Zum Einstieg: Lebenszeitprävalenz



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Transkript:

in % aller 2001 Verstorbenen Zum Einstieg: Lebenszeitprävalenz 70 60 Anteil der 2001 Verstorbenen, die jemals in ihrem Leben Pflegeleistungen bezogen haben 65 Nur 3% der Bevölkerung ist pflegebedürftig im Sinne des SGB XI Bei der Altenbevölkerung (65+) liegt das Risiko bei gut 10% 50 40 30 20 10 41 Aber: Die Hälfte aller 2001 Verstorbenen hat im Laufe des Lebens Pflege erhalten 0 Männer Frauen BARMER GEK Pflegereport 2011: 137 Prof. Dr. Heinz Rothgang 1

Zum Einstieg: Lebenszeitprävalenz Nur 3% der Bevölkerung ist pflegebedürftig im Sinne des SGB XI Bei der Altenbevölkerung (65+) liegt das Risiko bei gut 10% Aber: Die Hälfte aller Verstorbenen 2001 hat im Laufe des Lebens Pflege erhalten Die Lebenszeitprävalenz nimmt noch weiter zu (im Zeitraum 2000 2009): von 41% auf 50% (Männer) von 65% auf 72% (Frauen) BARMER GEK Pflegereport 2011: 137 Prof. Dr. Heinz Rothgang 2

Zum Einstieg: Lebenszeitprävalenz Nur 3% der Bevölkerung ist pflegebedürftig im Sinne des SGB XI Bei der Altenbevölkerung (65+) liegt das Risiko bei gut 10% Jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden in ihrem Leben pflegebedürftig Aber: Die Hälfte aller Verstorbenen 2001 hat im Laufe des Lebens Pflege erhalten Pflegebedürftigkeit ist kein Restrisiko, sondern ein allgemeines Lebensrisiko und muss dem entsprechend abgesichert werden Die Lebenszeitprävalenz nimmt noch weiter zu (im Zeitraum 2000 2009): von 41% auf 50% (Männer) von 65% auf 72% (Frauen) Neben den Pflegebedürftigen gibt es noch jeweils eine gleich große Zahl Hilfebedürftiger unterhalb der SGB XI- Schwelle BARMER GEK Pflegereport 2011: 137 Prof. Dr. Heinz Rothgang 3

Reform der Pflegeversicherung Chancen und Risiken Pflegestärkungsgesetz II Was lange währt, wird endlich gut? 2. Seniorenpolitische Fachtagung des dbb am 8.10.2015 in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen Wissenschaftsschwerpunkt Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen

Inhalt I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform II. Das PSG II III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit IV. Fazit Prof. Dr. Heinz Rothgang 5

Inhalt I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform 1. Ausgangsprobleme 2. Beiräte und Gesetzgebungsprozess 3. Erprobungsstudien II. Das PSG II III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit IV. Fazit Prof. Dr. Heinz Rothgang 6

I.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff Ausgangsproblem Bei Einführung der Pflegeversicherung hat Kostenkontrolle hohe Priorität möglichst enger Pflegebedürftigkeitsbegriff BMA leugnet zunächst problematische Folgen für Menschen mit Demenz (z.b. 1. Bericht der Bundesregierung ) Seit Ende der 1990er Jahr: BMGS erkennt Probleme des engen Pflegebedürftigkeitsbegriffs an: keine Berücksichtigung des allgemeinen Betreuungsbedarfs bei Einstufung => Demente erhalten niedrige oder keine Pflegestufe trotz erheblichem Betreuungsaufwand Unzureichende Berücksichtigung des Teilhabebedarfs Reformbedarf! Prof. Dr. Heinz Rothgang 7

I.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff Prozessverlauf Paralleler Verlauf zweier Prozesse a) Entwicklung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (2006 bis 2015) b) Leistungsverbesserung für PEA (2002, 2008, 2013) Durch mehrfache Leistungsverbesserungen ist das ursprüngliche Problem schon zu großen Teilen gelöst, die Reform muss aber trotzdem kommen, weil sie angekündigt ist Durch die mehrfachen Leistungsverbesserungen werden Tatbestände geschaffen, die dann bei der Reform berücksichtigt werden müssen die Reform wird teurer als sie ohne diese Leistungsverbesserungen gewesen wäre (z.b. PNG und Leistungen nach 123 SGB XI) Prof. Dr. Heinz Rothgang 8

