Lfd. Nr. 2/2013 Gemeinde Kapfenstein Seite 1 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 01. März 2013 im Gemeindesaal des Gemeindezentrums, Kapfenstein 123. Die Einladung erfolgte am 21. Februar 2013. Anwesend waren: Gemeinderatsmitglieder: Bürgermeister: Vizebürgermeister: Gemeindekassier: GR.: BUNDERLA Therese GR.: GIGL Annemarie GR.: GUTMANN Christian GR. KUMMER Michaela GR.: LUTTERSCHMIED Helmut GROSS Ferdinand EDELSBRUNNER Markus GUTMANN Ewald GR.: EDELSBRUNNER Kurt GR. GINGL Josef GR.: KADISCH Gerhard GR.: LANG Raimund GR.: SCHÖLLAUF Günter Nicht anwesend waren: GR. FASSOLD Sonja (entsch.), GR. HIRSCHMUGL Monika (entsch.) Bedienstete: Amtsleiter Manfred Dirnbauer, Bauhofleiter Franz Fink, Tanja Wagner Zuhörer: keine Beginn der Sitzung: 19.10 Uhr Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist teilweise öffentlich und teilweise nicht öffentlich. Bürgermeister Ferdinand Groß N:\0 - Allgemeine Verwaltung\006 - Aufsicht über die Gemeinde\Gemeinderatssitzungen\2013\2-2013\Gemeinderatssitzung(01.03)2-2013.doc
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 2 Tagesordnung: Tagesordnungspunkt 1.) Tagesordnungspunkt 2.) Tagesordnungspunkt 3.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Fragestunde Sitzungsprotokoll der 1. Gemeinderatssitzung 2013 Tagesordnungspunkt 4.) Flächenwidmungsplanänderung 3.04 Einwendungsbehandlung u. Endbeschluss Tagesordnungspunkt 5.) Bebauungsplan für Teilflächen der Grundstücke Nr. 112/1, 121 und 128, KG 62027 Pichla; Beauftragung eines Raumplaners Tagesordnungspunkt 6.) Grundstücksverkauf: Grundstücke Nr. 1/10 u. 1/12, KG 62027 Pichla Tagesordnungspunkt 7.) Tagesordnungspunkt 8.) Tagesordnungspunkt 9.) Grundstückstausch, KG Kapfenstein: Gstk.Nr. 153/2 gegen Teilfläche des Gstk.Nr. 150/1 Wegvermessung: Steindlweg I, KG Mahrensdorf (Bereich Mahrensdorf Nr. 13 bis Nr. 41) Halle für Alle : Beschlussfassung Alarmanlage Tagesordnungspunkt 10.) Rechnungsabschluss 2013 Tagesordnungspunkt 11.) Tagesordnungspunkt 12.) Tagesordnungspunkt 13.) Tagesordnungspunkt 14.) Bericht des Bürgermeisters Allfälliges Berufungsentscheidung Gebarungsüberprüfung ------------------------ Verlauf der Sitzung und Beschlüsse: Tagesordnungspunkt 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister und Vorsitzende begrüßt um 19.00 Uhr die dreizehn erschienenen Mitglieder des Gemeinderates und die Bediensteten, stellt die Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit fest und eröffnet die Sitzung. Der Vorsitzende legt die Tagesordnung (Punkt 1 bis Punkt 14) der heutigen Sitzung vor. Diese wurde allen Gemeinderäten zugestellt.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 3 Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, stellt den Dringlichkeitsantrag die Tagesordnung um die Punkte 8a) Wegvermessung: Steindlweg I Bereich Mahrensdorf Nr. 12 (Behandlung des Tagesordnungspunktes nach Punkt 8) 15) De-minimis Beihilfe 2012 (Behandlung des Tagesordnungspunktes nach Punkt 10) 16) Winterdienst: Ankauf von zwei Schneepflügen (Behandlung des Tagesordnungspunktes nach Punkt 15) 17) Verhandlungen bzgl. Finanzangelegenheit (Behandlung des Tagesordnungspunktes nach Punkt 14) zu erweitern - der Punkt 17) soll nicht öffentlich und vertraulich behandelt werden - und bittet um Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen zur Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 2.) Fragestunde Gemäß 54 (4) Steiermärkische Gemeindeordnung eröffnet der Vorsitzende die Fragestunde und bittet um Wortmeldungen: GR. Gerhard Kadisch: Bis wann