Aufgabe 1 Steuerpflicht



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Transkript:

Aufgabe 1 Steuerpflicht Sachverhalt Karl Meier lebt zusammen mit seiner Familie im Staat Y. Er bewohnt hier ein Einfamilienhaus. Karl Meier arbeitet bei einer international tätigen Firma, die ihren Sitz in Zürich hat. Als Leiter der Verkaufsabteilung hält er sich jeweils eine Woche pro Monat in der Schweiz auf. Während der restlichen Zeit reist er in Europa umher. Die Wochenenden verbringt er grundsätzlich mit seiner Familie. Neben seiner Arbeitsentschädigung bezieht er aus dem Verwaltungsratsmandat der Rex AG, Sitz in Basel, Fr. 100'000.- pro Jahr. Karl Meier ist Teilhaber der Kollektivgesellschaft Meier & Söhne, die ihren Sitz in St. Gallen hat. Der anteilsmässige Gewinn beläuft sich auf Fr. 80'000.-. Von seinen Eltern hat Karl Meier eine Ferienwohnung in Davos geerbt. Der Eigenmietwert beträgt Fr. 18'000.-. 1. Welches sind die Voraussetzungen, damit eine Person aufgrund persönlicher Zugehörigkeit in der Schweiz steuerpflichtig wird? 2. Welches sind die Voraussetzungen, damit eine Person aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in der Schweiz steuerpflichtig wird? 3. Wo hat Karl Meier seine persönliche Steuerpflicht? 4. Wo hat Karl Meier sein Einkommen aus der unselbständigen Erwerbstätigkeit zu versteuern 5. Ist Karl Meier für das Einkommen als Verwaltungsrat in der Schweiz steuerpflichtig? 6. Wenn ja, wie wird dieses Einkommen erfasst? 7. Begründet Karl Meier als Teilhaber der Kollektivgesellschaft eine Steuerpflicht in der Schweiz? 8. Was für eine Steuerpflicht begründet Karl Meier als Eigentümer der Liegenschaft in Davos? 9. Welcher Kanton ist für die Veranlagung der direkten Bundessteuer zuständig? 10. Wird das Einkommen aus dem Ausland für die Ermittlung der steuerbaren Einkünfte in der Schweiz ebenfalls berücksichtigt? Seite 1 von 15

Aufgabe 2 Ermittlung des steuerbaren Einkommens Sachverhalt Hans Gruber hat seinen Wohnsitz in Gretzenbach (Kt. Solothurn). Er arbeitet bei der A AG in Zürich. Gemäss Arbeitsvertrag bezieht er einen Bruttojahreslohn von Fr. 120'000.-. Der versicherte Lohn beträgt Fr. 80'000.-. Die Beiträge der Pensionskasse (Arbeitnehmeranteil) betragen 6%. Die übrigen Sozialleistungen (Arbeitnehmeranteil) werden ebenfalls abgezogen. Für den Weg zur Arbeit benützt Hans Gruber die öffentlichen Verkehrsmittel (Monats- Abonnement: Fr. 250.-); an den Mittagen kehrt er nicht nach Hause zurück. Hans Gruber besucht die Fachhochschule bei der AKAD. Die monatlichen Gebühren betragen Fr. 500.-. 1. Welche Sozialleistungen werden einem Arbeitnehmer vom Lohn in Abzug gebracht? 2. Wie viel betragen die Beiträge (Prozentsätze und Beiträge) im Einzelnen? 3. Was verstehen Sie unter dem Drei-Säulen-Prinzip? 4. Welches sind die Voraussetzungen damit Hans Gruber dem BVG untersteht? 5. Welche drei Arten von Abzügen kennt das DBG? 6. Welche Gewinnungskosten für die unselbständige Erwerbstätigkeit kann Hans Gruber geltend machen? 7. Berechnen Sie die genauen Abzüge, die Hans Gruber geltend machen kann. 8. Welches sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten? 9. Kann Hans Gruber die AKAD Kurskosten in Abzug bringen (Begründen Sie Ihre Antwort)? 10. Wie viel beträgt das steuerbare Einkommen unter Berücksichtigung der Abzüge (nur vorhandene Angaben)? Seite 2 von 15

