Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden



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Transkript:

Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Haushaltssatzung und Haushaltsplan 215 und 216 Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden VerbandsgemeJmJeverwaltung Kirchheimbolanden 67292 Kirchheimbolanden

INHALTSVERZEICHNIS A. Haushaltssatzung grau I - IV Seite B. Vorbericht gelb V - XX C. Haushaltsplan 1. Produktorientierte Buchungsstellenübersicht weiß 1-84 2. Gesamtplan / Ergebnis- und Finanzhaushalt rosa 1-3 3. Teilergebnis- und Finanzpläne grau 4-14 4. Personalaufwand blau 15-19 5. Stellenplan blau 11-122 D. Anlagen zum Haushaltsplan 1. Berechnung der Verbandsgemeindeumlage lachs 123-124 2. Schuldenübersicht und Schuldenentwicklung lachs 125-126 3. Übersicht / Stand der Verbindlichkeiten lachs 127 4. Übersicht / Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit lachs 128 5. Übersicht / Entwicklung der Jahresergebnisse lachs 129 6. Übersicht / Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und-fehlbeträge lachs 13 7. Übersicht / Entwicklung des Eigenkapitals lachs 131 8. Bilanz lachs 132 Wirtschaftsplan - Bäder Wirtschaftsplan - Abwasserbeseitigung grün lachs

Seite Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden für die Jahre 215 und 216 vom 2.4.215 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.1.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 2.12.213 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Aufsichtsbehörde vom 27.3.215 - Az.: 33/29/91-11 - hiermit bekanntgemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 215 14.356.75 13.868.46 488.29 216 14.691.88 13.23.2 1.461.68 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf 14.224.87 12.793.3 14.257.13 12.398.71 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 1.431.84 1.858.42 die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 223.56 284.2 157.87 668.5 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -6.64-51.63

Seite II 215 216 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 6.64 1.431.84-1.371.2 51.63 1.858.42-1.347.79 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 14.59.7 14.59.7 14.925.63 14.925.63 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 215 993.626 216 51.63 Davon entfallen auf den a) Finanzhaushalt der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden b) Vermögensplan der Abwasserbeseitigung c) Vermögensplan der Bäder 6.64 782.986 1 5. 51.63 * *= davon dienen 56. zur Zwischenfinanzierung 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 215 216 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 31.. 31.. Davon entfallen auf den a) Haushalt der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden b) Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung c) Wirtschaftsplan der Bäder 25.. 3.. 3.. 25.. 3.. 3..

4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Seite i Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. 5 Umlage Gem. 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 3. November 1999 (GVBI. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2.2.26 (GVBI. S. 57), erhebt die Vergandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. 215 216 Der Umlagesatz wird festgesetzt auf 38 v.h. 38 v.h. 6 Altersteilzeit Die Zahl der im Haushaltsjahr bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird festgesetzt auf 215 216 7 Stellenplan Es gilt der vom Verbandsgemeinderat am 1.2.215 beschlossene Stellenplan. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.212 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.213 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.214 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.215 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.216 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.217 beträgt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.218 beträgt 8 Eigen kapital 24.294.422,75 25.725.372,75 27.433.242,75 27.921.532,75 29.383.212,75 29.817.122,75 3.313.642,75

Seite IV 9 Weitere Bestimmungen Die Buchungsstellen Unterhaltung / Rathaus (1.1.4.23.5231), Unterhaltung / Feuerwehrgerätehäuser (1.2.6..5231), Unterhaltung / GS Dannenfels (2.1.1.2.5231) und Aufwendungen für Jugendarbeit (3.6.2..5249) werden für übertragbar erklärt. Kirchheimbolanden, 2.4.215 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden -gez. Haas- (Haas) Bürgermeister Bestätigung: 1. Die Haushaltssatzung mit -plan für die Haushaltsjahre 215 / 216 wurde vom Verbandsgemeinderat am 1.2.215 beschlossen. 2. Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 215 / 216 wurde am 2.4.215 vom Bürgermeister ausgefertigt. 3. Die Haushaltssatzung wird im Amtsblatt Nr. 11 vom 1.4.215 öffentlich bekanntgemacht. 4. Der Haushaltsplan liegt im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden (Neue Allee 2, Zimmer 116) in der Zeit vom 13.4.215 bis 22.4.215 während der Dienstzeiten öffentlich aus. Kirchheimbolanden, 2.4.215 Verbandsgemeindeverwaltung -Finanzabteilung- Im Auftrag: -gez. Billenstein- (Billenstein)

Seite V Vorbericht zum doppischen Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Kirchheimboianden für die Haushaltsjahre 215 und 216 1. Allgemeine Erläuterungen Unter dem Stichwort Neues Steuerungsmodell" haben die Kommunen Anfang der 9er Jahre einen umfangreichen Modemisierungsprozess in den Verwaltungen eingeleitet. Mit diesem Prozess sollte die Steuerung der Verwaltung von der bisherigen Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Input-Steuerung) auf eine Steuerung mit vereinbarten Zielvorgaben für die kommunalen Dienstleistungen (Output - Steuerung) umgestellt werden. Hierfür stellt das kamerale Haushalts- und Rechnungswesen die erforderlichen Informationen über Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch für eine neue Ausrichtung der Verwaltungssteuerung und Haushaltswirtschaft nicht ausreichend zur Verfügung. Zur Erfüllung der gewünschten neuen Zielsetzung bedurfte es daher einer grundlegenden Reform des Haushaltswesens. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich entsprechend den Empfehlungen der drei rheinlandpfälzischen Spitzenverbände dazu entschieden, die Kommunale Doppik als führendes Haushalts- und Rechnungswesen einzuführen. Die Kommunen werden ab 1.1.27 (oder durch Beschluss des Rates wahlweise auch ab 28 oder 29) ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kommunalen Doppik führen. Das sog. Drei- Komponenten-System löst das bisher zahlungsorientierte kamerale System ab. Es besteht aus dem Ergebnisplan / die Ergebnisrechnung dem Finanzplan / die Finanzrechnung die Vermögensrechnung/die Bilanz. Drei-Komponenten-System Das neue Haushaltsrecht ist spätestens ab 1.1.29 anzuwenden.

Seite VI Veränderungen im Rechnungssvstem Die entscheidende Neuerung gegenüber der bisherigen kameralen Haushaltsführung ist der Schritt vom Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept. Die bisher praktizierte Kameralistik war eine reine Einnahme- und Ausgaberechnung und stellte daher lediglich die Geldmittelzuflüsse (Einnahmen) und Geldmittelabflüsse (Ausgaben) im Haushaltsjahr dar. Damit wurden nur die Erhöhungen und Verminderungen im Geldvermögen dargestellt Weitergehende Geschäftsvorfälle (wie z. B. der Werteverzehr des Vermögens) und damit der Ressourcenverbrauch wurden nicht dokumentiert. Mit Einführung der Doppik wurde die Grundsatzentscheidung für das kaufmännische Rechnungswesen getroffen. Die zukünftige Haushaltswirtschaft ist in enger Anlehnung an das Handelsgesetzbuch und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung kommunalspezifischer Anforderungen abzuwickeln. Ergebnisplan Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des neuen Haushaltsrechts. Der Ergebnisplan beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen einer Planungsperiode und ersetzt den bisherigen Verwaltungshaushalt. Der Ergebnishaushalt gibt einen Überblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung. Aus dem ausgewiesenen Ergebnis ist erkennbar, ob sich das Eigenkapital voraussichtlich erhöht (Planüberschuss) oder vermindert (Planfehlbetrag). Der neue Ergebnisplan bildet in der Regel 6 Haushaltsjahre ab: Rechnungsergebnis des Vorjahres Planansätze laufendes Haushaltsjahr Planansätze neues Haushaltsjahr Planung für die drei auf das Planjahr folgenden Jahre Da keine direkte Überleitung der bisherigen Haushaltsstellen" auf die neuen Buchungsstellen" möglich war, wurde auf die Abbildung der Rechnungsergebnisse 28 verzichtet (vgl. auch Art. 8, 17 KomDoppikLG). Die errechneten Planwerte der Folgejahre wurden grob geschätzt und beruhen in erster Linie auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. Ihre Fortschreibung erfolgte ohne wesentliche Steigerungsraten. Durch die Darstellung der zwei auf die Haushaltsjahre 215 und 216 folgenden Planungsjahre wird die mittelfristige Finanzplanung in die konkrete Haushaltsplanung integriert und damit deutlich aufgewertet Die Trennung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt entfällt ebenso wie die bisher praktizierte Veranschlagung nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und Gruppierung der kommunalen Haushaltspläne. Gemäß der neuen Verwaltungsvorschrift zur Haushaltssystematik vom