I.2 Gesetzgebungsprozess: PflEG und PfWG 1. Reformschritt: Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (2002) Zusätzliche Leistungen bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 460 im Jahr Problem: äußerst geringe Inanspruchnahme. 2. Reformschritt: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2008) Erhöhung der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI auf bis zu 2.400 p.a. und Ausdehnung auf Stufe 0 Effekte: Ausdehnung der Inanspruchnahme (Faktor 4-5), aber keine systematische Lösung Prof. Dr. Heinz Rothgang 9

I.2 Gesetzgebungsprozess: PflEG und PfWG Ausgabenentwicklung: 2. Quartal 2008: < 10 Mio. 3. Quartal 2010: 65,5 Mio. Quartalsdurchschnitte 2007 auf 3. Quartal 2010: Verzehnfachung der Ausgaben Fallzahlentwicklung: 2. Quartal 2008: 41 Tsd. 3. Quartal 2010: 163 Tsd. Quartalsdurchschnitte 2007 auf 3. Quartal 2010: Verfünffachung der Fälle Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2011, S. 214, 219 Weniger als 10% der Fälle sind ohne Pflegestufe! Prof. Dr. Heinz Rothgang 10

I.2 Gesetzgebungsprozess: PflEG und PfWG Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2013, S.198 Prof. Dr. Heinz Rothgang 11

I.2 Gesetzgebungsprozess: PflEG und PfWG Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2014, S.121 Prof. Dr. Heinz Rothgang 12

I.2 Beirat und PNG 3. Reformschritt: Erarbeitung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (2006-2009) Einsetzung eines Beirats beim BMG 2006 Modellvorhaben zur Erarbeitung eines neuen Assessment- Verfahrens durch Pflegekassen ( NBA) Zwei Berichte des Beirats in der 1. Jahreshälfte 2009 Vorschlag eines NBA und eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Keine Empfehlungen zur leistungsrechtlichen Hinterlegung 4. Reformschritt (2012): Leistungsverbesserungen im Vorgriff auf neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (im PNG) Prof. Dr. Heinz Rothgang 13

I.2 Leistungserhöhungen durch das PNG Prof. Dr. Heinz Rothgang 14

I.2 Inanspruchnahme der Zusatzleistungen des PNG Prof. Dr. Heinz Rothgang 15

I.2 Zweiter Beirat und PSG I 3. Reformschritt: Erarbeitung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (2006-2009) Einsetzung eines Beirats beim BMG 2006 Modellvorhaben zur Erarbeitung eines neuen Assessment- Verfahrens durch Pflegekassen ( NBA) Zwei Berichte des Beirats in der 1. Jahreshälfte 2009 4. Reformschritt (2012): Leistungsverbesserungen im Vorgriff auf neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (im PNG) 5. Reformschritt: Wiedereinsetzen des Beirats zum 1.3.2012. Übergabe des Berichts am 27.6.13. 6. Reformschritt: Pflegestärkungsgesetz I: Leistungsverbesserungen ab dem 1.1.2015 Prof. Dr. Heinz Rothgang 16

I.3 Erprobungsstudien Praktikabilitätsstudie des MDS Vortrag von Dr. Andrea Kimmel Aufwandsstudie der Universität Bremen: Evaluation von Versorgungsaufwänden in stationären Pflegeeinrichtungen (EVIS) Prof. Dr. Heinz Rothgang 17

I.3 EVIS-Studie: Studiendesign und Studienverlauf 2000 40 7 1.586 * Bewohner 39 ** Einrichtungen 7 *** Bundesländer * MW = 44 Bew./Einrichtung MAX = 56 Bewohner MIN = 19 Bewohner ** 40 Eingeworben 4 kurzfristig abgesprungen 3 nachrekrutiert *** Mecklenburg- Vorpommern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden- Württemberg, Nordrhein- Westfalen, Saarland Prof. Dr. Heinz Rothgang 18

I.3 EVIS-Studie: Methodisches Vorgehen Pflegestufe Bestehende Pflegestufen der Heimbewohner Bewohner NBA Begutachtungen durch den MDK Erfassung der Pflegeinterventionen Ermittlung des Pflegegrades Prof. Dr. Heinz Rothgang 19

