Wie wird die Erfüllbarkeit von Zinsgarantien in der Lebensversicherung sichergestellt (regulatorisch / Risikomanagement)?



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Transkript:

Wie wird die Erfüllbarkeit von Zinsgarantien in der Lebensversicherung sichergestellt (regulatorisch / Risikomanagement)? Prüfungskolloquium SAV 24.05.2013 Ralph Metzger

Inhalt 1. Einleitung 2. Regulatorische Vorgaben 3. Schweizer Solvenztest 4. Konsequenzen für das Risikomanagement 5. Was macht die Aufsicht? 6. Was machen die Versicherer? 7. Fazit 1

Zinsgarantien in der LV Einzelleben konventionelle kapitalbildende Versicherungen fondsgebundene Versicherungen mit Garantie Leibrenten Berufliche Vorsorge laufende Altersrenten Lange Laufzeiten zukünftige Zinsentwicklung nicht abschätzbar Hedging von Zinsrisiken schwierig Beschränkung dieser Präsentation auf Einzelleben 2

Zinssatz [%] Entwicklung der Zinsen 7.0 Entwicklung der Zinsen seit 1992 6.0 10 - jähriger Kassazinssatz techn. Zins Generali Max. techn. Zinssatz gemäss Art. 121 AVO 5.0 4.0 3.0 2.0 1.0 0.0 seit Ende 2011 < 1% Versicherer führen heute noch Bestände mit Zinsen von 3% und mehr! 3

Regulatorische Vorgaben

Regulatorische Vorgaben Maximaler technischer Zinssatz Obergrenze für Neugeschäft Definition AVO: 60% des rollierenden 10-Jahres-Durchschnittes des Referenzzinssatzes Referenzzinssatz: Kassazins der SNB für 10-jährige Bundesobligationen Gebundenes Vermögen Sollbetrag = technische Rückstellungen + Schwankungszuschlag Muss jederzeit gedeckt sein Anlagerichtlinen Konkursprivileg Sicherstellung der Rückkaufswerte 4

Regulatorische Vorgaben Rückstellungen Rückstellungen müssen ausreichend sein Rückstellungen = Fremdkapital Tiefzinsphase: Verstärkung der Rückstellungen erforderlich SAV Arbeitsgruppe zum Thema ausreichende Rückstellungen Richtlinie der SAV zur Bestimmung ausreichender Rückstellungen in Vernehmlassung 5

Regulatorische Vorgaben Solvenz I Verfügbare Solvenzspanne Erforderliche Solvenzspanne Volumenbasiert Erforderliche Solvenzspanne: Abhängig von Rückstellungen und Risikosumme Verfügbare Solvenzspanne: unbelastete Eigenmittel Anlagerisiken werden nicht berücksichtigt Schweizer Solvenztest (SST) Risikotragendes Kapital Zielkapital Risikobasiert (Markt-, Kredit- und Versicherungsrisiko) Einführungsphase ab 2006 obligatorisch ab 2011 Beide Methoden sind anzuwenden (Art. 22 AVO) 6

Regulatorische Vorgaben VAG: Verwendung sachgemässer Grundlagen Gebundenes Vermögen entspricht den gesetzlichen Vorgaben Bildung ausreichender Rückstellungen Korrekte Berechnung der Solvenzspanne Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars 7

SST: Risikotragendes Kapital Marktkonsistente Betrachtung der Bilanz: 8

SST: Zielkapital Stochastische Modellierung RTK Zeithorizont: 1 Jahr MVM: diskontierte Kapitalkosten Risikomass: Expected Shortfall ES 1% : Erwartungswert der 1% schlechtesten Szenarien Zielkapital: Erwartungswert der 1% grössten Wertverminderungen des RTK muss mindestens gleich der MVM sein. 9

