30.06.2010. Sale-and-lease-back, Signing Fee & Absicherungsgeschäfte. Verbesserung der EK-Quote Outsourcing: Marketing



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FS-Seminar Fußball, Steuern und Bilanzen Fallstudie Lokomotive Lichtenberg Team 3 Sale-and-lease-back, Signing Fee & bsicherungsgeschäfte rno Liebert (zubi FiBu) Christian Bonin (alias: ndi Latte) Dan Krumnow (Leiter Risikomgmt.) Doumbia Moussa (Leiter Marekting) Iryna Synyakevych (Leiterin FiBu) 1 ressemitteilung -Lokomotive Lichtenberg mit neuem Vorsitzenden ndi Latte löst den aus dem mt scheidenden Franz Heckenhauer als Vorstandsvorsitzenden bei Lokomotive Lichtenberg ab. Der ehemalige Fußballprofi Latte, musste nach dem brutalen Foul im diesjährigen okalendspiel von Kevin rinzessin apeng(fc Sünderland) seine aktive Sportlerkariere beenden. us Dankbarkeit für seine herausragenden Verdienste für die Lok, wurde er gestern auf der Hauptversammlung einstimmig zumvorsitzenden gewählt. Der ungelernte ndi Latte, der zu Gunsten seiner Fußballerkarriere seine Schulausbildung abbrach, wird nun die dramatischen finanziellen Engpässe der Lok in den Griff bekommen müssen. Quelle: www.sport2.de 2 Tagesordnung -Vorstandssitzung Lok Lichtenberg TO 1. TO 2. TO 3. Verbesserung der EK-Quote Outsourcing: Marketing sienstrategie 3 1

- Darstellung des Sachverhalts Leasing Stadionverkauf Kann die Eigenkapitalquote durch sale-and-lease-back gesteigert werden 4 -Eigenkapitalquote Kennzahl für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens Finanzierungsgrad:relevant bei Kreditvergabe abhängig von Größe, Rechtsform und Branchenzugehörigkeit 5 -Operating-Lease: uswirkungen auf die EK-Quote (vor dem Verkauf) Stadion 10 EK 2 Kasse 0 FK 8 (nach dem Verkauf) Stadion 0 EK 12 Kasse 20 FK 8 Bilanzverkürzung Liquide Mittel Eigenkapitalquote Gewinnrealisation unmittelbar VG wird bei dem Leasinggeber aktiviert (wirtsch. Eigentümer) Leasingraten stellen Betriebsausgaben dar (erfolgswirksam) 6 2

-Grundproblem: Zurechnung In der raxis unterscheidet man: Leasing Finance Zuordnung des VG zum Leasingnehmer Operating Zuordnung des VG zum Leasinggeber Was gilt für das Stadion 7 -Grundproblem: Zurechnung keine Definitionen des Leasings im Handelsrecht Kriterien für die Zurechnung ergeben sich aus steuerlichen Leasingerlassen In unserem Fall Spezialleasing - Stadion kann nicht wirtschaftlich durch Dritte genutzt werden Finanzierungsleasing Folge kein Verkauf i.e.s. sondern lediglich besichertes Darlehen keine Gewinnrealisierung wir bleiben wirtschaftlicher Eigentümer des Stadions 8 -Finance-Lease: uswirkungen auf die EK-Quote (vor dem Verkauf) Stadion 10 EK 2 Kasse 0 FK 8 (nach dem Verkauf) Stadion 10 EK 2 Kasse 20 FK 28 Bilanzverlängerung Liquide Mittel Eigenkapitalquote keine sofortige Gewinnrealisierung f (betriebsgewöhliche ND) assivierung der Verbindlichkeit gegenüber Leasinggeber in Höhe HK ufteilung der Leasingraten in Zins-/ Kostenanteil (erfolgswirksam) und Tilgungsanteil (erfolgsneutral) 9 3

-Fazit Stadion kann nicht wirtschaftlich durch Dritte genutzt werden Finanzierungsleasingvertrag (Spezialleasing) Verkauf des Stadions durch die Lok Lediglich Darlehensgewährung assivierung der Leasingverbindlk. Kasse 20 an Leasingverblk 20 Laufende Buchungen Zinsaufwand an Bank Leasingverblk. an Bank bschreibungen auf V an Stadion! Negativer Effekt auf die Eigenkapitalquote. Wir sollten nicht verkaufen! 10 - Darstellung des Sachverhalts Signing Fee Vermarktungsrechte im rofisport übliche Sonderzahlung wird bei Unterzeichnung von Dauerschuldverträgen geleistet! Bilanzierung ist abhängig von der Vertragsgestaltung! 11 - Bilanzierung grds. 2 Möglichkeiten: 1. lternative:bgrenzung über dievertragslaufzeit erhaltenevorauszahlung für noch zu erbringende Leistungen passive Rechnungsabgrenzung ( 250 II HGB) Zeitpunkt: Vertragsunterzeichnung Bank 10 Mio. an sonstige betriebliche Erträge 10 Mio. Ende des Geschäftsjahres sonstige betriebliche Erträge 9 Mio. an pr 9 Mio. Ende des darauffolgenden Geschäftsjahres pr 1 Mio. an sonstige betriebliche Erträge 1 Mio. 12 4

