Wohnformen im Alter Wie kann die Versorgung Hilfebedürftiger in der Zukunft gestaltet werden?
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Diakonisches Werk Württemberg 3
8000 7000 6000 Pflegebedürftige ambulante Pflege 5000 Pflegebedürftige stat. Pflege 4000 3000 2000 Pflegebedürftige Pflegegeld 1000 0 Pflegebedürftige insgesamt 1999 2005 2011 2030 2050 4
1. Anpassungen im Privathaushalt - Barriere-armer bzw. freier Ausbau oder Umgestaltung des Hauses oder der Wohnung - Essen auf Rädern - mobiler Friseur - Laden mit Lieferservice - Einbau von Hilfsmitteln - Betreutes Wohnen zuhause 5
2. Versorgung in der Häuslichkeit: hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfen als Leistung der Pflegeversicherung - Sachleistung, - Geldleistung oder - Kombination aus beiden Formen 6
2. Versorgung in der Häuslichkeit Pflegestufe 0 1 2 3 36/ 38 Sach- oder Kombi- Leistung 0 450 1.100 1.550 123 zusätzlicher Betrag für Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand 225 215 150 zusammen 225 665 1.250 1.550 Seite 7
2. Versorgung in der Häuslichkeit Pflegestufen 0 bis III Pflegehilfsmittel je Monat bis zu 31 Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen einmalig 2.557 8
2. Versorgung in der Häuslichkeit Betreutes Wohnen für Senioren 9
3. zeitweilige Unterstützung - Senioren-Nachmittag, -Café, -Treff - Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz - teilstationäre Pflege wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege 10
3. zeitweilige Unterstützung Pflegestufen 0 bis III je Monat Verhinderungspflege 1.550 niedrigschwellige Betreuung 100 bei besonders hohem Betreuungsbedarf 200 11
4. Neue Wohnformen zwischen zuhause, Betreutem Wohnen, zeitweilig anderer und ergänzender Versorgung und stationärem Leben und Wohnen bzw. als eine Alternative dazu 12
4. Neue Wohnformen Wovon sprechen wir? Rechtliche Voraussetzungen Finanzen Seite 13
4. Neue Wohnformen Wovon sprechen wir? die Menschen in einer Demenz- oder Pflege- WG können nicht mehr alleine zuhause sein sie möchten aber nicht in ein Pflegeheim ziehen ihre Angehörigen schaffen die Pflege nicht mehr alleine jedes WG-Mitglied hat in der WG einen Bereich nur für sich Seite 14
4. Neue Wohnformen Wovon sprechen wir? alle bewohnen einen großen Teil der Wohnung gemeinsam die WG-Mitglieder bestimmen selbst, wer was wann im Haus tut alle Dienstleister sind nur zu Gast und gehen nach ihrer Arbeit wieder weg der gemeinsame Alltag steht im Vordergrund, nicht die Pflege der Einzelnen Seite 15
4. Neue Wohnformen Rechtliche Vorgaben und Regelungsbereiche Pflegeversicherung SGB XI Gesetzliche Krankenversicherung SGB V Landesheimrecht WTPG Wohn- und Betreuungsvertrags-Gesetz WBVG Mietrecht, ggfls. Wohnungseigentums-Gesetz Vertragsrecht Gesellschaftsrecht Betreuungsrecht Seite 16
4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Pflegeversicherung SGB XI Die für unser Thema wichtigsten Regelungsbereiche sind: Leistungsberechtigter Personenkreis Leistungen bei häuslicher Pflege Förderung neuer Wohnformen Seite 17
Förderung neuer Wohnformen Pflegestufen 0 I bis III Zuschläge in ambulant betreuten Wohngruppen je Monat 0 200 18
noch: Förderung neuer Wohnformen Pflegestufen 0 I bis III Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung 0 2.500 Einmalig, je WG-Mitglied, bis zu viermal in einer WG 19
4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Krankenversicherung SGB V An dieser Stelle wesentlich: Leistungen bei Krankheit, v. a. 37 Häusliche Krankenpflege Seite 20
4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Landesheimrecht im Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege WTPG 21
