ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009



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Transkript:

Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 03. April 2009 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: Aufgabe I: 38,0 Aufgabe II: 11,0 Aufgabe III: 12,0 Aufgabe IV: 15,0 Aufgabe V: 24,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

Aufgabe I / Einkommensteuer (38,0 Punkte) A. Aufgaben 1. Ermitteln Sie für Hein May in einer übersichtlichen Darstellung für den VZ 2008 a) das zu versteuernde Einkommen, das so niedrig wie möglich sein soll; b) den zu erwartenden ESt-Erstattungsanspruch 2008 und gehen Sie dabei von einem Steuersatz von 18,46 % aus. Der Solidaritätszuschlag ist nicht zu berechnen. 2. Ermitteln Sie für Jan May in einer übersichtlichen Darstellung das zu versteuernde Einkommen a) für 2008 und b) für 2007, das so niedrig wie möglich sein soll. B. Sachverhalt 1. Persönliche Verhältnisse Hein May (H. M.), geb. am 10.05.1950, lebt in Essen, Poststr. 2 zusammen mit seinen beiden Söhnen: a) Tim, geb. am 11.06.1996, geht in Essen zum Gymnasium. Seine Mutter lebt in Berlin und kommt den gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nach. Ein gesonderter Antrag im Sinne des 32 Abs. 6 S. 6 EStG wurde nicht gestellt. b) Jan, geb. am 12.07.1989, besucht ebenfalls in Essen die Schule. Seine Mutter war mit H. M. verheiratet und ist am 01.05.2003 verstorben. Jan erhält aufgrund dessen eine Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ( 22 EStG) von monatlich 175,00 vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 14,05. Rentenanpassungen sind nicht zu berücksichtigen. 2. Angaben zu den Einkünften des Hein May a) H. M. arbeitet als Bankkaufmann bei der Essener Sparkasse. Die Angaben zu seinem Gehalt entnehmen Sie bitte aus der beigefügten Lohnsteuerbescheinigung 2008 (Anlage 1). Werbungskosten sind nicht angefallen. b) H. M. und sein Sohn Jan sind an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt. Die einheitlich und gesondert festgestellten Einkünfte 2008 betrugen jeweils./. 8.000,00. Für 2007 betrug der festgestellte Anteil jeweils 15.000,00. c) Aus einem Festgeldkonto wurden H. M. am 31.12.2008 Zinsen laut Steuerbescheinigung (Anlage 2) gutgeschrieben. Ein Freistellungsauftrag wurde nicht erteilt. Weitere Zinserträge sind nicht erzielt worden.

3. Sonstige Ausgaben des Hein May für den VZ 2008 Zusätzlich zu den Sozialbeiträgen lt. Lohnsteuerbescheinigung hat H. M. folgende Aufwendungen getätigt: Rechtsschutzversicherung 1 x 400,00 PKW Haftpflichtversicherung 4 x 105,00 PKW Vollkaskoversicherung 4 x 110,00 Spende an das Deutsche Rote Kreuz 1 x 20,00 Für die Erledigung der im Haushalt anfallenden Arbeiten hat H. M. die Firma Haus und Garten GmbH in Essen beauftragt. Für ihre Dienste stellt die Firma H. M. monatlich 400,00 zzgl. 19 % USt in Rechnung, die H. M. jeweils am 1. des Folgemonats per Dauerauftrag bezahlt. C. Bearbeitungshinweise 1. Gehen Sie bei der Lösung davon aus, dass die Berücksichtigung von Freibeträgen i. S. des 32 Abs. 6 EStG günstiger ist als die Gewährung von Kindergeld. Eine Günstigerberechnung i. S. des 31 EStG ist deshalb nicht erforderlich. Eine detaillierte Berechnung der Einkünfte und Bezüge ist erforderlich. 2. Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen. 3. Gehen Sie bei der Lösung davon aus, dass es keine Änderungen der Gesetzeslagen von 2007 und 2008 gibt. 4. Benutzen Sie für Ihre Lösung die beigefügten Lösungsblätter I - IV.

