Inhalt Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan

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Transkript:

Haushaltsplan der Stadt Landsberg am Lech 2015 Inhalt Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan Planungsgrundlagen... 435 Mittelfristiger Ergebnisplan... 440 Mittelfristiger Finanzplan... 441 Investitionsprogramm... 442 Ansprechpartner: Haushaltswirtschaft Stadtkämmerer Herr Jung Tel: 08191/ 128-262 p_jung@landsberg.de Referatsleitung Haushaltswirtschaft Frau Fritzsche Tel: 08191/128-302 y_fritzsche@landsberg.de

Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzplanung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entwicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf der Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2014 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre 2014-2017 entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2014 fortgeführt. Im Haushaltsplan für 2015 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2015 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplans 2014, des Mittelfristigen Investitionsplans 2014 2017, vorliegender Beschlüsse und aktueller Erkenntnisse fortgeschrieben Als Inflationsrate wurde für 2015 1,0 %, für 2016 1,5 %, für 2017 1,5 % und für 2018 2,0 % zu Grunde gelegt.

Mittelfristige Finanzplanung Steuern Die Steuererträge wurden anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2014 fortgeschrieben. Lediglich bei der Grundsteuer B wurde eine geringere Steigerung eingeplant. Steuerschätzung November 2015 2016 2017 2018 Grundsteuer A 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Grundsteuer B 1,3% 1,3% 1,3% 1,3% Gewerbesteuer 2,3% 3,3% 3,2% 3,2% Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 4,6% 5,4% 5,4% 5,2% Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer 3,9% 3,2% 3,1% 3,1% Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: in T. 2015 2016 2017 2018 Schlüsselzuweisungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Zuweisungen Land/ Grunderwerbssteuer insgesamt 4.963 4.783 4.862 4.968 Familienlastenausgleich 1.290 1.320 1.350 1.380 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen insgesamt 4.474 4.237 4.279 4.388 Auch in den folgenden Jahren wird bei der Stadt aufgrund der hohen Steuerkraftzahlen nicht mit Schlüsselzuwendungen zu rechnen sein. Die Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbssteuer nach Art. 8 FAG wurden mit der jährlichen Inflationsrate (siehe Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten ) fortgeschrieben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steuerschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. Bei den Zuweisungen vom Land sind auch die Anteilsfinanzierungen des Freistaats an den Betriebskostenzuschüssen der Kindertageseinrichtungen von freien Trägern enthalten.

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten und Beamten der Stadt Landsberg am Lech wurden mit einer Steigerungsrate von 3,0 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen: Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogehaltssumme je Beschäftigten für das Jahr 2015 um 3,7 % p. a., ab 2016 jeweils 3,0 % p.a. gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2014 für die Jahre 2015 bis 2018. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden ebenfalls mit einer Steigerungsrate von 3,0 % fortgeschrieben. Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus (siehe Neutralisation der Versorgungszahlungen). Die ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) wurden anhand der voraussichtlichen Werte für 2015 zum Teil aufgelöst und für die Planjahre 2016-2018 mit einer Steigerung festgesetzt. Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Vermögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der im MIP 2015 2018 geplanten Investitionen. Transferaufwendungen Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) wurde nach der Steuerschätzung vom November 2014 berechnet. Bei der Kreisumlage wird gegenüber der Planung 2014 auf Grund höherer Umlagegrundzahlen mit einer steigenden Belastung für den Stadthaushalt in den Jahren 2015 bis 2018 gerechnet. Die angesetzten Verlustausgleiche für die Stadtwerke Landsberg beinhalten noch zu zahlende Verluste aus den Jahren 2011 und 2012, welche im Jahr 2016 und 2017 geleistet werden, und einen Betrag von 314.200 Euro für das Jahr 2013. Für die Folgejahre ist mit keinen Verlusten mehr zu rechnen. Die Beträge wurden mit den Stadtwerken abgestimmt und stimmen mit dem Wirtschaftsplan überein. Für das Heilig-Geist Spital Alten- und Pflegeheim werden noch bis 2017 Verlustausgleiche zu zahlen sein. Diese wurden zusammen mit dem Heimleiter geplant und stimmen mit den entsprechenden Finanzplanungen des Eigenbetriebs überein.