WTPG: Ziele und Zwecke Vielfalt für ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe sowie Wohnortnahe gemeinschaftliche Wohnformen Schutz und Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner Kernbereich: Achtung und Schutz der Würde der gepflegten und versorgten Menschen! 22
WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen selbstverantwortete Wohngemeinschaft - bürgerschaftlich getragen ambulant betreute Wohngemeinschaft eines Trägers - flexibel und mit familiären Strukturen 23
Wohnformen außerhalb und innerhalb des neuen Heimrechts Wohnen zu Hause Betreutes Wohnen Sebstverantwortetes gemeinschaftliches Wohnen Ambulant betreute Wohngemeinschaft Erprobungsregel Stationäre Einrichtung = Heim Vollständige Selbstbestimmung Neben der Überlassung von Wohnraum lediglich allgemeine Unterstützungsleistungen (z. B. HNR, Beratung, Hausmeister) Freie Wahl der Pflegeund Unterstützungsleistungen Mit dementen oder unter rechtlicher Betreuung stehenden Personen? nein ja Kontinuierliche Einbindung der Angehörigen bzw. von Ehrenamtlichen in die Alltagsgestaltung Von einem Anbieter verantwortet; Bewohner der WG haben die freie Wahl, externe Pflege -angebote in Anspruch zu nehmen Abweichungen von einzelnen Anforderungen an stationäre Einrichtungen (Heime) sind möglich Bewohner nehmen Wohnraum eines Trägers in Anspruch und verpflichten sich zur Abnahme von Pflege- und Unterstützungsleistungen des Trägers aus einer Hand Diese beiden Wohnformen fallen nicht unter das WTPG -> keine Kontrolle durch die Heimaufsicht! Heimaufsicht prüft Konzept, prüft auch bei Verdacht auf Nichteinhaltung des Konzeptes Wohnform muss der Heimaufsicht angezeigt werden Abgestufte staatliche Aufsicht Abgestufte Kontrollen der Heimaufsicht, abhängig vom Grad der Fremdbestimmung 24
WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 1 Zweck des Gesetzessowie 2 Anwendungsbereich WTPG gilt nicht für selbstverantwortete WG s, wenn - sie strukturell von Dritten unabhängig sind - die Mitglieder der WG alle Angelegenheiten selbst regeln - die Mitglieder der WG das Hausrecht ausüben - die Wahlfreiheit bei den Diensten nicht beschränkt ist - nicht mehr als 12 Personen zusammen leben Seite 25
WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften abwg - Essentials: von einem Anbieter verantwortet teilweise in Selbstverantwortung mit bis zu 12 Bewohnern Hinweispflicht des Anbieters: Er bietet keine Vollversorgung an und zumindest die Organisation der Pflege muss in der Eigenverantwortung der Bewohner bleiben! 26
WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften noch abwg - Essentials: Bewohnergremium muss aktiv mitarbeiten es müssen dokumentiert werden: - selbstverantwortete Entscheidungen im Gremium und - Abschluss von Dienstleistungsverträgen 27
WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften noch abwg - Essentials: Wohnen: 25qm je Bewohner Je vier Bewohner ein Sanitärraum Unterstützung, soziale Betreuung, Hauswirtschaft: Persönliche und fachliche Eignung der eingesetzten Personen Mindestens eine Kraft ständig anwesend 28
WTPG: ambulante Wohn- und Versorgungsformen 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften noch Essentials: Anzeigepflicht des Anbieters 3 Monate vor Beginn Während drei Jahren jährliche Regelprüfung danach nur mehr Anlassprüfungen Geprüft werden die strukturell abhängigen Leistungsanteile 29
4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Vertragsrecht zu vereinbaren sind: Mietvertrag Auftraggebergemeinschaft Betreuungsvertrag und Vertrag über hauswirtschaftliche Leistungen individuelle Pflegeverträge VERTRETUNGSBERECHTIGUNG KANN NICHT ÜBERTRAGEN WERDEN! 30