Minuten pro Tag (Durchschnitt) I.3 EVIS-Studie: Zentrale Ergebnisse Durchschnittliche Versorgungszeiten nach Pflegegraden (N = 1.586, bewohnerbezogen) 250 200 169 202 202 162 150 100 75 106 129 50 0 ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Durchschnitt Pflegegrade Prof. Dr. Heinz Rothgang 20

Minuten pro Tag (Durchschnitt) I.3 EVIS-Studie: Zentrale Ergebnisse Durchschnittliche Zeitaufwände nach Pflegegraden (N = 1.586, mitarbeiterbezogen) 250 200 160 176 150 125 124 100 58 71 92 50 0 ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Durchschnitt Pflegegrade Prof. Dr. Heinz Rothgang 21

Relativgewichte I.3 EVIS-Studie: Zentrale Ergebnisse Relativgewichte der Pflegegrade 2,00 Versorgungszeit Zeitaufwand 1,50 1,00 0,50 0,00 ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Versorgungszeiten Zeitaufwände Relativgewichte (Versorgungszeiten) Relativgewichte (Zeitaufwände) ohne PG 75 58 0,581 0,628 PG 1 106 71 0,823 0,774 PG 2 129 92 1,000 1,000 PG 3 169 125 1,305 1,357 PG 4 202 160 1,559 1,737 PG 5 202 176 1,561 1,903 Durchschnitt 162 124 Prof. Dr. Heinz Rothgang 22

I.3 EVIS-Studie: Zentrale Ergebnisse Das NBA funktioniert : Die Höhe der Versorgungsaufwände korrespondiert mit den Pflegegraden Mit steigendem Pflegegrad steigt auch der Versorgungsaufwand, die Steigerung ist linear für Pflegegrad 1 bis 4 Die Gesamtaufwände bei Pflegegrad 4 und 5 unterscheiden sich nicht. Aufwände für Grundpflege steigen, solche für Betreuung sinken In Mitarbeiterperspektive zeigen sich Unterschiede zwischen Pflegegrad 4 und 5, die aber geringer sind als zwischen den anderen Pflegegraden Für die Leistungsgestaltung nimmt der Pflegegrad 5 eine besondere Rolle ein. Auch ohne Pflegegrad ist der Versorgungsaufwand hoch (Sockelbetrag), der Anstieg ist eher flach Die Relation der Mittelwerte liefert damit wichtige Hinweise für die Gestaltung des Leistungsrechts für die neuen Pflegegrade Prof. Dr. Heinz Rothgang 23

I.3 Offene Fragen am Ende der Studien: Bewertungssystematik: Soll die Bewertungssystematik bleiben wie sie ist oder produziert sie zu viele Verlierer? Überleitung: Wie soll übergleitet werden? Einfacher oder doppelter Stufensprung? Bestandsschutz: Wie soll der Bestandsschutz ausgestaltet werden? Leistungshöhen: Wie sollen die Leistungen im ambulanten und stationärern Bereich hinterlegt werden? Prof. Dr. Heinz Rothgang 24

I.3 Bestandsschutz und Überleitungsregeln: Kreuztabellen Kreuztabelle für Pflegestufen und Pflegegrade bei Bewohnern ohne eingeschränkter Alltagskompetenz ohne EA ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Gesamt o.ps 11 9 12 4 0 0 36 PS I 37 83 143 42 11 4 320 PS II 2 14 68 53 22 7 166 PS III 0 0 0 8 7 4 19 Gesamt 50 106 223 107 40 15 541 o.ps 31% 25% 33% 11% 0% 0% 100% PS I 12% 26% 45% 13% 3% 1% 100% PS II 1% 8% 41% 32% 13% 4% 100% PS III 0% 0% 0% 42% 37% 21% 100% Gesamt 9% 20% 41% 20% 7% 3% 100% Bei gegebener Beiratsbewertungssystematik liegen mehr Personen unterhalb als oberhalb des Referenzgrads Prof. Dr. Heinz Rothgang 25

