GSD Software 2006 1/1



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Transkript:

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Allgemeine Informationen zur Mehrwertsteuererhöhung und deren Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung wird sich der derzeitige Steuersatz von 16% ab dem 01.01.2007 auf 19% ändern. Der ermäßigte Steuersatz bleibt unverändert bei 7%. GSD sieht hinsichtlich der auftretenden Fragen in Bezug auf die Realisierung in den GSD Software-Produkten Handlungsbedarf und teilt deshalb folgende Überlegungen mit: Bitte beachten Sie den entsprechenden Abschnitt, mit welchem Produkt Sie arbeiten. 1. WWS5 Fi3 2. WWS5 FIBUframe 3. ERPframe FIBUframe Sollten Sie nur WWS5 oder ERPframe im Einsatz haben, beachten Sie bitte auch dort, dass für eine Fibu-Übergabe die entsprechenden Konten angegeben werden müssen. WWS5 1. WWS5 Fi3 Bereits seit 01.01.93 können Umstellungen der Steuersätze problemlos erfolgen, da hierzu lediglich ein neuer Steuerschlüssel mit dem neuen Steuersatz angelegt und bei den betroffenen Erlös-/Kostenkennzeichen eingetragen werden muss. 2/2

Automatisch wird ab dem gewählten Stichtag in allen erstellten Belegen der neue Steuersatz zugrunde gelegt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zusätzlich zum neuen Steuerschlüssel auch ein neues Konto zu vergeben. Die Folge ist, dass: 1. bei Beleg-Neuanlage ab dem 01.01.07 das neue Konto in der Belegzeile verarbeitet wird. Dies geschieht auf Grundlage des im Erlös-/Kostenkennzeichen hinterlegten "NEUES KONTO", sobald das entsprechende Stichdatum erreicht wird. 2. bei Beleg-Abrufen, die ab dem Stichtag erfolgen, eine Prüfung erfolgt, ob a) ein neues Konto im Feld "Neues Konto" hinterlegt ist, und b) das bisherige in der Belegzeile befindliche Konto dem Stammsatz des Kennzeichens entspricht, d. h. keine manuellen Veränderungen in der Belegzeile erfolgt sind. FOLGE: Sind keine manuellen Einträge in der Belegzeile vorgenommen worden, so wird das bisherige Konto durch das als "Neues Konto" angelegte Konto automatisch ersetzt. Wurde jedoch ein manueller Eintrag in der Belegzeile vorgenommen, so gehen wir davon aus, dass keine automatische Änderung erfolgen soll und somit eine ggf. gewünschte Änderung ebenfalls manuell erfolgen muss. Für eine übersichtliche Gestaltung ist wohl die zweite Methode zu empfehlen, dies erfordert jedoch die Neuanlage von diversen neuen Konten in Ihrer Finanzbuchhaltung. Sollte eine Neuanlage nicht möglich sein, so können Sie auch auf die bisherigen Erlöskonten buchen. Zum Vorgehen in der GSD-FIBU wurden unter 1. weitere Ausführungen angegeben. Im Belegkopf Einkauf sowie Verkauf wurde das Feld "bk_l_datum" (Datum für Leistungserbringung) implementiert, dieses ist relevant für die Ermittlung des korrekten Steuersatzes sowie der Erlös- und Kostenkonten, ist dieses Feld nicht gefüllt, so wird das Belegdatum herangezogen. Bei VARIOcontrol -Usern, die die Maske im Belegkopf Einkauf und Verkauf auf benutzerdefinierte Konfigurationen verändert haben, müssen dieses Feld "Datum Leistungserbringung" auf den Masken einfügen. Alle anderen User bekommen über ein Update das Feld entsprechend auf den Standarddialog von GSD vorgegeben. - beim Abruf von Belegstufe 3 ( Lieferschein ) auf Belegstufe 4 (Rechnung) wird automatisch das LS- Datum als Leistungserbringung in die Rechnung übernommen, dies ist erforderlich, da für die 3/3