Anlage 1 Auszug aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2008 etin: M4AXHNIE50E10W 1. Dauer des Dienstverhältnisses vom bis 01.01. 31.12. 2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn Anzahl U : 0 3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10. 50.000 00 4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3. 10.965 00 5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3. 427 68 6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3. 7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe) 8. In 3. enthaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 9. Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre 10. Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen 11. Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10. 12. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10. 13. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 9. und 10. 14. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 9. und 10. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe) 15. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag 16. Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungs- abkommen Auslandstätigkeitserlass EUR Ct 17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 18. Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 19. Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden in 3. enthalten 20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit 21. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung 22. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen 23. Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen 24. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung 25. Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne 23. und 24.) 26. Ausgezahltes Kindergeld 27. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 28. Bei Versorgungsbezügen: Monat und Kalenderjahr des Versorgungsbeginns 4.974 96 4.974 96 3.485 85

Name: Lösungsblatt I zu Aufgabe I (Einkommensteuer) 1) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Hein May und die Höhe der zu erwartenden Erstattung

Name: Lösungsblatt II zu Aufgabe I (Einkommensteuer)

Name: Lösungsblatt III zu Aufgabe I (Einkommensteuer)

Name: Lösungsblatt IV zu Aufgabe I (Einkommensteuer) 2) a) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Jan May 2008 b) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Jan May 2007

Aufgabe II / Körperschaftsteuer Allgemeine Angaben (11,0 Punkte) Die Rucki-Zucki GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen-Schalke handelt mit Designermöbeln aus ökologischem Anbau. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH ist Peter Holtzkopp. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aufgabe Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der GmbH für den Veranlagungszeitraum 2008! Bearbeitungshinweis: Auf gewerbesteuerliche Auswirkungen ist nicht einzugehen! Sachverhalt Die vorläufige Schlussbilanz der GmbH auf den 31.12.2008 weist einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von 250.000,00 aus. Folgende Geschäftsfälle sind bei der Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses zutreffend berücksichtigt worden: - Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2008, insgesamt 85.000,00 - Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen 2008, insgesamt 4.675,00 - Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2008, insgesamt 11.535,00 - Angemessene Bewirtungsaufwendungen, netto 2.000,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer 380,00 - Geschenke an Geschäftsfreunde (über 35,00 netto) 6.000,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer 1.140,00 - Geschenke an Geschäftsfreunde (bis 35,00 netto) 1.000,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer 190,00 - Geleistete Spenden a) an politische Parteien 10.000,00 b) übrige 40.000,00 Im Jahr 2008 hat die Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern 7 Mio. betragen.

Lösung:

Aufgabe III / Gewerbesteuer Allgemeine Angaben (12,0 Punkte) Der Einzelunternehmer David Böhmer e. K. ist seit 20 Jahren in Münster, Erphostr. 3a, ansässig, wo er einen Groß- und Einzelhandel für Fußbodenbeläge betreibt. Er ermittelt seinen Gewinn gem. 4 Abs. 1 i. V. m. 5 EStG und das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. David Böhmer (D. B.) erstellt eine einheitliche Bilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz). Ansätze oder Beträge in der Handelsbilanz, die auf Grund der steuerrechtlichen Vorschriften zwingend geändert werden müssen, werden außerbilanziell im Rahmen des 60 Abs. 2 EStDV angepasst. Sachverhalt Die Handelsbilanz zum 31.12.2008 weist einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von 181.000,00 aus. Den Aufzeichnungen und Belegen können Sie im Rahmen der Veranlagung zur Gewerbesteuer für den EZ 2008 noch folgende Informationen entnehmen: 1. Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses für das Wirtschaftsjahr (= Erhebungszeitraum) 2008 wurden Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 28.880,00 als Aufwand erfasst. 2. Ausweislich der Gewinn und Verlustrechnung 2008 hat D. B. die nachfolgend genannten betrieblichen Zinsaufwendungen Gewinn mindernd erfasst: 280.888,00 Darlehenszinsen für ein langfristiges Grundschulddarlehen bei der Westdeutschen Landesbank und 53.212,00 Zinsen für einen kurzfristigen Betriebsmittelkredit (Dispo-Kredit) bei der Sparkasse Münsterland-Ost. 3. D. B. hat seinen gesamten betrieblichen Fuhrpark bei der AUTO & LEASING GmbH in Rheine geleast. Die Leasingraten hierfür betrugen im EZ 2008 insgesamt 120.000,00 zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. 4. D. B. hat während des gesamten EZ 2008 in der Innenstadt von Münster Ausstellungsräume zur Präsentation seines Warensortiments gemietet. Die jährlichen Mietaufwendungen betrugen 108.000,00 (9.000,00 /Monat) zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer. 5. Lt. Bescheid des Finanzamts Münster-Außenstadt beträgt der Einheitswert des betrieblichen Grundbesitzes Münster, Erphostr. 3a (100 % eigenbetriebliche Nutzung, Baujahr 2006) 280.000,00 (Wertverhältnisse zum 01.01.1964). Der Grundbesitz ist nicht von der Grundsteuer befreit. Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen rechnerischen Darstellung unter Verwendung der entsprechenden gewerbesteuerlichen Fachbegriffe den Gewerbeertrag für den Erhebungszeitraum 2008!

