Das heißt abgabenbegünstigt

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LOHNGESTALTUNG Mehr Netto für Ihre Mitarbeiter und Sie von Steuerberater Björn Ziegler, LZS Steuerberater, www.lzs.de Gehaltsgespräche gehören in jeder Physiopraxis zum Alltag. Und ganz gleich, ob angestellter Therapeut oder Rezeptionskraft: jeder Mitarbeiter freut sich über höhere Auszahlungen! Damit sich die Lohnnebenkosten dabei in Grenzen halten, gibt es einige wichtige abgabenbegünstigte Gehaltsbestand teile, die Sie nutzen können. Hier ein Überblick. Das heißt abgabenbegünstigt Gewähren Sie eine reguläre Gehaltserhöhung, bleibt bei dem Mitarbeiter netto oft nicht viel übrig. Beispiel Ihre Rezeptionskraft ist zukünftig für die Abrechnung zuständig. Sie hat sich fortgebildet und ist sehr engagiert, weshalb ihr Gehalt von 2.000 auf 2.200 Euro monatlich erhöht wird. Das sind also 2.400 Euro jährlich mehr Lohn. Hierauf fallen für Sie als Arbeitgeber jährlich rund 468 Euro Lohnnebenkosten an, d. h. die Gehaltserhöhung kostet Sie im Jahr sogar 2.866 Euro. Ihrer Mitarbeiterin bleiben nach (607 Euro bei Steuerklasse I) und Sozialabgaben (497 Euro) dagegen jährlich nur rund 1.296 Euro von der Gehaltserhöhung übrig. Demgegenüber sind abgabenbegünstigte Bezahlungsformen teilweise oder sogar vollständig von Abgaben und befreit: Es werden keine Sozialabgaben mehr auf Arbeitgeberseite fällig. Bei manchen Bezahlformen zahlen Sie als Arbeitgeber stattdessen noch eine pauschale Lohnsteuer von 15 oder 25 Prozent. Auch die von den Mitarbeitern zu tragenden Sozialabgaben entfallen ganz und sie müssen den Bezug nicht mehr in ihrer Einkommensteuer erklärung angeben (Abgeltungswirkung). Sozialabgaben entfallen ganz, LSt wird ggf. pauschaliert, ESt ist abgegolten Die Rezeptionskraft könnte im Beispielsfall bei einer abgabenbegünstigten Gestaltung der Gehaltserhöhung statt nur rund 108 Euro monatlich die vollen 200 Euro monatlich auf ihrem Gehaltskonto verbuchen. Im Vergleich zu einer normalen Gehaltserhöhung von 2.400 Euro im Jahr hätte sie somit 1.104 Euro mehr im Portemonnaie, wenn sie von Ihnen als Arbeitgeber z. B. mit einem Fahrtkostenzuschuss oder der Erstattung von Kita-Gebühren belohnt wird. Für Sie als Arbeitgeber lohnt sich eine abgabenbegünstigte Gestaltung der Gehaltserhöhung, da Sie allenfalls die pauschale Lohnsteuer anstelle der Lohnnebenkosten tragen müssen. Die pauschale Lohnsteuer auf einen Fahrtkostenzuschuss beträgt z. B. 15 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung hingegen rund 19,5 Prozent. Zugleich können Sie Ihre Mitarbeiter durch ein deutliches Gehaltsplus zusätzlich motivieren. Gehaltsplus kann Mitarbeiter motivieren 12-2018 Praxisführung 15

Jährliche Gehaltserhöhung von 2.400 Euro aus Arbeitnehmersicht Alle Beträge in Euro Reguläre Gehaltserhöhung von 2.400 für ein Jahr Pauschal besteuerte Bezahlungsform (z. B. Fahrtkostenzuschuss u. a.) e Bezahlungsform (z. B. Ersatz der Kita-Gebühren) Gehaltserhöhung 2.400 2.400 2.400 Abgabenlast Arbeitnehmer - 1.104 0 0 Gutschrift beim Arbeitnehmer 1.296 2.400 2.400 Diese Möglichkeiten gibt es nach dem EStG Im Einkommensteuergesetz (EStG) gibt es Möglichkeiten, mit denen Sie von den genannten Begünstigungen profitieren können. Die Wichtigsten sind: Besteuerung von Gehaltsbestandteilen Gehaltsbestandteil Pauschale Lohnsteuer (zzgl. Soli + Kirchensteuer) Warengutscheine (z. B. Tankgutscheine) bis 44 Euro monatlich* Erstattung von Gesundheitsleistungen bis 500 Euro pro Jahr* Übernahme von Kinderbetreuungskosten* Überlassung von Handys, Tablets oder Computern zur Nutzung Reisekostenerstattung (z. B. für Berufsschulfahrten oder bei Mehrstandortpraxen mit wechselndem Personaleinsatz) Fahrtkostenzuschuss für die Wege zwischen Wohnung und