Party-Service Ein exklusiver Service der Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Mecklenburg- Vorpommern



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Transkript:

GK 129 Party-Service Stand: 04/2014

Inhalt 1 Markt 2 Leistungsspektrum 3 Präsentation und Service 4 Kalkulationshilfen 5 Investitionsrahmen 6 Finanzierung 7 Spezielle Gründerinfos 8 Recht 9 Gründerkontakte / -informationen 10 Fachkontakte / -informationen

VR-GründungsKonzept GK129 3 1. Markt Die Branche auf einen Blick: Marktvolumen Caterer + Kantinen Branchenumsatz Event-Caterer Branche Durchschnittsumsatz Kapitalbedarf / Mietkoch Kapitalbedarf / Catering 6,3 Mrd. EUR (2012, DEHOGA) rund 855 Mio. EUR (2012, netto) rund 3.000 Unternehmen rund 285.000 EUR im Jahr ca. 3.000 EUR mind. 25.000 EUR (inkl. Betriebsmittel) Phantasie, Organisationstalent und Freude am Umgang mit Mitarbeitern und Kunden sind gefordert: Phantasie bei der Zusammenstellung und Präsentation der Gerichte und Getränke, Anleitung der Mitarbeiter zur perfekten Bedienung, Organisation eines reibungslosen Ablaufs der Feier, des Empfangs, und - ganz wichtig - der anschließenden Aufräumarbeiten. Hin zum Eventmanaging geht die Organisation von zusätzlichen Unterhaltungsprogrammen. Marktvolumen Catering insgesamt Branchenumsatz Event-Caterer Event-Caterer 6,5 Mrd. EUR (2013, DEHOGA) rund 855 Mio. EUR (2012, destatis) rund 3.000 Unternehmen Der Gesamtmarkt wuchs nach den Daten der DEHOGA in den letzten zehn Jahren noch um 16,7 Prozent, im Jahr 2013 um 3,7 Prozent. Derzeit gibt es keinen Anlass, mit Skepsis auf das Jahr 2014 zu schauen, vorausgesetzt Krisen läuten nicht eine weitere Sparrunde von Firmen und Verbrauchern ein. Allerdings kommt es nach Meinung erfahrener Praktiker derzeit immer auch auf s Konzept des Caterers wie auf die Mischung unter den Kunden an. Catering galt lange als Boombranche: Der Branchenumsatz stieg allein von 2006 auf 2007 um rasante 50 Prozent, 2009 meldeten die Statistiker dann einen Umsatzrückgang um über 4 Prozent - was weitgehend aufs Konto der Firmenkunden ging, die ihre gesamten Gastro- und Reiseaufwendungen reduzierten. 2010 kehrten die Kunden der Caterer wieder zurück und 2011 setzte sich dieser Trend mit einem Umsatzwachstum von knapp 30 Prozent im Event- Catering fort. Mit anderen Worten: Eventcatering wird zu einer deutlich konjunkturabhängigen Branche, vor allem wenn der überwiegende Teil der Kundschaft aus der Wirtschaft kommt. Ein Problem, das die Caterer mit anderen Gastronomiebetrieben teilen:: Branchenumfragen nennen die Steigerung der Energiepreise ein wesentliches Problem von 62 Prozent der Unternehmen nur knapp 19 Prozent der Unternehmen erwarten, ihre Preise derzeit entsprechend anpassen zu können. Branchenstruktur (2011): Betriebe unter 100.000 EUR Jahresumsatz rund 55 % Betriebe 100-200.000 EUR Jahresumsatz rund 10 % Während die Unternehmen der Branche durchschnittlich 12 Mitarbeiter beschäftigen, sind dies in umsatzschwachen Unternehmen nur 2,5 Personen.

VR-GründungsKonzept GK129 4 Wie viele Caterer und Party-Services tatsächlich Vollerwerbsunternehmen sind, ist schwer auszumachen. Ungezählt bleiben zahlreiche Einzelkämpfer auf dem Markt, die nebenberuflich als Mietkoch/-köchin, Zulieferer für Cafés und Kneipen oder mit ambulantem Brötchenverkauf an sommerlichen Badestränden ihr Budget aufbessern. Am anderen Ende der Skala trifft man auf hochprofessionelle Anbieter, die z.b. vom Trend profitieren, die Verpflegung von Managern outzusourcen; Stichworte: Vollwerternährung, Wellness, Ausgewogenheit statt Kantinenessen oder (Groß-) Veranstaltungen für Unternehmen ausrichten. Die Top 5 der Branche vereinen fast 328 Mio. EUR Umsatz (im Eventcatering) auf sich mithin knapp 45 Prozent des Branchenumsatzes (Deutscher Fachverlag, 2012). Allerdings gehören diese Unternehmen zum Segment der System-Gastronomie, also Ketten von selbständigen Franchisenehmern (insgesamt rund 150 selbständige Einheiten, 2012). Wettbewerber. Einen Teil des Marktes, vor allem im Privatkundensegment, bearbeiten auch Betriebe, die den Party-Service als Zusatzgeschäft sehen. Metzgereien, Bäckereien, Feinkostgeschäfte und Kaufhäuser liefern jedoch selten mehr als Speisen und Getränke. Der Allround-Service inklusive Deko, Leihgeschirr und Servierpersonal bietet dem Spezialisten mehr Chancen. Hier trifft der Gründer außer auf die eigenen Kollegen vor allem auf Restaurants. Langfristige wirtschaftliche Erfolge erfordern, besonders in Zeiten deutlicher Konsumzurückhaltung, einen Standort, der Kontakte zu gewerblichen Kunden erlaubt - ob in Marktnischen (z.b. Filmcatering) oder als Ausrichter von Events, Empfängen oder Firmenfeiern. Hier stehen die Caterer in Konkurrenz zu etablierten Restaurants bzw. gut geführten Werkskantinen.

