Beispiel 27. Folie 149. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby



Ähnliche Dokumente
III. Haftungsgefahren für Gesellschafter bei der Gründung

3: Gründung und Beendigung der GmbH

Wiederholungsfragen und Antworten IX

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium

3: Gründung und Beendigung der GmbH

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Hinweise für Unternehmensgründer zur GmbH-Reform

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

6: Sonderformen der GmbH. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Hinweise können nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken und keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Repetitorium zur Diplomklausur in Rechtswissenschaft. 2. Alternative B 2: Gesellschaftsrecht

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Textgegenüberstellung

Merkblatt. Gründung einer GmbH. Mai 2014

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

ready to use companies - UG -

Was ist aus der ersten Generation von Unternehmergesellschaften geworden?

GmbH-Recht Alt und Neu nach MoMiG Reform

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Zahlenwinkel: Forscherkarte 1. alleine. Zahlenwinkel: Forschertipp 1

Gewinnverwendung in der GmbH. Geschäftsleiterhaftung - Grundlagen und typische Pflichten Vortrag bei der IHK Köln am 3.

2. Gesellschafterhaftung, 128 HGB

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht

Vorsicht beim Verkauf eines GmbH-Mantels:

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND

Jahresabschluss der Rechtsformen II

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Gründung Personengesellschaft

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Die offene Handelsgesellschaft

Kapitalgesellschaftsrecht 19. Kapitalschutz bei der AG

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

EÜR contra Bilanzierung

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Woche 7: Gesellschaftsrecht

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Stand: 06/2007. GmbH - Eine Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

MANDANTENINFORMATION 2008/2009

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Ergebnisabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Die GmbH-Reform MoMiG 8. WORKSHOP: RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR TECHNOLOGIE- UND MEDIENUNTERNEHMEN

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

ready to use companies - GmbH & Co. KG -

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

P+P. Christian Tönies, LL.M. Eur. P+P PÖLLATH + PARTNERS P+P

Unternehmensformen im Überblick

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung

Wesen der Liquidation

Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung

HEX HGR SoSe 2015 Teil 11: PersonenG - Gründung

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH

Bereicherungsrecht Fall 2

Kapitalgesellschaftsrecht. Finanzverfassung der GmbH Auflösung und Liquidation

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

Statuten in leichter Sprache

Dossier D2 Kommanditgesellschaft

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Die Aufgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes im Recht der Personengesellschaft, was folgt daraus für die Praxis? Prof. Dr.

ALLEMAND Mai 2015 DIE FRANZÖSISCHE GMBH (SARL SOCIETE A RESPONSABILITE LIMITEE)

Elemente der GmbH. Gesellschafter. Gesellschafterversammlung. Dritte. Geschäftsführer. GmbH. Folie 128. Gesellschaftsrecht Prof. Dr.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Fragen Übung 14,

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Überblick über die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Finck Althaus Sigl & Partner

Was ist das Budget für Arbeit?

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Unternehmensrecht I - Einführung in das GmbH-Recht

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Ausgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen

Bericht. über die Prüfung

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

Transkript:

Beispiel 27 Als C und D von den Problemen von A und B bei deren Sachgründung erfahren, entwickeln sie einen anderen Plan: Beide erbringen Bareinlagen in Höhe von je 12.500 EUR. Später soll dann die gegründete GmbH dem D seine Lizenzen abkaufen. Was ist zu bedenken? Folie 149

Beispiel Verdeckte Sacheinlage 12.5 TEUR Barzahlung Gesellschafter Wert? Lizenzen Gesellschaft 12.5 TEUR Kaufpreis Folie 150

Verdeckte Sacheinlage Tatbestand 19 Abs 4 Satz 1 GmbHG: Ist eine Geldeinlage eines Gesellschafters bei wirtschaftlicher Betrachtung und aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede vollständig oder teilweise als Sacheinlage zu bewerten (verdeckte Sacheinlage) Zerlegt: - Bareinlage (vereinbart und formell erbracht) - Bei wirtschaftlicher Betrachtung Sacheinlage, da abredegemäß Inferent anderen (sacheinlagefähigen) Gegenstand leistet Bar gezahlter Betrag an Inferenten zurückfließt (als Vergütung der Sachleistung). Folie 151

Neues Recht der VSE: 19 Abs. 4 GmbHG Bedenke: Keine Bareinlage zur freien Verfügung Rechtsfolgen für Gesellschafter: Keine Erfüllungswirkung der Barzahlung, Satz1. Wirksamkeit der Ausführungsrechtsgeschäfte, Satz 2. Anrechnung des Wertes auf fortbestehende Bareinlagepflicht, Sätze 3-5. Folie 152