Ermittlung der Steuer nicht das Rechnungsdatum, sondern das Datum der Leistungserbringung relevant ist. - das steuerrelevante Datum kann über die Evt USTDATUM beeinflusst werden. Beispiel durch ein ben.def. Feld: ({ bk->bk_zzz0001}) - beim Abruf unterhalb von Belegstufe 4 wird bei Ursprungsbelegen vor dem 01.01.07 mit Zielbelegen nach dem 01.01.07 automatisch ein Update für alle Belegpositionen des Zielbeleges durchgeführt, wobei Steuerschlüssel und Konten neu ermittelt werden, damit werden z.b. Angebote aus dem "alten Jahr" bei Auftragsvergabe automatisch korrigiert. - werden Rechnungen bzw. Gutschriften nach dem 01.01.07 ohne Lieferscheinbezug manuell für Leistungen aus dem alten Jahr erfasst, so ist das entsprechende Datum der Leistungserbringung einfach manuell einzutragen, damit die richtigen Steuerschlüssel herangezogen werden. - Bei Änderung des Belegdatums bzw. des Datums der Leistungserbringung im Belegkopf werden ebenfalls entsprechend alle Belegpositionen aktualisiert. Für die Anlage neuer Artikel empfiehlt es sich, neue Erlös- und Kostenkonten für 19% anzulegen. Bitte achten Sie hierbei auf die entsprechenden Kombinationen Kunde/Lieferant und Artikel. GSD-Fi3 GSD Software möchte Ihnen hiermit einige Tipps zur reibungslosen Umstellung geben: Grundsätzlich gilt, dass ab dem 01.01.2007 die USt-Erhöhung auch zur Folge hat, dass die USt- Voranmeldung nach getrennten Steuersätzen 16% und 19% zu erstellen ist. Da dies wie bisher nur für die Ausgangsumsätze gilt, sind die Änderungen vorrangig im Bereich Verkauf vorzunehmen. Die Vorsteuer kann nach wie vor in der UVA-Zeile 66 eingetragen werden, eine Bemessungsgrundlage ist nicht erforderlich. Folglich können Sie weiterhin auf die gleichen Wareneingangskonten buchen, welche mit Vorsteuer vorbelegt sind. Die Steuerschlüssel, die in diesen fest hinterlegt sind, müssen jedoch gegen zuvor neu angelegte ausgetauscht werden. Ein Vorsteuerkonto für VSt 19% muss angelegt werden. Neuanzulegen sind auch sämtl. Skonti-Konten, die Konten für die Ausgangs- Umsatzsteuer und die entsprechenden Steuerschlüssel. Für eine übersichtliche Gestaltung ist eine Neuanlage der Erlöskonten sowie der Wareneingangskonten für den Innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. für eingehende Leistungen i.s.d. 13 b UStG, wie z.b. Bauleistungen (EG-Steuer) zu empfehlen, da aus diesen die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer-Voranmeldung ermittelt wird. Es sind die Steuerschlüssel für 19% neu anzulegen. Wenn Sie Fi3 Zusammenhang mit WWS 5 einsetzen, achten Sie bitte auf Konformität der beiden Systeme, damit die Übergabe der Rechnungsabschlüsse problemlos verläuft. Um der Übersichtlichkeit Rechnung zu tragen, empfehlen wir die komplette Neuanlage der Konten im Erlösbereich, da Sie hier nach wie vor zwischen den einzelnen Steuersätzen trennen und von vornherein eine eigene UVA-Position ausweisen. Auch die Skontokonten müssen für jeden Steuersatz angelegt sein, da sonst die Automatische Ausbuchung von Zahlungsdifferenzen nicht erfolgen kann. (Zuweisung erfolgt über Steuerschlüssel => Ausbuchungskonten, dies ist zwingend zu pflegen!) Wie bereits geschildert, ist die Wareneingangs-/Kostenseite nicht zwingend neu zu gestalten, da für GSD Software keine Notwendigkeit dafür besteht. Ausnahmen hiefür bestehen nur beim Innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. für USt nach 13 b UStG (z.b. beim Empfang von Bauleistungen): der Steuersatz wird auch hier auf 19% erhöht => neuer Steuerschlüssel ist anzulegen (Achtung: automatische Buchung der entsprechenden Vor-/Umsatzsteuer erfordert jeweils ein neues Konto für EG - Vor- bzw. Umsatzsteuer.) Außerdem ist ein entsprechendes Skontokonto anzulegen. 4/4

