Die Senatorin für Finanzen 22. November 2010 Referat 20. Vorlage für die Sitzung des Senats am 30. November 2010



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Transkript:

Die Senatorin für Finanzen 22. November 2010 Referat 20 Vorlage für die Sitzung des Senats am 30. November 2010 Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2010 der Stadtgemeinde Bremerhaven A. Problem Gem. 118 Abs. 4 Nr. 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) bedürfen die Haushaltssatzungen der Stadtgemeinde Bremerhaven u. a. hinsichtlich der Höhe des Gesamtbetrages der Kredite der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind gemäß 118 Abs. 4a LHO unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft zu erteilen oder zu versagen und können an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat mit Anschreiben an die Senatorin für Finanzen vom 8. November 2010 und Übersendung der entsprechenden Druckexemplare die Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2010 der Stadtgemeinde Bremerhaven beantragt. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde am 4. November 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit dieser Nachtragshaushaltssatzung werden die für das Haushaltsjahr 2010 zulässigen Kredite von 137.300.000 Euro auf 167.015.430 Euro (+29,7 Mio. Euro) erhöht. Hierzu sind folgende Anlagen beigefügt: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Vorlage V 69/2010 für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010 Ortsgesetz zur Änderung der Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven das Haushaltsjahr 2010 (Nachtragshaushaltssatzung 2010) Gesamtplan 2010 (Finanzierungsübersicht) für B. Lösung Die Nachtraghaushaltssatzung kann hinsichtlich des Gesamtbetrags der Kredite durch den Senat genehmigt werden. Die Nachtragshaushaltssatzung sieht folgende Entwicklungen der Kreditaufnahme vor:

- 2 - Ist Ist Anschlag Anschlag (ohne NT) (einschl. NT) 2008 2009 2010 2010 Bruttokreditaufnahme 104,5 120,3 137,3 167,0 Tilgungen 21,1 24,1 27,4 27,4 Nettokreditaufnahme 83,4 96,2 109,9 139,6 Die Erhöhung der Kredite für das Haushaltsjahr 2010 beruht auf der Berücksichtigung der Ergebnisse der Steuerschätzung von Mai 2010, Mindereinnahmen bei der Konzessionsabgabe besoldungs- und tarifbedingten Personalmehrausgaben, Verschlechterungen bei den Sozialleistungsausgaben, der Sanierung des Wencke-Docks, der Sanierung von Brücken und der Umwandlung von Kreditermächtigungen an ausgegliederte Einheiten in Zuschüsse aus dem Haushalt. Bremerhaven hat bei der Erstellung der Nachtragshaushaltssatzung 2010 die gleichen Maßstäbe und Vorgaben zugrunde gelegt, die auch für die Nachtragshaushalte der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) Gültigkeit hatten. Wie in Bremen wurden im Wesentlichen die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2010 sowie die gesetzlich verpflichteten Mehrbedarfe bei den Sozialleistungsausgaben berücksichtigt. Bei den durch die Steuerschätzung im Mai 2010 einzustellenden Mindereinnahmen, den besoldungs- und tarifbedingten Mehrausgaben im Bereich Personal sowie den Verschlechterungen bei den Sozialleistungsausgaben ergeben sich für Bremerhaven keine Einflussmöglichkeiten. Diese Positionen machen zusammen 4,9 Mio. des zusätzlich benötigten Kreditvolumens aus. Die Sanierung des Wencke-Docks ist erforderlich, nachdem Ende August 2010 ein Teil der Kaje in die Geeste gerutscht ist. Die Stadtgemeinde Bremerhaven muss die Kaje sanieren, um den ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten nachzukommen, da ein weiteres Nachrutschen und eine Gefährdung der Schifffahrt nicht ausgeschlossen werden kann. Für diese Maßnahme werden 0,9 Mio. im Nachtragshaushalt veranschlagt. Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde der Senatorin für Finanzen im Rahmen der Vorbereitungen des Nachtragshaushaltes erläutert und begründet. Für die Sanierung der Kennedy-Brücke, der Achgelisbrücke und der Grauwallkanalbrücke werden 0,75 Mio. im Nachtragshaushalt veranschlagt. Aktuell durchgeführte Brückenprüfungen haben hier einen sofortigen Handlungsbedarf ergeben. Da ausgegliederte Einheiten im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform II als Ebenen des Sektors Staat zukünftig miterfasst werden, erhalten der Wirtschaftsbetrieb Seestadt Immobilien, der Wirtschaftsbetrieb StadtFinanz sowie die Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft Alter/Neuer Hafen mbh (BEAN) ab 2010 keine Kreditermächtigungen mehr. Anstelle dieser Kreditermächtigungen erhalten diese ausgegliederten Einheiten Zuschüsse aus dem Haushalt in Höhe von insgesamt 23,3 Mio.. Für die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) werden die entsprechenden Vorgaben erstmalig für den Haushalt 2011 umgesetzt. Durch verbesserte Einnahmen im Bereich der Feuerschutzsteuer (126.000 ) Mindereinnahmen bei der Konzessionsabgabe (- 200.000 ) sowie Minderausgaben im Bereich des Schuldendienstes (- 201.340 ) addiert sich der verbleibende begründete Kreditbedarf zusammen mit den vorstehend aufgeführten Positionen auf insgesamt 29,7 Mio..