Lösung:

Aufgabe IV / Abgabenordnung (15,0 Punkte) Paul Schmitz (P. S.) beabsichtigt, sich als Friseur mit einem Salon selbständig zu machen. Er möchte 3 Friseurgesellen in Vollzeit einstellen und rechnet mit einem monatlichen Umsatz von 15.000,00. P. S. wohnt in Gladbeck (Finanzamt Marl) und möchte den Salon in Kirchhellen (Finanzamt Bottrop) eröffnen. Er bittet Sie um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Welche jährlichen Steuererklärungen muss er bei welchem Finanzamt (Ortsangabe) abgeben? Lösung: Art der Steuererklärung Örtlich zuständiges Finanzamt 2. Welche monatlichen Anmeldungen hat P. S. bei welchem Finanzamt abzugeben? Lösung:

3. Paul Schmitz (P. S.) hat die Anmeldungen für Januar 2009 fristgerecht am 10. Februar 2009 - ohne Antrag auf Dauerfristverlängerung - beim zuständigen Finanzamt abgegeben. An Umsatzsteuer hat er 1.800,00 zu zahlen und an Lohnsteuer insgesamt 900,00. Für die Umsatzsteuer warf er am selben Tag einen entsprechenden Scheck in den Hausbriefkasten des zuständigen Finanzamtes, die Lohnsteuer bezahlte P. S. per Überweisung. Die Gutschrift auf dem Konto des Finanzamtes erfolgte jeweils am übernächsten Tag. a) Prüfen und begründen Sie, ob die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer fristgerecht bezahlt wurden. b) Mit welcher steuerlichen Nebenleistung muss P. S. gegebenenfalls rechnen und in welcher Höhe? Lösung: Zu a) Zu b)

Aufgabe V / Umsatzsteuer (24,0 Punkte) Rainer Kaltmacher (R. K.) betreibt seit 2001 in Aachen ein Elektroinstallationsunternehmen mit dem Schwerpunkt Klimatechnik. Er versteuert seine Umsätze (ca. 3,5 Mio. Jahresumsatz) nach vereinbarten Entgelten und ist Monatszahler mit einer vom Finanzamt Aachen eingeräumten Dauerfristverlängerung. Bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2008 sind noch die folgenden Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht unter Verwendung der nachfolgenden Lösungsschemata zu beurteilen: Bearbeitungshinweis: Alle in den Sachverhalten angegebenen Unternehmer verwenden jeweils ihre nationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sachverhalt 1 (8,0 Punkte) R. K. erwarb mobile Klimageräte im Wert von 50.000,00 in den Niederlanden. Er holte die Geräte am 27.02.2008 vereinbarungsgemäß mit eigenem Fahrzeug in Venlo (NL) ab und lagerte sie in den eigenen Geschäftsräumen in Aachen. Eine ordnungsgemäße Rechnung (Datum 04.03.2008) erhielt R. K. am 06.03.2008. Art des Umsatzes mit gesetzlicher Grundlage Ort des Umsatzes mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit / Steuerbefreiung / Steuerpflicht Bemessungsgrundlage in mit gesetzlicher Grundlage Höhe der Umsatzsteuer in mit gesetzlicher Grundlage Vorsteuerabzug in mit gesetzlicher Grundlage

Sachverhalt 2 (6,0 Punkte) R. K. veräußerte Klimaanlagen an einen belgischen Unternehmer. Er transportierte diese im März 2008 mit eigenem Fahrzeug nach Brüssel (Belgien). R. K. stellte dem belgischen Abnehmer am 20.03.2008 eine Rechnung über 25.000,00 zzgl. 4.750,00 Umsatzsteuer aus. Art der Leistung Ort der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit -------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------- Steuerbefreiung / Steuerpflicht mit gesetzlichen Grundlagen Höhe der Umsatzsteuer in mit gesetzlicher Grundlage (Begründung erforderlich) Bitte wenden!

Sachverhalt 3 (10,0 Punkte) Bereits seit längerer Zeit spielte R. K. mit dem Gedanken, ein Zweigunternehmen in Luxemburg zu gründen. Er ließ sich am 25.02.2008 in diesem Zusammenhang von einem luxemburgischen Unternehmensberater, der in Luxemburg regelbesteuert wird, telefonisch beraten. Der Unternehmensberater stellte am 05.03.2008 R. K. einen Betrag in Höhe von 2.000,00 in Rechnung. Umsatzsteuer wurde nicht gesondert in Rechnung gestellt. Art der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Ort der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit / Steuerbefreiung / Steuerpflicht Bemessungsgrundlage in Höhe der Umsatzsteuer Entstehung der Steuerschuld mit gesetzlicher Grundlage (Begründung erforderlich) Vorsteuerabzug in (Begründung erforderlich)