VERKEHRSWERTGUTACHTEN



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Transkript:

VERKEHRSWERTGUTACHTEN 1. Ausfertigung Objekt: Einfamilienwohnhaus mit Garage Eigentümer: Herr Mustermann Ansicht: Winfried Kemper Beratender Ingenieur IK-BAU NRW Tragwerksplanung / Statik / Konstruktion staatl. anerk. SV Wärme - u. Schallschutz Energieberatung / Gebäudesanierung Wertgutachten für Immobilien Rolandsweg 49-33102 Paderborn - Fon 05251-2054826 - Fax 05251-2054829 info@winfried-kemper.de www.winfried-kemper.de

Anlagen Baubeschreibung Berechnung Bruttogrundflächen, Wohn- u. Nutzflächen Objektfotos Vorbemerkung Auf das Beifügen von Kartenmaterial wurde aus Urheberrechtsgründen verzichtet. Karten können im Internet abgerufen werden unter: http://gisportal1.gkdpb.de/website/internet/kpb_inter/viewer.htm In diesem Gutachten wurden folgende Rechtsvorschriften und Literatur berücksichtigt: Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Wertermittlungsverordnung (WertV) Wertermittlungsrichtlinien (WertR) Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) Verkehrswertermittlung von Grundstücken (Kleiber, Simon, Weyers) Grundstücks- und Gebäudebewertung marktgerecht - (Vogels) Daten des Statistischen Landesamtes 1

I n h a l t Seite 1. Allgemeine Angaben... 3 1.1 Antrag... 3 1.2 Gegenstand des Antrages... 3 1.3 Wertermittlungsstichtag... 3 1.4 Ortsbesichtigung... 3 2. Objektbeschreibung... 4 2.1 Lage... 4 2.2 Liegenschaftskataster... 4 2.3 Grundbuch... 5 2.4 Baulastenverzeichnis... 5 2.5 Planungsrecht / Baurecht... 5 2.6 Abgabenrechtliche Situation... 6 2.7 Erschließung... 6 2.8 Baubeschreibung und Nutzung... 7 3. Wertermittlung... 8 3.1 Sachwertverfahren... 10 3.2 Bodenwert... 10 3.3 Wert der baulichen und sonstigen Anlagen... 10 3.4 Sachwert... 13 3.5 Berücksichtigung des Grundstücksmarktes... 13 4. Ertragswertverfahren... 14 4.1 Bodenwert... 15 4.2 Ertragswert der Gebäude... 15 4.3 Berücksichtigung des Grundstücksmarktes... 16 5. Verkehrswert... 20 2

1. Allgemeine Angaben 1.1 Antrag Das Gutachten wurde am 28.01.2009 von dem Eigentümer Herr Mustermann beantragt. 1.2 Gegenstand des Antrages Gegenstand der Wertermittlung ist ein mit einem Einfamilienwohnhaus mit angebauter Garage bebautes Grundstück in... 1.3 Wertermittlungsstichtag Die Wertermittlung bezieht sich auf den 28.01.2009. 1.4 Ortsbesichtigung Die Besichtigung des Bewertungsobjektes wurde von mir am 28.01.2009 durchgeführt. Der Eigentümer, Herr Mustermann, war anwesend. 3

2. Objektbeschreibung 2.1 L a g e Bundesland Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirk Detmold Landkreis Paderborn Ort und Einwohnerzahl... ca. 12.060 Einwohner (am 30.09.2008) Überörtliche Anbindung Autobahn A 33, ca. 4,4 km (Auffahrt AS 23, Stukenbrock-Senne) Entfernung nach: Paderborn (Zentrum) ca. 15 km Gütersloh (Zentrum) ca. 22 km Eisenbahn Bahnhof ca. 1,4 km entfernt Flughafen Paderborn-Lippstadt ca. 30 km entfernt Innerörtliche Lage ca. 1,0 km (Luftlinie) nordwestlich der Kirche Nachbarschaft: Wohnbebauung Immissionen keine Zur weiteren Orientierung siehe Karte (Anlage 1). 2.2 Liegenschaftskataster Das zu bewertende Grundstück hat folgende Katasterangaben: Kreis Paderborn Gemeinde... Gemarkung... Flur 33 Flurstück 678 Fläche 725 m² Nutzung Gebäude und Freifläche Wohnen, Einzelhaus Lage 4