Seite VI l 23. November 26 wird der zukünftige Haushaltsplan nach dem neuen verbindlichen Produktrahmenplan gegliedert. Darüber hinaus wird die bisherige Gruppierung durch einen neuen Kontenrahmenplan ersetzt: bisherige Gliederung neue Gliederung bisherige Gruppierung neue Gruppierung Einzelpläne (1) Abschnitte Unterabschnitte Haupt-Produktbereiche (S) Produktbereiche Produktgruppen Produkte Leistungen Hauptgruppen (1) Gruppen Untergruppen Kontenklassen (1) Kontengruppen Kontenarten Konten Unterkonten Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden hat von dem Wahlrecht nach 4 Abs. 2 GemHVO Gebrauch gemacht und den neuen Haushaltsplan entsprechend ihrer örtlichen Organisation institutioneil gestaltet. Dies bedeutet, dass die zukünftigen Haushalte nicht in 6 Haupt-Produktbereiche, sondern nur in 4 Teilhaushalte gegliedert werden. Eine Übersicht über die neue Struktur des Verbandsgemeindehaushait.es ist als Anlage diesem Vorbericht beigefugt. Finanzplan Neben der Ergebnisplanung stellt der Finanzplan einen weiteren wesentlichen Haushaltsplanbestandteil dar. Der neue Finanzplan hat mit der bisherigen kommunalen Finanzplanung nichts gemeinsam. Der Finanzplan beinhaltet alle geplanten Ein- und Auszahlungen innerhalb einer Periode und stellt die planerische Veränderung des Geldvermögens dar. Weiterhin werden Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung abgebildet (früher kameraler Vermögenshaushalt). Anders als beim Ergebnishaushalt erfolgt jedoch hinsichtlich der Zahlungsverursachung keine Periodenabgrenzung, sondern es sind alle voraussichtlichen Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen nach dem von der Kameralistik bekannten Kassenwirksamkeitsprinzip" zu erfassen. Der Finanzplan gibt einen systematischen Überblick über die voraussichtliche finanzielle Lage der Verbandsgemeinde. Er stellt insbesondere dar, inwieweit sich der Finanzmittelbedarf aus laufender Tätigkeit oder aus Investitionstätigkeit ergibt und wie ein Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit gedeckt werden soll (z. B. durch Kreditaufnahme). Eröffnungsbilanz Jede Kommune hat zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals das neue doppische Haushaltsrecht anwendet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Hierfür sind erhebliche und sehr zeitaufwendige Ersterfassungs- und -bewertungsarbeiten notwendig, die durch das eigene Personal in einem mehrjährigen Prozess durchgeführt wurden. Die Eröffnungsbilanz für 29 wurde im Juni 212 vom VG-Rat beschlossen (s. a. lfd. Nummer 6 auf Seite XV des Vorberichts / Entwicklung des Eigenkapitals).

Seite VIII Vorbemerkungen Nach den Bestimmungen der GemHVO ist dem Haushaltsplan u. a. auch ein Vorbericht beizufügen. Der Vorbericht soll gem. 6 GemHVO einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Teile des Haushaltsplanes, wie der Gesamtergebnisplan und der Gesamtfinanzplan sowie die Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte sind von der eigenen Datenverarbeitungsanlage vollautomatisch geschrieben. Die Einzelprogramme sind inhaltlich und in der Form auf die verbindlichen Muster abgestimmt und entsprechen somit dem geltenden Haushaltsrecht. Zur besseren Übersicht wird das DIN A4 Querformat angewandt. Zur einheitlichen Gestaltung des Haushaltsplanes haben auch alle Anlagen dieses Format Die Erläuterungen sind, soweit erforderlich, maschinell hinter den Haushaltsstellentexten in verkürzter Form eingefügt. Weitere Erläuterungen befinden sich vor den Personalaufwendungen und dem Stellenplan. Die Veranschlagung des Kanalwerkes und der Schwimmbäder erfolgt außerhalb des Verbandsgemeindehaushaftes in Form von Wirtschaftsplänen. Durch die Ausgliederung der Wasserversorgung ab dem Haushaltsjahr 22 in die damalige Stadtwerke GmbH entfallen der gesamte Wirtschaftsplan und alle Festsetzungen in der HaushaHssafzung. Die Gebühren und Beiträge für den Bereich Abwasser werden über ein besonderes Preisblatt beschlossen und bekannt gegeben. 2. Oberblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2.1 Ablauf des Haushaltsjahres 213 Die Haushaltssituation 213 stellt sich wie folgt dar: HPL einschl. NT: Erträge / Einzahlungen Aufwendungen/Auszahlungen 14.171.69 12.74.74 13.6.6 11.638.18 57.42 1.126.7 619.28 1.961.88 Saldo 1.43.95 1.961.88-619.28-1.342.6 Für das Jahr 213 liegt noch kein Abschluss vor.

Seite IX 2.2 Rückblick auf das Haushaltsjahr 214 HPL einschl. NT: Erträge / Einzahlungen 14.474.42 13.892.4 196.38 13.12 Aufwendungen/Auszahlungen 12.766.55 11.622.66 299.5 2.269.38 Saldo 1.77.87 2.269.38-13.12-2.166.26 2.3 Ausblick auf die Haushaltsjahre 215 und 216 / Allgemeine Vorbemerkungen (Quelle: Rundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 15.1.214) 2.3.1. Haushaltswirtschaft der kommunalen Gebietskörperschaften / Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose vom Herbst 214 (sogenanntes Herbstgutachten), veröffentlicht am 9. Oktober 214, prognostizieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 1,3 v. H. für das laufende Jahr und von 1,2 v. H. für 215. Vor einem halben Jahr wurde von den Instituten noch 1,9 v. H. Wachstum für 214 und 2, v. H. Wachstum für 215 prognostiziert. Nach Einschätzung der Wirtschaftsforschungsinstitute befinde sich die deutsche Wirtschaft in einem - wenn auch nicht allzu ausgeprägten - Abschwung. Sowohl die Binnennachfrage als auch die Auslandsnachfrage stagnierten derzeit. Belastend wirkten das mäßige Expansionstempo der Weltwirtschaft und die auch im Prognosezeitraum niedrige Dynamik im Euroraum. Darüber hinaus seien die Risiken für die Weltkonjunktur aufgrund internationaler Krisen wie des weiter schwelenden russisch-ukrainischen Konflikts und der kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak erheblich. Die Bundesregierung orientiert sich in ihren Konjunkturprognosen in aller Regel an den Einschätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute, sodass die Werte der Frühjahrsprojektion nun entsprechend angepasst wurden. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Herbstprojektion für das laufende Jahr, veröffentlicht am 14. Oktober 214, ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,2 v. H., für das kommende Jahr wird ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,3 v. H. prognostiziert. Als Gründe für die Korrektur der wirtschaftlichen Einschätzung wurde das "außenwirtschaftlich schwierige Fahrwasser", in dem sich die deutsche Wirtschaft derzeit befinde, genannt. Geopolitische Krisen führten auch in Deutschland zu einer Erhöhung der Verunsicherung und die nur moderate weltwirtschaftliche Entwicklung belaste die Konjunktur; die binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte seien jedoch intakt. Die Herbstprojektion ist Grundlage für die neue Steuerschätzung, die Anfang November diesen Jahres veröffentlicht wird.