kann mit der Sanierung der Frostschäden an den Gemeindestraßen gerechnet werden? Die größeren Schäden werden sobald als möglich in Angriff genommen. Tagesordnungspunkt 3.) Sitzungsprotokoll der 1. Gemeinderatssitzung 2013 Eine Ausfertigung der Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 17. Jänner 2013 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Auf die Verlesung der Verhandlungsschrift wird verzichtet. Einwendungen wurden dazu keine erhoben und gilt die Verhandlungsschrift gemäß 60 (6) Stmk. Gemeindeordnung 1967 als genehmigt. Die Verhandlungsschrift wird von dem Vorsitzenden und den Schriftführern unterfertigt. Tagesordnungspunkt 4.) Flächenwidmungsplanänderung 3.04 Einwendungsbehandlung u. Endbeschluss Im Zuge der 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes 3.0 der Gemeinde Kapfenstein soll eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 76/9 der KG Neustift als Aufschließungsgebiet für Gewerbegebiet festgelegt werden (Grundstück neben Stahlbau Müller; Agrarunion Südost möchte dort eine Tankstelle errichten.). Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes 3.0 ist zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Die abgegebene Stellungnahme muss nun behandelt und beschlossen werden. EINWENDUNGSBEHANDLUNG 1. Abteilung 13 Amt der Stmk. Landesregierung, Schreiben vom 23. Jänner 2013 mit der GZ: ABT13-52.23-32/2013-2 Zusammenfassung des Schreibens Seitens der Abteilung 13, Bau- und Raumordnung, örtliche Raumplanung, liegen keine Einwände vor. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Kenntnisnahme des Schreibens der Abteilung 13 ein und zur Abstimmung. Der Inhalt des Schreibens wird vom Gemeinderat der Gemeinde Kapfenstein zur Kenntnis genommen.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 4 ENDBESCHLUSSFASSUNG Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes 3.0 ein und zur Abstimmung. Aufgrund des 39 Abs. 1 Z. 3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 i.d.f. LGBl. Nr. 44/2012, (StROG 2010), wird der Flächenwidmungsplan Nr. 3.0 der Gemeinde Kapfenstein geändert und verordnet: 1 Planunterlage, Planverfasser: Die in der Anlage angeschlossene zeichnerische Darstellung verfasst von DI Gerhard Vittinghoff, Ingenieurkonsulent für Raumordnung und Raumplanung, mit der GZ: 75/12 vom 21.12.2012, basierend auf dem Flächenwidmungsplan i.d.g.f. Nr. 3.0, bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung. 2 Geltungsbereich der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 3.04 Die 3. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.0 bezieht sich auf den nachfolgenden Bereich: Der gegenständliche Bereich, wie näher präzisiert in der Ist- / Soll- Darstellung, bisher im Flächenwidmungsplan 3.0 als Freiland Landwirtschaftlich genutzte Fläche ersichtlich gemacht, wird nunmehr gemäß 29 Abs. 3 in Verbindung mit dem 30 Abs. 4 als Gewerbegebiet Aufschließungsgebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 0,8 festgelegt. Die Festlegung als Aufschließungsgebiet laut 29 Abs.3 des StROG 2010 erfolgt aufgrund der folgenden Aufschließungserfordernisse: Sicherstellung einer rechtlich gesicherten und ausreichend dimensionierten, äußeren Anbindung an das öffentliche Straßennetz. Dieser Mangel ist durch den Normadressaten / Grundstückseigentümer im Einvernehmen mit der Gemeinde als Straßenverwaltungsbehörde zu beheben (straßenrechtliche Bewilligung). Innere Erschließung Verlegung von Infrastrukturleitungen wie Kanal, Wasserleitung und Strom unter Einhaltung der Freihaltestreifen entlang bestehender