Aufgabe 3 Vorsorge Sachverhalt Bruno Gerber wird im Mai 2001 65-jährig und gibt seine unselbständige Erwerbstätigkeit auf. Er bekommt folgende Leistungen ausbezahlt: AHV-Rente: Fr. 2 400.- pro Monat Rente aus PK: Fr. 4 800.- pro Monat Kapitalleistung aus einer privaten Lebensversicherung: Fr. 250'000.- Kapitalleistung aus einer gebundenen Selbstvorsorge: Fr. 120'000.- Rente aus einer privaten Lebensversicherung: Fr. 2 000.- 1. Welches sind die wichtigsten allgemeinen Abzüge? 2. Welches ist der Unterschied zwischen den Sozialleistungen und den Sozialabzügen? 3. Welche zwei Sozialabzüge kennt das DBG? 4. Wie werden die Renten grundsätzlich besteuert? 5. Was versteht man unter der Säule 3b? 6. Welche Regelung kennt das DBG für die Abzüge der Beiträge an Versicherungen der Säule 3b? 7. Welche drei Risiken können im Rahmen der Säule 3b versichert werden? 8. Was ist eine rückkaufsfähige Lebensversicherung? 9. Wie wird die Kapitalleistung aus der gebundenen Selbstvorsorge besteuert? 10. Wie wird die Rente aus der privaten Lebensversicherung besteuert? Seite 3 von 15

Aufgabe 4 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit Sachverhalt Josef Müller beabsichtigt seine unselbständige Erwerbstätigkeit aufzugeben und eine Einzelfirma zu eröffnen. Bei dieser Gelegenheit überlegt er sich, ob er die Büroräumlichkeiten mieten, oder die eigene Liegenschaft entsprechend umbauen soll. Die Liegenschaft hat seine Ehefrau vor 12 Jahren geerbt. Die Wohnungen werden ausschliesslich an Dritte vermietet. Die Einnahmen aus den 5 Wohnungen betragen je Fr. 15'000.- netto. Für die eigenen geschäftlichen Bedürfnisse benötigt Josef Müller 3 Wohnungen, die zu Bürozwecken umgebaut und verwendet werden sollen. Im ersten Geschäftsjahr (1.5.01 30.4.02) erzielt er einen Gewinn von Fr. 200'000.- (inklusiv eines Kapitalgewinns von Fr. 100 000.-.) 1. Welches sind die wesentlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit? 2. Unterliegen die Selbständigerwerbenden ebenfalls dem BVG, d.h. der 2. Säule? 3. Welche Bestimmungen gelten für Selbständigerwerbende bei der AHV und der IV? 4. Warum ist die Unterscheidung von Geschäfts- und Privatvermögen bei den Selbständigerwerbenden von Bedeutung? 5. Welches sind die Steuerfolgen, wenn die Ehefrau von Josef Müller die Liegenschaft teilweise umbauen lässt, und dem Ehemann die Büroräumlichkeiten für Fr. 60'000.- vermietet? 6. Welches sind die Steuerfolgen, wenn die Ehefrau von Josef Müller die Liegenschaft teilweise umbauen lässt und dem Ehemann die Büroräumlichkeiten unentgeltlich überlässt? 7. Welche allgemeinen Bestimmungen gelten für die zeitliche Bemessung der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit? 8. Wie viel beträgt der steuerbare Gewinn aus der selbständigen Erwerbstätigkeit für die Steuerperiode 2001? 9. Wie viel beträgt der steuerbare Gewinn aus der selbständigen Erwerbstätigkeit für die Steuerperiode 2002? 10. Wie ist der Kapitalgewinn von Fr. 100'000.- zu besteuern? Seite 4 von 15

