SEPA und die 5 Fragezeichen

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Transkript:

SEPA und die 5 Fragezeichen Information des Fachausschusses IT Leitung Doris Kunstdorff 1. Kommt SEPA oder kommt SEPA nicht? SEPA ist schon lange da. Der Startschuss für eine gemeinsame Euro-Währungszone fiel auf politischer Ebene 1989/1990 und war das Zugeständnis Deutschlands an Frankreich quasi als Gegenleistung für die Zustimmung der ehemaligen Alliierten zur Wiedervereinigung. Das deutlichste Signal war für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Einführung des Euros 2002. Die Angleichung bzw. Einführung der übrigen bargeldlosen Zahlungssysteme erfolgt(e) schrittweise. Die Deutsche Bundesbank skizziert den aktuellen Stand zur Single Euro-Payment Area (SEPA) folgendermaßen: Quelle: http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php#sepa5 2. Wann wird das SEPA-Lastschriftverfahren eingesetzt? Die größten Umwälzungen betreffen aus deutscher Sicht das Lastschriftverfahren. Das in Deutschland beliebte und unkomplizierte Lastschriftverfahren, bei dem eine mündliche oder schriftliche Ermächtigung des Zahlungsempfängers durch den Zahlungspflichtigen ausreicht, gibt es in den meisten anderen Euro- Ländern nicht. Teilweise gab es gar keine juristischen Grundlagen für ein Lastschriftverfahren. Vielen Ländern erschien das deutsche Verfahren als zu unsicher und sie bestanden auf Einführung eines so genannten Doppelmandats (der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger und seiner Bank ein Mandat zum Lastschrifteinzug). Daraus entstand der Verfahrensvorschlag zum SEPA Direct Debit (SDD). Strittig ist nach wie vor der so genannte Endtermin, also der Stichtag, an dem die jeweiligen nationalen Lastschriftverfahren eingestellt werden und nur noch SDD möglich sind. Wie die Grafik der Bundesbank (s.o.) zeigt, sollen die Banken ab November 2010 in der Lage sein, SDD zu verarbeiten. Die Bankwirtschaft, allen voran der Europäische Zahlungsverkehrsrat (EPC = European Payments Council), plädieren für einen solchen Endtermin und favorisieren den 31.12.2012. Die Gegenwehr kommt in seltener Übereinstimmung aus der freien Wirtschaft und dem Dritten Sektor, insbesondere von solchen Organisationen, die Spendeneinnahmen und Mitgliederbeiträge einziehen und verwalten. Das SDD-Verfahren ist kostenintensiv sowohl bei der Einführung als auch im