Transportleitungen und Hausanschlussleitungen. Dieser Mangel ist durch den Normadressaten / Grundstückseigentümer im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem Versorgungsträger zu regeln. Sicherstellung einer dem Stand der Technik entsprechenden Oberflächenentwässerung. In Absprache mit der zuständigen Behörde ist der Grundstückseigentümer für die Behebung dieses Mangels verantwortlich. Im Anlassfall sind entsprechende Maßnahmen zur Regelung der oben angeführten Aufschließungsmängel zu treffen. Die Aufhebung der Festlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet gemäß 29 Abs.3 des StROG 2010 hat der Gemeinderat nach Erfüllung der Aufschließungserfordernisse unter Anführung der Gründe für die Aufhebung des Aufschließungsgebietes mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Für den verfahrensgegenständlichen Bereich wird laut 35 StROG 2010 i.d.g.f. eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Grundstückseigentümern und der Gemeinde Kapfenstein abgeschlossen.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 5 3 Rechtswirksamkeit Die Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 3.04 beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Tagesordnungspunkt 5.) Bebauungsplan für Teilflächen der Grundstücke Nr. 112/1, 121 und 128, KG 62027 Pichla Beauftragung eines Raumplaners Für die Erstellung eines Bebauungsplanes in Pichla (Pichla 32) wurde von Raumplaner DI Gerhard Vittinghoff ein Anbot mit einer Auftragssumme von EUR 4.380,00 inkl. Ust. vorgelegt. In der Besprechung am 20. Februar 2013 konnte noch ein Rabatt von EUR 480,00 verhandelt werden, somit beträgt die neue Auftragssummer EUR 3.900,00 inkl. Ust. GR. Kurt Edelsbrunner: Gibt es schon Interessenten für die entstehenden Bauplätze? Ja, Marx Helmut hat bereits sein Interesse bekundet. Auch Johann Reicher, Mahrensdorf, ist auf der Suche nach Bauplätzen für seine Kinder. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung ein und zur Abstimmung. Mit der Erstellung des Bebauungsplanes für die Teilflächen der Grundstücke Nr. 112/1, 121 und 128 der KG Pichla wird das Raumplanungsbüro DI Gerhard Vittinghoff beauftragt. Das Honorarangebot für die Erstellung des Bebauungsplanes vom Raumplanungsbüro DI Gerhard Vittinghoff mit einer Auftragssumme von EUR 3.900,00 inkl. Ust. wird angenommen und der Auftrag zu Durchführung erteilt. Tagesordnungspunkt 6.) Grundstücksverkauf: Grundstücke Nr. 1/10 u. 1/12, KG 62027 Pichla Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung des Grundstücksverkaufes an Dr. Robert u. Mag. Eva Voves ein und zur Abstimmung. Gemeinderatsmitgliedern mit 12 JA-Stimmen und 1 Stimmenthaltung (GR. Helmut Lutterschmied): Die Gemeinde Kapfenstein, 8353 Kapfenstein 123, verkauft die Waldgrundstücke Nr. 1/10 (ca. 5.648m²) und Nr. 1/12 (ca. 1.043 m²), jeweils KG 62027 Pichla aus der Liegenschaft Einlagezahl 366, Grundbuch 62016 Kapfenstein, im ungefähren Gesamtausmaß von 6.691 m² zum Preis von EUR 1,00 pro m² an Dr. Robert u. Mag. Eva Voves, wh. Hammer-Purgstallgasse 5/16, 8330 Feldbach Eigentümer der Liegenschaft Einlagezahl 2, Grundbuch 62027 Pichla. Der Käufer übernimmt alle Rechte und Pflichten die mit diesem Grundstück verbunden sind: zb. Hangbrüchigkeit bei dem Sandriegel, etc. Tagesordnungspunkt 7.) Grundstückstausch, KG Kapfenstein: Gstk.Nr. 153/2 gegen Teilfläche des Gstk.Nr. 150/1 Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung des Grundstückstausches mit Georg u. Margot Winkler-Hermaden ein und zur Abstimmung.