Haushaltskonsolidierung Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs (keine Nettoneuverschuldung; langfristiger Abbau der Verschuldung) der Verschuldung des Kernhaushalts in Zukunft zu erreichen. So ist geplant im Jahr 2015 einen zur Umschuldung anstehenden Kreditvertrag in Höhe von ca. 350.000 zu tilgen. Weiterhin sollen Kredite mit hohen Zinssätzen von rund 3.500.000 umgeschuldet werden. Dafür fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 301.000 an. Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2015 bis 2018 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberechnung bis Ende 2018 geplant. Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) Investitionsprogramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplans 2015-2018. Dieser basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2016-2018 eine Preissteigerung für investive Auszahlungen aufgenommen, deren Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukostensteigerungen (2%) bemisst. Der MIP sieht folgendes Investitionsvolumen vor. in T. 2015 2016 2017 2018 Auszahlungen 17.244 14.918 10.599 9.093./. Einzahlungen 14.592 10.149 5.272 3.890 Städtische Mittel 2.652 4.769 5.327 5.203 Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren 34,6 Mio. brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (17,0 Mio. ) sind dies 17,6 Mio. mehr. In den obigen Einzahlungen sind auch die pauschalen Investitionszuweisungen des Landes enthalten.

Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe und Stadtwerke) belief sich per 31.12.2013 auf 37,7 Mio.. Aufgrund der Zahlen aus der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbetriebe und Stadtwerke) wie folgt entwickeln: 80.000.000 Schuldenentwicklung Stadt 2009 bis 2018 inkl. Eigenbetriebe und KU (Kredite und kreditähnl. Rechtsgeschäfte) 70.000.000 60.000.000 50.000.000 40.000.000 30.000.000 20.000.000 10.000.000 0 26.907.970 31.756.601 35.309.981 35.542.212 36.103.328 34.518.195 34.789.995 33.901.995 33.486.095 32.221.695 23.974.754 27.185.103 23.663.670 30.597.676 37.740.090 35.392.762 33.236.757 31.090.871 29.142.551 27.107.133 2009201020112012201320142015201620172018 Kredite der Stadt Kredite der Eigenbetriebe Kredite des KU Stadtwerke kreditähnl. Rechtsgesch. Stand: 27.02.2015 Trotz des hohen Investitionsvolumens im Finanzplanungszeitraum ist auch in den Jahren 2016 bis 2018 mit einem moderaten Abbau der Verschuldung zu rechnen. Die dafür benötigten städtischen Eigenmittel können laut den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2015, 2017 und 2018 über den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. Im Jahr 2016 wird dies nicht möglich sein. Allerdings ist die Erreichung der in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils prognostizierten Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit an folgende Bedingungen geknüpft: Keine über die prozentualen Ansätze hinausgehenden Ausgabensteigerungen bis 2018 (insbesondere auch keine weitere Anhebung der Kreisumlage ausgehend vom Planwert 2015). Eintreffen der prognostizierten Steuereinnahmen aus der Steuerschätzung vom November 2014. Weiterhin konstant hohe Erträge aus den Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs und der Gewerbesteuer Angesichts dieser Voraussetzungen bzw. Risiken ist die weitere Entwicklung der Verschuldung mit hohen Unsicherheiten belastet.