Praxis (erster Tätigkeitsstätte)* Auszahlung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand über die o. g. steuerfreie Erstattung hinaus (maximal bis zum Doppelten, z. B. bei Mehrstandortpraxen) Erholungsbeihilfen Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten (Tablet-PCs) Zuschüsse zu privaten Internetkosten* 15 % Pauschalsteuer Steuerbefreiung ( 8 Abs. 2 S. 11 EStG) ( 3 Nr. 34 EStG) ( 3 Nr. 33 EStG) ( 3 Nr. 45 EStG) ( 3 Nr. 16 EStG) * freiwillig, zusätzlich zum Lohn Beispiele für steuerlich sinnvolle Zuwendungen Die folgenden Zuwendungen sind Beispiele für eine mögliche Steuergestaltung, die sich für Ihre Mitarbeiter und Sie günstig auswirken kann. 44 Euro brutto pro Monat sind die Grenze Warengutscheine Warengutscheine können bis zu einem Betrag von 44 Euro brutto monatlich an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Handhabung ist aktuell gegenüber früher relativ locker. Gegen Vorlage einer korrekten Tankquittung können Sie Ihren Mitarbeitern z. B. das verauslagte Geld für die Tankfüllung bar erstatten. 16 Praxisführung 12-2018

Ausgabe von Tankgutscheinen Maximale Zahlung pro Jahr 528 Euro 0 0 PRAXISTI Die Gutscheine dürfen nur monatlich eingelöst werden, keinesfalls dürfen sie gesammelt ausgezahlt werden (siehe 09/2018, Seite 2). Wurde ein Monat versäumt, ist der Anspruch verfallen. Wer gesammelt auszahlt und so über die 44-Euro-Grenze kommt, muss bei der nächsten Lohnsteuerprüfung alle Abgaben nachzahlen. Die 44 Euro brutto sollten auch nicht vollständig aus geschöpft werden, da ggf. andere Kleinigkeiten auf die Grenze angerechnet werden. ARCHIV Ausgabe 9 2018 Seite 2 Gesundheitsleistungen Mit bis zu 500 Euro pro Jahr können Sie Ihren Angestellten Gesundheitsleistungen oder Barzuschüsse hierzu steuerfrei zukommen lassen. Die unterstützte Leistung muss dem Leitfaden Prävention des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, wie beispielsweise Rückenschule, Raucherentwöhnung etc. Eine Leistung ist nur förderfähig, wenn der Behandler bzw. Kursleiter die darin geforderte Qualifikation hat. Fragen Sie vor der Erstattung nach, ob die Leistung förderfähig ist! Fitnessstudios und Sportvereine fallen leider nicht unter diese Regelung. 500 Euro im Jahr können dazugeschossen werden Übernahme von Gesundheitsleistungen Maximale Zahlung pro Jahr 500 Euro 0 0 Kinderbetreuungskosten Für nicht schulpflichtige Kinder Ihrer Angestellten können Sie einen Barzuschuss zu den Kinderbetreuungskosten etwa im Kindergarten leisten. Dieser ist vollständig steuer- und abgabenfrei. Kostet die Unterbringung in der Kindertagesstätte beispielsweise monatlich 250 Euro, können Sie diese zum Teil oder auch komplett übernehmen. Kosten können ganz oder teilweise übernommen werden Übernahme von Kosten der Kindertagesstätte Beispielsfall maximal 3.000 0 0 PRAXISTI Aufgrund einer Gesetzeslücke kann Ihr Mitarbeiter bei seinem Finanzamt versuchen, die steuerfrei erstatteten Kinderbetreuungskosten trotzdem in seiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend zu machen. Es fehlt der Verweis im Gesetz, dass die Erstattung den abzugsfähigen Betrag mindert. Arbeitslohn einerseits sowie Sonderausgaben andererseits sind steuerlich zwei unterschiedliche Dinge Geldzufluss und Ausgabe sind insofern im wirtschaftlichen Sinne nicht identisch. 12-2018 Praxisführung 17