- Bilanzierung grds. 2 Möglichkeiten: 2. lternative:vollständiger ertragswirksamer usweis Realisationsprinzip 252bs. 1 Nr. 4 HGB Gewinnrealisation zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Zeitpunkt: Vertragsunterzeichnung Bank 10 Mio. an sonstige betriebliche Erträge 10 Mio. Wovon hängt die gewählte lternative ab 13 - Gestaltungsmöglichkeiten bgrenzung weitere Bedingungen imvertrag: anteilige Erstattung bei vorzeitiger ufhebung des Vertrags Vorauszahlung für künftige Vermarktungseinnahmen Verbot der Beauftragung einer weiteren Vermarktungsagentur (Exklusivrechte) Sofortiger Ertrag keine Bedingungen imvertrag: reine Gegenleistung für Erbringung der Unterschrift keine Erstattung bei vorzeitiger ufhebung des Vertrags keine Leistung für künftige Gegenleistungen (Bsp.: Bausparverträgen)! Signing Fee wird hier vollständig ertragswirksam ausgewiesen. 14 - Darstellung des Sachverhalts ntrittsprämie 1 Mio. chinesischer Renminbi FC Ente eking Spielantritt: 1.6.11 Wie werden Kursänderungen bilanziell abgebildet 15 5

-Kursänderungen ohne bsicherungsgeschäfte Bei Kursänderungen zum Bilanzstichtag: bschlussstichtag:umrechnung zum Devisenkassamittelkurs ( 256a HGB) keine Gewinnberücksichtigung (Realisationsprinzip) Verlustberücksichtigung (Imparitätsprinzip) 01.06.2011 Leistungszeitpunkt: Kurs 10:1 Forderungen T 100 an Umsatzerlöse T 100 30.06.2011 Ende des Geschäftsjahres: Kurs 11:1 außerplanmäßige f T 9 an Forderungen T 9 01.12.2011 Zahlungszeitpunkt: Kurs 11:1 Bank T 91 an Forderungen T 91 Wie können Risiken aus Kursänderungen minimiert werden 16 -bsicherungsgeschäfte durch bsicherungsgeschäfte! allgemein: Termingeschäfte Schutzfunktion gegen Verluste aus reisänderungen Forwards sind nicht standardisierte Verträge über den Kauf/ Verkauf von VG im Vorfeld festgelegte Terminen/ reisen usübung ist verpflichtend hier: Devisenforward zum Spotpreis 10 Y/ Lok: short-position (Verkaufsposition) 17 -Bewertungseinheit 1/2 Bewertungseinheit ( 254 HGB) Forderung ktivierter Vermögensgegenstand! Gewinne grds. nur bei Realisation! Verluste grds. f auf den niedrigeren Teilwert Forward Schwebendes Geschäft! grds. nicht bilanzierungsfähig Verluste: Drohverlustrückstellung bilden 18 6

-Bewertungseinheit 2/2 Ziele Beseitigung der Bewertungsproblematik aufgrund separater Behandlung am wirtschaftlichen Zusammenhang orientierte Betrachtungsweise Voraussetzungen absicherungsfähige Geschäfte Gegenläufige Entwicklungen müssen sich tatsächlich ausgleichen Dokumentationspflichten Rechtsfolgen gemeinsame Bewertung des Grund- und Sicherungsgeschäfts in dem Umfang/ Zeitraum keinenwendung dervorschriften über : Realisations-/ Imparitätsprinzips, Einzelbewertungsgrundsatz, Rückstellungen und die stichtagsbezogenewährungsumrechnung erweiterte ngaben im nhang nach 285 Nr. 23 HGB 19 -Darstellung in der FiBu Einfrierungsmethode Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft werden nicht in Bilanz und GuV abgebildet, soweit diese sich ausgleichen. Hinsichtlich der nicht abgesicherten Risiken werden noch nicht realisierte Verluste nach dem Imparitätsprinzip berücksichtigt. Durchbuchungsmethode Wertänderungen werden in der GuV durch die Erfassung sämtlicher ufwendungen und Erträge abgebildet. Hinsichtlich der nicht abgesicherten Risiken werden noch nicht realisierteverluste nach dem Imparitätsprinzip berücksichtigt. 20 Danke für die ufmerksamkeit! Dziękujemy za uwagę! 21 7