Mittelfristiger Ergebnisplan 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1 Steuern und ähnliche Abgaben 43.579.640 45.041.900 47.424.000 49.152.500 50.932.400 52.748.200 2 Zuwendungen und Umlagen 5.075.480 6.424.350 5.686.700 5.464.600 5.521.200 5.650.100 3 sonstige Transfererträge 0 0 0 0 0 0 4 ör Leistungsentgelte 3.785.650 3.837.990 1.637.400 1.637.500 1.639.000 1.639.000 5 Auflösung von Sonderposten 2.141.000 2.150.500 2.069.200 1.963.200 1.902.000 1.902.000 6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.062.000 3.187.430 5.619.200 5.645.400 5.631.100 5.642.900 7 Kostenerstattungen und Umlagen 2.292.200 2.209.300 2.283.600 1.829.300 1.850.400 1.857.800 8 Sonstige ordentliche Erträge 7.575.100 4.134.000 10.208.700 7.966.400 4.675.300 4.143.300 9 Aktivierte Eigenleistungen 0 100.000 120.000 100.000 110.000 110.000 10 Bestandsveränderungen 0 0 S 1 Summe Erträge 68.511.070 67.085.470 75.048.800 73.758.900 72.261.400 73.693.300 11 Personalaufwendungen 17.781.000 18.251.200 18.008.600 18.958.400 19.507.400 20.068.500 12 Versorgungsaufwendungen 384.300 200 1.000 1.000 1.000 1.000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleist. 13 12.273.450 10.429.650 11.715.200 11.763.000 11.590.700 11.724.600 14 Planmäßige Abschreibungen 4.788.200 6.905.900 6.800.700 6.540.000 6.263.100 6.263.100 15 Transferaufwendungen 25.932.200 26.681.700 26.839.500 27.204.400 27.737.400 28.437.900 16 sonstige Aufwendungen 4.714.350 3.803.065 5.398.500 4.688.000 3.958.300 3.802.600 S 2 Summe Aufwendungen 65.873.500 66.071.715 68.763.500 69.154.800 69.057.900 70.297.700 S 3 Ergebnis der ordentlichen Tätigkeit 2.637.570 1.013.755 6.285.300 4.604.100 3.203.500 3.395.600 19 Finanzerträge 238.400 201.420 166.300 168.100 167.300 166.200 20 Zinsen 1.152.900 1.145.000 1.157.500 822.300 777.300 752.300 S 4 Finanzergebnis -914.500-943.580-991.200-654.200-610.000-586.100 S 5 ordentliches Ergebnis 1.723.070 70.175 5.294.100 3.949.900 2.593.500 2.809.500 23 außerordentliche Erträge 600 500 500 500 500 500 24 außerordentliche Aufwendungen 0 100 100 100 100 25.100 S 6 außerordentliches Ergebnis 600 400 400 400 400-24.600 S 7 Jahresergebnis 1.723.670 70.575 5.294.500 3.950.300 2.593.900 2.784.900

