Amtsblatt. 15 / 23. Juli 2014



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Transkript:

Informationen und www.amtsblatt.nuernberg.de amtliche Bekanntmachungen 15 / 23. Juli 2014 Amtsblatt der Stadt Nürnberg 2 Euro SATZUNG ÜBER DIE VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 77 Vom 14. Juli 2014 Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund der 14,16 und 17 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366) folgende Satzung: 1 Der räumliche Geltungsbereich umfasst das im Plan des Stadtplanungsamts vom 25.04.2013 (Maßstab 1:1000) durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs begrenzte Gebiet an der Ostendstraße und der Cheruskerstraße umfassend die Flurnummern Gmkg. Mögeldorf 176, 180, 180/22, 180/5, 180/21, 178 und 175/1. Die Satzung der Stadt Nürnberg vom 18. Juni 2013 (bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 13 vom 26. Juni 2013), wird um ein Jahr verlängert. Dieser Plan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung. Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von 3 der Satzung vom 18. Juni 2013 spätestens mit Ablauf des 02.08.2015 außer Kraft. Eine etwaige nochmalige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach 17 Abs. 2 BauGB bleibt unberührt. 2 Diese Satzung über die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 77 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens jedoch zum 02.08.2015. Die Gemeinde kann die Satzung nochmals um ein weiteres Jahr verlängern, wenn besondere Umstände es erfordern. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtplanungsausschuss am 26.06.2014 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekanntgemacht. Anlässlich dieser Bekanntmachung wird auf Folgendes hingewiesen: Dauert die Veränderungssperre länger als bis zum 01.08.2016, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten ( 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind ( 18 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Sie können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Nürnberg beantragen ( 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB). Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, frühestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes, die Fälligkeit des Anspruch herbeigeführt wird ( 18 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 44 Abs. 4 BauGB). Nürnberg, 14. Juli 2014 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 266

SATZUNG ÜBER DIE NOCHMALIGE VERLÄNGERUNG DER VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 72 Vom 14. Juli 2014 Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund der 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 24. Juli 2012 (GVBl. S. 366). Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg folgende Satzung: 1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 72 umfassend das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 06.06.2011 (Maßstab 1:1000) durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs begrenzte Gebiet der Grundstücke Fl.-Nrn. 141/3, 5/1, 138/4, 136/7, 6, 8/6 und 8/8 teilweise, 136/5, 136/4, 136/3, 10, 134 jeweils Gmkg. Thon, östlich der Erlanger Straße, Satzung der Stadt Nürnberg vom 15. Juli 2011 (bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 15 vom 27. Juli 2011, Seite 215), wird um ein Jahr verlängert. Dieser Plan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung. Die Veränderungssperre Nr. 72 tritt somit unter Abweichung von 3 der Satzung vom 15. Juli 2011 spätestens mit Ablauf des 27.07.2015 außer Kraft. Eine etwaige ganze oder teilweise Erneuerung der Veränderungssperre nach 17 Abs. 3 Baugesetzbuch bleibt unberührt. VERÄNDERUNGS- SPERRE NR. 72 GMKG. THON 0 50M 2 Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 72 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Vorstehende Satzung wurde vom Stadtplanungsausschuss am 26.06.2014 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekanntgemacht. Anlässlich dieser Bekanntmachung wird auf Folgendes hingewiesen: Dauert die Veränderungssperre länger als bis zum 27.07.2015, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten ( 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Entschädigungsberechtigte können Entschädigung verlangen, wenn die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind ( 18 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Sie können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Nürnberg beantragen ( 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB). Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, frühestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes, die Fälligkeit des Anspruch herbeigeführt wird ( 18 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 44 Abs. 4 BauGB ). Nürnberg, 14. Juli 2014 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 4551 tritt in Kraft Der Stadtplanungsausschuss hat am 22.05.2014 gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4551 Großreuth h.d.v. West für ein Gebiet nördlich der Kilianstraße und westlich der Rollnerstraße als Satzung beschlossen. Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Lärmschutzbebauung entlang der Kilianstraße und eine dahinter liegende Einfamilienhausbebauung mit der entsprechenden Neuordnung und Gestaltung der Grün-, Ausgleichs- und Verkehrsflächen zu schaffen. Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 267

(1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht. Auf Folgendes wird hingewiesen: Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg 1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspfl icht gemäß 4 Abs. 3 Baugesetzbuch 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspfl ichtigen (vgl. 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). 3. Unbeachtlich werden - eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans, - nach 214 Abs. 2a beachtliche Fehler und - nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verle- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. ( 215 Abs. 1 BauGB). Nürnberg, 14.Juli 2014 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 4562 tritt in Kraft Der Stadtplanungsausschuss hat am 22.05.2014 gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 4562 für ein Gebiet entlang der Bahnhofstraße, zwischen Marientunnel, der Dürrenhofstraße und den Bahnlinien Hbf.-Irrenlohe, Schirnding, Regensburg vom 15.01.2013 mit letzter Änderung vom 25.04.2014 unter Hinweis auf die Entscheidungsvorlage sowie der Begründung vom 25.04.2014 als Satzung beschlossen. Vorrangiges planerisches Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, entlang der Bahnhofstraße hochwertige Büro-, Dienstleistungs -, Hotel- und Hochschulnutzungen zu entwickeln. Die Planung wird einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung der Bahnhofstraße darstellen. Berücksichtigung findet hier neben der baulichen Ausgestaltung auch die verkehrliche Komponente, sowie Pflanzung von Bäumen entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Bebauungsareals. Der Bebauungsplan mit Begründung kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht. info@gs-schenk.de www.gsschenk.de Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 268

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Auf Folgendes wird hingewiesen: 1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspfl icht gemäß 4 Abs. 3 Baugesetzbuch. 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen (vgl. 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). 3. Unbeachtlich werden - eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans, - nach 214 Abs. 2a beachtliche Fehler und - nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verlet- zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. ( 215 Abs. 1 BauGB). Nürnberg, 14. Juli 2014 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Bebauungsplan Nr. 4574 tritt in Kraft Mit dem Bebauungsplan 4574 wird die planungsrechtliche Voraussetzung für Einzel- und Doppelhäuser geschaffen. Damit soll die benachbarte Bebauung im Osten beiderseits der Christoph-Dotzauer-Straße (Bebauungsplan Nr. 4226) nach Westen hin arrondiert werden. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde ein städtebaulicher Vertrag mit den Grundstückeigentümern geschlossen. Die durch den Bebauungsplan entstehenden Kosten und Maßnahmen, wie z. B. für ökologische Ausgleichsmaßnahmen und Erschließung, werden von den Grundstückeigentümern getragen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4574 wurde erforderlich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Plangebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches zu sichern. Der Stadtplanungsausschuss hat am 26.06.2014 gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 4574 für ein Gebiet südlich der Ringelnatzstraße als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht. Auf Folgendes wird hingewiesen: 1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß 4 Abs. 3 Baugesetzbuch. 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 269