Aufgabe 5 Unternehmenssteuerrecht Sachverhalt Norbert Brunner hat gemäss HR Eintrag vom 15. Mai 2001 die Brunner AG gegründet. Das AK der Gesellschaft beträgt Fr. 300'000.-. Es erfolgt eine Bargründung. Der erste Geschäftsabschluss wurde am 31.3.2002 vorgenommen. Der ausgewiesene Gewinn vor Steuern beträgt Fr. 240'000.-. Die Brunner AG überlegt sich im Hinblick auf die Jahresabschlussgestaltung freiwillige Zuwendungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorzunehmen sowie die Bildung einer Rückstellung für Forschung und Entwicklung. 1. Welches sind die Steuerfolgen bei der Gründung einer Gesellschaft? 2. Welche zeitliche Bemessung kennt das DBG bei den juristischen Personen? 3. Welchen Zeitraum umfasst die Steuerperiode? 4. Welche Bestimmungen gelten betreffend der freiwilligen Zuwendungen für gemeinnützige Institutionen? Berechnen Sie die zulässigen Zuwendungen. 5. Welches sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für Forschungs- und Entwicklungskosten? Berechnen Sie die zulässige Rückstellung. 6. Für die Steuern ist eine Rückstellung von 30 Prozent vorzunehmen. Berechnen Sie die zulässige Rückstellung. 7. Wie viel beträgt der steuerbare Gewinn? 8. Wie viel beträgt die geschuldete Steuer für die direkte Bundessteuer? Seite 5 von 15

Aufgabe 6 Mehrwertsteuer Sachverhalt 6.1 Mehrwertsteuer auf Investitionsgütern/Lieferungen Die Einzelfirma Meier kauft einen kleinen Lieferwagen für Fr. 32'000.-. Den Alten verkauft sie für Fr. 12'000.- (alle Beträge ohne Mehrwertsteuer). 1. Was ist Gegenstand der Mehrwertsteuer? 2. Unterliegt der Kauf des Fahrzeuges der Mehrwertsteuer? 3. Kann die Einzelfirma die Mehrwertsteuer auf dem Lieferwagen zurückverlangen? 4. Unterliegt der Verkauf des Occasionswagen der Mehrwertsteuer? 5. Berechnen Sie die Mehrwertsteuer aus Sicht der Einzelfirma? Nettobetrag MWSt 7.6% Total Autokauf Autoverkauf Netto Vorsteu- Netto erabzug Sachverhalt 6.2 Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen Karl Schmid ist Inhaber eines Treuhandbüros. Für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung der Firma Oberholzer AG stellt Karl Schmid eine Rechnung über Fr. 4 500.- aus (ohne Mehrwertsteuer). 1. Unterliegen die Dienstleistungen der Mehrwertsteuer? 2. Ist auf der Rechnung von Fr. 4'500.- die Mehrwertsteuer geschuldet? Sachverhalt 6.3 Mehrwertsteuer Eigenverbrauch Peter Maier ist Inhaber einer Einzelfirma. Aus seinem Laden bezieht er Waren für sich und seine Familie im Wert von Fr. 8'000.-. Seite 6 von 15

1. Was versteht man unter dem Eigenverbrauch? 2. Warum ist der Eigenverbrauch mehrwertsteuerpflichtig? 3. Wie viel beträgt die geschuldete Mehrwertsteuer? Seite 7 von 15

Sachverhalt 6.4 Mehrwertsteuer auf der Einfuhr Karl Loosli ist Inhaber einer Einzelfirma im Kanton Thurgau. Von einem deutschen Lieferanten bezieht er Waren für Fr. 12'500.-. 1. Unterliegt der Kauf der Waren von einem deutschen Lieferanten der Mehrwertsteuer? 2. Wie viel beträgt die geschuldete Steuer? 3. Wer hat die Mehrwertsteuer abzurechnen? Seite 8 von 15

