Informationsveranstaltung



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Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.

Transkript:

Informationsveranstaltung zur KÄRNTNER TOURISMUSABGABE Mag. Valentin Thaler Dienststelle für f r Landesabgaben beim Amt der Kärntner K Landesregierung

Kärntner Tourismusabgabegesetz K-TAG (LGBl.. Nr. 59/1994 idf LGBl.. Nr. 71/2010)

Wesentliche Zielsetzungen: Wiederherstellung/Neuregelung/Aktualisierung von Tatbeständen Absenkung der Besteuerungssätze/Ertrag tze/ertrag- sicherheit Verwaltungsvereinfachungen

Wesentliche Maßnahmen: Vermietung/Verpachtung grunds grundsätzliche Einbeziehung in die Abgabepflicht Definition des abgabepflichtigen Umsatzes ( ( 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994) Definition der Betriebsstätte tte (Ort des Bestandsobjektes) - 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 lit. a Z 4a K-TAGK

Mobilfunknetzbetreiber Einbeziehung in die Abgabepflicht. Betriebsstätte tte Empfangseinrichtungen/Nutzer/ Rechnungsadresse Bemessungsgrundlage Summe der Abrechnungsbe- träge aus Rechnungen an Kärntner K Empfänger ( 3 Abs. 3, 5 a Abs. 2 a K-TAG) K Die Bestimmung stellt einen Anknüpfungspunkt für f terri- toriale Zuordnung des Fremdenverkehrsnutzens dar und fingiert nicht eine Betriebsstätte tte gemäß Bestimmungen der BAO.

Postdienstleistungen/Universaldienstbetreiber (Neuerliche) Einbeziehung in die Abgabepflicht 5 Abs. 1 lit a, Z 3a K-TAGK ( 6 Abs. 1 Z 10 lit. b UStG 1994 Postdienstleistungen, die ein Universaldienstbetreiber is des 12 des Postmarktgesetzes erbringt )

Eigenverbrauch ( 1 Abs. 1 Z 2 Einbeziehung 1 Abs. 1 Z 2 UStG 1994) keine Frage der Sachlichkeit, Verfassungsmäß äßigkeit! Arzneimittel Ausnahme von der Begünstigung ( 5 a Abs. 1 K-TAG) K Spannungsfeld zwischen der direkten Tourismusorientierung und HälftebegH lftebegünstigung des Umsatzes. (Aufnahme in Anlage/10 % Gegenstände nde UStG Novelle, BGBl. I Nr. 132/2008)

Modell/Kleinunternehmer Befreiung von der Abgabepflicht. Anwendbarkeit der Befreiung des 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 Entfall der Ausnahme von der Ausnahme des 5 Abs. 1 lit. a Z 7 Kleinunternehmer/Abgabegruppe A bis C Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf alle Kleinunternehmer (Unternehmer, der im Inland einen Sitz oder Wohnsitz hat, Veranlagungszeitraum, keine Überschreitung der Umsatzgrenze von 30.000,00 Euro, Zeitraum von fünf f Kalenderjahren eine einmalige Überschreitung um nicht mehr als 15 % möglich, m keine Verzichtserklärung rung ).

Pauschalierung Küchenumsätze/Klarstellung 5 a Abs. 2 K-TAGK TAG Verköstigung mittags oder abends und Definition des relevanten Speisenange- botes gemäß 111 Abs. 2 Z 3 Gewerbeordnung 1994 (Verabreichung von Speisen in einfacher Art, Ausschank von nicht alkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen Gefäß äßen, Bereitstellung hiefür r nicht mehr als acht Verabreichungsplätze tze )

Geld- und Kreditinstitute/Bausparkassen Neudefinition des abgabepflichtigen Umsatzes 5 a Abs. 6 K-TAG K - Abgabepflichtiger Umsatz ist die Summe der Bruttoerträge aus Zinsen, Provisionen, Kursgewinne und Vergütungen und Erträgen jeglicher Art im Sinne Anlage 43 BWG und Anlage zu 12 BSpG

Veränderung des Veranlagungszeitraumes Gemäß 8 Abs. 1 a K-TAGK TAG ist die maßgebende Bemessungs- grundlage der abgabepflichtige Umsatz, der in dem/den zweitvoran- gegangenen Kalenderjahr endenden Veranlagungszeitraum/Veran- lagungszeiträumen umen erzielt wurde Diese Regelung soll sicherstellen, dass sämtliche s Veranlagungs- zeiträume in die Abgabepflicht einbezogen werden (Rumpfjahr!). Abgabenbehörde Gewerbebehörde/Verbesserung rde/verbesserung des Informationsflusses/Beseitigung des Informationsdefizites 15 K-TAG K - Gewerbebehörden rden haben die Abgabenbehörden über die neuerteilten Gewerbeberechtigungen, aber auch über deren Endigung zu informieren (Auszug aus Gewerberegister bzw. Eintragung )

Verteilung der Geldstrafen ( 17 K-TAG) K 60 v.h.. Gemeinden (Ort der Verwaltungsübertretung) 40 v.h.. Land Tourismusabgabe gem. Landesabgabe Ergänzung der Anlage des K-TAGK Vermietung von Ferienwohnungen A Vermietung und Verpachtung, soweit nicht A Gruppe F

Senkung der Hebesätze Teilweise Rücknahme R der Erhöhung hung aus dem Jahre 2005 Reduzierung der Erträge Festlegung eines Mindestertrages für r Gemeinden Jedenfalls Jahresertrag aus dem Jahre 2009 Berechnung Höhe H der Abgabe Höhe der Einwohnerzahl als Berechnungsgrundlage Umstellung auf das Jährlichkeitsprinzip J gemäß FAG 2008

Ausstattung der Dienststelle für f r Landesabgaben als Oberbehörde rde Weisungsrecht - Aufsichtsrecht

Wirksamkeit der Regelungen 1. Jänner J 2011 Zeitraum/Abgabenerklärung rung maßgebend fürf >Kleinunternehmer >Senkung der Hebesätze >Veranlagungszeiträume ume Verteilung der Geldstrafen Übertretungen nach dem Inkrafttreten des K-TAGK

Verweisungen Bundesgesetze Maßgebend die jeweils festgeschriebenen Fassungen

Alles klar? Vielen Dank