13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers



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Transkript:

13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers } Schwerpunkt: Bauleistungen } Neue Herausforderungen und Regeln für Unternehmer und den Berufsstand } Quo Vadis Klare Regeln ade? 5. Mai 2014

Mehrere BMF-Schreiben: Erweiterung 13b UStG auf Bauträger für Umsätze ab 1.1.2010 EuGH-Urteil BFH-Urteil Bauträger BMF-Schreiben Veröffentlichung BFH- Urteil und BMF- Schreiben im BStBl 1.4. 2004 2009-2011 13.12. 2012 22.8. 2013 27.11. 2013 5.2. 2014 14.2. 2014 ab 15.2. 2014 Einführung 13b UStG Pressemitteilung BFH Veröffentlichung des Urteils In allen offenen Fällen anzuwenden 5. Mai 2014 2

Vergangenheit } Waren sich die Vertragspartner nicht sicher, ob die Voraussetzungen für 13b UStG vorliegen, konnten Sie sich im beiderseitigen Einverständnis auf die Anwendung des 13b UStG einigen. Gegenwart } Gemäß BFH-Urteil, liegt die Entscheidung über die Anwendung des 13b UStG nicht im Bereich der Vertragsparteien. 5. Mai 2014 3

Vergangenheit } Empfänger der Bauleistung musste nachhaltig Bauleistungen erbringen, damit 13b UStG angewendet werden durfte. Gegenwart } Auf die 10 %-Grenze kommt es nicht mehr an. } Jetzt entscheidet nur noch, ob der Leistungsempfänger die bezogene Bauleistung wiederrum für Bauleistungen verwendet ( Leistungskette ). Folgen } 13b UStG nun auch für Unternehmen, die durch die10%-grenze bisher verschont wurden. 10 % 5. Mai 2014 4

} Praxisfall 1 Bauleistung 1 Bauleistung 2 Bauunternehmer Bauträger bzw. Generalunternehmer Häuslebauer auf eigenem Boden Vergangenheit Gegenwart } Bauunternehmer stellte 13b- Rechnung, da Bauleistender an Bauleistenden } Bauträger führte USt ab und hat VoSt-Anspruch } Bauunternehmer muss erst sicherstellen, dass Leistungsempfänger die empfangene Bauleistung (1) wiederrum für eine Bauleistung (2) verwendet } Bauunternehmer stellt 13b-Rechnung, da Bauleistender an Bauleistenden } Bauträger führt 13b USt ab und hat VoSt-Anspruch 5. Mai 2014 5

} Praxisfall 2 Bauleistung stfr. Verkauf Bauunternehmer Bauträger Erwerber von Grund und Gebäude Vergangenheit Handlungsempfehlung } Bauunternehmer stellte 13b- Rechnung, da Bauleistender an Bauleistenden (lt. BMF) } Bauträger führte USt ab und hat kein VoSt-Anspruch } Bauträger stellt Antrag auf Rückerstattung der 13b-Umsatzsteuer in allen offenen Fällen à hoher Gewinn für Bauträger } Bauunternehmer beruft sich auf Vertrauensschutz für seine 13b-Rechnung 5. Mai 2014 6

} Praxisfall 2 Bauleistung stfr. Verkauf Bauunternehmer Bauträger Erwerber von Grund und Gebäude Gegenwart } Keine Bauleistung durch den Bauträger, sondern Lieferung bebautes Grundstück } Bauunternehmer stellt Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer kein 13b-Fall mehr 5. Mai 2014 7

} Praxisfall 3a Bauleistung am Privathaus Bauunternehmer Malermeister Vergangenheit Gegenwart } Bauunternehmer stellte 13b- Rechnung, da Bauleistender an Bauleistenden } Malermeister führte USt ab und hatte keinen VoSt-Anspruch } Malermeister verwendet Leistung nicht wiederrum für Bauleistung } Bauunternehmer stellt Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer } Malermeister hat keinen VoSt-Anspruch Malermeister kann sich auch die 13b-USt wiederholen! 5. Mai 2014 8

} Praxisfall 3b Bauleistung am betr. Haus Bauunternehmer Malermeister Vergangenheit Gegenwart } Bauunternehmer stellte 13b- Rechnung, da Bauleistender an Bauleistenden } Malermeister führte USt ab und hatte VoSt-Anspruch } Malermeister verwendet Leistung nicht wiederrum für Bauleistung } Bauunternehmer stellt Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer } Malermeister hat VoSt-Anspruch 5. Mai 2014 9

Gegenwart } Bauträger können bei Abschlagsrechnungen bis 27.11.2013 (?) die Umsatzsteuer nach 13b UStG zurückfordern. Frage } Muss anstatt des 27.11.2013 (Tag der Pressemitteilung) auf den 22.8.2013 (BFH-Urteil) abgestellt werden? 5. Mai 2014 10

Sachverhalt } Abschlagsrechnung unter Anwendung 13b UStG bis 14.2.2014 gestellt } Voraussetzungen für 13 b UStG liegen nach 14.2.2014 nicht mehr vor Frage } Wie ist mit der Schlussrechnung und eventuell auch mit den Abschlagsrechnungen zu verfahren? } Stornierung der Abschlagsrechnungen? } Muss jetzt auf die komplette Leistung USt berechnet werden? } Oder nur auf den offenen Teilbetrag? Oder? Oder? Oder? } Gibt es evtl. eine Übergangsregel (z. B. für Schlussrechnung darf nochmal 13b UStG angewendet werden)? } Alles noch nicht geklärt! 5. Mai 2014 11

} Prüfen, ob die Voraussetzungen zur Nicht-Anwendung des 13b UStG nach BFH-Urteil vorliegen (Bauträger und Privatbereich) und Änderung der noch offenen Umsatzsteuer-Jahreserklärungen und Voranmeldungen 2013 für Leistungen bis zum 27.11.2013. } Derzeit wird der Vertrauensschutz für den leistenden Unternehmer nach 176 AO auf Bundesebene durch die Finanzverwaltung erörtert. } Berufsstand sagt: Vertrauensschutz gilt 5. Mai 2014 12

} Nachweise erbringen, dass der Auftraggeber die empfangenen Bauleistungen wiederrum für Bauleistungen verwendet : } im Vertrag klären mittels Formulierung (Vorschlag): Der Leistungsempfänger bestätigt, die bezogenen Bauleistungen zur Erbringung einer derartigen Leistung an Dritte zu verwenden. } Fragebogen an den Leistungsempfänger senden } Eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG gilt nur noch als Indiz für eine Bautätigkeit des Auftraggebers. } Wegfall Gutglaubensregel } Wegfall 10%-Nachhaltigkeitsgrenze 5. Mai 2014 13

} Entscheidend ist auch hier die Verwendung der Leistung als Ausgangsreinigungsleistung beim Leistungsempfänger. } Kein 13b UStG bei Verwendung z.b. im nichtunternehmerischen Bereich. } Durch Wegfall der 10 %-Grenze können nun auch Reinigungsleistungen in geringem Umfang von 13b UStG betroffen sein. 5. Mai 2014 14

5. Mai 2014 15