- 3 - Hinsichtlich der einzelnen Positionen wird auf die als Anlage 1 beigefügte Vorlage Nr. V 69/2010 für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verwiesen. Der Senat hatte bei der Genehmigung der Haushaltssatzung 2010 im Rahmen der Senatsvorlage am 6. April 2010 (Vorlage 1501/17) bereits die Nichteinhaltung der Grenze des 18 Abs. 1 LHO (Begrenzung der Nettokreditaufnahme auf die Höhe der Nettoinvestitionen) in der Haushaltssatzung 2010 der Stadt Bremerhaven und deren Begründbarkeit durch die anhaltende Haushaltsnotlage der Stadt festgestellt. Durch die zusätzliche Kreditaufnahme tritt keine Veränderung dieses Sachverhalts ein. Zu beachten ist allerdings, dass die Neuverschuldung des Haushaltsjahres 2010 die Basis des in den Folgejahren unter Konsolidierungsgesichtspunkten in gleichmäßigen Schritten zu realisierenden Defizitabbaus der bremischen Haushalte bildet. Die Stadt Bremerhaven wird mit der Aufstellung des Haushaltes 2011 und mit Vorlage eines mittelfristigen Finanzrahmens 2010/2014 in Kürze darstellen, wie dieser Einstieg in den Konsolidierungspfad 2010/2020 in der Stadtgemeinde zu gestalten ist. C. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. D. Finanzielle/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Der zur Genehmigung vorliegende Haushalt des Jahres 2010 bildet die Grundlage des im Zeitraum 2010/2020 auch in Bremerhaven in gleichmäßigen Schritten zu gestaltenden Defizitabbaus der bremischen Haushalte. Geschlechtsspezifische Aspekte im Sinne des Gender-Mainstreamings konnten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht geprüft werden, da die einzelnen Haushaltsanschläge nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind. E. Beteiligung / Abstimmung Die Vorlage ist mit der Senatskanzlei abgestimmt und wurde im Verfahren dem Magistrat Bremerhaven zur Kenntnis gegeben. F. Öffentlichkeitsarbeit Der Bericht ist für die Öffentlichkeitsarbeit geeignet und wird über das zentrale elektronische Informationsregister der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. G. Beschlussvorschlag 1. Der Senat stellt die Nichteinhaltung der Grenze des 18 Abs. 1 LHO (Begrenzung der Nettokreditaufnahme auf die Höhe der Nettoinvestitionen) in der Haushaltssatzung 2010 der Stadt Bremerhaven und deren Begründbarkeit durch die anhaltende Haushaltsnotlage der Stadt fest. 2. Der Senat genehmigt nach 118 Abs. 4 Nr. 1 LHO die Nachtragshaushaltssatzung 2010 der Stadt Bremerhaven hinsichtlich des Gesamtbetrages der Kredite.