VR-GründungsKonzept GK129 5 2. Leistungsspektrum Wer mit den Vorbereitungen für die große Feier in seinem Hause möglichst wenig zu tun haben möchte, lässt Speisen und Getränke von einem Party- Service anliefern. Aber Newcomer müssen wissen: Die Service-Palette dieser Dienstleister erweitert sich ständig - ebenso wie die Angebotsbreite. Mittlerweile laden Gastgeber nicht unbedingt nach Hause ein, sie erwarten vom Caterer auch Vorschläge zu einer geeigneten Location für eine Feier, sei es in einem Veranstaltungsraum, in einem Museum oder auf einer Brache am Stadtrand. Party-Service. Die Branche erreicht eine immer breitere Kundenschicht. Nicht für große Feiern und Events, sondern auch fürs Abendessen mit Freunden wird zunehmend auf diese Dienstleistung zurückgegriffen: Die wachsende Zahl von Single-Haushalten - in mehr als einem Drittel der deutschen Haushalte lebt nur eine Person - und gut verdienender, beruflicher stark eingespannter Menschen sorgt für neues Klientel. Die Ansprüche der Kunden an Qualität, Vielfalt, Genuss und Stil steigen permanent, und das nicht nur in Bezug auf die Speisen. Wer ganz entspannt feiern möchte, mietet sich für sein Fest einen Cocktailmixer und heuert einen Spitzenkoch für das auf den Punkt gekochte Dinner in den eigenen vier Wänden an. Neben den traditionellen kalten und warmen Buffets, Spanferkeln und Kanapees werden auch Naturkostbuffets, Ethno-Cuisine, Finger-Food, Biofleisch oder komplette Vier-Gänge-Menüs gewünscht. Bio-Küche: Laut Angaben des BNN macht der Bio-Umsatz im gesamten Bereich der Außer-Haus-Verpflegung inkl. Restaurants und Catering nur rund 300 Mio. EUR aus nicht einmal ein Prozent am Gesamtumsatz. Deutschlandweit haben insgesamt rund 870 Küchen ein Biozertifikat (2009), das heißt nehmen am Kontrollverfahren für den ökologischen Landbau teil. Noch einmal so viele Anbieter arbeiten nach Expertenschätzung vorwiegend mit Bioprodukten, ohne sich dies zertifizieren zu lassen. Nach einer Umfrage (food service, 2009) fragen im Bereich der Gastronomie die Verbraucher hauptsächlich nach Bio- Gemüse, Bio-Obst und Bio-Salaten, geringer ist das Interesse bei Fleisch, Fleischund Milchprodukten. Vegetarische Trends: Laut Vegetarierbund essen in Deutschland rund 7 Mio. Menschen vegetarisch, eine nicht zu vernachlässigende Zielgruppe; selbst Sternerestaurants bieten mittlerweile fleischlose Gerichte an und setzen ihren Ehrgeiz darein, ihre gewohnten Standards in diesem Teil der Speisekarte zu präsentieren. Etwa 700.000 Menschen, so schätzen die Experten, lebt rein vegan, verzichtet also auf jegliches Tierprodukt. Solche Gerichte sollten nur ins Angebot aufgenommen werden, wenn die Köche über entsprechende Erfahrung verfügen. Ggf. können einzelne traditionelle Gerichte als vegan gekennzeichnet werden (beispielsweise Reibekuchen ohne Verwendung von Ei in Pflanzenöl gebraten oder reine Gemüsesuppen). Die neueste Herausforderung in diesem Zusammenhang: Rohkost etwa eine halbe Million Deutsche sollen diesem Trend folgen. Mietkoch. Alternative oder Vorstufe eines Party-Service kann die Tätigkeit als Mietkoch / -köchin sein. Die Idee, für andere Leute in deren eigener Küche zu kochen, ist ohne viel Startkapital und mit minimalem Risiko realisierbar. Der Mietkoch übernimmt die Zubereitung der Gerichte für das Fest, berät die Gastgeber bei der Zusammenstellung des Menüs und der Getränke, hilft beim Einkauf und nach Absprache auch bei den Aufräumarbeiten.

VR-GründungsKonzept GK129 6 Sie brauchen Kochkunst und Improvisationsgeschick: Selten werden Sie in professionellen Küchen arbeiten, im Zweifelsfall müssen Sie auf zusätzliche Geräte aus dem eigenen Fundus zurückgreifen. Klären Sie alle wichtigen Einzelheiten vorher: Umfang, Zeitplan, Einkaufen, eventuelles Kellnern und den anschließenden Abwasch. Sollte der Auftraggeber alles in Ihre Hände legen, werden Sie Hilfe von gastronomieerfahrenen Kräften benötigen. Je nach Aufwand kann das Grundhonorar pro Abend bei einem einfachen Menü für zwei Personen bei 75-100 EUR liegen oder für ein Essen mit vier Gängen für ca. zehn Personen bei bis zu 800 EUR. Mundpropaganda ist gerade in diesem Segment ein wichtiger Werbefaktor, jedoch empfiehlt sich eine Anzeige (am besten regelmäßig) in Stadtmagazinen oder Tageszeitungen. Bei konstantem Auftragseingang - mit den entsprechenden Vorbereitungen - lohnt sich die Einrichtung einer professionellen Küche und der Kauf von Gefrierschränken, um Zutaten vorher bereitstellen zu können oder um Speisen, die viel Zeitaufwand erfordern, zu Hause vorzubereiten. Mit zunehmender Erfahrung entwickelt sich der Übergang zum Party-Service fast von allein. Gewerbliche Kunden. Eine ganz andere Geschäftsidee ist das Catering für Restaurants oder Kantinen. Für viele Restaurants ist es eine lohnende Überlegung, arbeitsaufwendige Zutaten nicht selbst herzustellen, sondern sich diese von einer Service-Firma zuliefern zu lassen. Hier bietet sich eine Lücke für Existenzgründer: So können Sie fertig geputztes und geschnittenes Gemüse, Süßspeisen o.ä. anbieten oder sogar vollständige Gerichte liefern. Auch (Bier-) Kneipen, Cafes oder Bistros könnten Zielgruppen sein. Spezielle Zielgruppen: kleinere Firmen, die sich keine eigene Kantine leisten können. Statt sich in der Mittagspause an der nächsten Imbissbude zu verköstigen, sind die meisten Mitarbeiter sicher dankbar für knackige Salate oder kleine, schmackhafte Gerichte. private Kinderläden /-gärten, die sich keine eigene Küchenkraft leisten können oder wollen. Gerade bei den Kleinen kommt es auf die richtige Mischung zwischen Lieblingsgerichten und Vollwerternährung an. kleinere Seniorenheime oder Seniorenwohngemeinschaften. Hier kann sich der spezialisierte Caterer mit einem angepassten Speiseplan von anderen Anbietern abheben (spezielle Nährstoffe, auf den nachlassenden Gaumen der Senioren abgestimmtes Würzen, ausreichend Eiweiß etc.).