2.3 Grundbuch Das zu bewertende Grundstück hat laut aktuellem Auszug folgende Grundbuchangaben: Amtsgericht... Grundbuch von... Blatt... Lfd. Nr. des Bestandsverzeichnisses 2 Erste Abteilung Lfd. Nr. 1 Eigentümer Herr Mustermann Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ist kein wertbeeinflussendes Recht zugunsten des Bewertungsobjekts eingetragen. Abt. II des Grundbuchs (Lasten und Beschränkungen) enthält keine Eintragung. Eintragungen in Abt. III des Grundbuchs (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden) haben keinen Einfluss auf die Wertermittlung und bleiben unberücksichtigt. 2.4 Baulastenverzeichnis Im Baulastenverzeichnis des Kreises Paderborn ist für das Bewertungsobjekt keine Baulast eingetragen. 2.5 Planungsrecht / Baurecht Ein Bebauungsplan existiert für den Bereich des Grundstücks nicht. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde weist Wohnbaufläche (WA) aus. Es gelten die Regelungen über die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( 34 BauGB). Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn es nach der vorhandenen Bebauung unbedenklich ist. 5

Anmerkung: Die Wertermittlung wird nach einem fertig gestellten Bauvorhaben durchgeführt. Das Vorliegen einer Baugenehmigung und die Übereinstimmung des ausgeführten Bauvorhabens mit den Bauzeichnungen, dem Bauordnungsrecht und der Bauleitplanung wurden nicht geprüft. Der Wertermittlung wird eine, unter der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften errichtete, bauliche Anlage vorausgesetzt. 2.6 Abgabenrechtliche Situation Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für den vorhandenen Straßenausbauzustand und Anschlussbeiträge für die vorhandenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen fallen nach Auskunft der Eigentümerin nicht mehr an. 2.7 Erschließung Das Grundstück wird an der südwestlichen Seite durch den Querweg (gepflastert) erschlossen. Das Grundstück ist an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz mit Strom, Wasser, Gas und Kanal angeschlossen. 6

2.8 Baubeschreibung und Nutzung Vorbemerkung: Grundlage für die Gebäudebeschreibung (gilt auch für die Anlage) ist die Ortsbesichtigung. Das Gebäude und die Außenanlagen werden nur soweit beschrieben, wie es für die Ableitung der Wertermittlung erforderlich ist. Es werden nur offensichtliche und vorherrschende Ausführungen und Ausstattungen beschrieben. Falls in einzelnen Bereichen Abweichungen auftreten sind diese für die Wertermittlung unerheblich. Angaben über nicht sichtbare Bauteile entstammen vorliegenden Unterlagen, Hinweisen beim Ortstermin oder Angaben des Eigentümers. Einzelne Bauteile, Anlagen und technische Ausstattungen (z.b. Heizung, Wasser, Elektroinstallation) wurden nicht auf Funktionsfähigkeit überprüft. Der Einfluss evtl. vorhandener Bauschäden oder Baumängel wird bei dieser Wertermittlung nur pauschal berücksichtigt. Ggf. wird empfohlen, diesbezüglich eine vertiefende Untersuchung anstellen zu lassen. Für dieses Gutachten wurden keine Untersuchungen auf tierische oder pflanzliche Schädlinge oder über gesundheitsschädliche Baumaterialien durchgeführt. Der Zuschnitt des ebenen Grundstücks, die Stellung der Gebäude auf dem Grundstück und die Lage zur Straße können auf den entsprechenden Karten im Internet unter der Adresse http://gisportal1.gkdpb.de/website/internet/kpb_inter/viewer.htm eingesehen werden. Auf dem Grundstück befindet sich ein nicht unterkellertes, eingeschossiges Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Ein Geräteraum und Garage sind angebaut. Der Dachraum über diesem Anbau ist tlw. zu Wohnraum ausgebaut. Das Gebäude wird über eine Gaszentralheizung (im Erdgeschoss als Fußbodenheizung) beheizt. Die Wohnfläche beträgt 192 m² und die Nutzfläche 54 m². Erbaut wurden die Gebäude im Jahre 1995 (Angabe der Eigentümerin). Im Garten befindet sich ein in den Boden eingelassener Swimmingpool. Nach Angaben der Eigentümerin soll er defekt (undicht) sein. Ein Teil des Grundstücks ist mit Lamellenzäunen eingefriedigt. Der Zustand des Bewertungsobjekts ist als leicht unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Dies ist bedingt durch einen Instandhaltungsstau. Erforderlich ist das Streichen von Fenstern und Türen, das Auswechseln eines kleinen Dachflächenfensters, das Reparieren von Türbeschlägen und des Erneuern von Türzargen. In der Garage sind ein geringer Feuchtigkeitsschaden sowie Setzrisse vorhanden. Einige Setzrisse findet man auch im Dachgeschoss. Altlasten sind dem Sachverständigen nicht bekannt. 7