Seite X 2.3.2. Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz Die Kredite zur Liquiditätssicherung der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im vergangenen Jahr auf über 6,2 Mrd. Euro an, bis Mitte dieses Jahres haben sie einen weiteren Aufwuchs um rund 2 Mio. Euro erfahren. Besonders ausgeprägt ist die Liquiditätskreditverschuldung bei den kreisfreien Städten, die mit 58 v. H. weiterhin den überwiegenden Anteil aller Gebietskörperschaftsgruppen aufweisen. Insofern kann die Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz als unterschiedlich bezeichnet werden, insbesondere auch, weil 77 von 234 hauptamtlich geführten Kommunen zum 3. Juni 214 keine Liquiditätskredite hatten. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Betrachtung der Finanzierungssalden. Das Finanzierungsdefizit der rheinland-pfälzischen Kommunen besteht nunmehr seit 24 Jahren, die Finanzierungslücke belief sich im vergangenen Jahr insgesamt auf 36 Mio. Euro bzw. 75 Euro je Einwohner. Zumindest fiel die Finanzierungslücke bereits im vierten Jahr hintereinander geringer aus als im Vorjahr und konnte bei allen Gebietskörperschaftsgruppen verringert werden. Die nach Wirtschafts- und Finanzkrise in den vergangenen Jahren positive Entwicklung bei den Erträgen und Einzahlungen, insbesondere bei den Steuern, führte gleichwohl nicht zu ausgeglichenen Haushalten. Die derzeit niedrigen Kreditzinsen bergen zudem ein Risiko, sofern das momentan sehr günstige Kreditzinsniveau ansteigen sollte. Auch deshalb ist eine Reduzierung der bestehenden Schulden, insbesondere der Liquiditätskredite, unumgänglich. 2.3.3. Kommunale Haushaltskonsolidierunq Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist nach wie vor eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre. Dies gilt sowohl für den Haushalt des Landes als auch für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz. Im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung und unter Beachtung des Prinzips der Generationengerechtigkeit muss es oberstes Ziel sein, den Haushaltsausgleich zu erreichen und die Kredite zur Liquiditätssicherung auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Die Kommunalberichte des Rechnungshofs zeigen regelmäßig Möglichkeiten auf, die zu einer Verbesserung der Haushalts- und Finanzsituation der Kommunen führen können. Gegebenenfalls müssen kommunale Leistungen in größerem Umfang reduziert werden. Auch im Pflichtigen Aufgabenbereich müssen selbstgesetzte Standaids auf ihre Berechtigung überprüft und alle Möglichkeiten zur Einsparung genutzt werden. Die Landesregierung hält es daher für unabdingbar, den Empfehlungen des Rechnungshofs zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und vor allem zur Reduzierung des vielerorts unverändert hohen Ausgabeniveaus zu folgen. Die Entwicklung der Ausgaben ist deutlich unterhalb des Maßes der zur Verfügung stehenden Einnahmen zu halten. Gerade im Bereich der Hebesätze der Realsteuem zeigt der diesjährige Kommunalbericht abermals das unterdurchschnittliche Hebesatzniveau, das daraus resultierende nicht ausgeschöpfte Einnahmepotential und bestehende Handlungsmöglichkeiten auf. Insbesondere bei den kreisfreien Städten sind die Unterschiede im Aufkommen der Realsteuem im bundesweiten Vergleich vielfach hebesatzbedingt. Im kreisangehörigen Bereich verbleiben sämtliche Mehreinnahmen aus einer Erhöhung der Hebesätze oberhalb des Nivellierungssatzes vollständig der Gemeinde; diese Mehreinnahmen sind weder kreis- noch verbandsgemeindeurnlagepflichtig.

Seite XI Sofern eine Gemeinde einen unausgeglichenen Haushalt und Kredite zur Liquiditätssichemnq aufweist, ist sie gefordert, eine Anpassung auch ihrer Hebesätze vorzunehmen. Im Zusammenhang mit der Beratung über den Kommunalbericht 214 hat der Landtag Rheinland-Pfalz folgenden Beschluss gefasst: Der Kommunalbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Kommunalaufsicht sollte daraufhin gewirkt werden, dass die Kommunen die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten, zur Ausgabenbegrenzung sowie zur wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung umsetzen." Im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung wird auf 18 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO hingewiesen ( die Gemeinde hat nachzuweisen, wie innerhalb der fünf Haushaltsfolgejahre ein Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch Jahresüberschüsse erreicht werden soll"). Die Kommunalaufsichten werden angehalten, auf die Einhaltung des entsprechenden Nachweises zu achten. In den Nachweisen sind verbindliche Festlegungen mit einer detaillierten Beschreibung der vorgesehenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen unter Angabe des Zeitraums des angestrebten Haushaltsausgleichs zu treffen. Die Erreichung des Haushaltsausgleichs wird für viele Kommunen lediglich ein Zwischenschritt sein, der gleichzeitig mit der dringend gebotenen Rückführung der Kredite zur Liquiditätssicherung einhergehen muss. Sozialetat Im Zuge der Sozialreform ( Hartz IV") wurden ab dem Haushaltsjahr 25 die bisher veranschlagten Einnahmen und Ausgaben für die Sozialhilfe und der Grundsicherung (frühere UA 41 und 485) aus den Ortsgemeindehaushalten entnommen und nun auf der Ebene der Verbandsgemeinde bzw. durch die neu gegründete ARGE (Arbeitsgemeinschaft zwischen Sozialverwaltung und Agentur für Arbeit Rheinland-Pfalz) geleistet. Für 215 wird mit einer geringen Reduzierung des Defizits im Produktbereich 3.1 (Soziale Hilfen) gerechnet Insgesamt gesehen vermindert sich die Unterdeckung um 23.15 Euro auf 514.85 Euro. Das sind rd. 1,86 v. H. des VG-Umlagesatzes. Im Haushaltsjahr 216 wird mit einem Defizit in Höhe von 567.5 Euro gerechnet VG-Umlaqesatz Der VG-Umlagesatz wird aufgrund der zurzeit vorherrschenden sehr guten Steuerkraft im Verbandsgemeindebereich um 3 Prozentpunkte von 41, v. H. auf 38, v. H. gesenkt. Diese Vorgehensweise wurde in der Ortsbürgermeisterbesprechung am 11. Dezember 214 ausführlich besprochen und einhellig akzeptiert Wie bereits erwähnt, dienen hiervon 1,86 v. H. für Leistungen der Sozialen Hilfe (Produktbereich 3.1), sodass der bereinigte Umlagesatz 36,14 v. H. beträgt. Die Höhe der Verbandsgemeindeumlage und die von den Ortsgemeinden zu zahlenden Beträge sind der Übersicht auf den Seiten 123 und 124 der Haushaltsanlagen zu entnehmen. Durch die bereits in den letzten Jahren enorm gestiegene Steuerkraft der Ortsgemeinden (insbesondere bei der Stadt Kirchheimbolanden) konnte in diesem Jahr und in den nächsten Jahren wieder ein klassischer Haushaltsausgleich erreicht werden. Die Steuerkraft für 215 beträgt insgesamt 27.691.248 Euro (Vorjahr: 27.36.544 Euro). Die Steuerkraft für 216 wurde defensiv geschätzt und mit 24.773.55 Euro als Berechnungsgrundlage angesetzt. Ein Umlagepunkt beträgt 215 274.691 Euro; 216 247.731 Euro. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Schuldentilgungen in Höhe von 737.88 Euro verbleiben in diesem Jahr noch 693.96 Euro, die als Zunahme der liquiden Mittel eingeplant sind (s. Seite 83 der produktorientierten Buchungsstellenübersicht). Im Haushaltsjahr 216 verbleiben noch 7.33 Euro, die ebenfalls den liquiden Mitteln zugeführt werden sollen.