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen (vgl. 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). 3. Unbeachtlich werden - eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-nutzungsplans, - nach 214 Abs. 2a beachtliche Fehler und - nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, 90402 Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. ( 215 Abs. 1 BauGB). 1 2 3 4574 6,15 WA GFZ 0,8 GRZ 0,4 II Nürnberg, 14. Juli 2014 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Gmkg. Kornburg 0 50M 16,30 St 3,00 F + R 3,00 3,00 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 des Franken-Stadion Nürnberg, Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Der Jahresabschluss 2012, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht des FSN schließt für das Wirtschaftsjahr 2012 (1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.094.715,81 EUR ab. Nürnberg, den 17.07.2014 Vogel Erster Werkleiter Der Werkausschuss (FSN) hat in seiner Sitzung am 27.09.2013 den Jahresabschluss 2012 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen, ihn vorbehaltlich der entsprechenden Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Fassung festzustellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2013 der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zugestimmt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Franken-Stadion Nürnberg sowie die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Der Stadtrat hat am 29.01.2014 den Jahresabschluss des Franken-Stadion Nürnberg für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgestellt und beschlossen: Der Jahresabschluss 2012, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht, wird mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1.1. Die Bilanz mit einer Summe von 47.055.041,60 Euro 1.2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt ab mit einem Jahresfehlbetrag von 2.094.715,81 Euro. Der Jahresfehlbetrag 2012 wird mit den von der Stadt geleisteten Verlustausgleichs-Zahlungen verrechnet bzw. ausgeglichen. 2. Aufgrund des Gutachtens des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.12.2013 wird die uneingeschränkte Entlastung beschlossen. 3. Der Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Franken-Stadion Nürnberg wird gemäß 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben. Nürnberg, den 17. Juli 2014 Vogel Zweiter Bürgermeister Der Jahresabschluss 2012 des Franken-Stadion Nürnberg liegt in der Zeit vom 01.08.2014 bis 15.08.2014 in den Verwaltungsräumen des SÖR, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, 3. Stock, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Anwesen Bayreuther Str. 26, Gemarkung/Flurnr.: Rennweg 4/ 14 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Laden zu Gaststätte Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 17.07.2014 Aktenzeichen B2-2014-179 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern des Grundstücks Fl.-Nr(n). 4/11 Gemarkung Rennweg, Rennweg 11, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich das vorgenannte Grundstück im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befindet, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 270

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elekgilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30-15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30-12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 2 31-75 87 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Brettergartenstr. 90, Gemarkung/Flurnr.: Schniegling 378/ 3 Vorbescheid für den Neubau eines Verbrauchermarktes Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 17.07.2014 Aktenzeichen V1-2013- 42 wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Befreiungen nach 31 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 373, 764 und 378/3 Gemarkung Schniegling, Brettergartenstr. 86, 92-94, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Vorbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Vorbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30-15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30-12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 2 31-56 57 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 8, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Vorbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: tronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Bulmannstr. 31, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 248/ 5 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Lagerräume zu Gebetsraum (EG) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 09.07.2014 Aktenzeichen B2-2014-323 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl. Nr. 248/16, Gemarkung Gibitzenhof, Nähe Hummelsteiner Weg, Fl. Nr. 53/19, Gemarkung Galgenhof, Wölckernstr. 34 a, Fl. Nr. 53/4, Gemarkung Galgenhof, Wölckernstr. 32, Fl. Nr. 248/7, Gemarkung Gibitzenhof, Bulmannstr. 33, Fl. Nr. 53/3, Gemarkung Galgenhof, Bulmannstr. 29, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30-15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30-12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 2 31-43 77 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 31, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 271

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Burgschmietstr. 8, Gemarkung/Flurnr.: St. Johannis 57 Baugenehmigung für den Teilabbruch der Garagen und Errichtung von Stellplätzen mit Schutzdächern Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 15.07.2014 Aktenzeichen B2-2014-327 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.- Nr. 58/2, 56, 59 und 65 Gemarkung St. Johannis, Burgschmietstr. 6 und 10 sowie Frommannstr. 5 und 7-9, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30-15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30-12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 2 31-43 88 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Obere Kanalstr. 12, Gemarkung/Flurnr.: Gostenhof 288 Baugenehmigung für Umbau und Nutzungsänderung von Technikraum zu zwei Wohnungen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 15.07.14 Aktenzeichen B2-2014-214 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Gemarkung Gostenhof Fl.Nr. 288/2 Rohrmannstr. 2 Fl.Nr. 288/15 Rohrmannstr. 4 Fl.Nr. 287/25 Nähe Mittlere Kanalstr. Fl.Nr. 287/5 Mittlere Kanalstr. 9 Fl.Nr. 287/9 Mittlere Kanalstr. 7 Fl.Nr. 287/19 Obere Kanalstr. 10b, Mittlere Kanalstr. 5b die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30-15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30-12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 2 31-75 87 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 15 zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 272