Diensthandy erspart den privaten Vertrag Lohnt sich für Azubis und bei Mehrstandortpraxen Überlassung von Handys etc. Die private Nutzung eines geschäftlichen Mobiltelefons ist für Ihre Arbeitnehmer steuerfrei. Wenn Sie anstelle der nächsten Gehaltserhöhung ein vertraglich auf Sie bzw. Ihre Praxis laufendes Smartphone spendieren, löst das keine und Abgaben aus. Gleichzeitig können sich Ihre Mitarbeiter aber den privaten Vertrag sparen. Reisekostenerstattungen Was sich zunächst recht praxisfern anhört, können Sie insbesondere für Ihre Auszubildenden verwenden oder aber auch für Springer, wenn Sie Mitarbeiter an mehreren Praxisstandorten einsetzen. Denn nach dem seit 2014 geltenden Reisekostenrecht hat jeder Mitarbeiter nur eine einzige erste Tätigkeitsstätte, d. h.: Für Ihren Auszubildenden ist die Fahrt in die Berufsschule eine Dienstreise. Gleiches gilt bei Mehrstandortpraxen für angestellte Therapeuten, die an Zweitstandorten arbeiten. Für die Fahrten zum zweiten Praxisstandort fallen echte Reisekosten an also keine Fahrten, die unter den nachstehend erläuterten Fahrtkostenzuschuss fallen. Diese Reisekosten können Sie mit 30 Cent je Fahrtkilometer steuerfrei erstatten. Fährt eine angestellte Therapeutin z. B. arbeitstäglich 20 km zwischen den Standorten hin und her, sind je nach Arbeitstagen im Monat rund 120 Euro Fahrtkosten und in den ersten drei Monaten der Verpflegungsmehraufwand steuerfrei auszahlbar. Für Urlaubszeiten entfällt die Erstattung natürlich. Zahlung von Reisekostenerstattung Jährliche Zahlung im Beispiel ohne Urlaubszeiten 1.250 0 0 Gleichzeitig kann Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden Gleichzeitig berechtigt der Einsatz am Zweitstandort Ihre Mitarbeiterin bei mehr als 8 Stunden Dauer (inkl. Fahrzeiten) zur Inanspruchnahme der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Das gilt für die ersten drei Einsatzmonate ( 9 Abs. 4a EStG). Auch diese Pauschalen können Sie steuerfrei erstatten und bei jeder Unterbrechung von mindestens vier Wochen läuft eine neue Drei-Monats-Frist. Möchten Sie besonders großzügig sein, erlaubt Ihnen das Lohnsteuerrecht, die Pauschalen ein zweites Mal auszuzahlen, also den doppelten Betrag. Auf diese zweite Zahlung fallen dann 25 Prozent pauschale Lohnsteuer an. 30 Cent je Entfernungskilometer Fahrtkostenzuschuss Der Fahrtkostenzuschuss ist ein weit verbreitetes Gestaltungsmittel; er kommt vor allem den Mitarbeitern mit einem weiten Arbeitsweg zugute. Sie können arbeitstäglich 30 Cent je Entfernungskilometer auszahlen. Das entspricht der Entfernungspauschale, die Ihre Angestellten sonst in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen könnten. Die Auszahlung bringt ihnen jedoch ein Mehrfaches dessen, was sie über die Steuerersparnis erhalten würden. 18 Praxisführung 12-2018

Bei 15 km einfachem Arbeitsweg können Sie monatlich beispielsweise (15 km x 0,30 Euro/km x 18 Tage =) 81 Euro auszahlen. Sie können den Zuschuss auch sammeln und am Jahresende als eine Art Prämie auszahlen. Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses Beispielsfall 972 Euro 164 Euro 0 Erholungsbeihilfe In zeitlicher Nähe zum Urlaub dürfen Sie Erholungsbei hilfe auszahlen. Ihre Angestellten sollten bestätigen, dass die Zahlung zu Erholungs zwecken eingesetzt wurde. Die zulässige Erholungsbeihilfe hängt vom Familienstand ab: Eine verheiratete Therapeutin mit zwei Kindern kann 156 Euro für sich, 104 Euro für ihren Ehemann und 52 Euro je Kind steuerbegünstigt erhalten. Zeitlich und vom Zweck her gebunden Auszahlung einer Erholungsbeihilfe Beispielsfall 364 Euro 102 Euro 0 Übereignung eines Tablets oder Zuschuss zu privaten Internetkosten Übernehmen Sie für Ihre Mitarbeiter z. B. die Kosten des heimischen Internetzugangs, können Sie dies ebenfalls über pauschale Lohnsteuer abbilden. Gleiches gilt, wenn Sie ihnen z. B. ein Tablet zu Weihnachten schenken. Zahlen Sie einer Mitarbeiterin monatlich 25 Euro Internetzuschuss zuzüglich eines Tablets für 300 Euro, erhält sie im Beispielsfall 600 Euro in Geld oder Geldwert, ohne dass hiervon Lohnsteuer oder Sozialversicherung einbehalten wird. Für Sie als Arbeitgeber fällt dafür