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 6 Gemeinderatsmitgliedern mit 12 JA-Stimmen und 1 Stimmenthaltung (GR. Helmut Lutterschmied): Die Gemeinde Kapfenstein, 8353 Kapfenstein 123, tauscht eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 153/2 (Terrasse), KG Kapfenstein, 1:1 mit einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 150/1 (Parkplatzfläche), KG Kapfenstein, Eigentümer Georg und Margot Winkler-Hermaden. Die Gemeinde Kapfenstein, 8353 Kapfenstein 123, stimmt bei Bedarf dem Tausch einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 153/2 (Terrasse), KG Kapfenstein, 1:3 mit einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 150/1 (Waldfläche nördlich des Parkplatzes), KG Kapfenstein, Eigentümer Georg und Margot Winkler-Hermaden) zu. Die gesetzlichen Abstände zum bestehenden Gasthaus Kapfensteinerhof sind einzuhalten (4m). Die Kosten für Vermessung, etc. werden zu gleichen Teilen (Gemeinde Kapfenstein und Familie Winkler-Hermaden) verrechnet. Tagesordnungspunkt 8.) Wegvermessung: Steindlweg I, KG Mahrensdorf (Bereich Mahrensdorf Nr. 43 bis Nr. 41) Für die Beantragung der Verbücherung des Steindlweges I, KG Mahrensdorf, Bereich Gstk. 88/6 bis 86/4, KG Mahrensdorf, muss noch ein Beschluss gefasst bzw. eine Verordnung erlassen werden. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung ein und zur Abstimmung. Das Grundstück Nr. 88/11 und Teilbereiche der Grundstücke Nr. 88/9 und 88/6 (lt. Vermessungsplan) werden nach erfolgter Vermessung in das Öffentliche Gut übernommen, da die vorhandene Straße schon ausgebaut ist. Gemäß 8 Abs. 3 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird verordnet: Die Verlegung, der Umbau, die Verbreiterung, sowie die Auflassung des nicht mehr benötigten Straßengrundes im Bereich des Weggrundstücks Nr. 541/2 Steindlweg I Bereich von Gstk. 88/6 bis 86/4 in der KG. Mahrensdorf wird genehmigt und beschlossen. Die in der Natur fertig gestellte Weganlage ist im Teilungsplan von Dipl.-Ing. Hanns H. Schubert, Staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 3100 St. Pölten, GZ: 14672M vom 13.11.2012 dargestellt. Der dieser Verordnung zugrunde liegende Plan liegt im Gemeindeamt auf und kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Das Vermessungsamt Feldbach wird ersucht, beim zuständigen Bezirksgericht die grundbücherliche Durchführung der im Teilungsplan von Dipl.-Ing. Hanns H. Schubert, Staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 3100 St. Pölten, GZ: 14672M vom 13.11.2012, dargestellten Weganlage Steindlweg I nach den Sonderbestimmungen gemäß 15ff des LiegTeilG lastenfrei bezüglich aller Trennstücke zu veranlassen. Die neuen Grenzen der Weganlage wurden im Zuge der Grenzverhandlung in der Natur festgelegt. Diese Weganlage ist fertig gestellt und sind Hinderungsgründe für eine grundbücherliche Durchführung nicht bekannt. Als Eigentümer dieser neuen Weganlage soll das Öffentliche Gut im Grundbuch eingetragen werden. Die Gemeinde Kapfenstein wird in Hinkunft als Verwalter dieser neuen Weganlage einschreiten und ist die Gemeinde Kapfenstein zu rechtsverbindlichen Handlungen bezüglich dieser Weggrundstücke berechtigt.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 7 Tagesordnungspunkt 8.) Wegvermessung: Steindlweg I, KG Mahrensdorf (Bereich Mahrensdorf Nr. 12) Der Steindlweg I verläuft in diesem Bereich in Natur anders als im Katasterplan dargestellt. Der Wegverlauf soll neu vermessen und bereinigt werden. Hierfür wurde Herr Franz Tackner, Vermessungsbüro Schubert, beauftragt. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung ein und zur Abstimmung. Die Entwidmung des derzeit im Kataster festgelegten (alten) Steindlweges I, Grstk. Nr. 541/2, KG Mahrensdorf, im Bereich des Anwesen Hödl, Mahrensdorf Nr. 12, und die Zuschreibung dieser Fläche zum Grundstück Nr. 70/1, KG Mahrensdorf wird genehmigt. Gleichzeitig wird die Neuvermessung (Naturaufmaß) der tatsächlich bestehenden Weganlage sowie deren Verbücherung genehmigt. Gemäß 8 Abs. 3 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird verordnet: Die Verlegung, der Umbau, die Verbreiterung, sowie die Auflassung des nicht mehr benötigten Straßengrundes im Bereich des Weggrundstücks Nr. 541/2 Steindlweg I von der Kreuzung mit Weggrundstück Nr. 541/3 bis Gstk.Nr. 70/4 in der KG. Mahrensdorf wird genehmigt und beschlossen. Die in der Natur fertig gestellte Weganlage ist im Teilungsplan von Dipl.-Ing. Hanns H. Schubert, Staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 3100 St. Pölten, dargestellt. Der dieser Verordnung zugrunde liegende Plan liegt im Gemeindeamt auf und kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Das Vermessungsamt Feldbach wird ersucht, beim zuständigen Bezirksgericht die grundbücherliche Durchführung der im Teilungsplan von Dipl.-Ing. Hanns H. Schubert, Staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, 3100 St. Pölten, dargestellten Weganlage Steindlweg I nach den Sonderbestimmungen gemäß 15ff des LiegTeilG lastenfrei bezüglich aller Trennstücke zu veranlassen. Die neuen Grenzen der Weganlage wurden im Zuge der Grenzverhandlung in der Natur festgelegt. Diese Weganlage ist fertig gestellt und sind Hinderungsgründe für eine grundbücherliche Durchführung nicht bekannt. Als Eigentümer dieser neuen Weganlage soll das Öffentliche Gut im Grundbuch eingetragen werden. Die Gemeinde Kapfenstein wird in Hinkunft als Verwalter dieser neuen Weganlage einschreiten und ist die Gemeinde Kapfenstein zu rechtsverbindlichen Handlungen bezüglich dieser Weggrundstücke berechtigt. Tagesordnungspunkt 9.) Halle für Alle : Beschlussfassung Alarmanlage Amtsleiter Manfred Dirnbauer hat einige Firmen kontaktiert und um Angebotserstellung gebeten. Die Firmen e-lugitsch, Fuchs Sicherheitstechnik und SIS Security haben Angebote gelegt. Um die Angebote besser miteinander vergleichen zu können, hat Amtsleiter Manfred Dirnbauer eine Aufstellung vorbereitet. (Diese wird jedem Gemeinderat übergeben.) Nach den Angebotsvergleichen und der Beratung bringt der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, den Antrag auf Genehmigung des Angebotes der Firma Fuchs Sicherheitstechnik ein und zur Absti m- mung. Das Angebot der Firma Fuchs Sicherheitstechnik betreffend die Installation einer Alarmanlage in der Halle für Alle sowie im Sporthaus Kapfenstein mit einer Angebotssumme von netto EUR 4.088,85 (inkl. 5% Rabattabzug) wird genehmigt und der Auftrag zur Durchführung erteilt.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 8 GR. Kurt Edelsbrunner: Bei Installation einer Alarmanlage sollte die Einbruch- und Diebstahlversicherung für die Halle bzw. für das Sporthaus günstiger werden. Das wird mit unserem Versicherungsvertreter besprochen werden. Tagesordnungspunkt 10.) Rechnungsabschluss 2013 Aufgrund der EDV-Kassenunterlagen wurde von Amtsleiter Manfred Dirnbauer mit Unterstützung des Gemeindeprüfers Josef Preininger von der BH Feldbach der vorliegende Rechnungsabschluss 2012 erstellt. Dieser Rechnungsabschluss wurde zwei Wochen öffentlich aufgelegt und kundgemacht. Einwendungen sind nicht eingegangen. Der Prüfungsausschuss