Mittelfristiger Finanzplan 2013 2014 2015 2016 2017 2018 1 Steuern und ähnliche Abgaben 43.579.640 45.041.900 47.424.000 49.152.500 50.932.400 52.748.200 2 Zuwendungen und Umlagen 5.066.480 6.424.350 5.686.700 5.464.600 5.521.200 5.650.100 3 sonstige Transfereinzahlungen 0 0 0 0 0 0 4 ör Leistungsentgelte 3.796.900 3.932.990 1.637.400 1.637.500 1.639.000 1.659.000 5 pr Leistungsentgelte 4.062.000 3.092.430 5.619.200 5.645.400 5.631.100 5.642.900 6 Kostenerstattungen 2.292.200 2.209.300 2.283.600 1.829.300 1.850.400 1.857.800 7 sonstige Einzahlungen 2.861.350 2.850.500 2.655.700 2.155.700 2.155.700 2.155.700 8 Zinsen 238.400 201.420 166.300 168.100 167.300 166.200 Summe Einzahlungen 61.896.970 63.752.890 65.472.900 66.053.100 67.897.100 69.879.900 9 Personalauszahlungen 17.154.000 16.842.400 17.703.900 18.347.700 18.888.800 19.441.900 10 Versorgungsauszahlungen 1.000 200 1.000 1.000 1.000 1.000 11 Auszahlungen für Sach- und Dienstleist. 12.208.200 10.429.650 11.715.200 11.733.000 11.590.700 11.723.500 12 Zinsen 1.152.900 1.145.000 1.157.500 822.300 777.300 752.300 13 Transferauszahlungen 27.305.300 26.681.700 27.328.500 27.204.400 27.737.400 28.437.900 14 sonstige Auszahlungen 3.257.200 3.200.165 4.385.300 3.914.700 3.313.300 3.312.600 Summe Auszahlungen 61.078.600 58.299.115 62.291.400 62.023.100 62.308.500 63.669.200 Saldo lfd.verwaltung 818.370 5.453.775 3.181.500 4.030.000 5.588.600 6.210.700 15 Zuwendungen Investitionen 2.466.600 1.745.000 1.269.500 2.510.000 1.280.000 730.000 16 Einzahlungen Verkauf Sachanlagen 8.533.800 3.043.100 11.661.200 5.805.200 2.540.200 2.008.200 17 Einzahlungen Verkauf Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0 18 Einzahlungen aus Beiträgen 0 1.404.100 1.627.000 1.800.000 1.418.500 1.120.000 19 sonstige Einzahlungen Investitionen 41.600 0 34.300 34.000 33.300 32.600 Summe Einzahlungen Investitionen 11.042.000 6.192.200 14.592.000 10.149.200 5.272.000 3.890.800 20 Auszahlungen Kauf von Grundstücken 5.185.900 5.957.200 8.570.500 2.601.500 2.354.500 2.254.500 21 Auszahlungen Baumaßnahmen 6.972.800 2.571.800 5.726.400 9.794.000 6.387.000 5.433.000 22 Auszahlungen Kauf bewegl. Anlageverm. 1.489.500 1.137.700 1.516.900 1.560.300 1.495.300 1.143.300 23 Auszahlungen Kauf Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0 24 Auszahlungen aktivierbare Zuwendungen 47.500 910.000 1.418.000 950.000 350.000 250.000 25 sonstige Auszahlungen Investitionen 13.000 0 13.000 13.000 13.000 13.000 Summe Auszahlungen Investitionen 13.708.700 10.576.700 17.244.800 14.918.800 10.599.800 9.093.800 Saldo Investitionen -2.666.700-4.384.500-2.652.800-4.769.600-5.327.800-5.203.000 Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag -1.848.330 1.069.275 528.700-739.600 260.800 1.007.700 26 Kreditaufnahmen Investitionen 8.000.000 6.000.000 0 0 0 0 27 Tilgung von Krediten 2.910.700 2.950.000 2.518.000 2.700.000 2.670.000 2.670.000 Saldo Finanzierungstätigkeit 5.089.300 3.050.000-2.518.000-2.700.000-2.670.000-2.670.000 Änderung Bestand eigene Finanzmittel 3.240.970 4.119.275-1.989.300-3.439.600-2.409.200-1.662.300 28 Anfangsbestand eigene Finanzmittel 0 7.046.498 13.832.897 11.843.597 8.403.997 5.994.797 Liquide Mittel 3.240.970 11.165.773 11.843.597 8.403.997 5.994.797 4.332.497

Investitionsprogramm Vorbemerkungen Der mittelfristigen Finanzplanung liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) bezeichnet enthält dabei die Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Anlagevermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitionen) als auch Finanzinvestitionen sein. Konsumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel Interimsanmietungen und Personalaufwendungen) werden im Ergebnisplan veranschlagt. Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zuweisungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzinvestitionen. Die Mittelfristige Investitionsplanung wurde im Haushalt 2015 neu aufgestellt. Es soll dem Stadtrat eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen geben. Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Der Mittelfristige Investitionsplan 2015-2018 wurde auf der Grundlage des geltenden MIP und unter Berücksichtigung des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbereichen erstellt. Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investitionsplans enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von mehr als 10.000, ferner Pauschalansätze für Vorhaben mit weniger als 10.000 Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pauschalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermöglichung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsabsicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszahlungen und Finanzierung ausgewiesen. Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebundenen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens sowie Kreditaufnahmen. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Planungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanziellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzelvorhabens, andererseits

nach dem Planungsstand (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben aufzeigen und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Investition erleichtern. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträge (Zuweisungen, Gebühren, Ersätzen, Mieten und Pachten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten Zeile die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewiesen. Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitionsmaßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig abgefragt: 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP, 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes, 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und 5. voraussichtliches Aktivierungsdatum. Die Priorisierung der Maßnahmen geschieht in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden und durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen. Seite 10 von 11

