Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen



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Transkript:

Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g en - S c h w e n- n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker/-innen, Systemelektroniker/-innen und Uhrmacher/-innen, eine Meisterschule für Uhrmachermeister/-innen und für Industriemeister/-innen (Metall), ein Berufskolleg für informationstechnische und kommunikationstechnische Assistenten/-innen, eine Technikerschule der Fachrichtung Feinwerktechnik mit den Fachgruppen Fertigungstechnik und Elektronik und eine Technikerschule für Informationstechnik. Die Ausbildung dauert an der Berufsfachschule 3 Jahre, an der Meisterschule 1 Jahr, am Berufskolleg und an der Technikerschule (Vollzeit) 2 Jahre und an der Technikerschule (Teilzeit) 4 Jahre. Schüleraufnahmen finden jährlich statt. Der Leiter/die Leiterin der Staatlichen Feintechnikschule Villingen-Schwenningen ist zugleich Leiter/-in des Technischen Gymnasiums Villingen-Schwenningen in der Trägerschaft des Schwarzwald-Baar-Kreises. Zahl der Schüler im Schuljahr 2002/2003 (2001/2002): 1. 138 (126) 2. 113 (91) 3. 69 (63) zus. 320 (280) Ingesamt ist folgende Entwicklung der Schülerzahlen zu erwarten: Ist Prognose Prognose Schuljahr Schuljahr Schuljahr 2002/2003 2003/2004 2004/2005 320 330 330 Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 127 Vermischte Einnahmen 1,2 a) 1,2 Veranschlagt sind insbesondere Ersätze von anteiligen sächlichen Verwaltungsausgaben durch den Träger der angeschlossenen beruflichen Schulen sowie Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen. 124 01 127 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 0,4 a) 0,4 Aus der Überlassung von Unterrichtsräumen an Verbände und Vereine zur Durchführung von Kursen und Lehrgängen. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 1,6 a) 1,6 104

Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Titelgruppen 73 Einnahmen aus Schul- und Werkstattbetrieb 125 73 127 Weitere Einnahmen aus Schul- und Werkstattbetrieb 7,6 a) 7,6 11,9 b) 15,0 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 73 Ausgaben. Summe Titelgruppe 73 7,6 a) 7,6 84 Sonstige Zuwendungen Dritter 282 84 127 Sonstige Zuwendungen Dritter 0,5 a) 0,5 2,0 b) 0,4 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 84 Ausgaben. Summe Titelgruppe 84 0,5 a) 0,5 Gesamteinnahmen 9,7 a) 9,7 Ausgaben Personalausgaben 422 01 127 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 1.133,7 a) 1.091,2 1.091,2 b) 1.168,4 c) Mehrausgaben für Unterricht sind bei den Mitteln für Mehrarbeitsvergütungen bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Lehrerstellen bei Tit. 422 01 und 425 01 zulässig. Vgl. Vermerk bei Kap. 0445 Tit. 422 01 sowie Kap. 0446 Tit. 429 87. Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: 2004 1.2 Mehrarbeitsvergütung 7,2 Wegen der Verwendung von Lehrern an beruflichen Schulen bei Weiterbildungsträgern im Rahmen der Weiterbildungskonzeption der Landesregierung (Lehrerprogramm) vgl. Vermerk bei Kap. 0436 Tit. 282 01. 105

Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 425 01 127 Vergütungen der Angestellten 233,3 a) 258,4 258,4 b) 230,8 c) Mehrausgaben für Unterricht sind bei den Mitteln für Überstundenvergütungen bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Lehrerstellen bei Tit. 425 01 und 422 01 zulässig. Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 2004 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 0,4 426 01 127 Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit. 426 06 30,5 a) 31,7 31,7 b) 31,3 c) Veranschlagt sind: Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter 2004 3. Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit), Überstundenlöhne 0,2 427 51 127 Sonstige Beschäftigungsentgelte 0,2 a) 0,2 1. Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfen (auch Werkstudenten, Ferienpraktikanten, Austauschstudenten, ständige Heimarbeiter u. dgl.) 0,2 Zwischensumme Personalausgaben 1.397,7 a) 1.381,5 Sächliche Verwaltungsausgaben 511 01 127 Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und 8,9 a) 9,0 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- 8,4 b) stände 2,7 c) 1. Geschäftsbedarf (einschl. Bücher und Druckschriften) 3,2 2. Porto 2,9 3. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 1,0 5. Sonstiges 1,9 zus. 9,0 106

Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 517 01 127 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und 6,1 a) 6,2 Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 3,4 b) 5,6 c) Veranschlagt sind Kosten für geringwertige Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmittel (z.b. Putzmittel, WC-Bedarf). 527 01 127 Dienstreisen 0,5 a) 0,5 0,4 b) 0,4 c) Veranschlagt sind auch Wegstreckenentschädigungen für privateigene Fahrzeuge. Die Reisekosten für Lehrer und Aufwendungen für Begleitpersonen bei Jahresausflügen usw. sind bei Kap. 0436 Tit. 527 01 veranschlagt. Zugelassene Fahrzeuge 2003 2004 Pkw 1 1 546 49 127 Vermischte Verwaltungsausgaben 3,6 a) 3,6 3,7 b) 4,2 c) Veranschlagt sind Mittel für Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen usw., Zuwendungen an Schüler zum Besuch von Ausstellungen, Vorträgen, Veranstaltungen u. ä. sowie für die Teilnahme an Lehrfahrten, Schulausflügen usw. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 19,1 a) 19,3 Ausgaben für Investitionen 812 01 127 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 553,9 a) 703,9 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 163,3 b) 178,7 c) Die Mittel werden für Neu- und Ersatzbeschaffungen von Maschinen, Geräten und Ausstattungsgegenständen in den Unterrichtsräumen und Werkstätten benötigt. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 553,9 a) 703,9 107

Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Titelgruppen Innerhalb der einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 69 Aufwand für Informationstechnik 511 69A 127 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- 3,0 a) 3,0 und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 4,3 b) 1. Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,2 2. Unterhaltung und Instandsetzung 0,8 3. Gebühren und Wartung für Feuermeldeanlagen 2,0 zus. 3,0 511 69B 127 Fernmeldegebühren u. dgl. 6,6 a) 6,7 4,2 b) 1. Laufende Gebühren und Kosten für Fernmeldegebühren 6,3 2. Einmalige Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen 0,3 3. Rundfunk- (und Fernseh-)gebühren 0,1 zus. 6,7 518 69 127 Maschinen- und Gerätemieten 1,7 a) 1,7-0,5 b) -0,1 c) Veranschlagt sind die Kosten für die Anmietung von 2 Kopiergeräten. 546 69 127 Sonstiger Sachaufwand 0,9 a) 0,9 0,4 b) 812 69 127 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 20,0 Ausrüstungsgegenständen Summe Titelgruppe 69 12,2 a) 32,3 108

Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 73 Sachaufwand für den Schulbetrieb Die Mittel sind übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um 80 v.h. der Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit. 125 73. Veranschlagt ist der Sachaufwand für den Schulbetrieb. 511 73 127 Geschäftsbedarf 76,8 a) 77,6 74,3 b) 3. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 36,1 4. Unterhaltung und Instandsetzung 3,2 5. Werk- und Hilfsstoffe (auch Materialien zur Herstellung von Prüfungsarbeiten) 38,3 zus. 77,6 525 73 127 Aus- und Fortbildung 11,9 a) 12,0 13,6 b) a) Lehrerbücherei und Zeitschriften 1,8 b) Schülerbücherei 0,4 c) Kosten für die Durchführung der Lernmittelfreiheit 7,8 d) Lehrmittel 2,0 zus. 12,0 Zu c) Nach 94 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) i. d. F. vom 1. August 1983 (GBI. S. 397), zuletzt geändert am 25. Juli 2000 (GBl. 2000 S. 533) i.v. mit Art. 3 des Ersten Gemeindehaushaltsstrukturgesetzes vom 16. Dezember 1996 (GBl. S. 781), hat der Schulträger alle notwendigen Lernmittel, mit Ausnahme von Gegenständen geringen Wertes, leihweise zu überlassen. Es wird davon ausgegangen, dass die Lernmittel durchschnittlich 3 Jahre benützt werden können. Veranschlagt sind die hiernach für die laufenden Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen erforderlichen Beträge. 534 73 127 Dienstleistungen Dritter 98,2 a) 99,2 97,3 b) 30,6 c) Veranschlagt ist der Aufwand für die Wartung und Netzbetreuung der im Unterricht eingesetzten PC. Summe Titelgruppe 73 186,9 a) 188,8 109

Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 84 Für besondere Zwecke aus Zuwendungen Dritter Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit. 282 84 zulässig. 429 84 127 Personalaufwand 0,0 a) 0,0 547 84 127 Sachaufwand 0,5 a) 0,5 1,5 b) 1,6 c) 812 84 127 Erwerb von Geräten u. sonstigen beweglichen Sachen 0,0 a) 0,0 Summe Titelgruppe 84 0,5 a) 0,5 Gesamtausgaben 2.170,3 a) 2.326,3 Abschluss Kapitel 0428 Verwaltungseinnahmen 9,2 a) 9,2 Übrige Einnahmen 0,5 a) 0,5 Gesamteinnahmen 9,7 a) 9,7 Personalausgaben 1.397,7 a) 1.381,5 Sächliche Verwaltungsausgaben 218,7 a) 220,9 Ausgaben für Investitionen 553,9 a) 723,9 Gesamtausgaben 2.170,3 a) 2.326,3 Kapitel 0428 Zuschuss 2.160,6 a) 2.316,6 110