Unternehmensnachfolge - Alles was Recht ist! Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel, Köln www.etl-rechtsanwaelte.de 1
Ihr Referent: Name: Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Lehrbeauftragter der FH (FOM), Hamburg Tätig: bundesweit Spezialisierungen: Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht 2
Ihre Ziele / Ihre Wünsche 1. Ein möglichst hoher Preis 2. Bonität auf Seiten des Käufers 3. Ruhe 3
Planung ist das halbe Leben! Der Unternehmensverkauf in 7 Schritten 1. Ein Zeitplan muss her! Richtig ist jeder Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen nicht verkauft werden muss 2. Abstimmung in der Familie ( externe/interne Lösung?) 3. Wichtigste Vorbereitungsmaßnahme: Unternehmenswerts steigern / Unternehmensbewertung 4. Suche nach einem geeigneten Käufer 5. Erfolgreiches Verhandeln 6. Verhandlungsergebnis(se) rechtlich absichern 7. Kommunikation (Geschäftspartner, Belegschaft usw.) 4
Unternehmensverkauf aus rechtlicher Sicht Zusammenspiel unterschiedlicher (jurist.) Fachrichtungen Allgemeines Zivilrecht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Steuerrecht... 5
Das Vertragsmuster Ausgangsfrage: Muster oder Einzelanfertigung? Das Muster geht nicht auf den Einzelfall und seine Besonderheiten ein Es ist immer die aktuelle Gesetzes- bzw. Rechtslage zu beachten Beraterhaftung Faustformel: Kosten der juristischen Begleitung = ca. 1-2% der Verkaufssumme 6
Gegenstand des Vertrages: Grundlagen Kundenstamm Materielle Betriebsmittel Immaterielle Betriebsmittel Personal Das sog. einfache Personal Der/die Know-how-Träger Sonst. laufende Verträge Leasing Miete Telefon 7
Das Bestandsverzeichnis Vollständige Erfassung des Inventars in einem Verzeichnis zu einem Stichtag X Rechte Dritter? 8
Insbesondere: Das Personal Fehlender Kündigungsschutz als bedeutsames Verkaufsargument! KSchG - ja oder nein: Mehr als 10 AN KSchG einschlägig Nicht mehr als 5 AN KSchG nicht einschlägig 9
Kaufpreisargument Kündigungsschutzgesetz! Kündigungsschutzgesetz anwendbar oder nicht? Betrieb mit mehr als 10 AN (mind. 10,25) Betrieb mit nicht mehr als 5 AN (max. 5,0) Betrieb mit mehr als 5, aber nicht mehr als 10 AN (5,25 bis 10,0) KSchG (+) KSchG (-) Unterscheidung: ALT-AN: KSchG (+), wenn mehr als 5 NEU-AN: KSchG (-) bei Einstellung nach dem 31.12.2003 10
KSchG: Maßgebliches Kriterium Maßgebliches Kriterium: Zahl der beschäftigten AN Wer zählt dazu? Der zu kündigende AN Angestellte(r) (Ehe-)Partner/In Erkrankte AN Angestellte Reinigungskraft AN in Elternzeit (nicht: die Vertreterin) 400-Euro-Kraft Nicht: Der Inhaber/Gesellschafter Nicht: Echte Aushilfe Nicht: Auszubildende 11
613 a BGB! (Automatischer) Übergang von allen Arbeitsverhältnissen auf Erwerber kraft Gesetzes ( 613 a Abs. 1 S. 1 BGB) Keine Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebs ( 613 a Abs. 4 BGB!) Informationspflichten nach 613 a Abs. 5 BGB Mögl. des Widerspruchs durch den AN ( 613 a Abs. 6 BGB) 12
Informationspflichten nach 613 a Abs. 5 BGB Unterrichtung des Arbeitnehmers in Textform über 1. Zeitpunkt/geplanten Zeitpunkt des Übergangs 2. Grund für den Übergang 3. rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs für die AN 4. die für die AN in Aussicht genommene Maßnahmen 13
Folgen bei Verstoß gegen Informationspflichten nach 613 a BGB 1. Widerspruch durch den AN kann auch noch nach Ablauf eines Monats nach Unterrichtung erfolgen (ggf. auch noch nach mehr als 1 Jahr!) 2. u.u. Verpflichtung zum Schadensersatz! 14
Übernahme des Gewerberaummietvertrages Räumlichkeiten/Örtlichkeit als wertbestimmender Faktor Rechtssicherheit durch Wechsel des Mieters (Zustimmung des Vermieters erforderlich!) Vorsicht bei (alleiniger) Freistellung im Innenverhältnis Problem Rückbauverpflichtung Sonderfall: Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters bei GbR/oHG und KG (Grundsatz: Nachhaftung 5 Jahre) 15
Der Kaufpreis - die Kaufpreisfindung Generelle Unterscheidung: Materieller Wert Ideeller Wert (sog. good will) Vorsicht bei der Garantie zukünftiger Umsätze! Denkbar: Höherer Kaufpreis gegen Garantie zukünftiger Umsätze / Rückrechnungsklauseln 16
Kaufpreisfindung: Offene Forderungen Regelung betr. noch nicht abgeschlossene und noch nicht abgerechnete Vorgänge Erfordernis eindeutiger vertraglicher Regelung zur exakten Abgrenzung der Gläubigerstellung 17
Besonderheiten der Veräußerung in Abhängigkeit zur Rechtsform Veräußerung eines Einzelunternehmens Veräußerung einer Personengesellschaft/eines Anteils an einer Personengesellschaft Zustimmung der übrigen Gesellschafter Nachhaftung Veräußerung einer Kapitalgesellschaft, insbesondere GmbH/Anteilsveräußerung Zustimmung etwaig vorhandener, weiterer Gesellschafter Haftung für nicht einbezahlte Einlagen 18
Besonderheiten der Veräußerung in Abhängigkeit zur Rechtsform (Forts.) Die GmbH & Co. KG Personengesellschaft Komplementär-GmbH: s.o. 19
Unternehmensverkauf: Haftung des Verkäufers für Mängel (Mögliche) Haftung für bewegliche Habe (Mögliche) Haftung für mit veräußerte Immobile(n) (Mögliche) Haftung für zukünftigen Ertrag (Vorbeugende) Maßnahmen zur Risikobegrenzung 20
Nachfolgeregelung und Erbrecht Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag + Erbfolge nach Testament verzahnen Mögliche Liquiditätsabflüsse im Erbfall (Steuern, Abfindungs- und etwaige Pflichtteilsansprüche...) 21
Einige (überlegenswerte) Klauseln Verpflichtungserklärung(en) des übernommenen / zu übernehmenden Personals Finanzierungsbestätigung / Eigenkapitalnachweis Regelungen betr. Tod/BU des Erwerbers und / oder Abgebers Beratende Tätigkeit für Erwerber 22
Und das auch noch! 3 Tipps zur Beratersuche 1. Fragen Sie nach einer Empfehlung 2. Wählen Sie jemanden, der Ihre Sprache spricht, d.h. der einen ggf. komplizierten Sachverhalt verständlich erklären kann 3. Legen Sie Ihren finanziellen Aufwand vorher fest 23
Vielen Dank! 24
Weitere Informationen? Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Rechtsanwalt Dr. Stefan Müller-Thele Eisenbeis Rechtsanwaltsges. mbh, Köln Rösrather Str. 568 51107 Köln Tel.: 0221 / 880 40 60 (Frau Halfmann) Fax: 0221 / 880 40 6 29 Handy: 0163 / 584 22 00 Mail: uwe.schlegel@etl.de Internet: www.etl-rechtsanwaelte.de 25