Lösung Beispiel 27 Problem für Geschäftsführer: Seine Erklärung nach 8 GmbHG ist falsch! (Folge: Haftung und Strafbarkeit) Problem für Gesellschafter: Beweislast für Werthaltigkeit bei späterer Auseinandersetzung! Folie 153

Beispiel 28 A, B und C sind Gesellschafter einer GmbH zu je 1/3. Das Stammkapital beträgt 100.000, das Gesellschaftsvermögen 80.000. A und B, die anders als C auch Geschäftsführer sind, beschließen, dass jedem Gesellschafter 5.000 ausgezahlt werden sollen und veranlassen die entsprechende Zahlung. Vier Jahre später wird die GmbH insolvent. Bei einer Prüfung der Unterlagen entdeckt Insolvenzverwalter X die Zahlungen an A, B und C. Er verlangt von allen dreien Rückzahlung der erhaltenen Summe. B ist jedoch gleichfalls insolvent. Was kann X von A und C verlangen? Folie 154

Kapitalerhaltung Grundsätze - Keine gesetzliche Rücklage (Ausnahme: UG, 5a III GmbHG) - Keine Beschränkung der Ausschüttungen auf Bilanzgewinn - Auszahlungsverbot an Gesellschafter, wenn dadurch das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen angegriffen würde, 30 I 1 GmbHG Erstattungsanspruch - Nach 31 GmbHG bei Auszahlung unter Verstoß gegen 30 GmbHG - Zusätzlich Ausfallhaftung der Gesellschafter, 31 III GmbHG - Zusätzlich Haftung der Geschäftsführer nach 43 III GmbHG gegenüber der Gesellschaft nach 31 VI GmbHG gegenüber den Gesellschaftern Folie 155

Anspruch aus 30 f. GmbHG Voraussetzungen eines Anspruchs gegen den Gesellschafter: Unterbilanz - Nettovermögen (Bilanzielles Aktivvermögen minus echten Passiva [Verbindlichkeiten und Rückstellungen]) wiegt - Stammkapitalziffer nicht auf. Auszahlung Folie 156

Lösung Beispiel 28 Es lag eine Unterbilanz vor, so dass die Auszahlungen verboten waren. Daher haften - die Gesellschafter A, B und C auf Rückzahlung der an sie jeweils ausgezahlten 5.000, - zusätzlich A und C als Gesellschafter für den Ausfall in Höhe von 5.000 wegen der Insolvenz des B und - zusätzlich A als Geschäftsführer auf die Gesamtsumme in Höhe von 15.000. Folie 157

Gründerhaftung bei Geschäftsaufnahme vor Eintragung Vorgründungsvertrag notarieller Gesellschaftsvertrag Eintragung t Vorgründungsgesellschaft (GbR/OHG) Vorgesellschaft (sui generis) GmbH 128 HGB Spezielle Grundsätze der Gründerhaftung 13 Abs. 2 GmbHG Folie 158

Beispiel 29 A und B gründen vor dem Notar N die X-GmbH im Januar. A wird Geschäftsführer. Die GmbH nimmt sofort die Geschäfte auf, unter anderem mietet A für die GmbH Geschäftsräumen bei V. Die Eintragung verzögert sich. Von wem kann V die Miete verlangen? Folie 159

Lösung Beispiel 29 Bereits ab Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags existiert die X-GmbH als sog. Vorgesellschaft. Diese Vorgesellschaft ist Vertragspartner des Vermieter V und diesem zur Zahlung der Miete verpflichtet. Zusätzlich haftet der Geschäftsführer A als Handelnder, 11 Abs. 2 GmbHG Folie 160

Abwandlung Beispiel 29 Die Geschäfte der (noch nicht eingetragenen) X-GmbH laufen schlecht. Als die Gesellschaft im Juli endlich eingetragen wird, ist ein Verlust in Höhe von 10.000 Euro aufgelaufen. Sind die Gesellschafter A und B der GmbH zum Ausgleich des Verlusts verpflichtet? Kann der Vermieter seine noch offene Miete für Mai in Höhe von 2.000 Euro von A oder B verlangen? Folie 161