Gesamtübersicht Einzelmaßnahmen und Pauschalen Kontengruppe Bezeichnung Betrag 2015-2018 012* DV-Software / DV-Lizenzen 763.200 017* immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 2.968.000 02* Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 15.526.500 03* Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 190.000 04* Infrastrukturvermögen 406.000 06* Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 440.000 071*/072* Maschinen und technische Anlagen 149.400 073* Fahrzeuge 2.402.100 082* Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.381.100 096* Hochbau Anlagen im Bau Hochbau 17.339.000 096* Tiefbau Anlagen im Bau Tiefbau 9.758.901 Gesamtsumme 2015-2018 52.324.201 Liste der Einzelmaßnahmen Die Auflistung der Einzelmaßnahmen erfolgt in der beigefügten Anlage. Landsberg am Lech, den 12.03.2015 Jung Stadtkämmerer

Anlagen Einzelmaßnahmen

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV-Doppik 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1- n) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 divers / Konten 012* DV-Software DECKBLATT A. Gesamtinvestition 763.200 270.300 164.300 164.300 164.300 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen 763.200 270.300 164.300 164.300 164.300 sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 763.200 270.300 164.300 164.300 164.300 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjah res Planung Haushaltsjah r +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjah r +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtu ngsermächt igungen

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Zusammenfassung der Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Maßnahme (1 - n) Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 2014 2015 2016 2017 2018 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigun-gen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Konto 012100 DV-Software / DV-Lizenzen A. Gesamtinvestition 763.200 270.300 164.300 164.300 164.300 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit 763.200 270.300 164.300 164.300 164.300 A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 763.200 270.300 164.300 164.300 164.300 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme u.a. Lizenzen für Würfelpakete und Cockpits CAP ( 16.300), Hard- und Software für Inventarisierung incl. Einführung und Schulung (15.000) EDV zentral (jährl. 50-75.000), Archiv: Anpassung Software DMS OS/ECM bzw. Umstellung auf Enaio von Optimal Systems (jährl. 75.000), Gebäudeservice (45.000) Tiefbau: Update STRATIS auf 64 bit Version (järhl. 15.000) 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Konten 017* Investitionsmaßnahmen Maßnahme (1 - n) Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen DECKBLATT 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 A. Gesamtinvestition 2.968.000 1.418.000 950.000 350.000 250.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen 2.968.000 1.418.000 950.000 350.000 250.000 sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung 660.000 300.000 360.000 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 660.000 300.000 360.000 0 0 HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 2.308.000 1.118.000 590.000 350.000 250.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjah res Planung Haushaltsjah r +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjah r +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtu ngsermächt igungen

Sonstige Folgekosten 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Zusammenfassung der Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1- n) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 5.4.1.1.0.1 017115 Investitionsförderung an verb. Unternehmen A. Gesamtinvestition 1.568.000 818.000 250.000 250.000 250.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen 1.568.000 818.000 250.000 250.000 250.000 sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 1.568.000 818.000 250.000 250.000 250.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigungen

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Baukostenbeteiligungen an Stadtwerke 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Maßnahme (1 n) 5.7.1.1.0.1 017117 Breitband Förderung A. Gesamtinvestition 1.100.000 500.000 600.000 0 0 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen 1.100.000 500.000 600.000 sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung 660.000 300.000 360.000 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 660.000 300.000 360.000 HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 440.000 200.000 240.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigungen

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Ausgaben an Betreiber von TK Netzen zur Schließung sog. Wirtschaftlichkeitslücken (Breitband Förderung) 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser Investitionsmaßnahmen +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1 n) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1.1.1.7.1.0.3 017118 Investitionsförderung an übrige Bereiche A. Gesamtinvestition 300.000 100.000 100.000 100.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen 300.000 100.000 100.000 100.000 sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 300.000 100.000 100.000 100.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Zuschuss für Käufer von Wohnungen BA 7 und 8 Obere Wiesen 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV-Doppik 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1- n) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 divers / Konten Unbebaute Grundstücke und 02* grundstücksgleiche Rechte DECKBLATT A. Gesamtinvestition 15.526.500 8.491.500 2.543.000 2.296.000 2.196.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 15.526.500 8.491.500 2.543.000 2.296.000 2.196.000 Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 15.526.500 8.491.500 2.543.000 2.296.000 2.196.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjah res Planung Haushaltsjah r +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjah r +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtu ngsermächt igungen

Sonstige Folgekosten 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Zusammenfassung Konten 02* Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik 1.1.1.7.1.0.5 / 021190 A. Gesamtinvestition 40.000 10.000 10.000 10.000 10.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 40.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Baumaßnahmen Maßnahme (1 n) Bewirtsch. Von Grundst./Gebäuden Lechrain sonstige Grünflächen Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 40.000 10.000 10.000 10.000 10.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Arrondierungs und Zusatzflächen GE Park Lechrain 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Maßnahme (1 n) Friedhofsanlagen Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik 5.5.3.1.0.2 / 021200 A. Gesamtinvestition 105.000 75.000 10.000 10.000 10.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 105.000 75.000 10.000 10.000 10.000 Baumaßnahmen Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 105.000 75.000 10.000 10.000 10.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme u.a. Errichtung Gerätehäuser, Lagerplätze, Abbruch 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser Investitionsmaßnahmen +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1 n) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 divers / Konto 022110 Ackerland A. Gesamtinvestition 1.400.000 350.000 350.000 350.000 350.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.400.000 350.000 350.000 350.000 350.000 Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 1.400.000 350.000 350.000 350.000 350.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Erwerb/Tausch Ersatzgrundstücke für Stadt (Produkt 1117102 mit 300.000 EUR) und Hlg. Geist Spital Stiftung (71110299 mit 50.000 EUR) 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser Investitionsmaßnahmen +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1 n) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 divers / Konto 023110 Mischwald A. Gesamtinvestition 500.000 125.000 125.000 125.000 125.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 500.000 125.000 125.000 125.000 125.000 Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 500.000 125.000 125.000 125.000 125.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Ankauf von Waldgrundstücken zur Arrondierung (Stadtwald 25.000 EUR sowie Stiftungswald 100.000 EUR) 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV-Doppik 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1 - n) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 divers / Konto 024150 Industrie- und Gewerbegrundstücke A. Gesamtinvestition 7.398.000 3.598.000 1.398.000 1.201.000 1.201.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 7.398.000 3.598.000 1.398.000 1.201.000 1.201.000 Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 7.398.000 3.598.000 1.398.000 1.201.000 1.201.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigungen

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Grunderwerb incl. Nebenkosten für Gewerbe- und Industrieanseidlung 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV-Doppik 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1- n) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 divers / Konto 024190 sonstige unbebaute Grundstücke A. Gesamtinvestition 6.080.000 4.330.000 650.000 600.000 500.000 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 6.080.000 4.330.000 650.000 600.000 500.000 Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 6.080.000 4.330.000 650.000 600.000 500.000 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigungen

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme aktive Bevorratungspolitik 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Maßnahme (1 n) Märkte Gemeinkosten Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik 5.7.3.1.0.1.9.9 / Konto 024200 A. Gesamtinvestition 3.500 3.500 0 0 0 A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 3.500 3.500 0 0 0 Baumaßnahmen Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen 2014 2015 2016 2017 2018 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung 0 0 0 0 0 2017 B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) 3.500 3.500 0 0 0 C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Beschaffung von Baustromkästen 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.