Zusammenfassung (alles Beispiele, da noch kein DATEV-Kontenrahmen mit neuen Konten vorliegt, deshalb bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater vor Einrichtung oder freie Auswahl) Bisher St.-Satz Konto UVA-Pos. Neu St-Satz Konto UVA M16 16% 1775 51 M19 19% 1776 *) V16 16% 1575 66 V19 19% 1576 *) E16 16% 1574/1774 61/97 E19 19% 1577/1777 *) V07 ------------------------------------------ alles bleibt unverändert ------------------------------------------ *) die entsprechenden neuen UVA-Positionen sind im Moment noch nicht bekannt. Zwingend neue Konten: Umsatzsteuer 19% + entspr. Skontokonto mit neuem Steuerschlüssel (z.b. 8736) EG Vor-/Umsatzsteuer 19% + entspr. Skontokonto mit neuem Steuerschlüssel (z.b. 3734) Wahlmöglichkeit: Wareneingangskonten z. B. 3000 16%, 3010 19% Erlöskonten z. B. 8000 16%, 8010 19% Fi3 Stammdaten Steuerschlüssel, Beispiel 5/5

WWS5 2. WWS5 FIBUframe Bereits seit 01.01.93 können Umstellungen der Steuersätze problemlos erfolgen, da hierzu lediglich ein neuer Steuerschlüssel mit dem neuen Steuersatz angelegt und bei den betroffenen Erlös-/Kostenkennzeichen eingetragen werden muss. Automatisch wird ab dem gewählten Stichtag in allen erstellten Belegen der neue Steuersatz zugrunde gelegt. 6/6