Aufgabe 7 Einkünfte aus Vorsorge Sachverhalt 7.1 Kapitalversicherung Albert Meier ist 42-jährig und schliesst mit der Rentenanstalt eine Lebensversicherung ab. Die jährliche Prämie beläuft sich auf Fr. 11 400.-. Im Erlebensfall (60-jährig) soll A. Meier Fr. 250'000.-, im Todesfall Fr. 500'000.- erhalten. 1. Können die jährlichen Prämien als Abzug geltend gemacht werden? 2. Welches sind die Steuerfolgen, wenn Albert Meier vor dem 60. Altersjahr stirbt und eine Auszahlung von Fr. 500'000.- zuzüglich Überschussanteile von Fr. 20'000.- erfolgt? 3. Welches sind die Steuerfolgen, wenn Albert Meier im Erlebensfall Fr. 250'000.- zuzüglich Überschussanteile von Fr. 20'000.- erhält? 4. Welches sind die Steuerfolgen, wenn Albert Meier die Lebensversicherung 4 Jahre nach Abschluss zurückkauft und Fr. 50'000.- erhält? Sachverhalt 7.2 Lebensversicherung mit Einmalprämie P. Klug ist seit Jahren mit Heidi Berger befreundet. Sie leben zusammen in einem Einfamilienhaus am Sempachersee. Ende 1993 entschloss sich P. Klug eine Versicherung bei der Profundia AG zu kaufen. Als Prämie leistet P. Klug eine Einmalzahlung von Fr. 1'000'000.-. P. Klug ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 55 Jahre alt. 1. Heidi Berger ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 45 Jahre alt. Heidi Berger ist als Begünstigte vorgesehen. Ende April stirbt P. Klug bei einem Verkehrsunfall. Heidi Berger erhält eine Auszahlung von Fr. 1'500'000.-.Welches sind die steuerlichen Konsequenzen? 2. Heidi Berger ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 45 Jahre alt. Sie ist als Begünstigte vorgesehen. Ende April 1996 kauft P. Klug die Versicherung zurück. Er erhält einen Betrag von Fr. 1'140'000.-.Welches sind die steuerlichen Konsequenzen? 3. Heidi Berger ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 45 Jahre alt. Sie ist unwiderruflich begünstigt. Ende April 1999 stirbt P. Klug bei einem Verkehrsunfall. Heidi Berger erhält eine Auszahlung von Fr. 1'500'000.-.Welches sind die steuerlichen Konsequenzen? Seite 9 von 15

Aufgabe 8 Unternehmenssteuerrecht Sachverhalt 8.1 Verlustverrechnung Die Rex AG weist für das Geschäftsjahr 2002 (Abschluss 30.9.) einen Gewinn von Fr. 150'000.- aus. In den letzten Jahren hat die Gesellschaft folgende Ergebnisse erzielt: 2001./. 20 000 2000./. 40 000 1999./. 10 000 1998 + 40 000 1997./. 50 000 1996./. 10 000 1995./. 20 000 1994./. 30 000 1993./. 10 000 1. Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die allgemeine Verlustverrechnung? 2. Welche gesetzlichen Vorschriften gelten im Fall einer Sanierung betreffend der Verlustverrechnung? 3. Ermitteln Sie den steuerbaren Gewinn für die Steuerperiode 2002. Seite 10 von 15

Sachverhalt 8.2 Ersatzbeschaffung Die Meier AG verkauft am 31. März 2002 Maschinen und Mobilien zum Buchwert von Fr. 50'000.-, bzw. Fr. 30'000.-. Der Erlös aus dem Verkauf der Maschinen beträgt Fr. 80'000.- aus dem Verkauf des Mobiliars Fr. 100'000.-. Mit dem Erlös werden Fahrzeuge für Fr. 120'000.- gekauft. Im nächsten Jahr sind weitere Investitionen in Mobiliar von Fr. 40'000.- geplant. 1. Welches sind die Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Ersatzbeschaffung? 2. Wie viel beträgt im vorliegenden Sachverhalt der Kapitalgewinn? 3. Kann am Ende des Jahres eine Rückstellung gebildet werden? 4. Wie viel beträgt allenfalls die Rückstellung? 5. Wie viel beträgt der Buchwert der Fahrzeuge am Ende des Jahres? 6. Wie lautet der Buchungssatz? 7. Wie erfolgt die Verbuchung der Mobiliarinvestition von Fr. 40'000? 8. Wie viel beträgt allenfalls der steuerbare Kapitalgewinn? Seite 11 von 15