- 4 - Anlage 1 Dezernat 11 SEESTADT Stadtkämmerei ~ BREMERHAVEN Frau Jürgens, Tel. 2340 ~.. Der Mallatnlt Breme~haven. 21.10.2010 Vorlage Nr. V 69/2010 für die Sitzung der Stadtverordnetenversämmlung am 04.11.2010 Beratung in öffentlicher Sitzung: I Ja Anzahl Anlagen: 1 I Nachtragshaushalt 2010 A Problem DieStadtverordrietenversammlung hatte am 10.02.2010 den Haushalt 2010 beschlossen.... '.. Nachdem die Ergebnisse der Steuerschätzung im Mai 2010 Steuereinbrüche prognostizierten und sich besoldungs- und tarifbedingte Personalmehrausgaben sowie Verschlechterurigen bei den Sozialleistungsausgaben abzeichneten, hatte der Magistrat arri 04.08.2010 haushaltsbewirtschaftende Maßnahmen nach 41 Landeshaushaltsordnungunter analoger Anwendung von Artikel 132a Landesverfassung beschlossen. Des Weiteren hatte der Magistrat das Dezernat 11 gebeten, im 4. Quartal 2010 erforderlichenfalls eine Nachtragshaushaitssatzung für das Haushaltsjahr 2010 vorzulegen. Die Situation des Gesamthaushalts stellt sich für das HaushaltsJahr 2010 zum gegenwärtigen Zeitpunkt wie folgt dar:.. 1. Einnahmen 1.1 Steuern, Schlüsselzuweisuilgen Nach den Ergebnissen Steuerschätzung von Mai 2010 werden bei den Steuern Mehreinnahmen von rd. 2,6 Mio. und bei den Schlüsselzuweisungen Mindereinnahmen von rd. 2,9 Mio. prognostiziert. 1.2 Konzessionsabgabe Das Ergebnis der Abrechnung der KonzessionsabgabE:: 2009 der swb führt zu einer Mindereinnahme von 200,000 und somit zu einer Reduzierung des Einnahmeansatzes von 6.000.000 auf 5.800.000. 1.3..Feuerschutzsteuer Die Feuer~chutzsteuer wird auf Versicherungsprämien' für Feuerversiche~ung m und ähn~ Iiches erhoben. Sie beträgt 8% des Versicherungsentgeltes. Das Aufkommen wird nach einem festen Schlüssel zwischen BreTTlen und Bremerhaven aufgeteilt..

