Übernahmeszene Schweiz



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Bernischer Juristenverein (BJV) Hauptversammlung Muri bei Bern, Freitag, 7. November 2008 Übernahmeszene Schweiz Kampf und Chrampf als Wege zurück ins Réduit? von Peter V. Kunz Prof. Dr. iur., Fürsprecher, LL.M. (Georgetown University) Ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht Direktor am Institut für Wirtschaftsrecht sowie Leiter des Departements für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern kunz@iwr.unibe.ch

Inhalt I. Vorbemerkungen II. III. IV. Legales Umfeld Einzelfragen Schlussbemerkungen 2

Vorbemerkungen 1. Persönliche Aspekte PVK & BJV Mitgliedschaft seit 1991 Vorstand seit 2007 Referat sozusagen als Antrittsvorlesung Inhalt = Wirtschaftsrecht Themenauswahl: v.a. Aktualität sowie Brisanz praktischer Theoretiker sowie theoretischer Praktiker 3

Vorbemerkungen 2. Sachliche Aspekte Wirtschaftsrecht ist spannend Interessen der Medien und des Publikums Gefahr einer Skandalitis : z.b. Enron, Swissair, UBS etc. Wirtschaftsrecht ist wichtig Fokus der Rechtssetzung Gefahr eines Ad hoc-ismus : z.b. Meldepflicht gemäss Art. 20 BEHG Wirtschaftsrecht ist kompliziert Klammer zu Privatrecht, öffentlichem Recht sowie Strafrecht Überforderung: z.b. Behörden, Publikum sowie Medien Gefahr einer Expertitis 4

Vorbemerkungen 3. Wirtschaftsrechtliche Aktualitäten 2006/2007: M&A in Schweiz v.a. unfriendly takeover (attempts) hektische und sonstige Rechtssetzung(en) 2007/2008/20xx: Banken- bzw. Finanzkrise globale Ursachen und Wirkungen Fokus auf Übernahmeszene: weniger a.o. als bei Finanzkrise besser abschätzbar und länger wirksam Referat = Schweizer Übernahmerecht..! 5

Vorbemerkungen 4. Gibt es immer Gute und immer Böse..? Beispiele aus der Praxis: Verteidiger: z.b. Sulzer, Implenia, Valora, Converium Angreifer: z.b. Victory/Renova, Laxey, Golden Peaks, Scor/M. Ebner Angreifer- Tricks ( Heuschrecken ): sog. Cash Settlement Optionen oder auch sog. Contracts for Difference (behauptete) Instrumentalisierung von Banken Untersuchung Verteidiger- Tricks : Vinkulierung: z.b. Nicht-Eintragung sowie Nicht-Einberufung einer a.o. GV beanspruchte Vorwirkung der Stimmrechtssuspendierung sog. Stillhalteabkommen mit Angreifer ( Stand Still Agreements ) 6

Vorbemerkungen 5. Ökonomische Annäherungen sog. Market for Corporate Control Grundfragen Einseitigkeit der Massnahmen: z.b. Meldepflicht sowie Vinkulierung sog. Principal-Agent-Theory Grundfragen VR als Vormundschaftsbehörde für Aktionäre z.b. gegen a.o. GV oder gegen Pflichtangebot Problematik: Abberufung in GV versus Abberufungsklage 7

Vorbemerkungen 6. PVK-Literaturhinweise (Auswahl): Aktien-/Börsenrecht (I/II) Aktienrechtsrevision 20xx Betrachtungen eines unabhängigen Experten, Powerpointpräsentation in der Rechtskommission StR (Aufsatz in Vorbereitung anfangs 09) Zehn bemerkenswerte Auffälligkeiten bei den Revisionen der letzten Jahre im schweizerischen Gesellschaftsrecht, SJZ 104 (2008) Herbst 08 Geplante Neuerungen bei einigen Generalien der aktuellen Aktienrechtsrevision ( ), GesKR 2008 Herbst 08 Status quo der grossen Aktienrechtsrevision ( ), in: Entwicklungen im Gesellschaftsrecht III (Bern 2008) 125 ff. Aufbruchstimmung im Schweizer Wirtschaftsrecht Die Rechtssetzung als zentrale Herausforderung für die Rechtsanwendung, in: Jusletter vom 18. Februar 2008 Permanenter Umbruch im Gesellschaftsrecht Eine Übersicht zu den legislativen Sturmböen seit 1991, SJZ 102 (2006) 145 ff. 8

Vorbemerkungen 6. PVK-Literaturhinweise (Auswahl): Aktien-/Börsenrecht (II/II) Die Stimmrechtssuspendierungsklage im revidierten Börsenrecht ( ), SZW 80 (2008) 280 ff. Börsenrechtliche Meldepflicht in Theorie und Praxis, in: Liber Amicorum für R. Watter (Zürich 2008) 229 ff. Das Einberufungsrecht für GV sowie weitere Aktionärsrechte zwischen Hammer und Amboss ( ), in: Jusletter vom 19. November 2007 Die Vinkulierung als Geheimwaffe gegen unfreundliche Übernahmeversuche, NZZ Nr. 268 (2007) 33 Leitplanken für das Verhalten als Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft, NZZ Nr. 258 (2008) 27 Einige Aspekte zur Kraftloserklärungsklage, SZW 71 (1991) 181 ff. 9