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zusätzlich zum neuen Steuerschlüssel auch ein neues Konto zu vergeben. Die Folge ist, dass: 1. bei Beleg-Neuanlage ab dem 01.01.07 das neue Konto in der Belegzeile verarbeitet wird. Dies geschieht auf Grundlage des im Erlös-/Kostenkennzeichen hinterlegten "NEUES KONTO", sobald das entsprechende Stichdatum erreicht wird. 2. bei Beleg-Abrufen, die ab dem Stichtag erfolgen, eine Prüfung erfolgt, ob a) ein neues Konto im Feld "Neues Konto" hinterlegt ist, und b) das bisherige in der Belegzeile befindliche Konto dem Stammsatz des Kennzeichens entspricht, d. h. keine manuellen Veränderungen in der Belegzeile erfolgt sind. FOLGE: Sind keine manuellen Einträge in der Belegzeile vorgenommen worden, so wird das bisherige Konto durch das als "Neues Konto" angelegte Konto automatisch ersetzt. Wurde jedoch ein manueller Eintrag in der Belegzeile vorgenommen, so gehen wir davon aus, dass keine automatische Änderung erfolgen soll und somit eine ggf. gewünschte Änderung ebenfalls manuell erfolgen muss. Für eine übersichtliche Gestaltung ist wohl die zweite Methode zu empfehlen, dies erfordert jedoch die Neuanlage von diversen neuen Konten in Ihrer Finanzbuchhaltung. Sollte eine Neuanlage nicht möglich sein, so können Sie auch auf die bisherigen Erlöskonten buchen. Zum Vorgehen in der GSD-FIBU wurden unter 1. weitere Ausführungen angegeben. FIBUframe GSD möchte Ihnen hiermit einige Tipps zur reibungslosen Umstellung geben: Grundsätzlich gilt, dass ab dem 01.01.2007 die USt-Erhöhung auch zur Folge hat, dass die USt- Voranmeldung nach getrennten Steuersätzen 16% und 19% zu erstellen ist. Da dies wie bisher nur für die Ausgangsumsätze gilt, sind die Änderungen vorrangig im Bereich Verkauf vorzunehmen. Die Vorsteuer kann nach wie vor in der UVA-Zeile 66 eingetragen werden, eine Bemessungsgrundlage ist nicht erforderlich. Folglich können Sie weiterhin auf die gleichen Wareneingangskonten buchen, welche mit Vorsteuer vorbelegt sind. In diesen fest hinterlegte Steuerschlüssel müssen jedoch gegen zuvor neu angelegte ausgetauscht werden. Ein Vorsteuerkonto für VSt 19% muss angelegt werden. Neuanzulegen sind auch sämtl. Skonti-Konten, die Konten für die Ausgangs-Umsatzsteuer und die entsprechenden Steuerschlüssel. Für eine übersichtliche Gestaltung ist eine Neuanlage der Erlöskonten sowie der Wareneingangskonten für den Innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. für eingehende Leistungen i.s.d. 13 b UStG, wie z.b. Bauleistungen (EG-Steuer) zu empfehlen, da aus diesen die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer-Voranmeldung ermittelt wird. Es sind die Steuerschlüssel für 19% neu anzulegen. Wenn Sie FIBUframe zusammen mit ERPframe einsetzen, stehen diese danach sofort in ERPframe für die Neuanlage von Erlös-/Kostenkennzeichen zur Verfügung. Wenn Sie FIBUframe im Zusammenhang mit WWS 5 einsetzen, achten Sie bitte auf Konformität der beiden Systeme, damit die Übergabe der Rechnungsabschlüsse problemlos verläuft. Um der Übersichtlichkeit Rechnung zu tragen, empfehlen wir die komplette Neuanlage der Konten im Erlösbereich, da Sie hier nach wie vor zwischen den einzelnen Steuersätzen trennen und von vornherein eine eigene UVA-Position ausweisen. Auch die Skontokonten müssen für jeden Steuersatz angelegt sein, da sonst die Automatische Ausbuchung von Zahlungsdifferenzen nicht erfolgen kann. (Zuweisung erfolgt über Steuerschlüssel => Ausbuchungskonten, dies ist zwingend zu pflegen!) Wie bereits geschildert, ist die Wareneingangs-/Kostenseite nicht zwingend neu zu gestalten, da für GSD Software keine Notwendigkeit dafür besteht. Ausnahmen hiefür bestehen nur beim Innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. für USt nach 13 b UStG (z.b. beim Empfang von Bauleistungen): der Steuersatz wird auch hier auf 19% erhöht => neuer Steuerschlüssel ist anzulegen (Achtung: automatische Buchung der entsprechenden Vor-/Umsatzsteuer erfordert jeweils ein neues Konto für EG - Vor- bzw. Umsatzsteuer.) Außerdem ist ein entsprechendes Skontokonto anzulegen. 7/7

Zusammenfassung (alles Beispiele, da noch kein DATEV-Kontenrahmen mit neuen Konten vorliegt, deshalb bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater vor Einrichtung oder freie Auswahl) Bisher St.-Satz Konto UVA-Pos. Neu St-Satz Konto UVA M16 16% 1775 51 M19 19% 1776 *) V16 16% 1575 66 V19 19% 1576 *) E16 16% 1574/1774 61/97 E19 19% 1577/1777 *) V07 ------------------------------------------ alles bleibt unverändert ------------------------------------------ *) die entsprechenden neuen UVA-Positionen sind im Moment noch nicht bekannt. Zwingend neue Konten: Umsatzsteuer 19% + entspr. Skontokonto mit neuem Steuerschlüssel (z.b. 8736) EG Vor-/Umsatzsteuer 19% + entspr. Skontokonto mit neuem Steuerschlüssel (z.b. 3734) Wahlmöglichkeit: Wareneingangskonten z. B. 3000 16%, 3010 19% Erlöskonten z. B. 8000 16%, 8010 19% FIBUframe Stammdaten Steuerschlüssel, Beispiel: 8/8