VR-GründungsKonzept GK129 7 3. Präsentation und Service Neben der Herstellung des Menüs oder Buffets ist die Präsentation Ihre Aufgabe. Kreativität ist in beiden Bereichen gefragt. Die präzise Umsetzung von vereinbarten Speisen, Dekos und Service ist eine Frage der Logistik. Das müssen Sie für den Kunden erledigen: Bereitstellung von Geschirr, Besteck, Servietten Organisation von Festen und Picknicks im Freien Beschaffen von Getränken in Zusammenarbeit mit einem Getränkemarkt, einer Weinhandlung oder Brauerei Bedienung während des Partyverlaufs Reinigung der Räume am Tag danach Falls gefordert, sollten Sie in der Lage sein, Tische, Stühle und evtl. Ausweichzelte für schlechtes Wetter zu besorgen. Bezugsquellen: Aufträge werden häufig recht kurzfristig erteilt. Entsprechend eng sind die Grenzen für Ihre Planung. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Lieferanten daher auf Schnelligkeit und Pünktlichkeit. Preise / Konditionen für Getränke und zusätzliche Speisen bzw. Grundstoffe für Ihre Küche; Lieferfristen und Flexibilität Zahlungsfristen und -modalitäten Gleichbleibende Qualität der Ware Zusatz-Service. Betreuung für anwesende Kinder; Babysitting-Service für Gäste, die sonst nicht kommen könnten; Vorschläge für und Organisation des Unterhaltungsprogramms; je nach Adresse Abhol- und Bringedienste für Gäste. Stellen Sie sich auf Sonderwünsche Ihrer Kunden ein, dabei sind Kellner und Küchenkräfte in historischen Kostümen keineswegs die ausgefallensten. Bei entsprechender Honorierung sollte Ihr Service alles Machbare organisieren können. Nutzen Sie diesen Wettbewerbsvorteil gegenüber reinen Verpflegungsunternehmen und sichern Sie sich so Ihren Anteil am wachsenden Markt des "Event-Managements". Personal. Ihre Mitarbeiter sind die Visitenkarte des Betriebes. Stellen Sie sich mit der Zeit eine Kartei von guten freien Mitarbeitern und Aushilfen zusammen, auf die Sie von fall zu Fall zurückgreifen können. Für größere Events / Partys brauchen Sie vor allem Service-Personal, zudem Garderobiere, Küchenhilfen, evtl. Reinigungskräfte und Unterhaltungskünstler. Diese zusätzlichen Mitarbeiter können Sie über Studentenvermittlungsdienste, Zeitarbeitsunternehmen und Künstlervermittlungsdienste der Arbeitsämter zusammenstellen. Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Auswahl Ihres Küchenchefs / Ihrer Küchenchefin walten lassen. Sie sollten auch ausgefallene Wünsche erfüllen können, bei Hektik und in fremder Umgebung kühlen Kopf bewahren. Das Küchenpersonal muss zuverlässig und effektiv arbeiten. Bei kleineren Aufträgen werden Sie mit Ihrer Stammbelegschaft (zum Beispiel zwei Voll- und eine Hilfskraft) klarkommen.