4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Vertragsrecht Wahlfreiheit bezüglich der Betreuungs- und Pflegeleistungen: darf nicht beschränkt werden (Pflege-)Dienste werden durch die Mitwohnenden gewählt Verschiedene Vertragspartner z. B der zum Wohnraum und der zur Pflege- dürfen in keiner Weise verbunden sein 31
4. Neue Wohnformen Rechtliche Voraussetzungen und Regelungsbereiche Weitere Vorgaben: Empfehlungen zur Gestaltung von Gebäuden: DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040-2 dto. für Wohnungen Seite 32
4. Neue Wohnformen Finanzen Finanzierungs-Bedarf besteht für Wohnen Kosten für (Um-)Bau bzw. Miete Nebenkosten Leben Betreuung und Alltagsmanagement Essen und Trinken Hauswirtschaft und Pflege Seite 33
4. Neue Wohnformen Finanzen Finanzierungs-Quellen: In einer Wohngemeinschaft Lebende können Leistungsansprüche haben an: Pflegeversicherung Krankenversicherung Selbstzahler ggfls. Sozialhilfe ggfls. Unfall- bzw. Rentenversicherung, Pensionskassen Seite 34
4. Neue Wohnformen Finanzen Krankenversicherung SGB V Leistungen zur häuslichen Krankenpflege o 37 Abs. 2: Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist; Seite 35
4. Neue Wohnformen Finanzen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege o 36 Abs. 3 SGB XI: Poolen der Leistungsansprüche Gemeinschaftliche Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen durch mehrere Pflegebedürftige wird bei gemeinschaftlichen Wohnformen eine größere Bedeutung haben 36
Beispiel: Sechs Pflegebedürftige leben in einer ABWG zusammen. Je zwei von ihnen sind in die Pflegestufen 0, 1 und 2 eingestuft. Drei haben einen erhöhten Betreuungsaufwand mit Einstufung gem. 45a (PEA) Person 1 Person 2 Person 3 Person 4 Person 5 Person 6 PS 0/ 45a PS 0/ 45a PS 1/ 45a PS 1 PS 2 PS 2 monatliche Leistungen: Sachleistung 36 450 450 1.100 1.100 Zuschlag für PEA 123 225 225 225 Alle Zuschlag für WG-Aufwand 38a 200 200 200 200 zusammen: zusammen je Monat: 225 225 875 650 1.300 1.300 4.575 In jedem Monat kommen hinzu: Erstattung von Aufwendungen gem. 45b 100 200 200 Gesamt je Monat: 325 425 1.075 650 1.300 1.300 5.075 Tagespflege 41 bis höchstens im Monat 450 450 1.100 1.100 Über das Jahr hinweg sind für die einzelnen WG-Mitglieder zudem möglich: Verhinderungspflege 39 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 Kurzzeitpflege 42 1.550 1.550 1.550 1.550
4. Neue Wohnformen Finanzen Förderung neuer Wohnformen Anschubfinanzierung Max. 4 Gründungsmitglieder einer WG bekommen für die Anpassung der Wohnung je 2.500 Gesamtbetrag je ABWG bis zu 10.000 zusätzlich sind Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen möglich bis zu je 2.557 38
4. Neue Wohnformen Finanzen Förderung Umbau WG mit den gleichen Personen wie oben: Person 1 Person 2 Person 3 Person 4 Person 5 Person 6 PS 0 und 45a PS 0 und 45a PS 1 und 45a PS 1 PS 2 PS 2 Einmalige Leistungen zur Herrichtung des Wohnraums und für den Start der WG: Wohnraumanpassung 40 SGB XI 2.557 2.557 2.557 2.557 Startzuschuss gem. 45e SGB XI 2.500 2.500 2.500 2.500 zusammen: 2.500 2.500 5.057 5.057 2.557 2.557 20.228 39
4. Neue Wohnformen Finanzen Selbstzahler Alle nicht von Kranken- und Pflegekassen übernommenen Kosten müssen die in der WG Wohnenden selbst tragen o Sozialhilfe tritt i. d. R. bis zur Höhe des am Ort für stationäre Unterbringung vereinbarten Satzes ein o Eigenleistung von Angehörigen können ggfls. auf die Kosten aus Betreuungsleistungen angerechnet werden Seite 40
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Für Fragen und weitere Informationen: Stefan Siebertz Diakonisches Werk Württemberg e. V. Heilbronner Str. 180 70191 Stuttgart Tel. 0711 1656-204 Fax 0711-1656-49204 mail siebertz.s@diakonie-wue.de Seite 43