Vorstandsbereich für Stadtentwicklung und Bauen Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung 05.02.2010 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/09 (608) Wohnquartier Unterberg Bebauungsplan der Innenentwicklung Verfahren nach 13a BauGB 1
Inhalt 1. Plangebiet...3 1.1 Räumlicher Geltungsbereich...3 1.2 Gegenwärtige Situation im Plangebiet...3 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung...6 3. Planungsrechtliche Situation...6 4. Bauliche Nutzung...6 5. Familienfreundliche Planung / Gender Planung...7 6. Erschließung...7 6.1 Äußere Erschließung...7 6.2 Innere Erschließung...7 6.3 Ruhender Verkehr...8 6.4 ÖPNV...8 7. Ver- und Entsorgung / Wasser und Energie...8 8. Grünflächen...8 9. Kompensation / Ausgleich und Ersatz...8 10. Umweltbericht / Vorprüfung des Einzelfalls...8 11. Bodenordnende Maßnahmen...8 12. Denkmalschutz...9 13. Festsetzungen...9 14. Maßnahmen zur Realisierung...9 15. Städtebauliche Daten...9 2
1. Plangebiet 1.1 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet wird von der Volmestraße 50 70 (B 54) / dem Märkischer Ring 105 113, der Buschhofstraße, den nordöstlichen Grundstücksgrenzen Buschhofstraße 3 11 sowie Töpferstraße 9 u. 12 und den südöstlichen Grundstücksgrenzen Töpferstraße 12 2 sowie Düppenbeckerstraße 12 und ca. der Hälfte Düppenbeckerstraße 10, der ca. mittigen von West nach Ost verlaufenden Trennungslinie im Grundstück / Haus Düppenbeckerstraße 10, der Verbindung von dort zur nördlichen Grundstücksgrenze Düppenbeckerstraße 7, den westlichen Grundstücksgrenzen der Düppenbeckerstraße1 7 und der Volmestraße 56a sowie der südlichen Grundstücksgrenzen der Volmestraße 56a und Düppenbecker Straße 2 und der Böschungsoberkante an der westlichen Erschließung Diesterwegstraße und der Verbindung südwestliche Diesterwegstraße Volmestraße begrenzt. 1.2 Gegenwärtige Situation im Plangebiet Das Gebiet ist nahezu vollständig bebaut bzw. versiegelt. Es ist im wesentlichen geprägt durch eine drei bis fünfgeschossige Wohnbebauung, vorwiegend mit Satteldach und auch ausgebauten Dachgeschossen. Entlang der B 54 (Volmestraße) befinden sich in den Erdgeschossen der Gebäude abschnittsweise Ladenlokale. Außerhalb des Plangebiets, in der Düppenbeckerstraße südlich einer Sichtschutzmauer werden Gebäude als gewerbliche Zimmervermietung/zur Prostitution genutzt. Nördlich dieser Mauer befindet sich in einem Gebäude eine Bar (Live Show & Drinks). In direkter Nachbarschaft ist ein Umzugsunternehmen ansässig. Der weitere Bereich des Quartiers, abgesehen von den der Volmestraße zugewandten Gebäudefronten und einiger Hofbereiche, ist vorwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Durch eine im Juli 2009 durchgeführte Bestandserhebung (Auswertung der Gewerbeanmeldungen/des Gewerbekatasters sowie eine ergänzende Ortsbegehung) wurde der Besatz an gewerblichen Betrieben erfasst. Das Ergebnis ist in der Tabelle (Abbildung Nr. 1) dargestellt; die erfassten Betriebe und deren Lage im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Übersichtsplan (Abbildung Nr. 2) erfasst. Nummer im Plan 1 Straße, Hausnummer Märkischer Ring 105 Gemeldetes Gewerbe; aus Ortsbegehung ermitteltes Gewerbe Einzelhandel mit feinmechanischen, Foto und optischen Erzeugnissen, Computern und Software; Groß und Einzelhandel sowie Im und Export mit Hard und Software, Telefonen und Zubehör sowie Beratung in diesem Bereich 2 Märkischer Ring 107 Bestattungsunternehmen 3 Märkischer Ring 107 Bestattungsunternehmen 4 Volmestraße 56a Beherbergungsbetrieb 5 Volmestraße 56a Einzel und Großhandel mit Kfz jeder Art, Im und Export, An und Verkauf, Vermittlung, Vertrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugzubehör 3