VR-GründungsKonzept GK129 8 Wenn nicht gerade ein Kostümfest oder andere ausgefallene Konzepte gefahren werden, stellen die Mitarbeiter ihre Garderobe selbst. Aber: Ihre Aufgabe ist, jeweils eine klare Ansage zu geben, was zum Anlass angemessen ist. Es empfiehlt sich, wenn Mitarbeiter keine passende Garderobe zur Verfügung haben, mit einem Arbeitskleidungsverleih zusammenzuarbeiten, in besonderen Fällen mit Kostümausstattern. Aushilfskräfte: Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind gut ein Fünftel der Mitarbeiter in der Gastronomie geringfügig Beschäftigte. Die sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen bzw. Möglichkeiten, der so genannten Geringfügigen Beschäftigung (Entgeltobergrenze: 450 Euro monatlich) und bei der kurzfristigen Beschäftigung sind ebenso vielfältig wie kompliziert. Krankenkassen und Kammern halten zum Thema Minijobs ausführliche Informationsschriften bereit (auch im Internet). Achtung: Nach dem 1.1.2013 begonnene Minijobs sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers von der Rentenversicherungspflicht befreit (schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber). Studenten: Auch Studenten sind rentenversicherungspflichtig. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden werden sie zudem kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden addiert und führen bei Überschreitung des Limits ebenfalls zur Versicherungspflicht. Marketing. Präsentieren Sie auch sich selbst und Ihr Unternehmen. Ihre Werbeträger sollten eine gleiche oder ähnliche graphische Gestaltung erhalten, sozusagen als Firmenmarke zum Wiedererkennen. Üblich und hilfreich sind Visitenkarten und Flyer mit Service und ggf. Preisbeispielen. Auch der eigene Transporter wird als Werbeträger genutzt, der in der gesamten Umgebung von der Existenz des Unternehmens kündet. Unverzichtbar ist eine Anzeige im Branchenfernsprechbuch, aus der hervorgehen sollte, was Sie der Konkurrenz voraushaben oder welchen besonderen Service Sie bieten. Annoncen in Tageszeitungen, Stadtteilzeitungen und Anzeigenblättern sind nur sinnvoll, wenn man regelmäßig inseriert. Gewerbliche Kunden kann man direkt ansprechen. Man sollte sich aber vorher genau überlegen, welche Dienstleistung dort regelmäßig in Frage kommen könnte. Internet: Auftraggeber suchen Dienstleister zunehmend im Internet, was allerdings nicht mit E-Commerce gleichzusetzen ist: Dieser macht in der Branche durchschnittlich nur 2,1 Prozent vom Umsatz aus (2011). Potentielle Kunden erwarten mindestens Preise oder Preisbeispiele, um zu beurteilen, ob Ihr Unternehmen im Rahmen des jeweiligen Budgets arbeitet. Gleichzeitig erhöht der bequeme Vergleich den Preisdruck auf die Anbieter. Im Bereich Gastgewerbe ist die eigene Homepage mittlerweile weit verbreitet (62 % aller Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter), sie wird vorwiegend für Speisekarte / Preislisten sowie Online-Bestellungen im Lieferservice genutzt (70 % bzw. 51 %, destatis 2008). Grund genug für Existenzgründer, das eigene Angebot, Stärken, aber auch Lücken, professionell auf die eigene Webpage zu hieven, auch wenn kein eigentlicher E-Commerce beabsichtigt ist. Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte des Geschäfts und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie die Küche daherkommen.

VR-GründungsKonzept GK129 9 Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger umfänglich dem Telemediengesetz vor allem ein fehlerhaftes Impressum kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail, neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie E-Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen muss nicht nur diese aufgeführt sein, sondern auch der Staat, in dem sie erworben wurde. Zusatznutzen Newsletter: Die Gesetzeslage ist hier sehr deutlich: Elektronische Newsletter dürfen nur auf ausdrückliche Anforderung an eigene Kunden versandt werden. Sie dienen also in erster Linie der Pflege von Stammkunden. Immerhin sind solche Newsletter (gut die Hälfte der Bezieher wünschen einen vierzehntägigen oder monatlichen Rhythmus) auf Dauer preiswerter zu organisieren als Werbeschreiben und gedruckte Handzettel.

VR-GründungsKonzept GK129 10 4. Kalkulationshilfen Durchschnittsumsatz rd. 285.000 EUR im Jahr (2012, netto) Hilfreich als Zielgröße, die sich allein arbeitende Anfänger und Mietköche für die ersten Geschäftsjahre stecken sollten, dürfte der jährliche Umsatz pro Beschäftigtem sein. Dabei erzielte nach den Daten des Statistischen Bundesamtes, die eine breite Zahl von Unternehmen erfassen, ein Beschäftigter der Branche rund 30.000 EUR im Jahr, in den umsatzschwachen Kleinunternehmen liegt der Wert bei rund 20.000 EUR (2011). Kostenstruktur. Wie in der Branche von bestehenden Unternehmen im Schnitt gewirtschaftet wird, zeigen Daten des Statistischen Bundesamtes zur Kostenstruktur (2011): Personalkosten 29,4 % v. Umsatz Materialeinsatz 29,2 % v. Umsatz Handelswareneinsatz 1,0 % v. Umsatz Miete / Pacht 7,5 % v. Umsatz Sonstiger Aufwand 21,1 % v. Umsatz Steuerliches Betriebsergebnis 11,8 % v. Umsatz In die statistisch erfassten Personalkosten fließen Gehälter von angestellten Geschäftsführern der wenigen großen Unternehmen ein, nicht aber Privatentnahmen bzw. der Unternehmerlohn von Inhabern kleiner Cateringfirmen. Im "Sonstigen Aufwand" enthaltene Fremdleistungen - ob für die eigene Werbung, für Mietporzellan oder aufwändiges Feuerwerk zum Dessert - können erhebliche Vorkosten für den Caterer verursachen. Zu den Kostenfaktoren für die Gastronomie gehören auch die GEMA- und GVL-Gebühren, die bei Live-Musik, beim Abspielen von Tonträgern (auch Musik aus dem Radio oder Internet) oder TV-Übertragungen anfallen. Eine Reform der Gebührenordnung wurde von Anfang 2013 auf 2014 verschoben und in Verhandlungen mit dem Branchenverband DEHOGA den Bedürfnissen der Branche angepasst. Über die Einzelheiten informiert die DEHOGA (respektive das GEMA-Handbuch), hier ein grober Überblick: Die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Livemusik, z.b. im Rahmen von Festen oder Galas mit Essen und Musik, richten sich nach Raumgröße und Eintrittsgeld (nur ein Drittel wird i.d.r. der Musik zugerechnet). Auch hier werden die Tariferhöhungen über mehrere Jahre verteilt. Auf die GEMA-Gebühren werden zusätzlich 20 Prozent Aufschlag für die Künstler der GVL erhoben, 25 Prozent bei TV-Übertragungen auf Großbildschirmen. Das Inkasso übernimmt die GEMA. Eine Einigung mit der VG Media über eine Gebührenerhöhung für Fernseh- und Radioübertragungen steht noch aus. Die GEMA übernimmt auch hierfür das Inkasso. Betriebliche Versicherungen. Neben der Haftpflicht ist eine Versicherung gegen Unfälle, Schäden, Aufsichtspflichtverletzungen und Beschädigung oder Verlust bewachter Garderobe zu empfehlen. Zusätzlich zu den Sachversicherungen können Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen werden.