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Von-Soden-Str., Gemarkung/Flurnr.: Fischbach b. Nürnberg 459 / 116, 459 / 368, 459 / 369 Vorbescheid für die Errichtung einer Mehrfamilienwohnanlage mit Tiefgarage Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 15.07.2014, Aktenzeichen V1-2014-13 wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 459/80, 459/84, 459/83, 459/85, 458/9, 458/8, 459/196, 459/210, 459/211, 459/212 Gemarkung Fischbach b. Nürnberg, Von-Soden-Str. 48, 48a, Nähe Von-Soden-Str., Von-Soden-Str. 46, Lauenburgerstr. 7, Lauenburgerstr. 9, Von-Soden-Str. 52g, Nähe Von-Soden-Str., die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30-15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30-12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 2 31-1 04 92 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Sulzbacher Str. 11-15, Gemarkung/Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 101/ 8 Vorbescheid für den Abbruch und den Ersatzneubau des Kantinengebäudes Mit Vorbescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 07.07.2014 Aktenzeichen V1-2013-129 wurde die Zulässigkeit des oben genannten Vorhabens festgestellt. Den Eigentümern der Grundstücke der Gemarkung Gärten b. Wöhrd Fl.Nr. 101/21, Anwesen Lenbachtraße 6, Fl.Nr. 101/5, Anwesen Sulzbacher Straße 9 Fl.Nr.106, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Vorbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Vorbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30-15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30-12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 2 31-56 61 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 17, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Vorbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Wielandstr. 8-20 (gerade), Gemarkung/Flurnr.: St. Johannis 73/ 5 Baugenehmigung für den Umbau einer Mehrfamilienwohnanlage mit Ausbau der Dachgeschosse und Errichtung von Balkonen und Aufzügen sowie Errichtung eines Parkplatzes - Tektur über Errichtung einer Carportanlage - Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 16.07.2014, Aktenzeichen B2-2014-453 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 73/6, Roritzer Str. 2, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 73/7, Roritzer Str. 4, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 73/8, Roritzer Str. 6, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 79/19, Roritzer Str. 8, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 79/18, Arndtstr. 21, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 79/17, Arndtstr. 19, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 79/23, Arndtstr. 17, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 79/25, Arndtstr. 13, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 79, Arndtstr. 11, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 76, Arndtstr. 5, 5a, 5b, 7, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 73, Wielandstr. 6, - Gemarkung St.Johannis, Fl.Nr. 73/28, 73/18, Nähe Wielandstr., die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 273

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30-15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30-12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 2 31-56 62 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 16, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Wiesentalstr. 32-34, Steinstr. 19-21, Gemarkung/Flurnrn.: Wetzendorf 316 / 88, 316/89, 316/103, 316/104 Baugenehmigung für den Umbau des Eingangsbereiches im Erdgeschoss und Grundrissänderung im 5. Obergeschoss (Haus A), Anbau von zwei Balkonanlagen in den Innenhöfen (Haus B,C,D) sowie Errichtung von Dachaufbauten und Dachloggien (Haus A,B,C,D). Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 09.07.2014 Aktenzeichen B1-2013-366 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 316/12, 316/19, 316/74, 316/123 und 316/124, Wiesentalstr. 26 und 28, Steinstr. 11, 20, 22, 24 und 26, alle Gemarkung Wetzendorf, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30-15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30-12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 2 31-56 60 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 29, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 274

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Wegerechtsverfahren Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird bekannt gemacht: Aufgrund des Beschlusses des Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum vom 02.07.2014 wird folgende wegerechtliche Entscheidung verfügt: Zu Ortsstraßen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG): Atlantastraße Von der Kehre der Atlantastraße bis zur Kreulstraße Straßengrundstücke: Fl.Nr. 280/69, 280/70, 280/112, 280/262, 280/113, 280/9, 280/263, 280/75, 280/76, 280/264, 280/77, 280/265, 280/78, 280/266, 280/18, 280/67, 280/269, 280/268, T.v. 280/79 Gmkg. Großreuth h.d.veste. Herforder Straße Von der Bielefelder Straße bis zur Wiedereinmündung in die Bielefelder Straße bei Anwesen Herforder Straße Hs.Nr. 2. Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 463/6, T.v. 391/10, 391/9, T.v. 392/1 Gmkg. Wetzendorf Kressengartenstraße - Stichstraße Von der Kehre der Kressengartenstraße bis zur Einmündung in die Kressengartenstraße (Hauptzug). Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v 124, T.v. 115/5 Gmkg. Großreuth h.d.veste Zu beschränkt-öffentlichen Wegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG): Rothenburger Straße - Verbindungsweg Von der Rothenburger Straße bis zum Sankt-Gallen-Ring - Teil A. Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 175/53 Gmkg. Großreuth b.schweinau Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Wackenroderstraße - Verbindungsweg Vom beschränkt-öffentlichen Weg Wackenroderstraße Nr. 8670/02, gegenüber Anwesen Hs.Nr. 4 bis zur Nordgrenze Fl.Nr. 362 Gmkg. Erlenstegen und von der Südgrenze Fl.Nr. 370/74 Gmkg. Erlenstegen bis zum beschränkt-öffentlichen Weg Stadenstraße Nr. 7837/01. Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 362, T.v. 370/74, 362/6 Gmkg. Erlenstegen Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr In eine andere Straßenklasse werden umgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG): Höfleser Hauptstraße - Verbindungsstraße Rieppelstraße - Stichstraße Aufstufung vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße. Von der Höfleser Hauptstraße bei Anwesen Hs.Nr. 44a bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg Höfleser Hauptstraße Nr. 3460/09. Aufstufung vom beschränkt-öffentlichen Weg zur Ortsstraße. Von der Rieppelstraße bei Anwesen Hs.Nr. 22 (= km 0,003) bis zum beschränkt-öffentlichen Weg Katzwanger Straße Nr. 4054/04 (= km 0,030). Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 275

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Bankgasse - Verbindungsweg Abstufung von der Ortsstraße zum beschränkt-öffentlichen Weg. Eine Teilstrecke des Gehweges im Bereich der Findelgasse wird vom Endpunkt des beschränkt-öffentlichen Weges (= km 0,020) bis zur Findelgasse (= km 0,038) abgestuft. Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr Für die nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Wege wird die Widmung erweitert (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG): Frauentaler Weg - Verbindungsweg Heisterstraße - Verbindungsweg Stadenstraße - Verbindungsweg Südtiroler Platz - Verbindungsweg Südtiroler Platz - Verbindungsweg Wackenroderstraße - Verbindungsweg Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der Radfahrverkehr auf gesamter Länge und von der Kehre Eutiner Straße bis zur Südostecke des Grundstückes Fl.Nr. 159/14 Gmkg. Schniegling wird die Zufahrt zum Anwesen Eutiner Straße Hs.Nr. 3 gestattet. Von der Heisterstraße bei der Abzweigung entlang des Nordgiebels bei Anwesen Hs.Nr. 3 bis zum Wacholderweg wird neben dem Fußgängerverkehr der Radfahrverkehr gestattet. Neben dem Fußgängerverkehr wird von der Stadenstraße (= km 0,000) bis zum beschränkt-öffentlichen Weg Wackenroderstraße 8670/03 (= km 0,088) zusätzlich der Radfahrverkehr gestattet. Neben dem Fußgängerverkehr wird von der Rieppelstraße bei Hs.Nr. 47 (= km 0,039) bis zur Andreas-Hofer-Straße bei Hs.Nr. 28 (= km 0,204) zusätzlich der Radfahrverkehr gestattet. Neben dem Fußgängerverkehr wird von der Defreggerstraße bei Hs.Nr. 1 (= km 0,039) bis zur Andreas-Hofer-Straße bei Hs.Nr. 30 (= km 0,205) zusätzlich der Radfahrverkehr gestattet. Neben dem Fußgängerverkehr wird von der Wackenroderstraße (= km 0,000) bis zur Nordwestecke des Grundstückes Fl.Nr. 362/7 Gmkg. Erlenstegen (= km 0,053) zusätzlich der Radfahrverkehr gestattet. Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG): Kilianstraße - Stichstraße Eine Teilfläche der Kehre wird eingezogen. Die Verfügung wird am Tag Ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam. Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Straßenbaubehörde Die Verfügung und ihre Begründung (sowie Planunterlagen) können beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Wegerecht, Hallplatz 2, 2. Stock, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. 2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. 3. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor dem Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 276