Legales Umfeld 1. Rechtsgrundlagen Selbstregulierung < Regulierung z.b. Übernahmerecht (Schweiz sowie Ausland) z.b. Corporate Governance Börsenrecht: Art. 22 ff. BEHG ( Ping Pong zwischen Angreifer/Verteidiger) Art. 20 BEHG (Meldepflicht) sowie Art. 32 BEHG (Angebotspflicht) Aktienrecht: Art. 685d ff. OR (Vinkulierung) sowie Art. 699 OR (a.o. GV) Art. 705 OR (Abberufung des VR) weitere Rechtsgrundlagen (Auswahl) Steuerrecht Bankrecht sofern Banken involviert 10

Legales Umfeld 2. Behörden Eidgenössische Bankenkommission (EBK/1. Jan. 2009 = FINMA) Untersuchungen (z.b. ZKB/Sulzer) Verfügungen (z.b. Scor/BZ re Converium + Sulzer/Renova re Gruppe) Aktivlegitimation bei der Stimmrechtssuspendierungsklage Übernahmekommission (UEK/nicht zu FINMA!) Empfehlungen (z.b. Laxey bei Pflichtangebot re Implenia) neu: Verfügungskompetenz/FINMAG Offenlegungsstelle Schweizer Börse (OLS SIX) z.b. Vorabentscheid re Laxey/Implenia (anders EBK = Strafverfahren) 11

Legales Umfeld 3. Rechtssetzungen Börsenrechtsrevisionen 2007: Reaktion auf Saurer/Sulzer/Implenia/etc. legislative Hektik 2x BEHV-EBK + 1x BEHG sog. grosse Aktienrechtsrevision: Gefahr einer Heuschrecken -Debatte z.b. Vinkulierung verschärfen + ev. Dispoaktien-Regelung z.b. keine VR-Abberufungsklage 12

Legales Umfeld 4. Börsenrechtliche Meldepflicht (Art. 20 BEHG) Grundtatbestand Pflicht des Investors (= lex specialis zu Art. 680 OR) zentral: Gruppen-Problematik Eigentum/Optionen + Schwellenwerte + Verfahren Sanktionen Strafrecht = Geldstrafe neu = sog. Stimmrechtssuspendierungsklage 13

Einzelfragen 1. Gruppen-Problematik Was ist eine sog. Gruppe? Differenzierungen: Art. 20 BEHG / Art. 32 BEHG / Art. 22 ff. BEHG z.b. einfache Gesellschaft nicht notwendig, aber hinreichend Beispiel 1: (Investment-)Bank involviert in Transaktion Funktion: Mitorganisatorin? Parkplatz? etc. Nebenaspekt = bankrechtliche Gewährsfrage..! Beispiel 2: Zielgesellschaft als mögliches Gruppenmitglied z.b. durch Stillhaltevereinbarung (Sulzer/Renova)? Verfügung der EBK (zu Art. 32 BEHG) / alternative Ansicht 14

Einzelfragen 2. Stillhaltevereinbarungen mögliche Inhalte Beispiel: Sulzer/Renova Nicht-Angriffs-Pakt ; für beide Seiten ein give and take Legalität Rechtsfolgen: Vertragsfreiheit Gruppe: Meldepflicht umstritten: Angebotspflicht Illegalität Grenzen der Stillhaltevereinbarung z.b. Nötigung ( do ut des ) z.b. Stimmenkauf 15

Einzelfragen 3. Stimmrechtssuspendierungsklage Ausgangslage Grundtatbestand gemäss Art. 20 Abs. 4bis BEHG Problematik = hektische Gesetzgebung ( Nacht und Nebel Aktion ) offene Fragestellungen/Auswahl: rückwirkende Anwendbarkeit (obiter dictum EBK ) Verschulden als Voraussetzung Dauer sowie Umfang der Suspendierung Drittwirkung? Fernwirkung? 16

Einzelfragen 4. Anwendbarkeit des BEHG auf private AG? freiwillige Unterstellbarkeit : Beispiel 1: Mövenpick Beispiel 2: Heineken/Eichhof (2008) diskutable Konsequenzen: + sog. best price rule müsste wohl gelten + Formalisierung des Verfahrens (z.b. ein VR-Bericht) - Meldepflicht/Angebotspflicht können nicht eingeführt werden - sog. Kraftloserklärung (z.b. Heineken/Eichhof ) gilt nicht..! 17

Schlussbemerkungen 1. Vom Kampf in der Wirtschaftsrealität Auseinandersetzungen von 2006/2007 sind sozusagen Modell jüngstes Beispiel: Sia/G. Behr M&A werden wieder zunehmen nach der Finanzkrise heute distressed M&A statt healthy M&A 2. zum Chrampf in der Rechtssetzung offensichtliche Einseitigkeit zg der Verteidiger 2007: Paradebeispiele mit BEHG/BEHV-EBK Hektik + Ad hoc-ismus + schlechte Ergebnisse Rechtsunsicherheit überwiegt (v.a. Stimmrechtssuspendierung) 18

Schlussbemerkungen 3. Gefahren eines legislativen Réduits..? Angreifer (meist) aus Ausland: Victory + Renova + Laxey + Scor PR-Abwehrstrategien durch Verteidiger Vorwurf eines Heimatschutzes OR-Revision: Vinkulierung wird ausgebaut OR-Revision: Dispoaktien werden ev. reguliert sog. Heuschrecken -Debatte ist falscher Weg..! 19

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit..! Peter V. Kunz Universität Bern Institut für Wirtschaftsrecht Schanzeneckstrasse 1 CH-3001 Bern Tel.: 031 / 631 55 88 kunz@iwr.unibe.ch www.iwr.unibe.ch 20