VR-GründungsKonzept GK129 11 Arbeitslosenversicherung. Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung. Krankenversicherung. Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger. Alters- / Risikovorsorge. Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab 1.1.1961 geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet.

VR-GründungsKonzept GK129 12 5. Investitionsrahmen Kapitalbedarf Mietkoch Kapitalbedarf Catering ca. 3.000 EUR mind. 25.000 EUR (inkl. Betriebsmittel) Mietköche. Nicht jeder Auftraggeber hat eine optimal ausgestattete Küche, in der Sie alles vorfinden. Mietköche kommen bei der Vorbereitung der Speisen mit einer einfachen Kücheneinrichtung aus. Einen festen Fundus an eigenen Küchengeräten anzuschaffen, ist ratsam. Die Kosten für die abendliche Bewirtung werden meist vom Auftraggeber vorfinanziert. Catering. Wenn Sie mit einem Lieferservice von Zuhause aus starten, benötigen sie zunächst Telefon/Handy, Fax etc. für das Organisatorische sowie eine ordnungsgemäß abgenommene Kücheneinrichtung und Kühlgeräte. Häufiger allerdings ist der Start mit einem Team (und den entsprechenden Personalkosten), einer eigenen Küche und einem Lagerraum, die jeweils den Vorschriften der professionellen Hygiene und des Arbeitsschutzes entsprechen müssen. Sie werden einen Kleintransporter benötigen, mit dem Sie die fertig dekorierten Platten und Getränkekisten zum Kunden bringen. Für einen professionellen Party-Service bedarf es also einiger Investitionen. Anlaufzeit. Erfahrungsgemäß kann es länger als ein Jahr dauern, bis die (bezahlten) Rechnungen auch nur die Kosten decken. Und: Während dieser Zeit müssen Sie auch Ihre privaten Ausgaben bestreiten können. Entsprechende Rücklagen gehören zum Finanzierungskonzept. Berücksichtigen Sie darin auch Kosten, die weniger handgreiflich sind. Dazu gehören Ausgaben für Visitenkarten, Briefpapier, die Eröffnungswerbung (Annoncen, die Entwicklung einer eigenen Internetpräsenz, Eintrag ins Branchenbuch etc.).

VR-GründungsKonzept GK129 13 6. Finanzierung Bei den relativ niedrigen Investitionskosten der Branche können viele Existenzgründer ihre Selbständigkeit mit eigenen Mitteln bzw. einem Privatkredit finanzieren. Sollte in Ihrem Fall ein höherer Kapitalbedarf auf Sie zukommen (z.b. für Messestände), können für Ihre Investitionen außer den üblichen Bankkrediten auch Landesdarlehen oder zinsgünstige KfW-Mittel beantragt werden. Kredithilfen. Auch für vergleichsweise übersichtlichen Investitionsbedarf bzw. Betriebsmittel reicht das Eigenkapital nicht unbedingt aus. Speziell zur Finanzierung von Gründungsvorhaben bis 100.000 EUR Kapitalbedarf (davon bis 30.000 EUR für Betriebsmittel) dient das Programm ERP-Gründerkredit-StartGeld, zu beantragen über die Hausbank. Die Vorteile für den Gründer sind verbilligte Zinsen und vergleichsweise lange Laufzeiten, ggf. auch einige tilgungsfreie Jahre. Existenzgründer können aber auch Fördermittel aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert. Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen 10.000 EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt (bis 100.000 EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung.

VR-GründungsKonzept GK129 14 Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab 5.000 EUR bis 5 Mio. EUR + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max. 150.000 EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max. 100.000 EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + MONEX-Mkrofinanzierung mit Darlehen bis max. 10.000 EUR (Anschlussfinanzierungen bis 20.000 EUR; spezielle Varianten für Frauen, das Handwerk und die Kreativbranche) + Exi- Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt) Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen 12.000 EUR und 310.000 EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind. 2500 EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind. 25.000 EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen 20.000 EUR und 250.000 EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis oder ein erstes Warenlager sowie Betriebsmittel zwischen 5.000 EUR und 250.000 EUR + Mikrokredite bis 25.000 EUR aus KMU-Fonds + Gründungsfinanzierungen bis max. 10 Mio. EUR aus KMU-Fonds, ab 250.000 EUR i.d.r. nur in Kooperation mit der Hausbank Bremen u.a.: BAB-Mikrokredit bis max. 25.000 EUR / BAB- Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max. 50.000 EUR (bei max. 100.000 EUR Finanzierungsbedarf) + Ergänzungsdarlehen ab 150.000 EUR (max. 50 % des Hausbankdarlehens) + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max. 2.800 EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: Darlehen bis max. 17.500 EUR (35.000 EUR bei Gemeinschaftsgründung) für erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Kleindarlehen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max. 10.000 EUR Niedersachsen u.a.: MikroSTARTer Niedersachsen - Darlehen zwischen 5.000 EUR und 30.000 EUR (derzeit regional beschränkt) + Niedersachsen-Gründerkredit zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR für Investitionen sowie bis zu 500.000 EUR für Betriebsmittel und ggf. ein erstes Warenlager + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen)

VR-GründungsKonzept GK129 15 Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind. 25.000 EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten) + Gründungsberatung (max. 50% / 400 EUR pro Tagewerk Zuschuss, i.d.r. für 4 Tagewerke) Rheinland-Pfalz u.a.: Darlehen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR, dabei Betriebsmittel bis 500.000 EUR) + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: IB.Mikrokredit ab 3.000 EUR bis max. 15.000 EUR + Starthilfedarlehen bis 100.000 EUR Investitionsbedarf und/oder 50.000 EUR Betriebsmittelbedarf (je Gründer, ab 100.000 EUR Finanzierungsbedarf 15 % Eigenkapital erforderlich) + Zuschuss aus dem Zukunftsprogramm Arbeit zur Gründungsberatung / -schulung von 50 % der Kosten / max. 300 EUR für max. 5 Tagewerke Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat. Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter www.geno-star.de Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en)