3. ERPframe FIBUframe ERPframe Folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen bzgl. der Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007 wurden ins ERPframe implementiert: - die Felder "neuer Steuerschlüssel", "gültig ab" sowie "neues Erlöskonto" bzw. "neues Kostenkonto" in Erlös- sowie Kostenkennzeichen werden entsprechend berücksichtigt. Diese Felder befinden sich seit längerem bereits in den entsprechenden Dialogen. Um diese nutzen zu können, müssen entsprechende Steuerschlüssel (M19, V19, E19 siehe unter Fibu) angelegt werden. Diese sind unter dem Feld "neuer Steuerschlüssel" einzutragen. Ebenso ein entsprechendes Erlös- bzw. Kostenkennzeichen und die Gültigkeit ab "01.01.2007". 9/9

- im Belegkopf Einkauf sowie Verkauf wurde das Feld "Datum Leistungserbringung" implementiert, dieses ist relevant für die Ermittlung des korrekten Steuersatzes sowie der Erlös- und Kostenkonten, ist dieses Feld nicht gefüllt, so wird das Belegdatum herangezogen. Für VARIOcontrol -User, die den Dialog im Belegkopf Einkauf und Verkauf auf benutzerdefinierte Konfigurationen verändert haben, müssen dieses Feld "Datum Leistungserbringung" auf den Dialogen einfügen. Alle anderen User bekommen über ein Update das Feld entsprechend auf den Standarddialog von GSD vorgegeben. - beim Abruf von Belegstufe 3 (Lieferschein) auf Belegstufe 4 (Rechnung) wird automatisch das LS- Datum als Leistungserbringung in die Rechnung übernommen, dies ist erforderlich, da für die Ermittlung der Steuer nicht das Rechnungsdatum, sondern das Datum der Leistungserbringung relevant ist. - beim Abruf unterhalb von Belegstufe 4 wird bei Ursprungsbelegen vor dem 01.01.07 mit Zielbelegen nach dem 01.01.07 automatisch ein Update für alle Belegpositionen des Zielbeleges durchgeführt, wobei Steuerschlüssel und Konten neu ermittelt werden, damit werden z.b. Angebote aus dem "alten Jahr" bei Auftragsvergabe automatisch korrigiert - werden Rechnungen bzw. Gutschriften nach dem 01.01.07 ohne Lieferscheinbezug manuell für Leistungen aus dem alten Jahr erfasst, so ist das entsprechende Datum der Leistungserbringung einfach manuell einzutragen, damit die richtigen Steuerschlüssel herangezogen werden - Bei Änderung des Belegdatums bzw. des Datums der Leistungserbringung im Belegkopf werden ebenfalls entsprechend alle Belegpositionen aktualisiert. Für die Anlage neuer Artikel empfiehlt es sich, neue Erlös- und Kostenkonten für 19% anzulegen. Bitte achten Sie hierbei auf die entsprechenden Kombinationen Kunde/Lieferant und Artikel. FIBUframe GSD möchte Ihnen hiermit einige Tipps zur reibungslosen Umstellung geben: Grundsätzlich gilt, dass ab dem 01.01.2007 die USt-Erhöhung auch zur Folge hat, dass die USt- Voranmeldung nach getrennten Steuersätzen 16% und 19% zu erstellen ist. Da dies wie bisher nur für die Ausgangsumsätze gilt, sind die Änderungen vorrangig im Bereich Verkauf vorzunehmen. Die Vorsteuer kann nach wie vor in der UVA-Zeile 66 eingetragen werden, eine Bemessungsgrundlage ist nicht erforderlich. Folglich können Sie weiterhin auf die gleichen Wareneingangskonten buchen, welche mit Vorsteuer vorbelegt sind. Die Steuerschlüssel, die in diesen fest hinterlegt sind, müssen jedoch gegen zuvor neu angelegte ausgetauscht werden. Ein 10/10