SST: Interventionsschwellen SST-Quote: RTK ZK 100% 100% 80% 33% Keine Massnahmen Erhöhte Aufmerksamkeit, Sofortmassnahmen und mittelfristige Strategie zur Verbesserung des SST-Quotienten FINMA kann bestimmte Transaktionen untersagen (Dividenden) Sanierungsplan FINMA kann Neugeschäft untersagen Umgehende Erhöhung RTK (und/oder Reduktion ZK) Ganze oder teilweise Übertragung des Versicherungsbestandes Entzug der Bewilligung 10

Konsequenzen für das Risikomanagement

ALM Zinsen sinken Wert der Verpflichtungen steigt Wert der Aktiven steigt auch Aber: Duration Verpflichtungen > Duration Aktiven DP = -D * Di RTK sinkt! Cashflow-Matching / Duration-Matching Fehlender Markt für langfristige Obligationen Zinsrisiken werden nicht vollständig gehedgt Hedging mit Swaps / Swaptions zu teuer & Markt nicht liquid 11

Anlagestrategie Risikoreiche Anlagen erfordern hohes Solvenzkapital Bsp.: Aktien Risikoarme Anlagen erfordern wenig Solvenzkapital Bsp.: Obligationen Marktunsicherheit führt zu hohem Anteil an Staatsanleihen hohe Volatilitäten an Aktienmärkten Problem: wenig Renditepotential hohe Wahrscheinlichkeit, dass nur Garantie finanziert werden kann wenig Chancen auf Überschüsse Lebensversicherung verliert an Attraktivität 12

Produktgestaltung Hohes Solvenzerfordernis durch hohe Garantien Wenig Spielraum für Anlagen mit Renditepotential Kleine Chance auf Überschüsse Garantie: Weniger ist mehr* Versicherung: Absicherung nach unten mit tiefer Garantie Spielraum für Ertragsreichere Anlagen höherer Kundennutzen durch attraktivere Anlagestruktur Problem: Der Markt fordert Garantien kommunikative Herausforderung Kosten für Garantien adäquat berücksichtigen * Hato Schmeiser: Future Talk 1/2013 Mindestgarantie 13

Was macht die Aufsicht? Durchschnittlicher SST-Quotient (Lebensversicherungen) 2011: 145% 2012: 105% SST-Erleichterungen Zinskurve Swap 10bps anstatt Bundesobligationen Anwendbar für Bestand wirkt auf RTK Interventionsschwellen Verzicht auf gewisse Massnahmen unter bestimmten Voraussetzungen befristet auf drei Jahre 14

Was machen die Versicherer? Konventionelle Produkte technischer Zins < 1.5% FLV mit Garantie Garantiepricing Produktmonitoring Reporting von Kennzahlen kurze Reaktionszeit für Produktanpassungen Konzentration auf rentable Produkte Falls die Zinsen steigen Stornos aufgrund tiefer Garantie Verluste müssen realisiert werden Zinsrisikoabzug 15

Fazit Lang anhaltende Tiefzinsphase als Problem für Versicherer SST erfordert konservative Anlagestruktur mit niedrigem Renditepotential Konzentration auf Kerngeschäft Innovative Produktgestaltung mit tiefen Garantien eröffnet Renditepotentiale Aufsicht schafft Voraussetzungen durch temporäre SST-Erleichterungen 16

Quellen Technisches Dokument zum SST FINMA Rundschreiben RS 2008/18 Anlagerichtlinien Versicherer RS 2008/30 Solvenz I RS 2008/43 Rückstellungen Lebensversicherung RS 2008/44 Schweizer Solvenztest RS 2013/02 SST-Erleichterungen Kassazinssätze Statistisches Monatsheft der Schweizer Nationalbank (E4) http://www.snb.ch/de/iabout/stat/statpub/statmon/stats/statmon/statmon_e4 Maximaler technischer Zinssatz www.finma.ch/archiv/bpv/download/d/lebenzinssaetze_22-12-08.xls Präsentation Hato Schmeiser: Future Talk 2013/1 Mindestverzinsungsgarantie: Weniger ist mehr 17

Vielen Dank