laufenden Betrieb, da jede einzelne Lastschrift kostenpflichtig sein wird; der Verwaltungsaufwand steigt erheblich (s.pkt.3) und: es wird keine Einzugsermächtigungen per Telefon mehr geben eine Einzugsermächtigung per Homepage erfordert erheblich mehr Sicherheitsaufwand Daueraufträge gibt es nicht mehr, da die Banken nicht als direkte Auftragnehmer agieren dürfen Durch die Umstellung von den bisherigen Lastschrifteinzugsermächtigungen zu den neuen Mandaten könnten die Organisationen viele Spender und Mitglieder verlieren (s. 3.) 3. Welche sind die wichtigsten Unterschiede zum jetzigen Einzugsverfahren? 3.1 Doppelmandat statt Einzugsermächtigung Alle neuen Lastschriften erfordern das so genannte Doppelmandat (der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger und seiner Bank ein Mandat zum Lastschrifteinzug). Doch was passiert mit den bereits existierenden Einzugsermächtigungen? Diese Frage ist leider immer noch nicht endgültig geklärt. Wünschenswert wäre eine automatische Umwandlung der Einzugsermächtigungen in SEPA- Mandate. Dazu ein Zitat von der Homepage der Bundesbank: Um den Zahlungsempfängern den damit verbundenen Aufwand zu ersparen, haben das deutsche Kreditgewerbe und die Deutsche Bundesbank einen Vorschlag zur automatischen Umwandlung von Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate unterbreitet. Danach sollen die Zahler vom Zahlungsempfänger über die Änderung ihrer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat informiert und ihnen eine Widerspruchsfrist von zwei Monaten eingeräumt werden. Diese Lösung erfordert allerdings eine gesetzliche Verankerung der Mandatsmigration, die bis jetzt noch nicht erfolgt ist. Diese Variante stellt den Best Case dar; strategisch vorbereiten sollten sich alle Organisationen jedoch lieber auf den Worst Case und das bedeutet: alle Spender, Förderer, Mitglieder etc., die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen ein neues Mandat erteilen. Was das bzgl. Kosten, Spenderverluste etc. bedeutet, kann sich jede Organisaion selbst ausmalen Vom deutschen Kreditgewerbe wurden Formulare (Kombimandate) entwickelt, die diese Umstellung erleichtern sollen: Zur Erleichterung der Umstellung des Neugeschäfts für Zahlungsempfänger hat das deutsche Kreditgewerbe sogenannte Kombimandate entwickelt, die sowohl für die Abwicklung der bisherigen nationalen als auch für SEPA-Lastschriften genutzt werden können. Je nachdem, ob es wiederkehrende oder einmalige Lastschriften sind, kommen unterschiedliche Kombimandate zum Einsatz. Muster der Kombimandate können von der Homepage des Zentralen Kreditausschusses heruntergeladen werden. Jedes Mandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenznummer, die nur für dieses Mandat verwendet werden darf. Das heißt, kündigt z.b. ein Mitglied seine Mitgliedschaft und sein SEPA-Mandat, so darf diese Mandatsnummer nie wieder verwendet werden. Mandate haben außerdem ein Verfallsdatum : werden sie 36 Monate nicht verwendet, verlieren sie ihre Gültigkeit.

3.2 Gläubiger Identifikationsnummer Jeder Zahlungsempfänger, der Zahlungen per SEPA-Lastschriften abbuchen möchte, muss eine Gläubiger-ID (=Unique Creditor Identifier = UCI) bei der Bundesbank beantragen. Ohne Angabe der UCI erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Lastschriften. Die Beantragung der UCI erfolgt elektronisch unter der Adresse: http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa_identifikation.php 3.3 Zahlungsavisierung (Pre-notification) Bei Erst- und Einmallastschrift müssen die Zahler 14 Tage vorher entsprechend informiert werden; bei wiederkehrenden Lastschriften muss mindestens einmal jährliche über die Lastschrifttermine und Höhe der Belastung informiert werden. 3.4 Zahlungsablauf Bei dem bisherigen Verfahren zieht die Bank die Zahlungen ein, wenn ihr die Lastschriftbelege vorliegen. Dies ändert sich: entscheidend ist der Due-Day (Fälligkeitstermin). Bei Erst- und Einmallastschriften müssen die (elektronischen) SEPA-Lastschriften mindestens fünf, bei wiederkehrenden mindestens zwei Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Außerdem muss jeder einzelnen SEPA- Lastschrift auch das entsprechende Mandat (ebenfalls in elektronischer Form) beigefügt sein. 3.5 Widerspruchsfristen Der Zahlende kann bis acht Wochen seine Zahlung widerrufen (bisher sechs). Da sich die Widerspruchsfristen ändern, müssen alle bisherigen Spender und Mitglieder mindestens 14 Tage vor der ersten SEPA-Lastschrift entsprechend informiert werden. 4. Wie bereitet sich eine Organisation auf das SEPA-Lastschriftverfahren vor? Aus den vorherigen Abschnitten wird deutlich, dass das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren erheblichen Mehraufwand und viele Veränderungen bringen wird. Dies betrifft nicht nur das Lastschriftverfahren hinsichtlich Spenden und Mitgliedsbeiträge, sondern auch die Organisation selbst als Wirtschaftsteilnehmer. Alle Organisationen sollten ihre Strukturen und Arbeitsabläufe prüfen und systematisch mit den notwendigen Umstellungen bzw. Anpassungen beginnen. Hier die wichtigsten Schritte:

SEPA-Organisations Organisations-Checkliste 1. SEPA-Beauftragter SEPA-Projekt 2. Analyse des Zahlungsverkehrs Jede Organisation sollte einen Verantwortlichen benennen, um die SEPA- Umstellung voranzutreiben und/oder zu kontrollieren. Je nach Größe der Organisation ist es ggf. notwendig, eine SEPA- Strategie mit Aktivitätenliste, Budget, Zeitplan, Ressourcen, etc. zu erarbeiten. Der aktuelle Zahlungsverkehr der Organisation mit Dienstleistern, Projektpartnern, etc. ist zu analysieren; auch für das Ausland (SEPA- bzw. Nicht-SEPA-Länder). 3. IBAN und BIC Alle eigenen Dokumente, Schreiben, Publikationen, etc. sollten mit IBAN (bisher: Kontonr.) und BIC (bisher: BLZ) ergänzt werden. 4. Pflege der Stammdaten Die Stammdaten von Dienstleistern, MitarbeiterInnen, Spendern, Mitglieder, etc. müssen um die jeweiligen IBAN und BIC ergänzt werden. 5. Liste der eigenen SEPA-Lastschriften a) Es ist zu prüfen, welche Lastschriften die Organisation selbst nutzt, z.b. für Mietzahlungen (Büroräume), Strom-, Wasser-, Telefongebühren etc. b) Erstellung der Kombimandate für die entsprechenden Unternehmen (z.b. Vermieter) und Banken c) Klärung der Mandateverwaltung 6. Prüfung der eingesetzten Softwareprodukte Liste der eingesetzten Software-Produkte und Prüfung, welche von SEPA betroffen sind (z.b. Buchhaltung, Personalwesen, Fundraising, Mitgliederverwaltung, Online-Banking, etc.) Kontakt zu den jeweiligen Herstellern aufnehmen und nach Updates, Zusatzkosten, etc. fragen. 7. Personalbereich (vgl. Schritt 4 und 6) Je nach Größe der Organisation ist die separate Betrachtung des Bereichs Personal sinnvoll. 5. Wie funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren für Spenden und Mitgliedsbeiträge? Organisationen, die Spenden und/oder Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen, müssen einige Vorbereitungen treffen, die sie bereits heute in Angriff nehmen sollten - unabhängig davon, ob z.b. bei den Mandaten die Best oder Worst Case -Variante eintrifft. Die eigentliche Durchführung der SEPA- Lastschriften bringt so viele Änderungen mit sich, dass rechtzeitige Vorbereitungen und Testphasen unbedingt eingeplant werden sollten. SEPA-Spendenlastschrift Spendenlastschrift-Checkliste Vorbereitungen Die Schritte 1 4 sind grundsätzliche Vorbereitungsschritte, die die Organisation vor der Einführung von SEPA-Lastschriften erledigen muss. 1. UCI beantragen Jeder Zahlungsempfänger, der Zahlungen per SEPA-Lastschriften abbuchen möchte, muss eine Gläubiger-ID (=Unique Creditor Identifier = UCI) bei der Bundesbank beantragen. Ohne Angabe der UCI erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Lastschriften.

2. Klärung mit der Hausbank 3. Prüfung Banking-Software 4. Erarbeitung SEPA- Kommunikationsund Einführungs- Strategie Die Organisation (als Zahlungsempfänger) muss mit ihrer Hausbank einen Zusatzvertrag abschließen, der die Konditionen und die Einreichung der Lastschriften regelt. Mit dem Software-Hersteller ist zu klären, ob die Software alle entsprechenden Richtlinien, Formate etc. einhält (Fit für SEPA?). Die bisherigen deutschen Formate (z.b. DTAUS) werden durch die neuen SEPA-Formate abgelöst; Details sind in den so genannten Rulebooks geregelt. Evtl. reichen die existierenden Lastschrifteinzugsermächtigungen nicht aus, d.h. alle Spender, Mitglieder etc. müssen ein neues SEPA-Mandat erteilen. Dies bedeutet nicht nur einen großen organisatorischen und finanziellen Aufwand, sondern birgt auch die Gefahr, dass Spender abspringen. Organisationen müssen sich daher auf diesen Worst Case strategisch vorbereiten. 5. Information Mindestens 14 Tage vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug, müssen die entsprechenden Spender, Mitglieder, etc. darüber informiert werden. Durchführung Die folgenden Schritte fallen regelmäßig, z.t. bei jeder Lastschrift-Einreichung, an. 6. Erfassung der Mandate pro SEPA-Lastschrift Nicht nur die IBAN und BIC von allen Spendern, Mitgliedern, Paten, etc. müssen vorliegen: für alle SEPA-Lastschriften (Spenden, Mitgliedsbeiträge, u.ä.) müssen die gültige Mandate 1:1 in der Banking-Software erfasst und (jedesmal!) an die ausführende Bank übermittelt werden. Das heißt z.b. für Dauerspender mit monatlichen Zahlungen, dass diese Mandate jeden Monat mit eingereicht werden müssen. 7. Avisierung (Pre-Notification) 8. Vorlagefristen beachten Die Organisation muss die Spender, Mitglieder, etc. mindestens 14 Tage vor Fälligkeit über Höhe und Termin der SEPA-Lastschrift informieren. Für regelmäßige Belastungen ist eine zumindest jährliche Pre-Notification verpflichtend. Bei SEPA-Lastschriften müssen bestimmte Mindestfristen eingehalten werden; das Fälligkeitsdatum ist dafür ausschlaggebend. Bei Erst- und Einmal-Lastschriften muss die SEPA-Lastschrift mindestens fünf Arbeitstage vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin beim Zahler vorliegen. Bei Folge-Lastschriften muss die SEPA-Lastschrift mindestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit vorliegen.