3. Wertermittlung Vorbemerkungen: Definition des Verkehrswertes gemäß 194 Baugesetzbuch (BauGB): Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Verfahren Für die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks sieht die Wertermittlungsverordnung (WertV) drei Verfahren vor: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Diese Verfahren ergeben in der Regel jedoch erst Zwischenwerte, die unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des örtlichen Grundstücksmarktes den Verkehrswert ergeben. Die Verfahren sind im Einzelfall unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten auszuwählen. Das Vergleichswertverfahren scheidet hier aus, weil sich für derartige Objekte keine Vergleichskauffälle in ausreichender Zahl finden. Das Ertragswertverfahren wird vorzugsweise angewendet, wenn der nachhaltig erzielbare Ertrag von vorrangiger Bedeutung für den Wert des Grundstücks ist. Das Sachwertverfahren wird benutzt, wenn die Bausubstanz bei der Beurteilung des Wertes eines bebauten Grundstücks im Vordergrund steht. Für dieses Gutachten wird das Sachwertverfahren angewandt. Das zusätzlich durchgeführte Ertragswertverfahren dient zur Kontrolle. 8

3.1 Sachwertverfahren Der Sachwert setzt sich aus den Komponenten Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen (Gebäude und Außenanlagen) zusammen, die getrennt ermittelt und dann zum Sachwert zusammengefasst werden. 3.2 Bodenwert Zur Ermittlung des Bodenwertes wird der Bodenrichtwert herangezogen. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn hat den Bodenrichtwert für den Bereich des Querweges zum Stichtag 01.01.2008 zu 165 /m² ermittelt. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2009 stehen noch nicht fest, jedoch ist nach Auskunft des Gutachterausschusses mit Abschlägen von 0 bis 10 % zu rechnen. Um dieser zeitlichen Entwicklung gerecht zu werden, wird ein Abzug von 5 % angebracht. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Grundstück mit folgenden Merkmalen: Wohngebiet Erschließungs- und kanalanschlussbeitragsfrei nach BauGB Die geringe Übergröße des Grundstücks wird mit einem Abschlag von 5 % berücksichtigt. Bodenwert 725 x 165 /m² x 0,95 x 0,95 = 107.962 ca. 108.000 3.3 Wert der baulichen und sonstigen Anlagen Der Wert der baulichen und sonstigen Anlagen ist nach den Herstellungswerten zu ermitteln. Der Herstellungswert von Gebäuden ist unter Berücksichtigung ihres Alters und von Baumängeln und Bauschäden sowie sonstiger wertbeeinflussender Umstände zu ermitteln. Der Herstellungswert von Außenanlagen und sonstigen Anlagen wird nach Erfahrung des Sachverständigen und nach den gewöhnlichen Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Alters und von Baumängeln oder Bauschäden ermittelt. 9

Einfamilienwohnhaus mit Garage - Herstellungswert (NHK 2000 Wert R) Brutto-Grundfläche des Wohnhauses = 265 m² Brutto-Grundfläche der angebauten Garage = 97 m² Die mittleren Normalherstellungskosten ohne Baunebenkosten einschließlich Mehrwertsteuer, Preisstand 2000 wurden nach der Bewertungslektüre und unter Berücksichtigung der Bauweise, des Ausstattungsstandards und des Regionalfaktors (mittlerer Standard) für das nicht unterkellerte Wohnhaus mit 690 /m² und für die Garage mit 300 /m² ermittelt. Der aktuell gültige Baupreisindex (2000 = 100) beträgt laut Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen 114,5 Punkte Quadratmeterpreise zum Bewertungsstichtag Wohnhaus 690 /m² x 1,145 = ca. 790 /m² Garage 300 /m² x 1,145 = ca. 344 /m² Berechnung: Wohnhaus 265 m² x 790 /m² = 209.350 Garage 97 m² x 344 /m² = 33.368 242.718 10