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Wegerechtsverfahren Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetztes (BayStrWG) wird bekannt gemacht: Es ist beabsichtigt für den nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Weg wird eine Teileinziehung (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG) durchzuführen: An der Wied - Verbindungsweg Teileinziehung für den Fahrverkehr von der ehemaligen Zufahrt zu den Kleingärten (= km 0,433) bis zur Pommernstraße. Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Es ist beabsichtigt den nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Weg wird einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG): Nerzstraße - Verbindungsweg Der beschränkt-öffentliche Weg wird vom Verbindungsweg Nerzstraße/Katzwanger Straße Nr. 5649/01 bis zur Lutherkirche eingezogen. Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Die Planunterlagen können beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Wegerecht, Hallplatz 2, 2. Stock während der üblichen Dienststunden, eingesehen werden. Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Straßenbaubehörde Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes für den Ballungsraum Nürnberg - Teilbereich Schienenverkehr (Eisenbahnstrecken des Bundes) gem. 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Nach 47d BImSchG ist für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern ein Lärmaktionsplan aufzustellen um damit Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln. In Mittelfranken ist daher für die Stadt Nürnberg ein Lärmaktionsplan erforderlich. Für die Erstellung von Lärmaktionsplänen an Haupteisenbahnstrecken ( 60.000 Züge pro Jahr) ist die Regierung von Mittelfranken zuständig. In Absprache mit der Stadt Nürnberg hat die Regierung von Mittelfranken innerhalb des Stadtgebietes Nürnberg auch die Lärmaktionsplanung für Eisenbahnstrecken des Bundes mit weniger als 60.000 Zügen pro Jahr übernommen. Nach Durchführung des dafür vorgeschriebenen Verfahrens, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und nach Vorliegen des Einvernehmens der Stadt Nürnberg sowie des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr, ist der Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg - Teilbereich Schienenlärm - mit Wirkung zum 15.05.2014 in Kraft getreten. Der Lärmaktionsplan kann auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter http://www.regierung. mittelfranken.bayern.de und dort unter der Rubrik Umwelt Technischer Umweltschutz Lärmaktionspläne eingesehen werden. Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen Im aktiven Dienst verstorben 14.06.2014 Glenk Jochen Operator Im Ruhestand verstorben 05.06.2014 Dillinger Karl-Horst Angestellter 05.06.2014 Pruy Otto Studiendirektor 06.06.2014 Held Heinz Masseur und Bademeister 09.06.2014 Drexler Erich Verwaltungsamtsrat 10.06.2014 Bach Manfred Elektriker 10.06.2014 Mohr Werner Hauptbrandmeister 12.06.2014 Tögel Else Büglerin 14.06.2014 Nachtmann Rudolf Gemeindearbeiter 16.06.2014 Christgau Maximilian Betriebsarbeiter 16.06.2014 Rettinger Josef Verwaltungsangestellter 20.06.2014 Wiedmann Margareta Verwaltungsangestellte 23.06.2014 Lämmermann Werner Verwaltungsangestellter 27.06.2014 Dr. Gatterer Karl Studienrat i. A. Kraftloserklärung einer Sparurkunde Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel 35-38 AGBGB) werden hiermit nach Artikel 39 AGBGB die verlorenen, nachfolgend genannten Sparurkunden für kraftlos erklärt. Nr. der Sparurkunden: 3010432411 und 3010432361 Sparkassenbuch Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus der verlorenen Sparurkunde sind damit erloschen. Nürnberg, den 08.07.2014 SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 277

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Für die Abrechnung von Leerstandszeiträumen führt die N-ERGIE Aktiengesellschaft neue Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung für Leerstände, d.h. von nicht bewohnten Räumlichkeiten ein. Gültig ab 1. August 2014 Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung STROM LEERSTAND Kein Grundpreis, wenn 1 kwh/tag Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung sind: - Leerstände von ungenutzten oder nicht vermieteten Wohnungen, Häusern oder Flächen. - Die Anmeldung zum Leerstand erfolgt nur vom Eigentümer oder Vermieter und wird nur von diesen angenommen - Die Belieferung zu den Allgemeinen Bedingung der Grundversorgung STROM LEERSTAND ist auf ein Jahr begrenzt. Danach folgt automatisch eine Belieferung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung STROM STANDARD (Eintarifzähler) bzw. STROM EXTRA (Doppeltarifzähler). Strompreise Bei einem zeitanteiligen Jahresverbrauch bis 365 kwh, bzw. HT-Jahresverbrauch bis 365 kwh werden folgende Preise verrechnet: STROM LEERSTAND ET Eintarifzähler Bis 365 kwh/jahr netto ohne Stromsteuer 32,95 ct/kwh - netto ohne Stromsteuer 32,95 ct/kwh 16,66 ct/kwh netto mit Stromsteuer 35,00 ct/kwh brutto Energiepreis Grundpreis 41,65 ct/kwh STROM LEERSTAND DT Doppeltarifzähler Bis 365 kwh HT/Jahr netto mit Stromsteuer 35,00 ct/kwh 18,71 ct/kwh brutto Energiepreis HT Energiepreis NT Grundpreis 41,65 ct/kwh 22,26 ct/kwh Bei einem zeitanteiligen Verbrauch bzw. HT-Verbrauch über 365 kwh/jahr werden die Preise der Grundversorgung STROM STANDARD (Eintarifzähler) bzw. STROM EXTRA (Doppeltarifzähler) verrechnet. Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung STROM WÄRME LS gemeinsam für Speicherheizungen mit gemeinsamer Messung Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung sind: - Anschluss von Anlagen zur elektrischen Raumheizung und Warmwasserbereitung mit Speicherfunktion - Fester Anschluss der Geräte (keine Steckverbindung) an einen gesonderten Heizstromkreis - Die Messung erfolgt über einen Doppeltarifzähler und gemeinsam mit dem Haushaltsstrom - Es gelten die Tarifzeiten, Freigabezeiten, Sperrzeiten der N-ERGIE Netz GmbH. - Leerstände von ungenutzten oder nicht vermieteten Wohnungen, Häusern oder Flächen - Die Anmeldung zum Leerstand erfolgt nur vom Eigentümer oder Vermieter und wird nur von diesen angenommen. - Die Belieferung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung STROM WÄRME LS gemeinsam (Leerstand) ist auf ein Jahr begrenzt. Danach folgt automatisch eine Belieferung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung STROM WÄRME GV gemeinsam. Für die Festlegung bzw. Änderung der Tarifzeiten (z.b. Hoch- und Niedertarifzeiten), Freigabezeiten (z.b. Aufladezeiten) und Sperrzeiten für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen ist ausschließlich die N-ERGIE Netz GmbH als Netzbetreiber verantwortlich. Strompreise Bei einem zeitanteiligen HT-Jahresverbrauch bis 365 kwh werden folgende Preise verrechnet: STROM WÄRME LS gemeinsam Doppeltarifzähler Bis 365 kwh HT/Jahr Energiepreis HT Energiepreis NT Grundpreis netto ohne Stromsteuer 32,95 ct/kwh 13,60 ct/kwh netto mit Stromsteuer 35,00 ct/kwh 15,65 ct/kwh brutto 41,65 ct/kwh 18,62 ct/kwh Bei einem zeitanteiligen HT-Verbrauch über 365 kwh/jahr werden Preise der Grundversorgung STROM WÄRME GV gemeinsam verrechnet. Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 278