- 5 - - 2 - Aus dem Nachtragshaushalt des Landes Bremen ergeben sich Änderungen im Bereich der Feuerschutzsteuer. Diese führen zu Mehreinnahmen im Kapitel 6150 in Höhe von 126.000. 2. Ausgaben 2.1 Tarifvertragsabschlüsse Orchester sowie Sozial- und Erziehurmsdienste Die Tariferhöhungen fü r das Orchester und die Sozial- und Erziehungsdienste' (Sozia"lpädagogen, Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen) aus dem Jahr 2009 führen zu Mehrausga-. ben von insgesamt 742.730. ' 2.2 Sozialleistungen Im Bereich der gemeinsamen Aufgaben nach 'dem SGB XII (Kapitel 6422-6427: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Gesundheit, Blindenhilfe und übrige Leisturi-. gen. 81,53 % L~ndes-, 18,47 % Stadtanteil) werden insgesamt Mehrau~gaben von 3.222.120 erwartet. Nach Abzug.von Einnahmen Dritter in Höhe von 566.14b und des Landesanteils von 2.165.420 verbleibt noch ein städtischer Komplementärmittelanteil von 490.Ej60. Zur D,eckung können Minderausgaben infolge einer Verrechnungsänderungim Kapitel 6411 in Höhe von 60 herangezogen werden, sodass insgesamt Mehrausgaben von 490.500 entstehen. Im Kapitel 6451 "Allgemeine ~ugendhilfe" entstehen im Bereich Unterhaltsvorschuss Mehrausgaben in.höhe von 64.600.. Bei den Mehrausgaben in den Kapiteln 6422-6427 und 6451 wurden die im Bremer Nachtragshaushalt aufgenommenen Änderungen bei den Verrechnungen mit Bremerhaven veranschlagungsmäßig und rechnerisch berücksichtigt. Nach dem "Controllingbericht FINANZEN Juli 2010" zeichnen sich nach einer Einschätzung des Amtes für Jugend, Familie und Frauen im Kapitel 6457 "Hilfen zur Erziehung" bis zum Jahresende Mehrausgaben vonrd.3,0 Mio. ab. Des Weiteren wird im Kapitel 6470 "Kinderförderung" mit einem Fehlbetrag von ca. 0,3 Mio. gerechnet, der sich aus rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den freien Trägern ergibt 2.3 Sanierung Wencke~Dock Ende August 2010 ist ein Teil der Kaje am Wencke-Dock in die Geeste gerutscht Die Gefahrenstelle wurde zunächst mit Pricken im Wasser gesichert. Da ein weiteres Nachrutschen.und eine Gefährdung der Schifffahrt nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Stadt Bremerhaven im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten gehalten, die Kaje zu sanieren. Hierfür werden zusätzliche Mittel von 900.000 benötigt. 2.4 Sanierung von Brücken Aktuell durchgeführte Brückenprüfungen im Stadtgebiet führten zu dem Ergebnis, dass in mehreren Fällen. ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, da einige Brücken dringend saniert werden müssen. Hierfür entstehen insgesamt Meh~ausgaben von 750.000, davon 250.000 für die Kennedybrütke, 350.000 für die Achgelisbrücke und 150.000 für die Grauwallkanalbrücke Wurster Straße... 2.5 Umwandlung von Krediten in Zuschüsse Die ausgegliederteri Einheiten, die im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform I1 dem Sektor Staat zuzurechnen sind, erhalten nach Absprache mit dem Hause der Sencö\ torin für Finanzen in Bremen ab 2010' keine Kreditermächtigungen mehr, sondern stattdessen Zuschüsse aus dem Haushalt (Schalenkonzept). In Bremerhaven zählen zu diesen Einrichtungen der Wirtschaftsbetrieb Seestadt Immobilien, der Wirtschaftsbetrieb StadtFinanz sowie die Bremerhavener EntwicklungsgesellschC!ft Alter/Neuer Hafen mbh

- 6 - - 3- & Co. KG (BEAN). Seestadt Immobilien erhält einen Investitionskostenzuschuss von 11.800.000, StadtFinanz einen Sachkostenzuschuss von 1.500.000 und die BEAN einen Investitionskostenzuschuss von 10.000.000, insgesamt 23.300.000. 2.6 Schuldendienst Wie unter Ziffer 2.5 ausgeführt, werden die bisherigen Kreditermächtigungen für die Wirtschaftsbetriebe Seestadt Immobilien und StadtFinanz aufzuschüsse umgestellt. Eine Neuberechnung des Schuldendie'nstes ergibteine Minderausgabe von '201.340. 3. Zusammenfassung Einnahmen -368.940 1.1 Steuern, Schlüsselzuweisi.mgen -294.940 1.2. Konzessionsabgabe -200.000 1.3 ' Feuerschutzsteuer 126:000 Ausgaben 29.346.490 2.1 Tarifvertragsabschlüsse Orchester sowie Sozial- und 742.730 Erziehungqdienste 2.2 Sozialleistungen 3.855.100 Aufgaben nach dem SGB XII 490.500 Allgemeine Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss 64.600 Hilfen zur Erziehung 3.000.000 Kinderförderung 300.000 2:3 Sanierung Wencke-Dock 900.000 2.4 Sanierung von Brücken 750.000 2.5 Umwandlung von Krediten in Zuschüsse 23.300.000 Seestadt Immobilien 11.800.000 StadtFinanz 1.500.000 BEAN. 10.000.000 2.6 Schuldendienst -201.340 Finanzierungsbedarf 29.715.430 4. Haushaltssystematische Änderungen Die Zuwendungen an die Gesellschaften, die seinerzeit aus steuerrechtlichen Gründen als Zuführung an die freie Rücklage des Eigenkapitals (Gruppe 831) veranschlagt wurden, sind in Abstimmung mit dem Hause der Senatorin für Finanzen in Bremen an lässlich der Umsetzung der Föderalismusreform 11 als Personal-, Sach- und Investitionskostenzuschüsse entsprechend der geltenden Haush'illtssystelliatik der Freien Hansestadt Bremen zu veranschlagen. Die Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen. B Lösung Für den Finanzierungsbedarf von 29.715.430 stehen im Haushalt keine weiteren Deckungsmittel zur Verfügung. Es wird deshalb vorgeschlagen, hierfür Kredite in entsprechender Höhe aufzunehmen. Der Nachtragshaushalt füh rt zu folgenden Veränderungen in der Haushaltssatzung: 1. In 1 Satz 1 wird die Angabe,,573.302:470" durch die Angabe,,605.746.840" ersetzt. (Erhöhung des Haushaftsvolumens). 2. In 4 Satz 1 wird die Angabe ;,137.300.000" durch die Angabe "1 67.015.430" ersetzt. (Erhöhung des Kreditvolumens)