I.3 Bestandsschutz und Überleitungsregeln: Kreuztabellen Kreuztabelle für Pflegestufen und Pflegegrade bei Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit EA ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Gesamt ohne PS 1 4 2 2 0 0 9 PS I 10 30 101 106 15 5 267 PS II 1 9 61 156 159 33 419 PS III 0 1 7 16 163 163 350 Gesamt 12 44 171 280 337 201 1045 ohne PS 11% 44% 22% 22% 0% 0% 100% PS I 4% 11% 38% 40% 6% 2% 100% PS II 0% 2% 15% 37% 38% 8% 100% PS III 0% 0% 2% 5% 47% 47% 100% Gesamt 1% 4% 16% 27% 32% 19% 100% Mit einfachem Stufensprung (BMG 2013a, S. 86) Prof. Dr. Heinz Rothgang 26

I.3 Bestandsschutz und Überleitungsregeln: Kreuztabellen Kreuztabelle für Pflegestufen und Pflegegrade bei Bewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit EA ohne PG PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Gesamt ohne PS 1 4 2 2 0 0 9 PS I 10 30 101 106 15 5 267 PS II 1 9 61 156 159 33 419 PS III 0 1 7 16 163 163 350 Gesamt 12 44 171 280 337 201 1045 ohne PS 11% 44% 22% 22% 0% 0% 100% PS I 4% 11% 38% 40% 6% 2% 100% PS II 0% 2% 15% 37% 38% 8% 100% PS III 0% 0% 2% 5% 47% 47% 100% Gesamt 1% 4% 16% 27% 32% 19% 100% Mit doppeltem Stufensprung (BMG 2013a, S. 86) Prof. Dr. Heinz Rothgang 27

Inhalt I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform II. Das PSG II 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Neue Begutachtungsassessment (NBA) 2. Die Bewertungssystematik des NBA 3. Die Überleitungsregeln: Von Pflegestufen zu Pflegegraden 4. Leistungshöhen bei häuslicher Pflege 5. Leistungshöhen bei stationärer Pflege 6. Pflegesätze und einheitliche Eigenanteile III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit IV. Fazit Prof. Dr. Heinz Rothgang 28

II.1 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: modulare Struktur Prof. Dr. Heinz Rothgang 29

II.1 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Vorteile Systematische Erfassung bisher vernachlässigter Dimensionen Gerechtere Allokation knapper Ressourcen Umfassendes Assessment als Grundlage weiterer Pflegeplanung Verbesserte Begutachtung für Kinder Besondere Berücksichtigung von Reha-Bedarfen Reliabilität und Praktikabilität erfolgreich getestet Probleme Bewertungssystematik ist überkomplex Erwartungen sind möglicherweise zu hoch Prof. Dr. Heinz Rothgang 30

II.2 Die Bewertungssystematik: Von Items zu Punkten Für jedes Modul werden Punktsummen gebildet, wobei teilweise eine Gewichtung vorgenommen und teilweise klassiert wird. Prof. Dr. Heinz Rothgang 31

II.2 Die Bewertungssystematik Prof. Dr. Heinz Rothgang 32

II.2 Die Bewertungssystematik Prof. Dr. Heinz Rothgang 33

II.2 Die Bewertungssystematik Prof. Dr. Heinz Rothgang 34

II.2 Die Bewertungssystematik: Pflegegrade und Scorewerte Beiratssystematik Aktuelle Systematik Pflegegrad 1 15 bis unter 30 12,5 bis unter 27 Pflegegrad 2 30 bis unter 50 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 3 50 bis unter 70 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 4 70 bis unter 90 70 bis unter 90 Pflegegrad 5 90 und mehr 90 und mehr Prof. Dr. Heinz Rothgang 35

II.2 Die Bewertungssystematik: Effekte der Nachjustierung Prof. Dr. Heinz Rothgang 36

II.3 Überleitungsregeln: Einfacher und doppelter Stufensprung Einfacher Stufensprung Pflegestufe Pflegegrade Keine Pflegestufe Kein Pflegegrad Stufe 0 + EA PG 1 Stufe I PG 2 Stufe I + EA PG 2 Stufe II PG 3 Stufe II+EA PG 3 Stufe III PG 4 Stufe III+EA PG 4 Härtefall PG 5 Härtefall + EA PG 5 Doppelter Stufensprung Pflegestufe Pflegegrade Keine Pflegestufe Kein Pflegegrad Stufe 0 + EA PG 2 Stufe I PG 2 Stufe I + EA PG 3 Stufe II PG 3 Stufe II+EA PG 4 Stufe III PG 4 Stufe III+EA PG 5 Härtefall PG 5 Härtefall + EA PG 5 Prof. Dr. Heinz Rothgang 37