Aufgabe 9 Umstrukturierungen Sachverhalt 9.1 Zusammenschluss Die A AG und die B AG beabsichtigen sich im Rahmen einer Fusion zusammenzuschliessen. Das AK der A AG beträgt Fr. 500'000.- (nominal Fr. 10.-); das AK der B AG beträgt Fr. 120'000.- (nominal Fr. 50.-). Der innere Wert einer Aktie A beträgt Fr. 240.-; einer B Aktie Fr. 740.-. 1. Welche Arten von Fusionen kennt die Steuerpraxis? 2. Welches sind die gesetzlichen Bestimmungen für eine erfolgsneutrale Fusion nach DBG 61? 3. Welches sind die Steuerfolgen, wenn die A AG die B AG im Rahmen einer Annexion übernimmt? 4. Welches sind die Steuerfolgen, wenn die A AG die B AG im Rahmen einer Quasifusion übernimmt? 5. Welches sind die Steuerfolgen, wenn die B Aktionäre für eine B Aktie noch eine Ausgleichszahlung von Fr. 20.- erhalten, a) bei einer Annexion? b) bei einer Quasifusion? Seite 12 von 15

Sachverhalt 9.2 Betriebsteilungen Bilanz ALPHA AG (in tausend Franken) Umlaufvermögen Betriebsteil 1 600 Betriebsteil 2 400 Anlagevermögen Betriebsteil 1 800 Betriebsteil 2 600 Immobilien Betriebsteil 1 1 800 Betriebsteil 2 1 200 1 000 3 800 Fremdkapital 2'200 Betriebsteil 1 1'600 Betriebsteil 2 1 400 500 Aktienkapital 3 000 1 100 Reserven Total 5 400 5 400 Total Stille Reserven - Betriebsteil 1 1 000 - Betriebsteil 2 800 1. Welche zwei Arten von Betriebsteilungen kennt man in der Steuerpraxis? 2. Welches sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerneutrale Betriebsteilung nach DBG 61? 3. Die Alpha AG beabsichtigt den Betriebsteil 2 auf eine neugegründete Beta AG zu übertragen. Das AK der Beta AG soll 200 betragen. Wie sieht die Bilanz der Beta AG nach der Ausgliederung aus? 4. Wie sieht die Bilanz der Alpha AG nach der Ausgliederung aus? Seite 13 von 15

Aufgabe 10 Diverses Sachverhalt 10.1 Wahl der Rechtsform Otto Habsburg beabsichtigt sich selbständig zu machen, d.h. eine eigene Firma zu eröffnen. In den letzten Jahren hat er sich eingehend mit Problemen der Informatik auseinandergesetzt und möchte nun Gesamtkonzepte für kleine und mittlere Unternehmen anbieten. Die für die Tätigkeit notwendigen Räumlichkeiten schätzt Otto Habsburg auf 3 4 Einheiten. Den grössten Teil der Arbeit, wie Planung usw. gedenkt er zu Hause zu machen. Otto Habsburg überlegt sich nun, ob er die Tätigkeit in einer Einzelfirma oder in einer Kapitalgesellschaft machen soll. 1. Welches sind die wesentlichen Unterschiede bei der Besteuerung der Einzelfirma und der Kapitalgesellschaft? 2. Welche Steuern fallen bei der Gründung einer Einzelfirma und einer Kapitalgesellschaft an? 3. Welche Steuern fallen beim Gewinn und Kapital an? 4. Was versteht man unter der wirtschaftlichen Doppelbelastung? 5. Welche Steuern fallen beim Verkauf der Einzelfirma an? 6. Welche Steuern fallen beim Verkauf der Kapitalgesellschaft an? Seite 14 von 15

Sachverhalt 10.2 Einkünfte aus Vermögen Anlässlich einer Buchprüfung stellen die Steuerbehörden fest, dass der Aktionär der Max AG seiner Gesellschaft Aktiven verkauft hat, die weit über dem Verkehrswert liegen. Die Gesellschaft nimmt auf dem übersetzten Wert von Fr. 200'000.- keine Abschreibung vor. 1. Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung? 2. Was ist eine Kapitaleinlage 3. Welches sind die steuerrechtlichen Folgen aus der Einbringung der Aktiven zu einem übersetzten Preis für die Max AG? 4. Welches sind die steuerrechtlichen Folgen aus der Einbringung der Aktiven zu einem übersetzten Preis für den Gesellschafter? 5. Welches sind die Steuerfolgen, wenn die Max AG im nächsten Geschäftsjahr eine Abschreibung von Fr. 60'000.- auf den eingebrachten Aktiven vornimmt? Seite 15 von 15