Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung E-Mail: post@amt-scharmuetzelsee.de Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de
A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am 24.02.2014 gefasst wurden 04 1.2. Bekanntmachung eines Abgabenbescheides vom 09.01.2014 für das Jahr 2014 und Folgejahre 04 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 2.1. Schlussbekanntmachung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz in der Gemeinde Wendisch Rietz 05 2.2. Bekanntmachung der Abgabenbescheide vom 09.01.2014 für das Jahr 2014 und Folgejahre 06 2.3. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 (BP) der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB Wohngebiet Pappelallee/Eichenweg und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslage 07 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde am 18.02.2014 gefasst wurden 08 3.2. Bekanntmachung eines Abgabenbescheides vom 09.01.2014 für das Jahr 2014 und Folgejahre 09 B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder) Spreeinsel 1, 15848 Beeskow 1.1. Bekanntmachung über die Einsichtnahme von Bodenrichtwerten für baureifes Land 10 2
2. Presseinformation 14/2014 des Landkreises Oder-Spree 2.1. Beratungsangebot für Existenszgründer 11 3. Presseinformation der EWE Netz GmbH, Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg 3.1. Ableser im Auftrag von EWE Netz unterwegs 12 4. Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree 4.1. Schadstoffmobil im Frühjahr 14 C Sonstige Informationen 1. Information des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information über DSL-Breitbandversorgung im Gebiet des Amtes Scharmützelsee 15 3
A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am 24.02.2014 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Nicht öffentlicher Teil 11-523-H 079/14 Änderung des Beschlusses vom 25.11.2013, Beschluss-Nr. 11-523-H 076/13, Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 20, Flurstück 285 mit einer Größe von 864 m², Fürstenwalder Chaussee 46, nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz 11-400-H 080/14 Protokollbeschluss zur Zahlung von 2.000 Euro für das Jahr 2014 für die Veranstaltung Adventszauber am Scharmützelsee Bad Saarow, 25.02.2014 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 1.2. Bekanntmachung eines Abgabenbescheides vom 09.01.2014 für das Jahr 2014 und Folgejahre Laut 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 122 Abgabenordnung des Landes Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung, wird der Abgabenbescheid vom 09.01.2014 für das Jahr 2014 und Folgejahre für das unbebaute Grundstück in Bad Saarow OT Neu Golm Fl.2, Flst. 57 unter dem Kassenzeichen 03-503 öffentlich zugestellt. Der vorgenannte Abgabenbescheid ist in der Zeit vom 06.03.2014 bis einschließlich 20.03.2014 im Steueramt des Amtes Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow zu den Öffnungszeiten 4
Dienstag von 09.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr Donnerstag von 09.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr einzusehen. Er gilt nach 10 Abs. 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am 21.03.2014 als öffentlich zugestellt. Laut 70 VwGO Abs. 1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangt der o.g. Abgabenbescheid seine Rechtswirksamkeit. Bad Saarow, 06.03.2014 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 2.1 Schlussbekanntmachung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz in der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Herstellung der Rechtskraft der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz in der Gemeinde Wendisch Rietz als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch Rietz, Geltungsbereich: Flur 7, Flurstücke 70, 80, 85/1, 96/2 6, 96/8, 111-113, 114/1 u. 2, 115, 119/1 u. 2, 120 127, 129, 130/2-4, 448, 449, 459, 461, 462, 467, 469, 470, 475, 480, 487, 488, 511, 557, 558, 564, 565, 568, 569, 570-574, Flurstücksteile v. 99, 100, 107, 109, 165/1, 563, 585 und der Flur 3, Flurstücke 107/1, 107/5 7, 107/9, 107/12, 107/14 u. 15, 107/19 u. 20, 107/22 u. 23, 223-227, 229, 364, 366, 367, Flurstücksteile v. 106, 107/8, 360-362 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am 12.02.2014 die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz, Flur 3 und 7, als Satzung beschlossen, Beschluss Nr. 09-561- 313/14. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Wendisch Rietz zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung Am Scharmützeleck Wendisch Rietz, Flur 3 und 7, mit den o.g. Flurstücken tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. 5
Jedermann kann die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013, während der Dienststunden Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr einsehen. Eine Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, den 03.03.2014 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 2.2 Bekanntmachung der Abgabenbescheide vom 09.01.2014 für das Jahr 2014 und Folgejahre Laut 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 122 Abgabenordnung des Landes Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung, werden die Abgabenbescheide vom 09.01.2014 für das Jahr 2014 und Folgejahre für unbebaute Grundstück Fl. 1, Flst. 284 unter Kassenzeichen 09-283-4 unbebaute Grundstück Fl.3, Flst. 298, 353 unter Kassenzeichen 09-10820 unbebaute Grundstück Fl. 2, Flst. 1220 unter Kassenzeichen 09-608 unbebaute Grundstück Fl.3, Flst. 198 unter Kassenzeichen 09-7500-3 unbebaute Grundstück Fl.3, Flst. 196 unter Kassenzeichen 09-7500-4 unbebaute Grundstück Fl.2, Flst. 100, 122/2 u. a. unter Kassenzeichen 09-7500-5 Einfamilienhaus, Fl. 6, Flst. 207 unter Kassenzeichen 09-3995 6
