AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn Nr. 4 25.02.2004 Seite 13 I n h a l t - Haushaltssatzung des Wasserbewirtschaftungsverbandes Inn-Niederterrasse für das Jahr 2004 - Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern - Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.09.2001 (BGBl. I S. 2350); Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstung durch Herrn Georg Mußner - Bundeswehr; Bekanntgabe von Manövern im Landkreis Mühldorf a. Inn Landratsamt Mühldorf a. Inn Töginger Straße 18 84453 Mühldorf a. Inn Telefon 08631/699-0 Fax 08631/699-699 Internet: www.landkreis-muehldorf.de E-Mail poststelle@lra-mue.de
Nr. 4 25.02.2004 Seite 14 Haushaltssatzung des Wasserbewirtschaftungsverbandes Inn-Niederterrasse für das Jahr 2004 Aufgrund Art. 63 ff Gemeindeordnung (GO) i.v.m. Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und 17 der Verbandssatzung erlässt der Wasserbewirtschaftungsverband Inn-Niederterrasse folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2004 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 wird wie folgt festgesetzt: a) Erfolgsplan -Einnahmen 10.000,00 -Ausgaben 10.000,00 b) Vermögensplan -Einnahmen 50.000,00 -Ausgaben 50.000,00 Die Betriebskostenumlage beträgt entsprechend 18 und 19 der Verbandssatzung Vorjahresmenge % für die Stadt Waldkraiburg 2.279.774 m³ 59,59 5.959,00 Zweckverband zur Wasser- 1.546.123 m³ 40,41 4.041,00 versorgung der Mettenheimer Gruppe gesamt 3.825.897 m³ 10.000,00 zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung des Wirtschaftsplanes wird auf 50.000 festgesetzt Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes in Anspruch genommen werden können beträgt 1.000. 1 2 3 4 5 Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2004 in Kraft. Waldkraiburg, den 29.01.2004 Josef Gründl 1.Bürgermeister Verbandsvorsitzender Die Haushaltssatzung 2004 wurde mit Bescheid des Landratsamtes Mühldorf a.inn vom 03.12.2003 Az:,941 genehmigt. Waldkraiburg, den 17.02.2004 Josef Gründl 1. Bürgermeister Verbandsvorsitzender
Nr. 4 25.02.2004 Seite 15 Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Der Vorstand der Kreissparkasse Mühldorf hat am 21.10.2003 beschlossen, für folgendes Sparkassenbuch das Aufgebotsverfahren durchzuführen: Nr. 4025664 Kreissparkasse Mühldorf, Geschäftsstelle Katharinenplatz. Nachdem die Aufgebotsfrist von drei Monaten einspruchslos abgelaufen ist, wird oben genanntes Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Kreissparkasse Mühldorf Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Der Vorstand der Kreissparkasse Mühldorf hat am 05.11.2003 beschlossen, für folgendes Sparkassenbuch das Aufgebotsverfahren durchzuführen: Nr. 2065613 Kreissparkasse Mühldorf, Geschäftsstelle Aschau. Nachdem die Aufgebotsfrist von drei Monaten einspruchslos abgelaufen ist, wird oben genanntes Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Kreissparkasse Mühldorf Sg. 32 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.09.2001 (BGBl. I S. 2350); Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis für eine Christbaumkultur auf dem Grundstück Fl.Nr. 273 der Gemarkung Jettenbach, durch Herrn Georg Mußner, Wimm 4, 83567 Unterreit, auf einer Fläche von 0,91 ha. Die Prüfung hat ergeben, dass die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf (Art.39 Abs.2 BayWaldG)). Die Entscheidung hierüber ist während der allgemeinen Dienststunden im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Zimmer Nr. 221, einzusehen; dies wird hiermit nach 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG bekannt gemacht. Landratsamt Mühldorf a. Inn 25.02.2004 Schmidbauer Verwaltungsoberamtsrat
ABDRUCK ENTWURF Nr. 4 25.02.2004 Seite 16 Sg. 62 Bundeswehr; Manöverbekanntmachung Einheiten der Deutschen Bundeswehr führen folgende Manöver durch, von denen auch der Landkreis Mühldorf a. Inn berührt wird: Zeitraum: 01.03.-31.03.04 01.04.-30.04.04 03.05.-28.05.04 01.06.-30.06.04 Bezeichnung: Rahmenlage Taktikausbildung großräumiger Panzerabwehrhubschrauber-Einsatz im Rahmen der Fliegerischen Aus- und Weiterbildung 2004 Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dgl. Gefahren ausgehen. Der Fundort ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen. So weit Schäden nicht bereits an Ort und Stelle durch den Übungsschadenoffizier abgegolten oder von den Schadentrupps der Streitkräfte beseitigt werden, erteilen nähere Auskünfte zur Schadensabwicklung - die Gemeinde oder die - Wehrbereichsverwaltung VI München, Tel. 089/1249-1 Manöverschäden müssen unverzüglich bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Mühldorf a. Inn, 25.02.2004 Huber Landrat
ABDRUCK ENTWURF Nr. 4 25.02.2004 Seite 17 Sg. 62 Bundeswehr; Manöverbekanntmachung Einheiten der Deutschen Bundeswehr führen folgendes Manöver durch, von dem auch der Landkreis Mühldorf a. Inn berührt wird: Zeitraum: 23.04.-30.04.04 Bezeichnung: BORA I/04 Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dgl. Gefahren ausgehen. Der Fundort ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen. So weit Schäden nicht bereits an Ort und Stelle durch den Übungsschadenoffizier abgegolten oder von den Schadentrupps der Streitkräfte beseitigt werden, erteilen nähere Auskünfte zur Schadensabwicklung - die Gemeinde oder die - Wehrbereichsverwaltung VI München, Tel. 089/1249-1 Manöverschäden müssen unverzüglich bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Mühldorf a. Inn, 25.02.2004 Huber Landrat