hat die Gemeindegebarung laufend geprüft. Die Prüfberichte wurden laufend dem Gemeinderat vorgelegt. Der Rechnungsabschluss 2012 wurde am 20. Februar 2013 geprüft. Ich lege den Rechnungsabschluss 2012 der Gemeinde Kapfenstein dem Gemeinderat vor und eröffne die Beratungen: Bericht/Erläuterung des Rechnungsabschlusses durch Amtsleiter Manfred Dirnbauer; diverse Fragen von GemeinderätInnen zu den einzelnen Positionen werden beantwortet. Bgm. Ferdinand Groß bittet um den Bericht des Prüfungsausschussobmanns GR. Kurt Edelsbrunner: Die Gebarung der Gemeinde Kapfenstein wurde laufend überprüft (letztmalig am 20. Februar 2013). Die Überprüfungen ergaben die sachliche und rechnerische Richtigkeit. Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses für ihre Mithilfe und Teilnahme an den Gebarungsüberprüfungen. Die Genehmigung des Rechnungsabschlusses mit 184 Seiten und die Entlastung der Rechnungsleger wird beantragt. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag des Obmannes des Prüfungsausschusses GR. Kurt Edelsbrunner auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses und Entlastung der Rechnungsleger ein und zur Abstimmung. Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2012 Seite 1 bis 184 mit einem Kassenabschluss von: A. Einnahmen: Anfänglicher Kassenbestand EUR 267.038,01 Summe der ordentlichen Einnahmen EUR 2.582.611,85 Summe der außerordentlichen Einnahmen EUR 568.639,09 Summe der voranschlagunwirksamen Einnahmen EUR 1.314.980,62 Gesamtsumme EUR 4.733.269,57 B. Ausgaben Summe der ordentlichen Ausgaben EUR 2.653.520,83 Summe der außerordentlichen Ausgaben EUR 642.749,50 Summer der voranschlagunwirksamen Ausgaben EUR 1.134.140,01 Schließlicher Kassenbestand EUR 302.859,23 Gesamtsumme EUR 4.733.269,57 wird genehmigt und den Rechnungslegern die Entlastung erteilt. Der Rechnungsabschluss 2012 in gebundener Form mit 184 Seiten bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses und der Verhandlungsschrift. Tagesordnungspunkt 15.) De-minimis Beihilfe 2012 GR. Günter Schöllauf verlässt aufgrund von Befangenheit bei diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 9 Wie bisher sollen die vollen Kosten der Rinderbesamung als Besamungszuschuss gewährt werden. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Besamungszuschüsse ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von zwölf (GR. Günter Schöllauf ist befangen) Die vollen Kosten der folgenden beantragten Rinderbesamungen des Jahres 2012 werden als Besamungszuschuss gewährt und zur Auszahlung angewiesen: Melbinger Dorothea, Kapfenstein 77 EUR 127,00 Wolf Aloisia, Kapfenstein 86 EUR 200,00 Krenn Rosa, Kapfenstein 89 EUR 298,00 Hütter Anton, Gutendorf 1 EUR 75,00 Gigl Barbara, Gutendorf 12 EUR 458,00 Janitsch Günter, Kölldorf 2 EUR 1.091,00 Schöllauf Franz, Kölldorf 13 EUR 212,00 Gingl Magdalena, Kölldorf 20 EUR 191,00 Serschen Adelheid, Kölldorf 40 EUR 93,00 Hirschmugl Daniela, Kölldorf 48 EUR 470,00 Eibl Johann, Neustift 15 EUR 254,00 Preininger Franz, Neustift 46 EUR 105,00 Krois Franz, Mahrensdorf 15 EUR 405,00 Wendler Johann, Haselbach 28 EUR 35,00 Theißl Anneliese, Haselbach 33 EUR 1.201,00 Resch Josef, Pichla 7 EUR 35,00 Schöllauf Günter, Pichla 28 EUR 191,00 Gesamtsumme EUR 5.441,00 GR. Günter Schöllauf betritt wieder den Sitzungssaal. Tagesordnungspunkt 16.) Winterdienst: Ankauf von zwei Schneepflügen Die vergangene Winterdienstsaison hat uns gezeigt, dass unsere über 30-Jahre-alten Schneepflüge ersetzt werden müssen (viele Reparaturen mussten gemacht werden). Bauhofleiter Franz Fink