VR-GründungsKonzept GK129 16 7. Spezielle Gründerinfos Gründerqualifikation. Voraussetzung für den langfristigen Erfolg sind neben fachlichen Qualitäten gute kaufmännische Kenntnisse. Während in der Ausbildung Fachwissen erworben wird, mangelt es den meisten jungen Schauwerbegestaltern an betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, die sie bei den Preisverhandlungen dringend benötigen. Es ist sicher hilfreich eine gewisse Zeit als angestellter Schauwerbegestalter Erfahrungen zu sammeln und entsprechende Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompetenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Öffentliche Aufträge. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird zunehmend formalisiert. Das Mitbieten erfordert gerade bei Anfängern viel Zeitaufwand und den Erwerb von erheblichem Verfahrens-Know-how, auch was die Vergabe / Information über das Internet angeht. Auftragberatungsstellen können den Einstieg erleichtern und damit die Chance, zum Zuge zu kommen erhöhen. Es gibt drei Arten von Vergabe: Öffentliche Ausschreibungen in amtlichen Mitteilungsblättern, auf die sich jedes Unternehmen bewerben kann. bei Aufträgen ab 200.000 EUR muss mit europäischen Mitbewerbern gerechnet werden

VR-GründungsKonzept GK129 17 Beschränkte Ausschreibungen für Leistungen, die nur ein kleiner Kreis von (Fach-) Firmen überhaupt erbringen kann nur bei Aufträgen bis zu einem Volumen von 25.000 EUR erlaubt Freihändige Vergabe, bei der lediglich drei Anbieter aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben (erfolgt z.b. bei patentgeschützten Leistungen / Lieferungen bzw. im Rahmen von zusammenhängenden Projekten) nur bei Aufträgen bis 2.500 EUR Wichtig: Den Kriterienkatalog der Auftragsbeschreibung genau einhalten bei Abweichungen fällt auch ein sonst wirtschaftliches Angebot aus dem Wettbewerb. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag wirtschaftlich bedeutet: ein günstige Relation von Preis und Qualität, die u.a. durch den Nachweis der fachlichen Eignung und/oder Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflusst wird. Letztere muss durch eine Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden, und zwar erfordert jedes Bieterverfahren erneut (VOB/A 8): Auszug aus dem Handelsregister Bankauskunft Eintrag ins Gewerbezentralregister Auskunft über ggf. Einträge im Landeskorruptionsregister ggf. Eintrag in die Handwerksrolle Diese Papierflut, die auch jedes Mal mit Kosten verbunden ist), kann vermeiden, wer am Präqualifikationsverfahren des pq-vereins teilnimmt. Staatliche Stellen können auf die entsprechenden Internetseiten zugreifen und sich der Eignung und Seriosität eines Bieters vergewissern.

VR-GründungsKonzept GK129 18 8. Recht Als Mietkoch oder Caterer benötigen Sie weder eine Schankerlaubnis noch einen Reisegewerbeschein. Sollten Sie Speisen in eigener Küche herstellen und dann ausliefern, unterliegen Sie den Anforderungen und Vorschriften der Lebensmittelhygiene. Lebensmittelrecht. Die europäische Verordnung 852/2004 über lebensmittelhygiene regelt die hygienischen Anforderungen an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln sowie die Durchführung betriebseigener Maßnahmen und Kontrollen. Die meisten Kontrollen (nach einem Eigenkontrollkonzept / HACCP-Konzept), wie z.b. beim Wareneingang, bei der Lagerhaltung, ggf. bei der Speisenausgabe, sollten durch Temperaturmessungen vorgenommen werden. Kontrollen: Nach dem HAACP-Konzept muss bei einer Eigenfertigung der gesamte Prozess überwacht, kontrolliert und dokumentiert werden. Beim Verkauf von loser Milch ist außerdem noch eine Milchhandelserlaubnis nötig. Für die Abgabe von rohem Hackfleisch ist neben der die Sach- und Fachkunde nachzuweisen (Prüfungen und Kurse bei der IHK). Grundsätzlich wird beim Umgang mit Lebensmitteln eine Belehrung der Beschäftigten nach dem Infektionsschutzgesetz verlangt. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, die folgenden Belehrungen übernimmt der Arbeitgeber. Im "Hygiene-Leitfaden für die Gastronomie", herausgegeben von der DEHOGA, werden die zu beachtenden Anforderungen übersichtlich und praxisgerecht dargestellt. Außerdem werden betriebliche Maßnahmen und Kontrollen sowie Dokumentationshilfen in Form von Checklisten vorgeschlagen. Gewerbeanmeldung bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Davon werden automatisch in Kenntnis gesetzt das Finanzamt das Gewerbeaufsichtsamt die Ordnungsbehörden die Berufsgenossenschaft Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird jedes Unternehmen kammerzugehörig und damit beitragspflichtig. Sollte das Finanzamt innerhalb von wenigen Wochen keine Steuernummer zugeteilt haben, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, eine persönliche Mitteilung zu machen. Mitarbeiter. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt. Innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, die sie gegen berufliche Unfälle und Krankheiten versichert. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte. In der Gastronomie müssen die Beschäftigten nicht nur ihren Sozialversicherungsausweis während der Arbeit ständig bei sich haben, sondern seit 1.1.2009

VR-GründungsKonzept GK129 19 auch einen amtlichen Identitätsnachweis wie den Personalausweis (schriftliche Belehrung der Mitarbeiter!). Außerdem hat der Arbeitgeber für jeden zur Mitführung des Ausweises verpflichteten Beschäftigten spätestens am Tag nach der Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung an die Krankenkasse vorzunehmen. Steuerfallen. Auch Gründer, die sich beim Thema Unternehmenssteuern von Anfang an der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, müssen sich selbst in Grundzügen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer Unternehmensgründung befassen. Wichtig für viele, wenn sie (in der Anfangsphase) ohne Mitarbeiter arbeiten: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits durch die gemeinsame Tätigkeit / Kooperation zweier Personen entstehen und dann ohne dass die Partner dies wissen zu weit reichenden steuerlichen Konsequenzen führen, ggf. verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die Partner.

