Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 9/2014 den 11. Feb. 2014 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA 27. Feb. 2014 KSA JHA Betreff: SGB II - Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Landkreis Esslingen - Sachstandsbericht zum 31.12.2013 zum Ausblick 2014 - Kommunale Leistungen im SGB II - Kreisarbeitsgemeinschaft Beschäftigungshilfen Anlagen: 1 Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Kenntnisnahme Auswirkungen auf den Haushalt: Die kommunalen Leistungen für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und der kommunale Finanzierungsanteil für die Verwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Landkreis Esslingen sind im Teilhaushalt 6, Ergebnishaushalt, Produktgruppe 3120 im Haushaltsplan 2014 mit einem Nettoressourcenbedarf in Höhe von 34,47 Mio. veranschlagt.
- 2 - Sachdarstellung: I. Sachstandsbericht zum 31.12.2013 und Ausblick 2014 Der Sachstandsbericht ist als Anlage der Vorlage beigefügt. II. Kommunale Leistungen im SGB II - Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bundesbeteiligung In der Sitzung am 07.03.2013 hat der Sozialausschuss vom Sachstandsbericht zum 31.12.2012 Kenntnis genommen (Vorlage Nr. 10/2013). Zuletzt wurde der Sozialausschuss in der Sitzung am 28.11.2013 bei der Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2014 (Vorlage Nr. 89/2013, Anlage 1 S. 9 ff.) über die Entwicklung bei den Kosten der Unterkunft und der Bundesbeteiligung an diesen Kosten informiert. Ab dem III. Quartal des Jahres 2013 war die Zahl der Bedarfsgemeinschaften leicht rückläufig. Der Bruttoaufwand für die erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft beläuft sich für das Jahr 2013 auf 47,5 Mio.. In den letzten 7 Jahren haben sich die Kosten und die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften wie folgt entwickelt: Jahr Zahl der BG s im Jahresdurchschnitt Kosten der Unterkunft 2007 10.860 44,7 Mio. 2008 10.209 42,8 Mio. 2009 11.000 47,2 Mio. 2010 11.850 51,4 Mio. 2011 11.100 49,2 Mio. 2012 10.400 46,6 Mio. 2013 10.300 47,5 Mio. Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Beteiligung belief sich in den Jahren 2011 bis 2013 im Land Baden-Württemberg auf 34,4 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen. Nicht erstattungsfähig sind einmalige Bedarfe für die Unterkunft, z. B. Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten. Seit dem Jahr 2011 dient diese Bundesbeteiligung zusätzlich zum Ausgleich der Verwaltungskosten für die Bearbeitung von Leistungen für Bildung und Teilhabe und, befristet bis zum Jahr 2013, als Anreiz für den Ausbau der kommunalen Jugendhilfeleistungen Schulsozialarbeit und Mittagessen am Hort. Ab dem Jahr 2014 beträgt die Bundesbeteiligung im Land Baden-Württemberg 31,6 Prozent ( 46 Abs. 5 SGB II).
- 3 - Weiter ersetzt der Bund die Aufwendungen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach dem SGB II und dem Bundeskindergeldgesetz. Diese Beteiligung ist ebenfalls an die erstattungsfähigen Unterkunftskosten gekoppelt und betrug bis zum Jahr 2013 pauschal 5,4 Prozent ( 46 Abs. 6 SGB II). Ab dem Jahr 2013 erfolgt nun eine jährliche Revision des Erstattungssatzes auf der Grundlage der tatsächlichen BuT-Nettoaufwendungen des Vorjahres. Da die tatsächlichen Aufwendungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe niedriger waren als die vom Bund dafür bereit gestellten Mittel, vermindert sich die Quote für das Jahr 2013 und vorläufig für das Jahr 2014 von 5,4% auf 3,7%. Im Jahr 2014 wird die Quote der Bundesbeteiligung auf der Grundlage der tatsächlichen Leistungen für BuT in 2013 erneut überprüft. Die Aufwendungen des Landkreises Esslingen beliefen sich für das Jahr 2012 auf 1,513 Mio. und für das Jahr 2013 auf 1,610 Mio.. - Verwaltungs- und Personalkosten des Landkreises im Jobcenter Nach 46 Abs. 3 SGB II beträgt der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung ab 01.04.2011 84,8 Prozent. Demnach beträgt der kommunale Finanzierungsanteil ab 01.04.2011 15,2 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung. Zuvor hatte der kommunale Träger sich mit 12,6 Prozent zu beteiligen. Die Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten, die der Berechnung des Finanzierungsanteils zugrunde liegen, ist seit 01.01.2012 in einer Rechtsverordnung geregelt (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung VKFV). Ein geringer Teil der Gesamtverwaltungskosten ist allerdings nicht auf den kommunalen Träger umlagefähig. Die Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters und der kommunale Finanzierungsanteil entwickelten sich in den Jahren 2012 2014 wie folgt: Jahr Gesamtverwaltungskosten KFA in Prozent Aufwendungen des Landkreises 2012 15.383.095 15,2 % 2,326 Mio. 2013 15.757.585 15,2 % 2,395 Mio. 2014* 15.950.089 15,2 % 2,396 Mio. * Angaben 2014 voraussichtliche/kalkulierte Beträge Am 31.12.2013 waren im Jobcenter 83 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises beschäftigt. Die tatsächlich anfallenden Personalkosten erstattet das Jobcenter aus dem Gesamtverwaltungskostenbudget an den Landkreis auf der Grundlage der VKFV. Weiter erhält der Landkreis für die Kosten der Personalverwaltung eine Pauschale von 2 % der Personalkosten. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis des Personalamtes des Landkreises belaufen sich die Personalkosten für die Landkreismitarbeiterinnen und - mitarbeiter im Jobcenter im Jahr 2013 auf 3.895.649 Euro, erstattet wurde ein Betrag in Höhe von 3.713.454 Euro.