Vorsteuerkonto für VSt 19 % muss angelegt werden. Neuanzulegen sind auch sämtl. Skonti-Konten, die Konten für die Ausgangs-Umsatzsteuer und die entsprechenden Steuerschlüssel. Für eine übersichtliche Gestaltung ist eine Neuanlage der Erlöskonten sowie der Wareneingangskonten für den Innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. für eingehende Leistungen i.s.d. 13 b UStG, wie z.b. Bauleistungen (EG-Steuer) zu empfehlen, da aus diesen die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer-Voranmeldung ermittelt wird. Es sind die Steuerschlüssel für 19% neu anzulegen. Wenn Sie FIBUframe zusammen mit ERPframe einsetzen, stehen diese danach sofort in ERPframe für die Neuanlage von Erlös-/Kostenkennzeichen zur Verfügung. Wenn Sie FIBUframe im Zusammenhang mit WWS 5 einsetzen, achten Sie bitte auf Konformität der beiden Systeme, damit die Übergabe der Rechnungsabschlüsse problemlos verläuft. Um der Übersichtlichkeit Rechnung zu tragen, empfehlen wir die komplette Neuanlage der Konten im Erlösbereich, da Sie hier nach wie vor zwischen den einzelnen Steuersätzen trennen und von vornherein eine eigene UVA-Position ausweisen. Auch die Skontokonten müssen für jeden Steuersatz angelegt sein, da sonst die Automatische Ausbuchung von Zahlungsdifferenzen nicht erfolgen kann. (Zuweisung erfolgt über Steuerschlüssel => Ausbuchungskonten, dies ist zwingend zu pflegen!) Wie bereits geschildert, ist die Wareneingangs-/Kostenseite nicht zwingend neu zu gestalten, da für GSD Software keine Notwendigkeit dafür besteht. Ausnahmen hiefür bestehen nur beim Innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. für USt nach 13 b UStG (z.b. beim Empfang von Bauleistungen): der Steuersatz wird auch hier auf 19% erhöht => neuer Steuerschlüssel ist anzulegen (Achtung: automatische Buchung der entsprechenden Vor-/Umsatzsteuer erfordert jeweils ein neues Konto für EG - Vor- bzw. Umsatzsteuer.) Außerdem ist ein entsprechendes Skontokonto anzulegen. Zusammenfassung (alles Beispiele, da noch kein DATEV-Kontenrahmen mit neuen Konten vorliegt, deshalb bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater vor Einrichtung oder freie Auswahl) Bisher St.-Satz Konto UVA-Pos. Neu St-Satz Konto UVA M16 16% 1775 51 M19 19% 1776 *) V16 16% 1575 66 V19 19% 1576 *) E16 16% 1574/1774 61/97 E19 19% 1577/1777 *) V07 ------------------------------------------ alles bleibt unverändert ------------------------------------------ *) die entsprechenden neuen UVA-Positionen sind im Moment noch nicht bekannt. Zwingend neue Konten: Umsatzsteuer 19% + entspr. Skontokonto mit neuem Steuerschlüssel (z.b. 8736) EG Vor-/Umsatzsteuer 19% + entspr. Skontokonto mit neuem Steuerschlüssel (z.b. 3734) Wahlmöglichkeit: Wareneingangskonten z. B. 3000 16%, 3010 19% Erlöskonten z. B. 8000 16%, 8010 19% FIBUframe Stammdaten Steuerschlüssel, Beispiel: 11/11

Wir haben uns bemüht, Ihnen einige Problempunkte zu erläutern. Da sich das Finanzamt noch nicht schriftlich geäußert hat, sind die Angaben zu den Positionen und Steuersätzen als Vorab-Information anzusehen. Ebenso sollen die Konten nur Beispiele sein. Die Anlage von diesen obliegt selbstverständlich Ihrem Bereich. Wir empfehlen Ihnen, das möchten wir nochmal klarstellen die Erweiterung des Kontenrahmens im geeigneten Maße. Sie vereinfachen sich hierdurch später evtl. notwendige Abstimmarbeiten, auch im Hinblick auf die Umsatzsteuererklärung (Jahreswert der Summen-Anmeldung), die bei Verwendung von gemischten Erlöskonten mit 16 und 19 Prozent nicht korrekt ermittelt werden kann. Für Informationen zur Kontenvergabe und deren Positionen kann Ihnen Ihr zuständiger Steuerberater ebenfalls Auskunft erteilen. Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Hotline gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie auch, die notwendigen Arbeiten frühzeitig zu beginnen, da mit einem vermehrten Hotine-Aufwand Anfang Januar zu rechnen ist. Ihre GSD Software und Datentechnik mbh 12/12

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