VR-GründungsKonzept GK129 20 9. Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Tel. 0711/123-2786, Fax 0711/123-2556 E-Mail: ifex@mfw.bwl.de www.gruendung-bw.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, 80538 München Tel. 089/21620-0, Fax 089/2162-2760 E-Mail: info2010@mittelstand-in-bayern.de www.startup-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de www.gruenden-in-berlin.de E-Mail: -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/9013-8444 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de www.berlin.de/sen/wirtschaft/foerderung/gruenden/index.html Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, 28195 Bremen Info-Line Bremen: 0421/32 34 64-12 Info-Line Bremerhaven: 0471/14 04 60 E-Mail: info@begin24.de www.begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, 22305 Hamburg Tel. 040/611 7000, Fax 040/611 700 19 Kontaktformular: www.hei-hamburg.de/103,kontakt.html www.hei-hamburg.de Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon E-Mail: -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do 9.00-15.30 Uhr unter: www.gruender-mv.de/info/gruendertelefon/index.html Online-Beratung: www.gruender-mv.de/service/onlineberatung/index.html www.gruender-mv.de

VR-GründungsKonzept GK129 21 Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover E-Mail: info@nbank.de www.nbank.de Existenzgründung in Niedersachsen: www.nbank.de/unternehmen/wirtschaft/existenzgruendung Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: www.startercenter.nrw.de/startercenter/startercenter-adressen.html Infoline: 0211/ 837 1939 (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: www.startercenter.nrw.de/impressum/kontakt.html www.startercenter.nrw.de Förderlotse: www.nrwbank.de/de/foerderlotse/produktsuche/index.html Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, Tel. 06131/16-2525 www.gruendungsinitiative.rlp.de Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/6172-1333 (Mo.-Do. 9-17 Uhr; Fr. 9-15 Uhr) E-Mail: beratung@isb.rlp.de www.isb.rlp.de Förderfinder: http://isb.rlp.de/de/wirtschaft/foerderfinder-assistent/ Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: www.ib-sh.de/foerderlotse Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/9905-3383 E-Mail: info@ib-sh.de www.ib-sh.de/existenzgruendung Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.existenzgruender.de Kammern Service der Industrie- und Handelskammern: Existenzgründungsberatung Vermittlung/Benennung von Spezialisten und weiterführenden Beratungseinrichtungen Auskunft über gewerberechtliche Fragen Wegweiser zu den Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln etc. Links zu allen IHKs: www.dihk.de/ihk-finder Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.v. Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart Tel. 0711/22 55 00 60, Fax 0711/22 55 00 77 E-Mail info@bw.ihk.de www.bw.ihk.de

VR-GründungsKonzept GK129 22 IHK Bodensee-Oberschwaben: www.weingarten.ihk.de IHK Ulm: www.ulm.ihk24.de IHK Ostwürttemberg: www.ostwuerttemberg.ihk.de IHK Reutlingen www.reutlingen.ihk.de IHK Hochrhein-Bodensee: www.konstanz.ihk.de IHK Rhein-Neckar: www.rhein-neckar.ihk24.de IHK Karlsruhe: www.karlsruhe.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de IHK Nordschwarzwald: www.nordschwarzwald.ihk24.de IHK Südlicher Oberrhein: www.suedlicher-oberrhein.ihk.de IHK Heilbronn-Franken: www.heilbronn.ihk.de IHK Region Stuttgart: www.stuttgart.ihk.de Bayerischer Industrie- und Handelskammertag BIHK e.v. Balanstraße 55 59, 81541 München Tel. 089/5116-0, Fax 089/5116-1240 E-Mail: info@bihk.de www.bihk.de IHK Aschaffenburg: www.aschaffenburg.ihk.de IHK zu Coburg: www.coburg.ihk.de IHK für München und Oberbayern: www.muenchen.ihk.de IHK für Niederbayern in Passau: www.passau.ihk.de IHK Nürnberg für Mittelfranken: www.nuernberg.ihk.de IHK für Oberfranken Bayreuth: www.bayreuth.ihk.de IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim: www.ihk-regensburg.de IHK Schwaben: www.schwaben.ihk.de IHK Würzburg-Schweinfurt: www.wuerzburg.ihk.de Industrie- und Handelskammer Berlin Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Tel. 030/315 10-0, -667, Fax 030/315 10-166 E-Mail: service@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Handelskammer Bremen Am Markt 13, 28195 Bremen Tel. 0421/3637-0, Fax 0421/3637 299 E-Mail: service@handelskammer-bremen.de www.handelskammer-bremen.de IHK Bremerhaven: www.bremerhaven.ihk.de Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Tel. 040/36 13 8-138, Fax 040/36 13 8-401 E-Mail: service@hk24.de www.hk24.de IHKs in Mecklenburg-Vorpommern: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel. 0385/51 03-0, Fax 0385/51 03-999 E-Mail: info@schwerin.ihk.de www.ihkzuschwerin.de IHK Neubrandenburg: www.neubrandenburg.ihk.de IHK Rostock: www.rostock.ihk24.de Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag Hinüberstraße 16-18, 30175 Hannover Tel. 0511/33708-75, Fax 0511/33708-79 E-Mail: n-ihk@n-ihk.de www.n-ihk.de IHK Hannover: www.hannover.ihk.de IHK Lüneburg-Wolfsburg: www.ihk-lueneburg.de Oldenburgische IHK: www.ihk-oldenburg.de IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim: www.osnabrueck.ihk24.de IHK für Ostfriesland und Papenburg: www.ihk-emden.de IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum: www.stade.ihk24.de IHK NRW - Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Marienstraße 8, 40212 Düsseldorf Tel. 0211/367 02-0, Fax 0211/367 02-21 E-Mail: info@ihk-nrw.de www.ihk-nrw.de IHK Aachen: www.aachen.ihk.de IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland: www.ihk-arnsberg.de IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: www.ostwestfalen.ihk.de IHK Mittleres Ruhrgebiet: www.bochum.ihk.de IHK Bonn / Rhein-Sieg: www.ihk-bonn.de