hat entsprechende Angebote eingeholt: Fa. Lesnik Seitenschneepflug EUR 7.874,40 Pflugbreite: 3.100 mm excl. Ust. mit Laufräder u. Schneestaubschutz Lagerhaus TC (V1) Seitenschneepflug EUR 10.600,00 Pflugbreite: 3.200 mm excl. Ust. mit Schneeblende u./od. Schneestaubschutz Lagerhaus TC (V2) Seitenschneepflug EUR 10.400,00 Pflugbreite: 3.000 mm excl. Ust. mit Schneeblende u./od. Schneestaubschutz Lagerhaus TC (V3) Seitenschneepflug EUR 10.790,00 Pflugbreite: 3.400 mm excl. Ust. mit Schneeblende u./od. Schneestaubschutz Bauhofleiter Franz Fink berichtet über die Notwendigkeit von neuen Schneepflügen und bringt vor, dass sie mit den Produkten der Firma Lesnik sehr zufrieden sind. Seitens des Wirtschaftshofes Kapfenstein wird das Angebot der Firma Lesnik bevorzugt. Nach einer kurzen Beratung bringt der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, den Antrag auf Genehmigung des Angebotes der Firma Lesnik ein und zur Abstimmung.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 10 Das Angebot der Firma Lesnik Lenart, Slowenien, für den Ankauf von zwei Seitenschneepflügen Typ SPK 31 zum Preis von EUR 18.898,56 inkl. 15 % Rabattabzug u. 20 % Ust. wird genehmigt und der Auftrag zur Ausführung erteilt. Die Lieferung wird für Herbst 2013 vereinbart. Tagesordnungspunkt 11.) Bericht des Bürgermeisters Winterdienst Herzliches Danke an alle Mitarbeiter für die hervorragende Ausführung des Winterdienstes. Gemeindeschitag auf dem Hauser Kaibling Danke an VBgm. Markus Edelsbrunner und Doris Hasenöhrl für die ausgezeichnete Organisation. Baumgartner Jimmy bietet im Bedarfsfall die Durchführung von Kehr- und Mäharbeiten an. (Die Böschungsmäharbeiten sollen aber weiterhin von Fam. Lang durchgeführt werden.) Landesstraße Gutendorf L 231 Es konnte ein Termin bei Landesrat Dr. Kurzmann in Graz vereinbart werden. Am 07. März 2013 werden wir (GR. Annemarie Gigl, Manfred Dirnbauer, Manfred Reicher und Bgm. Ferdinand Groß) bei ihm vorsprechen und unser Anliegen betreffend die Sanierung der Landesstraße in Gutendorf bekräftigen. Es werden Rasensteine von der Firma Maier Beton, Bad Gleichenberg, für die Sanierung der Bankette, etc. angekauft und für den Bedarfsfall auf Lager gelegt. Sporthaus Kapfenstein: Ankauf Geschirrspüler Vertreter des SV Kapfenstein haben entsprechende Angebote angefordert: Fa. Lugitsch: BOSCH Einbau-Geschirrspüler EUR 699,00 inkl. Montage, Zustellung u. inkl. Ust. Entsorgung Altgerät Fa. Lugitsch: ActiveWater Geschirrspüler EUR 599,00 inkl. Montage, Zustellung u. inkl. Ust. Entsorgung Altgerät Fa. Wohlmuther SIEMENS Einbau-Geschirrspüler EUR 629,00 zuzügl. Montage, Zustellung inkl. Ust. Fa. Wohlmuther BEKO Einbau-Geschirrspüler EUR 459,00 zuzügl. Montage, Zustellung inkl. Ust. Es wird vorgeschlagen, den Einbau-Geschirrspüler der Marke BEKO, angeboten von der Firma Elektro Wohlmuther, Fehring, für das Sporthaus Kapfenstein anzukaufen. Grazer Wechselseitige Versicherung AG: Heschl Roman wird die laufenden Polizzen der Gemeinde Kapfenstein überarbeiten. Tagesordnungspunkt 12.) Allfälliges GR. Kurt Edelsbrunner: Hat Dietmar Blechschmid noch einen Schlüssel für die Volksschule Kapfenstein? Er wird öfters abends in der Schule gesehen. VBgm. Markus Edelsbrunner: Der Gemeindevorstand hat ihm zugesagt, dass er bis zur Bestellung eines neuen Schuldirektors / einer neuen Schuldirektorin einen Raum f. Lagerzwecke etc. nützen kann. Er unterstützt die provisorische Leiterin Fr. Serschen-Wolf in ihrer neuen Tätigkeit. Es wird vorgeschlagen, dass Hr. Blechschmid einen anderen Schlüssel erhält, welcher nur die Eingangstüre sowie den von ihm benutzten Lagerraum und den EDV-Raum (für den von ihm gehaltenen Computerkurs) sperrt. Gde.