SeiteXII a) Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt enthält alle ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen. Insgesamt sind veranschlagt: Erträge Aufwendungen Jahresüberschuss Haushaltsjahr 215 14.356.75 Euro 13.868.46 Euro 488.29 Euro Haushaltsjahr 216 14.691.88 Euro 13.23.2 Euro 1.461.68 Euro Die hier ausgewiesenen Überschüsse sind allerdings nicht mit dem kameralen Überschuss des früheren Verwaltungshaushaltes identisch. Der Ergebnishaushalt beinhattet Aufwendungen für die Abschreibungen, die Zuführungen zu den Rückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus empfangenen Investitionszuwendungen und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, die der Verwaltungshaushalt bisher nicht kannte. Demgegenüber sind die Tilgungen für Investitionskredite, die bisher über die Pflichtzuführungen den Verwaltungshaushalt belasteten, im neuen Ergebnishaushalt nicht enthalten. Der relativ hohe Überschuss im Haushaltsjahr 216 beinhattet eine einmalige Ausgleichszahlung des Landkreises für die Übernahme der Realschule plus in Höhe von 1.3. Euro. Setzt man diesen Betrag ab, so verbleibt noch ein Jahresüberschuss von 161.68 Euro. Erträge im Ergebnishaushalt: Planzahlen 215 Planzahlen 216 Vergleich 214 Vergnügungssteuer Zuwendungen, allgemeine Urnlagen, sonstige Transferleistungen Erträge der sozialen Sicherung Öffentlich- und privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige laufende und Finanzerträge 2. Euro 11.255.38 Euro 1.57.65 Euro 434.19 Euro 653.83 Euro 242.7 Euro 25. Euro 11.424.66 Euro 1.71.2 Euro 364.19 Euro 68.93 Euro 27.9 Euro 2. Euro 11.817.59 Euro 957.55 Euro 445.89 Euro 696.3 Euro 357.36 Euro Aufwendungen im Erqebnishaushalt: Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen auf das Vermögen Zuwendungen, Umlagen und sonst. Transferaufwendungen Aufwendungen der sozialen Sicherung Sonstige laufende Aufwendungen Zins- und sonstige Finanzaufwendungen 5.57. Euro 1.666.23 Euro 86.93 Euro 184.43 Euro 2.85. Euro 921.98 Euro 2X49.89 Euro 5.428.25 Euro 1.22.88 Euro 616.99 Euro 261. Euro 2.268.2 Euro 87.68 Euro 2.564.2Euro 5.52.34 Euro 1.523.5 Euro 862.39 Euro 176.69 Euro 1.495.5 Euro 887.16 Euro 2.319.42 Euro

Seite XIH b) Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt enthält alle Einzahlungen und Auszahlungen eines Haushaltsjahres sowie die Investitionen der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Er gibt einen Überblick über die aktuelle Finanzlage und ist ein Unterkonto des Umlaufvermögens Liquide Mittel". Insgesamt sind im Finanzhaushalt veranschlagt: ordentliche Einzahlungen ordentliche Auszahlungen Es besteht somit ein Jahresüberschuss in Höhe von An Investitionen sind veranschlagt: Investitionseinzahlungen Investitionsauszahlungen Finanzierungsdefizit Haushaltsjahr 215 14.224.87 Euro 12.793.3 Euro 1.431.84 Euro 223.56 Euro 284.2 Euro -6.64 Euro Haushaltsjahr 216 14.257.13 Euro 12.398.71 Euro 1.858.42 Euro 157.87 Euro 668.5 Euro -51.63 Euro Das Finanzierungsdefizit aus Investitionen wird in voller Höhe mit Krediten gegenfinanziert (Buchungsstelle 6.1.2./96.692531 auf Seite 83). Durch den o. a. Überschuss bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 1.431.84 Euro in 215 und 1.858.42 Euro in 216 wird die komplette ordentliche Schuldentilgung abgedeckt (737.88 Euro in 215 und 551.9 Euro in 216). Wie bereits erwähnt, werden die dann noch verbleibenden 693.96 Euro in 215 bzw. 7.33 Euro in 216 als Zunahme der liquiden Mittel eingesetzt - Buchungsstelle 6.1.2./96.79644 auf Seite 83. 3. Schulden und Rücklagen Nach dem Einzelnachweis der Kredite (Seite 125 der Anlagen zum Haushaltsplan) beträgt der tatsächliche Schuldenstand zum Jahresende 214 6.371.158,93 Euro. An Schuldendienstleistungen sind 174.77,2 Euro Zinsen und 737.871,72 Euro Tilgungen aufzubringen. Unter Berücksichtigung der noch nicht aufgenommenen Kredite aus 214 (voraussichtliche Ermächtigung 1. Euro), der neu eingeplanten Kreditaufnahme in 215 (6.64 Euro) sowie der ordentlichen Schuldentilgungen (737.871,72 Euro) wird sich die Gesamtverschuldung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden 215 voraussichtlich um 577.231,72 Euro auf 5.793.927,21 Euro reduzieren. Bis zum Jahresende 216 vermindert sich der Schuldenstand voraussichtlich um weitere 1.34.46 Euro auf 4.453,467,21 Euro. Hierin sind 1,3 Mio. Euro außerordentliche Schuldentilgungen enthalten, die als Ausgleichszahlung des Donnersbergkreises für die Übernahme der Realschule plus 216 erwartet werden (s. a. Buchungsstelle 2.1.6.1.41443 auf Seite 48 der Buchungsstellenübersicht). Die Schuldenentwicklung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden ist der Tabelle und der grafischen Darstellung auf den Seiten 125 und 126 zu entnehmen. Bei 19.243 Einwohnern (Stand. 3.6.214) beträgt die Pro-Kopf- Verschuldung zu Beginn des Haushaltsjahres 215 noch 331,9 Euro, am Jahresende 215 voraussichtlich 31,9 Euro und Ende 216 lediglich noch 231,43 Euro. Der Landesdurchschnitt für vergleichbare Verbandsgemeinden beträgt zurzeit 334 Euro.