VR-GründungsKonzept GK129 23 IHK Lippe zu Detmold: www.detmold.ihk.de IHK zu Dortmund: www.dortmund.ihk24.de IHK zu Düsseldorf: www.duesseldorf.ihk.de Niederrheinische IHK Duisburg Wesel Kleve zu Duisburg: www.ihk-niederrhein.de IHK für Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen zu Essen: www.essen.ihk24.de Südwestfälische IHK zu Hagen: www.sihk.de IHK zu Köln: www.ihk-koeln.de IHK Mittlerer Niederrhein: www.krefeld.ihk.de IHK Nord Westfalen: www.ihk-nordwestfalen.de IHK Siegen: www.ihk-siegen.de IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: www.wuppertal.ihk24.de IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz c/o IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz Tel. 0261/106-0, Fax 0261/106-234 E-Mail: service@koblenz.ihk.de www.ihk-arbeitsgemeinschaft-rlp.de IHK zu Koblenz: www.ihk-koblenz.de IHK für die Pfalz: www.pfalz.ihk24.de IHK Rheinhessen: www.rheinhessen.ihk24.de IHK Trier: www.ihk-trier.de Arbeitsgemeinschaft IHK Schleswig-Holstein Flensburg Kiel Lübeck Bergstraße 2, 24103 Kiel Tel. 0431/5194-0, Fax 0431/5194-234 E-Mail: ihk@kiel.ihk.de www.ihk-schleswig-holstein.de Betriebs-/Existenzgründungsberatung Beratung der Länder: www.existenzgruender.de/gruendermagazin/beratung-adressen/foerderung_exgr/index.php RKW Deutschland GmbH Kontorhaus Charlottenstraße 65, Quartier 203 / Kronenstraße 18-19, 10117 Berlin Tel. 030/20 622 59-0, Fax 030/20 622 59-50 E-Mail: info@rkw-d.de www.rkw-d.de Das RKW Deutschland GmbH (RKW-D) ist die Dachorganisation der regionalen RKWs. RKW - Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.v. Düsseldorfer Str. 40 A, 65760 Eschborn Tel. 06196/49 5-0 Kontakt: www.rkw.de/portal/kontakt/ www.rkw.de Das RKW Kompetenzzentrum ist eine Einrichtung des RKW-Bundesvereins. Es bietet schnelle, pragmatische Lösungen für heutige und künftige Herausforderungen in kleinen und mittleren Unternehmen. Beratung vor Ort: Linkkarte auf dem RKW Portal: www.rkw.de Die folgenden Verbände legen an die Qualität ihrer beratenden Mitglieder hohe Maßstäbe an und können Existenzgründungsberater aus den Regionen benennen. Die Beratungskosten werden im Allgemeinen vom Bund bezuschusst. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.v. Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn Tel. 0228/9161-0, Fax 0228/9161-26 E-Mail: info@bdu.de www.bdu.de Vereinigung Beratender Betriebs- und Volkswirte (VBV) e.v. Blütenweg 12, 22589 Hamburg Tel. 040/8980 7018, Fax 040/8980 7019 E-Mail: info@vbv.de www.vbv.de

VR-GründungsKonzept GK129 24 Bundesverband der Wirtschaftsberater (BVW) e.v. Lerchenweg 14, 53909 Zülpich Tel. 02252/81361, Fax 02252/2910 E-Mail: info@bvw-ev.de www.bvw-ev.de BUS Betreuungs- und Unternehmensberatungs GmbH Kunstmühlstraße 12a, 83026 Rosenheim Tel. 08031/887 35 070, Fax 08031/887 39 85 www.bus-netzwerk.de E-Mail: info@)bus-netzwerk.de Regionale Ansprechpartner: www.busnetzwerk.de/kontakt/bus_vor_ort/index.html Infos zu öffentlichen Fördermitteln GENO-STAR, das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehnskassen, informiert nicht nur über Fördermittel, sondern berechnet unverbindlich einen optimalen Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan und liefert Hinweise auf einzureichende Unterlagen. Internet-Service: Förderrechner + Förderprogramme + Förderlexikon + Adressen der lokalen genossenschaftlichen Banken www.geno-star.de KfW-Infocenter: 0800 539-90 01 Montag bis Freitag von 8:00-17:30 Uhr (Zentrales Förderinstitut des Bundes - die KfW-Bankengruppe fördert u. a. Existenzgründer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen.) E-Mail: infocenter@kfw.de www.kfw.de/inlandsfoerderung/unternehmen/gründen-erweitern/ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Tel. 030-340 60 65 60 Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Finanzierungshotline Tel. 03018 615-8000 Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de www.existenzgruender.de/gruendermagazin/beratung-adressen/infotelefone/index.php http://www.existenzgruender.de/gruendermagazin/beratung-adressen/foerderung_exgr/index.php Förderdatenbank (Förderprogramme und Finanzhilfen) Hier gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. www.foerderdatenbank.de Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank L-Bank 76113 Karlsruhe Tel. 0721/122-2345, Fax 0721/122-2674 www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungenundfinanzierungen/wissenswerteszurwirtschaftsfoer derung/wirtschaftsfoerderunguebersicht.xml?ceid=118980 LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17, 80539 München Kundencenter: 08 00-2 12 42 4 0 Tel. 089/21 24-0, Fax 089/21 24-22 16 E-Mail: info@lfa.de www.lfa.de