wie bei den Erholungsbeihilfen eine pauschale Lohnsteuer an, die etwas über den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung liegt. Zahlung von Internetzuschuss und Übereignung Tablet Beispielsfall 600 Euro 169 Euro 0 Weiteres wie Arbeitskleidung, Geburtstag, Fortbildung, Nothilfe Neben den hier ausführlich beschriebenen Vorteilen gibt es noch kleinere Zuwendungen, die Sie steuerfrei aus einem besonderen Anlass heraus oder mit besonderem betrieblichem Bezug leisten können. Zuwendungen bei besonderen Anlässen Arbeitskleidung: Typische Arbeitskleidung ist steuer- und abgabenfrei. In Physiopraxen sind das allerdings i. d. R. mit dem Praxis logo bestickte T-Shirts oder Poloshirts. Da hier auch eine private Nutzung der Kleidungsstücke möglich ist, entfällt die Abzugsmöglichkeit. 12-2018 Praxisführung 19

Geschenke bei persönlichen Ereignissen: Hat ein Mitarbeiter Geburtstag, gibt es Nachwuchs oder ist eine Hochzeit zu feiern, können Sie zu diesen besonderen Anlässen jeweils ein Geschenk im Wert von bis zu brutto 60 Euro (ggf. inklusive Versandkosten, wenn online bestellt wird) überreichen. Auch dieses ist steuer- und abgabenfrei. Fortbildungen: Betriebliche Fortbildungen, auch mit Verpflegung, sind wegen Ihres vorrangigen Arbeitgeberinteresses an dem Wissenstransfer ebenfalls von allen Abgaben befreit. Bei umfangreichen Fortbildungen können Sie sich problemlos an den Kosten beteiligen. Notfälle: In persönlichen Notfällen wie Krankheit, Unfall etc. gibt es für Sie die Möglichkeit, eine Nothilfe von bis zu 600 Euro brutto zu leisten. Nicht im Arbeitsvertrag vereinbaren Leistungen sind Ergänzungen zum Arbeitslohn Die meisten der genannten Leistungen sind nur steuerbegünstigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Das ist nach derzeit herrschender Meinung der Fall, wenn Sie sie anstelle einer Gehaltserhöhung oder als einmalige Prämie gewähren. Die Leistungen sollten in der Regel nicht im Arbeitsvertrag stehen. Auch eine Gehaltsumwandlung ist selten zulässig PRAXISTI Für Sonderleistungen sollten Sie sich von Ihren Mitarbeitern immer einen Freiwilligkeitsvorbehalt unterschreiben lassen. So vermeiden Sie eine sogenannte betriebliche Übung und haben im kommenden Jahr wiederum die Möglichkeit, eine begünstigte Bezahlungsform zu wählen. 450-Euro-Kräfte profitieren ebenfalls Allerdings werden höhere Beiträge und Lohnsteuer gespart Auch für geringfügig Beschäftigte möglich Die genannten Gestaltungen können Sie ebenfalls bei geringfügig Beschäftigten einsetzen. So können Ihre 450-Euro-Kräfte Prämien von Ihnen erhalten, ohne dadurch sozialversicherungspflichtig zu werden. Nachteil: weniger Rentenanspruch? Alle Gestaltungen haben einen kleinen Nachteil: Für die abgabenbegünstigten Gehaltsbestandteile werden keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Hierfür gibt es später also keine Rente. Andererseits stehen bei einer normalen Gehaltserhöhung dem erworbenen Rentenanspruch zugleich höhere Zahlungen an die Krankenkasse gegenüber ohne dass Ihre Mitarbeiter hierdurch höhere Ansprüche gegen die Kasse hätten und dass Lohnsteuer anfällt, die vermieden werden kann. Würden Sie wegen der Rentenansprüche auf die Gestaltung verzichten, wäre die Rente daher teuer erkauft. Möchten Ihre Mitarbeiter etwas für ihre Altersvorsorge tun, bieten sich eher eine private oder eine wiederum steuerbegünstigte betriebliche Altersvorsorge an. FAZIT Mit den begünstigten Vergütungsformen können Sie für sich als Arbeitgeber und für Ihre Mitarbeiter deutliche Vorteile erzielen. Für Ihre Angestellten zählt in der Regel das, was auf dem Konto ankommt. Teilen Sie sich den Vorteil mit den Angestellten und erzielen Sie dadurch zugleich eine Personalkosten ersparnis. 20 Praxisführung 12-2018