II.3 Überleitungsregeln Prof. Dr. Heinz Rothgang 38

II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich (N=360 Tsd.) Prof. Dr. Heinz Rothgang 39

II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich Prof. Dr. Heinz Rothgang 40

II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich Erhöhung der Leistungssätze bei Pflegesachleistungen 6% 6% 14% 15% 5% 16% 39% Mehrleistungen in / Monat 0 154 221 314 383 458 609 Prof. Dr. Heinz Rothgang 41

II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich (N=1,464 Mio.) Prof. Dr. Heinz Rothgang 42

II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich Prof. Dr. Heinz Rothgang 43

II.4 Leistungshöhen im ambulanten Bereich Erhöhung der Leistungssätze beim Pflegegeld 10% 6% 4% 13% 3% 47% Mehrleistungen in / Monat 0 72 87 173 183 193 229 16% Prof. Dr. Heinz Rothgang 44

II.5 Leistungshöhen bei stationärer Pflege Bloßer Vergleich von Leistungshöhen ist nicht sinnvoll, da sich auch die Pflegesätze ändern Prof. Dr. Heinz Rothgang 45

II.6 Pflegesätze Pflegesätze sollen nach wie vor verhandelt werden. Für die Einrichtungen, die bis Ende 2016 keine neuen Verhandlungen abgeschlossen haben, gibt es eine Übergangsregelung. Dabei werden die alten Entgeltsummen budgetneutral in neue Pflegesätze umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt so, dass die Pflegesätze der neuen Pflegegrade zuzüglich der einheitlichen Eigenanteile die Aufwandsrelationen aus der EVIS-Studie abbilden. So liegt der Pflegesatz des PG 5 in einer Durchschnittseinrichtung 1,9 mal so hoch wie der in PG 2. Prof. Dr. Heinz Rothgang 46

II.6 Einheitlicher Eigenanteil Innovation im stationären Bereich: Einheitlicher Eigenanteil Bislang: Eigenanteil wächst mit der Pflegestufe. In Zukunft: innerhalb einer Einrichtung einheitlicher Eigenanteil Vorteile 1. Bislang: Personen mit höchstem Pflegebedarf, haben die höchsten Eigenanteile sozialpolitische unbefriedigend. 2. Bislang: Einrichtungen sind an höherer Pflegestufe interessiert, Pflegebedürftige / Angehörige an niedriger Konflikt. Einheitlicher Eigenanteil beendet diesen Konflikt 3. Bessere Planbarkeit für Pflegebedürftige/Angehörige, da finanzielle Belastung nicht mehr bei Höherstufung steigt. 4. Mehr Markttransparenz durch einheitlichen Eigenanteil als vergleichbaren Preisparameter. Prof. Dr. Heinz Rothgang 47

II.5 Leistungshöhen und Eigenanteile bei stationärer Pflege Prof. Dr. Heinz Rothgang 48

Inhalt I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform II. Das PSG II III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit IV. Fazit Prof. Dr. Heinz Rothgang 49

III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit (1/3) Mythos I: Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhalten Menschen mit Demenz erstmals angemessene Pflegeversicherungsleistungen Realität: 2006 war tatsächlich eine eklatante Benachteiligung von Menschen mit Demenz zu beobachten Durch die Leistungsausweitungen für PEA im PfWG und im PNG ist diese Ungleichbehandlung zu erheblichen Teilen aufgehoben Die Gefahr durch nur noch geringfügige Verbesserungen zu enttäuschen, wurde durch großzügige Regelungen gebannt: Absenkung von Schwellenwerten in der Bewertungssystematik Großzügige Leistungen im ambulanten Bereich Überleitung mit doppeltem Stufensprung Prof. Dr. Heinz Rothgang 50

III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit (2/3) Mythos II: Der neue Pflegebedürftigkeit führt zur Abschaffung der Minutenpflege Realität: Minutenpflege im Sinne von Akkordpflege wird durch das Leistungserbringungsrecht, durch die Vergütung, geschaffen. Diese wird durch das NBA nicht berührt. Das NBA schafft Minutenwerte lediglich im Leistungsrecht ab. Die Minutenpflege muss an einer anderen Stelle bekämpft werden Prof. Dr. Heinz Rothgang 51