- 4 - Die Differenz in Höhe von 182.195 Euro ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass nach der VKFV für Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte ein Zuschlag von bis zu 30 % der tatsächlichen Personalkosten anerkannt wird, während die Kommunen in Baden-Württemberg im Jahr 2013 für jede Beamtin und jeden Beamten eine Umlage von 37 % an den kommunalen Versorgungsverband abführen müssen. Aus Sicht des Deutschen Landkreistages (DLT) ist die Pauschale für die Versorgungsaufwendungen von bis zu 30 % nicht auskömmlich. Auf Betreiben des DLT befasst sich z.zt. eine Arbeitsgruppe Verwaltungskosten des Bund-Länder- Ausschusses nach 18c SGB II mit dieser Thematik. III. Kreisarbeitsgemeinschaft Beschäftigungshilfen Im Jahr 2013 fanden zwei Sitzungen der Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) unter Federführung der Landkreisverwaltung statt. Der Arbeitsgemeinschaft gehören neben dem Landkreis der Geschäftsführer des Jobcenters und die im Landkreis tätigen Bildungs- und Beschäftigungsträger der freien Wohlfahrtspflege an. Ein Schwerpunkt der Beratung waren Informationen des Geschäftsführers des Jobcenters zu den Arbeitsmarktprogrammen 2013 und 2014. Das Arbeitsmarktprogramm 2013 legt ein besonderes Augenmerk auf die Personengruppen Alleinerziehende, Ältere, Rehabilitanden und Schwerbehinderte, Migranten und auf Jugendliche. Die Eingliederungsmittel für das Jahr 2013 konnten nahezu vollständig ausgeschöpft werden (s. auch Ziff. 1.3 des beiliegenden Sachstandsberichts des Jobcenters). Der Landkreis wies darauf hin, dass bei der Aufstellung des Programms zwischen dem Jobcenter, den Trägern und dem Beirat immer Konsens bestanden habe. Zum Budget für das Arbeitsmarktprogramm 2014 konnten in der Sitzung der KAG am 29.10.2013 noch keine abschließenden Angaben gemacht werden. Nach den vorliegenden Schätzwerten ging das Jobcenter davon aus, dass die Mittelzuweisung in etwa wie im Jahr 2013 ausfallen werde. Förderschwerpunkte sind Maßnahmen für arbeitsmarktnahe Arbeitslose und die Bereiche Ausbildung und Umschulung. Weiter ging das Jobcenter davon aus, dass die Arbeitsgelegenheiten zurückgehen würden, die Grundstrukturen aber gehalten werden können (s. auch Ziff. 6.1 des beiliegenden Sachstandsberichts des Jobcenters). Ein wichtiges Thema war die Ausschreibungspraxis von Maßnahmen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Hier erläuterte ein Mitarbeiter des regionalen Einkaufszentrums Südwest der BA die Grundzüge des Vergaberechts und der Vergabepraxis. Nach einer Aussprache zu mehreren Teilaspekten wurde vereinbart, dass der Dialog zwischen Einkaufszentrum, Jobcenter und den Bildungs- und Beschäftigungsträgern fortgesetzt wird. Diese Besprechung hat inzwischen stattgefunden.
- 5 - Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war die Umsetzung des Landesprogramms Sozialer Arbeitsmarkt / Passiv-Aktiv-Transfer. In der Sitzung am 23.04.2013 teilte die Landkreisverwaltung mit, dass bisher 11 Arbeitsplätze gefördert werden. Das Jobcenter kündigte an, dass 9 weitere Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft vermittelt werden können. Es wurde vereinbart, dass die restlichen 5 Arbeitsplätze im nichtprivilegierten Bereich besetzt werden und die Verteilung zwischen den Trägern einvernehmlich geregelt wird. Im Hinblick auf die Aufstockung der Teilnehmerzahl auf 30 geförderte Arbeitsverhältnisse im Landkreis Esslingen (Vorlage Nr. 143/2013, SOA 28.11.2013) teilt das Jobcenter mit, dass die Kofinanzierung der zusätzlichen 5 Arbeitsplätze im neuen Jahr vorgesehen ist. Im Jahr 2013 hat die Liga der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Esslingen den Aufbau eines Netzes unabhängiger Hartz-IV-Beratung organisiert. Dieses Projekt mit dezentralen Beratungsangeboten ist zum 01.07.2013 gestartet. In der Sitzung der KAG am 29.10.2013 wurde ein erster Zwischenbericht über die Arbeit der Beratung gegeben. Eine Information des Sozialausschusses über dieses Beratungsangebot ist in einer der nächsten Sitzungen vorgesehen. Heinz Eininger Landrat