Nummer im Plan 6 7 Straße, Hausnummer Volmestraße 60 Volmestraße 60 Gemeldetes Gewerbe; aus Ortsbegehung ermitteltes Gewerbe Altpapier und Altkleidersammlung, An und Verkauf von gebrauchten Textilien, Kleintransporte mit Pkw Export, Import, Groß und Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik, Elektrohaushaltsgeräte, Zahnmedizinische und Medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien, Edelmetalle, gebrauchte Kraftfahrzeuge LKWs und Kleinkrafträder, verp. Lebensmittel, Vermittlung von Sportlern. Wäscherei, Heißmangel Volmestraße 66 Groß und Einzelhandel, Import und Export von professionellen Audio, Video und Beleuchtungsanlagen 8 einschließlich Zubehör und ver- wandten Produkten sowie auch deren Produktion, Wartung und Vermietung 9 Volmestraße 66 Pflegebüro 10 Volmestraße 68 Verkauf/Finanzierung von Wasserbetten 11 Volmestraße 70 Ausstellung sowie Einzel und Großhandel von Kunstwerken und Natursteinen und Wohnungsaccessoires 12 Volmestraße 70 Friseur Betrieb 13 Buschhofstraße 8 Beratung im Gastronomiebereich Obere Wasserstraße 2 14 15 Obere Wasserstraße 2 Einzelhandel mit Bekleidung ohne ausgeprägten Schwerpunkt; Einzelhandel mit Sportbekleidung, Fanartikeln, Tickets, Organisation von Reisen zu Sportveranstaltungen. Fliesen, Platten und Mosaikleger, Eisenflechtergewerbe, Bodenleger, Betonbohrer und Schneidergewerbe, Einbau von genormten Baufertigteilen, Akustik und Trockenbau 16 Obere Wasserstraße 2 Elektro Installation 17 Töpferstraße 2 4 Möbelspedition 18 Düppenbeckerstraße 9 Lagerhalle für Gewerbe und Industrie 19 Düppenbeckerstraße 12 Live Show & Drinks Abbildung Nr. 1 4
Abbildung Nr.2 Hinweis: Die Gebäude zu Nr. 4 und Nr. 5 werden aufgrund der Topographie sowohl von der Düppenbeckerstraße (gewerbliche Zimmervermietung) als auch von der Volmestraße (s. Nr. 4 u.5) aus genutzt. 5
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung Das Bebauungsplanverfahren dient in erster Linie dem Schutz der im Plangebiet vorhandenen Wohnnutzung vor einer Ausweitung von Prostitutions, Bordell und Sexbetrieben in diesem Quartier. 3. Planungsrechtliche Situation Die Regionalplanung, der GEP (Gebietsentwicklungsplan) stellt diesen Bereich als "allgemeiner Siedlungsbereich" dar. Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Im Plangebiet gelten Teilbereiche der Fluchtlinienpläne NF6 und IV 1. Das Plangebiet liegt im Bereich der Satzung über die Unterschreitung von Abstandsflächen für den Bereich "Oberhagen / Unterberg". Der zuvor eingeleitete Bebauungsplan Nr. 2/03 (556) "Unterberg" wird eingestellt. 4. Bauliche Nutzung Durch die Nachfrage zur Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten / Bordellnutzungen im Quartier besteht die Gefahr, dass die Wohnnutzung, ausgehend von den bestehenden gewerblichen Zimmervermietungen/Bordellbetrieben in der südlichen Düppenbeckerstraße mittel bis langfristig aus diesem Gebiet verdrängt wird. Um die Ausweitung dieser Art von Vergnügungsstätten zu unterbinden, den bestehenden Wohnnutzungen ausreichend Schutz und den gewerblichen Einrichtungen auch künftig Chancen am Standort zu bieten, bedarf es bei der Auswahl der Kategorisierung der künftig zulässigen Nutzung einer besonderen Betrachtung. Der Ausschluss von gewerblicher Zimmervermietung (Prostitutions- und Bordellbetriebe) etc. ist planungsrechtlich zu erreichen mit der Wahl der Festsetzung eines Gebietes zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besonderes Wohngebiet) gem. 4a BauNVO. Diese Festsetzung entspricht dem Reglungsbedarf für das Plangebiet. 4a BauNVO: (1) Besondere Wohngebiete sind überwiegend bebaute Gebiete, die aufgrund ausgeübter Wohnnutzung und vorhandener sonstiger in 4a Absatz 2 BauN- VO genannter Anlagen eine besondere Eigenart aufweisen und in denen unter Berücksichtigung dieser Eigenart die Wohnnutzung erhalten und fortentwickelt werden soll. Besondere Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen; sie dienen auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sonstigen nachfolgend aufgeführten Anlagen ( 4a BauNVO Absätze 2 und 3), soweit diese Betrieb und Anlagen nach der besonderen Eigenart des Gebiets mit der Wohnnutzung vereinbar sind. 6