III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit (3/3) Mythos III: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff führt zu einem neuen Pflegeverständnis Realität: Das NBA ist lediglich ein Instrument zur Feststellung von Leistungsansprüchen. Das Leistungserbringungsrecht ist nicht betroffen. Auch derzeit muss Pflege auf dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erfolgen unabhängig vom Verfahren zur Ermittlung der Leistungsansprüche Nach Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ändert sich bei der Leistungserbringung daher zunächst nichts Soll das erweiterte Pflegeverständnis, dass das NBA prägt, in den Pflegealltag einziehen, muss dies von den Vertragspartnern festgelegt werden (z.b. 75 SGB XI) Prof. Dr. Heinz Rothgang 52

Inhalt I. Was bisher geschah: Der Weg zur Reform II. Das PSG II III. PSG II: Wunsch und Wirklichkeit IV. Fazit Prof. Dr. Heinz Rothgang 53

IV. Fazit (1/5) Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff beseitigt einen der Geburtsfehler der Pflegeversicherung: die zu engen, sachlich nicht gerechtfertigten Leistungsvoraussetzungen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird durch das NBA definiert nicht umgekehrt Das NBA ist dem bisherigen Verfahren überlegen, insbesondere durch Erfassung weiterer Dimensionen von Pflegebedürftigkeit. Die Bewertungssystematik ist nur bedingt gelungen Prof. Dr. Heinz Rothgang 54

IV. Fazit (2/5) Das PSG II ist bemerkenswert großzügig, durch Absenkung der Schwellenwerte bei den Graden der Beeinträchtigung Absenkung der Schwellenwerte bei den Pflegegraden doppelten Stufensprung bei der Überleitung Großzügige Leistungshöhen im ambulanten Bereich Großzügige Bestandsschutzregelungen Im Ergebnis wird kein Pflegebedürftiger, der bereits im System ist schlechter gestellt, im ambulanten Bereich werde aber 95% und im stationären zumindest alle in Pflegestufe III besser gestellt. Prof. Dr. Heinz Rothgang 55

IV. Fazit (3/5) Für die Neufälle ab 2017 kommt es im ambulanten Bereich für ca. 15% zu einer Leistungshöhe, die niedriger ist als im alten System. Kommt es für Heimbewohner zu einem höheren Eigenanteil für alle diejenigen, die sonst in Stufe I eingestuft würden. Das sind rund ein Drittel der Heimbewohner. Allerdings kehrt sich dieser Effekt bei möglicher Hochstufung wieder um. Die höheren Belastungen für zukünftige Heimbewohner sind Ausdruck einer Umverteilung innerhalb der Heimbewohnerschaft, die sachgerecht und gut begründet ist. Der einheitliche Eigenanteil ist eine echte Innovation des PSG II. Prof. Dr. Heinz Rothgang 56

IV. Fazit (4/5) Für Pflegeheime kommt es zu einer budgetneutralen Umstellung der Pflegesätze, die gleichzeitig die Aufwandsrelationen abbildet und damit sachgerecht ist. Ein Problematik entsteht allerdings dadurch, dass die Überleitung überschießend ist und die Bewohnerstruktur daher zu hoch. Beim Austausch der Bewohnerschaft resultieren ceteris paribus sinkende Entgelte. Dieser Effekt führt dazu, dass c.p. die Entgeltsumme der Heime bei vollständigem Bewohneraustausch um 2,5-6% sinken. Prof. Dr. Heinz Rothgang 57

IV. Fazit (5/5) PNG, PSG I und PSG II sind die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Gründung. Die Reform löst aber nicht alle Probleme der Pflegesicherung Weitere große Baustellen der Sicherung der pflegerischen Versorgung sind Finanzierung der Pflegeversicherung Sicherung der zukünftigen Personalressourcen Pflegenotstand Mobilisierung der Zivilgesellschaft Quartierskonzepte Qualitätssicherung und entwicklung Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff berührt diese Problemlagen nicht Das PSG II ist ein wichtiger Schritt, aber weitere Schritte in Bezug auf andere Probleme müssen folgen Prof. Dr. Heinz Rothgang 58

Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Heinz Rothgang 59