auch gelten, wenn ein Grundstücksnutzer oder Anlagenbetreiber durch eigene technische Maßnahmen Beeinträchtigungen seiner Anlage in zumutbarer Weise abwenden kann. Weiterhin ist im Rahmen der Abwägung zu sehen, dass auch die Klägerin [der DWD] verpflichtet ist, nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 31

Veränderung der Datenverarbeitung Datenlücken durch Interpolation schließen Interpolation der Daten technisch machbar und möglich Ausschluss nicht verwertbarer Daten in der näheren Umgebung fehlende Messungen können durch Werte an benachbarten Orten geschätzt werden verhindern, dass hohe Reflektivität der WEA Einfluss auf Folgeprodukte hat ist auch für Schnee oder überfrierenden Regen möglich Im Übrigen immer Einzelfallprüfung! Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 32

BayVGH Urteil vom 16.09.2015: keine Störung! korrigiert Urteil VG Regensburg => Trendwende? um den Bau von WEA zu verhindern muss der DWD im Detail darlegen, warum eine technische Beeinträchtigung den Betrieb des Wetterradars unzumutbar einschränkt kein fachlicher Beurteilungsspielraum Sorge vor Präzedenzfällen unbegründet Revision zum BVerwG zugelassen Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 33

Ausblick Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 34

Kompromisse finden? Meteorologische bedingte Abschaltung von WEA Minderung von Reflexionen durch WEA durch technische Maßnahme an den WEA-Rotoren ggf. Turmhöhen reduzieren ggf. Verzicht auf Standorte Betriebsdaten aufzeichnen und mit DWD auswerten Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 35

Technologischer Fortschritt Forschung, um Fehlmeldung durch WEA zu reduzieren WEA könnten bspw. mit Sekundärradar ausgestattet werden, das dem Wetterradar ein Signal schickt, dass es sich um ein WEA und nicht um Wolkenechos o.ä. handelt Wetterradar ist kein Hindernis mehr??? Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 36

Richtiges Vorgehen Rechtslage kennen Einwendungen genau prüfen Zulässigkeit der Radaranlage (Genehmigung?) durch eigene Gutachten widerlegen Kompromissvorschläge mit DWD erörtern Genehmigungsbehörde überzeugen (Gerichtlicher Rechtsschutz) Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Wetterradar als unüberwindbares Hindernis für Windenergieprojekte? DOMBERT RECHTSANWÄLTE 2015 37

Vielen Vielen Dank Dank für für Ihre Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen wenden Sie sich an Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Mangerstraße 26 14467 Potsdam Tel.: 0331-62 04 270 Fax: 0331-62 04 271 post@dombert.de www.dombert.de

Viele Kanzleien sind größer als wir, nur wenige spezialisierter. Vielen Dank für Ihre bundesweit im Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig Beratung von privaten Unternehmen, Verbänden und Aufmerksamkeit! Kammern, Landesregierungen, Landkreisen, Gemeinden und Zweckverbänden enge Verbindung zur Rechtswissenschaft Für Rückfragen wenden Sie sich an Herausgeberschaften: altlastenspektrum, Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann KommJur, LKV, ZUR, AUR Wahrnehmen von Lehraufträgen Mangerstraße 26 14467 Potsdam Tel.: 0331-62 04 270 Fax: 0331-62 04 271 post@dombert.de www.dombert.de

Verfassungsrecht Energiewirtschaft Recht der Erneuerbaren Energien Energiewirtschaftsrecht Planen und Bauen Bauordnungs-, Bauplanungsund Fachplanungsrecht Öffentlicher Dienst Umweltrecht Abfallwirtschaftsrecht Agrar-, Forst- und Jagdrecht Emissionshandelsrecht Immissionsschutzgesetz Staat und Verwaltung Gesundheitsrecht Kommunalrecht Recht der Infrastruktur und der öffentl. Daseinsvorsorge Recht des öffentl. Dienstes Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht Verfassungsrecht Vergaberecht