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung STROM WÄRME LS getrennt für Speicherheizungen mit getrennter Messung Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung sind: - Anschluss von Anlagen zur elektrischen Raumheizung und Warmwasserbereitung mit Speicherfunktion - Fester Anschluss der Geräte (keine Steckverbindung) an einen gesonderten Heizstromkreis - Die Messung erfolgt über einen eigenen Zähler und getrennt vom Haushaltsstrom. - Es gelten die Tarifzeiten, Freigabezeiten, Sperrzeiten der N-ERGIE Netz GmbH. - Leerstände von ungenutzten oder nicht vermieteten Wohnungen, Häusern oder Flächen - Die Anmeldung zum Leerstand erfolgt nur vom Eigentümer oder Vermieter und wird nur von diesen angenommen. - Die Belieferung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung STROM WÄRME LS getrennt (Leerstand) ist auf ein Jahr begrenzt. Danach folgt automatisch eine Belieferung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung STROM WÄRME GV getrennt. Für die Festlegung bzw. Änderung der Tarifzeiten (z.b. Hoch- und Niedertarifzeiten), Freigabezeiten (z.b. Aufladezeiten) und Sperrzeiten für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen ist ausschließlich die N-ERGIE Netz GmbH als Netzbetreiber verantwortlich. Strompreise Bei einem zeitanteiligen HT-Jahresverbrauch bis 480 kwh werden folgende Preise verrechnet: STROM WÄRME LS getrennt Doppeltarifzähler Bis 480 kwh HT/Jahr netto ohne Stromsteuer 32,95 ct/kwh 13,60 ct/kwh netto mit Stromsteuer 35,00 ct/kwh 15,65 ct/kwh brutto Energiepreis HT Energiepreis NT Grundpreis 41,65 ct/kwh 18,62 ct/kwh Bei einem zeitanteiligen HT-Verbrauch über 480 kwh/jahr werden Preise der Grundversorgung STROM WÄRME GV getrennt verrechnet. Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung STROM WÄRME LS direkt für Wärmepumpen und/oder Direktheizungen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung sind: - Anschluss einer Wärmepumpe und/oder einer elektrischen Direktheizung (z.b. elektrische Marmorplattenheizung, elektrische Fußbodenheizung usw.) - Fester Anschluss der Geräte (keine Steckverbindung) an einen gesonderten Heizstromkreis - Die Messung erfolgt über einen eigenen Doppeltarifzähler und getrennt vom Haushaltsstrom. - Es gelten die Tarifzeiten, Freigabezeiten, Sperrzeiten der N-ERGIE Netz GmbH Leerstände von ungenutzten oder nicht vermieteten Wohnungen, Häusern oder Flächen - Die Anmeldung zum Leerstand erfolgt nur vom Eigentümer oder Vermieter und wird nur von diesen angenommen. - Die Belieferung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung STROM LS direkt (Leerstand) ist auf ein Jahr begrenzt. Danach folgt automatisc eine Belieferung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung STROM WÄRME GV direkt. Für die Festlegung bzw. Änderung der Tarifzeiten (z.b. Hoch- und Niedertarifzeiten), Freigabezeiten (z.b. Aufladezeit) und Sperrzeiten für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen ist ausschließlich die N-ERGIE Netz GmbH als Netzbetreiber verantwortlich. Strompreise Bei einem zeitanteiligen HT-Jahresverbrauch bis 480 kwh werden folgende Preise verrechnet: STROM WÄRME LS direkt Doppeltarifzähler Bis 480 kwh HT/Jahr netto ohne Stromsteuer 32,95 ct/kwh 16,01 ct/kwh netto mit Stromsteuer 35,00 ct/kwh 18,06 ct/kwh brutto Energiepreis HT Energiepreis NT Grundpreis 41,65 ct/kwh 21,49 ct/kwh Bei einem zeitanteiligen HT-Verbrauch über 480 kwh/jahr werden Preise der Grundversorgung STROM WÄRME GV direkt verrechnet. Alle genannten Bruttopreise enthalten die Energielieferung, die Stromsteuer, Abgaben gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Kosten der Netznutzung, des Messstellenbetriebs und der Messung sowie die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 279

Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung ERDGAS LEERSTAND Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung sind: - Leerstände von ungenutzten oder nicht vermieteten Wohnungen, Häusern oder Flächen - Die Anmeldung zum Leerstand erfolgt nur vom Eigentümer oder Vermieter und wird nur von diesen angenommen. - Die Belieferung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung ERDGAS LEERSTAND ist auf ein Jahr begrenzt. Danach folgt automatisch eine Belieferung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen der Grundversorgung ERDGAS Grundversorgung. ERDGAS LEERSTAND netto brutto Energiepreis 7,23 ct/kwh H S 8,60 ct/kwh H S Der Bruttopreis enthält die Energielieferung, die Erdgassteuer, die Kosten der Netznutzung, des Messstellenbetriebs und der Messung sowie die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Wenn Sie mehr über die N-ERGIE und ihre Produkte und Dienstleistungen wissen möchten wir sind bei allen Energiefragen für Sie da. N-ERGIE Aktiengesellschaft Am Plärrer 43 90429 Nürnberg Telefon: 0800 1008009 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) Fax: 0911 802-3668 E-Mail: dialog@n-ergie.de www.n-ergie.de Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 280

Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg I.1) I.2) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Telefon: 09 11/2 31-39 59, Telefax: 09 11/2 31-5628 E-Mail: Norbert.Dragaschnig@stadt.nuernberg.de Internet-Adresse (URL): www.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben Anschrift für die Anforderung von Unterlagen: Stadt Nürnberg Hochbauamt z.hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax 09 11/2 31-76 42 E-Mail: Detlev.Merklein@Stadt.Nuernberg.de Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang, 90402 Nürnberg Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Neubau der Grundschule Viatisstrasse mit Kinderhort und Bolzplatz, Tischlerarbeiten, Mobile, Trennwände. II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg, Viatisstrasse 270 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag. II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: 2 mobile Trennwandanlagen mit insgesamt 80 qm. II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Ausführungsfrist: Beginn: 24.11.2014, Ende: 10.07.2015 III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: gemäß 17 VOB/B III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß 16 VOB/B III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: gemäß 16 EG (2) VOB/A IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: Siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: H1142014 08 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 14.08.2014, Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO, Zahlungsweise: Überweisung, Empfänger: Stadt Nürnberg, Kontonummer: 1010941, BLZ: 76050101, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV H1142014, Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 28.07.2014 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 20.08.2014, Uhrzeit: 09:30 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 19.09.2014 IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel: 09 81/53 12 77, Fax: 09 81/53 18 37 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber ( 107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung: gemäß 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail. VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 11.07.2014: I.1) I.2) Vergabestelle, Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Telefon: 09 11/2 31-39 59, Telefax: 09 11/2 31-56 28 E-Mail: Norbert.Dragaschnig@stadt.nuernberg.de Internet-Adresse (URL): www.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft: Siehe oben Anschrift für die Anforderung von Unterlagen: Stadt Nürnberg Hochbauamt z.hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Fax 09 11/2 31-76 42 E-Mail: Detlev.Merklein@Stadt.Nuernberg.de Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang, 90402 Nürnberg Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Neubau der Grundschule Viatisstrasse mit Kinderhort und Bolzplatz, Sonnenschutzarbeiten II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg, Viatisstrasse 270 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: Nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: ca. 420 qm elektrische Raffstores ca. 30 qm elektrischer textiler Sonnenschutz ca. 10 qm innenliegender Sonnenschutz II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: gemäß 17 VOB/B III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß 16 VOB/B III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: gemäß 16 EG (2) VOB/A IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: iehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: H1141914 07 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 14.08.2014, Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO Zahlungsweise: Überweisung, Empfänger: Stadt Nürnberg, Kontonummer: 1010941 BLZ: 76050101, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE50760501010001010941, BIC/Swift: SSKNDE77XXX, Verwendungszweck: Kostenart 54150500, Kosten-St. V111700001 LV H1141914, Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem 28.07.2014 ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 19.08.2014, Uhrzeit: 09:30 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 19.09.2014, IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote, Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 281

Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Tel: 09 81/53 12 77, Fax: 09 81/53 18 37 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1), Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber ( 107 Abs.3 Nr.4 GWB),Auftragserteilung: gemäß 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 11.07.2014 a. Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, Leyher Straße 107, 90431 Nürnberg, Telefon: 09 11/2 31-26 92, Telefax: 09 11/ 2 31-27 02 b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A, Vergabenummer: ML/3-2014 c) Art und Umfang sowie Lieferort: Pfortendienst für den Obst- und Gemüsegroßmarkt Nürberg, Leyher Straße 107 in der Zeit vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 Wesentliche Leistungen: - Kontrolle aller einfahrenden Fahrzeuge und Personen - Feststellung der Warenzufuhr - Zuweisung der Lieferfahrzeuge zu den Abladestellen oder Parkplätzen - Kontrollgänge im Gelände - Führen des Wachbuches - Telefonauskunft - Winterdienstbenachrichtigung laut Dienstplan - Störungsmeldungen d) Unterteilung in Lose: nein e) Ausführungszeitraum: 01.10.2014 bis 30.09.2015 f) Anforderung der Unterlagen bei: Stadt Nürnberg, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde, Leyher Straße 107, 90431 Nürnberg, Telefon: 09 11/2 31-26 92, Telefax: 09 11/2 31-27 02 Schlusstermin für Anforderung bzw. Abholung: 06.08.2014 (12.30 Uhr) Die Verdingungsunterlagen werden auf schriftliche Anforderung und unter Vorlage des Einzahlungsbeleges an die Firmen versandt bzw. abgegeben. h) Kosten der Angebotsunterlagen: Für die Verdingungsunterlagen wird ein Kostenbeitrag von 10,00 Euro erhoben, der auf das Konto der Stadt Nürnberg, Marktamt und Landwirtschaftsbehörde bei der Sparkasse Nürnberg mit der IBAN: DE47 7605 0101 0001 1820 06 mit dem Vermerk L573010001; LV Pforte Großmarkt einzuzahlen ist. Als Nachweis gilt nur der bestätigte und beiliegende Einzahlungsbeleg. Der Betrag wird nicht erstattet. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. i) Zahlungsbedingungen: gemäß der Zusätzlichen allgemeinen Vertragsbedingungen (ZAVB) m) vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters: - Referenzliste über vergleichbare Aufträge in Art und Größe in den letzten drei Geschäfts Jahren mit Angabe des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer), des Auftragsumfangs und der Vertragslaufzeit - Erklärung über die Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und Angabe der Umsätze, die auf Pfortendienstarbeiten in diesem Zeitraum entfielen - Nachweis der vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen - Erklärung, dass die in 7 Nr. 5 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen; insbesondere : Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse ab gelehnt wurde. n) Zuschlags- und Bindefrist: 27.08.2014 o) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. 27 VOL/A Nachprüfstelle: Regierung von Mittelfranken, VOL-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 09 81/53-12 77, Fax.: 09 81/53-18 37 Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg Deutschland B) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung [VOL] C) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind Ausschließliche elektronische Angebotsabgabe D) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Leistung Kassen-, Kontroll- und Sicherheitsdienstleistungen in den Bädern des Eigenbetriebs NürnbergBad Nürnberg E) keine Losweise Vergabe F) Nebenangebote werden nicht zugelassen G) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Von: 01.01.2015 Bis: 31.12.2020 H) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.auftraege.bayern.de I) Teilnahme oder Angebots und Bindefrist: Teilnahme oder Angebotsfrist: 05.08.2014 23:59:00 Bindefrist: 15.01.2015 L) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet. Eigenerklärung, dass die in 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände). Eigenerklärung, dass die in 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Erklärung über den Umsatz, in jedem der letzten drei Jahre. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden 1.000.000 EUR Personenschäden 2.000.000 EUR Schlüsselrisiko 25.000 EUR Vermögensschäden 1.000.000 EUR Abhandenkommen bewachter Sachen 25.000 EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. Nachweis des gültigen (Re-) Zertifizierungsnachweises des Unternehmens bezüglich DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder eines gleichwertigen schriftlichen QM-Konzeptes des Unternehmens oder einer unabhängigen Gutachterstelle. Nachunternehmerliste. Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegeset z (AEntG). Angabe der Anzahl der in jedem der letzten drei Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, getrennt nach Jahren, und Angabe deren Qualifikation, insbesondere Personen mit Unterrichtungsnachweis im Bewachungsgewerbe und geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte IHK. Angabe wo der Unternehmenssitz liegt, ob und wo es Niederlassungen/ Zweigstellen gibt. M) Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform www.auftraege. bayern.de betragen 12, EUR. N) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Niedrigster Preis Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 282

Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Pächter/-in für den Betrieb eines Schülercafés gesucht: Für den Betrieb des Schülercafés im Schulgebäude der Beruflichen Schule Direktorat 6 (B 6) in der Äußeren Bayreuther Str. 8 (Berufsbildungszentrum) sucht das Amt für Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg ab dem Schuljahr 2014/15 einen/eine geeignete/-n Pächter/in. Im Gebäudeteil der B6 sind täglich ca. 650 Berufsschüler/-innen sowie etwa 40 Lehrkräfte anwesend. Das Schülercafé soll während der Schulzeit von Montag bis einschl. Freitag in der Zeit von 7:30 bis 15:00 Uhr durchgängig kalte und kleine warme Speisen, die den Grundsätzen einer gesunden Ernährung entsprechen, sowie kalte und warme Getränke anbieten. Besonderer Wert wird auf die Qualität des Rohstoff-/Wareneinsatzes, die Verwendung regionaler und saisonaler Produkte, die Vielseitigkeit und Abwechslung im Speiseplan sowie das Angebot von Obst, Gemüse und Salaten gelegt. Interessenten/-innen werden gebeten, sich bis spätestens 30.07.2014 mit dem Amt für Berufliche Schulen (Äußere Bayreuther Straße 8, 90491 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Branz, Telefon: 09 11/ 2 31-87 06 oder E-Mail: SchB@stadt.nuernberg.de) in Verbindung zu setzen. Einschlägige Referenzen sowie erforderliche Nachweise für den Betrieb eines Schülercafés (Schülerverpflegung) werden erbeten. hat pflanzen und ideen. GROSSAUSWAHL AN TOP -PFLANZEN für ihren garten. pflanzarbeiten & pflege. der schopf hilft ihnen gerne. SCHOPF GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH Höllwiesenstr. 59 90453 Nürnberg Tel. 0911-63 86 31 Stadt Nürnberg - Amt für Berufliche Schulen Vergabe von Arbeiten Vergaben des Servicebetriebes Öffentlichen Raum A) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR), Bauhof 2, 90402 Nürnberg Telefon: 09 11/2 31-1 05 29, Fax: 09 11/2 31-1 44 92, E-Mail: stephan.beron@googlemail.com B) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A, Ausschreibungsnummer: S5-140207 Wittelsbacherstraße BAI C) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit (https-übertragung). D) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen, Straßenbau (45233120) E) Ort der Ausführung: 90475 Nürnberg, Wittelsbacherstraße F) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen S5-140207. Kurzbeschreibung: Ausbau und Wiederherstellung der Wittelsbacherstraße zwischen Löwenberger Straße und Wettinerstraße I) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: 29.09.2014 bis: 15.05.2015 K) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Die Unterlagen zum Verfahren stehen im Projekt Safe der Deutschen evergabe zur Verfügung. Nach 11 der Vergabeordnung hat sich der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche evergabe anzubieten: Stadt Nürnberg Vergabemanagement Submission Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.: 09 11/2 31-48 27, Fax: 09 11/2 31-42 09 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. M) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abge- sandt werden: Frist Teilnahmeantrag: voraussichtliches Datum Aufforderung zur Angebotsabgabe: N) Frist für den Eingang der Angebote: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement Submission, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch Q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungsterminssowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten. Termin der Angebotsöffnung Ort der Angebotsöffnung: 13.08.2014, 09:30:00 Uhr Stadt Nürnberg, Referat VI / Vergabemanagement (VMN) Bauhof 9, Nebeneingang, Erdgeschoss, 90402 Nürnberg. V) Die Zuschlagsfrist endet am: 12.09.2014 Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 283

Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden können: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Telefon: 09 81/53-17 46, Fax 09 81/53-17 39. Vergabekammer ( 104 GWB): ergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Telefon: 09 81/5-12 77, Fax: 09 81/53-18 37. a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, SÖR, Bauhof 2, 90402 Nürnberg Telefon: 09 11/2 31-1 05 79, Telefax: 09 11/2 31-48 95 E-Mail: soer_1-g_alle@stadt.nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: GZ Wetzendorfer LG d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Forchheimer Straße f) Art und Umfang der Leistung Maßnahme: Grünzug Wetzendorfer Landgraben Gewerk: Landschaftsbauarbeiten Art der Leistung: Umfang der Leistung: 450 m³ Bodenbewegung 400 m³ Einbau Sand (o. Lieferung) 30 m² Herstellung Schotterrasen 50 m² Herstellung Betonpflaster (4 Teilflächen) 1200 m² Herstellung Magerrasen 2500 m² Herstellung Wiesenflächen 1500 m² Herstellung Wildbienensaum 25 Stk Pflanzung von Hochstämmen (o. Lieferung) 5 Stk Einbau Bänke 5 Stk Einbau Papierkörbe g) Erbringen von Planungsleistungen Nein h) Aufteilung in Lose Nein i) Ausführungsfrist Beginn der Ausführungsfrist: 13.10.2014 Ende der Ausführungsfrist: 05.12.2014 oder: j) Nebenangebote sind zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Anforderung bis: 19.08.2014 Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 20,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, IBAN DE 76 7605 0101 00102 66 989, BIC-SWIFT SS KN DE 77, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg Verwendungszweck: Kto 54150500, KSt 9850000200, LV GZ Wetzendorfer LG Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 20.08.2014 Uhrzeit: 09:50 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B 16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 19.09.2014 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 09 81/53-17 46, Fax: 09 81/53-17 39 (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 09 81/53-12 77, Fax: 09 81/53-18 37 Vergaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg Telefon: 0911/2 31-85 79, Telefax: 09 11/2 31-4535, E-Mail: rico.pfeifer@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung] d) Art des Auftrags (CPV-Code): Kanalrenovierung mittels Schlauchliner e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Luitpoldstraße, Waldmüllerstraße, Mühlhofer Hauptstraße f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: E12 Lu-Wa-Mü Titel: Kanalrenovierung Lu-Wa-Mü - ca. 170 m Schlauchlining DN 300 - ca. 30 m Schlauchlining DN 400 - ca. 240 m Schlauchlining DN 600 g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben h) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist vorgesehen Los 1: Luitpoldstraße - ca. 50 m Schlauchlining DN 300 - ca. 30 m Schlauchlining DN 400 - Härteverfahren: Warmwasser Los 2: Waldmüllerstraße - ca. 120 m Schlauchlining DN 300 - Härteverfahren: Warmwasser Los 3: Mühlhofer Hauptstraße - ca. 240 m Schlauchlining DN 600 - Härteverfahren: Warmwasser, Dampf oder UV i) Ausführungsfrist: Vom: 06.10.2014 bis: 19.12.2014 Bauende Los 1: 28.11.2014, Bauende Los 2 und 3: 19.12.2014 j) Nebenangebote: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. Siehe Ausschreibungsunterlagen. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: http://tinyurl.com/pt3nhzn. Anforderung per Post: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg Telefon: 09 11/2 31-85 79, Telefax: 09 11/2 31-45 35, E-Mail: rico.pfeifer@stadt.nuernberg.de spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 11.08.2014 l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Zahlungshinweis für die konventionelle Anforderung: Postversand: Die Gebühr ist zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto 44 10 720, BLZ 760 501 01, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg IBAN: DE27 7605 01010004 4107 20, BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck: Kto dto., KSt 95700.115, LV Schlauchlinersanierung Lu-Wa-Mü. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Alternativ können Sie den Projekt-Safe in der Vergabeplattform der Deutschen evergabe für dieses Verfahren freischalten. Hier stehen Ihnen außer den Vergabeunterlagen noch weitere Funktionen zur Verfügung. Zahlungsbetrag: 42,00 EUR o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, - Nebeneingang EG, 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe welche Personen anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Angebotsöffnung am: 14.08.2014 um 09:30:00 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, - Nebeneingang EG, 90402 Nürnberg Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. Juli 2014 284

Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg r) geforderte Sicherheiten: Siehe Ausschreibungsunterlagen. s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß 16 VOB/B. t) Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend). u) verlangte Nachweise: Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Der Bieter muss in Besitz des Zertifikats der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RAL- GZ 961 der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.v. sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn er in Besitz des - RAL Gütezeichen Gruppe S27 und 10.2 ist oder - Logos KS der Fremdüberwachung im Kanalbau des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen ist und einschlägige Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß Güte- und Prüf-bestimmungen nach RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage einschlägiger Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung. v) Zuschlagsfrist: 15.09.2014. w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 09 81/53-17 46, Fax: 09 81/53-17 39 (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 09 81/53-12 77, Fax: 09 81/53-18 37, Sonstiges: Bei Fragen zur Internetplattform oder zum Download der Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an den Kundendienst Deutsche evergabe, Frau Werner (Tel.: +49 (0) 6134-298-168) I.1) I.2) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Straße 33, 90429 Nürnberg, Telefon: 09 11/2 31-45 89, Fax: 09 11/2 31-73 20, E-Mail: gisela.adelmann@stadt.nuernberg.de Internet-Adresse (URL): www. sun.nuernberg.de Technische Rückfragen: lothar.hell@stadt.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, - Nebeneingang, 90402 Nürnberg Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde I.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Lieferung und Montage eines Aufbaus zur Reinigung von Abwasserkanälen auf ein vom AG gestelltes Fahrgestell. II.1.2) Art des Auftrags: Kauf Hauptlieferort: Das Fahrzeug ist betriebsfertig - mit allen erforderlichen Zulassungen - an den AG zu übergeben. Die Übergabe findet im Werk des Aufbauherstellers statt. II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvertrag: nein II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: ja II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Lieferung und Montage eines Aufbaus zur Reinigung von Abwasserkanälen auf ein vom AG gestelltes Fahrgestell. II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2015, Ende: 30.11.2015 III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: siehe Ausschreibungsunterlagen III.1.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: siehe Ausschreibungsunterlagen III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: nein III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: siehe Ausschreibungsunterlagen III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Siehe Ausschreibungsunterlagen III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Der Aufbau soll für ein vom AG gestelltes Fahrgestell (ca. 26 t zulgg) beschafft werden. Geeignet zur Reinigung von Kanalhaltungen bis zu 140 m und Saugen von Schächten bis zu einer Tiefe von 10 m - Saug-Druckbehältervolumen ca. 9000 Liter - Zylindrischer Behälter mit seitlichen Wassertaschen - Entleerung durch pneumatischen Ausschubkollben - Simultan Teleskopausleger zur gleichzeitigen Führung von Druck- und Saugschlauch - Saug-Druckanlage mit ca. 77 kw Antriebsleistung - Hochdruckanlage mit ca. 130 kw Antriebsleistung - Funk-Fernbedienung - Winterheizung - weitere technische Details siehe Ausschreibungsunterlagen. IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1. Preis: Gewichtung 50 2. Wartung/Service: Gewichtung 20 3. Technik: Gewichtung 30 v. Hundert. IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 09914-60592 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: 21.08.2014; Höhe des Entgeltes: 15,00 EURO, Zahlungsweise: Überweisung, Empfänger: Stadt Nürnberg Kontonummer: 00044 10 720, BLZ: 760 501 01, IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20, BIC: SSKNDE77, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: Kto 54091, KSt 01000, LV Aufbau. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 25.08.2014, Uhrzeit: 23:59 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 27.10.2014 VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, 91511 Ansbach, (Promenade 27), Te.l: 09 81/53 12 77, Fax: 09 81/53 18 37 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber ( 107 Abs.3 Nr.4 GWB), Auftragserteilung: gemäß 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E-Mail. VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 09.07.2014. Amtsblatt Nürnberg 15 / 23. 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