SEPA Glossar ACH BIC B2B B2C Creditor Debitor Due Date IBAN ISO20022 Mandat Mandatsreferenz PSD Rulebook SCT SDD SEPA UCI XML Automated Clearing House (europaweites, vollautomatisches Clearingsystem für Zahlungen) Bank Identifier Code (bisher: BLZ) Business-to-Business (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen) Business-to-customer (Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern) Zahlungsempfänger / Lastschrifteinreicher Zahlungspflichtiger Fälligkeitstag der Lastschrift International Bank Account Number (bisher: Kontonr.) Standard für den weltweiten Austausch von Zahlungen bzw. Zahlungsverkehrsnachrichten Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Eindeutige Kennzeichnung des Mandats Payment Service Directive (Zahlungsverkehrsrichtlinie) SEPA-Regelwerk für jedes SEPA-Zahlungsinstrument SEPA Credit Transfer (SEPA-Überweisung) SEPA Direct Debit (SEPA-Lastschrift) Single Euro Payements Area Unique Creditor Identifier Extensible Markup Language (Format für den Austausch von Nachrichten) SEPA - Who is who? Die wichtigsten SEPA - Beteiligten (und ihr Informationsangebot zu SEPA) sind: EU-Kommission EZB EPC Deutsche Bundesbank DSK Politische Ebene; Verabschiedung von Richtlinien, wie z.b. die PSD = Payment Service Directive Europäische Zentralbank European Payments Council (Europäischer Zahlungsverkehrsrat) Im European Payments Council, der 74 Mitglieder zählt, sind Banken und Bankenverbände vertreten. Sie repräsentieren Banken jeder Größe sowie die verschiedenen Sektoren der europäischen Zahlungsverkehrsbranche. http://www.europeanpaymentscouncil.eu/ http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php Das Deutsche SEPA-Komitee wurde 2006 von der Deutschen Bundesbank und den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft gegründet. Es soll die Umsetzung von SEPA in Deutschland vorantreiben.

ZKA Im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) sind die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen: - Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., - Bundesverband deutscher Banken e. V., - Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V., - Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. und - Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. Deutscher Fundraising Verband e.v. (DFRV) Der Deutsche Fundraising Verband e.v. ist der bundesweite Fachverband für das Sozialmarketing und Spendenwesen. Zu seinen rund 1.300 Mitgliedern zählen die Spendenexperten aller großen Non-Profit- Organisationen in Deutschland. Der DFRV setzt sich seit fast 20 Jahren für die Professionalisierung und die gesellschaftliche Anerkennung des Fundraisings in Deutschland ein. Wir fördern den Informationsund Erfahrungsaustausch im Fundraising, engagieren uns zu Fragen der Spendenethik und vertreten die Interessen des Fundraisings in Politik und Öffentlichkeit. Unterstützen Sie unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft im Deutschen Fundraising Verband! Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter: www.dfrv.de/mitglied_werden.100.0.html.