- 7 - - 4-3. 4 Abs. 4 wird aufgehoben., (Folge aus der Umwandlung der Kreditaufnahme für den Wirtschaftsbetrieb Seestadt Immobilien in einen Zuschuss.), 4. 4 Abs. 5 wird aufgehoben. (Folge aus der Umwandlung der Kreditaufnahme für den Wirtschaftsbetrieb StadtFinanz in einen Zuschuss.) 5. In 5 wird nach Abs. 2 folgender Absatz eingefügt:,,(3) Die Stadtverordnetenversammlung wird ermächtigt, ab dem 1. Januar 2011 bis zur Rechtskraft des Haushaltes 2011 Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen bis zur Hälfte des in Absatz 1 für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzten Höchstbetrages zu übemehmen." (Praxisoiientierte Lösung analog zu Bremen, die es ermöglicht, auch in einer haushaltslosen Zeit handlungsfähig zu sein.),, C Alternativen Aus Sicht des Dezernates 11 keine. ), D Finanzielle I Personalwirtschaftliche Auswirkungen Siehe unter Ä Problem und B Lösung. Auf den Genderaspekt kann wegen fehlender Angaben, der Fachbereich nicht näher eingegangen werden. E Beteiligung I Abstimmung Mit dem Hause der Senatorin für Finanzen wurden Vorgespräche über den Nachtrag für die Stadt Brenierhaven geführt. Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 20.10.2010 dem Ortsgesetz,zur' Änderung der Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven für das Haushaltsjahr 2010 (1. N~chtragshaushaltssatzung 2010), und den Haushaltsstellenübersichten entsprechend den beigefügten Anlagen zugestimmt, ' von der,änderung des Gesamtplans mit Haushaltsübersicht, Finanzierungsübersicht ' und Kreditfinanzierungsplan, der Gruppierungsübersicht, der Funktionenübersicht ' und des Haushaltsquerschnitts entsprechend den beigefügten Anlagen Kenntnis genommen, die Erwartung ausgesprochen, dass die zusätzlichen Kredite nur im erforderlichen Umfang aufgenommen werden, beschlossen, dass Steuermehreinnahmen zur Reduzierung der Kreditaufnahme herangezogen werden und, die Stadtverordnetenversammlung gebeten, gleichlautende Beschlüsse zu fassen.. F Öffentlichkeitsarbeit I Veröffentlichung nach dem BremlFG Die Vorlage ist für die Öffentlichkeitsarbeit 'geeignet und wird über das zentrale elektronische Informationsregister der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