Seite XIV Mit Schreiben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis vom 25.11.211 wurde von der Aufsichtsbehörde eine 2 %ige Reduzierung der langfristigen Verschuldung gefordert. Ausgehend von 6.471.158,93 Euro (= Schuldenstand am 31.12.214 einschließlich des bereits am 11.12.214 von der Kommunalaufsicht in Rahmen der Nachtragserstellung genehmigten Kreditbetrages - hieraus ergibt sich die geplante Ermächtigung i. H. v. 1. Euro) müssten demnach 129.423,18 Euro mehr getilgt als neue Darlehen aufgenommen werden. Die Entwicklung der Schuldentilgungen stellt sich für die nächsten Jahre wie folgt dar: 215 216 217 218 Schuldenstand 6.471.1 59 5.793.927 4.453.467 4.7.647 + Kreditaufnahme 6.64 51.63 29.63 46. abzügl. Tilgung 737.872 1. 851. 9 475.45 499.66 Differenz: -677.232-1. 34.46-445.82-453.66 Darlehensrückführung in% 1,47% 23,14% 1,1% 11,32% 4. Personalaufwand und Stellenplan Die Erläuterungen zum Personalaufwand 215 und 216 sowie die produktbezogene Zuordnung befinden sich auf den Seiten 15 bis 19. Der Stellenplan der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden mit dazugehörenden Erläuterungen ist ab Seite 11 abgebildet Für die nächsten beiden Haushaltsjahre ist eine Stellenminderung von insgesamt 11,76 Stellen eingeplant, die hauptsächlich auf den Wechsel der SchuKrägerschaft bei der Realschule plus zurückzuführen ist 5. Entwicklung der Kassenlaqe und Inanspruchnahme von Kassenkrediten Mit unseren Hausbanken wurden Überziehungskreditverträge abgeschlossen, welche gegenüber dem Kassenkredit trotz eines höheren Zinssalzes den Vorteil haben, dass nur für den überzogenen Betrag Zinsen zu zahlen sind. Sollte über einen längeren Zeitraum ein Kassenkredit benötigt werden, wird die günstigere Variante gewählt. Im abgelaufenen Jahr wurden die Rücklagenbestände der Ortsgemeinden während des ganzen Jahres zur Kassenverstärkung in Anspruch genommen. Dies wird auch in den Haushaltsjahren 215 und 216 voraussichtlich wieder der Fall sein. Durch den enormen Anstieg der Fehlbeträge in den Ortsgemeinden musste bereits in den letzten Jahren der Kassenkreditrahmen um 1, Mio. Euro angehoben werden. Zusammen mit den beiden Eigenbetrieben beträgt der Kassenkreditrahmen 31.. Euro.

Seite XV 6. Entwicklung des Eiqenkapitals Die Eröffnungsbilanz zum 1.1.29 wurde am 11.6.212 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und vom Verbandsgemeinderat Kirchheimbolanden am 26.6.212 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 24 / 212 vom 29.6.212. Die Bilanzsumme beträgt 65.441.767,53 Euro. Bei einem Eigenkapital von 24.71.48,13 Euro errechnet sich eine Eigenkapitalquote von 36,78 %. Für die Jahre 21 und 211 liegt bereits ein geprüfter Jahresabschluss vor; für das Jahr 212 ein vorläufiger Jahresabschluss. Aus der Übersicht auf Seite 131 kann die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals bis 218 entnommen werden. 7. Schlussbemerkungen Der Verbandsgemeindehaushalt ist ein Umlagehaushalt, d. h. die durch eigene Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben werden von den verbandsangehörigen Gemeinden durch die Verbandsgemeindeumlage aufgebracht. Grundlage hierfür ist 72 GemO i. V. m. 26 FAG. Die Planansätze wurden soweit als möglich genau berechnet oder geschätzt. Da noch keine verbindlichen Zahlen vom Statistischen Landesamt vorliegen, wurden die Steuerkraftzahlen aufgrund der vierteljährlichen Meldungen ermittelt und für die Umlageberechnung zugrundegelegt

Seite XVI Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden - Haushaltsplan 215 / 216 Teilhaushalt 1 Teilhaushalt 2 Teilhaushalt 3 Teilhaushalt 4 Zentralverwaltung Ordnungs- und Schulverwaltung Bauverwaltung Finanzverwaltung 12 Produkte 32 Produkte 8 Produkte 5 Produkte 1.1.1.2 Verwaltungssteuerung, Organisation 1.1.1.3 Öffentlichkeitsarbeit 1.1.1.4 Gemeindeorgane 1.1.1.7 Personalvertretung 1.1.2. Personal -Allgemein- 1.1.2.1 Personal der Zentralverwaltung 1.1.4.23 Verwaltungsgebäude, -räume 1.1.4.4 Elektronische Datenverarbeitung 1.1.4.5 Sonstige zentrale Dienste 1.2.1. Statistik und Wahlen 2.8.1. Heimat- und sonstige Kulturpflege 5.7.5. Tourismus, Fremdenverkehr bis 1.1.2.2 Personal der Ordnungs- und Schulverwaltung 1.2.2.1 Sicherheit und Ordnung 1.2.2.31 Standesamt 1.2.2.33 Einwohnermeldeamt, Passamt 1.2.3. Verkehrsangelegenheiten 1.2.6. Brandschutz 2..1.2 Allgemeine Schulverwaltung 2.1.1.1 Grundschule Bolanden 2.1.1.2 Grundschule Dannenfels 2.1.1.3 Grundschule Kirchheimbolanden 2.1.1.4 Grundschule Kriegsfeld 2.1.1.5 Grundschule Marnheim 2.1.1.6 Grundschule Stetten 2.1.6.1 Realschule plus Kirchheimbolanden 2.4.2.1 Lernmittelfreiheit - Schulbuchausleihe 2.4.2.16 (6 Produkte) 2.6.1. Theater 2.6.2. Musikpflege 2.7.1. Volkshochschulen 2.8.1.1 Seniorenbetreuung, Ortsverschönerung 3.1.1.1 Hilfe zum Lebensunterhalt 3.1.1.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 3.1.1.7 Sonstige Hilfen in anderen Lebenslagen 3.1.2. Grundsicherung für Arbeitssuchende 3.1.3. Hilfen für Asylbewerber 1.1.2.3 Personal der Bauverwaltung 1.1.4.29 Unbebaute Grundstücke 5.1.1. Orts- und Regionalplanung 5.2.1. Bauverwaltung 5.3.1. Elektrizitätsversorgung 5.3.3. Wasserversorgung 5.3.8. Abwasserbeseitigung 5.5.2. Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen, Gewässerschutz 1.1.2.4 Personal der Finanzverwaltung 1.1.6. Finanzen 6.1.1. Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 6.1.2. Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 6.2.6. Beteiligungen 3.6.2. Jugendarbeit 4.2.1. Förderung des Sports 4.2.4.18 Bäder 57 Produkte

Übersicht Seite XVII über geplante Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt 215 Buchungsstelle Einnahmen EUR Buchungsstelle Ausgaben EUR 1.1.1.2/15.7819 Investitionszuwendungen zu Regenwasser- 5. nutzungsanlagen 1.1.4.23/27.78571 Auszahlungen für BGA / Rathaus 1. 1.1.4.4/1.78571 Auszahlungen für BGA / EDV 1. 1.1.4.4/4.7841 Auszahlungen für Software, Lizenzen und 2. andere Schutzrechte 1.1.4.5/2.78571 Auszahlungen für BGA / Sonst. Zentr. Dienste 1. 1.2.6./3.68142 Investitionszuwend. v. Land f. Feuerw.fahrz. 1.2.6./4.68142 Investitionszuwend. v. Land f. Feuerwehr 6.37 1. 1.2.6./5.78571 Auszahlungen für BGA / Feuerwehr 25. 1.2.6./6.78593 Umbau / Verlegung Atemschutzwerkstatt 3. FWGH Kibho 1.2.6./72.78593 Neubau FWGH Bennhausen 1. 2.1.1.1/7.78571 Auszahlungen für BGA / GS Bolanden 6. 2.1.1.2/8.78571 Auszahlungen für BGA / GS Dannenfels 7. 2.1.1.3/9.78571 Auszahlungen für BGA / GS Kibo 3. 2.1.1.3/28.78593 Baumaßnahmen / GS Kibo 2. 2.1.1.3/41.7841 Auszahlungen für Software, Lizenzen und 2. andere Schutzrechte / GS Kibo 2.1.1.3/52.7856 Auszahlungen für Fahrzeuge etc. / GS Kibo 2.5 2.1.1.3/54.78571 Geräte und Mobiliar Küche / GS Kibo 1. Übertrag: 16.37 Übertrag: 188.5