(2) Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften, 3. sonstige Gewerbebetriebe, 4. Geschäfts- und Bürogebäude, 5. Anblagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Dieses besondere Wohngebiet bietet den planungsrechtlichen Raum für die vorhandenen und auch künftig gewünschten Nutzungen. (3)Ausnahmsweise können zugelassen werden: 1. Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, 2. Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zwecksbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind, 3. Tankstellen. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten gem. 4a Abs. 3 Nr.2 BauNVO wird im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes in Bezug auf Prostitutions-, Bordell- und Sexbetriebe ausgeschlossen. 5. Familienfreundliche Planung / Gender Planung Der englische Begriff Gender bezeichnet das soziale Geschlecht, also gesellschaftlich bestimmte Rollen, Rechte und Pflichten von Frauen und Männern. Auf die Bauleitplanung bezogen bedeutet Gender Planning, dass bereits bei der Planung und Entscheidungsfindung auf unterschiedliche Bedürfnisse von Frauen und Männern hingewiesen wird. Mit diesem Bauleitplanverfahren werden insbesondere durch den verstärkten Schutz des Wohnens in diesem innenstadtnahen Quartier die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, welche dem oben zitiertem Grundsatz genügen. 6. Erschließung 6.1 Äußere Erschließung Das Plangebiet ist unmittelbar an die Volmestraße sowie den Innenstadtring (Märkischer Ring) angebunden und somit ausreichend mit dem Zentrum und mit dem übergeordneten Verkehrsnetz verbunden. 6.2 Innere Erschließung Die innere Erschließung erfolgt über das bestehende Straßennetz Obere Wasserstraße und Buschhofstraße. 7
6.3 Ruhender Verkehr Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum erfolgt durch Parken am Straßenrand. Privat bzw. gewerblich genutzte Möglichkeiten zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs befinden sich auf / in Garagen bzw. Hinterhöfen /Parkplätzen 6.4 ÖPNV Das Plangebiet ist mit den Haltestellen im Bereich Marktbrücke unmittelbar an das ÖPNV-Netz angebunden. 7. Ver- und Entsorgung / Wasser und Energie Es handelt sich um ein bestehendes, bebautes Gebiet in einer Innenstadtrandlage. Die Ver und Entsorgung ist gesichert. 8. Grünflächen Grünflächen sind in den Baublockinnenbereichen selbst kaum vorhanden. Einzelne Gebäude haben kleinere begrünte Eingangs bzw. Gartenbereiche. Ansonsten ist das Gebiet nahezu vollständig versiegelt. Eine Festsetzung von Grünflächen (unterteilt in öffentlich und privat) ist lediglich für die Böschungsflächen entlang der Fußwegeverbindung zwischen Volmestraße und Diesterwegstraße vorgesehen. 9. Kompensation / Ausgleich und Ersatz Durch den Bebauungsplan werden keine zusätzlich überbaubare Flächen geschaffen. Mögliche Vorhaben können nur auf bereits bebauten (Ersatzbaumaßnahme) oder versiegelten Flächen ausgeführt werden (Umnutzung). Kompensationsmaßnahmen bzw. Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich. 10. Umweltbericht / Vorprüfung des Einzelfalls Ein Umweltbericht wird in diesem vereinfachten Verfahren nicht erstellt. Negative Auswirkungen auf die Umwelt sind durch die Planung nicht zu erwarten. Die dokumentierte Vorprüfung des Einzelfalls ist Anlage dieser Begründung. 11. Bodenordnende Maßnahmen Die Umsetzung der Planung erfordert keine bodenordnerische Maßnahmen 8
12. Denkmalschutz Innerhalb des Bebauungsplanes sind keine denkmalgeschützten Objekte vorhanden. Der LWL Archäologie für Westfalen gibt den folgenden Hinweis. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmale (Kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Beschaffenheit, Höhlen und Spalten aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und/oder der LWL- Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel. 02761/93750; Fax: 027661/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Endeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 15, 16 DSchG NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen ( 16 Abs. 4 DSchG NW). 13. Festsetzungen Der Bebauungsplan Nr. 3/09 (608) Wohnquartier Unterberg setzt durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text folgendes fest: die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes die Art der baulichen Nutzung die Grünflächen die öffentlichen Verkehrsflächen etc. 14. Maßnahmen zur Realisierung Besondere Maßnahmen zur Realisierung sind nicht erforderlich. 15. Städtebauliche Daten Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs umfasst ca. 30.000m 2. Anlage: Dokument Vorprüfung des Einzelfalls Hagen,.. Thomas Grothe (Technischer Beigeordneter) 9