Lösung Abwandlung Beispiel 29 In der Vor-GmbH gilt die Haftungsbeschränkung des 13 Abs. 2 GmbHG noch nicht. Die Gesellschafter haften folgendermaßen: - Im Innenverhältnis trifft die Gesellschafter eine Vorbelastungs- (= Unterbilanz-) Haftung. Also müssen A und B 10.000 Euro an die GmbH nachzahlen - Im Außenverhältnis haften die Gesellschafter allerdings nicht. Die Haftung des A als Handelnder aus 11 Abs. 2 GmbHG entfällt mit Eintragung der Gesellschaft. Folie 162

Beispiel 29 Abwandlung 2 Hafteten A und B im Außenverhältnis, solange die Gesellschaft noch nicht eingetragen war? Was ist, wenn A und B es aufgeben, die Gesellschaft eintragen zu lassen, aber dennoch die Geschäfte der Vor-GmbH fortführen. Folie 163

Lösung Beispiel 29 Abwandlung 2 Vor Eintragung trifft die Gesellschafter auch nur eine Verlustdeckungshaftung im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft. Geben die Gesellschafter allerdings die Eintragungsabsicht auf, haften sie nach 128 HGB wie die Gesellschafter einer Personengesellschaft, weil dann eine Vorgesellschaft nicht mehr vorliegt. Folie 164

Zusammenfassung I BGHZ 134, 333 = NJW 1997, 1507: 1. Die Gesellschafter einer Vor-GmbH haften für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft unbeschränkt. Es besteht eine einheitliche Gründerhaftung in Form - einer bis zur Eintragung der Gesellschaft andauernden Verlustdeckungshaftung und - einer an die Eintragung geknüpften Vorbelastungs- (Unterbilanz-)haftung. 2. Die Verlustdeckungshaftung ist ebenso wie die Vorbelastungs- (Unterbilanz-)haftung eine Innenhaftung. Folie 165

Zusammenfassung II BGHZ 152, 290 NJW 2003, 429: Scheitert die Gründung einer GmbH, die im Einverständnis ihrer Gesellschafter schon vor der Eintragung in das Handelsregister die Geschäfte aufgenommen hat, - finden die Grundsätze der Verlustdeckungshaftung allein dann Anwendung, wenn die Geschäftstätigkeit sofort beendet und die Vorgesellschaft abgewickelt wird. (= Innenhaftung) - Werden dementgegen die Geschäfte nach diesem Zeitpunkt fortgeführt, haben die Gründer für sämtliche Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft, auch für die bis zum Scheitern entstandenen, nach personengesellschaftsrechtlichen Grundsätzen einzustehen. (Außenhaftung) Folie 166

Beispiel 30 C und D, abgeschreckt durch die schlechten Erfahrungen von A und B, fragen den Notar, ob es nicht eine bessere Lösung gibt, weil auch sie mit ihrer neuen Gesellschaft gleich loslegen wollen. Der Notar berichtet von den Möglichkeiten, - eine sog. Vorratsgesellschaft zu nutzen oder - einen alten Mantel zu aktivieren. Was meint der Notar, worauf haben C und D dann zu achten? Folie 167

Begriffe BGHZ 117, 323 = NJW 1992, 1824 Die Gründung von Vorratsgesellschaften ist zulässig, wenn die Bestimmung der Gesellschaft, als sog. Mantel für die spätere Aufnahme eines Geschäftsbetriebs zu dienen, bei der Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes deutlich klargestellt wird (sog. offene Vorratsgründung). Ausreichend dafür ist die Angabe "Verwaltung des eigenen Vermögens". Folie 168

Einordnung als wirtschaftliche Neugründung BGHZ 153, 158 = NJW 2003, 892 1. Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellt wirtschaftlich eine Neugründung dar. 2. Auf diese wirtschaftliche Neugründung durch Ausstattung der Vorratsgesellschaft mit einem Unternehmen und erstmalige Aufnahme ihres Geschäftsbetriebes sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbHG einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden. 3. Der Geschäftsführer hat jedenfalls entsprechend 8 Abs. 2 GmbHG zu versichern, daß die in 7 Abs. 2 und 3 GmbHG bezeichneten Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt sind und daß der Gegenstand der Leistungen sich weiterhin in seiner freien Verfügung befindet. Folie 169

Haftungsfolgen für Gesellschafter BGHZ 155, 318 = NJW 2003, 3198: Die reale Kapitalaufbringung ist sowohl bei der Mantelverwendung als auch bei der Aktivierung einer Vorratsgesellschaft durch entsprechende Anwendung des Haftungsmodells der Unterbilanzhaftung - bezogen auf den Stichtag der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht - sicherzustellen. Folie 170