-Kassier Ewald Gutmann: GR. Monika Hirschmugl wurde beim Kinderfasching im Gemeindesaal, Gemeindezentrum Kapfenstein, darauf hingewiesen, dass die Kanten der Dachschrägen beim Durchgang zum Gasthaus zur Sicherheit um Verletzungen vorzubeugen mit gelber Folie zu bekleben sind. GR. Gerhard Kadisch: Wo wird die bereits angekaufte Ortsbeleuchtung aufgestellt? Amtsleiter Manfred Dirnbauer: Von der Landesstraße bis zum Parkplatz nach der Halle für Alle.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 11 GR. Raimund Lang: Wann kann mit der Fertigstellung des Gehweges in Kölldorf gerechnet werden? Leider ist es derzeit schwer zu sagen, bis wann die Gehwege in Gutendorf u. Kölldorf asphaltiert und fertig gemacht werden können. Das große Problem bei der Umsetzung der Projekte ist die Finanzierung! GR. Annemarie Gigl: Die Gehwege sollten auf jeden Fall so bald als möglich begehbar gemacht werden (mittels Fräsgut). GR. Günter Schöllauf: Wann wird die Ortstafel Pichla aufgestellt? Amtsleiter Manfred Dirnbauer: Wir haben eine Ortstafel ohne Aufschrift lagernd. Die Bestellung und Beklebung der Aufschrift sowie die Aufstellung der Tafel wird ehestmöglich veranlasst. VBgm. Markus Edelsbrunner: Der Gemeindeschitag war mit 68 TeilnehmerInnen auch heuer wieder ein voller Erfolg! Herzlichen Dank an die Unterstützung bei der Organisation sowie an alle Teilnehmer. Trotz der schlechten Witterungsverhältnisse am Abend nahmen 56 Teilnehmer beim Abschluss beim Buschenschank Schuster teil. Danke. GR. Annemarie Gigl: Der nächste Vortrag im Gemeindesaal findet am 21. März 2013, Referentin: Frau Dr. Margit Kortschak, statt. Eine Dame aus der Gemeinde Kapfenstein hat sich bereit erklärt im Rahmen des Dienstleistungschecks div. Haushaltstätigkeiten, etc. zu übernehmen. Bei Bedarf bitte ich (fürs erste), mich zu kontaktieren. Zum Projekt Zeit Hilfs Netzwerk des Landes Steiermark (kooperiert mit Agenda 21) veranstalten wir für alle Interessierte am 16. April 2013 einen Informationsabend. Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Der genaue Projektablauf soll im Rahmen dieser Veranstaltung geklärt werden können. GR. Josef Gingl: Am Schöcklbergweg muss ehestmöglich etwas für die Verkehrsberuhigung getan werden. Es ist bereits ein kleiner Unfall mit einem Kind passiert! Mit Bauhofleiter Franz Fink soll eine Lösung (zb. Verengung der Straße) überlegt und ausgeführt werden. Tagesordnungspunkt 13.) Berufungsentscheidung Aufgrund der Vertraulichkeit und nicht Öffentlichkeit wird dieser Tagesordnungspunkt in einem eigenen Protokoll behandelt. Tagesordnungspunkt 14.) Gebarungsüberprüfung Aufgrund der Vertraulichkeit und nicht Öffentlichkeit wird dieser Tagesordnungspunkt in einem eigenen Protokoll behandelt. Tagesordnungspunkt 17.) Verhandlungen bzgl. Finanzangelegenheit Aufgrund der Vertraulichkeit und nicht Öffentlichkeit wird dieser Tagesordnungspunkt in einem eigenen Protokoll behandelt. Der Vorsitzende schließt nach Behandlung der Tagesordnung die Sitzung um 21.30 Uhr und lädt alle Gemeinderäte und Bediensteten zum Abendessen beim GH. Barbara Höfler, Mahrensdorf 14, ein.
Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 01. März 2013 (2/2013) Seite 12 Diese Verhandlungsschrift besteht aus zwölf Seiten. Kapfenstein, am 04. März 2013 Der Vorsitzende: Die Schriftführer:... Sonja Fassold... Monika Hirschmugl... Annemarie Gigl... Raimund Lang... Helmut Lutterschmied