- 8 - - 5 ~ G Beschlussvorschlag Die Stadtverordnetenversatnmlung stimmt dem Ortsgesetz zur Änderung der Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven für das Haushaltsjahr 2010 (Nachtragshaushaltssatzung 2010) und den Haushaltssteilenübersichten entsprechend den beigefügten Anlagen zu, nimmt von der Änderung des Gesamtplans mit Haushaltsübersicht, Finanzierungsübersicht und Kreditfinanzierungsplan, der Gruppierungsübersicht, der Funktionenübersicht und des Haushaltsquerschriitts entsprechend den beigefügten Anlagen Kenntnis, ', erwartet, dass die zusätzlichen Kredite nur im erforderlichen Umfang aufgenommen werden ' und ' beschließt, dass Steuermehreinnahmen zur Reduzierung der Kreditaufnahme h,erangezogen werden. gez. Teiser Teiser Bürgermeister Anlagen zum 1. Nachtragshaushaltsplan'2010

- 9 - Anlage 2 ENTWURF Ortsgesetz zur Änderung der Haushaltssatzung der Stadt Bremerhaven für das Haushaltsjahr 2010 (Nachtragshaushaltssatzung 2010) Vom Der Magistrat verkündet das nachfolgend von der Stadtverordnetenversammlung gemäß 55 der Veriassung für die Stadt ~remerhaven vom 13. Oktober 1971 in der zurzeit geltenden Fassung beschlossene Ortsgesetz:'. Artikel 1 Die Haushaltssatzung der Stadt Bremerhavenfür das Haushaltsjahr 2010 vom 10. Februar 2010 (Brem.GBI. S. 289), wird wie folgt geändert: 1. In 1 Satz 1 wird die Angabe,,573.302.470" durch die Angabe,,605.746.840" ersetzt. 2. In 4 Satz 1,wird die Angabe "137.300.000" durch die Angabe "16i015.430" ersetzt. 3. 4 Abs. 4 wird aufgehoben 4. 4 Abs. 5 wird aufgehoben 5. In 5 wird nach Abs. 2 folgender Absatz eingefügt: ',,(3) Die Stadtverordnetenversammlung wird ermächtigt, ab dem 1. Januar 2011 bis zur Rechtskraft des Haushaltes 201 1 Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen bis zur Hälfte des in Absatz 1 für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzten Höchstbetrages zu Obernehmen." Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seinerverkündung in Kraft. Bremerhaven, den Magistrat der Stadt Bremerhaven Schulz 'Oberbürgermeister

- 10 - Anlage 3 1. Nachtragshaushalt 2010 -Gesamtplan - Finanzierungsübersicht Änderung des Anschlages 2010 von EUR um EUR auf EUR I. Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben 545.948.670 32.444.370 578.393.040 ohne Ausgaben zur Schuldentilgung arn Kreditmarkt, Zuführung an Rücklagen, Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages und Erstattungen.innerhalb des Haushaits 2. Einnahmen 435.104.510 2.728.940 437.833.450 ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und Erstattungen innerhalb des Haushalts 3..Finanzierungssaldo 110.844.160 29.715.430 140.559.590. 11. Zusammenstellung des Finanzierungssaldos 1. Netto-Neuverschuldung amkre~itmarkt 109.946;200 29:715.430 139.661.630 1.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 137.300.000 29.715.430 167.015.430 1.2 Ausgaben:zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 27.353.800 0 27.353.800 2. Rücklagenbewegung 897.960 0 897.960 2.1 Entnahmen aus Rücklagen 897.960 0 897.960 2.2 Zuführung an Rü~klagen 0 0 0 3. Kassenmäßige Abwicklung der Vorjahre 0. 0 0 3.1 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen 0 0 0 3.2 Ausg'aben zur Deckung von kassenmäßigen Fehlbeträgen 0 0 0 4. Erstattungen innerhalb des Haushalts 0 0 0 4.1 Einnahmenseite 0 0 0 4.2 Ausgabenseite 0 0 0 5. Finanzierungssaldo (Summe 1 bis 4) 110.844.160 29.715.430 140.559.590 Kreditfinanzierungsplan I. Kredite am Kreditmarkt 1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 137.300.000 29.715.430167.015.430 2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 27.353.800 o 27.353.800 3. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt 109.946.200 29.715.430 1'39.661.630 11. Kredite im öffentlichen Bereich 1. ' Einnahmen aus Krediten aus dem öffentlichen Bereich o o o. 2. Ausgaben zur Schuldentilgung im öffentlichen Bereich o o o