14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten?

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Transkript:

14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten? Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht

ausschließlich öffentlich- rechtlich / bundesweit tävg Schwerpunkte: Umweltrecht, Immissionsschutz- recht, Energierecht, Kommunalrecht Betreuung von Planungs- bzw. Zulassungsverfahren für Industrie- und sonsvge Anlagen Erneuerbare Energien (Windenergie, Biomasse, PV): Projektberatung (Genehmigung, Netzanschluss, u.a.) Beteiligungsmodelle Genehmigungs- und Verfahrensmanagement 2

1. Teil Einführung 3

Steuerung für WEA Hoher Flächendruck ó hohe Nachfrage Vermeidung von Konflikten mit anderen Nutzungen und Belangen Schutz von Anwohner, Natur und LandschaD KonzentraEon der Anlagen auf geeignete, möglichst konfliktarme Bereiche Sicherung wirtschadliche Teilhabe (M- V)? 4

Stufensystem der Planung Bundesraumordnung Landesraumordnung Landesentwicklungsprogramm /- pläne Regionalpläne Gemeindliche Bauleitplanung Flächennutzungsplan Bebauungsplan 5

Regionalplanung in Mi5eldeutschland Sachsen: 4 Planungsregionen - > Regionalplan Thüringen: 4 Planungsregionen - > Regionalplan Sachsen- Anhalt: 5 Planungsregionen - > Regio- naler Raumentwicklungsplan - > enthalten Festsetzungen zur Windenergie: RechtsvorschriDen i.s.d. 47 Abs. 1 VwGO und damit gerichtlich angreibar 6

Stand der Rechtsprechung zu WEA Sächs. OVG, Urt. v. 25.03.2014 1 C 4/11: 1. Gesam_ortschreibung Regionalplan Ober- lausitz- Niederschl. wirksam (VG Chemnitz, 12.02.2014 RP Chemnitz- Erzgebirge unwirksam; nicht rechtskrädig) OVG Sachsen- Anhalt, Urt. v. 16.03.2012 2 L 2/11: REP Halle wirksam (Inzidentkontrolle) 7

Stand der Rechtsprechung zu WEA OVG Thüringen, Urt. v. 08.04.2014 1 N 676/12: Ziel 3-6 zur Windenergie des Regio- nalplans Osghüringen unwirksam (nicht rechtskräjig) noch weitere Verfahren in Sachsen- Anhalt und Thüringen anhängig 8

2. Teil Rechtliche Anforderungen 9

Regionalplan als Steuerungsmi5el schlüssiges, gesamträumliches Planungskonzept für PosiEv- und NegaEvflächen: die von der Ausschluss- wirkung betroffenen Anlagen müssen sich an anderer Stelle durchsetzen (Abwägung) Es muss deutlich werden, welche Gründe es gibt, den Planungsraum außerhalb der Windvorrang- /- eig- nungsgebiete frei zu halten (DokumentaVon) Windenergie muss substanziell Raum verschan werden (keine Verhinderung) 10

Lösung: abschni5sweises Vorgehen 1. Schri5 Tabuzonen ermi5eln (hart und weich) 2. Schri5 Reslläche: Abwägung entgegenstehender Belange mit Windenergienutzung (RestrikVon) 3. Schri5 Gegencheck: Der Windenergie in substanzieller Weise Raum geschaffen? Dokumen tavon DokumentaVonspflicht 11

harte Tabuflächen: Errichtung und Betrieb von WEA aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen Erforderlichkeit: vgl. 1 Abs. 3 S. 1 BauGB => Plan nicht vollzugsfähig, wenn seiner Verwirk- lichung rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen Harte Tabuflächen - > keine Abwägung! 12

weiche Tabuflächen: Bereiche, in denen Errich- tung und Betrieb von WEA zwar möglich, in denen nach den Vorstellungen des Plangebers aber keine WEA aufgestellt werden sollen Entscheidung für Tabuflächen muss gerech_er- Egt sein - > Plangeber muss erkennen lassen, dass er anders als bei harten Tabukriterien einen Be- wertungsspielraum hat und Gründe für Wertung offen legen (BVerwG, 13.12.2012, 11.04.2013) 13