Das Gebäude ist hinsichtlich der Anforderungen an Planung, Gestaltung, Konstruktion und Ausstattung als durchschnittlich einzustufen. Der Sachverständige hält für die Baunebenkosten (Architektenleistungen und Verwaltungsgebühren) einen Zuschlag von 14 % für angemessen. + 33.981 Herstellungswert am Stichtag 276.699 - Wertminderung wegen Alters ( 23 WertV) Baujahr nach Angabe der Eigentümerin 1995 Die Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden ähnlicher Bauart wird mit ca. 85 Jahren veranschlagt. Damit ergibt sich die Restnutzungsdauer der Gebäude zu 71 Jahren. Dies entspricht auch dem derzeitigen Bauzustand. Alterswertminderung (linear): 14 (Alter) x 100 = 16,47 % - 45.572 14 (Alter) + 71 (RND) - Wertminderung wegen Baumängel und Bauschäden ( 24 WertV) Für den unter Punkt 2.8 beschriebenen Instandhaltungsstau sowie für das Auswechseln eines Dachfensters, mehrerer Türrahmen, Fensterbeschlägen, Ausbessern von Rissen etc. wird insgesamt ein Abschlag von 15.000 angebracht. - 15.000 - sonstige wertbeeinflussende Umstände - keine Wert des Wohnhauses mit Garage 216.127 11

Außenanlagen und Anschlussbeiträge nach der Bewertungsliteratur sowie nach örtlicher Besichtigung und Bestandsaufnahme rd. 10.000 Dieser Zeitwert enthält: Strom- Gas- u. Wasseranschlusskosten Einfriedigungen Bodenbefestigungen Aufwuchs etc. Swimmingpool u. Markise 3.4 Sachwert Bodenwert 108.000 Wohnhaus mit Garage 216.127 Außenanlagen und Anschlussbeiträge 10.000 334.127 3.5 Berücksichtigung des Grundstücksmarktes Die Verkehrswerte von Immobilien liegen bei Weiterveräußerungen überwiegend unter den Sachwerten. Die Abschläge vom Erstellungswert sind umso größer und teurer ein Objekt ist. Der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Kreises Paderborn weist für das Objekt einen Marktanpassungsabschlag von 37 % aus. Aufgrund der derzeitigen Marktsituation wird dieser Abschlag auf 40 % aufgerundet. Marktangepasster Sachwert 334.127 x 0,60 = 200.476 ca. 200.000 12

4. Ertragswertverfahren Vorbemerkungen: Der Ertragswert setzt sich aus den beiden Komponenten Bodenwert und Ertragswert der baulichen Anlagen zusammen. Die Gebäude haben im Gegensatz zum Boden eine begrenzte Nutzungsdauer. Deshalb werden die beiden Komponenten getrennt ermittelt und dann zum Ertragswert zusammengefasst. Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Einnahmen aus dem Grundstück, insbesondere Mieten und Pachten. Eine zulässige Nutzung wird vorausgesetzt. Der Ermittlung des Rohertrages sind nicht die tatsächlichen Mieten, sondern die ortsüblichen, nachhaltig erzielbaren Mieten zugrunde zu legen. Grundlage für die Ermittlung des Ertragswertes der baulichen Anlagen ist der nachhaltig erzielbare jährliche Reinertrag des Grundstücks. Der Reinertrag ergibt sich aus dem Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Aus dem Jahres-Rohertrag des Grundstücks sind die Bewirtschaftungskosten (regelmäßig anfallende Ausgaben) zu zahlen. Bewirtschaftungskosten sind Abschreibung, Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten), die durch Umlagen gedeckt sind, bleiben unberücksichtigt. Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Der Liegenschaftszins wird aus Kaufpreisen und deren Reinerträge abgeleitet. Der Liegenschaftszinssatz, der der Verzinsung zugrunde zu legen ist, richtet sich nach der Art des Objektes und den Verhältnissen des örtlichen Grundstücksmarktes. Der Vervielfältiger, der dem Barwertfaktor einer nachschüssigen Rente entspricht, ist eine Funktion von Zinssatz und Restnutzungsdauer. 13

4.1 Bodenwert Der Bodenwert wurde unter Ziffer 3.2 ermittelt zu 108.000. 4.2 Ertragswert der Gebäude Ertragsverhältnisse Die Wohnfläche des Einfamilienwohnhauses beträgt 192 m². Gebäude mit übergroßen Wohnflächen lassen sich nicht entsprechend der für normal große Wohnungen aussagekräftigen Mietwertübersicht des Gutachterausschusses vermieten. Für dieses Wohnhaus mit Garage hält der Sachverständige eine Nettokaltmiete von 750 /Mon. für angemessen und nachhaltig erzielbar. Dies entspricht einer Quadratmetermiete von ca. 3,80 und einer Garagenmiete von 25 /Mon. Gebäudeertragswert Rohertrag 750 x 12 (Monate) = 9.000 Die Bewirtschaftungskosten wurden zu 20 % ermittelt. - 1.800 Reinertrag 7.200 Anteil des Bodenwertes am Reinertrag Liegenschaftszins: 3,2 % Bodenwert x Liegenschaftszins = 108.000 x 3,2-3.456 100 100 Anteil des Gebäudes am Reinertrag 3.744 14