öffentlich zugestellt. Die vorgenannten Abgabenbescheide sind in der Zeit vom 06.03.2014 bis einschließlich 20.03.2014 im Steueramt des Amtes Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow zu den Öffnungszeiten Dienstag von 09.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr Donnerstag von 09.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr einzusehen. Sie gelten nach 10 Abs. 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am 21.03.2014 als öffentlich zugestellt. Laut 70 VwGO Abs. 1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangt der o.g. Abgabenbescheid seine Rechtswirksamkeit. Bad Saarow, 06.03.2014 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 2.3 Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 (BP) der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB Wohngebiet Pappelallee/Eichenweg und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslage Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 11.12.2013 mit Beschluss - Nr. 09 561 302/ 13 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 der Innenentwicklung Pappelallee/ Eichenweg für die Flächen der Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke 445 449; 450/ 1 u. 2; 451/ 1u. 2; 452; 453/ 1 u. 2 und 458/ 2 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 18.03.2014 bis zum 23.04.2014 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: MO / Di / Mi von 8.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr Do 8.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr Fr 8.00 Uhr 12.00 Uhr 7
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach 47 der Ver -waltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den 28.02.2014 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde am 18.02.2014 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 12-561-115/14 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Reichenwalde, OT Dahmsdorf, für den Bereich des Sondergebietes (SO) Camping Gemarkung Dahmsdorf, Flur 3 (Anschrift: Schwarzhorner Weg der Gemeinde Wendisch Reitz) 12-112-116/14 Beschlussfassung über die Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise zu den Kommunalwahlen 2014 12-450-117/14 Beschluss zum Antrag auf finanzielle Zuwendung 12-450-118/14 Beschluss Vereinbarung mit Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zur Bezuschussung der Lesestube Bad Saarow, 19.02.2014 gez. - Siegel Krappmann Amtsdirektor 8
3.2. Bekanntmachung eines Abgabenbescheides vom 09.01.2014 für das Jahr 2014 und Folgejahre Laut 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 122 Abgabenordnung des Landes Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung, wird der Abgabenbescheid vom 09.01.2014 für das Jahr 2014 und Folgejahre für das unbebaute Grundstück in Reichenwalde Fl.1, Flst. 126,127,128 unter dem Kassenzeichen 08-2062 öffentlich zugestellt. Der vorgenannte Abgabenbescheid ist in der Zeit vom 06.03.2014 bis einschließlich 20.03.2014 im Steueramt des Amtes Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow zu den Öffnungszeiten Dienstag von 09.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr Donnerstag von 09.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr einzusehen. Er gilt nach 10 Abs. 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am 21.03.2014 als öffentlich zugestellt. Laut 70 VwGO Abs. 1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangt der o.g. Abgabenbescheid seine Rechtswirksamkeit. Bad Saarow, 06.03.2014 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 9
B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder) Spreeinsel 1, 15848 Beeskow 1.1. Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Bekanntmachung über die Einsichtnahme von Bodenrichtwerten für baureifes Land 10
2. Presseinformation 14/2014 des Landkreises Oder-Spree 2.1. Beratungsangebot für Existenszgründer 11
3. Presseinformation der EWE Netz GmbH, Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg 3.1. Ableser im Auftrag von EWE Netz unterwegs 12
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4. Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree 4.1. Schadstoffmobil im Frühjahr - Ende öffentlicher Teil - 14
Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen C Sonstige Informationen 1. Information des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information über DSL-Breitbandversorgung im Gebiet des Amtes Scharmützelsee Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Scharmützelsee, der Ausbau mit Breitband-DSL ist auch in Teilen unseres Amtsgebietes noch nicht zufriedenstellend. Zur Zeit zeichnet sich auch noch keine endgültige Lösung ab. Nachfolgend aufgeführt, möchten wir Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten der Internetversorgung derzeit in unserem Amtsgebiet zur Verfügung stehen. In Wendisch Rietz, im Ortsteil Reichenwalde und in Neu Reichenwalde wurde durch die Telekom Festnetz ausgebaut. Hier steht DSL zur Verfügung. In Langewahl und Diensdorf-Radlow ist DSL über das Telekomnetz nur teilweise möglich. Aber über die Fa. Complus (http://www.complusnet.de/scharmuetzelsee.html) erhalten Sie V-DSL bis 50 Mbit im Festnetz. In Bad Saarow mit den Ortsteilen Neu Golm, Petersdorf sowie in den Ortsteilen Dahmsdorf und Kolpin ist DSL über das Telekomnetz fast nicht möglich. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, über die Fa. CNS (http://www.cns-network.de/) Internet bis zu 16 Mbit, in einigen Bereichen auch abweichend, zu erhalten. Neben den v.g. Anbieter bieten UMTS, HSDPA oder LTE in den Mobilfunknetzten, je nach Standort, eine Alternative. Näheres zur Netzabdeckung der vier Netzbetreiber finden Sie nachfolgend aufgeführt: E-Plus: http://193.201.138.69/evinternet/#map:lon=845479.06494142&lat=5816818.9849821&zoom=8 &LAYER=1 o2: http://www.o2online.de/microsite/o2-netz/netzabdeckung/ Telekom/ T-Mobile http://www.t-mobile.de/netzausbau/0,25250,15400-_,00.html Vodafone http://www.vodafone.de/privat/mobiles-internet-dsl/lte-netzabdeckung.html Ein Hinweis in eigener Sache: Das Amt Scharmützelsee oder die Gemeinden sind nicht die Anbieter. Wenden Sie sich bitte bei Fragen direkt an die jeweiligen Anbieter. 15
Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. 033631 45-141 oder 45-124 Fax: 033631 45-1811 Redaktion: Hauptamt Frau Lüttschwager Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111 2. Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/amt/amtsblätter 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung E-Mail Internet post@amt t@amt-scharmuetzelsee.de www.amt-scharmuetzelsee.de 16