Einzelfragen Wann ist hart hart und wann ist hart weich? Mindestabstände zu Siedlungsbereichen? 1.000 m hart (OVG Sachsen, 10.11.2011) Prognose, welche Abstände zur Einhaltung der TA Lärm bzw. wegen opescher Bedrängung erforderlich (hart) sind und welche nur zur Vorsorge dienen (weich) (OVG Berlin- Brandenburg, 24.02.2011) Mindestabstände in der Regel weich (OVG Münster, 01.07.2013; OVG Rheinland- Pfalz, 16.05.2013) 14

Einzelfragen Wann ist hart hart und wann ist hart weich? Artenschutz (z.b. Tierökologische Abstandskriterien) Tabu- bzw. Schutzbereiche hart (OVG Berlin- Bran- denburg, 24.02.2011) Abstände zu Brutplätzen als Empfehlung, d.h. weich (OVG Münster, 01.07.2013) 15

Einzelfragen Wann ist hart hart und wann ist hart weich? Wald weich (OVG Thüringen, 08.04.2014) hart (OVG Münster, 01.07.2013) LandschaDsschutzgebiete LSG hart (OVG Berlin- Brandenburg, 24.02.2011) LSG in der Regel weich, unter Umständen vielleicht auch hart (OVG Münster, 01.07.2013, vgl. BayVerfGH, 27.9.2013) 16

Einzelfragen Wann ist hart hart und wann ist hart weich? Naturschutz (FFH- oder Naturschutzgebiete) FFH- Gebiet hart (OVG Berlin- Brandenburg, 24.02.2011) FFH- Gebiet weich (OVG Münster, 01.07.2013, OVG Rheinland- Pfalz, 16.05.2013) 17

Fehler passiert, aber erheblich? fehlende Differenzierung zwischen hart und weich: Fehler im Abwägungsvorgang! nur erheblich, wenn er offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss war Rüge: ein Jahr Frist! offensichtlich: objekev feststellbar und erkennbar von Einfluss: Möglichkeit, dass ohne Mangel Planung anders ausgefallen wäre (OVG Thüringen, 08.04.2014) 18

3. Arbeitsschri5: Gegencheck Prüfung: Ausreichend Raum für Windenergie? nach Verhältnis der ausgewiesenen Konzentra- Eonsfläche und der Potenzialfläche nach Abzug der harten Kriterien (OVG Berlin- Brandenburg, 24.02.2011; wohl auch OVG Thüringen, 08.04.2014) weitere Kriterien z.b. Ausschöpfung des Winder- tragspoteneals (OVG Sachsen, 20.01.2014) oder der erzeugten Strommenge wenn (- ): Überprüfung der weichen Tabuzonen, ggf. Auswahlkonzept ändern (BVerwG, 11.04.2013) 19

3. Teil Alles nicht so schlimm? 20

Trost Der Senat verkennt nicht, dass die Abgrenzung zwischen,harten und,weichen Tabuzonen in der Planungspraxis mit Schwierigkeiten verbunden sein kann (OVG Berlin- Brandenburg, 24.02.2011) Dem Plangeber wird mit der Unterteilung in harte und w e i c h e T a b u z o n e n n i c h t s U n m ö g l i c h e s abverlangt (BVerwG, 13.12.2012) => Harte Tabuzonen nur zurückhaltend, besser (sicherer) weiche verwenden und dann begründen (OVG Münster, 26.09.2013 Verwechslung unschädlich) 21

Ausblick Harte Tabuzonen nur zurückhaltend, besser (sicherer) weiche verwenden und dann begrün- den (OVG Münster, 26.09.2013 Verwechs- lung unschädlich) Planungsermessen und spielraum Heilung von Verfahrensfehlern Ausschlusswirkung überdenken 22

Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tel: 0331-6204272 post@dombert.de 23

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24