Gesamtnutzungsdauer 85 Jahre Restnutzungsdauer der Gebäude 71 Jahre Vervielfältiger = 27,911 (3,2 % Zinssatz) Gebäudeertragswert 104.499 (Vervielfältiger x Anteil des Gebäudes am Reinertrag) Sonstige wertbeeinflussende Umstände Abzug des Betrages für Bauschäden und Baumängel analog - 15.000 zum Sachwertverfahren Gebäudeertragswert 89.499 E r t r a g s w e r t Bodenwert 108.000 Ertragswert der Gebäude 89.499 197.499 rd. 197.000 4.3 Berücksichtigung des Grundstücksmarktes Für den Ertragswert wird keine Korrektur angebracht, da sich alle Ansätze am aktuellen Grundstücksmarkt orientieren. 15

5. V E R K E H R S W E R T Der marktangepasste Sachwert ist zu 200.000 und der Ertragswert zu 197.000 ermittelt worden. Der Verkehrswert wird analog zum Sachwert ermittelt zu 200.000. (Zweihunderttausend Euro) Ich versichere eidesstattlich, dass ich dieses Wertgutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet habe. Paderborn, den 09.02.2009 (Dipl.-Ing. Winfried Kemper) 16

Baubeschreibung Wohnhaus Fundamente und Bodenplatte Außen- und Innenwände Beton Mauerwerk Geschosstreppe Dach Fenster Rollläden Eingangstüren Türen Fußböden Elektrische Installationen Heizung Sanitäre Anlagen massiv Satteldach, Betondachsteine Holz mit Isolierverglasung Kunststoff Holz mit Lichtausschnitt Furnierte Zellsperrtüren Fliesen, Teppichboden, Laminat üblicher Einbau Gasheizung, EG Fußbodenheizung, sonst Wandheizkörper EG Gäste-WC mit WC, Handwaschbecken Bad mit Wanne, Dusche, WC, Waschbecken DG Bad mit Wanne, Dusche, WC, Waschbecken Außenwand Klinker 17

Garage / Geräteraum Fundamente Wände Dach Beton Mauerwerk Walmdach, Betondachsteine Fenster Elektrische Installationen Tor Außentüren (Geräteraum) Außenwände Holzfenster üblicher Einbau Sektionaltor, elektrischer Antrieb Holz mit Lichtausschnitt Klinker Berechnung der Bruttogrundfläche (BGF) - Maße in Meter - 1. Wohnhaus (11,015 x 13,39 6,75 x 1,375 1,375 x 4,25) x 2 = 264,73 m² ca. 265 m² 2. Garage / Geräteraum 6,765 x 8,61 + 6,765 x 5,70 = 96,81 m³ ca. 97 m³ 18

Berechnung der Wohnflächen - örtliches Aufmass, Maße in Meter - Wohnhaus Erdgeschoss: Küche 4,73 x 3,76 = 17,78 m² Flur 1,48 x 8,23 + 3,23 x 0,62 + 3,41 x 1,50 + 3,87 x 1,64 2,30 x 1,14 = 23,02 m² Wohnen 4,51 x 5,74 = 25,89 m² Schlafen 4,00 x 3,99 = 15,96 m² Bad 1,96 x 3,10 = 6,08 m² Gäste-WC 1,47 x 1,36 = 2,00 m² 90,73 m² 19

Wohnflächenberechnung nach örtlichem Aufmass - Maße in Meter- Dachgeschoss: Flur 1,48 x 8,22 + 0,76 x 3,25 = 14,64 m² Kind 5,73 x 3,65 = 20,91 m² Gast 3,99 x 4,11 = 16,40 m² Gast 3,88 x 4,86 = 18,86 m² Abstellraum 3,11 x 1,64 = 5,10 m² Bad 3,58 x 2,23 = 7,98 m² Raum über Garage/Geräteraum 5,71 x 3,12 = 17,82 m² Summe DG 101,71 m² EG 90,73 m² gesamte Wohnfläche 192,44 m² ca. 192 m² 20

Nutzflächenberechnung nach örtlichem Aufmass - Maße in Meter- Erdgeschoss: Hausarbeitsraum 3,09 x 1,95 = 6,03 m² Geräteraum 5,87 x 4,11 = 24,13 m² Garage 3,98 x 6,00 = 23,88 m² gesamte Nutzfläche 54,04 m² ca. 54 m² 21

Objektfotos 22

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