Seite XVIII Buchungsstelle Einnahmen EUR Buchungsstelle Ausgaben EUR Übertrag: 16.37 Übertrag: 188.5 2.1.1.4/1.78571 Auszahlungen für BGA / GS Kriegsfeld 7.2 2.1.1.5/11.78571 Auszahlungen für BGA / GS Marnheim 5. 2.1.1.6/12.78571 Auszahlungen für BGA / GS Stellen 4.5 2.1.6.1/73.6852 Verkauf ehem. Hausmeistergebäude 165. 2.1.6.1/14.78571 Auszahlungen für BGA / Realschule plus 27. 3.6.2./38.78143 Ford, der Jugendarbeil in den Gemeinden 1. 5.5.2./16.78531 Grunderwerb für nalurnahe Gewässerunler- 5. hallung 5.5.2./71.681662 Investitonszuwendung vom Land 27. 5.5.2./71.78593 Umsetzung WRRL-Abschnilt Pfrimm 3. 5.7.5./68.78593 Radweg zwischen Dannenfels und Marienthal 16. (Appeltalradweg) 6.1.1./2.68142 Investitionsschlüsselzuweisungen vom Land 15.19 6.1.2./99.692531 Kredite für Inveslilionen 6.64 284.2 284.2

Übersicht Seite XIX über geplante Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt 216 Buchungsstelle Einnahmen EUR Buchungsstelle Ausgaben EUR 1.1.1.2/15.7819 Investitionszuwendungen zu Regenwassernutzungsanlagen 1.1.4.23/27.78571 Auszahlungen für BGA / Rathaus 5. 1. 1.1.4.4/1.78571 1.1.4.4/4.7841 Auszahlungen für BGA / EDV Auszahlungen für Software, Lizenzen und andere Schutzrechte 1. 1. 1.1.4.5/44.68561 Verkaufserlöse / Dienstfahrzeuge 1.1.4.5/2.78571 1.5 1.1.4.5/44.7856 Auszahl, für BGA / Sonstige zentrale Dienste Erwerb eines Dienstfahrzeuges 1. 2. 1.2.6./3.68142 Investitionszuwend. v. Land f. Feuerw.fahrz. 1.2.6./4.68142 Investitionszuwend. v. Land f. Feuerwehr 6.37 1.2.6./3.7856 1. 1.2.6./5.78571 1.2.6./72.78593 Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen Auszahlungen für BGA / Feuerwehr Neubau FWGH Bennhausen 17. 85. 85. 2.1.1.1/7.78571 Auszahlungen für BGA / GS Bolanden 6. 2.1.1.2/8.78571 Auszahlungen für BGA / GS Dannenfels 6. 2.1.1.3/9.78571 2.1.1.3/52.7856 2.1.1.3/54.78571 Auszahlungen für BGA / GS Kibo Auszahlungen für Fahrzeuge etc. / GS Kibo Geräte und Mobiliar Küche / GS Kibo 2. 2.5 8. 2.1.1.5/11.78571 Auszahlungen für BGA / GS Marnheim 5. 3.6.2./38.78143 Ford, der Jugendarbeit in den Gemeinden 1. Übertrag: 17.87 Übertrag: 453.5

Seite XX Buchungsstelle Einnahmen EUR Buchungsstelle Ausgaben EUR Übertrag: 17.87 Übertrag: 453.5 5.5.2./16.78531 Grunderwerb für naturnahe Gewässerunter- 5. haltung 5.7.5./68.68142 Landeszuweisung für Radweg zwischen 12. 5.7.5./68.78593 Radweg zwischen Dannenfels und Marienthal 21. Dannenfels und Marienthal (Appeltalradweg) 6.1.1./2.68142 Investitionsschlüsselzuweisungen vom Land 2. 6.1.2./99.692531 Kredite für Investitionen 51.63 668.5 668.5

ÖD C O CQ d CD CD O O CD CD 3

Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbereich 1.1 Produktgruppe 1.1.1 Produkt 1.1.1.2 Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Verwaltungssteuerung, Organisation Beschreibung Organisation der Verbandsgemeindeverwaltung Auftrag Gesetze, Beschlüsse, Dienstanweisungen Ziele Organisation und Steuerung der Verbandsgemeindeverwaltung Teilergebnisplan -Alle- VG Kib 1 Alle Erträge 1. 1. 1.2.41 49 Zuweisungen für Lokale Agenda 1.1.1.2.41 51 Erträge aus der Auflösung von Sopo aus Zuwendungen 1.1.1.2.4429 Kostenerstattungen von Privatpersonen und Vereinen 2 Alle Aufwendungen 1. 1. 1.2. 5249 Aufwendungen für Lokale Agenda 1.1.1.2.5322 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1.2.5385 Abschreibungen für BGA 1.1.1.2.5612 Aufwendungen für Fortbildung / Führungskräfte 1.1.1.2.5635 Stellenausschreibungen 3 Differenz Erträge/Aufwendungen Zielgruppe Einwohner, Besucher, Mitarbeiter Vorvorjahr 21 3 1. 1. 19.68 1. 4.68 5. -18.68 Vorjahr 214 1. 1. 27.68 18. 4.68 5. -26.68 HHJ 21 5 HHJ 21 6 1.5 5 1, 18.76 1. 3.76 5. -17.26 1.5 5 1. 18.76 1. 3.76 5. -17.26 Planung 21 7 1.5 5 1. 18.76 1. 3.76 5. -17.26 Planung 21 8 1.5 5 1. 18.76 1. 3.76 5. -17.26 Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 1.1.1.2/15.78159 Investitionszuwendungen zu Regenwassernutzungsanlagen 1. 1. 1.2/1 5. 781 9 Investitionszuwendungen zu Regenwassernutzungsanlagen an Privatpersonen 1.1.1.2/3.7842 Investitionszuschüsse an Ortsgemeinden / DSL-Versorgung 1.1.1.2/8.7857 Anschaffung GWG (6 bis 41 netto) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr 21 3 5. 5. -5. Vorjahr 214 ~---^ 5. o ^~"""~* 5. -5. HHJ 215 HHJ 216 5. 5, 5. 5. 5. -5. Planung 21 7 5. 5. -5. Planung 21 8 5. 5. -5. Gemeinde: 17 VG Kirchheimbolanden Seite: 1

Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbereich 1.1 Produktgruppe 1.1.1 Produkt 1.1.1.3 Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung Repräsentation und Darstellung der Verbandsgemeinde nach Außen Auftrag Satzungen, Beschlüsse Ziele Information und Förderung der Kommunikation zwischen Verbandsgemeinde und Dritten Teilergebnisplan -Alte- VG Kib 1 Alle Erträge 1. 1. 1. 3.41 49 Spenden und sonst. Zuschüsse / Partnerschaften 1.1.1.3.4151 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 1.1.1.3.4311 Verwaltungsgebühren / Schiedsmann 1.1.1.3.4411 Verkaufserlöse 1.1.1. 3.4627 Versicherungserstattungen 1.1.1.3.4629 Sonstige lfd. Erträge (Multimedia-Station) 2 Alle Aufwendungen 1.1.1.3.52381 GWG, sonstige Gebrauchsgegenstände (41 bis 1 netto) 1.1.1.3.5385 Abschreibungen für BGA 1. 1. 1. 3. 541 9 Zuschüsse für laufende Zwecke 1.1.1.3.5625 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen 1.1.1.3.56251 Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten 1. 1. 1. 3. 5635 Öffentliche Bekanntmachungen 1. 1. 1. 3. 5636 Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 1.1.1.3.56361 Bürgerservice (Elektronische Formulare) 1. 1. 1. 3. 56362 Reservierung Domain-Adressen 1. 1. 1. 3. 5693 Repräsentationsmittel 1. 1. 1. 3. 5696 Aufwendungen für Partnerschaften 1.1.1.3.5697 Ehrengaben / Altersjubilare 3 Differenz Erträge/Aufwendungen Zielgruppe Einwohner, Besucher, Presse Vorvorjahr 21 3 47 5 2 1 12 53.21 11 7. 8.5 16. 8 3. 1.8 5. 5. 6. -52.74 Vorjahr 214 47 5 2 1 12 49.71 11 7. 1. 16. 8 3. 1.8 5. 9. 6. -49.24 *= zuzügl. Kosten für Gleichstellungsbeauftragte HHJ 21 5 HHJ 21 6 35 5 2 1 48.41 1. 11 7. ^^^,1. -~-""~*^ o 16. 2.5 3. 1.8 5. 5. 6. -48.6 35 5 2 1 53.41 1. 11 7. 1. 16. * 2.5 3. 1.8 5. 1. 6. -53.6 Planung 21 7 35 5 2 1 48.41 1. 11 7. 1. 16. 2.5 3. 1.8 5. 5. 6. -48.6 Planung 21 8 35 5 2 1 53.41 1. 11 7. 1. 16. 2.5 3. 1.8 5. 1. 6. -53.6 Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 1.1.1.3/8.7857 Anschaffung GWG (6 bis 41 netto) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr 21 3 Vorjahr 214 HHJ 215 HHJ 216 Planung 21 7 Planung 21 8 Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 2

Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbereich 1. 1 Produktgruppe 1.1.1 Produkt 1.1.1.4 Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Gemeindeorgane Beschreibung Aufwendungen für die Beschäftigung der Beamten, Beschäftigten und von Hilfskräften Auftrag Gesetze, Beschlüsse Ziele Bereitstellung der erforderlichen Personalbedarfs und dessen Ausstattung Teilergebmsplan -Alle- VG Kib 1 Alle Erträge 1.1.1.4.44244 1.1.1.4.4429 1.1.1.4.4629 1.1.1.4.46614 1.1.1.4.466141 1.1.1.4.466142 1.1.1.4.466147 2 Alle Aufwendungen 1.1.1.4.512 1.1.1.4.514 1.1.1.4.519 1.1.1.4.5211 1.1.1.4.531 1.1.1.4.551 1.1.1.4.561 1.1.1.4.5711 1.1.1.4.5712 1.1.1.4.5791 1.1.1.4.5111 1.1.1.4.5113 1.1.1.4.5141 1.1.1.4.5171 1.1.1.4.5249 1.1.1.4.5385 1.1.1.4.5399 1.1.1.4.5612 1.1.1.4.5613 1.1.1.4.5619 Kostenerstattungen von Zweckverbänden (GStB etc.) Kostenerstattungen von Privatpersonen und Vereinen Sonstige laufende Erträge (Kostenbeitrag BVO etc.) Erträge aus der Auflösung von Ehrensoldrückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Ehrensoldrückst. (aktive Ehrenbeamte) Aufwandsentschädigung / Beigeordnete Aufwandsentschädigung / Ratsmitglieder Aufwandsentschädigung / Sonstige (Sitzungsdienst) Dienstbezüge / Beamte Beiträge Versorgungskassen / Beamte Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Beamte Personalnebenaufwendungen / Beamte Pensionsrückstellungen / Beamte Beihilferückstellungen / Beamte Ehrensoldrückstellungen (aktive Ehrenbeamte) Beiträge Versorgungskassen / Versorgungsempfänger Ehrensold / Beigeordnete Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Versorgungsempfänger Ehrensoldrückstellungen (VE) Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen Abschreibungen für BGA Sonstige Abschreibungen Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung Aufwendungen für Dienstreisen / Gemeindeorgane Sonstige Personalnebenaufwendungen Zielgruppe Beamte, Beschäftigte, Hilfskräfte Vorjahr HHJ 21 5 HHJ 216 Planung 217 Planung 218 Vorvorjahr 21 3 214 5.53 5 1.2 3.83 34. 25. 8. 2. 9. 1. 35. 35. 2. 2. 1. 5.53 5 1.2 3.83 34.9 25. 8. 2. 9.9 1. 35. 35. 2. 2. 1. 1.2 1.2 241.5 25, 8.3 / ' 2. 88. 15. 1. 55. 3.5 25. 3. 2, '1. 1.2 1.2 219. 25.5 8. 2. 9. 15. 1. 3. 3.5 25. 3. 2. 1. 1.2 1.2 219.5 25.5 8. 2.5 9. 15. 1. 3. 3.5 25. 3. 2. 1. 1.2 1.2 219.5 25.5 8. 2.5 9. 15. 1. 3. 3.5 25. 3. 2. 1. Gemeinde: 17 VG Kirchheimbolanden Seite: 3

Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Zentrale Verwaltung Produktbereich 1.1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1.1.1 Verwaltungssteuerung Produkt 1.1.1.4 Gemeindeorgane Teilersebnisplan -Alle- VG Kib 1.1.1.4.5692 Verfügungsmittel 3 Differenz Erträge/Aufwendungen Vorvorjahr 21 3 4. -298.47 Vorjahr 214 4. -299.37 HHJ 215 HHJ 21 6 Planung 21 7 4. -24.3 4. 4. -217.8-217.85 Planung 21 8 4. -217.85 Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 1.1.1.4/8. 7857 Anschaffung GWG (6 bis 41 netto) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr 21 3 Vorjahr 214 HHJ 215 HHJ 21 6 Planung 21 7 Planung 21 8 Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 4

Doppischer Produktplan 21 5 Hauptproduktbereich Produktbereich Produktgruppe Produkt 1 1.1 1.1.1 1.1.1.7 Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Verwaltungssteuerung Personalvertretung Beschreibung Vertretung der Arbeitnehmer der Verbandsgemeinde, Überwachung der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen Auftrag Zielgruppe Gesetze, Verordnungen, Vereinbarungen Beschäftigte, Dienststelle Ziele Förderung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber Teilergebnisplan -Alte- VG Kib Vorjahr Vorvorjahr 21 3 214 1 Alle Erträge 2 Alle Aufwendungen 1.1.1.7.5249 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen 1.1.1.7.5385 Abschreibungen für BGA 1.1.1.7.5612 Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1.1.7.5613 Aufwendungen für Dienstreisen 1.1.1.7.5632 Fachliteratur und Zeitschriften 1.1.1.7.5641 Unfallversicherung für Betriebssportgemeinschaft 3 Differenz Erträge/Aufwendungen 3.35 2. 1. 25 1-3.35 3.35 2. 1. 25 1-3.35 HHJ 215 HHJ 216 3.55 2. 1. 25 3-3.55 3.55 2. 1. 25 3-3.55 Planung 21 7 3.55 2. 1. 25 3-3.55 Planung 21 8 3.55 2. 1. 25 3-3.55 Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 1.1.1.7/8.7857 Anschaffung GWG (6 bis 41 netto) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr 21 3 Vorjahr 214 HHJ 215 HHJ 216 - ' Planung 21 7 Planung 21 8 Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 5

Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbersich 1.1 Produktgruppe 1.1.2 Produkt 1.1.2. Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Personal Personal -Allgemein Beschreibung Aufwendungen für die Beschäftigung der Beamten, Beschäftigten und von Hilfskräften (Allgemein) Auftrag Gesetze, Beschlüsse Ziele Bereitstellung des erforderlichen Personalbedarfs und dessen Ausstattung Teilergebnisplan -Alle- VG Kib 1 Alle Erträge 1.1.2..466141 1.1.2..466142 1.1.2..466143 1.1.2..466144 1.1.2..466145 1.1.2..466146 1.1.2..466148 Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Beihilferückstellungen (VE) Erträge aus der Auflösung von Altersteilzeitrückstellungen (Beamte) Erträge aus der Auflösung von Altersteilzeitrückstellungen (Arbeitnehmer) Ertrage aus der Auflösung von Urlaubsrückstellungen (Beamte) Erträge aus der Auflösung von Urlaubsrückstellungen (Arbeitnehmer) Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen (aktive Beamte) 1.1.2..466149 Erträge «us der Auflösung von Beihilferückstellungen (aktive Beamte) 2 Alle Aufwendungen 1.1.2..5711 Zuschreibung zu Pensionsrückstellungen (aktive Beamte) 1.1.2..5712 Zuschreibung zu Beihilferückstellungen (aktive Beamte) 1.1.2..581 Zuschreibung zu Altersteilzeitrückstellungen (Beamte) 1.1.2..5811 Zuschreibung zu Urlaubsrückstellungen (Beamte) 1.1.2..582 Zuschreibung zu Altersteilzeitrückstellungen (Arbeitnehmer) 1.1.2..5821 Zuschreibung zu Urlaubsrückstellungen (Arbeitnehmer) 1.1.2..5151 Zuschreibung zu Pensionsrückstellungen (VE) 1.1.2..5161 Zuschreibung zu Beihilferückstellungen (VE) 3 Differenz Erträge/Aufwendungen Zielgruppe Beamte, Beschäftigte, Hilfskräfte Vorvorjahr 21 3 146. 86. 3. 3. 293. 213. 6. 2. -147. Vorjahr 214 15. 9. 3. 3. 31. 226. 6. 15. -151. HHJ 21 5 HHJ 216 12. 9. 3. ^ % -> 27. 21. 5. o 1. -15, 12. 9. 3. 27. 21. 5. 1. -15. Planung 21 7 12. 9. 3. 27. 21. 5. 1. -15. Planung 21 8 12. 9. 3. 27. 21. 5. 1. -15. Teitfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 1 Einzahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit Vorvorjahr 21 3 Vorjahr 214 HHJ 21 5 HHJ 216 Planung 21 7 Planung 21 8 Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 6

Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich Produktbereich Produktgruppe Produkt 1 Zentrale Verwaltung 1. 1 Innere Verwaltung 1.1.2 Personal 1. 1. 2. Personal -Allgemein- Teilfinanzplan -nur Investitionen- VG Kib 2 Auszahlungen aus Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit 1. 1.2./95.771 1 1 Auszahlungen für künftige Pensionszahlungen nach BBesG (aktive Beamte) 1.1.2./95.71511 Auszahlungen für künftige Pensionszahlungen nach BBesG (VE) 3 Differenz Einzahlungen/Auszahlungen Vorvorjahr 21 3 19.5 6. 13.5-19.5 Vorjahr 214 19.5 6. 13.5-19.5 HHJ 215 HHJ 21 6 2.5 6. 14.5-2 5 2.5 6. 14.5-2.5 Planung 21 7 2.5 6. 14.5-2 5 Planung 21 8 2.5 6. 14.5-2.5 Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 7

Doppischer Produktplan 215 Hauptproduktbereich 1 Produktbereich 1.1 Produktgruppe 1.1.2 Produkt 1.1.2.1 Zentrale Verwaltung Innere Verwaltung Personal Personal der Zentralverwaltung Beschreibung Aufwendungen für die Beschäftigung der Beamten, Beschäftigten und von Hilfskräften Auftrag Gesetze, Beschlüsse Ziele Bereitstellung des erforderlichen Personalbedarfs und dessen Ausstattung Teilergebnisplan -Alle- VG Kib 1 Alle Erträge 1.1.2.1.41442 1.1.2.1.41443 1.1.2.1.44231 1.1.2.1.44241 1.1.2.1.44243 1.1.2.1.442431 1.1.2.1.44244 1.1.2.1.44249 1.1.2.1.4629 2 Alle Aufwendungen 1.1.2.1.5211 1.1.2.1.5221 1.1.2.1.5222 1.1.2.1.5229 1.1.2.1.531 1.1.2.1.532 1.1.2.1.541 1.1.2.1.542 1.1.2.1.551 1.1.2.1.552 1.1.2.1.561 1.1.2.1.562 1.1.2.1.591 1.1.2.1.5111 1.1.2.1.5141 1.1.2.1.5249 1.1.2.1.5399 1.1.2.1.54142 1.1.2.1.5612 Personalkostenzuweisung vom Land Beschäftigungszuschuss ARGE Verwaltungskostenbeitrag / VG-Werke Kostenerstattungen vom Bund (ATZ) Verwaltungskostenbeitrag / Kreis (Verkauf Müllsäcke) Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Verwaltungskostenbeitrag / Abwasserzweckverband / GStB Kostenerstattungen / Krankenkasse Kostenbeitrag nach BVO / Zentralverwaltung Dienstbezüge / Beamte Dienstbezüge / Beschäftigte Leistungszulagen Beschäftigte Hilfskonto / PPA Beiträge Versorgungskassen / Beamte Beiträge Versorgungskassen / Beschäftigte Beiträge ges. Soz.vers. / Beamte (u.a. Nachversicherung) Beiträge ges. Soz.vers. / Beschäftigte Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Beamte Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Beschäftigte Personalnebenaufwendungen / Beamte Personalnebenaufwendungen / Beschäftigte Pauschalierte Lohnsteuer Beiträge Versorgungskassen / Versorgungsempfänger Beihilfen, Unterstützungen und dgl. / Versorgungsempfänger Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen Sonstige Abschreibungen Umlage an ZVS und FHöV Mayen Aufwendungen für Aus- und Fortbildung, Umschulung Zielgruppe Beamte, Beschäftigte, Hilfskräfte *= Integrationsamt **= Seminargebühren etc. Vorjahr HHJ 21 5 HHJ 216 Planung 217 Planung 218 Vorvorjahr213 214 247.4 24. 2 6. 1.2 742.71 21. 287. 6. 75. 25.64 63. 21. 1. 3.67 2. 5 8.4 2. 247.4 24. 2 6. 1.2 759.2 212.1 297.5 6.9 75. 26.6 65.35 21. 1. 3.8 2. 5 8.4 2. 265.6 7.2 * 25. 2 5** 6.5 1.2 745.1 23. 285. 5. 4. 22. 57. 25. 1. 3.6 35. 1. 5 9.5 2. 265.6 7.2 25. 2 5 6.5 1.2 83.8 235. 295. 5.5 45. 23. 59. 25. 1. 3.8 7. 1. 5 9.5 2. 258.4 25. 2 5 6.5 1.2 83.8 235. 295. 5.5 45. 23. 59. 25. 1. 3.8 7. 1. 5 9.5 2. 258.4 25. 2 5 6.5 1.2 83.8 235. 295. 5.5 45. 23. 59. 25. 1. 3.8 7. 1. 5 9.5 2. Gemeinde: 17VG Kirchheimbolanden Seite: 8